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ID1302208100

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    Plenarprotokoll 13/22 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179, 184c StGB) (Drucksache 13/199) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts - §§ 177 bis 179, 184c StGB (Drucksache 13/323) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Drucksache 13/536) Erika Simm SPD 1523 B Horst Eylmann CDU/CSU 1526 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 1527 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1528 C Christina Schenk PDS 1530 D Freimut Duve SPD 1532 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1532 D Erika Simm SPD 1533 D Hanna Wolf SPD 1534 D Norbert Geis CDU/CSU 1536 B, 1539 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 1536 C Margot von Renesse SPD 1537 D Hanna Wolf SPD 1538 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1539 A Heinz Lanfermann F.D.P 1540 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1541 C Anni Brandt-Elsweier SPD 1542 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 1544 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1545 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 13/374) Alfred Hartenbach SPD 1547 B Norbert Röttgen CDU/CSU 1549 A Otto Schily SPD 1549 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1550 B Alfred Hartenbach SPD 1551 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1552 A Jörg van Essen F.D.P. 1552 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1554 A Jörg van Essen F.D.P. 1554 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1554 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksache 13/196) Wolfgang Bosbach CDU/CSU 1555 D Margot von Renesse SPD 1556 D Heinz Lanfermann F.D.P 1557 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1558 C Christina Schenk PDS 1559 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1560 C Nächste Sitzung 1561 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1563* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1563* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 1523 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 02. 95 Berger, Hans SPD 17. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 17. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 02. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 17. 02. 95 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 17.02. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 17. 02. 95 Heinrich Fuchs (Köln), Anke SPD 17. 02. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 17. 02. 95 Hacker, Hans-Joachim SPD 17. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 02. 95 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17. 02. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 02. 95 Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 02. 95 Jelena Dr. Jacob, Willibald PDS 17. 02. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 17. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Lamers, Karl CDU/CSU 17. 02. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 17. 02. 95 Louven, Julius CDU/CSU 17. 02. 95 Meckel, Markus SPD 17. 02. 95 Reschke, Otto SPD 17. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 17. 02. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 02. 95 Hans Peter Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 17. 02. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 17. 02. 95 Seiters, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 17. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 17. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 17. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 17. 02. 95 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 17. 02. 95 Welt, Jochen SPD 17. 02. 95 Wieczorek-Zeul, SPD 17. 02.95 Heidemarie Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 13/218 Nr. 12 Drucksache 13/218 Nr. 14 Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht, da der Rat der Europäischen Union bereits seinen Beschluß gefaßt hat: Drucksache 13/218 Nr. 105 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 13/265 Nr. 1.34
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    Rede von Volker Beck


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, begrüßen den Vorschlag des Bundesrates, endlich einmal eine, wenn auch nur geringfügige Entkriminalisierung vorzunehmen. Dies hebt sich wohltuend von der Neigung der Bundesregierung ab, immer neue Strafverschärfungen in die Debatte zu bringen. Seit Jahren versucht die Regierung, mit dem Drehen an der Strafrechtsschraube von gesellschaftlichen Mißständen abzulenken.
    Da kann es nicht verwundern, daß die Justizministerin selbst einen derart abgespeckten Gesetzentwurf ablehnt, der endlich einmal die Rechtswirklichkeit berücksichtigen und die Justiz tatsächlich entlasten würde.
    Wie lange wollen Sie denn noch kriminelle Karrieren fördern, indem Sie kleine Ladendiebe oder Schwarzfahrer ins Gefängnis stecken, wo diese dann mit den richtig „schweren Jungs" in Kontakt kommen? Ja, es gibt sie, die Gefängnisstrafen für Schwarzfahrer. Immerhin 630 Menschen wurden beispielsweise im Jahr 1992 wegen Erschleichens von Leistungen - und das meint in der Regel Schwarzfahren - zu Freiheitsstrafen verurteilt.
    Meine Damen und Herren, über das Schwarzfahren wird nicht das erste Mal diskutiert. Die hessische Strafrechtskommission will nur noch die Beförderungserschleichung gegenüber einer Kontrollperson bestrafen. Die niedersächsische Strafrechtskommission hatte bereits vor drei Jahren empfohlen, § 265a StGB ganz zu streichen.
    Wie auch immer, alle Vorschläge weisen zu Recht darauf hin: Weder die Begehung der Tat noch das Verhalten der Verkehrsunternehmen oder das Ausmaß des Schadens rechtfertigen es, Schwarzfahren weiterhin als kriminelles Unrecht zu behandeln.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Worin liegt denn heutzutage das Erschleichen, also das heimliche, listige, täuschende Handeln, wenn offene Bahnsteige und Verkehrsmittel zur Fahrt ohne jede Kontrolle einladen?

    (Lachen bei der CDU/CSU und F.D.P.)

    Wir alle kennen die beträchtliche Mühe, die einige Oberlandesgerichte aufwenden mußten, um das einfache Mitfahren ohne Fahrschein unter diesen Umständen als Straftatbestand nach § 265 a StGB zu beurteilen.
    Wir halten das Strafrecht als Ultima ratio in diesen Fällen des Ausnutzens einer fehlenden Kontrolle für eine viel zu scharfe Reaktion.
    Ohnehin wird hier mit zweierlei Maß gemessen. Stellen Sie sich vor, jemand hält sich an das F.D.P.-Motto „Freie Fahrt für freie Bürger" und erschleicht sich eine Schwarzfahrt in der Straßenbahn. Dann drohen Sie ihm mit der Strafrechtskeule. Wenn ein Autofahrer falsch parkt, ist das nur eine Ordnungswidrigkeit, egal, wie listig er sich den verbotenen Parkraum auch erschlichen haben mag.
    Der Schaden sieht nur auf den ersten Blick beträchtlich aus. Schätzungen gehen von der beachtlichen Dunkelziffer von etwa 40 Millionen Schwarzfahrten pro Jahr aus. Dreistellige Millionenbeträge, die den Verkehrsbetrieben dadurch verlorengehen sollen, erscheinen nicht zu hoch gegriffen. Schaut man aber genauer hin, wird klar: Ein Großteil der Schäden wird durch die Einnahmen in Form des erhöhten Beförderungsentgelts kompensiert, das erwischte Sünder zahlen müssen.
    Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Der Hamburger Verkehrsverbund schätzte die hierdurch entstehenden jährlichen Verluste Mitte der 80er Jahre auf bis zu 10 Millionen DM, hatte aber durch das erhöhte Beförderungsentgelt Einnahmen in etwa gleicher Höhe.
    Auch wir wollen das Schwarzfahren nicht sanktionslos stellen, sondern es zu einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit machen. Wenn jemand allerdings aus sozialer Not schwarzfährt, dann darf man ihn nicht mit einem Bußgeld belegen. Das hieße nämlich in der Tat, Armut zu bestrafen.
    Zum Bereich der Bagatelldelikte gehört wesentlich mehr als Schwarzfahren. Wir werden demnächst eine parlamentarische Initiative einbringen, die auch den Vorschlag des Deutschen Anwaltvereins zum Ladendiebstahl aufgreift. Wir halten eine Entkriminalisierung der Bagatelldelikte für überfällig. Es muß endlich Schluß sein damit, daß man ständig mit Kanonen auf Spatzen schießt.

    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile nun dem Kollegen Jörg van Essen das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jörg van Essen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind einer anderen Auffassung, als sie hier von der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgetragen worden ist, und zwar aus grundsätzlichen Erwägungen. Wir beobachten nämlich auf der einen Seite, daß es eine immer intensivere Tendenz gibt, bei kriminellem Unrecht zu bagatellisieren. Wir haben z. B. im Rechtspflegeentlastungsgesetz in der letzten Legislaturperiode den Be-

    Jörg van Essen
    reich, in dem ein Ermittlungs- oder Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden kann, vorsichtig bis in den Bereich der mittleren Kriminalität hinein ausgeweitet. Die Umwidmung von bisherigen Straftaten wie dem Schwarzfahren wird diese Tendenz natürlich zusätzlich verstärken.
    Wir wissen im übrigen auch, daß dieser Vorschlag des Bundesrates nur ein Versuchsballon ist. Die Absicht, auch Ladendiebstähle mit ihren immensen wirtschaftlichen Schäden, die von den ehrlichen Kunden zu zahlen sind, in gleicher Weise zu behandeln, wird im Falle des Erfolges dieser Initiative auf dem Fuße folgen. Die offenen Geschäfte - Herr Kollege Beck, wenn ich Ihrer Argumentation folgen darf - laden ja geradezu dazu ein, daß man die Gegenstände unentgeltlich mitnimmt. Von daher würde ja auch dort das kriminelle Unrecht fehlen.
    Auf der anderen Seite - das ist das Gefährliche - steigern wir im Bereich der kleinen Sünden des Alltags, inbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten - übrigens mit Unterstützung der GRÜNEN -, ständig die Schärfe der Sanktionen. Der Unterschied zwischen einer bloßen Verwarnung ohne jeglichen Punkt in Flensburg und einem Fahrverbot, mit dem immense wirtschaftliche Folgen verbunden sein können - etwa dann, wenn man beruflich auf das Auto angewiesen ist -, kann ganze 10 km/h betragen. Das Ergebnis ist absurd. Ich habe es in meinem persönlichen Umfeld erlebt. In dem einen Fall hat es eine gravierende Urkundenfälschung gegeben. Das Verfahren ist ohne jegliche Sanktion eingestellt worden. In dem anderen Fall mußte ein Bekannter dafür, daß er, als er seine gehbehinderte Schwiegermutter zum Arzt gefahren hat, kurz im Halteverbot gehalten hat, zahlen. Da passen die Enden nicht mehr zusammen.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Die unerträgliche Schieflage zwischen kriminellem Unrecht und bloßer Ordnungswidrigkeit, die wir jetzt schon haben, würde durch diese Vorschläge weiter verstärkt.
    Außerdem, Herr Kollege Hartenbach, scheinen Sie lange nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren zu sein. Bei uns kostet eine Fahrkarte jedenfalls nicht 5 DM, wie Sie sagten, sondern 2,70 DM.
    Im übrigen werden nicht nur diese Täter vom Tatbestand des Schwarzfahrens erfaßt, sondern auch diejenigen, die z. B. die mehrere hundert Mark teure Fahrkarte bei der Deutschen Bahn von Flensburg nach Freilassing nicht bezahlt haben.

    (Simone Probst [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die werden doch aus dem Zug rausgeschmissen!)

    Deshalb kann man nicht nur von Bagatellbeträgen sprechen, wie Sie es getan haben.
    Der Bundesrat ist auch die Antwort auf die geradezu naheliegende Frage schuldig geblieben, wie der Wiederholungsfall, der ja dann zur Straf würdigkeit führen soll, eigentlich festgestellt werden kann. Herr Kollege Hartenbach, Ihre Erklärung dafür war wirklich nicht überzeugend.
    Es ist klar, daß die Verkehrsbetriebe die Schwarzfahrer registrieren werden. Ein Wiederholungsfall kann aber doch nicht nur dann gegeben sein, wenn man im Bereich des gleichen Verkehrsbetriebes noch einmal ohne Fahrkarte fährt, sondern auch dann, wenn das in Berlin, in Stralsund oder sonstwo geschieht. Wie wollen Sie das eigentlich feststellen? Das ginge doch nur dann, wenn ein Netz möglich wäre. Die Datenschutzbeauftragten haben sich im Dezember letzten Jahres mit dieser Frage befaßt und deutlich gesagt, daß es nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen keinen solchen Verbund geben darf.
    Das zentrale Verfahrensregister, für das ich besonders gekämpft habe und das wir mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz eingerichtet haben, wird diese Fälle natürlich nicht aufnehmen, sondern ausschließlich Ermittlungsverfahren wegen kriminellen Unrechts. Wir haben also überhaupt keine Möglichkeit, auf dieses Register zurückzugreifen.
    Das bedeutet, daß es sich um eine Mogelpackung handelt. Wiederholungsfälle werden nicht festgestellt werden können. Das ist ein gravierender Mangel in diesem Vorschlag des Bundesrates.
    Trotzdem sind wir aufgerufen, uns im Rechtsausschuß mit der Frage zu befassen: Wie werden wir mit der Bagatellkriminalität besser fertig? Wir haben dieses Problem; wir wollen nicht darum herumreden.
    Ich meine, daß die Ansätze, die wir bisher unternommen haben, der richtige Weg sind: Wir brauchen eine schnellere Reaktion auf das Unrecht. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, daß wir im Verbrechensbekämpfungsgesetz die Möglichkeiten für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens verbessert haben; wir müssen die Erfahrungen auswerten. Zudem - das ist für mich als jemand, der wie Sie, Herr Hartenbach, aus der Justiz kommt, das Wichtigste -, wissen wir doch als Praktiker, wo überall es in der Organisation der Justiz klemmt. Sie werden doch auch bei Ihrem Gericht erlebt haben, wie die Geschäftsstellen ausgestattet sind und welche Belastung für die Justiz daraus resultiert.
    Das Bundesjustizministerium hat ja erfreulicherweise ein Kienbaum-Gutachten in Auftrag gegeben, in dem viele gute Wege aufgezeigt worden sind. Ich denke, wir sind in der Verantwortung, dafür zu sorgen, daß diese Dinge schnellstmöglich umgesetzt werden.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)