Rede von
Norbert
Geis
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Frau Ministerin, wir werden Ihren Entwurf in der Koalition beraten, und wir werden sicherlich versuchen, die Unterschiede, die jetzt noch bestehen mögen, auszugleichen und einen gemeinsamen Weg zu gehen.
Ich meine, daß wir doch noch einmal darauf hinweisen sollten, daß die Vergewaltigung in der Ehe natürlich schon heute nach unserer Rechtsordnung strafbar ist. In der Öffentlichkeit ist durch die Diskussion in den vergangenen Monaten ein falscher Eindruck entstanden. Es ist zwar richtig, Herr Kollege Mahlo, daß zwischen Nötigung und Vergewaltigung in der Ehe insofern ein Unterschied besteht, als das eine ein Verbrechen und das andere ein Vergehen ist. Aber wir wissen, daß die gerichtliche Praxis bei der Zumessung der Strafe keinen Unterschied gemacht hat. Die eine Tat ist genauso bestraft worden - weil der Strafrahmen entsprechend groß ist - wie die andere Tat.
Dennoch meint die Union, daß ein Unterschied darin besteht, daß das eine als Verbrechen und das andere als Vergehen gekennzeichnet wird, daß dieser Unterschied beseitigt werden sollte und daß wir beides gleichermaßen im Gesetz verankern sollten.
Ich meine, daß die primitive Polemik, die gegen uns gerichtet worden ist, als wären wir diejenigen, die die Frau innerhalb der Familie geringer achten würden als die Frau außerhalb der Familie, barer Unsinn ist.
Wir haben schon immer die Vergewaltigung in der Ehe als ein zutiefst verabscheuungswürdiges Verhalten angesehen, das gegen die Würde und Freiheit der Frau gerichtet ist, nicht zuletzt deshalb, weil der Täter die räumliche Nähe, die besonderen Beziehungen und das besondere Vertrauensverhältnis, wie sie in einer Ehe entstehen, rücksichtslos ausnutzt und zerstört.