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ID1302200600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/22 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179, 184c StGB) (Drucksache 13/199) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts - §§ 177 bis 179, 184c StGB (Drucksache 13/323) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des von der Abgeordneten Christina Schenk und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sexualstrafrechts (§§ 177 bis 179 StGB) und strafprozessualer Regelungen bei Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen (Drucksache 13/536) Erika Simm SPD 1523 B Horst Eylmann CDU/CSU 1526 D Dr. Dietrich Mahlo CDU/CSU 1527 C Irmingard Schewe-Gerigk BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 1528 C Christina Schenk PDS 1530 D Freimut Duve SPD 1532 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1532 D Erika Simm SPD 1533 D Hanna Wolf SPD 1534 D Norbert Geis CDU/CSU 1536 B, 1539 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 1536 C Margot von Renesse SPD 1537 D Hanna Wolf SPD 1538 A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1539 A Heinz Lanfermann F.D.P 1540 A Claudia Nolte, Bundesministerin BMFSFJ 1541 C Anni Brandt-Elsweier SPD 1542 C Bärbel Sothmann CDU/CSU 1544 C Dr. Rita Süssmuth CDU/CSU 1545 C Tagesordnungspunkt 11: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (Drucksache 13/374) Alfred Hartenbach SPD 1547 B Norbert Röttgen CDU/CSU 1549 A Otto Schily SPD 1549 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 1550 B Alfred Hartenbach SPD 1551 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1552 A Jörg van Essen F.D.P. 1552 D Dr. Dagmar Enkelmann PDS 1554 A Jörg van Essen F.D.P. 1554 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1554 D Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes fiber die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung (Drucksache 13/196) Wolfgang Bosbach CDU/CSU 1555 D Margot von Renesse SPD 1556 D Heinz Lanfermann F.D.P 1557 D Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1558 C Christina Schenk PDS 1559 C Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 1560 C Nächste Sitzung 1561 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 1563* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 1563* C Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 22. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 1523 22. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Februar 1995 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bachmaier, Hermann SPD 17. 02. 95 Berger, Hans SPD 17. 02. 95 Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 17. 02. 95 Büttner (Schönebeck), CDU/CSU 17. 02. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 17. 02. 95 Eichstädt-Bohlig, BÜNDNIS 17.02. 95 Franziska 90/DIE GRÜNEN Graf von Einsiedel, PDS 17. 02. 95 Heinrich Fuchs (Köln), Anke SPD 17. 02. 95 Dr. Gysi, Gregor PDS 17. 02. 95 Hacker, Hans-Joachim SPD 17. 02. 95 Dr. Hartenstein, Liesel SPD 17. 02. 95 Dr. Hauchler, Ingomar SPD 17. 02. 95 Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 17. 02. 95 Dr. Heuer, Uwe-Jens PDS 17. 02. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 17. 02. 95 Hoffmann (Chemnitz), SPD 17. 02. 95 Jelena Dr. Jacob, Willibald PDS 17. 02. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 17. 02. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Kraus, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Lamers, Karl CDU/CSU 17. 02. 95 Dr. Leonhard, Elke SPD 17. 02. 95 Louven, Julius CDU/CSU 17. 02. 95 Meckel, Markus SPD 17. 02. 95 Reschke, Otto SPD 17. 02. 95 Scheffler, Siegfried SPD 17. 02. 95 Schlauch, Rezzo BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmitz (Baesweiler), CDU/CSU 17. 02. 95 Hans Peter Frhr. von Schorlemer, CDU/CSU 17. 02. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 17. 02. 95 Seiters, Rudolf CDU/CSU 17. 02. 95 Terborg, Margitta SPD 17. 02. 95 Tippach, Steffen PDS 17. 02. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 17. 02. 95 Vergin, Siegfried SPD 17. 02. 95 Dr. Vollmer, Antje BÜNDNIS 17. 02. 95 90/DIE GRÜNEN Wallow, Hans SPD 17. 02. 95 Welt, Jochen SPD 17. 02. 95 Wieczorek-Zeul, SPD 17. 02.95 Heidemarie Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Drucksache 13/218 Nr. 12 Drucksache 13/218 Nr. 14 Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht, da der Rat der Europäischen Union bereits seinen Beschluß gefaßt hat: Drucksache 13/218 Nr. 105 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 13/265 Nr. 1.34
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    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gern.


Rede von Dr. Dietrich Mahlo
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Eylmann, ich bitte um Entschuldigung, daß ich Sie mit meiner Frage unterbreche. Würden Sie aber bitte hinzufügen, daß dieser Ehemann nach geltendem Strafrecht wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall genau in dem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren zu bestrafen ist wie ein Mann, der eine mit ihm nicht verheiratete Frau in dieser Weise malträtiert?

(Zuruf von der SPD: Sie kennen die Strafrahmen nicht!)


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    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich kann Ihnen leider nicht zustimmen. Der schwere Fall der Nötigung ist ein Vergehen. Die Vergewaltigung ist ein Verbrechen

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie bei der F.D.P., der SPD, dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der PDS)

    mit einer Mindeststrafe von zwei bis 15 Jahren. Der Strafrahmen ist also unterschiedlich. Das läßt sich aus dem Gesetz ablesen.

    (Jörg van Essen [F.D.P.]: Sehr gut! Christa Nickels [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen einmal Nachhilfeunterricht in Ihrer Fraktion geben, Herr Eylmann!)

    Meine Damen und Herren, es wird nicht viele Verurteilungen geben; nur die Extremfälle werden vor Gericht kommen. Ich verspreche mir aber von einer Gesetzesänderung auch einen Fortschritt für das Rechtsbewußtsein. Umfragen zeigen, daß es noch immer einen relativ hohen Prozentsatz von Männern gibt, die meinen, die Gewaltanwendung gegen die eigene Ehefrau sei nicht strafbar oder zumindest nicht so schlimm. Dem müssen wir durch eine abschreckende Wirkung des Gesetzes, im Sinne also einer negativen Generalprävention, aber auch dadurch, daß wir Rechtsbewußtsein schaffen, im Sinne einer positiven Generalprävention entgegenwirken.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch einige Worte zu den Entwürfen verlieren. Frau Simm, es ist kein „Non-Paper", sondern ein Referentenentwurf. Das

    Horst Eylmann
    ist eine ganz normale Geschichte. Der Referentenentwurf befindet sich im Stadium der Abstimmung. Es lohnt sich nicht, darüber weitere Bemerkungen zu machen.

    (Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Bei dpa liegt er aber schon vor!)

    Ich halte es für richtig, wie es dieser Gesetzesentwurf, nicht aber Ihr Entwurf vorsieht, § 177 und § 178 in einem Tatbestand zusammenzufassen. Es gibt sexuelle Handlungen, die, wenn sie mit Gewalt vorgenommen werden, eine Frau in noch schlimmerer Weise demütigen als der Geschlechtsverkehr. Ich glaube, darüber sind wir uns einig.
    Ich halte es ferner für richtig, daß wir eine dritte Tatvariante, nämlich die Ausnutzung einer hilflosen Lage, in das Gesetz hineinnehmen. Allerdings werden auch dann noch, meine Damen und Herren, in vielen Fällen Beweisschwierigkeiten bleiben. Das ist bei jeder Vergewaltigung, ob innerhalb oder außerhalb der Ehe, der Fall.
    Es gibt eine Ungereimtheit in Ihrem Entwurf. Dort heißt es: Wer leichtfertig den Tod des Opfers verursacht, bekommt eine Mindesstrafe von fünf Jahren. - Wenn jemand einer Frau die Handtasche wegnimmt und dabei mit einer solchen Brutalität vorgeht, daß die Frau zu Boden fällt und zu Tode kommt, beträgt die Mindesstrafe zehn Jahre oder lebenslänglich. Es ist doch offensichtlich, daß hier eine Diskrepanz zwischen beiden Strafrahmen besteht. Darüber sollten wir noch einmal nachdenken.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Es gibt, meine Damen und Herren, schließlich Diskussionsbedarf bei der Versöhnungsklausel. Lassen Sie mich nur eines dazu sagen: Überschätzen wir nicht die praktische Bedeutung! Die Ehefrau hat ein Aussageverweigerungsrecht. Wenn sie davon Gebrauch macht, wird es in der Regel nicht zu einer Verurteilung kommen. Sie hat es in der Hand. Nun will ich mich nicht auf das Widerspruchsrecht festlegen, das ich früher einmal propagiert habe und heute noch propagiere. Es gab schon einen entsprechenden Entwurf in den 80er Jahren.
    Beide Lösungen haben Vor- und Nachteile. Bei Ihrer Lösung muß, obwohl die Frau ihre Aussage verweigert, weiter Beweis erhoben werden, und dann kommt ein Freispruch heraus. Bei meiner Lösung würde das Verfahren eingestellt. Ob im Hinblick auf die Aussöhnung die Verurteilung oder ein Freispruch das Beste ist, wage ich nicht zu entscheiden. Aber es gibt Vor- und Nachteile. Lassen Sie uns das gemeinsam erörtern!
    Zum Schluß will ich noch hervorheben: Wir müssen die Gewalt in unserer Gesellschaft bekämpfen, wo immer sie sich zeigt:

    (Beifall im ganzen Hause)

    Gewalt gegen Ausländer, gegen Deutsche, Gewalt
    auf der Straße, Gewalt in der Familie, Gewalt gegen
    Frauen und gegen Männer. Die Gewalt muß ein Tabu sein.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    In diesem Zusammenhang müssen wir auch diese Gesetzentwürfe sehen.
    Ich hoffe, daß wir nach dieser langen Diskussion in diesem Jahr zu einem Ergebnis mit breiter Mehrheit kommen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)