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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 13/19 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Februar 1995 Inhalt: Tagesordnungspunkt 10: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz) (Drucksache 13/27) b) Erste Beratung des von der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 13/268) c) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (Drucksache 13/285) d) Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sexualaufklärung, Verhütung, Prävention, ungewollte Schwangerschaft und Beratung (Drucksache 13/402) e) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (Drucksache 13/375) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von den Abgeordneten Hubert Hüppe, Monika Brudlewsky und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des ungeborenen Kindes (Drucksache 13/395) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von den Abgeordneten Christina Schenk, Petra Bläss und den weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Unantastbarkeit der Grundrechte von Frauen - Ergänzung des Grundgesetzes (Artikel 2) und entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuches (Drucksache 13/397) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.: Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz (Drucksache 13/399) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Selbstbestimmungsrecht der Frauen (Drucksache 13/409) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Antrag der Fraktion der SPD: Beteiligung des Bundes an einem Aktionsprogramm zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz (Drucksache 13/412) Inge Wettig-Danielmeier SPD 1276 B Heinz Lanfermann F.D.P 1278 C Maria Eichhorn CDU/CSU 1282 D Christina Schenk PDS 1284 D, 1289 D, 1291 A,1308 B Rita Grießhaber BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1285 C Christina Schenk PDS . . . . 1287 C Hubert Hüppe CDU/CSU 1289 D Dr. Edith Niehuis SPD 1291 D Anke Eymer CDU/CSU . . . 1293 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 1295 D Dr. Heiner Geißler CDU/CSU . . 1296 A Rudolf Scharping SPD 1296 B Dr. Irmgard Schwaetzer F.D.P. 1296 D Hannelore Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU 1297 C Heidemarie Wieczorek-Zeul SPD 1298 B, 1320 B Dr. Gisela Babel F.D.P. 1298 D Ursula Männle, Staatsministerin (Bayern) 1299 B Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1299 D Sabine Leutheusser-Schnarrenberger F.D.P. 1301 C Petra Bläss PDS . . . . . . . . . . . . 1303 B Claudia Nolte CDU/CSU 1304 A Christel Hanewinckel SPD . . . . . 1305 B Hubert Hüppe CDU/CSU . . 1306 A Maria Eichhorn CDU/CSU . . . . . . 1306 C Alois Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 1307 A Horst Eylmann CDU/CSU . . . . . . . 1308 D Ulla Schmidt (Aachen) SPD 1309 C Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD . . . . 1309 D Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD 1311 D Horst Eylmann CDU/CSU 1313 B Monika Brudlewsky CDU/CSU . . 1313 D, 1317 D Hanna Wolf SPD 1315 B, 1318 A Norbert Geis CDU/CSU 1317 B Ortrun Schätzle CDU/CSU 1318 C Nächste Sitzung 1321 C Berichtigungen 1321 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 1323 A* Anlage 2 Aussage des Bundeskanzlers zur Erhöhung der Werft- und Reederhilfen; künftige Entwicklung dieser Hilfen angesichts der OECD-Beschlüsse MdlAnfr 38 - Drs 13/385 Norbert Gansel SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1323 B* Anlage 3 Export von Rüstungsgütern durch die Münchner Firma Telemit Electronic GmbH an den Irak, den Iran, Libyen und Ägypten mit. Wissen von BND und MAD MdlAnfr 39 - Drs 13/385 Dr. Winfried Wolf PDS SchrAntw PSIS Dr. Norbert Lammert BMWi 1323 D* Anlage 4 Bewilligungsbescheide für die Kokskohle produzierenden Bergbauunternehmen; Umfang der Kohlenhalden bei der Stromwirtschaft MdlAnfr 40, 41 - Drs 13/385 Jutta Müller (Völklingen) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 A* Anlage 5 Kohleimporte durch deutsche Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 42 - Drs 13/385 Elke Ferner SPD SchrAntw PSIS Dr. Norbert Lammert BMWi . . . . . . 1324 B* Anlage 6 Ablösung des Kohlepfennigs durch eine andere Finanzierungsart MdlAnfr 43, 44 - Drs 13/385 Dr. Uwe Jens SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 C* Anlage 7 Gesetzliche Festlegung der Finanzplafonds zur Kohleverstromung bis spätestens Juni 1995 und Abschluß von Kohleliefer- verträgen zwischen Stromwirtschaft und Bergbauunternehmen MdlAnfr 45, 46 - Drs 13/385 Norbert Formanski SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1324 D* Anlage 8 Haushaltsrechtliche Grundlage für die Vereinbarung verbindlicher Kohlelieferverträge zwischen Bergbauunternehmen und Energieversorgungsunternehmen MdlAnfr 47, 48 - Drs 13/385 Volker Jung (Düsseldorf) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1325 A* Anlage 9 Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf die Kohlepolitik und insbesondere auf die im Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996-2005 eingegangene Verpflichtung des Bundes zur Bereitstellung von Haushaltsmitteln MdlAnfr 49, 50 - Drs 13/385 Anke Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStS Dr. Norbert Lammert BMWi 1325 B* Anlage 10 Amtliche Mitteilung 1325 D* 19. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Februar 1995 Beginn: 9.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigungen 18. Sitzung, Seite 1158C erste Zeile: Der gedruckte Name „Henseler" lautet korrekt „Henzler". Auf Seite 1159 B, vorletzter Absatz, lautet der Name korrekt ,,Andy von Bechtoldsheim". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Böhme (Unna), Ulrich SPD 10. 2. 95 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 10. 2. 95 Büttner (Schönebeck) CDU/CSU 10. 2. 95 Hartmut Dörflinger, Werner CDU/CSU 10. 2. 95 Dr. Elm, Ludwig PDS 10. 2. 95 Fischer (Unna), Leni CDU/CSU 10. 2. 95* Haack (Extertal), SPD 10. 2. 95 Karl-Hermann Dr. Hauchler, Ingomar SPD 10. 2. 95 Heym, Stefan PDS 10. 2. 95 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 10. 2. 95 Dr. Jacob, Willibald PDS 10. 2. 95 Kanther, Manfred CDU/CSU 10. 2. 95 Klose, Hans-Ulrich SPD 10. 2. 95 Knoche, Monika BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Dr. Kohl, Helmut CDU/CSU 10. 2. 95 Kraus, Rudolf CDU/CSU 10. 2. 95 Lengsfeld, Vera BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Metzger, Oswald BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Neumann (Bremen), CDU/CSU 10. 2. 95 Bernd Poß, Joachim SPD 10. 2. 95 Dr. Rappe (Hildesheim), SPD 10. 2. 95 Hermann Reschke, Otto SPD 10. 2. 95 Rexrodt, Günter F.D.P, 10. 2. 95 Dr. Rochlitz, Jürgen BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Scheffler, Siegfried SPD 10. 2. 95 Schmidt-Zadel, Regina SPD 10. 2, 95 Schönberger, Ursula BÜNDNIS 10. 2. 95 90/DIE GRÜNEN Schultz (Everswinkel), SPD 10. 2. 95 Reinhard Schumann, Ilse SPD 10. 2. 95 Schwanhold, Ernst SPD 10. 2. 95 Steindor, Marina BÜNDNIS 10. 2. 95 90/D1 E GRÜNEN Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Terborg, Margitta SPD 10. 2. 95 Tippach, Steffen PDS 10. 2. 95 Titze-Stecher, Uta SPD 10. 2. 95 Vergin, Siegfried, SPD 10. 2. 95 Vosen, Josef SPD 10. 2. 95 Wallow, Hans SPD 10. 2. 95 Welt, Jochen SPD 10. 2. 95 Dr. Wolf, Winfried PDS 10. 2. 95 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Norbert Gansel (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 38): Ist die Rede des Bundeskanzlers anläßlich der 200-Jahr-Feier der Meyer Werft in Papenburg so zu verstehen, daß Werft- und Reederhilfen gegenüber den ursprünglichen Haushaltsansätzen für 1995 erhöht werden sollen und wie sieht die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung dieser Hilfen in Anbetracht der einschlägigen Beschlüsse der OECD? Die Bundesregierung wird noch im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Haushalts 1995 eine Erhöhung der Mittel für das laufende Wettbewerbshilfeprogramm (Betriebsbeihilfen für Werften) durch die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung vorschlagen. Diese Erhöhung soll die deutschen Werften bei ihren Bemühungen unterstützen, in 1995 angesichts zu erwartender Erhöhungen von Beihilfen in anderen EU-Ländern ihre Wettbewerbspositionen aufrechtzuerhalten. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Aufstockung der Mittel ist mit den Stillstandsverpflichtungen des OECD-Abkommens für 1995 vereinbar, da sie die Beihilfenintensität nicht erhöhen wird. Ab 1996 dürfen Betriebsbeihilfen nicht mehr zugesagt werden. Das laufende Werfthilfeprogramm (Zinszuschüsse zur Absatzfinanzierung) wird auch unter dem OECD-Abkommen fortgesetzt werden können, wenn auch unter restriktiveren Bedingungen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage des Abgeordneten Dr. Winfried Wolf (PDS) (Drucksache 13/385 Frage 39): Hat die im Zusammenhang mit der Ausbildung einer libyschen Spezialeinheit ins Gerede gekommene Münchener Firma Telemit auch, wie die „Tageszeitung/taz." am 13. August 1990 schrieb, „seit den 70er Jahren völlig unbehelligt von bundesdeutschen Behörden modernste militärelektronische Anlagen an den Irak und dessen Kriegsgegner Iran, ebenso an Libyen und Ägypten" geliefert, und trifft es zu, daß „BND und MAD mit eigenen Mitarbeitern in der Telemit-Geschäftsleitung präsent" waren? Nein! Die betreffenden Ausfuhrgenehmigungsanträge der Firma Telemit wurden auf der Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes/Außenwirtschaftsverordnung und der rüstungsexportpolitischen Grundsätze der Bundesregierung vom 28. April 1982 geprüft; in Einzelfällen wurden Genehmigungen erteilt. Die Bundesregierung nimmt grundsätzlich zur Arbeitsweise der Nachrichtendienste nicht öffentlich Stellung. Sie hat die Parlamentarische Kontrollkommission über Fragen zu Kontakten zwischen dem BND und der Firma Telemit umfassend unterrichtet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Müller (Völklingen) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 40 und 41): Wann können die Kokskohle produzierenden Bergbauunternehmen mit Bewilligungsbescheiden in welcher Höhe rechnen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kohlehalden bei der Stromwirtschaft, und rechnet sie damit, daß die Stromwirtschaft diese Halden 1996 abbaut? Zu Frage 40: Bewilligungsbescheide können erst dann erteilt werden, wenn der Haushalt 1995 vom Parlament beschlossen worden ist. Die Höhe der künftigen Kokskohlenbeihilfen hängt von den Haushaltsansätzen des Bundes und von der Beteiligung der Länder Nordrhein-Westfalen und Saarland ab. Zu Frage 41: Die Energieversorgungsunternehmen beziffern ihre derzeitigen Lagerbestände an Steinkohle auf insgesamt über 11 Millionen t. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, wann die Unternehmen der Stromwirtschaft die Vorräte abbauen werden. Dabei ist allerdings zu beachten, daß eine Menge von rund 6 Millionen t für die Energieversorgungsunternehmen aus betriebswirtschaftlichen Gründen und aus ihrer Bevorratungsverpflichtung nach der Kraftwerksbevorratungs-VO zum Einsatz in Kraftwerken erforderlich ist. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Frage der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 13/385 Frage 42): Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, die nachweisen, daß auf den Importmärkten für Kohle fiber 20 Millionen Tonnen auch kurzfristig von deutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU) gekauft werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß auf dem Weltkohlemarkt trotz anziehender Nachfrage noch umfangreiche Mengen an Kraftwerkskohle verfügbar sind. Ob der Markt kurzfristige Einkäufe in der genannten Größenordnung zuläßt und ob kurzfristig ausreichende Transport- und Umschlagkapazitäten zur Verfügung stehen, vermag die Bundesregierung nicht einzuschätzen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Uwe Jens (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 43 und 44): Wann erfüllt die Bundesregierung ihre Bringschuld, den Kohlepfennig für 1996 durch eine andere Finanzierung abzulösen, und wann legt sie das in § 3 des Gesetzes zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005 zugesagte Gesetz zur Finanzierung des Finanzplafonds von 1997 bis 2000 vor? Nimmt die Bundesregierung bewußt in Kauf, daß durch ihre Untätigkeit Zechen stillgelegt werden müssen und Massenentlassungen bereits in diesem Jahr unvermeidlich werden? Zu Frage 43: Die Bundesregierung wird bis zur Sommerpause auf der Grundlage von Artikel 1 § 3 des Energie-Artikelgesetzes und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 erforderliche gesetzliche Maßnahmen zur künftigen Finanzierung der Steinkohleverstromung einleiten. Zu Frage 44: Die Bundesregierung ist nicht untätig. Sie hat ihre Bereitschaft zur vollen Flankierung der Kohleverstromung wie des Kokskohle-Einsatzes erklärt und dafür notwendige Voraussetzungen getroffen. Daran müssen allerdings auch die Regierungen in den Ländern mitwirken, insbesondere in den Kohleländern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Norbert Formanski (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 45 und 46): Ist der Bundesregierung bekannt, daß große Energieversorgungsunternehmen nur noch bereit sind, gegenüber 1995 deutlich reduzierte Mengen von deutschen Bergbauunternehmen abzunehmen, und kennt sie den Umfang der geplanten Mengenkürzungen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daft nur mit einer gesetzlichen Festlegung der Finanzplafonds zur Kohleverstromung bis spätestens Ende Juni 1995 Lieferverträge zwischen der Stromwirtschaft und den Bergbauunternehmen über 35 Millionen Tonnen noch abgeschlossen werden können, und daß eine weitere Verzögerung zum Zusammenbruch der Kohleverstromung führen wird? Zu Frage 45: Nein. Zu Frage 46: Die Festlegung der Finanzplafonds für die Jahre 1996 bis 2000 ist bereits im Artikelgesetz erfolgt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Regelungen eine wesentliche Voraussetzung dafür darstellen, daß Stromwirtschaft und Bergbau Lieferverträge für die Zeit nach 1995 abschließen können. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen des Abgeordneten Volker Jung (Düsseldorf) SPD (Drucksache 13/385 Fragen 47 und 48): Wann legt die Bundesregierung eine haushaltsrechtlich verbindliche Regelung vor, damit die Bergbauunternehmen über eine verläßliche Kalkulationsbasis für ihre Lieferverträge mit der Kraftwirtschaft verfügen, wie dies dem Ziel des Gesetzes „Zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005" entspricht? Warum lehnt der Bundesminister der Finanzen es ab, eine Verpflichtungsermächtigung für die Kohleverstromung von 1996 bis 2000 im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft festzulegen? Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1994 läßt es nicht mehr zu, ab 1996 die Verstromungshilfen wie bisher über ein Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushalts, finanziert durch eine Ausgleichsabgabe, abzuwickeln. Dies erfordert ein Konzept für die Abwicklung der Verstromungshilfen ab 1996 im Bundeshaushalt. Hierüber wird die Bundesregierung rechtzeitig entscheiden. Aussagen über Teilaspekte des Gesamtkonzeptes sind zur Zeit nicht möglich. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert auf die Fragen der Abgeordneten Anke Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 13/385 Fragen 49 und 50): Trifft es zu, daß das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 11. Oktober 1994 1- 2 BvR 633/86 —) allein die Verfassungswidrigkeit des sog. Kohlepfennigs festgestellt hat und die Kohlepolitik allgemein nicht Gegenstand dieses Urteils war, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieses Urteil lediglich § 2 des erst im Juni 1994 in Kraft getretenen Gesetzes „Zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005" betrifft, während der Kern dieses Gesetzes, die Verpflichtung des Bundes, entsprechende Haushaltsmittel für die festgelegten Finanzplafonds his zum Jahre 2000 zur Verfügung zu stellen, durch das Urteil unberührt bleibt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für das Vertrauen in die Politik und damit für die Berechenbarkeit von politischen Entscheidungen äußerst schädlich ist, wenn gesetzlich gegebene Zusagen — noch dazu kurz nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetze — nicht eingehalten und zur Disposition gestellt werden? Zu Frage 49: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Kohlepfennigs erfordert eine Korrektur des im Artikelgesetz für 1996 vorgesehenen Finanzierungsinstruments insoweit, als der für 1996 vorgesehene Kohlepfennig (Art. 1 § 2) durch eine Haushaltsfinanzierung ersetzt werden muß. Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Festlegungen im Rahmen des Artikelgesetzes - im Gegensatz zu Stimmen z. B. aus der bayerischen SPD - nicht in Frage gestellt. Die Bundesregierung wird die anstehenden kohlepolitischen Entscheidungen auf der Grundlage des Artikelgesetzes in Kürze treffen. Anlage 10 Amtliche Mitteilung Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat in seiner 2. Sitzung am 19. Januar 1995 gemäß § 107 der Geschäftsordnung die in der Anlage 6 zu der Geschäftsordnung veröffentlichten „Grundsätze in Immunitätsangelegenheiten und in Fällen der Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 StPO und § 382 Abs. 3 ZPO sowie bei Ermächtigungen gemäß § 901) Abs. 2, § 194 Abs. 4 StGB" auch für die 13. Wahlperiode beschlossen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.
    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10a bis e und die Zusatzpunkte 7 bis 11 auf:
    10. a) Erste Beratung des von der Fraktion der
    SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Schwangeren- und Familienhilfegesetzes an die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993

    (Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz - SFHÄndG)

    - Drucksache 13/27 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend)

    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Gesundheit
    Haushaltsausschuß mitberatend
    und gemäß § 96 GO
    b) Erste Beratung des von der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (SFHÄndG)

    - Drucksache 13/268 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend)

    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Gesundheit
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
    c) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes (SFHÄndG)

    - Drucksache 13/285 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend)

    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Gesundheit
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
    d) Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Sexualaufklärung, Verhütung, Prävention, ungewollte Schwangerschaft und Beratung
    - Drucksache 13/402 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend)

    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Gesundheit
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    e) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen
    - Drucksache 13/375 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend)

    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Gesundheit
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    ZP7 Erste Beratung des von den Abgeordneten Hubert Hüppe, Monika Brudlewski, Wolfgang Bosbach und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz des ungeborenen Kindes
    - Drucksache 13/395 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend)

    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Gesundheit
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    ZP8 Erste Beratung des von den Abgeordneten Christiana Schenk, Petra Bläss und der weiteren Abgeordneten der PDS eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der

    Präsidentin Dr. Rita Süssmuth
    Unantastbarkeit der Grundrechte von Frauen
    - Ergänzung des Grundgesetzes (Artikel 2) und entsprechende Änderungen des Strafgesetzbuches
    - Drucksache 13/397 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend)

    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Gesundheit
    Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
    ZP9 Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
    Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
    - Drucksache 13/399 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend)

    Rechtsausschuß
    Haushaltsausschuß
    ZP10 Beratung des Antrags der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    Selbstbestimmungsrecht der Frauen
    - Drucksache 13/409 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend)

    Rechtsausschuß
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
    Ausschuß für Gesundheit
    Haushaltsausschuß
    ZP11 Beratung des Antrags der Fraktion der SPD
    Beteiligung des Bundes an einem Aktionsprogramm zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nach dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz
    - Drucksache 13/412 —
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (federführend)

    Rechtsausschuß
    Haushaltsausschuß
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die gemeinsame Aussprache drei Stunden vorgesehen. Sind Sie damit einverstanden? - Dann verfahren wir so.
    Ich eröffne die Aussprache. Als erste spricht die Kollegin Inge Wettig-Danielmeier.


Rede von Inge Wettig-Danielmeier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal müssen wir uns mit dem Schwangerschaftskonflikt beschäftigen. Daß wir seit Jahrzehnten so zäh darum ringen, zeigt, daß es sich um einen ethischen Grundkonflikt, aber mehr noch um ein gesellschaftliches Problem handelt. Immer noch sind Kinder und Frauen die Verlierer dieser Gesellschaft.
Die Auseinandersetzungen um die Regelung dieses unlösbaren Konflikts waren trotz mancher schriller Töne im letzten Bundestag im großen und ganzen durch gegenseitiges Verständnis und den Versuch, aufeinander zuzugehen, gekennzeichnet. Ich denke, die vorliegenden Gesetzentwürfe zeigen, daß dieser Versuch auch Früchte trägt.
Ich will einmal von zwei Entwürfen absehen, erstens von dem Entwurf des Abgeordneten Hüppe und weiterer Abgeordneter, der nicht einmal das Reichsgerichtsurteil von 1927 für ethisch vertretbar ansieht und mit einem Frauenbild aufwartet, das sicher nicht verfassungskonform ist.

(Beifall bei der SPD und der PDS)

Aber auch der Entwurf der PDS zeigt einen eklatanten Mangel an Verantwortungsbewußtsein. Nach dem Motto „Manche Dramen haben drei Akte; wir sind beim dritten Akt; jetzt fügen wir noch ein Possenspiel an" stellt sich die PDS außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung,

(Zuruf der Abg. Dr. Dagmar Enkelmann [PDS])

ohne sich ein Jota um die Belange der Frauen in Deutschland und insbesondere in Ostdeutschland zu kümmern.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P. - Widerspruch bei der PDS)

Wenn Sie die Interessen der Bürgerinnen so wahrnehmen, dann kann ich die Frauen vor Ihnen nur warnen. Das ist nicht nostalgisch. So etwas stand auch in der DDR-Verfassung nicht. Das ist schlicht verantwortungslos.
Alle anderen Entwürfe gehen von dem vom Verfassungsgericht bestätigten Beratungskonzept aus, nach dem die Frau die letzte Entscheidung trifft. Dabei sind insbesondere SPD, F.D.P. und GRÜNE aufeinander zugegangen, haben die Diskussionen der letzten Legislaturperiode, der Schlußphase im September 1994 im Vermittlungsausschuß und die Expertenanhörungen verarbeitet und eingearbeitet. Den Entschließungsantrag der GRÜNEN betrachte ich einmal als fundamentalistisches Feigenblatt für eine im übrigen erfreulich pragmatische Politik.
Ich sehe deshalb Chancen, zu einer Mehrheitsfindung zu kommen, die sowohl dem Bundesverfassungsgerichtsurteil Rechnung trägt als auch die Spielräume zugunsten der Frauen nutzt und letztlich das Beratungskonzept zum Schutz des werdenden Lebens und zur Wahrung der Würde der Frau ausgestaltet.
Dabei unterstreichen wir die zentrale Forderung des Bundesverfassungsgerichts, die die Gleichstellung von Frau und Mann und die vom Staat zu schaffende Vereinbarkeit von Beruf und Familie als zwingende Voraussetzungen für den wirksamen Lebensschutz ansieht. Wir wissen, daß das Schwangeren- und Familienhilfegesetz in seinen sozialen Maßnahmen nicht ausreicht und Schritt für Schritt verbessert werden muß.

Inge Wettig-Danielmeier
Das Recht auf einen Kindergartenplatz kann nicht in Frage gestellt werden.

(Beifall bei der SPD, der F.D.P. und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Im Bundestag wird es für eine Verschiebung des Rechts auf einen Kindergartenplatz in keiner Fraktion eine Mehrheit geben.

(Beifall hei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Aber wir müssen uns auch überlegen, wie es weitergehen soll mit der Kinderbetreuung für alle Kinder und wie Bund, Länder und Kommunen gemeinsam diese Aufgabe angehen können, ohne sich ständig gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuspielen. Jahrzehntelang haben wir für die Gleichstellung gestritten, haben Kinderbetreuung, Kindergärten und Ganztagsschulen als notwendige Schritte gefordert und sind doch als Frauen hier im Vergleich zu denen in anderen Ländern wenig erfolgreich gewesen. In diesem Punkt ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil ein Fortschritt, den wir nutzen werden. Beim Recht auf einen Kindergartenplatz werden wir nicht stehenbleiben.
Wir wollen einen möglichst breiten Konsens erreichen. Das schließt für mich auch die Union oder die Mehrheit der Union ein. Ich sage ehrlich, daß ich von Ihrem Entwurf, meine Damen und Herren von der Union, enttäuscht bin.

(Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Na, wundert Sie das?)

Wenn wir zueinanderkommen wollen, müssen Sie sich bewegen.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben aus dem, was wir im letzten Jahr diskutiert und erstritten haben, wenig gelernt. Ihr Entwurf bleibt im Januar 1994 stehen und tut so, als hätte es die Diskussionen im Plenum, im Vermittlungsausschuß und in der Anhörung nicht gegeben. Ihre Schwierigkeiten mit dem Beratungsziel kann ich nachvollziehen, wenn auch nicht billigen. Ich meine immer noch, Sie denken auch in Ihrem Sinne zu kurz, wenn Sie die Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Frau so einengen, wenn Sie immer noch auf den erhobenen Zeigefinger setzen.
Ganz schwer tue ich mich aber, wenn ich Ihre Neuauflage der Bestrafung des familiären Umfeldes und die Finanzregelung verstehen soll. Wir haben in den Expertenanhörungen gelernt und in der Vermittlungsrunde erfahren: Es gibt keine praktikablen Vorstellungen für die Bestrafung. Der Erzeuger kann sich dem Strafrechtsdruck allemal entziehen; Liebe ist nicht erzwingbar. Arbeitgeber, Freundinnen und Freunde sind nicht wirklich betroffen. Die Eltern der Schwangeren könnten im Ausnahmefall mit Klagen rechnen; sie würden in der Regel jedoch nicht bestraft. Alle Ihre Vorstellungen greifen nicht.
Aber die Strafvorschriften haben leider einen anderen Effekt als die berühmte weiße Salbe. Der Nebeneffekt dieser monströsen Strafvorschriften ist zerstörtes, in Frage gestelltes Vertrauen, Vertrauen, das dringend notwendig ist, wenn wir den Schutz werdenden Lebens wirklich ernst nehmen.

(Beifall bei der SPD)

Sie stellen das auf Offenheit und Vertrauen ausgerichtete Beratungskonzept in Frage. Ich denke, hier können wir den Worten des Urteils nicht auf Punkt und Komma folgen; das wäre nicht vernünftig.
Wir wissen sehr wohl, wie wichtig die Umgebung der Frau für ihre Entscheidung ist. Dieses Umfeld, die Freundinnen, Arbeitgeber, Eltern und Partner, müssen wir davon überzeugen, daß sie Verantwortung tragen. Wir müssen das gesellschaftliche Klima und die gesellschaftlichen Bedingungen ändern. Das Strafrecht hat hier nichts zu suchen.

(Beifall bei der SPD und der PDS sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ebensowenig sehen wir ein, warum nach den Vorstellungen der Union Ärzte und Ärztinnen, die sich die Gründe für den Schwangerschaftsabbruch nicht darlegen lassen, bestraft werden sollen. Wenn wir in der Beratung aus guten Gründen auf den Zwang zur Begründung eines Schwangerschaftsabbruchs verzichten, ist es kontraproduktiv, die Frauen zur Darlegung ihrer Gründe vor dem Arzt zu zwingen.
Das Finanzierungsmodell der Union wird in diesem Bundestag keine Mehrheit finden. Deshalb sollten Sie es schnellstens fallen lassen.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD hat von Anfang an gesagt: Wir dürfen die Frau in einer ihrer schwierigsten Lagen nicht auf das Sozialamt verweisen. Deshalb freue ich mich, daß sich eine deutliche Mehrheit dieses Parlaments dafür ausspricht, die Finanzierung des Schwangerschaftsabbruchs über die Krankenkassen zu regeln

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

und eine Bedürftigkeitsgrenze festzusetzen, die der besonderen Situation der Frau angemessen ist.
Sie wissen, daß wir uns im Jahre 1994 zunächst für eine Bruttoerfassung der Bedürftigkeitsgrenze ausgesprochen haben, wie es auch jetzt noch die Mehrheit der Länder tut. Das ist zweifellos das einfachste und unbürokratischste Verfahren. Wir haben aber auch die Argumente der anderen gehört und die Ergebnisse der Expertenanhörungen einbezogen, die deutlich gemacht haben, daß eine Nettoberechnung insbesondere Alleinerziehende besserstellt. Wir meinen, daß mit einer Nettoeinkommensgrenze von 1 900 DM zuzüglich 400 DM Zuschlag pro Kind und zusätzlichem Wohngeld die wirklichen Problemfälle gelöst würden. Wir sind hier nicht dogmatisch. Wir wollen das, was den Frauen am ehesten nutzt.

Inge Wettig-Danielmeier
Daß wir bei der Finanzierung insgesamt über das Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht glücklich sind, brauche ich, so glaube ich, hier nicht besonders anzumerken. Auch wenn wir alles tun, um die Regelung für die Frauen so unbürokratisch wie möglich zu machen, müssen wir eine Bürokratie entwickeln, die für niemanden hilfreich ist.
Im Sinne des Beratungskonzepts haben wir, anders als noch in unserem Entwurf von 1994, vollständig auf die Sonderbestrafung des familiären Umfelds verzichtet. Wir freuen uns, daß auch die F.D.P. diesen Schritt gegangen ist. Die Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch ist schon jetzt in allen Fällen strafbar, im Zweifel auch dann, wenn es sich um Familienmitglieder handelt. Das reicht.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Rita Grießhaber [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich denke, am schwersten tun wir uns alle mit dem Beratungsziel. Ich halte fest, was allen ernst zu nehmenden Entwürfen gemeinsam ist: Alle wollen werdendes Leben schützen. Alle wollen, daß sich Frauen nicht wegen äußerer Gründe zum Schwangerschaftsabbruch genötigt oder getrieben sehen. Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen sind überzeugt, daß wir nur, wenn wir das Selbstbewußtsein der Frau stärken, uns mit ihr beratschlagen und sie informieren, zu der Offenheit kommen, die für eine verantwortliche Entscheidung notwendig ist.

(Beifall bei der SPD)

Sie von der Union schüchtern die Frau ein, machen ihr ein schlechtes Gewissen. Der Konflikt wird so unerträglich und nicht auflösbar. Die Würde der Frau bleibt auf der Strecke. So können Sie das werdende Leben nicht schützen.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin zutiefst überzeugt: Ohne das Selbstbestimmungsrecht und die Eigenverantwortung der Frau kann das werdende Leben nicht geschützt werden. Beides gehört untrennbar zusammen. Wer die Frau bevormunden will, verkürzt die Chance für eine Entscheidung gegen den Schwangerschaftsabbruch. Wir sehen den F.D.P.-Entwurf auch in diesem Zusammenhang kritisch.
Ich möchte auf ein Anliegen zurückkommen, das leider in keinen der anderen Entwürfe aufgenommen wurde und das wir Sozialdemokraten seit 1990 in allen Debatten und allen unseren Entwürfen immer wieder vertreten haben: Lassen Sie uns bitte noch einmal über die Indikationen nachdenken. Für uns ist die eugenische, aber auch die kriminologische Indikation ein ethisches Problem. Wir haben deshalb nur die medizinisch-seelische Indikation vorgeschlagen und in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Wir stellen darauf ab, daß jede Indikation von der Befindlichkeit der Frau, ihrer Belastbarkeit, ihrer Lebensperspektive ausgehen muß.
Selbstverständlich ist in den allermeisten Fällen eine Vergewaltigung eine solche psychische Belastung, die eine medizinisch-seelische Indikation notwendig macht. Ebenso kann die Behinderung eines Kindes eine solche Belastung darstellen. Wir wollen sehr deutlich machen, daß es bei Indikationen auf die Frau ankommt, nicht auf die mögliche Behinderung des Kindes oder auf das Zustandekommen der Schwangerschaft.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich weiß nicht, die wievielte Rede ich zum § 218 halte. Das Thema hat in den 20er Jahren unsere Großmütter umgetrieben, unsere Mütter belastet und uns seit Jahrzehnten nicht zur Ruhe kommen lassen. Ich hoffe sehr, daß wir in diesem Jahr endlich einen Kompromiß finden werden, mit dem die Frauen leben können.

(Anhaltender Beifall bei der SPD Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rita Süssmuth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Als nächster spricht der Kollege Heinz Lanfermann.

    (Heidemarie Wieczorek-Zeul [SPD]: Der frauenpolitische Sprecher, aha!)