Frau MatthäusMaier, wir sind hier nicht im volkswirtschaftlichen Seminar. Sie haben soeben schon Herrn Uldall geschulmeistert, wie es sich eigentlich nicht gehört; das muß ich einmal sagen.
Wenn Sie aber schon glauben, das alles so genau zu wissen, dann will ich Ihnen sagen: Was Sie zu den Kinderfreibeträgen gesagt haben, ist in dieser Formulierung falsch; Kindergeld wird gegeben, bei Kinderfreibeträgen wird nichts gegeben,
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es wird weniger weggenommen. Das ist das Entscheidende. Sie haben immer gesagt: Es muß das Gleiche gegeben werden. — Es wird überhaupt nichts gegeben. Steuerfreibeträge führen dazu, daß Menschen von dem von ihnen selbst verdienten Einkommen etwas weniger an Steuern abgezogen wird.
— Nein, das ist eine ganz saubere Definition. — Sie können dann darüber streiten, ob Sie das von der Bemessungsgrundlage oder von der Steuerschuld abziehen. Dies ist ein politischer Streit, den man ausfechten muß. Aber eines muß klar sein: Die Steuerfreibeträge egal, wo sie abgezogen werden — führen dazu, daß der Steuerpflichtige weniger Steuern von dem, was er verdient hat, abgeben muß. Nur das Kindergeld bzw. der Kindergeldzuschlag führt zu einer direkten Zuwendung, nämlich aus Steuern auf Einkommen anderer.
Die Freibeträge betreffen das eigene Einkommen. Das ist der systematische Unterschied. Es ist wichtig, dies zu unterscheiden, weil es für den einzelnen Betroffenen psychologisch einen Unterschied macht. Dies wirkt sich auf seine Leistungsmotivation aus. Daher darf man dies nicht falsch darstellen.
Meine Damen und Herren, es gilt jetzt, bei der Steuerpolitik eine Reihe von Zielen gleichzeitig zu verwirklichen. -- Und dies möglichst in einem einzigen Gesetzgebungsakt. Dies stellt eine Steuervereinfachung gegenüber einer Regelung in drei oder vier verschiedenen Gesetzen dar. — Es geht darum, das Existenzminimum freizustellen, wie dies das Bundesverfassungsgericht geboten hat. Es hat genauso geboten, die Entlastung der Familien fortzuführen. Dies muß geschehen. Auch muß die Unternehmensteuerreform fortgesetzt werden. Wir müssen die Standortbedingungen für Arbeitsplätze in Deutschland verbessern. Hieran führt kein Weg vorbei. Dazu ist jedoch von der SPD überhaupt kein Vorschlag gemacht worden.
Gleichzeitig müssen wir alle Kraftanstrengungen unternehmen, um den Solidaritätszuschlag so schnell wie möglich abzubauen und so bald wie möglich obsolet zu machen.
Auch der Sachverständigenrat hat gesagt, aus volkswirtschaftlichen und insbesondere auch aus finanzpsychologischen Gründen wäre eine Befristung des Solidaritätszuschlags besser gewesen. Das ist auch die Auffassung der F.D.P. Dies ist jedoch nicht durchsetzungsfähig, weil alle Bundesländer dagegen sind. Sie wollen diesen Finanzausgleich natürlich möglichst lange gesichert wissen. Deshalb müssen wir nun so vorgehen, wie wir es im Koalitionsvertrag vereinbart haben, daß nämlich dann, wenn sich die Leistungen aus dem Solidarpakt reduzieren, der Solidaritätszuschlag entsprechend gesenkt wird.
Morgen haben wir einen Antrag der SPD mit dem Thema „Ersatz des Solidaritätszuschlages durch eine
sozial gerechte, ökonomisch vernünftige Ergänzungsabgabe" auf dem Tisch. Hier geschieht wieder das großangelegte Täuschungsmanöver, den Menschen zu beteuern, die Ergänzungsabgabe sei sozial gerecht, der Solidaritätszuschlag jedoch, der auf unserem progressiven Steuertarif beruht, sei ungerecht.
Ich habe Herrn Lafontaine hier schon einmal erklärt, daß dies definitiv falsch ist. Sie haben der Steuerreform 1990 und damit dem linear-progressiven Tarif, so wie wir ihn gestaltet haben, zugestimmt. Der Kollege Poß hat mir damals bestätigt, daß er diesen Tarif eigentlich nicht für schlecht hält.
— Darauf komme ich gleich noch.
Wenn Sie einen Solidaritätszuschlag einführen, dann ist das ein Zuschlag auf die Steuern, die diesem Tarif entsprechen. Ein Kleinverdiener zahlt überhaupt nichts. Er zahlt keine Einkommen- und Lohnsteuer und auch keinen Solidaritätszuschlag. Mehrverdiener zahlen wenig Steuern und einen geringen Solidaritätszuschlag. Hochverdiener zahlen viel Steuern und einen hohen Solidaritätszuschlag, und zwar genau 4 Prozentpunkte Solidaritätszuschlag auf 53 % Steuern, also insgesamt 57 %. Der „Geringverdiener" zahlt 1,4 Prozentpunkte bei einem Eingangssteuersatz von 19 %; das sind insgesamt 20,4 %. Dies ist wirklich sozial gerecht. Daß es gerechter sein soll, bei einem Einkommen bis zu 50 000 DM jährlich keinen Zuschlag zu zahlen, danach aber einen um so höheren Zuschlag, kann mir niemand erklären.
— Nein, nein. Frau Matthäus-Maier, ich habe mir vor dieser Rede einmal die Tariflohnstrukturen angesehen. Nahezu alle Facharbeiter in Westdeutschland und alle Angestellten in Industrie, Handel und Gewerbe liegen über dieser Einkommensgrenze.
Das heißt, daß gerade diejenigen, auf deren Mehrleistung es in unserer Volkswirtschaft ankommt, nicht zusätzlich durch eine leistungserdrückende Steuerbelastung belastet werden dürfen.
Deswegen ist dieser Solidaritätszuschlag das weitaus gerechtere System als die Ergänzungsabgabe.
Damit komme ich auch gleich zu der Frage der Entlastung durch sie steuerliche Freistellung des Existenzminimums. Hier hat Herr Schleußer für die SPD einen Tarif vorgeschlagen, der versucht, diese verfehlte Ergänzungsabgabe wieder in den Tarif einzubauen.
— Gut, NRW-Vorschlag, Entschuldigung. Ich nehme
das zurück. Trotzdem ist das Ganze interessant, weil
es ursprünglich hieß, es werde einen Vorschlag für die
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SPD geben. Aber ich nehme das zur Kenntnis. Es ist ein NRW-Vorschlag.
Es war interessant, daß Frau Matthäus auf diesen Vorschlag überhaupt nicht eingegangen ist. Das hat jedenfalls mich verblüfft. Das heißt, man hat die Flucht angetreten, bevor das Modell Wirklichkeit geworden ist und in der Öffentlichkeit diskutiert wird.
Und warum? — Weil der Bundesfinanzminister ein erheblich überlegenes Modell vorgeschlagen hat. Deswegen hat man das andere schnell in den Papierkorb geworfen.
Jedenfalls hat Herr Schleußer versucht, die Ergänzungsabgabe über den Tarif wieder einzuführen mit dem Ergebnis, daß nach Freistellung des Existenzminimums die Steuerentlastung, die bei den unteren Einkommensgruppen entsteht, durch eine erhebliche Mehrbelastung der Alleinstehenden mit einem Jahreseinkommen von über 50 000 DM ausgeglichen wird. Dazu ist das gleiche zu sagen, was ich schon vorher zu der Ergänzungsabgabe gesagt habe:
Nein, das geht nicht. Wir müssen das Existenzminimum freistellen.
Die Expertenkommission, die Herr Waigel einberufen hat, hat einen Vorschlag gemacht. Der Vorschlag ist vom System her eigentlich der beste. Nur, er führt zu Steuerausfällen von knapp 40 Milliarden DM.
Das ist, wie jeder zugeben wird, gegenwärtig und in naher Zukunft nicht zu realisieren und nicht zu verantworten. Wir würden uns für lange Zeit jeden finanziellen Bewegungsspielraum nehmen.
Das hat natürlich auch die Expertenkommission erkannt und deshalb eine Reihe von Gegenfinanzierungsvorschlägen gemacht. Das, was sie vorgeschlagen hat, ist theoretisch gut und vernünftig. Aber wenn man es praktisch sieht und die Mehrheitsverhältnisse sowie die politischen Motivationen der einzelnen Parteien kennt, dann weiß man: Das ist nicht realisierbar.
Ich will Beispiele nennen: die Besteuerung der Lohnersatzleistungen und die Besteuerung des Wohngeldes. Wenn wir das Wohngeld besteuern würden, müßten wir es entsprechend anheben. Finanzpolitisch wäre das kein Geschäft. Ich nenne auch die Abschaffung der Steuerbegünstigung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Wer seinerzeit die Vereinheitlichung der Steuerbegünstigung mitgemacht hat, der weiß, wie schwierig schon das war. Wir haben damals zugesagt: Das ist es nun in der Steuerreform. — Jetzt können wir nicht wieder darangehen. Ich nenne auch den Wegfall der Begünstigung für die Vermögensbildung. Ich denke dabei an die Bausparförderung. Das ist jedenfalls für die F.D.P. völlig
undenkbar. Die Bausparförderung darf nicht angetastet werden. Sie muß verbessert werden,
weil sie das beste Instrument ist, Bezieher kleinerer Einkommen schon in jungen Jahren allmählich an das Sparen zur Schaffung von Wohneigentum heranzuführen. Das ist in meinen Augen sozial- und gesellschaftspolitisch besonders förderungswürdig.
Ich nenne ferner den Abbau der Begünstigungen im Rahmen der Wohnungsbauförderung, die Reduzierung der Abschreibungsbedingungen oder der Förderung der Abschreibungen. Darüber kann man theoretisch gut diskutieren. Das macht auch einen Sinn. Aber das ist in den Verhältnissen, in denen wir uns befinden, nicht umsetzbar. Soviel Sympathie ich für diesen Tarif mit der Gegenfinanzierung habe: Er ist politisch nicht umsetzbar. Das muß man zur Kenntnis nehmen.
Der Tarif von Bundesfinanzminister Waigel hat einige große Vorteile. Er führt dazu, daß keiner mehrbelastet wird und daß der lineare Tarif im Prinzip erhalten bleibt. Er hat natürlich den Nachteil des Buckels, den Frau Matthäus hier angesprochen hat. Das muß man zugeben. Aber im Ergebnis wirkt sich der Buckel so aus, daß es zu einer Mehrbelastung der von dem Buckel beim Grenzsteuertarif Belasteten nicht kommt. Keiner zahlt also mehr Steuern. Das Existenzminimum wird freigestellt.
Man muß jetzt noch darüber diskutieren, ob man den Buckel mindern kann, ob die Freistellung von 12 000 DM ausreicht. Ich würde es natürlich ungern sehen, daß wir uns hier auf 12 000 DM konzentrieren — wohlwissend, daß wir im Bundesrat oder im Vermittlungsausschuß auf 13 000 DM gehen. Dann würde ich lieber vorschlagen: Wir einigen uns ehrlich vorher und machen es dann so. Denn Sie sind in der Mitverantwortung. Wir wissen das. Das Ganze dann auf den Vermittlungsausschuß zu schieben, obwohl man schon vorher weiß, was man will, macht keinen Sinn.
Ich würde mich nicht gerne vom Vermittlungsausschuß korrigieren lassen. Auch das muß ich dazu sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme dann zum Thema Familienlastenausgleich. Dazu habe ich soeben schon einiges gesagt. Auf jeden Fall — das ist auch das Verfassungsgebot — müssen Familien mit Kindern stärker entlastet werden.
Hier gibt es verschiedene Wege. Die Expertenkommission, die Herr Waigel einberufen hat, hat vorgeschlagen, daß man im jetzigen System bleiben soll, welches ohne Zweifel verfassungskonform ist. Das bedeutet, Erhöhung der Kinderfreibeträge und eine entsprechende Erhöhung des Kindergeldes. Unser Vorschlag geht eher in die Richtung eines Negativ-
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steuersystems. Das würde auch dem Gedanken eines Bürgergeldes näher kommen.
Das Kindergeld sollte durch die Finanzämter ausgezahlt werden.
Das haben wir damals in der sozialliberalen Koalition gemeinsam verabschiedet; es ist dann am Widerstand aller elf Bundesländer gescheitert. Ich weiß, daß dies teilweise auch in der SPD Sympathien genießt. Nur vermute ich, daß sich wieder sämtliche Bundesländer dagegen aussprechen werden, nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern aus Gründen der Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern. Eigentlich müßte in bezug darauf unter vernünftigen Menschen eine Einigung zu erzielen sein.
Leider ist das gegenwärtig anscheinend nicht möglich. Das jedenfalls wäre die Zielrichtung, die in unseren Augen die höchste Attraktivität hätte.
Dann muß man noch über die Frage: Steuerschuld oder Bemessungsgrundlage reden. Das ist natürlich ein politisches Thema. Es sollte aber nicht dazu führen, daß jede vernünftige Lösung verhindert wird.
Lassen Sie mich noch eine kurze Bemerkung zum Kohlepfennig machen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun diese Sonderabgabe für verfassungswidrig erklärt. Jetzt darf doch nicht die erste Frage lauten: Wie, durch welche Steuerbelastung, ersetzen wir das? Die erste Frage muß vielmehr lauten: Ist das denn zwingend und in dieser Höhe nötig?
Ist es nicht richtig, diese volkswirtschaftlich verfehlte Förderung der deutschen Steinkohle schneller abzubauen, als das bislang vorgesehen ist?
Es kann doch nicht richtig sein, daß wir die in Deutschland geförderte Tonne Steinkohle zum Preis von 290 DM zur Verfügung haben, die Tonne Steinkohle aus Australien oder Kanada frei Hafen Hamburg für 70 DM pro Tonne bekommen können. Macht das denn Sinn? Es werden 7 Milliarden DM allein für den Kohlepfennig bereitgestellt. Das kann doch keinen Sinn machen.
Dazu kommt die Kokskohleförderung.
— Es kommt die knappschaftliche Versicherung
hinzu. Das kostet unglaublich viel Geld. Der Kumpel
wird mit weit über 100 000 DM pro Arbeitsplatz
gefördert. Ich frage: Wieviel Arbeitsplätze könnten woanders mit einer solchen Förderung entstehen?
Wie viele Arbeitsplätze gehen in den mittelständischen Unternehmen Jahr für Jahr verloren? Gleichzeitig betreiben wir die Erhaltung veralteter Strukturen weiter.
— Ich weiß das, Frau Fuchs. Aber jetzt gibt es ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Jetzt sollten wir die Grundlagen überprüfen. Ich bin nicht der Meinung, daß man einfach sagen kann: So, jetzt ersetzen wir das durch diese oder jene Steuer. So einfach können wir es uns nicht machen, insbesondere nicht angesichts der hohen Belastung mit Steuern, die es heute gibt.
— Ich habe nicht gesagt, wir geben sie auf; ich habe gesagt: „schneller abbauen" . Sie müssen genau zuhören.
— Ja, es muß auch weiter abgebaut werden. Das ist unsere Überzeugung, weil das Geld falsch ausgegeben wird.
Es wird zu viel Geld in die Vergangenheit gesteckt und zu wenig in die Zukunft.
Das hat doch Frau Matthäus-Maier vorher eingeklagt: mehr in die technologische Entwicklung, mehr in die Forschungsförderung, mehr in die Bildung. Darm müssen Sie woanders weniger Geld ausgeben; es hilft nun einmal nichts.
— Ich weiß ja, daß Sie, Herr Fischer, sich über unseren basisdemokratischen Parteitag freuen.
Wenn ich mir die Parteitage der GRÜNEN aus der jüngsten Zeit anschaue,
dann stelle ich fest: Das sind harmonische Treffen, ja Weihnachtsfeiern eines katholischen Mädchenpensionats, im Gegensatz zu unseren Veranstaltungen.
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— Ich habe nichts dagegen. Ich sage nur: Es tritt eine gewisse Änderung im Erscheinungsbild dieser Partei ein.
Ich glaube, daß Sie, Herr Fischer, persönlich dafür verantwortlich sind, weil Sie die GRÜNEN weg von ihren ursprünglichen Anfängen führen, von der linken Mitte oder von ganz links hin nach rechts, an die Töpfe der Machtbeteiligung.
Wenn bei uns einer so leichtfertig über die Umsetzung der eigenen Programmatik reden würde
— hören Sie doch mal einen Moment zu —, wie Sie das über Ihre tun,
dann wären bei uns alle weg.
Bei uns beginnt schon bei dem Thema Amt und Mandat die Revolution.
— Warten Sie es doch ab! Sie waren weg und sind wiedergekommen. Wir gehen gar nicht weg, wir sind standhaft. Wir hatten ein schlechtes Jahr, und jetzt haben wir ein gutes Jahr vor uns.
Wir werden in Hessen ein gutes Wahlergebnis erzielen. Warum? — Weil Sie dort einen solchen Scherbenhaufen hinterlassen haben, Herr Fischer.
Denn Sie haben dort als Umweltminister genau das Gegenteil von dem erreicht, was Sie hier verkünden. Sie haben dazu beigetragen, daß wichtige Verkehrswege nicht gebaut worden sind.
Sie haben ein technologie- und innovationsfeindliches Klima geschaffen.
Sie haben die Genforschung aus Hessen in die USA vertrieben. Ihre Arbeit hat dazu geführt, daß die Fabrik in Hanau geschlossen werden mußte.
Wenn die Lkw — einer nach dem anderen — durch die Dörfer in Nordhessen fahren müssen und dort die Umwelt verschmutzen und die Menschen gefährden, dann ist das Ihre Verantwortung, weil Sie den Ausbau der A 44 verhindert haben.
Diese Auseinandersetzung führen wir im hessischen Landtagswahlkampf gern.
Ich muß zum Schluß kommen und sage daher nur noch: Wir haben einen verantwortbaren und guten Haushaltsentwurf vorgelegt. Wir werden ihn sorgfältig beraten und umsetzen. Uns geht es darum, daß wir eine Politik für mehr Arbeitsplätze, für die Erneuerung der Gesellschaft und für Fortschritt machen. Dann wird uns auch der Erfolg wieder zuteil werden.
Vielen Dank.