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ID1302209700

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    Plenarprotokoll 13/22 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179, 184c StGB) (Drucksache 13/199) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts - §§ 177 bis 179, 184c StGB (Drucksache 13/323) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Drucksache 13/536) Erika Simm SPD 1523 B Horst Eylmann CDU/CSU 1526 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 1527 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1528 C Christina Schenk PDS 1530 D Freimut Duve SPD 1532 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1532 D Erika Simm SPD 1533 D Hanna Wolf SPD 1534 D Norbert Geis CDU/CSU 1536 B, 1539 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 1536 C Margot von Renesse SPD 1537 D Hanna Wolf SPD 1538 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1539 A Heinz Lanfermann F.D.P 1540 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1541 C Anni Brandt-Elsweier SPD 1542 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 1544 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1545 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 13/374) Alfred Hartenbach SPD 1547 B Norbert Röttgen CDU/CSU 1549 A Otto Schily SPD 1549 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1550 B Alfred Hartenbach SPD 1551 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1552 A Jörg van Essen F.D.P. 1552 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1554 A Jörg van Essen F.D.P. 1554 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1554 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksache 13/196) Wolfgang Bosbach CDU/CSU 1555 D Margot von Renesse SPD 1556 D Heinz Lanfermann F.D.P 1557 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1558 C Christina Schenk PDS 1559 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1560 C Nächste Sitzung 1561 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1563* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1563* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 1523 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 02. 95 Berger, Hans SPD 17. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 17. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 02. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 17. 02. 95 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 17.02. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 17. 02. 95 Heinrich Fuchs (Köln), Anke SPD 17. 02. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 17. 02. 95 Hacker, Hans-Joachim SPD 17. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 02. 95 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17. 02. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 02. 95 Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 02. 95 Jelena Dr. Jacob, Willibald PDS 17. 02. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 17. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Lamers, Karl CDU/CSU 17. 02. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 17. 02. 95 Louven, Julius CDU/CSU 17. 02. 95 Meckel, Markus SPD 17. 02. 95 Reschke, Otto SPD 17. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 17. 02. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 02. 95 Hans Peter Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 17. 02. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 17. 02. 95 Seiters, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 17. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 17. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 17. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 17. 02. 95 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 17. 02. 95 Welt, Jochen SPD 17. 02. 95 Wieczorek-Zeul, SPD 17. 02.95 Heidemarie Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 13/218 Nr. 12 Drucksache 13/218 Nr. 14 Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht, da der Rat der Europäischen Union bereits seinen Beschluß gefaßt hat: Drucksache 13/218 Nr. 105 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 13/265 Nr. 1.34
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    Rede von Heinz Lanfermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich ist es die vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein vernünftiges Miteinander der Menschen zu schaffen. Dabei sollte in der Tat völlig unstreitig sein, daß in Fällen von Gewalt in der Familie bei allen Entscheidungen vorrangig an den Schutz des Gewaltopfers und an das Wohl der Kinder zu denken ist. Aber ebenso unstreitig sollte es unter uns sein, daß nur die Gesetzesnovelle sinnvoll ist, die tatsächlich zu einer Verbesserung der Rechtslage führt.
    Deshalb hat, wie schon erwähnt, das Justizministerium Stellungnahmen der gerichtlichen Praxis eingeholt und haben die Gerichte überwiegend erklärt, daß sie bereits heute das geltende Recht, nach dem die Wohnung einem der Ehegatten zur Vermeidung

    Heinz Lanfermann
    einer schweren Härte zugewiesen werden kann, im Sinne der vorgeschlagenen Novelle auslegen. Eine schwere Härte wird demzufolge insbesondere bei Mißhandlungen und der Gefährdung des Kindeswohles mit der Folge angenommen, daß einem der Ehegatten - dies ist meistens in der Tat die Ehefrau - die Wohnung zugewiesen wird.
    Ich habe - weil Sie die Verknüpfung mit der vorherigen Debatte ansprachen, Frau Kollegin von Renesse - auch bei Ihrer Kollegin Brandt-Elsweier sehr wohl vernommen, wie argumentiert wurde. Sie hat nämlich wirklich innerhalb von zwei Sätzen als erstes gesagt: Jeder Einzelfall muß differenziert behandelt werden, und zweitens hat sie eine gleiche Regelung für alle Fälle gefordert. Dieser Versuchung sind auch Sie gerade in Ihren Ausführungen hier erlegen.
    Ich denke, wenn das geltende Recht zur Lösung der Problemfälle ausreicht, dann ist eine Novelle einfach überflüssig. Es entsteht auch ein bißchen der Eindruck, als solle Symbolpolitik jetzt an die Stelle von vernünftigen, sachgerechten Entscheidungen gesetzt werden. Ich möchte gern wissen: Welche Entscheidungen waren wie falsch? Wo ist offensichtlich ein falscher Gebrauch von Recht durch Gerichte geschehen? Wie könnte man dies tatsächlich ändern? Denn eine Klausel, die die Wohnung generell nur der Ehefrau zuweisen würde, wird von Ihnen nicht gewollt, wäre auch nicht denkbar. Was anders geschehen soll, als nach dem Begriff der „schweren Härte" vorzugehen, ist mir auch aus Ihrer Rede, Frau Kollegin, nicht recht verständlich geworden.
    Das heißt, der Gesetzgeber wäre in der Tat überfordert, jede im Rahmen zulässiger Auslegung vernünftigerweise gefundene Rechtsentwicklung in geltendes Recht zu überführen, was bei der Auslegung aber eher noch mehr Probleme schaffen würde.
    Meine Damen und Herren, die F.D.P. verkennt gerade nicht, daß sich neben Ehe und Familie vielfältige neue Lebensformen bilden. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften lebende Kinder sind natürlich ebenso vor jeder Diskriminierung zu schützen wie die Kinder eines Ehepaares.
    Diesem berechtigten Anliegen will die F.D.P. jedoch nicht mit einer isolierten einzelnen Gesetzesvorschrift Rechnung tragen, sondern es im Rahmen einer umfassenden Reform des Kindschaftsrechts berücksichtigen. Das erscheint auch gerade deshalb sachgerecht, weil die Politik es akzeptieren muß, wenn sich eine zunehmend größer werdende Zahl von Mitbürgerinnen und Mitbürgern für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft als Lebensform entscheidet. Entsprechend können wir die rechtlichen Regelungen meiner Auffassung nach ergänzen.
    Allerdings - auch das muß man sagen - erfordert dies eine umfassende und auf vielfältige Einzelfragen Rücksicht nehmende Gesamtregelung, die nicht isoliert für einen ganz bestimmten Sachverhalt vorgenommen werden kann.
    Abschließend möchte ich hinsichtlich der vorgeschlagenen Erweiterung der Beschwerdemöglichkeiten nur kurz darauf hinweisen, daß dadurch natürlich die aktuellen Bemühungen um eine Straffung und Beschleunigung des Zivilverfahrens konterkariert werden.
    Meine Damen und Herren, da durch den Gesetzentwurf des Bundesrates eine qualitative Verbesserung der Rechtsstellung einer Antragstellerin sowie ihrer Kinder im Moment nicht zu erkennen ist, sehe ich auch keinen aktuellen Handlungsbedarf.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat nun der Abgeordnete Gerald Häfner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerald Häfner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. In der Wirklichkeit aber ist das leider noch lange nicht der Fall. Jahrhundertelang wurden Frauen wie das Eigentum des Mannes behandelt, und sie werden es vielfach heute noch. Und Kindern werden in vielen Bereichen noch keinerlei eigene Rechte zugesprochen.
    Noch immer ist die Vorstellung weit verbreitet, daß der Mann mit dem Ehevertrag gewissermaßen ein Anrecht auf die Sorge, Zuneigung und Gunst der Frau erworben hätte - auch in körperlicher Hinsicht. Ich zitiere etwa aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1967: - BGH, NJW 1967, 1079 -:
    Die Ehe ist Geschlechtergemeinschaft und verpflichtet zum ehelichen Verkehr ... nicht in Gleichgültigkeit oder indem Widerwillen zur Schau getragen wird.
    Wo solcher Geist noch herrscht, da sind Reformen dringend nötig. Gewalt in der Ehe ist - das wissen wir - beileibe kein Kavaliersdelikt.
    Wir wissen auch, daß die gesellschaftliche Gewalt, die wir alle in diesem Haus immer wieder in großen Debatten beklagen, zu allergrößten Teilen eben nicht ein Phänomen zwischen Fremden ist, sondern daß die allermeisten Delikte Beziehungsdelikte sind: Tatort sind oft die Familien oder die Partnerbeziehungen. Das heißt: Ehe ein Skinhead in der U-Bahn einen Fahrgast verprügelt, haben in den umliegenden Schlaf- und Wohnzimmern schon hunderte Ehemänner ihre Frauen und Kinder gedemütigt, mißhandelt und geschlagen. Das zeigen uns die Fallzahlen. So ist - leider - die gesellschaftliche Realität in unserem Land.
    Der Gesetzgeber hat hier allzu lange tatenlos zugeschaut.
    Es ist dann übrigens ein Verdienst der GRÜNEN gewesen, diese Diskussion überhaupt begonnen zu haben. Manche Kolleginnen und Kollegen im Haus werden sich noch erinnern, als Waltraud Schoppe 1983 hier zum ersten Mal „Gewalt in der Ehe" auf

    Gerald Häfner
    I die Tagesordnung brachte und damit in ein Wespennest stach. Da erlebte das Hohe Haus wahrlich seinen Tiefpunkt. Auch heute noch sind - ich denke an Herrn von Stetten - ähnliche Äußerungen zu hören.
    Auch der heutige Gesetzentwurf geht wieder auf eine Initiative der GRÜNEN zurück, die wir über Niedersachsen in den Bundesrat eingebracht haben und die dort einstimmig angenommen wurde. Ich bin etwas irritiert und enttäuscht über die Töne, die jetzt aus den Koalitionsfraktionen hörbar geworden sind, und hoffe sehr, daß wir in den Beratungen etwas detaillierter und sensibler an die Sache herangehen können; denn ich glaube, daß hier dringend Handlungsbedarf besteht.
    Die jetzige Regelung des § 1361b BGB setzt für die Frauen die Hürde, nach Mißhandlungen und Gewalt nicht auch noch ihre Wohnung verlassen zu müssen, viel zu hoch. Die Realität - Frau von Renesse hat das deutlich gemacht - ist doch heute meistens die: Der Stärkere setzt sich durch, die Frau und mit ihr in der Regel die Kinder weichen der Gewalt, müssen die Wohnung verlassen, gehen ins Frauenhaus.
    Hier schlägt also eine Errungenschaft der Frauenbewegung inzwischen gegen die Frauen zurück. Immer häufiger wird entschieden: Es gibt ja das Frauenhaus, also hat die Frau eine Zufluchtsmöglichkeit.
    Nein, wir wollen, daß im Regelfall das Opfer und nicht der Täter geschützt wird und daß der Täter die Folgen zu tragen hat, d. h., daß die Frau in der Wohnung bleiben kann. Deshalb ist hier eine Änderung dringend geboten.
    Die hohe Hürde im geltenden Recht, also in § 1361 b BGB, war gewollt - ich zitiere aus der Begründung -:
    Um ehefeindlichen Tendenzen entgegenzuwirken und einem Mißbrauch durch verfrühte Inanspruchnahme des Gerichts schon bei jedweder sich anbahnenden Ehekrise vorzubeugen, ist die Eintrittsschwelle bewußt hoch angesetzt worden.
    Das führt dann aber dazu, daß z. B. das Kammergericht Berlin in einem Fall nachgewiesener Gewalt gegen eine Frau entschieden hat, es handele sich zwar unstreitig um Formen von Gewalt, die seien aber „nicht so schwer", sondern - ich zitiere - „eher normale Formen" von Gewalt und müßten deshalb hingenommen werden. Wenn die Frau das nicht hinnehmen wolle, habe sie eben die Wohnung zu verlassen.
    Dies alles heißt, daß eine Änderung des geltenden Rechtes im Interesse der Betroffenen dringend nötig ist. Es ist nötig, auf den Schutz der Person abzustellen und nicht einen unbestimmten Rechtsbegriff wie „schwere Härte" in den Mittelpunkt zu stellen. Daneben ist es unerläßlich, vor allen Dingen auch das Kindeswohl einzubeziehen, das bisher immer unter den Tisch gefallen ist. Drittens ist es nötig, auch nichteheliche Lebensgemeinschaften einzubeziehen. Denn die Realität in unserem Land ist so, daß es immer mehr nichteheliche Lebensgemeinschaften gibt. Hier ist die Gewalt genauso ein Tatbestand, ein Phänomen wie in der Ehe auch. Die Opfer bedürfen
    desselben Schutzes und müssen gerade in diesem Bereich dieselben Rechte genießen, wenn es eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft ist und dieselben Gründe vorliegen.
    All das sind Änderungen, die wir für nötig halten. Wir halten weiterhin eine Beweiserleichterung - allerdings nicht eine Beweislastumkehr - für nötig, wie sie im Gesetzentwurf vorgesehen ist.