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ID1301903400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/19 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz) (Drucksache 13/27) b) Erste Beratung des von der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 13/268) c) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 13/285) d) Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sexualaufklärung, Verhütung, Prävention, ungewollte Schwangerschaft und Beratung (Drucksache 13/402) e) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (Drucksache 13/375) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hubert Hüppe, Monika Brudlewsky und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des ungeborenen Kindes (Drucksache 13/395) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christina Schenk, Petra Bläss und den weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Unantastbarkeit der Grundrechte von Frauen - Ergänzung des Grundgesetzes (Artikel 2) und entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuches (Drucksache 13/397) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz (Drucksache 13/399) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Selbstbestimmungsrecht der Frauen (Drucksache 13/409) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Beteiligung des Bundes an einem Aktionsprogramm zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz (Drucksache 13/412) Inge Wettig-Danielmeier SPD 1276 B Heinz Lanfermann F.D.P 1278 C Maria Eichhorn CDU/CSU 1282 D Christina Schenk PDS 1284 D, 1289 D, 1291 A,1308 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1285 C Christina Schenk PDS . . . . 1287 C Hubert Hüppe CDU/CSU 1289 D Dr. Edith Niehuis SPD 1291 D Anke Eymer CDU/CSU . . . 1293 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 1295 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . 1296 A Rudolf Scharping SPD 1296 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. 1296 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 1297 C Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 1298 B, 1320 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 1298 D Ursula Männle, Staatsministerin (Bayern) 1299 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1299 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 1301 C Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . 1303 B Claudia Nolte CDU/CSU 1304 A Christel Hanewinckel SPD . . . . . 1305 B Hubert Hüppe CDU/CSU . . 1306 A Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . 1306 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 1307 A Horst Eylmann CDU/CSU . . . . . . . 1308 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 1309 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . . 1309 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1311 D Horst Eylmann CDU/CSU 1313 B Monika Brudlewsky CDU/CSU . . 1313 D, 1317 D Hanna Wolf SPD 1315 B, 1318 A Norbert Geis CDU/CSU 1317 B Ortrun Schätzle CDU/CSU 1318 C Nächste Sitzung 1321 C Berichtigungen 1321 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1323 A* Anlage 2 Aussage des Bundeskanzlers zur Erhöhung der Werft- und Reederhilfen; künftige Entwicklung dieser Hilfen angesichts der OECD-Beschlüsse MdlAnfr 38 - Drs 13/385 Norbert Gansel SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1323 B* Anlage 3 Export von Rüstungsgütern durch die Münchner Firma Telemit Electronic GmbH an den Irak, den Iran, Libyen und Ägypten mit. Wissen von BND und MAD MdlAnfr 39 - Drs 13/385 Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PSIS Dr. Norbert Lammert BMWi 1323 D* Anlage 4 Bewilligungsbescheide für die Kokskohle produzierenden Bergbauunternehmen; Umfang der Kohlenhalden bei der Stromwirtschaft MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/385 Jutta Müller (Völklingen) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 A* Anlage 5 Kohleimporte durch deutsche Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 42 - Drs 13/385 Elke Ferner SPD SchrAntw PSIS Dr. Norbert Lammert BMWi . . . . . . 1324 B* Anlage 6 Ablösung des Kohlepfennigs durch eine andere Finanzierungsart MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/385 Dr. Uwe Jens SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 C* Anlage 7 Gesetzliche Festlegung der Finanzplafonds zur Kohleverstromung bis spätestens Juni 1995 und Abschluß von Kohleliefer- verträgen zwischen Stromwirtschaft und Bergbauunternehmen MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/385 Norbert Formanski SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 D* Anlage 8 Haushaltsrechtliche Grundlage für die Vereinbarung verbindlicher Kohlelieferverträge zwischen Bergbauunternehmen und Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 47, 48 - Drs 13/385 Volker Jung (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1325 A* Anlage 9 Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Kohlepolitik und insbesondere auf die im Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996-2005 eingegangene Verpflichtung des Bundes zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/385 Anke Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1325 B* Anlage 10 Amtliche Mitteilung 1325 D* 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Februar 1995 Beginn: 9.01 Uhr
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    Berichtigungen 18. Sitzung, Seite 1158C erste Zeile: Der gedruckte Name „Henseler" lautet korrekt „Henzler". Auf Seite 1159 B, vorletzter Absatz, lautet der Name korrekt ,,Andy von Bechtoldsheim". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 10. 2. 95 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 10. 2. 95 Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 10. 2. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 10. 2. 95 Dr. Elm, Ludwig PDS 10. 2. 95 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 2. 95* Haack (Extertal), SPD 10. 2. 95 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 10. 2. 95 Heym, Stefan PDS 10. 2. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 10. 2. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 10. 2. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 10. 2. 95 Klose, Hans-Ulrich SPD 10. 2. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 2. 95 Kraus, Rudolf CDU/CSU 10. 2. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Metzger, Oswald BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Neumann (Bremen), CDU/CSU 10. 2. 95 Bernd Poß, Joachim SPD 10. 2. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10. 2. 95 Hermann Reschke, Otto SPD 10. 2. 95 Rexrodt, Günter F.D.P, 10. 2. 95 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Scheffler, Siegfried SPD 10. 2. 95 Schmidt-Zadel, Regina SPD 10. 2, 95 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 10. 2. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 10. 2. 95 Schwanhold, Ernst SPD 10. 2. 95 Steindor, Marina BÜNDNIS 10. 2. 95 90/D1 E GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terborg, Margitta SPD 10. 2. 95 Tippach, Steffen PDS 10. 2. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 10. 2. 95 Vergin, Siegfried, SPD 10. 2. 95 Vosen, Josef SPD 10. 2. 95 Wallow, Hans SPD 10. 2. 95 Welt, Jochen SPD 10. 2. 95 Dr. Wolf, Winfried PDS 10. 2. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 38): Ist die Rede des Bundeskanzlers anläßlich der 200-Jahr-Feier der Meyer Werft in Papenburg so zu verstehen, daß Werft- und Reederhilfen gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen für 1995 erhöht werden sollen und wie sieht die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung dieser Hilfen in Anbetracht der einschlägigen Beschlüsse der OECD? Die Bundesregierung wird noch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Haushalts 1995 eine Erhöhung der Mittel für das laufende Wettbewerbshilfeprogramm (Betriebsbeihilfen für Werften) durch die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung vorschlagen. Diese Erhöhung soll die deutschen Werften bei ihren Bemühungen unterstützen, in 1995 angesichts zu erwartender Erhöhungen von Beihilfen in anderen EU-Ländern ihre Wettbewerbspositionen aufrechtzuerhalten. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Aufstockung der Mittel ist mit den Stillstandsverpflichtungen des OECD-Abkommens für 1995 vereinbar, da sie die Beihilfenintensität nicht erhöhen wird. Ab 1996 dürfen Betriebsbeihilfen nicht mehr zugesagt werden. Das laufende Werfthilfeprogramm (Zinszuschüsse zur Absatzfinanzierung) wird auch unter dem OECD-Abkommen fortgesetzt werden können, wenn auch unter restriktiveren Bedingungen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/385 Frage 39): Hat die im Zusammenhang mit der Ausbildung einer libyschen Spezialeinheit ins Gerede gekommene Münchener Firma Telemit auch, wie die „Tageszeitung/taz." am 13. August 1990 schrieb, „seit den 70er Jahren völlig unbehelligt von bundesdeutschen Behörden modernste militärelektronische Anlagen an den Irak und dessen Kriegsgegner Iran, ebenso an Libyen und Ägypten" geliefert, und trifft es zu, daß „BND und MAD mit eigenen Mitarbeitern in der Telemit-Geschäftsleitung präsent" waren? Nein! Die betreffenden Ausfuhrgenehmigungsanträge der Firma Telemit wurden auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes/Außenwirtschaftsverordnung und der rüstungsexportpolitischen Grundsätze der Bundesregierung vom 28. April 1982 geprüft; in Einzelfällen wurden Genehmigungen erteilt. Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich zur Arbeitsweise der Nachrichtendienste nicht öffentlich Stellung. Sie hat die Parlamentarische Kontrollkommission über Fragen zu Kontakten zwischen dem BND und der Firma Telemit umfassend unterrichtet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 40 und 41): Wann können die Kokskohle produzierenden Bergbauunternehmen mit Bewilligungsbescheiden in welcher Höhe rechnen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kohlehalden bei der Stromwirtschaft, und rechnet sie damit, daß die Stromwirtschaft diese Halden 1996 abbaut? Zu Frage 40: Bewilligungsbescheide können erst dann erteilt werden, wenn der Haushalt 1995 vom Parlament beschlossen worden ist. Die Höhe der künftigen Kokskohlenbeihilfen hängt von den Haushaltsansätzen des Bundes und von der Beteiligung der Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland ab. Zu Frage 41: Die Energieversorgungsunternehmen beziffern ihre derzeitigen Lagerbestände an Steinkohle auf insgesamt über 11 Millionen t. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, wann die Unternehmen der Stromwirtschaft die Vorräte abbauen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, daß eine Menge von rund 6 Millionen t für die Energieversorgungsunternehmen aus betriebswirtschaftlichen Gründen und aus ihrer Bevorratungsverpflichtung nach der Kraftwerksbevorratungs-VO zum Einsatz in Kraftwerken erforderlich ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 42): Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, die nachweisen, daß auf den Importmärkten für Kohle fiber 20 Millionen Tonnen auch kurzfristig von deutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU) gekauft werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß auf dem Weltkohlemarkt trotz anziehender Nachfrage noch umfangreiche Mengen an Kraftwerkskohle verfügbar sind. Ob der Markt kurzfristige Einkäufe in der genannten Größenordnung zuläßt und ob kurzfristig ausreichende Transport- und Umschlagkapazitäten zur Verfügung stehen, vermag die Bundesregierung nicht einzuschätzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe Jens (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 43 und 44): Wann erfüllt die Bundesregierung ihre Bringschuld, den Kohlepfennig für 1996 durch eine andere Finanzierung abzulösen, und wann legt sie das in § 3 des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005 zugesagte Gesetz zur Finanzierung des Finanzplafonds von 1997 bis 2000 vor? Nimmt die Bundesregierung bewußt in Kauf, daß durch ihre Untätigkeit Zechen stillgelegt werden müssen und Massenentlassungen bereits in diesem Jahr unvermeidlich werden? Zu Frage 43: Die Bundesregierung wird bis zur Sommerpause auf der Grundlage von Artikel 1 § 3 des Energie-Artikelgesetzes und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 erforderliche gesetzliche Maßnahmen zur künftigen Finanzierung der Steinkohleverstromung einleiten. Zu Frage 44: Die Bundesregierung ist nicht untätig. Sie hat ihre Bereitschaft zur vollen Flankierung der Kohleverstromung wie des Kokskohle-Einsatzes erklärt und dafür notwendige Voraussetzungen getroffen. Daran müssen allerdings auch die Regierungen in den Ländern mitwirken, insbesondere in den Kohleländern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Formanski (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 45 und 46): Ist der Bundesregierung bekannt, daß große Energieversorgungsunternehmen nur noch bereit sind, gegenüber 1995 deutlich reduzierte Mengen von deutschen Bergbauunternehmen abzunehmen, und kennt sie den Umfang der geplanten Mengenkürzungen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daft nur mit einer gesetzlichen Festlegung der Finanzplafonds zur Kohleverstromung bis spätestens Ende Juni 1995 Lieferverträge zwischen der Stromwirtschaft und den Bergbauunternehmen über 35 Millionen Tonnen noch abgeschlossen werden können, und daß eine weitere Verzögerung zum Zusammenbruch der Kohleverstromung führen wird? Zu Frage 45: Nein. Zu Frage 46: Die Festlegung der Finanzplafonds für die Jahre 1996 bis 2000 ist bereits im Artikelgesetz erfolgt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Regelungen eine wesentliche Voraussetzung dafür darstellen, daß Stromwirtschaft und Bergbau Lieferverträge für die Zeit nach 1995 abschließen können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf) SPD (Drucksache 13/385 Fragen 47 und 48): Wann legt die Bundesregierung eine haushaltsrechtlich verbindliche Regelung vor, damit die Bergbauunternehmen über eine verläßliche Kalkulationsbasis für ihre Lieferverträge mit der Kraftwirtschaft verfügen, wie dies dem Ziel des Gesetzes „Zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005" entspricht? Warum lehnt der Bundesminister der Finanzen es ab, eine Verpflichtungsermächtigung für die Kohleverstromung von 1996 bis 2000 im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft festzulegen? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 läßt es nicht mehr zu, ab 1996 die Verstromungshilfen wie bisher über ein Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushalts, finanziert durch eine Ausgleichsabgabe, abzuwickeln. Dies erfordert ein Konzept für die Abwicklung der Verstromungshilfen ab 1996 im Bundeshaushalt. Hierüber wird die Bundesregierung rechtzeitig entscheiden. Aussagen über Teilaspekte des Gesamtkonzeptes sind zur Zeit nicht möglich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 49 und 50): Trifft es zu, daß das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 11. Oktober 1994 1- 2 BvR 633/86 —) allein die Verfassungswidrigkeit des sog. Kohlepfennigs festgestellt hat und die Kohlepolitik allgemein nicht Gegenstand dieses Urteils war, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieses Urteil lediglich § 2 des erst im Juni 1994 in Kraft getretenen Gesetzes „Zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005" betrifft, während der Kern dieses Gesetzes, die Verpflichtung des Bundes, entsprechende Haushaltsmittel für die festgelegten Finanzplafonds his zum Jahre 2000 zur Verfügung zu stellen, durch das Urteil unberührt bleibt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für das Vertrauen in die Politik und damit für die Berechenbarkeit von politischen Entscheidungen äußerst schädlich ist, wenn gesetzlich gegebene Zusagen — noch dazu kurz nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze — nicht eingehalten und zur Disposition gestellt werden? Zu Frage 49: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Kohlepfennigs erfordert eine Korrektur des im Artikelgesetz für 1996 vorgesehenen Finanzierungsinstruments insoweit, als der für 1996 vorgesehene Kohlepfennig (Art. 1 § 2) durch eine Haushaltsfinanzierung ersetzt werden muß. Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Festlegungen im Rahmen des Artikelgesetzes - im Gegensatz zu Stimmen z. B. aus der bayerischen SPD - nicht in Frage gestellt. Die Bundesregierung wird die anstehenden kohlepolitischen Entscheidungen auf der Grundlage des Artikelgesetzes in Kürze treffen. Anlage 10 Amtliche Mitteilung Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat in seiner 2. Sitzung am 19. Januar 1995 gemäß § 107 der Geschäftsordnung die in der Anlage 6 zu der Geschäftsordnung veröffentlichten „Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 901) Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB" auch für die 13. Wahlperiode beschlossen.
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    Rede von Anke Eymer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 erfordert, daß wir uns erneut mit der Neuregelung des Abtreibungsrechts befassen. Dabei gebietet es nicht nur der Respekt vor dem obersten Gericht Deutschlands, daß seine Vorgaben berücksichtigt werden. Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus Entscheidungsspielräume gelassen. Diese sollten wir auch nutzen.

    Anke Eymer
    Ich meine, daß es notwendig ist, die Beratungen und Entscheidungen zügig durchzuführen. Die Frauen brauchen nach den jahrelangen Diskussionen endlich Klarheit. Darunter verstehe ich auch, daß wir nicht wieder die gesamte Diskussion von vorne beginnen, sondern uns nur noch mit den offenen Fragen befassen. Es geht jetzt nur noch um drei Punkte: erstens um die Ausgestaltung der Beratung, zweitens um die Einbeziehung des familiären Umfeldes und drittens um die Bedürftigkeitssätze für eine Kostenübernahme sowie die Anrechnung über die Sozialhilfe. Nicht mehr, aber auch nicht weniger steht zur Entscheidung an.
    Einer der schwierigsten Punkte wird hierbei die Regelung der Strafvorschriften für das familiäre oder weitere soziale Umfeld der Schwangeren sein. Das Verfassungsgericht hat deutlich gemacht, daß zur Pflicht des Staates zum Schutz des ungeborenen Lebens gehört, die Schwangere vor solchen Einflüssen aus dem familiären oder weiteren sozialen Umfeld zu schützen, die der Bereitschaft zum Austragen des Kindes entgegenwirken.
    Wie wichtig dem Verfassungsgericht dieser Aspekt ist, wird dadurch deutlich, daß es diesen schon in einem Leitsatz seines Urteils festlegt. Allerdings fordert das Urteil nicht für alles und jedes Strafvorschriften, vielmehr läßt es einen Handlungsspielraum. Diesen Handlungsspielraum sollten wir, meine Damen und Herren, ausloten und nutzen. Hier muß einer der Schwerpunkte der Beratungen in den nächsten Wochen liegen.
    Auch aus diesem Grund will ich den Rahmen, den das Bundesverfassungsgericht vorgibt, näher ausleuchten. Ich verstehe das Urteil so, daß es für die Schutzpflicht des Staates nicht ausreicht, sich darauf zu verlassen, daß das familiäre und soziale Umfeld freiwillig eine positive Haltung gegenüber der Schwangeren einnimmt. Vielmehr hält es das Verfassungsgericht für notwendig, die Verhaltensgebote als Rechtsgebote auszugestalten. Allerdings - jetzt zitiere ich wörtlich -: „Dabei ist die Strafandrohung nicht die einzig denkbare Sanktion."
    Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht für mich fest, daß wir in vielen Fällen sehr wohl die Möglichkeit haben, auf die Strafandrohung zu verzichten. Dies setzt allerdings voraus, daß es uns gelingt, die Einbeziehung des sozialen Umfeldes in anderer Weise rechtlich verbindlich zu gestalten.
    Lediglich für Personen des familiären Umfeldes hält das Gericht in einem bestimmten Umfang Strafvorschriften für unerläßlich. Von dieser Vorschrift müssen nach den Vorgaben des Verfassungsgerichts die Personen aus dem familiären Umfeld der Schwangeren erfaßt sein, die die Schwangere zum Abbruch drängen, und die Personen, die der Schwangeren notwendige Hilfe in verwerflicher Weise vorenthalten.
    Für das weitere soziale Umfeld, also z. B. Arbeitgeber und Vermieter, hält das Verfassungsgericht lediglich fest, daß hier zu prüfen ist, ob auch in diesem Bereich bei verwerflichem Verhalten Strafvorschriften erlassen werden sollen. Ich bin der Auffassung, daß wir uns bei der Strafandrohung für das familiäre und soziale Umfeld am unteren Level der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts orientieren sollten; denn Strafe ist nicht geeignet, den Schutz des ungeborenen Lebens zu verbessern.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)

    Ich behaupte sogar, daß Strafvorschriften durchaus geeignet sein können, ein offenes und vertrauensvolles Beratungsgespräch zu gefährden. Ist die Partnerschaft, in der die Schwangere lebt, in Ordnung, wird sie Probleme, die der zukünftige Vater des Kindes mit der Schwangerschaft hat, verschweigen. Sie wird sie verschweigen aus Angst, er könne strafrechtlich verfolgt werden, und das, obwohl die Probleme des Vaters bei offener Beratung vielleicht ausgeräumt werden könnten.
    Auf der anderen Seite - auch das sollte man bei den Überlegungen nicht außer acht lassen - besteht die Möglichkeit, daß persönliche Differenzen mit den Mitteln des Strafrechts ausgetragen werden. Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Was wollen wir da eigentlich den Richterinnen und Richtern zumuten, die darüber entscheiden sollen, ob ein bestimmtes Verhalten strafrechtlich relevant ist oder nicht?

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Sollen sie denn bis ins Detail die persönlichen Verhältnisse der betroffenen Familien durchleuchten? Ich persönlich würde deshalb am liebsten auf die Strafbarkeit für das familiäre und soziale Umfeld ganz verzichten.

    (Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen und Gruppen)

    Da uns aber das Verfassungsgericht diese Auflage gemacht hat, müssen wir bei der Abfassung der Strafrechtstatbestände darauf achten, daß die strafwürdigen Fälle möglichst eng gefaßt werden. Insoweit geht der Entwurf meiner Fraktion in die richtige Richtung. Er erfaßt zwar Fälle des Bedrängens unterhalb der Nötigungsschwelle des § 240 des Strafgesetzbuches, macht aber gleichzeitig deutlich, daß nur besonders hartnäckige Fälle des Bedrängens gemeint sind, und nicht jede Äußerung über eigene Befindlichkeiten der Personen aus dem familiären Umfeld.
    Wichtiger als Strafe ist mir - darauf kann man nicht nachdrücklich genug hinweisen -, daß bei uns weitere Voraussetzungen geschaffen werden, die den Frauen das Ja zum Kind erleichtern.

    (Dr. Heiner Geißler [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Dazu gehört für mich die Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz ab 1996.
    Ich halte es für einen Skandal, wenn jetzt die Länderfinanz- und Länderjugendminister, allen voran die aus den SPD-regierten Ländern,

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Bayern!)


    Anke Eymer
    den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz aus Kostengründen auf das Jahr 1999 verschieben wollen.

    (Rudolf Scharping [SPD]: Aber gnädige Frau, Bayern hatte den Vorsitz!)

    Diese Haltung ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht aller Frauen, die sich entschieden haben, Kinder großzuziehen. Sie ist auch ein Schlag ins Gesicht der Länder, die schon jetzt den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz per Landesgesetz geregelt haben.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Dies ist immerhin z. B. in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz der Fall. Statt hier lange über die Kosten zu lamentieren, sollte man lieber überlegen, wie ein bedarfsgerechter Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen in Kindergärten erreicht werden kann.

    (Rudolf Scharping [SPD]: Das geht aber nicht durch parteipolitische Beschimpfungen!)

    Muß denn der Bau eines Kindergartens für 30 Plätze 4 Millionen DM kosten? Ich meine: nein.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für den Bau und die Erhaltung eines Kindergartens gehören gnadenlos auf den Prüfstand. Es geht nicht darum, Standards heraufzusetzen, sondern Plätze zu schaffen. Es geht nicht um Perfektionismus, sondern um vernünftige Kinderbetreuungsplätze.

    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der F.D.P. und der Abg. Waltraut Schoppe [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

    Lassen Sie mich zum Thema Kosten und Finanzierung noch eines sagen: Der Bundesrat hat gegen die Stimme nur eines Landes dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zugestimmt. Er war sich dabei der Kosten wohl bewußt. Der Bund hat seinen Beitrag hierzu geleistet, indem er im Rahmen der Neuregelung des Finanzausgleichs den Länderanteil am Umsatzsteueraufkommen erhöht hat, und zwar um immerhin 7 Prozentpunkte von 37 % auf 44 %. Das sind jährlich zusätzlich 16,8 Milliarden DM. Diese Neuregelung greift schon ab dem 1. Januar 1995.
    Das ist nicht die einzige Verbesserung für die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs. Dabei war die Frage, wie die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz umsetzen können, ein Teil dieses Bund-Länder-Finanzausgleichs.
    Es kann aber nicht sein, daß die Länder zunächst Mehreinnahmen einstecken und deshalb dem Rechtsanspruch zustimmen, um dann erneut einen Nachschlag aus der Bundeskasse zu fordern.

    (Rudolf Scharping [SPD]: Das ist doch ein Zusammenhang, den es nicht gibt! Das wissen Sie ja!)

    Wenn wir es mit dem Angebot ernst meinen, schwangeren Frauen in Konfliktsituationen zu helfen, dann darf es kein Wanken in der Frage des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz geben. Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß man die Situation für die Kommunen dadurch entschärft, daß für Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr bis zur Schulpflicht ein Vorschuljahr eingeführt wird. Eine solche Lösung hätte den Vorteil, daß vorhandener Schulraum und vorhandenes Personal genutzt werden könnten.
    Statt am Rechtsanspruch auf Betreuung - wie man den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz natürlich auch nennen könnte - zu rütteln, sollten wir lieber Phantasie beweisen.

    (Beifall bei Abgeordneten der F.D.P.)

    Für mich steht außer Frage, daß wir den Weg, den Frauen das Ja zum Kind zu erleichtern, weiter beschreiten müssen. Daß dieser Weg ein Bestandteil der Schutzpflicht des Staates gegenüber dem ungeborenen Leben ist, hat das Verfassungsgericht festgeschrieben.
    Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns gemeinsam in den nächsten Wochen die noch offenen Fragen klären und schnell Klarheit für die Frauen schaffen; denn auch das ist praktizierter Lebensschutz.
    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur einer Kurzintervention hat die Abgeordnete Ulla Schmidt das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulla Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin Eymer, ich teile Ihre Auffassung, daß wir nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz verwirklichen können. Wir müssen uns allerdings auch die Schwierigkeiten vor Augen führen, in denen die Länder stecken. Diese Schwierigkeiten haben damit zu tun, daß über Jahrzehnte hinweg die systematische öffentliche Kinderbetreuung in Deutschland, auch in Westdeutschland, nicht gewährleistet war. Obwohl z. B. das Land Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren 130 000 Kindergartenplätze neu geschaffen hat, kann der Rechtsanspruch nicht verwirklicht werden. Im Herbst 1993 gab es in Nordrhein-Westfalen einen gemeinsamen Antrag von CDU und SPD, der, auch unter Führung Ihres nordrhein-westfälischen CDU- Fraktionsvorsitzenden Linssen, angesichts der Schwierigkeiten, die es im Lande gibt, darauf hingewirkt hat, die Verwirklichung des Rechtsanspruchs zu verschieben.
    Ich möchte hier einmal deutlich machen: Ich bin nicht dafür, die Verwirklichung des Rechtsanspruchs zu verschieben, sondern denke, daß es Zeit ist, daß zum 1. Januar 1996 für jedes Kind, das einen Anspruch erhebt, ein Platz geschaffen wird. Die Lösung, die baulichen Standards abzusenken, was in Nord-

    Ulla Schmidt (Aachen)

    rhein-Westfalen auch geschehen ist, kann dabei nicht die einzige Lösung sein; es geht auch um andere intelligente Lösungen, z. B. die Frage der Tagesmütterprojekte, die wir ausdehnen müssen.
    Es kommt auch darauf an, daß die Finanzierung durch den Bund mit gewährleistet wird. Das war z. B. eine Forderung des bayerischen Finanzministers von Waldenfels, der der Vorsitzende dieser Arbeitsgruppe war. Er hat gesagt: Wenn der Bund mir 2 Milliarden DM gibt, dann kann ich den Rechtsanspruch auch in Bayern verwirklichen.
    Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung. Die Bundesregierung kann sich an der Finanzierung beteiligen. Dann kämen wir im Interesse der Familien und Kinder in diesem Land vielleicht ein Schrittchen schneller zur Verwirklichung des Rechtsanspruches.

    (Beifall bei der SPD)