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ID1300807000

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    Plenarprotokoll 13/8 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 8. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1994 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Wolfgang Vogt (Düren) und Dr. Alfred Dregger 313B Neubezeichnung eines Ausschusses 313 B Erweiterung und Ablauf der Tagesordnung 313 B Zur Geschäftsordnung Manfred Müller (Berlin) PDS 313 D Joachim Hörster CDU/CSU 314 B Werner Schulz (Berlin) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 314 C Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1995 (Haushaltsgesetz 1995) (Drucksache 13/50) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1994 bis 1998 (Drucksache 12/8001) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft (Drucksache 13/76) Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 315 C Ingrid Matthäus-Maier SPD 324 C, 366 D Hartmut Schauerte CDU/CSU 330 B Gunnar Uldall CDU/CSU 332 A Adolf Roth (Gießen) CDU/CSU 335 B Otto Schily SPD 336 D Christine Scheel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 339 B Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 342 A Ingrid Matthäus-Maier SPD 343 B Dr. Barbara Höll PDS 347 C Joachim Poß SPD 349 C Dr. Hermann Otto Solms F.D.P. 349 D Dr. Kurt Faltlhauser CDU/CSU 351 D Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach) CDU/ CSU 354 B Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 355 C Oswald Metzger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 357 C Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 359C Detlev von Larcher SPD 360 B Dr. Peter Struck SPD 361 D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 362 A, 364 A Dietrich Austermann CDU/CSU 364 B Dr. Uwe-Jens Rudi Rössel PDS 367 B Manfred Kanther, Bundesminister BMI 369 B Fritz Rudolf Körper SPD 371 A Erwin Marschewski CDU/CSU 374 C Johannes Singer SPD 374 D Dr. Burkhard Hirsch F.D.P. 375 D II Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1994 Cern Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 377 C Ina Albowitz F D P 379C Ulla Jelpke PDS 381 A Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ 381 D Dr. Herta Däubler-Gmelin SPD 384 A Norbert Geis CDU/CSU 388 A, 392 B Gerald Häfner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 392 A Volker Beck (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 392 C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS 393 C Nächste Sitzung 394 D Berichtigung 394 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 395* Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1994 313 8. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1994 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 7. Sitzung, Seite 307 A, Zeile 22: Statt „15 %" ist „50 %" zu lesen. Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 8. Sitzung. Borm, Mittwoch, den 14. Dezember 1994 395* Anlage zum Stenographischen Bericht (C) Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter, Robert SPD 14. 12. 94 * Borchert, Jochen CDU/CSU 14. 12. 94 Conradi, Peter SPD 14. 12. 94 Dr. Eid-Simon, Ursula BÜNDNIS 14. 12. 94 90/DIE GRÜNEN Heym, Stefan PDS 14. 12. 94 Hörsken, Heinz-Adolf CDU/CSU 14. 12. 94 Iwersen, Gabriele SPD 14. 12. 94 Sauer (Stuttgart), Roland CDU/CSU 14. 12. 94 Schmidt-Zadel, Regina SPD 14. 12. 94 Schumann, Ilse SPD 14. 12. 94 Vergin, Siegfried SPD 14. 12. 94 Wallow, Hans SPD 14. 12. 94 Warnick, Klaus-Jürgen PDS 14. 12. 94 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hansgeorg Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Bitte sehr, ja.


Rede von Elisabeth Altmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Kollege Hauser, Sie sprachen eben von günstigen Rahmenbedingungen, die durch die Farbe Schwarz geschaffen würden, und von der Lage der Städte und Gemeinden. Harsche Kritik an der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer übt aber der Vorsitzende des Bayerischen Städtetages. Er spricht in diesem Zusammenhang von einer „Kampfansage an die Städte und Gemeinden" . Es reiße riesige Löcher in die kommunalen Finanzen, sagt er in diesem Monat. Welches ist ganz konkret der vollwertige Ausgleich, und wann greift der Ausgleich? Was sagen Sie Herrn Deimer von der CSU, Oberbürgermeister in Landsberg?

(Zurufe von der CDU/CSU: Landshut!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansgeorg Hauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Liebe Frau Kollegin, Herr Deimer ist Oberbürgermeister von Landshut. Wenn Sie sich, wie ich, mit diesem Thema schon längere Zeit beschäftigt hätten, dann wüßten Sie, daß es eine Fülle von Vorschlägen des Städtetages gibt , der sich sehr wohl für eine Beteiligung an der Umsatzsteuer erwärmen kann. Es gibt auch andere Vorschläge. Diese Vorschläge müssen wir gemeinsam diskutieren. Wir haben es als Konzept festgelegt, daß wir die Gewerbesteuer und in einem ersten Schritt die Gewerbekapitalsteuer abschaffen wollen. Es macht keinen Sinn, daß ein Betrieb, der Verluste produziert, dafür noch Steuern zahlen muß. Das ist eine Wettbewerbsbehinderung ohnegleichen. Diese Verbesserung der Rahmenbedingungen müssen wir erreichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Zentrales Thema ist, wie schon erwähnt, das Jahressteuergesetz 1996 mit den vier Hauptelementen:
    356 Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1994
    Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)

    Freistellung des Existenzminimums, Fortsetzung der Unternehmensteuerreform, weitere Verbesserung des Familienleistungsausgleichs und die Steuervereinfachung.

    (Zuruf von der SPD: Sprechblasen!)

    — Ich weiß nicht, ob Sie sich überhaupt schon einmal mit Gesetzen beschäftigt haben. Das ist der Inhalt des Jahressteuergesetzes mit den vier Teilen. So ist das vorgesehen. Daran werden Sie auch mit Ihren Zwischenrufen nichts ändern.
    Mit dem vorliegenden Entwurf ist es Finanzminister Waigel gelungen, die vielschichtige Problematik der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums trotz des vorgegebenen engen Finanzrahmens umfassend und gerecht zu lösen. Die Kritik aus den Reihen der SPD ist offensichtlich ein Ausdruck ihrer Hilflosigkeit. Der Finanzminister hat nicht nur der SPD den Wind aus den Segeln genommen, sondern auch viele Pessimisten überrascht. Mit seinem Konzept ist es ihm gelungen, die Vorgaben des Verfassungsgerichtes voll umzusetzen, die unteren Einkommen freizustellen, ohne den Mittelstand zusätzlich zu belasten, wie es das SPD-Modell vorsieht.
    Hauptkritikpunkt ist die angeblich zu hohe Progressionssteigerung bei den unteren Einkommen, die als „Geringverdienerbauch" bezeichnet wird. Für mich ist es ein durchsichtiges Manöver, weil man hier auf den Mittelstandsbauch des früheren Tarifs anspielen und unterstellen will, daß eine leistungsfeindliche Besteuerung stattfindet.
    Ein Blick auf die Tatsachen entlarvt diese Kritik allerdings schnell als pure Vernebelungstaktik. Auch der neue Tarif bleibt linear progressiv und leistungsfreundlich, denn die Freistellung des Existenzminimums erfolgt durch eine außertarifliche Steuerentlastung, eine Grundentlastung, die mit steigendem Einkommen abgeschmolzen wird und bei 30 000 bzw. 60 000 DM ausläuft. Diese außertarifliche Regelung hat keinen Einfluß auf den linear-progressiven Tarifverlauf.
    Es gibt innerhalb und außerhalb des Steuerrechts zahlreiche entlastende Regelungen, die mit steigendem Einkommen reduziert werden bzw. bei Überschreiten von Einkommensgrenzen völlig entfallen. Niemand ist bisher auf die Idee gekommen, in diesem Zusammenhang von einer Progressionsverschärfung zu reden. Es ist deshalb willkürlich und an den Haaren herbeigezogen, in eine graphische Darstellung der Grenzbelastung des Tarifs den außertariflich geregelten Abbau der Grundentlastung hineinzurechnen und den so entstehenden kleinen Bauch in einer völlig überzogenen Weise als Mangel des Tarifs anzuprangern. Es ist schon bezeichnend, daß man Schaubilder zeigt, auf denen diese Entwicklung überdimensional dargestellt wird, um zu suggerieren, daß es sich hier um eine riesige Benachteiligung handelt.
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Grundsatzbeschluß vom September 1992 ausdrücklich festgestellt, daß die steuerliche Freistellung des Existenzminimums nicht bedeutet, daß jeder Steuerpflichtige vorweg in Höhe eines nach dem Existenzminimum bemessenen Freibetrags verschont werden muß, sondern es dem Gesetzgeber freigestellt ist, in
    welcher Weise er der verfassungsrechtlichen Vorgabe Rechnung trägt. Erforderlich ist lediglich, daß von den das Existenzminimum übersteigenden Einkommensteilen dem Steuerpflichtigen jeweils angemessene Beträge verbleiben und kein Progressionssprung stattfindet, der die vertikale Gleichheit geringerer Einkommen im Verhältnis zu höheren außer acht läßt. Das können Sie in dem Beschluß ausführlich nachlesen.
    Angesichts dieser klaren gerichtlichen Äußerung kann kein Zweifel daran bestehen, daß der Vorschlag zur Freistellung des Existenzminimums verfassungskonform ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Denn die Entlastungsbeträge vermeiden im wirtschaftlichen Ergebnis einen Progressionssprung und stellen auch unter Berücksichtigung des Abbaus der Grundentlastung sicher, daß den Steuerpflichtigen jeweils angemessene Beträge im Sinne der Entscheidung des Gerichtes verbleiben. Ebenso wird die vertikale Gleichheit beachtet, da die durchschnittliche Belastung auch unter Einschluß der Steuerfreistellung kontinuierlich wächst.
    Niedrige Einkommen — das ist heute in einer Art und Weise vom Tisch gewischt worden, die unbeschreiblich ist — bis zum Existenzminimum von rund 12 000/24 000 DM werden zu 100 % entlastet.

    (Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: 1,5 Millionen Haushalte!)

    Man konnte hier den Eindruck bekommen, als würden die niedrigen Einkommen jetzt noch zusätzlich mit Steuern belastet. Das stimmt doch alles nicht.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Was reden Sie denn da?)

    Mit steigendem Einkommen nimmt dann die Entlastung ab und sinkt bei Spitzeneinkommen auf unter 2%.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Das haben wir doch gar nicht gesagt, was Sie da erzählen!)

    So beträgt beispielsweise die Entlastung bei einem zu versteuernden Einkommen von 13 000 DM 74,5 %, bei 20 000 DM sind es immer noch 26 %,

    (Detlev von Larcher [SPD]: Aber von Prozenten lebt man nicht!)

    bei 50 000 DM sind es 2,4 %, und bei 122 364 DM sind es 1,8 %.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Sagen Sie das doch einmal in absoluten Zahlen!)

    — Frau Matthäus-Maier, Sie hatten ausführlich Gelegenheit, sich darzustellen, zu produzieren und eine Schau abzuziehen. Wir haben die Zahlen auf den Tisch gelegt. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 122 364 DM — das ist der Beginn des Spitzensteuersatzes für Ledige — beträgt die Entlastung gerade noch 1,8 %.

    (Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Sagen Sie doch einmal absolute Zahlen!)

    Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode — 8. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Dezember 1994 357
    Hansgeorg Hauser (Rednitzhembach)

    Die soziale Ausgewogenheit der Regelung zeigt sich auch darin, daß der weit überwiegende Teil der Gesamtentlastung den unteren Einkommen zugute kommt. So erhalten die unteren 50 % der Steuerzahler 70 % des Entlastungsvolumens. Die Kritik der SPD wegen einer angeblich sozialen Unausgewogenheit der Vorschläge kann angesichts dieser Fakten nur als heuchlerisch bezeichnet werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Ingrid Matthäus-Maier [SPD]: Da lachen ja die Hühner!)

    Der für 1996 vorgesehene Betrag von 12 095 DM bzw. 24 191 DM bleibt über dem Existenzminimum. Hierfür spricht auch, daß für 1995 ein Freistellungsbetrag in einer Größenordnung von 11 000 DM statt des gesetzlich festgesetzten Freistellungsbetrages von 11 500 DM ausreichend wäre.
    Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß wir bereits 1993 mit der Übergangsregelung das Existenzminimum von der Steuer freigestellt haben. Es ist deshalb unzutreffend, wenn immer wieder gesagt wird, wir hätten den Beschluß des Verfassungsgerichtes nicht rechtzeitig umgesetzt.
    Die Neuregelung des Existenzminimums bedeutet, daß 1,5 Millionen Haushalte völlig aus der Steuerpflicht herausfallen. Die Kritik an einer angeblichen Leistungsfeindlichkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen ist deshalb nicht nachvollziehbar. Es ist gerade die SPD, die mit ihren Vorstellungen, z. B. dem Schleußer-Modell, Steuerpflichtige bereits mit einem zu versteuernden Einkommen vom 50 000 DM bei Ledigen stärker zur Kasse bitten will.

    (Hans-Peter Repnik [CDU/CSU]: Jeder Facharbeiter!)

    Die SPD zeigt auch damit wieder ihren Charakter als Steuererhöhungspartei; denn sie will, daß alle, die mehr als 50 000 DM verdienen, mit höheren Steuerabzügen belastet werden. Gerade das ist für den Mittelstand Gift, denn dadurch wird jeglicher Leistungsanreiz genommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Alle Kritiker müssen sich die Frage gefallen lassen, wie sie ihre weitergehenden Vorschläge mit den daraus resultierenden weitaus größeren Steuerausfällen angesichts der engen haushalts- und finanzpolitischen Spielräume finanzieren wollen. Das gilt auch für manche Wissenschaftler, die vergessen, daß zur Umsetzung ihrer Vorschläge parlamentarische Mehrheiten erforderlich sind. Dabei könnten die Vorschläge der sogenannten Bareis-Kommission durchaus bedacht werden, um Spielräume für weitergehende Entlastungen zu gewinnen.
    Ich darf noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, daß der Finanzminister nicht die Bareis-Kommission in irgendwelchen kritischen Äußerungen verdammt hat. Vielmehr hat er gesagt: Die gemachten Vorschläge sind in der zur Verfügung stehenden Zeit absolut nicht umsetzbar. Das Problem dabei ist, daß wir einen Gegenfinanzierungsbedarf haben, der in dieser kurzen Zeit nicht zu decken ist. Die Einzelvorschläge sind schon gar nicht in allen Punkten umsetzbar.
    Mein Problem ist, daß wir für die Umsetzung solcher Vorschläge die Bereitschaft aller Betroffenen einschließlich der Wirtschaft und der Gewerkschaften brauchen. Leider herrscht überall das Sankt-FloriansPrinzip vor, so daß wir hier nicht zurechtkommen können.
    Ein Problem möchte ich noch ganz kurz ansprechen: Das ist die Entwicklung, daß eine immer kleinere Gruppe von Steuerzahlern einen immer größeren Anteil am Steueraufkommen erbringen muß. Mittelfristig müssen wir daher auch die Steuern im mittleren und höheren Bereich wieder senken, wenn wir die Leistungsbereitschaft der Bürger nicht behindern wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)