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ID1301909100

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    Plenarprotokoll 13/19 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz) (Drucksache 13/27) b) Erste Beratung des von der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 13/268) c) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 13/285) d) Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sexualaufklärung, Verhütung, Prävention, ungewollte Schwangerschaft und Beratung (Drucksache 13/402) e) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (Drucksache 13/375) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hubert Hüppe, Monika Brudlewsky und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des ungeborenen Kindes (Drucksache 13/395) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christina Schenk, Petra Bläss und den weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Unantastbarkeit der Grundrechte von Frauen - Ergänzung des Grundgesetzes (Artikel 2) und entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuches (Drucksache 13/397) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz (Drucksache 13/399) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Selbstbestimmungsrecht der Frauen (Drucksache 13/409) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Beteiligung des Bundes an einem Aktionsprogramm zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz (Drucksache 13/412) Inge Wettig-Danielmeier SPD 1276 B Heinz Lanfermann F.D.P 1278 C Maria Eichhorn CDU/CSU 1282 D Christina Schenk PDS 1284 D, 1289 D, 1291 A,1308 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1285 C Christina Schenk PDS . . . . 1287 C Hubert Hüppe CDU/CSU 1289 D Dr. Edith Niehuis SPD 1291 D Anke Eymer CDU/CSU . . . 1293 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 1295 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . 1296 A Rudolf Scharping SPD 1296 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. 1296 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 1297 C Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 1298 B, 1320 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 1298 D Ursula Männle, Staatsministerin (Bayern) 1299 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1299 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 1301 C Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . 1303 B Claudia Nolte CDU/CSU 1304 A Christel Hanewinckel SPD . . . . . 1305 B Hubert Hüppe CDU/CSU . . 1306 A Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . 1306 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 1307 A Horst Eylmann CDU/CSU . . . . . . . 1308 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 1309 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . . 1309 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1311 D Horst Eylmann CDU/CSU 1313 B Monika Brudlewsky CDU/CSU . . 1313 D, 1317 D Hanna Wolf SPD 1315 B, 1318 A Norbert Geis CDU/CSU 1317 B Ortrun Schätzle CDU/CSU 1318 C Nächste Sitzung 1321 C Berichtigungen 1321 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1323 A* Anlage 2 Aussage des Bundeskanzlers zur Erhöhung der Werft- und Reederhilfen; künftige Entwicklung dieser Hilfen angesichts der OECD-Beschlüsse MdlAnfr 38 - Drs 13/385 Norbert Gansel SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1323 B* Anlage 3 Export von Rüstungsgütern durch die Münchner Firma Telemit Electronic GmbH an den Irak, den Iran, Libyen und Ägypten mit. Wissen von BND und MAD MdlAnfr 39 - Drs 13/385 Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PSIS Dr. Norbert Lammert BMWi 1323 D* Anlage 4 Bewilligungsbescheide für die Kokskohle produzierenden Bergbauunternehmen; Umfang der Kohlenhalden bei der Stromwirtschaft MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/385 Jutta Müller (Völklingen) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 A* Anlage 5 Kohleimporte durch deutsche Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 42 - Drs 13/385 Elke Ferner SPD SchrAntw PSIS Dr. Norbert Lammert BMWi . . . . . . 1324 B* Anlage 6 Ablösung des Kohlepfennigs durch eine andere Finanzierungsart MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/385 Dr. Uwe Jens SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 C* Anlage 7 Gesetzliche Festlegung der Finanzplafonds zur Kohleverstromung bis spätestens Juni 1995 und Abschluß von Kohleliefer- verträgen zwischen Stromwirtschaft und Bergbauunternehmen MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/385 Norbert Formanski SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 D* Anlage 8 Haushaltsrechtliche Grundlage für die Vereinbarung verbindlicher Kohlelieferverträge zwischen Bergbauunternehmen und Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 47, 48 - Drs 13/385 Volker Jung (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1325 A* Anlage 9 Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Kohlepolitik und insbesondere auf die im Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996-2005 eingegangene Verpflichtung des Bundes zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/385 Anke Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1325 B* Anlage 10 Amtliche Mitteilung 1325 D* 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Februar 1995 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen 18. Sitzung, Seite 1158C erste Zeile: Der gedruckte Name „Henseler" lautet korrekt „Henzler". Auf Seite 1159 B, vorletzter Absatz, lautet der Name korrekt ,,Andy von Bechtoldsheim". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 10. 2. 95 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 10. 2. 95 Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 10. 2. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 10. 2. 95 Dr. Elm, Ludwig PDS 10. 2. 95 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 2. 95* Haack (Extertal), SPD 10. 2. 95 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 10. 2. 95 Heym, Stefan PDS 10. 2. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 10. 2. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 10. 2. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 10. 2. 95 Klose, Hans-Ulrich SPD 10. 2. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 2. 95 Kraus, Rudolf CDU/CSU 10. 2. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Metzger, Oswald BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Neumann (Bremen), CDU/CSU 10. 2. 95 Bernd Poß, Joachim SPD 10. 2. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10. 2. 95 Hermann Reschke, Otto SPD 10. 2. 95 Rexrodt, Günter F.D.P, 10. 2. 95 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Scheffler, Siegfried SPD 10. 2. 95 Schmidt-Zadel, Regina SPD 10. 2, 95 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 10. 2. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 10. 2. 95 Schwanhold, Ernst SPD 10. 2. 95 Steindor, Marina BÜNDNIS 10. 2. 95 90/D1 E GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terborg, Margitta SPD 10. 2. 95 Tippach, Steffen PDS 10. 2. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 10. 2. 95 Vergin, Siegfried, SPD 10. 2. 95 Vosen, Josef SPD 10. 2. 95 Wallow, Hans SPD 10. 2. 95 Welt, Jochen SPD 10. 2. 95 Dr. Wolf, Winfried PDS 10. 2. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 38): Ist die Rede des Bundeskanzlers anläßlich der 200-Jahr-Feier der Meyer Werft in Papenburg so zu verstehen, daß Werft- und Reederhilfen gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen für 1995 erhöht werden sollen und wie sieht die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung dieser Hilfen in Anbetracht der einschlägigen Beschlüsse der OECD? Die Bundesregierung wird noch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Haushalts 1995 eine Erhöhung der Mittel für das laufende Wettbewerbshilfeprogramm (Betriebsbeihilfen für Werften) durch die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung vorschlagen. Diese Erhöhung soll die deutschen Werften bei ihren Bemühungen unterstützen, in 1995 angesichts zu erwartender Erhöhungen von Beihilfen in anderen EU-Ländern ihre Wettbewerbspositionen aufrechtzuerhalten. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Aufstockung der Mittel ist mit den Stillstandsverpflichtungen des OECD-Abkommens für 1995 vereinbar, da sie die Beihilfenintensität nicht erhöhen wird. Ab 1996 dürfen Betriebsbeihilfen nicht mehr zugesagt werden. Das laufende Werfthilfeprogramm (Zinszuschüsse zur Absatzfinanzierung) wird auch unter dem OECD-Abkommen fortgesetzt werden können, wenn auch unter restriktiveren Bedingungen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/385 Frage 39): Hat die im Zusammenhang mit der Ausbildung einer libyschen Spezialeinheit ins Gerede gekommene Münchener Firma Telemit auch, wie die „Tageszeitung/taz." am 13. August 1990 schrieb, „seit den 70er Jahren völlig unbehelligt von bundesdeutschen Behörden modernste militärelektronische Anlagen an den Irak und dessen Kriegsgegner Iran, ebenso an Libyen und Ägypten" geliefert, und trifft es zu, daß „BND und MAD mit eigenen Mitarbeitern in der Telemit-Geschäftsleitung präsent" waren? Nein! Die betreffenden Ausfuhrgenehmigungsanträge der Firma Telemit wurden auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes/Außenwirtschaftsverordnung und der rüstungsexportpolitischen Grundsätze der Bundesregierung vom 28. April 1982 geprüft; in Einzelfällen wurden Genehmigungen erteilt. Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich zur Arbeitsweise der Nachrichtendienste nicht öffentlich Stellung. Sie hat die Parlamentarische Kontrollkommission über Fragen zu Kontakten zwischen dem BND und der Firma Telemit umfassend unterrichtet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 40 und 41): Wann können die Kokskohle produzierenden Bergbauunternehmen mit Bewilligungsbescheiden in welcher Höhe rechnen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kohlehalden bei der Stromwirtschaft, und rechnet sie damit, daß die Stromwirtschaft diese Halden 1996 abbaut? Zu Frage 40: Bewilligungsbescheide können erst dann erteilt werden, wenn der Haushalt 1995 vom Parlament beschlossen worden ist. Die Höhe der künftigen Kokskohlenbeihilfen hängt von den Haushaltsansätzen des Bundes und von der Beteiligung der Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland ab. Zu Frage 41: Die Energieversorgungsunternehmen beziffern ihre derzeitigen Lagerbestände an Steinkohle auf insgesamt über 11 Millionen t. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, wann die Unternehmen der Stromwirtschaft die Vorräte abbauen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, daß eine Menge von rund 6 Millionen t für die Energieversorgungsunternehmen aus betriebswirtschaftlichen Gründen und aus ihrer Bevorratungsverpflichtung nach der Kraftwerksbevorratungs-VO zum Einsatz in Kraftwerken erforderlich ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 42): Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, die nachweisen, daß auf den Importmärkten für Kohle fiber 20 Millionen Tonnen auch kurzfristig von deutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU) gekauft werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß auf dem Weltkohlemarkt trotz anziehender Nachfrage noch umfangreiche Mengen an Kraftwerkskohle verfügbar sind. Ob der Markt kurzfristige Einkäufe in der genannten Größenordnung zuläßt und ob kurzfristig ausreichende Transport- und Umschlagkapazitäten zur Verfügung stehen, vermag die Bundesregierung nicht einzuschätzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe Jens (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 43 und 44): Wann erfüllt die Bundesregierung ihre Bringschuld, den Kohlepfennig für 1996 durch eine andere Finanzierung abzulösen, und wann legt sie das in § 3 des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005 zugesagte Gesetz zur Finanzierung des Finanzplafonds von 1997 bis 2000 vor? Nimmt die Bundesregierung bewußt in Kauf, daß durch ihre Untätigkeit Zechen stillgelegt werden müssen und Massenentlassungen bereits in diesem Jahr unvermeidlich werden? Zu Frage 43: Die Bundesregierung wird bis zur Sommerpause auf der Grundlage von Artikel 1 § 3 des Energie-Artikelgesetzes und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 erforderliche gesetzliche Maßnahmen zur künftigen Finanzierung der Steinkohleverstromung einleiten. Zu Frage 44: Die Bundesregierung ist nicht untätig. Sie hat ihre Bereitschaft zur vollen Flankierung der Kohleverstromung wie des Kokskohle-Einsatzes erklärt und dafür notwendige Voraussetzungen getroffen. Daran müssen allerdings auch die Regierungen in den Ländern mitwirken, insbesondere in den Kohleländern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Formanski (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 45 und 46): Ist der Bundesregierung bekannt, daß große Energieversorgungsunternehmen nur noch bereit sind, gegenüber 1995 deutlich reduzierte Mengen von deutschen Bergbauunternehmen abzunehmen, und kennt sie den Umfang der geplanten Mengenkürzungen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daft nur mit einer gesetzlichen Festlegung der Finanzplafonds zur Kohleverstromung bis spätestens Ende Juni 1995 Lieferverträge zwischen der Stromwirtschaft und den Bergbauunternehmen über 35 Millionen Tonnen noch abgeschlossen werden können, und daß eine weitere Verzögerung zum Zusammenbruch der Kohleverstromung führen wird? Zu Frage 45: Nein. Zu Frage 46: Die Festlegung der Finanzplafonds für die Jahre 1996 bis 2000 ist bereits im Artikelgesetz erfolgt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Regelungen eine wesentliche Voraussetzung dafür darstellen, daß Stromwirtschaft und Bergbau Lieferverträge für die Zeit nach 1995 abschließen können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf) SPD (Drucksache 13/385 Fragen 47 und 48): Wann legt die Bundesregierung eine haushaltsrechtlich verbindliche Regelung vor, damit die Bergbauunternehmen über eine verläßliche Kalkulationsbasis für ihre Lieferverträge mit der Kraftwirtschaft verfügen, wie dies dem Ziel des Gesetzes „Zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005" entspricht? Warum lehnt der Bundesminister der Finanzen es ab, eine Verpflichtungsermächtigung für die Kohleverstromung von 1996 bis 2000 im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft festzulegen? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 läßt es nicht mehr zu, ab 1996 die Verstromungshilfen wie bisher über ein Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushalts, finanziert durch eine Ausgleichsabgabe, abzuwickeln. Dies erfordert ein Konzept für die Abwicklung der Verstromungshilfen ab 1996 im Bundeshaushalt. Hierüber wird die Bundesregierung rechtzeitig entscheiden. Aussagen über Teilaspekte des Gesamtkonzeptes sind zur Zeit nicht möglich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 49 und 50): Trifft es zu, daß das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 11. Oktober 1994 1- 2 BvR 633/86 —) allein die Verfassungswidrigkeit des sog. Kohlepfennigs festgestellt hat und die Kohlepolitik allgemein nicht Gegenstand dieses Urteils war, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieses Urteil lediglich § 2 des erst im Juni 1994 in Kraft getretenen Gesetzes „Zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005" betrifft, während der Kern dieses Gesetzes, die Verpflichtung des Bundes, entsprechende Haushaltsmittel für die festgelegten Finanzplafonds his zum Jahre 2000 zur Verfügung zu stellen, durch das Urteil unberührt bleibt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für das Vertrauen in die Politik und damit für die Berechenbarkeit von politischen Entscheidungen äußerst schädlich ist, wenn gesetzlich gegebene Zusagen — noch dazu kurz nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze — nicht eingehalten und zur Disposition gestellt werden? Zu Frage 49: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Kohlepfennigs erfordert eine Korrektur des im Artikelgesetz für 1996 vorgesehenen Finanzierungsinstruments insoweit, als der für 1996 vorgesehene Kohlepfennig (Art. 1 § 2) durch eine Haushaltsfinanzierung ersetzt werden muß. Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Festlegungen im Rahmen des Artikelgesetzes - im Gegensatz zu Stimmen z. B. aus der bayerischen SPD - nicht in Frage gestellt. Die Bundesregierung wird die anstehenden kohlepolitischen Entscheidungen auf der Grundlage des Artikelgesetzes in Kürze treffen. Anlage 10 Amtliche Mitteilung Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat in seiner 2. Sitzung am 19. Januar 1995 gemäß § 107 der Geschäftsordnung die in der Anlage 6 zu der Geschäftsordnung veröffentlichten „Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 901) Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB" auch für die 13. Wahlperiode beschlossen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Gern.


Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Kollege Eylmann, ich habe mich deswegen zu einer Frage entschlossen - ich gebe zu, sie ist mehr eine Argumentation in Frageform -, weil ich glaube, daß wir genau hier bei einem der wichtigen Punkte sind, die uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben hat.

Dr. Herta Däubler-Gmelin
Wir sind uns, glaube ich, beide darüber einig, daß auch Richter eines Senats bei ihren Formulierungen glücklicher und unglücklicher sein können. Wir sind, glaube ich, beide auch der Auffassung, daß sich aus einer Strafrechtsnorm - § 219 StGB ist eine Strafrechtsnorm - letztendlich ein klarer Normbefehl erweisen lassen muß. Das heißt, es muß klar sein, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist.
Wir sind uns zum dritten - auch das habe ich Ihren Worten entnommen - wahrscheinlich einig darüber, daß auf der einen Seite das Ziel der staatlichen Beratung der Schutz des ungeborenen Lebens ist, daß auf der anderen Seite für die Frau Beratung nur dann ernsthaft in Betracht kommen kann, wenn ihre Eigenständigkeit, ihre eigenständigen Konflikte und damit auch ihre eigene Persönlichkeit Teil dieser Beratung sein können.
Sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß dies in eine Strafrechtsnorm zu packen sowieso schon schwierig ist und daß es deswegen wahrscheinlich leichter sein würde, diese Gebrochenheit des Zustands einer Beratung kurz, allgemein, aber unter Anerkennung beider Ziele in der Formulierung zum Ausdruck zu bringen?
Ich hoffe, ich habe die Frageform am Ende deutlich genug gemacht.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich bin zunächst der Auffassung - ich weiß nicht, ob Sie darauf abzielen -, daß es von sekundärer Bedeutung ist, in welchem Gesetz wir das Ziel und die Durchführung der Beratung festlegen. Ich bleibe aber dabei, daß das Ziel der Beratung klar sein muß, und ich bleibe dabei, daß jede Formulierung, in welchem Gesetz auch immer, die nicht klar den vorrangigen Wert des ungeborenen Lebens darstellt, vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden wird. Sie haben in Ihrer Fraktion hervorragende Juristinnen und Juristen, und ich glaube, sie sehen das genauso.
    Nun frage ich mich, warum Sie denn nicht zu Beginn den einen klaren Satz schreiben, den das Bundesverfassungsgericht in seiner Vollstreckungsanordnung geschrieben hat: Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. - Dann unterhalten wir uns darüber, was wir über die Art und Weise formulieren.
    Meine Damen und Herren, geben wir uns doch nicht der Illusion hin, wir könnten hier durch verschiedene Formulierungen entscheidenden Einfluß darauf nehmen, wie sich die Beraterinnen Zugang zur Psyche der schwangeren Frau, die im Beratungszimmer erscheint, verschaffen! Das ist doch schwer genug.
    Von allen Beraterinnen hören wir, daß der größte Teil der Frauen, die dort erscheinen, schon festgelegt sind. Wir hören, daß es ungeheuer schwer ist, sich Zugang zu verschaffen.

    (Zuruf von der SPD: Ja!)

    Dennoch schaffen sie es in einigen Fällen. Vielleicht sollten wir an dieser Stelle auch einmal unsere Hochachtung vor den Beraterinnen zum Ausdruck bringen, die sich jeden Tag wieder dieser schwierigen Frage und dieser schwierigen Aufgabe mit großem Engagement stellen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich wünsche - das sage ich auch einmal ganz offen - den Beraterinnen, daß sie möglichst häufig Erfolg haben. Auch hier gilt der Satz: Wer ein Leben rettet, rettet die ganze Welt.
    Ich kann nicht verstehen, daß man dieses Anerkenntnis des hohen Wertes des ungeborenen Lebens immer wieder dadurch in Frage zu stellen versucht, daß man die Autonomie der Frau gegenüberstellt. Beides gehört doch zusammen. Ich bin doch eindeutig der Auffassung, daß das ungeborene Leben nur mit der Frau und nicht gegen sie geschützt werden kann.

    (Dr. Herta Däubler-Gmelin [SPD]: So ist es!)

    Aber warum fällt es Ihnen dann so schwer, hineinzuschreiben, daß die Beratung dem Schutz des ungeborenen Lebens dient?
    Ich sage Ihnen ganz offen: Wenn dies nicht klargestellt ist in einem Gesetz, dann kann ich dem nicht zustimmen, und Sie wissen, daß ich ein Anhänger und ein Befürworter der damaligen Gruppenlösung war.
    Ich darf noch zu einem anderen Punkt kommen. Es geht um die Strafbarkeit des sogenannten familiären Umfeldes. Das ist ja auch eine Formulierung, die eher verschleiert als klarstellt. Wir haben uns ja in diesem Bereich überhaupt eine Sprache angewöhnt, die schon gar nicht mehr verstanden wird.

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Das hängt vielleicht auch mit entsprechenden Urteilen zusammen! Ich sage nur: Wer 200 Seiten braucht!)

    - Es ist richtig, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht für jedermann verständlich ist.

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: 200 Seiten!)

    Aber dann könnten wir uns ja vielleicht einmal ein bißchen verständlicher ausdrücken.

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: So ist es! Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Meine Damen und Herren, wir sind ja für das Letztentscheidungsrecht der Frau. Sie soll entscheiden. Wir wollen nicht, daß diese autonome Entscheidung der Frau dadurch beeinträchtigt wird, daß sie in der Beratung unter Druck gesetzt wird.

    (Zuruf von der PDS: Das passiert!)

    - Ja, gut, es passiert. Es darf aber nicht passieren.
    Jetzt sage ich Ihnen - und da sind Sie doch sicher auch einig; jetzt gucke ich auch einmal zur F.D.P. -: Sie wissen doch, daß in vielen Fällen insbesondere

    Horst Eylmann
    eine junge Schwangere nicht von den Beratern unter Druck gesetzt wird, sondern von den Männern - leider Gottes sogar manchmal auch von den eigenen Eltern. Alle Beraterinnen wissen ein Lied davon zu singen, daß dort versucht wird, eine Frau zu einem Abbruch zu drängen - eine Frau, die den Abbruch nicht will. Da meine ich nun allerdings: Es ist in hohem Maße strafwürdig, wenn jemand versucht, eine schwangere Frau zu einem Abbruch zu drängen.

    (Beifall bei der CDU/CSU Zuruf von der PDS: Nötigung!)

    - Jetzt sagen Sie: Wir haben ja den Tatbestand der Nötigung. Ich versuche ja einen Dialog mit Ihnen. Gleichzeitig argumentieren Sie: Eigentlich dürfte da überhaupt nichts strafbar sein, denn die Beratung wird beeinträchtigt. Dann müßten Sie aber konsequenterweise sagen: Wir müssen auch den Tatbestand der Nötigung abschaffen.
    Bleiben wir bei der Nötigung. Wenn jemand einem anderen mit Gewalt oder unter Androhung von Gewalt ein Portemonnaie wegnimmt, dann ist das nicht Nötigung, sondern Raub oder Erpressung. Ich will mich auf den Unterschied nicht einlassen. Es ist ein Verbrechen. Wenn ein Mann eine Frau sexuell gefügig zu machen versucht, sie vergewaltigt, dann ist das keine Nötigung, sondern eben eine Vergewaltigung, ein Verbrechen.
    Sie und ich, die Mehrheit, wollen, daß auch eine Vergewaltigung innerhalb der Ehe nicht mit dem Tatvorwurf der Nötigung abgetan wird. Aber dort, wo - meistens ist es ja ein Mann - ein Mann eine Frau mit Gewalt nötigt, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, da sagen Sie: Das ist eine Nötigung.

    (Inge Wettig-Danielmeier [SPD]: Na, na, mit Gewalt nötigen?)

    - Sie kennen den Tatbestand nicht. Gewalt ist ein Bestandteil der Nötigung. Lesen Sie den einschlägigen Paragraphen: „mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel". Das paßt nicht zusammen. Ich bitte, das auf den Seiten dieses Hauses, die sich gegen eine Ausweitung der Strafbarkeit ausgesprochen haben, noch einmal zu überlegen. Ich glaube, dies läßt sich so eigentlich nicht rechtfertigen.
    Im übrigen gibt es noch schwierige Fragen zu lösen. Ich bin nicht wild darauf, jede Person des familiären Umfeldes unter Strafe zu stellen. Aber das mit der Nötigung läßt sich nach meiner Auffassung so nicht halten. Wenn wir das noch einmal ruhig diskutieren, werden wir da zu einer Lösung kommen.
    Wenn wir uns in diesen beiden Fragen aufeinander zubewegen, dann, meine ich, müßte es eigentlich gelingen, daß wir zu einer Einigung kommen.
    Ich betone noch einmal: Ich will eine Mehrheit für ein Gesetz, das nicht wieder Gefahr läuft, vom Bundesverfassungsgericht kassiert zu werden. Wir brauchen eine Lösung, die Rechtsfrieden und Rechtsicherheit für die Frauen bringt. Das ist auch der beste Schutz für das ungeborene Leben.
    Für Nachhutgefechte bin ich nun nicht mehr zu haben. Mit Nachhutgefechten kann man sowieso keine Schlachten mehr gewinnen. Die Grundentscheidung ist getroffen: Es steht das Letztentscheidungsrecht der Frau. Deshalb ist es auch abwegig, zu behaupten, wir würden hier über ein Gesetz sprechen, das von 1871 stammt.

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Aber die Geschichte ist es! Die haben wir jetzt satt!)

    - Ich weiß, die Geschichte ist eine fürchterliche - auch darüber sind wir uns einig -, wie man in den letzten Jahrhunderten auf diesem Gebiet mit den Frauen umgegangen ist. Aber wir können ja auch nicht so weit gehen, daß wir den gegenwärtigen Rechtszustand nicht zur Kenntnis nehmen.
    Dieses Thema eignet sich auch nicht zur Profilierung. Ich glaube, das wird bei der Bevölkerung eher auf Abwehr stoßen. Ich hoffe, meine Damen und Herren, auf eine große fraktionsübergreifende Koalition der Vernunft und der Vernünftigen in diesem Hause.

    (Hanna Wolf [SPD]: Die hatten wir ja schon mal! Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Wir sind schon da!)

    Ich hoffe auf eine Koalition der Mitte; denn die Vernunft liegt meistens in der Mitte.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Auch da hat er recht!)