Rede:
ID1301909500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 10
    1. Herr: 1
    2. Professor: 1
    3. Meyer,: 1
    4. gestatten: 1
    5. Sie: 1
    6. eine: 1
    7. Zwischenfrage: 1
    8. von: 1
    9. Herrn: 1
    10. Eylmann?: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/19 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz) (Drucksache 13/27) b) Erste Beratung des von der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 13/268) c) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 13/285) d) Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sexualaufklärung, Verhütung, Prävention, ungewollte Schwangerschaft und Beratung (Drucksache 13/402) e) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (Drucksache 13/375) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hubert Hüppe, Monika Brudlewsky und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des ungeborenen Kindes (Drucksache 13/395) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christina Schenk, Petra Bläss und den weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Unantastbarkeit der Grundrechte von Frauen - Ergänzung des Grundgesetzes (Artikel 2) und entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuches (Drucksache 13/397) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz (Drucksache 13/399) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Selbstbestimmungsrecht der Frauen (Drucksache 13/409) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Beteiligung des Bundes an einem Aktionsprogramm zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz (Drucksache 13/412) Inge Wettig-Danielmeier SPD 1276 B Heinz Lanfermann F.D.P 1278 C Maria Eichhorn CDU/CSU 1282 D Christina Schenk PDS 1284 D, 1289 D, 1291 A,1308 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1285 C Christina Schenk PDS . . . . 1287 C Hubert Hüppe CDU/CSU 1289 D Dr. Edith Niehuis SPD 1291 D Anke Eymer CDU/CSU . . . 1293 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 1295 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . 1296 A Rudolf Scharping SPD 1296 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. 1296 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 1297 C Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 1298 B, 1320 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 1298 D Ursula Männle, Staatsministerin (Bayern) 1299 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1299 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 1301 C Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . 1303 B Claudia Nolte CDU/CSU 1304 A Christel Hanewinckel SPD . . . . . 1305 B Hubert Hüppe CDU/CSU . . 1306 A Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . 1306 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 1307 A Horst Eylmann CDU/CSU . . . . . . . 1308 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 1309 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . . 1309 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1311 D Horst Eylmann CDU/CSU 1313 B Monika Brudlewsky CDU/CSU . . 1313 D, 1317 D Hanna Wolf SPD 1315 B, 1318 A Norbert Geis CDU/CSU 1317 B Ortrun Schätzle CDU/CSU 1318 C Nächste Sitzung 1321 C Berichtigungen 1321 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1323 A* Anlage 2 Aussage des Bundeskanzlers zur Erhöhung der Werft- und Reederhilfen; künftige Entwicklung dieser Hilfen angesichts der OECD-Beschlüsse MdlAnfr 38 - Drs 13/385 Norbert Gansel SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1323 B* Anlage 3 Export von Rüstungsgütern durch die Münchner Firma Telemit Electronic GmbH an den Irak, den Iran, Libyen und Ägypten mit. Wissen von BND und MAD MdlAnfr 39 - Drs 13/385 Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PSIS Dr. Norbert Lammert BMWi 1323 D* Anlage 4 Bewilligungsbescheide für die Kokskohle produzierenden Bergbauunternehmen; Umfang der Kohlenhalden bei der Stromwirtschaft MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/385 Jutta Müller (Völklingen) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 A* Anlage 5 Kohleimporte durch deutsche Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 42 - Drs 13/385 Elke Ferner SPD SchrAntw PSIS Dr. Norbert Lammert BMWi . . . . . . 1324 B* Anlage 6 Ablösung des Kohlepfennigs durch eine andere Finanzierungsart MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/385 Dr. Uwe Jens SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 C* Anlage 7 Gesetzliche Festlegung der Finanzplafonds zur Kohleverstromung bis spätestens Juni 1995 und Abschluß von Kohleliefer- verträgen zwischen Stromwirtschaft und Bergbauunternehmen MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/385 Norbert Formanski SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 D* Anlage 8 Haushaltsrechtliche Grundlage für die Vereinbarung verbindlicher Kohlelieferverträge zwischen Bergbauunternehmen und Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 47, 48 - Drs 13/385 Volker Jung (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1325 A* Anlage 9 Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Kohlepolitik und insbesondere auf die im Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996-2005 eingegangene Verpflichtung des Bundes zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/385 Anke Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1325 B* Anlage 10 Amtliche Mitteilung 1325 D* 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Februar 1995 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen 18. Sitzung, Seite 1158C erste Zeile: Der gedruckte Name „Henseler" lautet korrekt „Henzler". Auf Seite 1159 B, vorletzter Absatz, lautet der Name korrekt ,,Andy von Bechtoldsheim". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 10. 2. 95 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 10. 2. 95 Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 10. 2. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 10. 2. 95 Dr. Elm, Ludwig PDS 10. 2. 95 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 2. 95* Haack (Extertal), SPD 10. 2. 95 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 10. 2. 95 Heym, Stefan PDS 10. 2. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 10. 2. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 10. 2. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 10. 2. 95 Klose, Hans-Ulrich SPD 10. 2. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 2. 95 Kraus, Rudolf CDU/CSU 10. 2. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Metzger, Oswald BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Neumann (Bremen), CDU/CSU 10. 2. 95 Bernd Poß, Joachim SPD 10. 2. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10. 2. 95 Hermann Reschke, Otto SPD 10. 2. 95 Rexrodt, Günter F.D.P, 10. 2. 95 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Scheffler, Siegfried SPD 10. 2. 95 Schmidt-Zadel, Regina SPD 10. 2, 95 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 10. 2. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 10. 2. 95 Schwanhold, Ernst SPD 10. 2. 95 Steindor, Marina BÜNDNIS 10. 2. 95 90/D1 E GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terborg, Margitta SPD 10. 2. 95 Tippach, Steffen PDS 10. 2. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 10. 2. 95 Vergin, Siegfried, SPD 10. 2. 95 Vosen, Josef SPD 10. 2. 95 Wallow, Hans SPD 10. 2. 95 Welt, Jochen SPD 10. 2. 95 Dr. Wolf, Winfried PDS 10. 2. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 38): Ist die Rede des Bundeskanzlers anläßlich der 200-Jahr-Feier der Meyer Werft in Papenburg so zu verstehen, daß Werft- und Reederhilfen gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen für 1995 erhöht werden sollen und wie sieht die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung dieser Hilfen in Anbetracht der einschlägigen Beschlüsse der OECD? Die Bundesregierung wird noch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Haushalts 1995 eine Erhöhung der Mittel für das laufende Wettbewerbshilfeprogramm (Betriebsbeihilfen für Werften) durch die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung vorschlagen. Diese Erhöhung soll die deutschen Werften bei ihren Bemühungen unterstützen, in 1995 angesichts zu erwartender Erhöhungen von Beihilfen in anderen EU-Ländern ihre Wettbewerbspositionen aufrechtzuerhalten. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Aufstockung der Mittel ist mit den Stillstandsverpflichtungen des OECD-Abkommens für 1995 vereinbar, da sie die Beihilfenintensität nicht erhöhen wird. Ab 1996 dürfen Betriebsbeihilfen nicht mehr zugesagt werden. Das laufende Werfthilfeprogramm (Zinszuschüsse zur Absatzfinanzierung) wird auch unter dem OECD-Abkommen fortgesetzt werden können, wenn auch unter restriktiveren Bedingungen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/385 Frage 39): Hat die im Zusammenhang mit der Ausbildung einer libyschen Spezialeinheit ins Gerede gekommene Münchener Firma Telemit auch, wie die „Tageszeitung/taz." am 13. August 1990 schrieb, „seit den 70er Jahren völlig unbehelligt von bundesdeutschen Behörden modernste militärelektronische Anlagen an den Irak und dessen Kriegsgegner Iran, ebenso an Libyen und Ägypten" geliefert, und trifft es zu, daß „BND und MAD mit eigenen Mitarbeitern in der Telemit-Geschäftsleitung präsent" waren? Nein! Die betreffenden Ausfuhrgenehmigungsanträge der Firma Telemit wurden auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes/Außenwirtschaftsverordnung und der rüstungsexportpolitischen Grundsätze der Bundesregierung vom 28. April 1982 geprüft; in Einzelfällen wurden Genehmigungen erteilt. Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich zur Arbeitsweise der Nachrichtendienste nicht öffentlich Stellung. Sie hat die Parlamentarische Kontrollkommission über Fragen zu Kontakten zwischen dem BND und der Firma Telemit umfassend unterrichtet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 40 und 41): Wann können die Kokskohle produzierenden Bergbauunternehmen mit Bewilligungsbescheiden in welcher Höhe rechnen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kohlehalden bei der Stromwirtschaft, und rechnet sie damit, daß die Stromwirtschaft diese Halden 1996 abbaut? Zu Frage 40: Bewilligungsbescheide können erst dann erteilt werden, wenn der Haushalt 1995 vom Parlament beschlossen worden ist. Die Höhe der künftigen Kokskohlenbeihilfen hängt von den Haushaltsansätzen des Bundes und von der Beteiligung der Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland ab. Zu Frage 41: Die Energieversorgungsunternehmen beziffern ihre derzeitigen Lagerbestände an Steinkohle auf insgesamt über 11 Millionen t. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, wann die Unternehmen der Stromwirtschaft die Vorräte abbauen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, daß eine Menge von rund 6 Millionen t für die Energieversorgungsunternehmen aus betriebswirtschaftlichen Gründen und aus ihrer Bevorratungsverpflichtung nach der Kraftwerksbevorratungs-VO zum Einsatz in Kraftwerken erforderlich ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 42): Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, die nachweisen, daß auf den Importmärkten für Kohle fiber 20 Millionen Tonnen auch kurzfristig von deutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU) gekauft werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß auf dem Weltkohlemarkt trotz anziehender Nachfrage noch umfangreiche Mengen an Kraftwerkskohle verfügbar sind. Ob der Markt kurzfristige Einkäufe in der genannten Größenordnung zuläßt und ob kurzfristig ausreichende Transport- und Umschlagkapazitäten zur Verfügung stehen, vermag die Bundesregierung nicht einzuschätzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe Jens (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 43 und 44): Wann erfüllt die Bundesregierung ihre Bringschuld, den Kohlepfennig für 1996 durch eine andere Finanzierung abzulösen, und wann legt sie das in § 3 des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005 zugesagte Gesetz zur Finanzierung des Finanzplafonds von 1997 bis 2000 vor? Nimmt die Bundesregierung bewußt in Kauf, daß durch ihre Untätigkeit Zechen stillgelegt werden müssen und Massenentlassungen bereits in diesem Jahr unvermeidlich werden? Zu Frage 43: Die Bundesregierung wird bis zur Sommerpause auf der Grundlage von Artikel 1 § 3 des Energie-Artikelgesetzes und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 erforderliche gesetzliche Maßnahmen zur künftigen Finanzierung der Steinkohleverstromung einleiten. Zu Frage 44: Die Bundesregierung ist nicht untätig. Sie hat ihre Bereitschaft zur vollen Flankierung der Kohleverstromung wie des Kokskohle-Einsatzes erklärt und dafür notwendige Voraussetzungen getroffen. Daran müssen allerdings auch die Regierungen in den Ländern mitwirken, insbesondere in den Kohleländern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Formanski (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 45 und 46): Ist der Bundesregierung bekannt, daß große Energieversorgungsunternehmen nur noch bereit sind, gegenüber 1995 deutlich reduzierte Mengen von deutschen Bergbauunternehmen abzunehmen, und kennt sie den Umfang der geplanten Mengenkürzungen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daft nur mit einer gesetzlichen Festlegung der Finanzplafonds zur Kohleverstromung bis spätestens Ende Juni 1995 Lieferverträge zwischen der Stromwirtschaft und den Bergbauunternehmen über 35 Millionen Tonnen noch abgeschlossen werden können, und daß eine weitere Verzögerung zum Zusammenbruch der Kohleverstromung führen wird? Zu Frage 45: Nein. Zu Frage 46: Die Festlegung der Finanzplafonds für die Jahre 1996 bis 2000 ist bereits im Artikelgesetz erfolgt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Regelungen eine wesentliche Voraussetzung dafür darstellen, daß Stromwirtschaft und Bergbau Lieferverträge für die Zeit nach 1995 abschließen können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf) SPD (Drucksache 13/385 Fragen 47 und 48): Wann legt die Bundesregierung eine haushaltsrechtlich verbindliche Regelung vor, damit die Bergbauunternehmen über eine verläßliche Kalkulationsbasis für ihre Lieferverträge mit der Kraftwirtschaft verfügen, wie dies dem Ziel des Gesetzes „Zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005" entspricht? Warum lehnt der Bundesminister der Finanzen es ab, eine Verpflichtungsermächtigung für die Kohleverstromung von 1996 bis 2000 im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft festzulegen? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 läßt es nicht mehr zu, ab 1996 die Verstromungshilfen wie bisher über ein Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushalts, finanziert durch eine Ausgleichsabgabe, abzuwickeln. Dies erfordert ein Konzept für die Abwicklung der Verstromungshilfen ab 1996 im Bundeshaushalt. Hierüber wird die Bundesregierung rechtzeitig entscheiden. Aussagen über Teilaspekte des Gesamtkonzeptes sind zur Zeit nicht möglich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 49 und 50): Trifft es zu, daß das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 11. Oktober 1994 1- 2 BvR 633/86 —) allein die Verfassungswidrigkeit des sog. Kohlepfennigs festgestellt hat und die Kohlepolitik allgemein nicht Gegenstand dieses Urteils war, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieses Urteil lediglich § 2 des erst im Juni 1994 in Kraft getretenen Gesetzes „Zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005" betrifft, während der Kern dieses Gesetzes, die Verpflichtung des Bundes, entsprechende Haushaltsmittel für die festgelegten Finanzplafonds his zum Jahre 2000 zur Verfügung zu stellen, durch das Urteil unberührt bleibt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für das Vertrauen in die Politik und damit für die Berechenbarkeit von politischen Entscheidungen äußerst schädlich ist, wenn gesetzlich gegebene Zusagen — noch dazu kurz nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze — nicht eingehalten und zur Disposition gestellt werden? Zu Frage 49: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Kohlepfennigs erfordert eine Korrektur des im Artikelgesetz für 1996 vorgesehenen Finanzierungsinstruments insoweit, als der für 1996 vorgesehene Kohlepfennig (Art. 1 § 2) durch eine Haushaltsfinanzierung ersetzt werden muß. Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Festlegungen im Rahmen des Artikelgesetzes - im Gegensatz zu Stimmen z. B. aus der bayerischen SPD - nicht in Frage gestellt. Die Bundesregierung wird die anstehenden kohlepolitischen Entscheidungen auf der Grundlage des Artikelgesetzes in Kürze treffen. Anlage 10 Amtliche Mitteilung Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat in seiner 2. Sitzung am 19. Januar 1995 gemäß § 107 der Geschäftsordnung die in der Anlage 6 zu der Geschäftsordnung veröffentlichten „Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 901) Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB" auch für die 13. Wahlperiode beschlossen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Jürgen Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei allem notwendigen Bestreben, die Vorgaben des Karlsruher Urteils vom 28. Mai 1993 gewissenhaft umzusetzen, sollten wir, Herr Kollege Eylmann, doch gemeinsam feststellen: Darin erschöpft sich unsere Aufgabe nicht. Die Gewissensentscheidung über den besten Schutz werdenden Lebens mit den Frauen und nicht gegen sie kann uns niemand abnehmen. Wir sind der Gesetzgeber.

    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der PDS)

    Wir tragen die Verantwortung für ein Gesetz, das wir hoffentlich demnächst mit großer Mehrheit verabschieden werden. Dabei werden wir die Verfassung nicht ändern, sondern sie konkretisieren und so zur Verfassungswirklichkeit machen. Bekanntlich hat das Karlsruher Gericht die dem Gruppenentwurf von 1992 zugrunde liegende Konzeption „Hilfe statt Strafe" als Schutzkonzept anerkannt und ausdrücklich bestätigt.
    An diesem Konzept, das wir Sozialdemokraten von Anfang an und ohne scheinliberale Koalitionsspielchen vertreten haben, halten wir fest. Deshalb weist

    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    die SPD-Fraktion alle Versuche von Finanzpolitikern gleich welcher Couleur, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hinauszuzögern, entschieden zurück.

    (Beifall bei der SPD)

    Das Karlsruher Urteil ist wegen seiner inhaltlichen Brüche und inneren Widersprüche von Sachverständigen unterschiedlichster Provinienz hart kritisiert worden. Um es an den Namen von Strafrechtskollegen festzumachen: von Tröndle über Eser bis Hassemer. Das liegt wohl weniger daran, daß das Gericht mit harten Verdikten gearbeitet hätte, sondern eher daran, daß es nach der Anerkennung des Beratungsmodells in einer unendlich langen Begründung, die offenkundig von sehr verschiedenen Autoren stammt, fast jedem irgendwo ein bißchen recht zu geben versucht hat. Nach Ansicht der Kritiker war das keine justitielle Meisterleistung. Ich meine, das Gericht wird mit dieser Kritik leben können. Vielleicht fallen aber künftige Urteile kürzer, klarer und für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher aus.

    (Beifall bei der SPD)

    Viel wichtiger als die Kritik an Einzelheiten der Entscheidung ist es, die uns als Gesetzgeber gebliebenen Gestaltungsspielräume zu erkennen, über die Sie, Frau Justizministerin, vorhin gesprochen haben, und im Sinne des Schutzkonzepts diese Spielräume in bestmöglicher Weise auszuschöpfen. Statt nach der Art von Wortklaubern eine Passage des Urteils gegen die andere auszuspielen oder die Urteilsgründe als Steinbruch zum Abstützen jeweiliger Vorurteile zu benutzen, sollten wir erkennen: Bindungswirkung hat das Urteil nur dort, wo es Teile des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes von 1992 aufhebt, und dort, wo es für die erforderliche Neuregelung klare und widerspruchsfreie Anweisungen ohne Relativierung etwa durch Prüfungsaufträge erteilt, was übrigens, Herr Kollege Eylmann, gerade für den Bereich des familiären Umfelds gilt.
    Als Gesetzgeber müssen wir bei der Neuregelung darauf achten, daß sie keine unbestimmten oder für den Rechtsgüterschutz ungeeigneten oder unverhältnismäßigen und deshalb wieder verfassungswidrigen Normen enthält.
    Legt man diese Maßstäbe an, ergibt sich ein erheblicher Gestaltungsspielraum. Dieser läßt sich am besten daran verdeutlichen, daß sich die F.D.P., offenbar beraten vom Bundesjustizministerium, in einer Reihe wichtiger Punkte nach dem Sündenfall im vergangenen Jahr nunmehr dem SPD-Entwurf angeschlossen oder zumindest angenähert hat. Sie ist damit wieder zum Geist des Gruppenantrags zurückgekehrt, nachdem wir noch in der Debatte vom 26. Mai 1994 beredte Klagen von Ihnen zu hören bekamen, daß dies leider wegen des Karlsruher Urteils nicht möglich sei.

    (Hubert Hüppe [CDU/CSU]: Ist es auch nicht!)

    Wahlergebnisse können offenbar Erkenntnisprozesse fördern.

    (Beifall bei der SPD)

    Wir nehmen die Liberalen gerne als reuige Sünder wieder in die fraktionsübergreifende Reformergruppe auf.

    (Beifall bei der SPD)

    Zweifellos sind die Chancen für die Mehrheit für ein überzeugendes Gesetz gewachsen. Ich nenne dafür vier Beispiele:
    Erstens hat sich bei genauer Prüfung die Krankenkassenlösung bei der Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen als verfassungskonform erwiesen - im Unterschied zu dem, was die F.D.P. noch im vergangenen Jahr sagte. Wir werden uns also darauf verständigen können, daß Frauen wegen der Kosten für den Abbruch der Schwangerschaft unter den Voraussetzungen des Beratungsmodells nicht den als demütigend empfundenen Gang zum Sozialamt antreten müssen.

    (Beifall bei der SPD Hubert Hüppe [CDU/ CSU]: Aber die Schwangeren schicken Sie hin!)

    Zweitens - damit komme ich zum Strafrecht - hat sich jetzt endlich die Erkenntnis durchzusetzen begonnen, daß keineswegs jeder Schwangerschaftsabbruch unter den Bedingungen des Beratungsmodells strafrechtswidrig ist. Die Frage der strafrechtlichen Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit kann sich in diesen Fällen gar nicht stellen, weil der sogenannte beratene Abbruch nach den Worten des Gerichts nicht mehr in einer Strafbestimmung enthalten, also nicht tatbestandsmäßig ist.
    SPD, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen deshalb übereinstimmend fest, daß der Tatbestand des § 218 nicht erfüllt bzw. nicht verwirklicht ist. Die CDU/CSU versteckt diese Einsicht nach wie vor in der Begründung ihres Entwurfs, obwohl der von ihr selbst zu dieser Frage benannte und besonders sachkundige Sachverständige Professor Keller bei der öffentlichen Anhörung im vergangenen Jahr bestätigt hat, daß der SPD-Entwurf - ich zitiere - „die klarere Lösung und die klarere Formulierung ist, um das zu bezeichnen, was gewollt ist".
    Soll hier etwa, so frage ich die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, den Kommentatoren das Tor zur Diskriminierung von Frauen durch ein pauschales Rechtswidrigkeitsurteil offengehalten werden? Das lehnen wir ab.

    (Beifall bei der SPD)

    Drittens nähert sich die F.D.P. bei der Regelung der Beratung wenigstens ein Stückchen weit der Einsicht, daß dabei nicht das Lebensrecht des Ungeborenen und das Selbstbestimmungsrecht der Frau gegeneinander abgewogen werden können, und zwar deshalb nicht, weil beide eine symbiotische Einheit sind. Nicht Abwägungsdenken, sondern integratives Denken liegt dem Beratungskonzept zugrunde. Das vorgeburtliche Leben kann nicht gegen die Mutter, sondern nur mit ihr geschützt werden. Das ist der eigentliche Inhalt des Satzes, der sich nun auch im F.D.P.-Entwurf findet: „Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens durch Rat und Hilfe

    Dr. Jürgen Meyer (Ulm)

    für die Schwangere". Allerdings wollen wir dem noch die Anerkennung des hohen Wertes des vorgeburtlichen Lebens und der Eigenverantwortung der Frau hinzufügen.
    Viertens scheint sich erfreulicherweise die Einsicht durchzusetzen, daß über das geltende Recht hinausgehende Versuche einer Kriminalisierung des sozialen Umfelds der Schwangeren dem Beratungskonzept zuwiderlaufen. Ein offenes Beratungsgespräch wird geradezu verhindert, wenn der Partner und die nächsten Angehörigen der Schwangeren auf Grund einer Verschärfung des geltenden Rechts - das, Herr Kollege Eylmann, bekanntlich bereits Nötigung, aber auch Unterhaltsentziehung und unterlassene Hilfeleistung mit Strafe bedroht - mit einem Bein im Gefängnis stehen. Wir hatten ursprünglich vorgeschlagen, das geltende Strafrecht zu verdeutlichen und die Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch als besonders schweren Fall der Nötigung ausdrücklich zu nennen. Aber die Erfahrungen des Vermittlungsverfahrens im vergangenen Jahr haben uns gezeigt: Die Schaffung bloß symbolischen Strafrechts ist alles andere als überzeugend. Sie liefe fast auf ein Täuschungsmanöver des Gesetzgebers hinaus. Der lediglich in den Gründen, nicht aber im Leitsatz des Karlsruher Urteils erwähnte § 201 des alten Entwurfs von 1962 ist übrigens, Herr Kollege Eylmann, in der Schweiz erprobt und dort 1989 wegen offensichtlicher Wirkungslosigkeit wieder aufgehoben worden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die Schweiz hat gar keine Fristenregelung!)

    Warum sollten wir eigentlich nicht aus den Erfahrungen unserer Nachbarn lernen dürfen?


Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Professor Meyer, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Eylmann?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Jürgen Meyer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sicher.