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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/22 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179, 184c StGB) (Drucksache 13/199) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts - §§ 177 bis 179, 184c StGB (Drucksache 13/323) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Drucksache 13/536) Erika Simm SPD 1523 B Horst Eylmann CDU/CSU 1526 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 1527 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1528 C Christina Schenk PDS 1530 D Freimut Duve SPD 1532 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1532 D Erika Simm SPD 1533 D Hanna Wolf SPD 1534 D Norbert Geis CDU/CSU 1536 B, 1539 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 1536 C Margot von Renesse SPD 1537 D Hanna Wolf SPD 1538 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1539 A Heinz Lanfermann F.D.P 1540 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1541 C Anni Brandt-Elsweier SPD 1542 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 1544 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1545 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 13/374) Alfred Hartenbach SPD 1547 B Norbert Röttgen CDU/CSU 1549 A Otto Schily SPD 1549 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1550 B Alfred Hartenbach SPD 1551 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1552 A Jörg van Essen F.D.P. 1552 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1554 A Jörg van Essen F.D.P. 1554 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1554 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksache 13/196) Wolfgang Bosbach CDU/CSU 1555 D Margot von Renesse SPD 1556 D Heinz Lanfermann F.D.P 1557 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1558 C Christina Schenk PDS 1559 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1560 C Nächste Sitzung 1561 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1563* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1563* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 1523 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 02. 95 Berger, Hans SPD 17. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 17. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 02. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 17. 02. 95 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 17.02. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 17. 02. 95 Heinrich Fuchs (Köln), Anke SPD 17. 02. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 17. 02. 95 Hacker, Hans-Joachim SPD 17. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 02. 95 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17. 02. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 02. 95 Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 02. 95 Jelena Dr. Jacob, Willibald PDS 17. 02. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 17. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Lamers, Karl CDU/CSU 17. 02. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 17. 02. 95 Louven, Julius CDU/CSU 17. 02. 95 Meckel, Markus SPD 17. 02. 95 Reschke, Otto SPD 17. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 17. 02. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 02. 95 Hans Peter Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 17. 02. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 17. 02. 95 Seiters, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 17. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 17. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 17. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 17. 02. 95 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 17. 02. 95 Welt, Jochen SPD 17. 02. 95 Wieczorek-Zeul, SPD 17. 02.95 Heidemarie Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 13/218 Nr. 12 Drucksache 13/218 Nr. 14 Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht, da der Rat der Europäischen Union bereits seinen Beschluß gefaßt hat: Drucksache 13/218 Nr. 105 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 13/265 Nr. 1.34
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über den gesellschaftlichen Befund, der der Bundesratsinitiative zugrunde liegt, dürfen wir uns keine Illusionen machen. Gewaltbereitschaft ist ein gesellschaftliches Phänomen, von dem gerade die Familie nicht verschont bleibt. Man mag zwar im Zweifel sein, ob Aggressivität und Gewalt in der Familie nach Art und Umfang eigentlich neu sind, ob sie nicht vielmehr schon früher in vergleichbarer Weise vorhanden waren und nur unter der Decke einer scheinbaren Familienidylle versteckt worden sind. Sicher aber ist der Umstand, daß die Sensibilität gegenüber Gewaltphänomenen auch in der Familie und damit auch die Bereitschaft, solchen Gewalttätigkeiten mit den Mitteln des Rechts entgegenzutreten, gewachsen sind. Dieser Umstand ist mit der entscheidende Grund dafür, daß wir uns heute mit Gesetzesvorlagen wie dem vorliegenden Entwurf des Bundesrates befassen.
    Der Entwurf beschränkt sich auf einen ganz kleinen Ausschnitt familiärer Gewalt und betrifft doch einen Bereich von nicht zu unterschätzender Bedeutung. In Zeiten von Wohnungsknappheit in manchen Regionen spielt die Zuweisung der Ehewohnung noch vor einer Scheidung eine ganz zentrale Rolle. Wer seinen gewohnten Lebensbereich verlassen muß, hat es oftmals viel schwerer, an anderer Stelle und ohne materielle oder psychische Probleme weiterzuleben. Das gilt wohl auch dann, wenn Frauen und Kinder scheinbar geborgen im Frauenhaus Zuflucht finden und sich dort einen neuen, zugleich aber begrenzten Lebensbereich aufbauen müssen.
    Deshalb unterstützt die Bundesregierung alle Maßnahmen, mit denen verhindert werden kann, daß die Opfer von Gewalt noch ein zweites Mal zum Opfer werden und auch noch aus ihrem gewohnten Lebensbereich weichen müssen.
    Aus diesem Grunde hat sich die Bundesregierung frühzeitig, d. h. einige Zeit vor der niedersächsischen Gesetzesinitiative, mit diesem Problem auseinandergesetzt und die Landesjustizverwaltungen um Stellungnahme gebeten. Die vorliegenden Antworten lassen - das wurde heute schon gesagt - den gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Präzisierung des § 1361 b BGB - ganz vorsichtig ausgedrückt - zumindest sehr fraglich erscheinen. Wer Frau und Kind mißhandelt, muß schon nach geltendem Recht die Wohnung verlassen. Auch Unterschlupf im Frauenhaus ist für die Justiz kein Grund, von einer Zuweisung der Ehewohnung abzusehen.
    Es spricht nach diesen Berichten alles dafür, daß an dem gegen die Justiz erhobenen Vorwurf, drohender Wohnungsnot für den Ehemann größeres Gewicht beizumessen als den Interessen und dem Wohl von Frauen und Kindern, die in Frauenhäusern unterkommen können, nichts dran ist.
    Und doch ist die Bundesregierung der Ansicht, daß uns dies nicht von der Notwendigkeit entbindet, sorgsam zu prüfen, ob die Kriterien der Wohnungszuweisung verdeutlicht werden sollten. Wie so oft im

    Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Familienrecht muß letztlich auch hier die praktische Bewährung des geltenden Rechts gegen den Signalwert einer besonderen gesetzlichen Klarstellung abgewogen werden.
    Was die Erstreckung auf nichteheliche Lebensgemeinschaften angeht, bin ich mit dem Entwurf in der Einschätzung einig, daß wir über eine Erweiterung der bestehenden Schutzmechanismen für diesen Personenkreis ernsthaft nachdenken müssen. Aber der im vorliegenden Gesetzentwurf gemachte Vorschlag ist noch nicht der Weisheit letzter Schluß.
    § 1361b BGB zielt auf die Übergangszeit bis zur Scheidung ab, mit der dann - in Anwendung der Regelung in der Hausratsverordnung - endgültig über die Wohnung entschieden wird. Für das ehelos zusammenlebende Paar ist aber die Herstellung des Getrenntlebens identisch mit der Scheidung. Die Zuteilung der Wohnung nähme hier also - systemwidrig - den Charakter einer Dauerlösung an. Dies ist natürlich, schon rein praktisch gesehen, mißlich. Denn diese Vorschrift weist kaum das schuld- und sachenrechtliche Instrumentarium auf, um eine Dauerregelung entscheidend abzusichern, gerade auch im Verhältnis zum Vermieter. Deshalb bin ich der Auffassung, daß wir uns angesichts der unterschiedlichen Einschätzungen mit dieser Initiative wirklich in Ruhe beschäftigen sollten.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 13/196 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vor. - Ich sehe keine anderen Vorschläge. Dann ist so beschlossen.
Wir sind damit am Schluß der Tagesordnung.
Wie Sie wissen, werden wir uns erst nach den „hohen christlichen Feiertagen" wiedersehen, die jetzt auf uns zukommen. Nach dem Verlauf der Debatte wage ich es nicht, Ihnen zu wünschen, daß Sie diese Tage mannhaft überstehen, aber ich wünsche Ihnen, daß Sie sie unbeschadet überstehen.

(Heiterkeit)

Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 8. März 1995, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.