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ID1302209500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/22 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179, 184c StGB) (Drucksache 13/199) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts - §§ 177 bis 179, 184c StGB (Drucksache 13/323) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Drucksache 13/536) Erika Simm SPD 1523 B Horst Eylmann CDU/CSU 1526 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 1527 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1528 C Christina Schenk PDS 1530 D Freimut Duve SPD 1532 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1532 D Erika Simm SPD 1533 D Hanna Wolf SPD 1534 D Norbert Geis CDU/CSU 1536 B, 1539 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 1536 C Margot von Renesse SPD 1537 D Hanna Wolf SPD 1538 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1539 A Heinz Lanfermann F.D.P 1540 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1541 C Anni Brandt-Elsweier SPD 1542 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 1544 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1545 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 13/374) Alfred Hartenbach SPD 1547 B Norbert Röttgen CDU/CSU 1549 A Otto Schily SPD 1549 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1550 B Alfred Hartenbach SPD 1551 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1552 A Jörg van Essen F.D.P. 1552 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1554 A Jörg van Essen F.D.P. 1554 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1554 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksache 13/196) Wolfgang Bosbach CDU/CSU 1555 D Margot von Renesse SPD 1556 D Heinz Lanfermann F.D.P 1557 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1558 C Christina Schenk PDS 1559 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1560 C Nächste Sitzung 1561 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1563* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1563* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 1523 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 02. 95 Berger, Hans SPD 17. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 17. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 02. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 17. 02. 95 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 17.02. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 17. 02. 95 Heinrich Fuchs (Köln), Anke SPD 17. 02. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 17. 02. 95 Hacker, Hans-Joachim SPD 17. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 02. 95 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17. 02. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 02. 95 Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 02. 95 Jelena Dr. Jacob, Willibald PDS 17. 02. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 17. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Lamers, Karl CDU/CSU 17. 02. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 17. 02. 95 Louven, Julius CDU/CSU 17. 02. 95 Meckel, Markus SPD 17. 02. 95 Reschke, Otto SPD 17. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 17. 02. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 02. 95 Hans Peter Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 17. 02. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 17. 02. 95 Seiters, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 17. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 17. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 17. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 17. 02. 95 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 17. 02. 95 Welt, Jochen SPD 17. 02. 95 Wieczorek-Zeul, SPD 17. 02.95 Heidemarie Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 13/218 Nr. 12 Drucksache 13/218 Nr. 14 Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht, da der Rat der Europäischen Union bereits seinen Beschluß gefaßt hat: Drucksache 13/218 Nr. 105 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 13/265 Nr. 1.34
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    Rede von Margot von Renesse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl ich Ihre Worte im Ohr habe, daß der Bundesrat, zumindest zu Beginn der Verhandlung, nicht im Saal vertreten war, habe ich diesen Antrag nicht gestellt. Denn es ist irgendwie eine listige Weisheit, auch über dieses Thema im Zusammenhang mit der Diskussion am heutigen Vormittag zu sprechen, und der Blumenstrauß der unterschiedlichen Themen hat eines gemeinsam: Es wird hier insgesamt darüber zu reden sein, inwieweit sich Recht, Strafrecht und Zivilrecht, auf schwerwiegende „Übergriffe" und „Verletzung von Menschenrechten", wie es die Präsidentin genannt hat, konzentriert, gleichzeitig aber davon Abstand nimmt, riesigen Verfahrensaufwand in den Angelegenheiten zu betreiben, in denen der Vermögensschutz in Rede steht, weil die Geschädigten selbst aus Kostengründen ihren Eigenschutz massiv vernachlässigen. Insofern besteht ein Zusammenhang, den man eigentlich gar nicht missen möchte, so daß ich heute schon aus Vergnügen an der Zusammenstellung der Themen zu diesem Bereich sprechen möchte.
    Meine Damen und Herren, ich finde es berechtigt, über den § 1361b noch einmal sehr intensiv nachzudenken. Darum ist die Initiative des Bundesrates begrüßenswert. Es wurde die Frage gestellt, ob das geltende Recht nicht ausreiche, die Generalklausel des § 1361 b mache doch vieles möglich.

    Margot von Renesse
    Herr Kollege, Sie haben die Umfragen unter den Justizministerien der Länder zitiert. Vielleicht sollte man auch einmal Umfragen unter den betroffenen Frauen machen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

    Denn der Blickwinkel, unter dem Richter das sehen, die ihre Entscheidungen in der Regel ja nicht so schlecht finden, und die Art, wie Betroffene das sehen, mögen doch mitunter zwei Paar Schuhe sein.
    Hierbei spielt auch eine Rolle - damit greife ich schon einen Bereich auf, den der Bundesrat hier vorgeschlagen hat -, daß eine Vielzahl dieser Entscheidungen nicht rechtsmittelfähig sind, d. h., der Einzelrichter, dem ich persönlich viel zutraue, hat nur den blauen Himmel über sich und entscheidet über schwere Konflikte, bei denen zumindest ein Betroffener Angst vor der Zukunft hat.
    Sie haben mit Recht darauf hingewiesen, daß die Entscheidung der Wohnungszuweisung an einen Ehegatten allein für den sogenannten weichenden Ehegatten eine schwerwiegende und belastende, auch grundrechtsrelevante Entscheidung ist. Aber ist sie für den anderen Ehegatten nicht genauso belastend, wenn es zur Antragszurückweisung kommt? Denn auch für ihn bedeutet dies - genauso wie im umgekehrten Fall der Wohungszuweisung -, daß ihm in Zukunft die Wohnung verschlossen bleibt, die für ihn und seine Kinder bisher das Heim war.
    Die Gesellschaft gewöhnt sich allmählich - das ist meine Sorge; sie steht hinter dieser Initiative - an eine Umkehr der Verhältnisse. Wir wissen, die Frauenhausbewegung hat das Thema „Gewalt in der Familie" aus den Kellern der Gesellschaft, wo sie ihre Wunschträume und ihre Ängste versteckte, herausgeholt und ein grelles Licht auf die geschundenen Gesichter von Frauen und Kindern gerichtet, von Frauen, die mit Veilchen, mit Schrammen, mitunter noch im Nachthemd, die Kinder heulend an der Seite, zur Nachbarin, zur Freundin oder zur Mutter eilen, fliehen, flüchten, wie man es sich schlimmer nicht vorstellen kann. Dies war lange nicht gesehen worden. Aber gleichzeitig hat sich die Gesellschaft, weil es die Frauenhäuser gibt, daran gewöhnt, zu sagen: Es gibt doch die Frauenhäuser, sollen sie doch dorthin gehen. - Das Opfer muß gehen, und der Gewalttäter bleibt.

    (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es!)

    Das sind verkehrte Verhältnisse. Das ist gesamt sozial und auch rechtshygienisch nicht erwünscht.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Dies muß geändert werden: für die Allgemeinheit und für die Geschädigten. Darum erscheint es mir wichtig, daß hier die Gesichtspunkte nicht mehr nach der Frage „Was ist die schwere Härte?" sortiert werden, sondern daß bei Verletzungen der Person, und zwar von Frauen und Kindern, die wir bisher noch gar nicht im Gesetz berücksichtigt haben, der Schutzgesichtspunkt in den Vordergrund gestellt wird.
    Wir haben über die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gesprochen und haben gesagt, daß der Schutz - lassen Sie mich das einmal etwas salopp sagen - in der Ehe für die möglichen Opfer verbessert werden muß, damit es nicht geradezu eine Verstärkung des Arguments gibt, die Frauen brauchten vielleicht eher den Schutz vor der Ehe. Das könnte ja der Fall sein.
    Aber die Verfolgung der strafbaren Handlung braucht viel Zeit. Die Opfer brauchen dagegen Schutz auf der Stelle. Sie müssen aber erleben, daß sich die Polizei, wenn sie gerufen wird, dem Familienkonflikt nur mit langen Zähnen nähert. Sehr oft nehmen die Polizisten nicht den Täter, sondern die Opfer mit und verfrachten sie gleich ins Frauenhaus, die oft, worauf der Bundesrat mit Recht hinweist, zu Frauenwohnheimen werden - in Klammern: mit sehr kostenintensiven Folgen für die Kommunen. Die Ausweisung des Täters wäre erheblich preisgünstiger, einmal ganz abgesehen von den weiteren Folgen, die so etwas hätte.
    Ich denke, daß man sehr ernsthaft über die Bundesratsinitiative nachdenken muß und daß man nicht so tun kann, als bestehe dazu kein Bedürfnis. Wir sollten vielleicht in einer Anhörung klären, wo dieses Bedürfnis liegen könnte, und andere zu Wort kommen lassen als die Richter, die sich mit dem einschlägigen Paragraphen wohl zufriedengeben können, weil er kurze Verhandlungen ermöglicht.
    Danke sehr.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege Bosbach, ich muß eine Unterlassungssünde wiedergutmachen. Ich habe übersehen, daß Sie hier heute Ihre erste Rede gehalten haben. Sie haben so routiniert gesprochen, daß uns das gar nicht aufgefallen ist. Ich möchte auch Ihnen im Namen des Hauses herzlich gratulieren.

(Beifall)

Das Wort hat nun der Abgeordnete Heinz Lanfermann.

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    Rede von Heinz Lanfermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Natürlich ist es die vornehmste Aufgabe des Gesetzgebers, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein vernünftiges Miteinander der Menschen zu schaffen. Dabei sollte in der Tat völlig unstreitig sein, daß in Fällen von Gewalt in der Familie bei allen Entscheidungen vorrangig an den Schutz des Gewaltopfers und an das Wohl der Kinder zu denken ist. Aber ebenso unstreitig sollte es unter uns sein, daß nur die Gesetzesnovelle sinnvoll ist, die tatsächlich zu einer Verbesserung der Rechtslage führt.
    Deshalb hat, wie schon erwähnt, das Justizministerium Stellungnahmen der gerichtlichen Praxis eingeholt und haben die Gerichte überwiegend erklärt, daß sie bereits heute das geltende Recht, nach dem die Wohnung einem der Ehegatten zur Vermeidung

    Heinz Lanfermann
    einer schweren Härte zugewiesen werden kann, im Sinne der vorgeschlagenen Novelle auslegen. Eine schwere Härte wird demzufolge insbesondere bei Mißhandlungen und der Gefährdung des Kindeswohles mit der Folge angenommen, daß einem der Ehegatten - dies ist meistens in der Tat die Ehefrau - die Wohnung zugewiesen wird.
    Ich habe - weil Sie die Verknüpfung mit der vorherigen Debatte ansprachen, Frau Kollegin von Renesse - auch bei Ihrer Kollegin Brandt-Elsweier sehr wohl vernommen, wie argumentiert wurde. Sie hat nämlich wirklich innerhalb von zwei Sätzen als erstes gesagt: Jeder Einzelfall muß differenziert behandelt werden, und zweitens hat sie eine gleiche Regelung für alle Fälle gefordert. Dieser Versuchung sind auch Sie gerade in Ihren Ausführungen hier erlegen.
    Ich denke, wenn das geltende Recht zur Lösung der Problemfälle ausreicht, dann ist eine Novelle einfach überflüssig. Es entsteht auch ein bißchen der Eindruck, als solle Symbolpolitik jetzt an die Stelle von vernünftigen, sachgerechten Entscheidungen gesetzt werden. Ich möchte gern wissen: Welche Entscheidungen waren wie falsch? Wo ist offensichtlich ein falscher Gebrauch von Recht durch Gerichte geschehen? Wie könnte man dies tatsächlich ändern? Denn eine Klausel, die die Wohnung generell nur der Ehefrau zuweisen würde, wird von Ihnen nicht gewollt, wäre auch nicht denkbar. Was anders geschehen soll, als nach dem Begriff der „schweren Härte" vorzugehen, ist mir auch aus Ihrer Rede, Frau Kollegin, nicht recht verständlich geworden.
    Das heißt, der Gesetzgeber wäre in der Tat überfordert, jede im Rahmen zulässiger Auslegung vernünftigerweise gefundene Rechtsentwicklung in geltendes Recht zu überführen, was bei der Auslegung aber eher noch mehr Probleme schaffen würde.
    Meine Damen und Herren, die F.D.P. verkennt gerade nicht, daß sich neben Ehe und Familie vielfältige neue Lebensformen bilden. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften lebende Kinder sind natürlich ebenso vor jeder Diskriminierung zu schützen wie die Kinder eines Ehepaares.
    Diesem berechtigten Anliegen will die F.D.P. jedoch nicht mit einer isolierten einzelnen Gesetzesvorschrift Rechnung tragen, sondern es im Rahmen einer umfassenden Reform des Kindschaftsrechts berücksichtigen. Das erscheint auch gerade deshalb sachgerecht, weil die Politik es akzeptieren muß, wenn sich eine zunehmend größer werdende Zahl von Mitbürgerinnen und Mitbürgern für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft als Lebensform entscheidet. Entsprechend können wir die rechtlichen Regelungen meiner Auffassung nach ergänzen.
    Allerdings - auch das muß man sagen - erfordert dies eine umfassende und auf vielfältige Einzelfragen Rücksicht nehmende Gesamtregelung, die nicht isoliert für einen ganz bestimmten Sachverhalt vorgenommen werden kann.
    Abschließend möchte ich hinsichtlich der vorgeschlagenen Erweiterung der Beschwerdemöglichkeiten nur kurz darauf hinweisen, daß dadurch natürlich die aktuellen Bemühungen um eine Straffung und Beschleunigung des Zivilverfahrens konterkariert werden.
    Meine Damen und Herren, da durch den Gesetzentwurf des Bundesrates eine qualitative Verbesserung der Rechtsstellung einer Antragstellerin sowie ihrer Kinder im Moment nicht zu erkennen ist, sehe ich auch keinen aktuellen Handlungsbedarf.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)