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ID1302209300

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    Plenarprotokoll 13/22 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179, 184c StGB) (Drucksache 13/199) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts - §§ 177 bis 179, 184c StGB (Drucksache 13/323) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Drucksache 13/536) Erika Simm SPD 1523 B Horst Eylmann CDU/CSU 1526 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 1527 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1528 C Christina Schenk PDS 1530 D Freimut Duve SPD 1532 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1532 D Erika Simm SPD 1533 D Hanna Wolf SPD 1534 D Norbert Geis CDU/CSU 1536 B, 1539 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 1536 C Margot von Renesse SPD 1537 D Hanna Wolf SPD 1538 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1539 A Heinz Lanfermann F.D.P 1540 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1541 C Anni Brandt-Elsweier SPD 1542 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 1544 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1545 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 13/374) Alfred Hartenbach SPD 1547 B Norbert Röttgen CDU/CSU 1549 A Otto Schily SPD 1549 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1550 B Alfred Hartenbach SPD 1551 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1552 A Jörg van Essen F.D.P. 1552 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1554 A Jörg van Essen F.D.P. 1554 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1554 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksache 13/196) Wolfgang Bosbach CDU/CSU 1555 D Margot von Renesse SPD 1556 D Heinz Lanfermann F.D.P 1557 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1558 C Christina Schenk PDS 1559 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1560 C Nächste Sitzung 1561 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1563* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1563* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 1523 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 02. 95 Berger, Hans SPD 17. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 17. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 02. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 17. 02. 95 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 17.02. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 17. 02. 95 Heinrich Fuchs (Köln), Anke SPD 17. 02. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 17. 02. 95 Hacker, Hans-Joachim SPD 17. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 02. 95 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17. 02. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 02. 95 Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 02. 95 Jelena Dr. Jacob, Willibald PDS 17. 02. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 17. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Lamers, Karl CDU/CSU 17. 02. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 17. 02. 95 Louven, Julius CDU/CSU 17. 02. 95 Meckel, Markus SPD 17. 02. 95 Reschke, Otto SPD 17. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 17. 02. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 02. 95 Hans Peter Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 17. 02. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 17. 02. 95 Seiters, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 17. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 17. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 17. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 17. 02. 95 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 17. 02. 95 Welt, Jochen SPD 17. 02. 95 Wieczorek-Zeul, SPD 17. 02.95 Heidemarie Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 13/218 Nr. 12 Drucksache 13/218 Nr. 14 Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht, da der Rat der Europäischen Union bereits seinen Beschluß gefaßt hat: Drucksache 13/218 Nr. 105 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 13/265 Nr. 1.34
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    Rede von Wolfgang Bosbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates ist sicherlich mit guten Absichten eingebracht worden. § 1361 b BGB will die persönlichen Spannungen zwischen den Ehegatten abbauen und diejenigen, die von ihrem Ehepartner in der eigenen Wohnung körperlich mißhandelt, bedroht oder auf andere Art und Weise schwerwiegend beeinträchtigt werden, vor weiteren Übergriffen schützen. Namentlich Frauen und Kinder brauchen diesen Schutz, weil gerade sie es sind, die unter Gewalt in der Familie und in der häuslichen Umgebung in der Regel besonders leiden.

    Wolfgang Bosbach
    Wie in allen Fällen, in denen der Gesetzgeber tätig werden soll, müssen wir aber sorgsam prüfen, ob tatsächlich ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Deshalb müssen wir auch bei diesem Gesetzentwurf sorgfältig abwägen, ob die angestrebten Änderungen des § 1361b BGB und der Zivilprozeßordnung tatsächlich zwingend geboten sind.
    Der vorliegende Gesetzentwurf unterstellt, daß dieser Paragraph in seiner jetzigen Form mißhandelten Frauen keinen ausreichenden Schutz biete, weil die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der Beweisanforderungen zu hoch angesetzt seien, so daß eine Neuformulierung dieser Vorschrift zur Erreichung des Gesetzeszweckes geboten sei. Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, daß sie die rechtspolitische Diskussion zur Frage einer Novellierung dieser Vorschrift frühzeitig aufgegriffen hat.
    Die auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz eingeholten Stellungnahmen der gerichtlichen Praxis neigen gegenüber einer Änderung der bestehenden Regelung jedoch überwiegend zur Zurückhaltung. Mit Ausnahme der Bundesländer Hessen und Niedersachsen verneinen alle anderen Justizministerien der Länder einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
    Dies entspricht ebenfalls der Auffassung des Rechtsausschusses des Bundesrates, der eine Änderung für nicht notwendig hält, da die geltende gesetzliche Regelung den Gerichten eine ausreichende Rechtsgrundlage biete, um die Zuweisung der Ehewohnung in den streitbefangenen Fällen zu ermöglichen. Der jetzige Gesetzestext verwendet den Begriff der „schweren Härte", der nach dem Willen des Bundesrates durch eine andere Formulierung ersetzt werden soll, da mit der geltenden Formulierung die „Eintrittsschwelle", so die Begründung, für den Richter zu hoch angesetzt sei. Bei dieser Argumentation wird allerdings die Auslegung der Vorschrift durch die juristische Literatur und die Rechtsprechung übersehen, die schon heute nicht erst bei einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben, sondern schon bei „schweren Störungen des familiären Zusammenlebens" § 1361b BGB anwenden. Das ist auch richtig so, weil es dem Willen des Gesetzgebers entspricht.
    In diesem Zusammenhang muß allerdings auch darauf hingewiesen werden, daß eine Wohnungszuweisung für den weichenden Ehegatten eine einschneidende belastende Entscheidung ist, so daß der Gesetzgeber die Schwelle auch nicht zu tief ansetzen darf. Bloße Unbequemlichkeiten oder Unannehmlichkeiten können daher für eine Wohnungszuweisung nicht ausreichend sein.
    Im Hinblick auf die angestrebte Novellierung des § 620c ZPO ist darauf hinzuweisen, daß der vorliegende Entwurf das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen jede nach mündlicher Verhandlung ergangene Entscheidung über den Antrag auf Wohnungszuweisung eröffnet. Der Gesetzgeber sollte sich - ohne Aufgabe rechtsstaatlicher Grundsätze - darum bemühen, streitige Zivilverfahren zu straffen und zu beschleunigen. Die beabsichtigte Neufassung des § 620c ZPO läuft diesen Bestrebungen zuwider. Zu Recht weist die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme darauf hin, daß die hier in Rede stehende Entscheidung einen nur vorläufigen Charakter hat, so daß es hinnehmbar erscheint, daß nur die Zuweisung der Ehewohnung beschwerdefähig gestellt wird.
    Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß die im Entwurf des Bundesrates vorgesehene Gleichstellung der ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften auch - aber nicht nur - aus rechtspolitischen Gründen bedenklich ist. Auch hierauf hat der Rechtsausschuß des Bundesrates hingewiesen.
    Für mich und meine Fraktion hat die Ehe einen hohen Stellenwert, und das soll auch so bleiben. Aus der Ehe entwickelt sich die Familie als Basis unserer Gesellschaft,

    (Christina Schenk [PDS]: Das gilt auch für die nichteheliche Lebensgemeinschaft!)

    die nach dem Willen unserer Verfassung in ganz besonderer Weise des staatlichen Schutzes und der staatlichen Förderung bedarf. Diesen Verfassungsauftrag sollten wir nicht vergessen.
    Danke für die Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Prinzipienreiterei!)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile nun der Abgeordneten Margot von Renesse das Wort.

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    Rede von Margot von Renesse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl ich Ihre Worte im Ohr habe, daß der Bundesrat, zumindest zu Beginn der Verhandlung, nicht im Saal vertreten war, habe ich diesen Antrag nicht gestellt. Denn es ist irgendwie eine listige Weisheit, auch über dieses Thema im Zusammenhang mit der Diskussion am heutigen Vormittag zu sprechen, und der Blumenstrauß der unterschiedlichen Themen hat eines gemeinsam: Es wird hier insgesamt darüber zu reden sein, inwieweit sich Recht, Strafrecht und Zivilrecht, auf schwerwiegende „Übergriffe" und „Verletzung von Menschenrechten", wie es die Präsidentin genannt hat, konzentriert, gleichzeitig aber davon Abstand nimmt, riesigen Verfahrensaufwand in den Angelegenheiten zu betreiben, in denen der Vermögensschutz in Rede steht, weil die Geschädigten selbst aus Kostengründen ihren Eigenschutz massiv vernachlässigen. Insofern besteht ein Zusammenhang, den man eigentlich gar nicht missen möchte, so daß ich heute schon aus Vergnügen an der Zusammenstellung der Themen zu diesem Bereich sprechen möchte.
    Meine Damen und Herren, ich finde es berechtigt, über den § 1361b noch einmal sehr intensiv nachzudenken. Darum ist die Initiative des Bundesrates begrüßenswert. Es wurde die Frage gestellt, ob das geltende Recht nicht ausreiche, die Generalklausel des § 1361 b mache doch vieles möglich.

    Margot von Renesse
    Herr Kollege, Sie haben die Umfragen unter den Justizministerien der Länder zitiert. Vielleicht sollte man auch einmal Umfragen unter den betroffenen Frauen machen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

    Denn der Blickwinkel, unter dem Richter das sehen, die ihre Entscheidungen in der Regel ja nicht so schlecht finden, und die Art, wie Betroffene das sehen, mögen doch mitunter zwei Paar Schuhe sein.
    Hierbei spielt auch eine Rolle - damit greife ich schon einen Bereich auf, den der Bundesrat hier vorgeschlagen hat -, daß eine Vielzahl dieser Entscheidungen nicht rechtsmittelfähig sind, d. h., der Einzelrichter, dem ich persönlich viel zutraue, hat nur den blauen Himmel über sich und entscheidet über schwere Konflikte, bei denen zumindest ein Betroffener Angst vor der Zukunft hat.
    Sie haben mit Recht darauf hingewiesen, daß die Entscheidung der Wohnungszuweisung an einen Ehegatten allein für den sogenannten weichenden Ehegatten eine schwerwiegende und belastende, auch grundrechtsrelevante Entscheidung ist. Aber ist sie für den anderen Ehegatten nicht genauso belastend, wenn es zur Antragszurückweisung kommt? Denn auch für ihn bedeutet dies - genauso wie im umgekehrten Fall der Wohungszuweisung -, daß ihm in Zukunft die Wohnung verschlossen bleibt, die für ihn und seine Kinder bisher das Heim war.
    Die Gesellschaft gewöhnt sich allmählich - das ist meine Sorge; sie steht hinter dieser Initiative - an eine Umkehr der Verhältnisse. Wir wissen, die Frauenhausbewegung hat das Thema „Gewalt in der Familie" aus den Kellern der Gesellschaft, wo sie ihre Wunschträume und ihre Ängste versteckte, herausgeholt und ein grelles Licht auf die geschundenen Gesichter von Frauen und Kindern gerichtet, von Frauen, die mit Veilchen, mit Schrammen, mitunter noch im Nachthemd, die Kinder heulend an der Seite, zur Nachbarin, zur Freundin oder zur Mutter eilen, fliehen, flüchten, wie man es sich schlimmer nicht vorstellen kann. Dies war lange nicht gesehen worden. Aber gleichzeitig hat sich die Gesellschaft, weil es die Frauenhäuser gibt, daran gewöhnt, zu sagen: Es gibt doch die Frauenhäuser, sollen sie doch dorthin gehen. - Das Opfer muß gehen, und der Gewalttäter bleibt.

    (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es!)

    Das sind verkehrte Verhältnisse. Das ist gesamt sozial und auch rechtshygienisch nicht erwünscht.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)

    Dies muß geändert werden: für die Allgemeinheit und für die Geschädigten. Darum erscheint es mir wichtig, daß hier die Gesichtspunkte nicht mehr nach der Frage „Was ist die schwere Härte?" sortiert werden, sondern daß bei Verletzungen der Person, und zwar von Frauen und Kindern, die wir bisher noch gar nicht im Gesetz berücksichtigt haben, der Schutzgesichtspunkt in den Vordergrund gestellt wird.
    Wir haben über die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gesprochen und haben gesagt, daß der Schutz - lassen Sie mich das einmal etwas salopp sagen - in der Ehe für die möglichen Opfer verbessert werden muß, damit es nicht geradezu eine Verstärkung des Arguments gibt, die Frauen brauchten vielleicht eher den Schutz vor der Ehe. Das könnte ja der Fall sein.
    Aber die Verfolgung der strafbaren Handlung braucht viel Zeit. Die Opfer brauchen dagegen Schutz auf der Stelle. Sie müssen aber erleben, daß sich die Polizei, wenn sie gerufen wird, dem Familienkonflikt nur mit langen Zähnen nähert. Sehr oft nehmen die Polizisten nicht den Täter, sondern die Opfer mit und verfrachten sie gleich ins Frauenhaus, die oft, worauf der Bundesrat mit Recht hinweist, zu Frauenwohnheimen werden - in Klammern: mit sehr kostenintensiven Folgen für die Kommunen. Die Ausweisung des Täters wäre erheblich preisgünstiger, einmal ganz abgesehen von den weiteren Folgen, die so etwas hätte.
    Ich denke, daß man sehr ernsthaft über die Bundesratsinitiative nachdenken muß und daß man nicht so tun kann, als bestehe dazu kein Bedürfnis. Wir sollten vielleicht in einer Anhörung klären, wo dieses Bedürfnis liegen könnte, und andere zu Wort kommen lassen als die Richter, die sich mit dem einschlägigen Paragraphen wohl zufriedengeben können, weil er kurze Verhandlungen ermöglicht.
    Danke sehr.

    (Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS)