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    Plenarprotokoll 13/19 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz) (Drucksache 13/27) b) Erste Beratung des von der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 13/268) c) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 13/285) d) Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sexualaufklärung, Verhütung, Prävention, ungewollte Schwangerschaft und Beratung (Drucksache 13/402) e) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (Drucksache 13/375) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hubert Hüppe, Monika Brudlewsky und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des ungeborenen Kindes (Drucksache 13/395) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christina Schenk, Petra Bläss und den weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Unantastbarkeit der Grundrechte von Frauen - Ergänzung des Grundgesetzes (Artikel 2) und entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuches (Drucksache 13/397) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz (Drucksache 13/399) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Selbstbestimmungsrecht der Frauen (Drucksache 13/409) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Beteiligung des Bundes an einem Aktionsprogramm zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz (Drucksache 13/412) Inge Wettig-Danielmeier SPD 1276 B Heinz Lanfermann F.D.P 1278 C Maria Eichhorn CDU/CSU 1282 D Christina Schenk PDS 1284 D, 1289 D, 1291 A,1308 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1285 C Christina Schenk PDS . . . . 1287 C Hubert Hüppe CDU/CSU 1289 D Dr. Edith Niehuis SPD 1291 D Anke Eymer CDU/CSU . . . 1293 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 1295 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . 1296 A Rudolf Scharping SPD 1296 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. 1296 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 1297 C Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 1298 B, 1320 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 1298 D Ursula Männle, Staatsministerin (Bayern) 1299 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1299 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 1301 C Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . 1303 B Claudia Nolte CDU/CSU 1304 A Christel Hanewinckel SPD . . . . . 1305 B Hubert Hüppe CDU/CSU . . 1306 A Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . 1306 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 1307 A Horst Eylmann CDU/CSU . . . . . . . 1308 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 1309 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . . 1309 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1311 D Horst Eylmann CDU/CSU 1313 B Monika Brudlewsky CDU/CSU . . 1313 D, 1317 D Hanna Wolf SPD 1315 B, 1318 A Norbert Geis CDU/CSU 1317 B Ortrun Schätzle CDU/CSU 1318 C Nächste Sitzung 1321 C Berichtigungen 1321 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1323 A* Anlage 2 Aussage des Bundeskanzlers zur Erhöhung der Werft- und Reederhilfen; künftige Entwicklung dieser Hilfen angesichts der OECD-Beschlüsse MdlAnfr 38 - Drs 13/385 Norbert Gansel SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1323 B* Anlage 3 Export von Rüstungsgütern durch die Münchner Firma Telemit Electronic GmbH an den Irak, den Iran, Libyen und Ägypten mit. Wissen von BND und MAD MdlAnfr 39 - Drs 13/385 Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PSIS Dr. Norbert Lammert BMWi 1323 D* Anlage 4 Bewilligungsbescheide für die Kokskohle produzierenden Bergbauunternehmen; Umfang der Kohlenhalden bei der Stromwirtschaft MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/385 Jutta Müller (Völklingen) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 A* Anlage 5 Kohleimporte durch deutsche Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 42 - Drs 13/385 Elke Ferner SPD SchrAntw PSIS Dr. Norbert Lammert BMWi . . . . . . 1324 B* Anlage 6 Ablösung des Kohlepfennigs durch eine andere Finanzierungsart MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/385 Dr. Uwe Jens SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 C* Anlage 7 Gesetzliche Festlegung der Finanzplafonds zur Kohleverstromung bis spätestens Juni 1995 und Abschluß von Kohleliefer- verträgen zwischen Stromwirtschaft und Bergbauunternehmen MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/385 Norbert Formanski SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 D* Anlage 8 Haushaltsrechtliche Grundlage für die Vereinbarung verbindlicher Kohlelieferverträge zwischen Bergbauunternehmen und Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 47, 48 - Drs 13/385 Volker Jung (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1325 A* Anlage 9 Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Kohlepolitik und insbesondere auf die im Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996-2005 eingegangene Verpflichtung des Bundes zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/385 Anke Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1325 B* Anlage 10 Amtliche Mitteilung 1325 D* 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Februar 1995 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen 18. Sitzung, Seite 1158C erste Zeile: Der gedruckte Name „Henseler" lautet korrekt „Henzler". Auf Seite 1159 B, vorletzter Absatz, lautet der Name korrekt ,,Andy von Bechtoldsheim". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 10. 2. 95 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 10. 2. 95 Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 10. 2. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 10. 2. 95 Dr. Elm, Ludwig PDS 10. 2. 95 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 2. 95* Haack (Extertal), SPD 10. 2. 95 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 10. 2. 95 Heym, Stefan PDS 10. 2. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 10. 2. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 10. 2. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 10. 2. 95 Klose, Hans-Ulrich SPD 10. 2. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 2. 95 Kraus, Rudolf CDU/CSU 10. 2. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Metzger, Oswald BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Neumann (Bremen), CDU/CSU 10. 2. 95 Bernd Poß, Joachim SPD 10. 2. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10. 2. 95 Hermann Reschke, Otto SPD 10. 2. 95 Rexrodt, Günter F.D.P, 10. 2. 95 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Scheffler, Siegfried SPD 10. 2. 95 Schmidt-Zadel, Regina SPD 10. 2, 95 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 10. 2. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 10. 2. 95 Schwanhold, Ernst SPD 10. 2. 95 Steindor, Marina BÜNDNIS 10. 2. 95 90/D1 E GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terborg, Margitta SPD 10. 2. 95 Tippach, Steffen PDS 10. 2. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 10. 2. 95 Vergin, Siegfried, SPD 10. 2. 95 Vosen, Josef SPD 10. 2. 95 Wallow, Hans SPD 10. 2. 95 Welt, Jochen SPD 10. 2. 95 Dr. Wolf, Winfried PDS 10. 2. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 38): Ist die Rede des Bundeskanzlers anläßlich der 200-Jahr-Feier der Meyer Werft in Papenburg so zu verstehen, daß Werft- und Reederhilfen gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen für 1995 erhöht werden sollen und wie sieht die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung dieser Hilfen in Anbetracht der einschlägigen Beschlüsse der OECD? Die Bundesregierung wird noch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Haushalts 1995 eine Erhöhung der Mittel für das laufende Wettbewerbshilfeprogramm (Betriebsbeihilfen für Werften) durch die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung vorschlagen. Diese Erhöhung soll die deutschen Werften bei ihren Bemühungen unterstützen, in 1995 angesichts zu erwartender Erhöhungen von Beihilfen in anderen EU-Ländern ihre Wettbewerbspositionen aufrechtzuerhalten. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Aufstockung der Mittel ist mit den Stillstandsverpflichtungen des OECD-Abkommens für 1995 vereinbar, da sie die Beihilfenintensität nicht erhöhen wird. Ab 1996 dürfen Betriebsbeihilfen nicht mehr zugesagt werden. Das laufende Werfthilfeprogramm (Zinszuschüsse zur Absatzfinanzierung) wird auch unter dem OECD-Abkommen fortgesetzt werden können, wenn auch unter restriktiveren Bedingungen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/385 Frage 39): Hat die im Zusammenhang mit der Ausbildung einer libyschen Spezialeinheit ins Gerede gekommene Münchener Firma Telemit auch, wie die „Tageszeitung/taz." am 13. August 1990 schrieb, „seit den 70er Jahren völlig unbehelligt von bundesdeutschen Behörden modernste militärelektronische Anlagen an den Irak und dessen Kriegsgegner Iran, ebenso an Libyen und Ägypten" geliefert, und trifft es zu, daß „BND und MAD mit eigenen Mitarbeitern in der Telemit-Geschäftsleitung präsent" waren? Nein! Die betreffenden Ausfuhrgenehmigungsanträge der Firma Telemit wurden auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes/Außenwirtschaftsverordnung und der rüstungsexportpolitischen Grundsätze der Bundesregierung vom 28. April 1982 geprüft; in Einzelfällen wurden Genehmigungen erteilt. Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich zur Arbeitsweise der Nachrichtendienste nicht öffentlich Stellung. Sie hat die Parlamentarische Kontrollkommission über Fragen zu Kontakten zwischen dem BND und der Firma Telemit umfassend unterrichtet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 40 und 41): Wann können die Kokskohle produzierenden Bergbauunternehmen mit Bewilligungsbescheiden in welcher Höhe rechnen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kohlehalden bei der Stromwirtschaft, und rechnet sie damit, daß die Stromwirtschaft diese Halden 1996 abbaut? Zu Frage 40: Bewilligungsbescheide können erst dann erteilt werden, wenn der Haushalt 1995 vom Parlament beschlossen worden ist. Die Höhe der künftigen Kokskohlenbeihilfen hängt von den Haushaltsansätzen des Bundes und von der Beteiligung der Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland ab. Zu Frage 41: Die Energieversorgungsunternehmen beziffern ihre derzeitigen Lagerbestände an Steinkohle auf insgesamt über 11 Millionen t. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, wann die Unternehmen der Stromwirtschaft die Vorräte abbauen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, daß eine Menge von rund 6 Millionen t für die Energieversorgungsunternehmen aus betriebswirtschaftlichen Gründen und aus ihrer Bevorratungsverpflichtung nach der Kraftwerksbevorratungs-VO zum Einsatz in Kraftwerken erforderlich ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 42): Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, die nachweisen, daß auf den Importmärkten für Kohle fiber 20 Millionen Tonnen auch kurzfristig von deutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU) gekauft werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß auf dem Weltkohlemarkt trotz anziehender Nachfrage noch umfangreiche Mengen an Kraftwerkskohle verfügbar sind. Ob der Markt kurzfristige Einkäufe in der genannten Größenordnung zuläßt und ob kurzfristig ausreichende Transport- und Umschlagkapazitäten zur Verfügung stehen, vermag die Bundesregierung nicht einzuschätzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe Jens (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 43 und 44): Wann erfüllt die Bundesregierung ihre Bringschuld, den Kohlepfennig für 1996 durch eine andere Finanzierung abzulösen, und wann legt sie das in § 3 des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005 zugesagte Gesetz zur Finanzierung des Finanzplafonds von 1997 bis 2000 vor? Nimmt die Bundesregierung bewußt in Kauf, daß durch ihre Untätigkeit Zechen stillgelegt werden müssen und Massenentlassungen bereits in diesem Jahr unvermeidlich werden? Zu Frage 43: Die Bundesregierung wird bis zur Sommerpause auf der Grundlage von Artikel 1 § 3 des Energie-Artikelgesetzes und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 erforderliche gesetzliche Maßnahmen zur künftigen Finanzierung der Steinkohleverstromung einleiten. Zu Frage 44: Die Bundesregierung ist nicht untätig. Sie hat ihre Bereitschaft zur vollen Flankierung der Kohleverstromung wie des Kokskohle-Einsatzes erklärt und dafür notwendige Voraussetzungen getroffen. Daran müssen allerdings auch die Regierungen in den Ländern mitwirken, insbesondere in den Kohleländern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Formanski (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 45 und 46): Ist der Bundesregierung bekannt, daß große Energieversorgungsunternehmen nur noch bereit sind, gegenüber 1995 deutlich reduzierte Mengen von deutschen Bergbauunternehmen abzunehmen, und kennt sie den Umfang der geplanten Mengenkürzungen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daft nur mit einer gesetzlichen Festlegung der Finanzplafonds zur Kohleverstromung bis spätestens Ende Juni 1995 Lieferverträge zwischen der Stromwirtschaft und den Bergbauunternehmen über 35 Millionen Tonnen noch abgeschlossen werden können, und daß eine weitere Verzögerung zum Zusammenbruch der Kohleverstromung führen wird? Zu Frage 45: Nein. Zu Frage 46: Die Festlegung der Finanzplafonds für die Jahre 1996 bis 2000 ist bereits im Artikelgesetz erfolgt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Regelungen eine wesentliche Voraussetzung dafür darstellen, daß Stromwirtschaft und Bergbau Lieferverträge für die Zeit nach 1995 abschließen können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf) SPD (Drucksache 13/385 Fragen 47 und 48): Wann legt die Bundesregierung eine haushaltsrechtlich verbindliche Regelung vor, damit die Bergbauunternehmen über eine verläßliche Kalkulationsbasis für ihre Lieferverträge mit der Kraftwirtschaft verfügen, wie dies dem Ziel des Gesetzes „Zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005" entspricht? Warum lehnt der Bundesminister der Finanzen es ab, eine Verpflichtungsermächtigung für die Kohleverstromung von 1996 bis 2000 im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft festzulegen? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 läßt es nicht mehr zu, ab 1996 die Verstromungshilfen wie bisher über ein Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushalts, finanziert durch eine Ausgleichsabgabe, abzuwickeln. Dies erfordert ein Konzept für die Abwicklung der Verstromungshilfen ab 1996 im Bundeshaushalt. Hierüber wird die Bundesregierung rechtzeitig entscheiden. Aussagen über Teilaspekte des Gesamtkonzeptes sind zur Zeit nicht möglich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 49 und 50): Trifft es zu, daß das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 11. Oktober 1994 1- 2 BvR 633/86 —) allein die Verfassungswidrigkeit des sog. Kohlepfennigs festgestellt hat und die Kohlepolitik allgemein nicht Gegenstand dieses Urteils war, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieses Urteil lediglich § 2 des erst im Juni 1994 in Kraft getretenen Gesetzes „Zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005" betrifft, während der Kern dieses Gesetzes, die Verpflichtung des Bundes, entsprechende Haushaltsmittel für die festgelegten Finanzplafonds his zum Jahre 2000 zur Verfügung zu stellen, durch das Urteil unberührt bleibt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für das Vertrauen in die Politik und damit für die Berechenbarkeit von politischen Entscheidungen äußerst schädlich ist, wenn gesetzlich gegebene Zusagen — noch dazu kurz nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze — nicht eingehalten und zur Disposition gestellt werden? Zu Frage 49: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Kohlepfennigs erfordert eine Korrektur des im Artikelgesetz für 1996 vorgesehenen Finanzierungsinstruments insoweit, als der für 1996 vorgesehene Kohlepfennig (Art. 1 § 2) durch eine Haushaltsfinanzierung ersetzt werden muß. Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Festlegungen im Rahmen des Artikelgesetzes - im Gegensatz zu Stimmen z. B. aus der bayerischen SPD - nicht in Frage gestellt. Die Bundesregierung wird die anstehenden kohlepolitischen Entscheidungen auf der Grundlage des Artikelgesetzes in Kürze treffen. Anlage 10 Amtliche Mitteilung Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat in seiner 2. Sitzung am 19. Januar 1995 gemäß § 107 der Geschäftsordnung die in der Anlage 6 zu der Geschäftsordnung veröffentlichten „Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 901) Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB" auch für die 13. Wahlperiode beschlossen.
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    Rede von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Eymer, Ihre Rede hat - zu Recht - eine sich anschließende Debatte über den Anspruch auf einen Kindergartenplatz ausgelöst. Und hier geht es nicht darum, Rechthaberei zu betreiben und aufzurechnen, wer mehr oder wer weniger getan hat. Vielmehr geht es darum, deutlich zu machen, daß der Anspruch auf einen Kindergartenplatz ein ganz wesentliches Element des Schutzkonzepts ist, das durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für verfassungskonform erklärt worden ist.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD)

    Wir müssen alles vermeiden, daß wir eine Säule, einen wichtigen Mosaikstein hier herausbrechen und damit insgesamt den einmal so richtig beschrittenen Weg in seiner Vollendung gefährden.

    (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Marieluise Beck [Bremen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Ich möchte aber auch meinen Respekt vor Ihren sehr nachdenklichen Worten, Frau Eymer, deutlich machen. Das zeigt, daß es bei der Frage, wie denn die Regelung über den Schwangerschaftsabbruch abschließend ausgestaltet sein soll, wirklich um eine Gewissensentscheidung geht, mit der es sich niemand hier im Hause leichtmacht. Ich bin froh, daß die Fraktionen und Gruppen ihre Meinungen hier so offen vortragen.
    Ich möchte noch einiges zu dem F.D.P.-Entwurf sagen. Wir haben - aus guten Gründen und wohlüberlegt - hier einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der in einigen Punkten von dem Kompromiß abweicht, der in der letzten Legislaturperiode in den Koalitionsfraktionen gefunden worden war. Wir haben es uns auch mit diesem Entwurf nicht leichtgemacht, sondern sehr intensiv überlegt und die entscheidenden Punkte sehr gründlich gegeneinander abgewogen. Wir sind der Meinung, daß wir die vom

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom Mai 1993 eröffneten Gestaltungsspielräume voll genutzt haben, sie ausschöpfen, sie aber auch nicht überschreiten.
    Ich möchte hier an alle appellieren, daß wir wirklich alles tun, daß der souveräne Gesetzgeber Bundestag eine Regelung verabschiedet, die letztendlich nicht wieder zur verfassungsrechtlichen Beanstandung führt.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Ich glaube, das ist wichtig im Interesse der Glaubwürdigkeit und auch der Gestaltungskraft und -fähigkeit der Politik.
    Wichtig ist auch, daß das Gesetz von den betroffenen Frauen, die sich in einer schweren Konfliktsituation befinden, angenommen wird, Denn nur dann kann es die ihm zugedachte Aufgabe Schutz des ungeborenen Lebens erfüllen. Mit den Worten „Zweiheit in Einheit" hat das Bundesverfassungsgericht das Verhältnis von Mutter und Ungeborenem bezeichnet und damit die enge Verbindung, aber auch die Verantwortung der Mutter deutlich gemacht.
    Deshalb steht im Mittelpunkt unserer Regelung nach wie vor die Vorschrift über die Beratung. Für uns heißt Beratungsregelung, daß die Eigenverantwortung der Frau genauso respektiert wird wie der Schutz des ungeborenen Lebens. Nur mit der Frau gemeinsam, mit Hilfen, die wir ihr geben, mit einer Beratung frei von Zwängen kann das ungeborene Leben durch das Beratungskonzept wirksam geschützt werden.
    Unser Gesetzentwurf stellt deshalb bei den Vorschriften über die Beratung deutlicher als der bisherige Koalitionsentwurf die Eigenverantwortlichkeit der Frau heraus. Eigenverantwortlichkeit bedeutet, daß nach dem Beratungskonzept die Frau keiner weiteren Instanz mehr verantwortlich ist. Aber es wird damit nicht in Frage gestellt, daß gerade sie eine besondere Verantwortung für das ungeborene Leben hat.
    Das Ziel und die Aufgabe der Beratung stehen deshalb nach wie vor und im Gegensatz beispielsweise zum jetzt vorliegenden Entwurf der SPD, der zu sehr dem bloßen Informationscharakter der Beratung anhängt, deutlich im Vordergrund. So sieht unser Entwurf eine möglichst auf den konkreten Schwangerschaftskonflikt bezogene Beratung vor, in der, falls auch das erforderlich ist, die Bewertungsmaßstäbe hinsichtlich des Schutzes des Lebens insgesamt, wie sie in unserer Verantwortung verankert sind, vermittelt werden. Ich glaube, daß gerade auf diesen Gesichtspunkt die anderen Regelungen, die hier heute vorliegen, noch nicht in jedem Fall ausreichend Rücksicht nehmen.
    Wohl selten sind Urteil und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts so intensiv hin und her interpretiert worden wie das letzte Urteil vom Mai 1993. Ich glaube, es ist nicht vermessen, wenn ich sage, daß das Urteil selbst und sein Begründungstext von 164 Seiten sowie die beiden abweichenden Meinungen die außerordentlich großen Schwierigkeiten widerspiegeln, die sich auch bei der verfassungsgerichtlichen Bewertung dabei ergeben haben, die richtige Balance zwischen der tatsächlichen und rechtlich nicht aufhebbaren Eigenverantwortlichkeit der schwangeren Frau und dem Schutzanspruch des ungeborenen Lebens zu halten.
    Dies gilt auch und nicht zuletzt für die Frage, ob und inwieweit Personen des familiären Umfeldes mit einem eigens zu schaffenden Straftatbestand bedroht werden sollen und können, wenn sie die schwangere Frau zu einem Abbruch drängen.
    Es mag dahinstehen, ob ein solcher eigens zu schaffender Straftatbestand für Personen des nahen und fernen sozialen Umfelds der Schwangeren vom Verfassungsrecht zwingend vorgeschrieben ist oder nicht. Die nicht völlig widerspruchsfreie Urteilsbegründung läßt - da sind sich fast alle mit der Materie vertrauten Analytiker einig - unterschiedliche Interpretationen durchaus zu.
    Wesentlich ist für den Gesetzgeber doch die Frage, ob ein wie auch immer formulierter Sonderstraftatbestand dem Oberziel einer verfassungskonformen Abtreibungsregelung entspricht, nämlich den Schutz des ungeborenen Lebens in Anerkennung der weder faktisch noch juristisch und erst recht nicht ethisch hintergehbaren letztlichen Eigenverantwortlichkeit der schwangeren Frau zu gewährleisten.
    Geleitet von diesem verfassungsrechtlich vorgegebenen und in der Verfassungskonformität der Beratungslösung insgesamt zum Ausdruck kommenden Ziel, verzichtet unser Gesetzentwurf ganz bewußt darauf, einen solchen Sonderstraftatbestand zu schaffen.
    Unser Vorschlag geht vielmehr davon aus, daß mit der Schaffung besonderer Strafbestimmungen für das familiäre und soziale Umfeld der schwangeren Frau im Kern Handlungen erfaßt würden, die bereits nach geltendem Recht als Nötigung strafbar sind.
    Wichtiger ist uns aber, daß die mit der Schaffung von Sonderstraftatbeständen einhergehenden Befürchtungen der schwangeren Frau, im Rahmen des Beratungsgesprächs Personen ihres näheren und weiteren Umfelds strafrechtlich bedeutsam zu belasten, fast zwangsläufig dazu führen würden, daß die zu beratende Frau ihre ohnehin schwierige Zwangslage nicht oder aber nur ganz verkürzt offenbaren würde.
    Damit aber droht die präventiv als Verstärkung des Lebensschutzes gedachte besondere Strafandrohung sich gerade in ihr Gegenteil zu verkehren; denn die ausdrücklich dem Schutz des ungeborenen Lebens dienende Beratung wird um so erfolgreicher sein, je offener die schwangere Frau ihre Nöte und Zwänge zu offenbaren tatsächlich bereit ist.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Deshalb brauchen wir vernünftige Rahmenbedingungen für eine offene und von Vertrauen geprägte Gesprächsatmosphäre, in der, wie auch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich sagt, gewährleistet ist, daß die schwangere Frau alle Umstände mitteilt, derentwegen sie einen Abbruch der Schwanger-

    Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
    schaft erwägt. Deshalb verzichten wir hier auf eine besondere Strafbestimmung nicht deshalb, weil wir etwa nicht in den Mittelpunkt unseres Konzepts den Schutz des ungeborenen Lebens stellen, sondern weil wir nach ganz sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gekommen sind, daß die strafrechtliche Relevanz einer solchen Bestimmung praktisch bedeutungslos wäre.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Wir wollen eben nicht, daß dieses Schutzkonzept noch einmal durch Regelungen, die gerade das Gegenteil bewirken, an einer weiteren sicheren Säule gefährdet wird. Wahrscheinlich werden in einer nochmaligen Anhörung zu diesen schwierigen Fragen am Ende die skeptischen Stimmen gegen einen Sonderstraftatbestand genauso laut sein, wie wir es schon in der vergangenen Legislaturperiode erlebt haben.
    Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich gerade diejenigen, die noch Vorbehalte in dieser Richtung haben, sehr gründlich zu überlegen und nachzudenken, ob sie nicht diesen Weg, der in diesem Hause zu einer breiten Mehrheit führen kann, beschreiten können.
    Recht herzlichen Dank.

    (Beifall bei der F.D.P.)



Rede von Dr. Burkhard Hirsch
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile nun der Kollegin Petra Bläss das Wort.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (PDS)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst eine kleine Anmerkung zum hessischen Wahlkampfspiel, das wir hier miterleben konnten. Ich denke, so wichtig und richtig es ist, über Kindergartenplätze zu diskutieren, so beschämend ist es für das Parlament, daß dies immer nur im Zusammenhang mit ungewollten Schwangerschaften getan wird. Das sagt sehr viel über das Frauenbild, das Sie haben, und ich denke, daß die Betroffenen des Karlsruher Urteils und der Übergangsregelung sehr enttäuscht wären, wenn sie mitbekämen, was sich hier im Saal zum Teil abgespielt hat.

    (Beifall bei der PDS und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

    Noch immer werden für Frauen hierzulande die Grundrechte auf Unantastbarkeit ihrer Würde, auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und auf Gewissensfreiheit während der Schwangerschaft eingeschränkt. Noch immer werden Frauen mittels Strafandrohung beim Schwangerschaftsabbruch kriminalisiert, diskriminiert und entmündigt. Das sind keine Schlagworte, meine Herren. Wir Frauen sind es leid, seit nunmehr 124 Jahren zu Rechtssubjekten zweiter Klasse degradiert zu werden.
    Die traurige Geschichte des § 218 hat gezeigt, daß es beim staatlichen Zugriff auf die Gebärfähigkeit der Frau allein um machtpolitisches und patriarchales Anspruchs- und Machtdenken geht.

    (Zuruf von der F.D.P.: Frechheit! Lachen bei der SPD)

    - Damit disqualifizieren Sie sich schon.
    Die Gretchenfrage, die wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier hier immer wieder zu beantworten haben, lautet: Trauen wir den Frauen als Betroffenen eigentlich verantwortungsvolle Entscheidungen zu? Ohne die von uns vorgeschlagene Verfassungsänderung, die das Grundrecht der Frau auf selbstbestimmte Schwangerschaft festschreibt, ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die der schwangeren Frau ein souveränes Entscheidungsrecht ohne strafrechtliche Sanktionen und Beratungszwang über das Austragen ihrer Schwangerschaft garantiert, zweifellos in weite Ferne gerückt. Sich am Karlsruher Urteil abzuarbeiten - das betrifft trotz der sehr unterschiedlichen Intentionen alle fünf vorliegenden Gesetzentwürfe - bedeutet nun mal, die grundsätzliche Strafbarkeit der Abtreibung zu akzeptieren. Natürlich steht der Gesetzgeber zunächst im Sinne der betroffenen Frauen vor der Aufgabe, die Einzelheiten des in sich widersprüchlichen Urteils auf ihre Realisierbarkeit, Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu prüfen und alle Spielräume zu nutzen, die sich aus der ja immerhin auch erfolgten Festschreibung von Frauenrechten bieten.
    Lassen Sie mich im folgenden die wesentlichsten, auch immer wieder von Beratungsträgern eingeforderten Mindeststandards für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs nach dem Verfassungsgerichtsurteil nennen. Sie betreffen im Bereich der Beratung im einzelnen den Schutz des Persönlichkeitsrechts der Frau - d. h. konkret, es darf keinen Druck auf die Frau geben, persönliche Lebensumstände und intime Fakten mitzuteilen -, das Recht der Frau, jegliche Angaben über Abbruchgründe zu verweigern, die Ergebnisoffenheit der Beratung, die Heranziehung Dritter, die nur mit Einwilligung der Frau erfolgen darf, die Sicherstellung eines flächendeckenden Netzes an pluralen und wohnortnahen Beratungsstellen sowie den Schutz des informellen Selbstbestimmungsrechts der Frau durch die Gewährleistung der Anonymität und den Schutz der persönlichen Daten.
    In bezug auf die von uns grundlegend abgelehnte Strafrechtsregelung fordern wir als Mindestregelung einen Tatbestandsausschluß bezüglich der Anwendung des § 218, wenn die Beratungsbescheinigung vorliegt, und daß es keine Kriminalisierung Dritter bzw. des Umfelds der Frau über strafrechtliche Regelungen gibt. Ich sehe es als einen ersten minimalen Erfolg an, daß es die Chance gibt, hierfür eine Mehrheit in diesem Parlament zu bekommen.
    Schließlich gilt es, eine Finanzierungsregelung zu schaffen, die dazu führt, daß die Krankenkassen zunächst die Kosten für alle Schwangerschaftsabbrüche nach den kassenüblichen Sätzen übernehmen. Für bedürftige Frauen ist eine Refinanzierung durch

    Petra Bläss
    die Sozialbehörden zu gewährleisten. Es muß zudem gesichert sein, daß sämtliche Vor- und Nachbehandlungskosten von den Krankenkassen getragen werden.
    Auf diesen Mindeststandards für eine Neuregelung des Abtreibungsrechts nach dem Karlsruher Urteil wird die PDS im Rahmen der kommenden parlamentarischen Beratungen bestehen. Wir werden uns energisch dafür einsetzen, daß die Erfahrungen Betroffener stärker als bisher in den Gesetzgebungsprozeß einbezogen werden. Vor allem aber werden wir der nach wie vor von einer Mehrheit der Bevölkerung hierzulande getragenen Meinung, daß der § 218 auf den Müllhaufen der Geschichte gehört, weiterhin eine parlamentarische Stimme geben, indem wir das Grundrecht von Frauen auf Selbstbestimmung über ihren Körper und ihre Lebensgestaltung verfassungsrechtlich einfordern, und dies so lange, bis die folgende Selbstverständlichkeit endlich Verfassungswirklichkeit ist: Jede Frau hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht.

    (Beifall bei der PDS und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)