Rede:
ID1212506100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Ich: 1
    2. erteile: 1
    3. dem: 1
    4. Kollegen: 1
    5. Detlef: 1
    6. Kleinert: 1
    7. das: 1
    8. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 12/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Freitag, den 27. November 1992 Inhalt: Erweiterung, Änderung und Abwicklung der Tagesordnung sowie Absetzung von Tagesordnungspunkten 10749A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde und der Aktuellen Stunde sowie der Vereinbarung über die Befragung der Bundesregierung in der Sitzung am 2. Dezember 1992 . 10749B Begrüßung des Präsidenten der Abgeordnetenkammer der Republik Italien, Herrn Giorgio Napolitano . . . . 10765 A Tagesordnungspunkt IV: Dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1993 (Haushaltsgesetz 1993) (Drucksachen 12/3000, 12/3541, 12/3501 bis 12/3530, 12/3590, 12/3591) Dr. Klaus Rose CDU/CSU.... 10749D Helmut Wieczorek (Duisburg) SPD 10751A Rudi Walther (Zierenberg) SPD 10752D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. 10755D Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) F.D.P. . 10758B, 10761C Dr. Dietmar Keller PDS/Linke Liste . . 10759D Hans Peter Schmitz (Baesweiler) CDU/ CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10761C Rudi Walther (Zierenberg) SPD . . . 10763A Dr. Ulrich Briefs fraktionslos . . . . . . 10765 B Ina Albowitz F.D.P. 10766C Dr. Theodor Waigel, Bundesminister BMF 10767A Namentliche Abstimmung . . . . . . . 10770 D Ergebnisse . . . . . . . . . 10772B, 10774B Tagesordnungspunkt V: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 12/3582, 12/3725, 12/3847, 12/3848) Günter Klein (Bremen) CDU/CSU . 10771B Joachim Poß SPD . . . . . . . . . . . . 10776 C Dr. Günther Krause (Börgerende) CDU/ CSU 10777 C Gerhard Schüßler F.D.P. . . 10778A Dr. Joachim Grünewald, Parl. Staatssekretär BMF 10779A Präsidentin Dr. Rita Süssmuth . 10761C Tagesordnungspunkt VII Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zollrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen 12/3436, 12/3734, 12/3860) . . . . . . . . . . . 10780B Tagesordnungspunkt VIII: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute (Drucksachen 12/3377, 12/3852, 12/3853) . . . . 10780C Elmar Müller (Kirchheim) CDU/CSU (Berichterstatter) 10780 C II Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 Tagesordnungspunkt II b: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Drucksache 12/3684 [neu]) und Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Rolf Schwanitz, Achim Großmann, Robert Antretter, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche — Verlängerung des Kündigungsschutzes für gewerblich genutzte Räume oder gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Drucksachen 12/3447, 12/3862) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von den Abgeordneten Brigitte Baumeister, Dr. Rita Süssmuth, Dr.-Ing. Dietmar Kansy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Franz Müntefering, Peter Conradi, Gerd Wartenberg (Berlin), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Ina Albowitz, Manfred Richter (Bremerhaven), Dr. Jürgen Starnick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesbauverwaltung (ZuständigkeitsanpassungsGesetz) (Drucksache 12/3808) . . . 10781 A Tagesordnungspunkt X: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Drucksachen 12/1217, 12/3832) Dr. Eckhart Pick SPD , . . . . . . . . . 10781 D Horst Eylmann CDU/CSU . . , . . . . . 10783 B Detlef Kleinert (Hannover) F.D.P. . . . . 10786C Dr. Uwe-Jens Heuer PDS/Linke Liste . . 10788A Dr. Jürgen Meyer (Ulm) SPD . 0 10789B Dr. Rolf Krumsiek, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . 10791 A Dr. Reinhard Göhner, Parl. Staatssekretär BMJ 10792D Tagesordnungspunkt XI: Beratung des Antrags der Abgeordneten Günter Verheugen, Katrin Fuchs (Verl), Robert Antretter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Nichtverbreitung von Kernwaffen (Drucksache 12/3099) Günter Verheugen SPD . . . . , . . . . 10794 D Dr. Friedbert Pflüger CDU/CSU.... 10797 C Günther Friedrich Nolting F.D.P. 10800A Günter Verheugen SPD 10800 C Dr. Ruth Fuchs PDS/Linke Liste , . . 10801 D Helmut Schäfer, Staatsminister AA . . 10802 C Nächste Sitzung . . ..... . . . 10803 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 10805* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork, Rudolf Meinl, Dr. Hermann Pohler, Georg Janovsky, Hans-Dirk Bierling, Rolf Rau, Wolfgang Engelmann, Manfred Kolbe, Gerhard Schulz (Leipzig), Wolfgang Dehnel, Joachim Graf von Schönburg -Glauchau, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Angelika Pfeiffer, Dr. Michael Luther, Klaus Brähmig, Klaus Reichenbach, Ulrich Klinkert (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) .. . . . . . . . 10805* D Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dieter-Julius Cronenberg (Arnsberg) (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) 10806*A Anlage 4 Erklärungen zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3812 Gerd Wartenberg (Berlin) SPD . . . . . 10806 * A Wolfgang Vogt (Düren) CDU/CSU . . . . 10806* B Dr. Liesel Hartenstein SPD . . . . . . 10806* B Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Tagesordnungspunkt X) .. 10806* B Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Dr. Kurt Faltlhauser (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3811 10807 A Anlage 7 Amtliche Mitteilungen..... . 10807 * C Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 10749 125. Sitzung Bonn, den 27. November 1992 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt b einschließlich Andres, Gerd SPD 27. 11. 92 Berger, Hans SPD 27. 11. 92 Böhm (Melsungen), CDU/CSU 27. 11. 92 ' Wilfried Brandt-Elsweier, Anni SPD 27. 11. 92 Büttner (Ingolstadt), Hans SPD 27. 11. 92 Carstensen (Nordstrand), CDU/CSU 27. 11. 92 Peter Harry Duve, Freimut SPD 27. 11. 92 Fischer SPD 27. 11.92 (Gräfenhainichen), Evelin Fischer (Unna), Lem CDU/CSU 27. 11. 92 **' Ganseforth, Monika SPD 27. 11. 92 * Gattermann, Hans H. F.D.P. 27. 11. 92 Dr. Geißler, Heiner CDU/CSU 27. 11. 92 Genscher, Hans-Dietrich F.D.P. 27. 11. 92 Gleicke, Iris SPD 27. 11. 92 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 27. 11. 92 Gries, Ekkehard F.D.P. 27. 11. 92 Haack (Extertal), SPD 27. 11. 92 Karl-Hermann Hauser CDU/CSU 27.11.92 (Rednitzhembach), Hansgeorg Dr. Haussmann, Helmut F.D.P. 27. 11. 92 Hollerith, Josef CDU/CSU 27. 11. 92 Dr. Holtz, Uwe SPD 27. 11. 92 Homburger, Birgit F.D.P. 27. 11. 92 Ibrügger, Lothar SPD 27. 11. 92 Jung (Düsseldorf), Volker SPD 27. 11. 92 Kolbe, Regina SPD 27. 11. 92 Kretkowski, Volkmar SPD 27. 11. 92 Kubatschka, Horst SPD 27. 11. 92 ** Dr. Küster, Uwe SPD 27. 11. 92 Dr. Lehr, Ursula CDU/CSU 27. 11. 92 Marx, Dorle SPD 27. 11. 92 Dr. Menzel, Bruno F.D.P. 27. 11. 92 Dr. Müller, Günther CDU/CSU 27. 11. 92 ** Müller (Pleisweiler), SPD 27. 11. 92 Albrecht Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Oesinghaus, Günther SPD 27. 11. 92 Opel, Manfred SPD 27. 11. 92 Dr. Ortleb, Rainer F.D.P. 27. 11. 92 Reimann, Manfred SPD 27. 11. 92 Rempe, Walter SPD 27. 11. 92 Reuschenbach, Peter W. SPD 27. 11. 92 Reuter, Bernd SPD 27. 11. 92 Roitzsch (Quickborn), CDU/CSU 27. 11. 92 Ingrid Schmidt (Salzgitter), SPD 27. 11. 92 Wilhelm Dr. Schöfberger, Rudolf SPD 27. 11. 92 Seidenthal, Bodo SPD 27. 11. 92 Dr. Seifert, Ilja PDS/LL 27. 11. 92 Dr. Sperling, Dietrich SPD 27. 11. 92 Thiele, Carl-Ludwig F.D.P. 27. 11. 92 Uldall, Gunnar CDU/CSU 27. 11. 92 Dr. Ullmann, Wolfgang BÜNDNIS 27. 11. 92 90/DIE GRÜNEN Wagner, Hans Georg SPD 27. 11. 92 Welt, Jochen SPD 27. 11. 92 Wettig-Danielmeier. Inne SPD 27 11_ 92 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork, Rudolf Meinl, Dr. Hermann Pohler, Georg Janovsky, HansDirk Bierling, Rolf Rau, Wolfgang Engelmann, Manfred Kolbe, Gerhard Schulz (Leipzig), Wolfgang Dehnel, Joachim Graf von Schönburg-Glauchau, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Angelika Pfeiffer, Dr. Michael Luther, Klaus Brähmig, Klaus Reichenbach, Ulrich Klinkert (alle CDU/CSU) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) 5) Die Zustimmung der Mehrheit der sächsischen CDU-Abgeordneten erfolgt mit der Erwartung, daß der während der Beratungen zum Haushalt 1993 zugesagte Nachtragshaushalt zur Finanzierung der weiteren Umsetzung des Erfurter 12-Punkte-Papiers erfolgt und dieser noch im 1. Halbjahr 1993 wirksam wird. *) Vgl. Seite 10770C 10806* Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dieter-Julius Cronenberg (Arns- berg) (F.D.P.) zur Abstimmung über den Entwurf des Haushaltsgesetzes 1993 (Tagesordnungspunkt IV) *) Dem Haushaltsgesetz 1993, Drucksachen 12/3000 und 12/3590, habe ich nur unter sehr großen Bedenken zustimmen können. Meine Bedenken richten sich insbesondere gegen die im Haushalt vorprogrammierte Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und eine entsprechende Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge. Die damit bezweckte Entlastung des Bundeshaushalts auf Kosten der Reserven der Rentenversicherung halte ich für falsch und unverantwortlich. Der damit notwendigerweise verbundene Vertrauensverlust war der Grund, daß ich mich bei der Einzelabstimmung über den Haushalt des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung der Stimme enthalten habe. Anlage 4 Erklärungen zur namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3812 **) Gerd Wartenberg (Berlin) (SPD): Hiermit versichere ich, daß ich bei der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Haushaltsgesetz 1993 versehentlich mit Nein statt mit Ja gestimmt habe. Ich bitte, im Protokoll festzuhalten, daß ich dem Antrag zustimmen wollte. Wolfgang Vogt (Düren) (CDU/CSU): Bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD — Drucksache 12/3812 — zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1993 in der 125. Plenarsitzung habe ich versehentlich eine Ja-Stimmkarte abgegeben. Ich wollte den Entschließungsantrag ablehnen. Dr. Liesel Hartenstein (SPD): An der Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD — Drucksache 12/3812 — zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1993 habe ich teilgenommen. Ich erkläre hiermit, daß ich meine blaue Ja-Stimmkarte abgegeben habe. Diese Stimmkarte ist nicht aufgefunden worden. Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Hermann Bachmaier (SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege (Tagesordnungspunkt X) ***) Ich kann dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil ich die vorgesehene Ergänzung des § 407 StPO *) Vgl. Seite 10770C **) Vgl. Seite 10770D ***) Vgl. Seite 10794B (Art. 3, 13) für eine verhängnisvolle Fehlentscheidung halte. Alleine die Tatsache, daß in Zukunft auch Freiheitsstrafen im schriftlichen Strafbefehlsverfahren verhängt werden können, ist meines Erachtens mit den Grundprinzipien des Strafprozeßrechtes nicht zu vereinbaren. Die Freiheitsstrafe ist die schärfste strafrechtliche Sanktion, und es ist unerträglich, daß es in Zukunft möglich sein soll, diese Strafe zu verhängen, ohne daß sich das erkennende Gericht einen persönlichen Eindruck von einem Beschuldigten verschafft. Zu einer wesentlichen Entlastung der Strafgerichte wird diese vorgesehene erweiterte Sanktionsmöglichkeit durch das schriftliche Strafbefehlsverfahren dann führen, wenn dadurch viele der sich heute oft lang hinziehenden Strafverfahren in Fällen der Umwelt-, Steuer- und sonstigen Wirtschaftskriminalität erfaßt werden. Auch wenn in der Begründung des Entwurfes davon nicht die Rede ist, so ist es offensichtlich, daß das Vorhaben unter anderem diese Verfahren ins Auge faßt. In vielen dieser Fälle sind umfangreiche und komplizierte Ermittlungen und somit vorhersehbar lange Beweisaufnahmen bei Hauptverhandlungen an der Tagesordnung. Schon heute werden die komplizierten Ermittlungs- und Beweisprobleme von Strafverteidigern zugunsten der Beschuldigten genutzt. Die Verfahren werden auf die Bereiche der Anklage begrenzt, in denen sich der Beschuldigte zu einem Teilgeständnis bereit findet. Die Folge ist eine gemessen am Ausgangsverdacht relativ milde strafrechtliche Behandlung. Wenn es in Zukunft möglich sein wird, auch begrenzte zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafen im Wege von Strafbefehlen zu verhängen, dann kann man unschwer vorhersehen, daß vor allem Verdächtige aus dem Bereich der Umwelt- und Wirtschaftskriminalität in den Genuß dieser Vorschrift kommen werden. Teilgeständnisse wird es in diesen Fällen schon im Vorfeld einer Anklage lediglich um den Preis geben, daß die zu verhängende Strafe den Rahmen des Strafbefehls nicht übersteigt. Umwelt-und sonstige Wirtschaftskriminelle fürchten in aller Regel eine öffentliche Hauptverhandlung mehr als die zu erwartende Strafe. Man braucht kein Prophet zu sein, um zu sehen, daß durch diese Art der „ökonomischen Verfahrensgestaltung" manch einer zu einer lediglich einjährigen zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe kommen wird, der bei einer gründlich durchgeführten öffentlichen Hauptverhandlung eine gravierend höhere und dann nicht zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe zu erwarten hätte. Dabei ist es aus vielerlei Gründen dringend nötig, daß gerade im Bereich der Wirtschafts- und Umweltkriminalität sowie des illegalen Rüstungsexports die Beschuldigungen minutiös in einer öffentlichen Hauptverhandlung aufgearbeitet werden. Statt dessen sollen ausgerechnet auch noch die Herrschaften aus dem feinen Milieu der „Weiße-Kragen-Kriminalität" vom Platz auf der Anklagebank verschont werden. Die von dieser Gesetzesnovellierung ausgehenden Signale werden in den einschlägigen Kreisen sicher nicht mißverstanden werden. Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 27. November 1992 10807* Nachdem ich mich seit Jahren mit Fragen einer verbesserten Bekämpfung der Umweltkriminalität und einem besseren strafrechtlichen Schutz im Kampf gegen illegale Rüstungsexporteure beschäftige, empfinde ich die vorgesehene Novellierung des § 407 StPO als einen bitteren Rückschlag auf diesen ohnehin notleidenden Feldern der Kriminalitätsbekämpfung. Der sog. strafprozessuale Deal erfährt eine wesentliche Erweiterung seines bisherigen Anwendungsbereiches. Die Nutznießer werden vor allem gutbetuchte Angeklagte sein. Dies ist der falsche Weg, die Strafrechtspflege zu entlasten. Da es sich bei dem Vorhaben der Novellierung des § 407 StPO um mehr als einen groben Webfehler handelt, sehe ich mich außerstande, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, obwohl die sonstigen in dem Gesetz enthaltenen Regelungen durchaus vernünftige Wirkungen zeitigen werden. Anlage 6 Erklärung des Abgeordneten Dr. Kurt Faltlhauser (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf Drucksache 12/3811*) Hiermit versichere ich, daß ich während der 123. Sitzung des Deutschen Bundestages bei der nament- *) Vgl. 123. Sitzung, Seite 10 573D lichen Abstimmung über den „Änderungsantrag der SPD zur zweiten Beratung des Haushalts 1993 zum Einzelplan 14", Drucksache 12/3811, versehentlich die falsche Stimmkarte abgegeben habe. Anlage 7 Amtliche Mitteilungen Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland hat mit Schreiben vom 17. November 1992 in sinngemäßer Anwendung des § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 die Eröffnungsbilanz der Deutschen Reichsbahn (DR) zum 1. Juli 1990 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Die Eröffnungsbilanz ist vom Bundesminister für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen durch Erlaß festgestellt worden. Die Unterlagen liegen im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus. Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Haushaltsausschuß Drucksache 12/2989 Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Drucksache 12/2459 Drucksache 12/2996 (neu) Drucksache 12/3266 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Innenausschuß Drucksache 12/2101 Nr. 3.3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 12/3240 Nr. 3.6 Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung Drucksache 12/3449 Nr. 2.16
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in den neuen Bundesländern — darüber besteht sicherlich Einigkeit — ist eine der zentralen Aufgaben des Einigungsprozesses. Unabhängige Gerichte sind unabdingbare Voraussetzung dafür, daß der Staat die Freiheitsrechte seiner Bürger sichern kann.
    Unsere Mitbürger in den neuen Ländern haben seit 1933 keine unabhängige Justiz mehr erleben können. Sie müssen jetzt Vertrauen zu dieser neuen, unabhängigen Richterschaft fassen können. Das ist schon deshalb nicht einfach, weil notwendigerweise ein Teil der alten Richter auch die neuen sind und die aus der alten Bundesrepublik dorthin übergewechselten oder abgeordneten Richter als landesfremde „Wessis" auch nicht völlig ohne Vorbehalte betrachtet werden. Auf der Justiz in den neuen Ländern lastet eine große Verantwortung, denn nicht zuletzt von ihrer Arbeit wird es abhängen, ob sich dort eine feste Akzeptanz unseres Rechtsstaates ausbreitet.
    Der Deutsche Bundestag hat allen Anlaß, den Richtern und Justizbediensteten zu danken denen aus den neuen wie denen aus den alten Ländern —, daß sie sich seit der Wiedervereinigung dieser Aufgabe unter beschwerlichen Bedingungen mit großem Einsatz gewidmet haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Mit Befriedigung und Respekt können wir außerdem zur Kenntnis nehmen, daß die Justizministerien der neuen Länder mit dem organisatorischen Aufbau einer Justiz nach dem Muster der alten Bundesrepublik gut vorangekommen sind. Aber es darf andererseits, meine Damen und Herren, auch nicht verschwiegen werden, daß in den neuen Ländern nach wie vor ein großer Richtermangel herrscht. Viele Verfahren können nicht in angemessener Zeit erledigt werden. Das muß notwendigerweise den Vertrauensprozeß beeinträchtigen.
    Es gibt in Deutschland ohnehin eine ungute Tradition sich lang hinziehender Gerichtsverfahren. Beschleunigungsversuche werden gern mit dem Hinweis gekontert, es dürfe kein „schneller Prozeß" gemacht werden. Natürlich darf Schnelligkeit nicht zu Lasten der Gerechtigkeit gehen; aber zu glauben, mit der Dauer eines Prozesses steige auch die Qualität seines Ergebnisses, ist ein großer Irrtum.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nur schnelles Recht ist gutes Recht. Eine Strafe verliert weitgehend ihren Sinn, wenn sie Jahre nach der Tat verhängt wird.
    Für das Ansehen und das Vertrauen, das unser Rechtsstaat genießt, ist es zur Zeit z. B. von ganz wesentlicher Bedeutung, daß rechtsextremistische Gewalttäter schnell angeklagt und verurteilt werden,

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr richtig! So ist es! Aber auch linksextremistische!)

    Aber auch Zivilprozesse, die erst nach vielen Jahren vom BGH rechtskräftig entschieden werden, befriedigen selbst die obsiegende Partei nicht mehr. Die Dauer verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren ist für die Bürger weitgehend unzumutbar. Man kann es wohl nur als das Ergebnis eines langwierigen Gewöhnungsprozesses deuten, mit welchem Gleichmut die Dauer manchen verwaltungsrechtlichen Verfahrens hingenommen wird, was ja nicht zuletzt damit zusammenhängt, daß 50 % unserer Verwaltungsrichter mit Asylsachen beschäftigt sind. Daß dann auch noch 70 bis 80 % der Urteile, die von dieser Hälfte der deutsche Verwaltungsrichter jede Woche in Deutschland gefällt werden, völlig wirkungslos bleiben, weil abgelehnte Asylbewerber noch nicht abgeschoben werden, zeigt, mit welcher verschwenderischen Großzügigkeit bei uns in manchen Bereichen mit der knappen und auch teuren Ressource Justiz umgegangen wird.
    Der Rechtsausschuß hat sich in der laufenden Legislaturperiode bereits mehrfach mit den Problemen beschäftigt, die sich im Zusammenhang mit der Gewinnung von Justizpersonal für die neuen Länder ergeben. Er hat wiederholt an die Landesjustizminister und auch an die Bundesregierung appelliert, alle möglichen Maßnahmen auszuschöpfen, die einen verstärkten Einsatz berufserfahrener oder auch pensionierter Richter und Staatsanwälte in den neuen Ländern ermöglichen können, auch den erweiterten Einsatz von Berufsanfängern in den alten Ländern.
    Wir haben mit Befriedigung zur Kenntnis nehmen können, daß es in dieser Hinsicht an nachhaltigen Bemühungen in den alten Bundesländern nicht



    Horst Eylmann
    gefehlt hat. Ich kann — sicherlich für den gesamten Rechtsausschuß — den Justizministern in den alten Ländern dafür unsere Anerkennung und unseren Respekt aussprechen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)

    Zur Vollständigkeit gehört allerdings auch, nicht zu verschweigen, daß es zuweilen auch unnötige bürokratische Hemmnisse und das Bemühen gab, nur nicht im eigenen Bereich Beeinträchtigungen der Verfahrensabläufe hinnehmen zu müssen. Wir wissen alle, meine Damen und Herren: Zur Überwindung der Teilung gehört das Teilen. Wir wissen auch: Es fällt der Wohlstandsgesellschaft im Westen schwer zu teilen, und die Justiz ist — wie sollte es anders sein — eben auch ein Teil dieser Gesellschaft.

    (Zuruf von der F.D.P.: Das ist wahr!)

    Ich bin nahezu 30 Jahre Anwalt, und ich habe Jahre erlebt, in denen wir in einzelnen Rechtszweigen im Durchschnitt eine längere Verfahrensdauer als heute hatten. Das rechtsuchende Publikum hat gestöhnt, die Wirtschaft hat protestiert, aber die Welt ist nicht untergegangen. Wenn das aber so ist, so können wir jetzt in den alten Ländern erst recht einige kleine Beschwernisse in Kauf nehmen, wenn wir damit das Ausmaß der großen Beschwernisse in den neuen Ländern verringern.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr! — Beifall bei der CDU/CSU)

    Machen wir in der Justiz nicht den Fehler mancher Lokalpolitiker, die vollmundig von Skandal und Wortbruch der Bundesregierung reden, wenn wegen der Umleitung der Strukturmittel ihr Plan zum Ausbau der nächsten Fußgängerstraße ins Stocken gerät, während sich in den neuen Ländern Straßenverhältnisse finden, die meilenweit von den unsrigen entfernt sind!

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Auch im Übertragenen Sinne!)

    Als der Bundesrat Ende letzten Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vorlegte, rief er im Rechtsausschuß zunächst einen zwiespältigen Eindruck hervor. Herr Kollege Pick hat davon gesprochen.
    Auf der einen Seite erkannten wir die Zielsetzung dieses Entwurfes an, nämlich durch Straffung und Vereinfachung von Verfahrensabläufen Justizpersonal einzusparen. Andererseits stießen wir in dem Entwurf auf altbekannte Vorschläge, die die Länder schon vor Jahren, als von der Wiedervereinigung noch keine Rede war, immer wieder gemacht hatten,

    (Detlef Kleinert [Hannover]: Sehr richtig!)

    die aber auch ebenso häufig von uns abgelehnt worden waren. In solchen Situationen rächt es sich dann, wenn man durch ständiges Klagen über die Überlastung der Justiz eine gewisse Abhärtung bei den Adressaten dieser Klage hervorruft.

    (Heiterkeit und Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU)

    Hinzu kommt, daß man als Anwalt bei manchen
    vergeblichen Versuchen, zu Beginn oder gegen Ende
    der Woche im Gerichtsgebäude eines Richters habhaft zu werden, geneigt ist, in Variation eines Wortes von Tucholsky zu sagen, die deutsche Gerichtsbarkeit stehe seit nahezu 100 Jahren am Rande des Zusammenbruchs, fühle sich dort aber ausgesprochen wohl.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU)

    Diese Skepsis, die wir gegenüber manchen Vorschlägen im Entwurf hatten, hat sich nun aber keineswegs in einer grundsätzlich ablehnenden Haltung niedergeschlagen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

    Wir haben allerdings mit aller Sorgfalt, die sowohl eine Sachverständigenanhörung als auch eine längere Bearbeitungszeit notwendig machte, jeden Vorschlag des Entwurfs vor allem im Hinblick darauf abgeklopft, ob er tatsächlich geeignet ist, Gerichtsverfahren so zu vereinfachen, daß Richterstellen eingespart werden können.
    Im Bereich des Zivilprozesses haben wir uns mit dem zentralen Anliegen des Entwurfs, die Streitwertgrenze für die Zuständigkeit des Landgerichts von 6 000 auf 10 000 DM anzuheben, sehr schwergetan. Wir haben uns aber letzten Endes dieser von den Ländern sehr nachhaltig verfolgten Forderung nicht verschlossen, denn daß hier ein spürbarer Entlastungseffekt eintritt, ist nicht zu leugnen. Etwa 26 % der bislang beim Landgericht anhängigen Verfahren kommt jetzt in die Zuständigkeit des Amtsgerichts und werden dort nur von einem Richter bearbeitet. Bundesweit dürften dann nach Schätzungen der Län- der etwa 400 Richterstellen freiwerden.
    Allerdings darf nicht verkannt werden — und auch darauf hat Kollege Pick zu Recht hingewiesen —: Der Arbeitszuwachs in den Zivilprozeßabteilungen der Amtsgerichte ist erheblich. Organisatorische Schwierigkeiten werden kurzfristig auftreten. Die personelle und auch die sachliche Ausstattung müssen dem Arbeitszuwachs angepaßt werden. Die Länder müssen also zu Lasten der Landgerichte mehr Amtsrichterstellen schaffen und dürfen auch Beförderungsstellen nicht vergessen. Wenn wir den Amtsrichtern Entscheidungen bis 10 000 DM anvertrauen, benötigen wir qualifizierte Richter an den Amtsgerichten.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Ich will nicht verschweigen, meine Damen und Herren, daß die Anhebung der Streitwertgrenze gleich um 4 000 DM ein weiterer Schritt in Richtung Dreistufigkeit ist. Es hat auch in den Jahren zuvor einige kleinere Schritte in diese Richtung gegeben. Zuweilen habe ich den Eindruck, daß in den Justizverwaltungen mancher Länder im Hinblick auf die Dreistufigkeit die Parole „Niemals davon reden, immer daran denken" ausgegeben worden ist.
    Mir scheint es an der Zeit zu sein, nach langen Jahren des Stillschweigens in eine offene Diskussion über die Vor- und Nachteile eines drei- oder vierstufigen Aufbaus der Zivilgerichtsbarkeit einzutreten. Ich will das Ergebnis einer solchen Überprüfung nicht vorwegnehmen. Sollten wir aber zu dem Ergebnis kommen, daß es sich nach wie vor empfiehlt, an der Vierstufigkeit festzuhalten, können wir nicht auf dem



    Horst Eylmann
    eingeschlagenen Weg fortfahren, den Landgerichten immer mehr Zuständigkeiten zu entziehen.
    Wir haben lange darüber debattiert, ob wir dem Wunsch des Bundesrates entsprechen sollten, die Berufungssumme auf 2 000 DM anzuheben. Schließlich überwogen die Bedenken. Wir haben die Grenze bei 1 500 DM festgelegt. Gibt es kein Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen, sind Amtsrichter in diesem Bereich allmächtig. Die Allmächtigkeit bringt gewisse Versuchungen mit sich. Wir wollten diese Versuchungen nicht zu groß machen.
    Beim Landgericht haben wir den Druck auf die Zivilkammern, in geeigneten Fällen den Einzelrichter verhandeln und entscheiden zu lassen, verstärkt. Ihm soll in Zukunft das Entscheidungsrecht übertragen werden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat. Bislang handelte es sich um eine Kann-Vorschrift, bei deren Anwendung — diesen Vorwurf kann ich der Richterschaft an den Landgerichten nicht ersparen — die Zivilkammern zu einem erheblichen Teil versagt haben. Sie haben sich zum Teil als unfähig oder unwillig erwiesen, mit der Freiheit, die wir ihnen mit der Institution des Einzelrichters einräumen wollten, in der richtigen Weise umzugehen. Es bleibt zu hoffen, daß sie es nach der Neuregelung besser schaffen.
    Die Landesjustizverwaltungen werden mit einer Änderung des Pensenschlüssels nachhelfen müssen, wozu ich sie ausdrücklich ermuntere. Auch in der Vergangenheit hätte auf diese Weise dazu beigetragen werden können, daß die Zivilkammern die bei ihnen anhängigen Verfahren ökonomischer erledigen.
    Die vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassungsberufung haben wir abgelehnt, und zwar in großer Einmütigkeit. Schon bei der Anhörung wurden überzeugende Gegenargumente vorgetragen. Die notwendige Begründung der Nichtzulassung hätte die erstinstanzlichen Gerichte zusätzlich stark belastet. Auch von der Annahmeberufung halten wir nichts.

    (Beifall bei der F.D.P.)

    Die Zulassungsrevision fand ebenfalls keine Gnade vor den Augen der Mitglieder des Rechtsausschusses.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Das war die Koalitionszugabe!)

    Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels davon abhängig zu machen, ob die Überprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist, stößt auf grundsätzliche Bedenken. Angesichts der zuweilen zu beobachtenden Neigung mancher Senate, mit einer allzu ungebundenen Fortbildung des Rechts dem Gesetzgeber Konkurrenz zu machen, schien es uns gefährlich zu sein, eine Bestimmung in die Zivilprozeßordnung aufzunehmen, die man auch als Ermunterung zu solchem Tun mißverstehen könnte. Auch Obergerichte sind dazu da, der Gerechtigkeit im Einzelfall durch ihre Urteilsfindung zu dienen.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Daran möchte der Rechtsausschuß an dieser Stelle ausdrücklich erinnern.
    In der Strafrechtspflege wirft das Bemühen um eine innerdeutsche Angleichung der Arbeitsweise der Justiz spezifische Probleme auf. Die unterschiedliche Intensität der Strafrechtspflege in West und Ost verletzt in besonderer Weise das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung. Solange in den neuen Bundesländern die Strafverfolgung weniger effizient ist als im Westen, besteht eine verhängnisvolle Sogwirkung für Kriminelle, die ihr Betätigungsfeld in die neuen Bundesländer verlegen und dort die Bevölkerung und ein investitionsfreundliches Klima schädigen.
    Nachdem die Menschen in der ehemaligen DDR 40 Jahre lang staatlicher Willkür bis hin zum staatlichen Terror ausgesetzt waren, besteht eine berechtigte und die Politik verpflichtende Sehnsucht der Menschen in den neuen Bundesländern nach einem Rechtsstaat, der die Freiheit des rechtstreuen Bürgers sichert und ihn durch eine wirksame Strafverfolgung vor Verbrechern schützt. Nicht nur die Strafrechtspflege — aber sie ganz besonders — lebt nicht allein von den Gesetzen, sondern auch von qualifizierten und einsatzbereiten Juristen, die diese umsetzen. Ein besonnener Staatsanwalt ist wichtiger als manche Bestimmung der Strafprozeßordnung. Ein lebenserfahrener Richter ist wichtiger als manche Bestimmung des Strafgesetzbuches.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

    Erfahrene Richter und Staatsanwälte lassen sich nicht durch Neueinstellungen aus dem Zylinder zaubern. Sie können nur duck Erlangung beruflicher Praxis heranwachsen.
    Da die gesamte Strafjustiz der ehemaligen DDR politisch belastet war und deshalb — mit Ausnahme von Brandenburg — die überwiegende Zahl der ehemaligen DDR-Richter entlassen wurde, ist die für den Aufbau des Rechtsstaates in den neuen Bundesländern erforderliche Anzahl von Strafrichtern und Staatsanwälten nur aus dem Justizdienst der alten Bundesländer zu gewinnen. Deshalb ist es für die Strafrechtspflege in den neuen Bundesländern besonders wichtig, durch eine Entschlackung unserer Strafprozeßordnung und die dadurch ermöglichte Verfahrensstraffung zum einen die westdeutsche Justiz so zu entlasten, daß Strafrichter und Staatsanwälte an die neuen Bundesländer ausgeliehen werden können, und zum anderen die Strafrechtspflege in den neuen Bundesländern in die Lage zu versetzen, effizienter zu arbeiten. Daß bei alldem die Rechte der am Strafverfahren Beteiligten keine rechtswidrige Verkürzung erfahren dürfen, ist selbstverständlich und war auch für uns im Rechtsausschuß immer klare und eindeutige Richtschnur.
    Wir haben uns schnell auf eine erleichterte Verfahrenseinstellung bei Straftaten mit geringer Bedeutung und geringem Schaden verständigen können.
    Wir haben die vom Bundesrat vorgeschlagene Ablehnung von Beweisanträgen sorgfältig geprüft. Der Beweisantrag ist die entscheidende Waffe des Strafverteidigers. Diese Waffe darf nicht stumpf werden. Wir haben deshalb zwei der Vorschläge abgelehnt, einmal den Antrag, Beweisanträge wegen Ver-



    Horst Eylmann
    schleppungsabsicht erleichtert ablehnen zu können, und einmal den Antrag, Eventualbeweisanträge erleichtert ablehnen zu können, der schon deshalb keine Wirkung gehabt hätte, weil viele Verfahren durch die Möglichkeit von Eventualbeweisanträgen nicht verlängert, sondern verkürzt werden. Wir haben eine Erleichterung bei der Ablehnung von Beweisanträgen geschaffen, die sich auf die Vernehmung von im Ausland lebenden Zeugen beziehen. Wir konnten hier die mißlichen Erfahrungen, die bei Prozessen zur Rauschgiftkriminalität gemacht wurden, nicht ganz außer acht lassen. Aber auch hier können diese Beweisanträge jetzt nur abgelehnt werden, wenn sie nach pflichtgemäßem Ermessen des Gerichts zur Erforschung der Wahrheit nicht notwendig sind.
    Wir haben einen sehr vorsichtigen Einstieg in die Annahmeberufung gewagt, haben allerdings die Tagessatzgrenze auf 15 vermindert.
    Wir haben in vielen Punkten ein Einvernehmen mit der Opposition erreichen können, nicht aber beim Strafbefehl, der jetzt auch bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt werden, zulässig sein soll. Wir haben als Vorsichtsmaßnahme eingebaut, daß dies nur möglich ist, wenn der Angeschuldigte einen Verteidiger hat. Hiergegen gibt es sicher auch Bedenken, die bei der Opposition zu dem angekündigten Antrag führen. Sicher schaffen wir dann auch eine Möglichkeit, einen Handel — Akzeptieren der Strafe gegen Verzicht auf eine Hauptverhandlung — zu provozieren. Aber dies hängt entscheidend — dieser Handel ist immer möglich — von der Qualität und der Haltung der beteiligten Staatsanwälte und Richter ab.
    Meine Damen und Herren von der Opposition, argumentieren Sie nicht damit, dies sei eine Regelung zugunsten gutbetuchter Angeschuldigter. Sie würden damit die SPD-geführten Länder desavouieren, die diesen Vorschlag gemacht und mitgetragen haben.
    Meine Damen und Herren, der Rechtsausschuß hat seinen Part geleistet. Das Ergebnis wird — wie ich bisher gehört habe — von den Ländern mit einiger Befriedigung zur Kenntnis genommen. Nun ist es an den Ländern, ihren Teil zur Entlastung der Justiz dadurch beizutragen, daß sie alle Möglichkeiten zur Modernisierung und zur ökonomischeren Gestaltung der Arbeitsabläufe in der Justiz ausloten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

    Ich schließe mit einem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizministeriums. Die Zusammenarbeit war auch in diesem Fall wieder fair und sehr angenehm.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD)

    Ich schließe in diesen Dank auch alle Kolleginnen und Kollegen des Rechtsausschusses ein, insbesondere die Berichterstatter. Wenn ich meinen Kollegen Dr. Götzer, der in unserer Fraktion die Hauptlast getragen hat, hier ausdrücklich erwähne, dann deshalb, weil er krank ist und ich heute seinen Teil übernehmen mußte.

    (Beifall bei der CDU/CSU, der F.D.P. und der SPD — Norbert Geis [CDU/CSU]: Sie sollten aber die Bayerische Staatsregierung nicht vergessen!)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich erteile dem Kollegen Detlef Kleinert das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (F.D.P.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es ist nun wirklich das erste Mal, daß wir uns der interessanten Frage widmen, was man alles zur Beschleunigung von Verfahren und zur Entlastung der Gerichte beitragen kann. Man muß sich wundern, daß es im Laufe der Jahrzehnte — ich überblicke jedenfalls zwei Jahrzehnte dieser Art — gelungen ist, immer wieder neue Titel für den immer gleichen Gesetzeszweck zu erfinden, so daß wir jetzt beim „Entlastungsgesetz" angekommen sind und wegen des tatsächlich — Herr Eylmann hat es schon gesagt — sehr vordergründigen Hinweises auf die unbestreitbar dringenden Bedürfnisse in den neuen Bundesländern, kaum daß wir das letzte Gesetz dieser Art gemacht haben — auf dringenden Wunsch noch gegen Ende der letzten Legislaturperiode verabschiedet —, jetzt schon wieder zur Tat schreiten. Wegen der besonderen Nöte in den neuen Ländern — auch weil einige Vorschläge damals vielleicht nicht so gesehen worden sind wie jetzt, verhältnismäßig kurze Zeit später, und einen gewissen Charme haben — haben wir uns noch einmal in erster Linie von den Bundesländern drängen lassen und hier in einem Kompromiß, der wohl vernünftig genannt zu werden verdient, den Wünschen der Länder, soweit es denn ging, entsprochen. Ein so erfahrener und kampferprobter Mann wie der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Krumsiek, wird uns seine Ansicht noch darstellen.
    Wir möchten auf jeden Fall eins nicht: Wir möchten nicht, daß man denkt, man könnte uns hinter die Fichte führen, wie Herr Eylmann das vorhin schon angedeutet hat, nämlich: Immer daran denken, nie davon reden; wir wollen die Dreistufigkeit.

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Die wollen wir nicht!)

    Als ob wir nicht wüßten, daß das, was hier mit der Anhebung auf 10 000 Deutsche Mark — Streitwertgrenze zwischen Amtsgericht und Landgericht geschieht, ein erheblicher Schritt in diese Richtung sein könnte; aber auch nur könnte, nämlich unter der Voraussetzung, daß sich hinterher eine Mehrheit findet, die das dann auch in Konsequenz mitträgt.
    Außerdem ist es sehr bedauerlich, daß die Geldentwertungsrate in den letzten Jahren wieder so angestiegen ist, daß man einige dieser Zahlen nicht mehr so dramatisch sehen kann und im realen Kaufkraftvergleich mit Zahlen Anfang der 50er Jahre die Verschiebung zwischen den Instanzen nicht so dramatisch ist, wie sie sich auf den ersten Blick darstellt.
    Wir haben uns schließlich deshalb auf diese Streitwertgrenze eingelassen, weil wir in uns wesentlicher erscheinenden Fragen, nämlich in der Sache der Zulassungsberufung, die wir ganz und gar nicht wollen, weil es nicht bei dem entscheidenden Richter liegen kann, ob er sich selbst den blauen Himmel der Rechtskraft verschafft oder nicht, Ergebnisse wollten. Allerdings habe ich viele Urteile gesehen — übrigens



    Detlef Kleinert (Hannover)

    sind es in aller Regel die besonders guten Urteile —, die am Ende dann die Revision eröffnen und die damit sehr großzügig, auch im Bereich der Finanzgerichte, umgehen. In aller Regel sind es die guten Urteile.
    Im übrigen kann man nach wie vor nicht etwa erst durch Lesen, sondern schon durch schlichtes Wiegen den Unterschied zwischen Urteilen, die ohne Rechtsmittel oder denen, die mit Rechtsmitteln verabschiedet werden, feststellen;

    (Zuruf von der F.D.P.: Sehr gut! — Norbert Geis [CDU/CSU]: Das sagt aber noch nichts über die Qualität des Urteils aus!)

    denn die Begründungen unterscheiden sich dramatisch voneinander. Es läßt sich tatsächlich durch Wiegen feststellen, ob hier Berufung droht oder nicht.

    (Heiterkeit)

    Wir wollen Erleichterungen. Wir möchten lieber ein ganz anderes Richterbild. Eins möchten wir auf gar keinen Fall, und ich muß es wiederholen, obwohl Herr Eylmann das alles schon so zutreffend dargestellt hat: Wir möchten auf gar keinen Fall eine Verschiebung zwischen Rechtsetzung und Rechtsprechung, wie sie sich in manchen Bereichen und bei manchen Senaten — das muß man ja auch deutlich sagen; das ist keine durchgängige Erscheinung —

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Bundesgerichtshof!)

    abzuzeichnen beginnt — sei es beim Bundesgerichtshof, sei es auch beim Bundesfinanzhof —, sondern wir möchten den zufälligen Zugang zu unseren oberen Gerichten, jedenfalls oberhalb einer gewissen Streitwertgrenze, die sich nun einmal technisch zur Zeit nicht anders darstellen läßt, damit über alles dort einmal entschieden werden kann und sich die Richter nicht das aussuchen, was der Fortbildung, der Weiterentwicklung und somit in manchen Fällen eben doch eher der Rechtsetzung als der Rechtsprechung für den Einzelfall dient. Das muß vorangetrieben werden.
    Daß wir uns alle darin so einig waren und daß wir auch über diese grundsätzlichen Aspekte unseres Rechtsverständnisses und unseres Verständnisses nicht nur vom Aufbau unserer Gerichte, sondern von ihrer grundsätzlichen Funktion und dem, was wir von ihnen möchten, bei dieser Gelegenheit wieder unterhalten haben und dabei sehr einig gewesen oder geworden sind,

    (Norbert Geis [CDU/CSU]: Wir vertragen uns gut!)

    das ist ein Verdienst der Beratung, die hier von den Bundesländern provoziert worden ist.
    Ich glaube, es muß aber nun zum Schluß deutlich gesagt werden: Dieses war bitte schön das letzte Mal, daß man versucht, mit immer noch einmal daran Herumnibbeln, wieder mit kleinen Flickschustereien hier Rechtsreformen in Gang setzen zu wollen. Etwas grundsätzlicher darf es in Zukunft sein. Auf diesem Wege Zahlen auszutauschen, wollen wir uns nicht weiter reformerisch betätigen. Dazu haben wir das inzwischen zu oft gemacht.
    Man muß sich ja doch ein klein wenig schämen, wenn die Tätigkeit des Rechtsausschusses inzwischen ganz verzweifelt der Tätigkeit des A- und SAusschusses ähnelt, der auch immer neue Pflaster auf früher schon verkorkste Konstruktionen pappt

    (Beifall bei der F.D.P.)

    und dann denkt, damit wäre Rechtsentwicklung und der Entwicklung unserer verdienstvollen Systeme ein guter Dienst geschehen. Wir wollen das bitte schön nicht noch einmal machen, statt dessen grundsätzliche Dinge angehen.
    Ich wäre ja mit dem Vorherrschen des Einzelrichters hochzufrieden, wenn wir den Zugang zum Richteramt bei etwa 40 Jahren — nach reichlicher Berufserfahrung — ansetzen könnten, aber wir befinden uns ja in einem Teufelskreis. Kann ich die Gerichte nicht entlasten, kann ich es mir nicht erlauben, so lange zu warten, bis ich diese berufserfahrenen Richter gewinne. Also kriege ich die Geschichte nicht im gedachten Sinne in Gang. Aber wenn man irgendwann einmal mit der Hälfte der Zahl der jetzigen Richter — und dann meistens als Einzelrichter und als wirklich überzeugende Persönlichkeiten — zurechtkommen könnte, dann könnten wir über eine Fülle von Fragen hier ganz anders reden, und das würde auch einige der Bedenken, die die Opposition hier vorgetragen hat und die hier auch noch zur Abstimmung stehen werden, wohl etwas vermindern.
    Ich bleibe dabei: Die Art, wie heute Großverfahren geführt werden — auch wenn wir die Beweisrechte der Verteidiger nicht angetastet haben —, ist nicht verständlich, auch vor dem Hintergrund, wie früher — ich habe das Beispiel hier schon einmal erwähnt, repetitio est mater studiorum, ich tue es noch einmal — verfahren wurde. Der I lamann-Prozeß ist mit seinen zig Leichen und Leichenteilen vor 50 Jahren in drei Tagen in Hannover abgewickelt worden. Heute wird für vergleichsweise kleine Verfahren eine Zeit von mehreren Monaten als normal angesehen. Nicht Geschichtsschreibung in sämtlichen Details ist Aufgabe unserer Gerichte, sondern die Bestrafung des Täters in den wesentlichen und gravierenden Punkten.