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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/230 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 230. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1990 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Vizepräsidentin Renger und der Abgeordneten Dr. Dollinger und Dr. Abelein.... 18184A Wahl der Abgeordneten Dr. Friedrich, Gerster (Mainz), Dr. -Ing. Krüger, Frau Krehl und Schultze zu Mitgliedern sowie der Abgeordneten Zeitlmann, Dr. Geisler (Radeberg), Klinkert, Frau Dr. Lucyga und Gutzeit zu stellvertretenden Mitgliedern in den Vermittlungsausschuß ........... 18184A Ermächtigung der Bundestagsverwaltung zur Streichung der Berlin-Klausel bei der Fertigung von Gesetzesbeschlüssen... 18184 B Ausscheiden des Abg. Dr. Briefs aus der Fraktion DIE GRÜNEN.........18184 B Umbenennung der Fraktion DIE GRÜNEN in GRÜNE/Bündnis 90 ......... 18184 B Eintritt der Abg. Frau Wollenberger in den Deutschen Bundestag für den ausgeschiedenen Abg. Gauck ............ 18184B Erweiterung der Tagesordnung .....18184 C Nachträgliche Überweisung einer Ergänzung eines Gesetzentwurfes sowie eines weiteren Gesetzentwurfes an Ausschüsse.. 18184D Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ältestenrates: Anerkennung von 24 von der Volkskammer der ehemaligen DDR in den Deutschen Bundestag zugewählten Mitgliedern als Fraktion, hilfsweise als Gruppe gem. § 10 Abs. 4 GOBT (Drucksache 11/8169) Präsidentin Dr. Süssmuth........18185 A Dr. Riege Gruppe der PDS .......18185 D Bohl CDU/CSU ............18186 D Hüser GRÜNE/Bündnis 90 ....... 18187 C Jahn (Marburg) SPD..........18188 C Frau Ostrowski Gruppe der PDS.... 18188 D Wolfgramm (Göttingen) FDP ......18189 B Wüppesahl fraktionslos.........18190 A Frau Wegener Gruppe der PDS (Erklärung nach § 31 GO).............18191A Dr. Heuer Gruppe der PDS (Erklärung nach § 31 GO) ...............18191D Bohl CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 18192 C Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS zur GO. 18192 D Dr. Dörfler GRÜNE/Bündnis 90 (Erklärung nach § 32 GO).............18193 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Sicherung der im Einigungsvertrag beschlossenen treuhänderischen Unterstellung der Vermögenswerte der SED/PDS und der ehemaligen Blockparteien Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD......18194 B Rühe CDU/CSU............18195 A Dr. Ullmann GRÜNE/Bündnis 90 18196B, 18206B Dr. Solms FDP.............18197 B Dr. Gysi Gruppe der PDS........18198 B Spilker CDU/CSU ........... 18200 BII Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode — 230. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1990 Kuessner SPD............. 18201A Lüder FDP .............. 18202 A Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF.... 18202 D Thierse SPD.............. 18203 B Dr. Blens CDU/CSU .......... 18204 B Frau Dr. Limbach, Senator des Landes Berlin .................. 18205A Deres CDU/CSU............ 18205 D Tagesordnungspunkt 2: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz) (Drucksachen 11/5460, 11/8057, 11/8175) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Kabinettbericht zur künstlichen Befruchtung beim Menschen zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Chancen und Risiken der Anwendung neuer Methoden der künstlichen Befruchtung und bei Eingriffen in menschliche Keimzellen (Drucksachen 11/1856, 11/1662, 11/8057) Seesing CDU/CSU........... 18207 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD...... 18209 C Funke FDP ..............18212B Frau Nickels GRÜNE/Bündnis 90... 18212 D Frau Schmidt (Hamburg) GRÜNE/Bündnis 90 ................. 18213B Frau Dr. Bittner Gruppe der PDS.... 18215 A Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMJ 18216A, 18219 B Dr. de With SPD...........18216 C Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD.....18216 D Frau Stolfa Gruppe der PDS......18217 C Westphal SPD.............18218 A Häfner GRÜNE/Bündnis 90 ....... 18218B Eimer (Fürth) FDP...........18218 D Frau Saibold GRÜNE/Bündnis 90.... 18218D Jäger CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 18219 C Tagesordnungspunkt 3: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (Drucksachen 11/7103, 11/8118) Werner (Ulm) CDU/CSU ........ 18220 B Frau Dr. Götte SPD .......... 18221B Eimer (Fürth) FDP........... 18222 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE/Bündnis 90. 18222 D Frau Deneke Gruppe der PDS...... 18223 C Wüppesahl fraktionslos......... 18224 B Pfeifer, Pari. Staatssekretär BMJFFG... 18224 D Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Dreßler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten (Zweites Arbeitsrechtsbereinigungsgesetz) (Drucksachen 11/956, 11/8150) Frau Steinhauer SPD....................18226A Dr. Warrikoff CDU/CSU ................18228 A Dr. Heltzig SPD ......................18228 C Kirschner SPD........................18229 C Frau Steinhauer SPD..................18230 A Frau Dr. Schönebeck Gruppe der PDS. 18230 B Hoss GRÜNE/Bündnis 90 ................18230D Frau Walz FDP ........................18231D Dr. Heuer Gruppe der PDS ..............18232 D Wüppesahl fraktionslos..................18233 C Vogt, Pari. Staatssekretär BMA ..........18234 B Tagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Finanzierung einer besseren Pflege (Bundespflege-gesetz) (Drucksachen 11/1790 [neu], 11/6728, 11/8052) Frau Beck-Oberdorf GRÜNE/Bündnis 90. 18235 A Dr. Hoffacker CDU/CSU ................18236 A Frau Beck-Oberdorf GRÜNE/Bündnis 90 18236 B Dr. Seifert Gruppe der PDS............18236 C Frau Dr. Bittner Gruppe der PDS... 18237 A Frau Flinner GRÜNE/Bündnis 90... 18237 B Hornung CDU/CSU ..................18237 C Jaunich SPD ..........................18238 A Dr. Seifert Gruppe der PDS..............18239 B Eimer (Fürth) FDP......................18239 C Wüppesahl fraktionslos..................18240 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG... 18241B Dr. Seifert Gruppe der PDS............18242 A Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Conradi, Huonker, Müntefering, Menzel, Großmann, Dr. Niese, Oesinghaus, Dr. Oss-wald, Reschke, Scherrer, Weiermann, Bernrath, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Verbilligte Abgabe von Grundstücken aus Bundesbesitz für den sozialen Wohnungsbau (Drucksachen 11/6382, 11/7110) Müntefering SPD ........... 18242 B Müller (Wadern) CDU/CSU....... 18243 D Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE/Bündnis 90 ................. 18244D Dr. Hitschler FDP ........... 18245 C Frau Ostrowski Gruppe der PDS..... 18246 C Zusatztagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Errichtungsge-setz - BSIG) (Drucksachen 11/7029, 11/8177, 11/8178) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Rust, Such und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sicherheitsprobleme der Informations- und Kommunikationstechniken — Schutz von Individuum und Gesellschaft (Drucksachen 11/7246, 11/8177) Dr. Blens CDU/CSU .......... 18248 A Paterna SPD.............. 18248 D Dr. Hirsch FDP ............ 18250 D Such GRÜNE/Bündnis 90 ........ 18251B Dr. Friedrich (Delitzsch) Gruppe der PDS. 18252 B Dr. Hirsch FDP ........... 18252 C Spranger, Parl. Staatssekretär BMI.... 18253 B Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Renten und Sozialzuschläge in den neu der Bundesrepublik Deutschland beigetretenen Bundesländern an die Entwicklung der Nettolöhne (Drucksache 11/8088) Frau Dräger SPD............ 18255 A Eimer (Fürth) FDP.......... 18256 A Dr. Blüm CDU/CSU .......... 18257 A Heyenn SPD........ 18257 D, 18259 C Hoss GRÜNE/Bündnis 90 ........ 18259 D Cronenberg (Arnsberg) FDP...... 18261A Dr. Wöstenberg FDP.......... 18261D Hoss GRÜNE/Bündnis 90 ....... 18262 B Tagesordnungspunkt 8: Überweisungen im vereinfachten Verfahren 8. 1 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über einige überleitende Maßnahmen (Drucksache 11/8153) 8. 2 Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Oktober 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/8154) 8. 3 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (Drucksache 11/8089) 8. 4 Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung des Kunden beim Abschluß von Versicherungsverträgen (Drucksache 11/7475) 8. 5 Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (Drucksache 11/8015) 8.6 Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes betreffend die Verlängerung befristeter Dienstverhältnisse von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (Drucksache 11/7984) 8. 7 Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Entwicklung der europäischen Währungsintegration (Drucksache 11/4492) 18263 A Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über den Entwicklungsstand des Jagdflugzeuges 90 (Drucksache 11/7533) ........ 18263 D Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde - Drucksache 11/8162 vom 19. Oktober 1990 - Wettbewerbsbenachteiligung für private Anbieter durch die Einbeziehung der Um- sätze der TELEKOM in den Bereich der Breitbandverkabelung erst ab Januar 1996 MdlAnfr 1 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Rawe BMPT .......18173 B ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU ......18173 B Ratifikation der UN-Konvention der Rechte des Kindes MdlAnfr 4 Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS Antw PStSekr Dr. Jahn BMJ ......18173 D ZusFr Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS. 18174 A Zukunft der Zonenrandförderung, insbesondere im Raum Niederbayern und Oberpfalz MdlAnfr 5 Stiegler SPD Antw PStSekr Dr. Riedl BMWi......18174 B ZusFr Stiegler SPD...........18174 C Gewährleistung des Minderheitenschutzes zugunsten der Dänen und Friesen in Schleswig sowie der Sorben in der ehemaligen DDR durch eine Änderung des Grundgesetzes MdlAnfr 7 Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI ......18175 A ZusFr Börnsen (Bönstrup) CDU/CSU... 18175 B Aufhebung der in Berlin praktizierten liberaleren Rechtschreibung zugunsten einer einheitlichen Regelung MdlAnfr 8 Marschewski CDU/CSU Antw PStSekr Spranger BMI ......18175 D ZusFr Marschewski CDU/CSU .....18176 A ZusFr Stiegler SPD...........18176B Förderung kultureller Einrichtungen in Städten unter 75 000 Einwohnern auf dem Gebiet der früheren DDR MdlAnfr 9 Weis (Stendal) SPD Antw PStSekr Spranger BMI ......18176 C ZusFr Weis (Stendal) SPD........18176D Zeitpunkt der ersten Hinweise an bundesdeutsche Nachrichtendienste auf eine mögliche Stasi-Mitarbeit des beurlaubten Generalsekretärs der DDR-CDU, Martin Kirchner MdlAnfr 10 Such GRÜNE/Bündnis 90 Antw PStSekr Spranger BMI ......18177A Such GRÜNE/Bündnis 90 ........ 18177 B Gespräche des wegen des Verdachts der Stasi-Mitarbeit beurlaubten Generalsekretärs der DDR-CDU, Martin Kirchner, mit dem Bundesinnenminister im Frühjahr 1990 MdlAnfr 11 Frau Wollenberger GRÜNE/Bündnis 90 Antw PStSekr Spranger BMI ......18177 C ZusFr Frau Wollenberger GRÜNE/Bündnis 90 ................. 18177C Sicherung von Anteilsrechten am ehemaligen volkseigenen Vermögen für frühere DDR-Bürger entsprechend den Vereinbarungen im Einigungsvertrag MdlAnfr 34 Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS Antw PStSekr Dr. Voss BMF ......18177 D ZusFr Frau Dr. Fischer Gruppe der PDS. 18177 D ZusFr Dr. Steinitz Gruppe der PDS.... 18178 B Kriterien für die im Einigungsvertrag vorgesehene Entschuldung von Landwirtschaftsbetrieben in der früheren DDR MdlAnfr 36 Frau Wegener Gruppe der PDS Antw PStSekr Gallus BML .......18178 C ZusFr Frau Wegener Gruppe der PDS.. 18178 C Bundesbürgschaften für Investitionskredite zur Modernisierung landwirtschaftlicher Genossenschaften in der ehemaligen DDR MdlAnfr 37 Dr. Schumann (Kroppenstedt) Gruppe der PDS Antw PStSekr Gallus BML .......18178D ZusFr Dr. Schumann (Kroppenstedt) Gruppe der PDS................18179A Unterstützung der Vermarktung von Agrar-produkten aus Ostdeutschland MdlAnfr 38 Dr. Schumann (Kroppenstedt) Gruppe der PDS Antw PStSekr Gallus BML .......18179B ZusFr Dr. Schumann (Kroppenstedt) Gruppe der PDS................18179B Einführung von Invalidenrente, Pflegegeld und Wohnzuschuß als Grundversorgung MdlAnfr 45 Dr. Seifert Gruppe der PDS Antw PStSekr Vogt BMA........18180 A ZusFr Dr. Seifert Gruppe der PDS.... 18180B ZusFr Hüser GRÜNE/Bündnis 90.... 18180 CDeutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 23C. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1990 V Zivile Nutzung der bisher von der NVA genutzten militärischen Gelände in der Altmark (Bundesland Sachsen-Anhalt) MdlAnfr 50 Weis (Stendal) SPD Antw PStSekr Wimmer BMVg......18180 D ZusFr Weis (Stendal) SPD........18181A ZusFr Dr. Klejdzinski SPD .......18181B ZusFr Dr. Misselwitz SPD........18181D Unterstützung erhaltenswerter Teile des SERO-Systems für Abfallverwertung in der ehemaligen DDR; Aufbau analoger Systeme in Westdeutschland MdlAnfr 55 Frau Wegener Gruppe der PDS Antw PStSekr Gröbl BMU .......18182 B ZusFr Frau Wegener Gruppe der PDS.. 18182 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD .......18182 D ZusFr Dr. Seifert Gruppe der PDS.... 18183 A ZusFr Kleinert (Marburg) GRÜNE/Bündnis 90 ................. 18183B ZusFr Dr. Dörfler GRÜNE/Bündnis 90.. 18183 C ZusFr Dr. Steinitz Gruppe der PDS.... 18183 D Nächste Sitzung............ 18263 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten. 18265* A Anlage 2 Zusage der Bundesregierung über Kriegswaffen- und Rüstungslieferungen an Saudi - Arabien MdlAnfr 6 - Drs 11/8162 -Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Riedl BMWi... 18265*B Anlage 3 Aufrechnung der sowjetischen Ansprüche aus der Ablösung der Liegenschaften in der ehemaligen DDR mit den an die Sowjetunion zu zahlenden Stationierungs- und Wohnungsbaukosten MdlAnfr 31 - Drs 11/8162 -Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF.... 18265* C Anlage 4 Untersuchung der Finanzbehörden über die Zahlung von Provisionen im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika MdlAnfr 35 - Drs 11/8162 -Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF.... 18265* D Anlage 5 Verbot der Einfuhr von britischem Tiermehl zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Tierkrankheit BSE MdlAnfr 41, 42 - Drs 11/8162 -Frau Würfel FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML ..... 18266* A Anlage 6 Beschäftigung von Asylbewerbern im Gaststättengewerbe, insbesondere nach Inkrafttreten des ab 1. Januar 1991 gültigen Ausländergesetzes MdlAnfr 43, 44 - Drs 11/8162 -Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Vogt BMA...... 18266* D Anlage 7 Einbeziehung der Sozialzuschläge in die für den Bereich der ehemaligen DDR vorgesehene Rentendynamisierung MdlAnfr 46, 47 - Drs 11/8162 Frau Dr. Schönebeck Gruppe der PDS SchrAntw PStSekr Vogt BMA...... 18267 * A Anlage 8 Vermeidung einer Reduzierung von Garnisonen in ländlichen Regionen im Zuge der Umstrukturierung der Bundeswehr MdlAnfr 48, 49 - Drs 11/8162 -Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wimmer BMVg... 18267* C 230. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1990 Beginn: 13. 01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 24. 10. 90 Dr. Ahrens SPD 26. 10. 90 * Frau Becker-Inglau SPD 24. 10. 90 Dr. Biedenkopf CDU/CSU 26. 10. 90 Dr. Daniels (Bonn) CDU/CSU 26. 10. 90 Daubertshäuser SPD 24. 10. 90 Ehrbar CDU/CSU 26. 10. 90 Eich GRÜNE/ Bündnis 90 26. 10. 90* Frau Fuchs (Köln) SPD 26. 10. 90 Dr. Gautier SPD 24. 10. 90 Dr. Geißler CDU/CSU 24. 10. 90 Grünbeck FDP 26. 10. 90 Dr. Haack SPD 24. 10. 90 Hauser (Krefeld) CDU/CSU 26. 10. 90 Heimann SPD 24. 10. 90 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 24. 10. 90 Graf Huyn CDU/CSU 26. 10. 90 Jung (Düsseldorf) SPD 26. 10. 90 Klose SPD 24. 10. 90 Dr. Lammert CDU/CSU 24. 10. 90 Lehment FDP 26. 10. 90 Meyer SPD 26. 10. 90 Dr. Modrow Gruppe der PDS 26. 10. 90 Frau Nolte CDU/CSU 24. 10. 90 Oostergetelo SPD 24. 10. 90 Opel SPD 26. 10. 90 Patzig CDU/CSU 24. 10. 90 Rappe (Hildesheim) SPD 26. 10. 90 Dr. Schäuble CDU/CSU 26. 10. 90 Schmidt (München) SPD 26. 10. 90* Schreiber CDU/CSU 26. 10. 90 Schütz SPD 24. 10. 90 Seehofer CDU/CSU 24. 10. 90 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 24. 10. 90 Toetemeyer SPD 26. 10. 90 Frau Trenz GRÜNE/ Bündnis 90 26. 10. 90 Dr. von Wartenberg CDU/CSU 24. 10. 90 Wiefelspütz SPD 24. 10. 90 Wischnewski SPD 26. 10. 90 Wittich SPD 26. 10. 90 Zierer CDU/CSU 26. 10. 90* * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Riedl auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/8162 Frage 6): Welche Zusage hat die Bundesregierung dem Königreich Saudi-Arabien in bezug auf den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern gegeben oder in Aussicht gestellt? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung hat der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien keine Zusagen in bezug auf den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern gegeben oder in Aussicht gestellt. Bei einem Besuch des Bundeskanzlers in Saudi-Arabien im Oktober 1983 wurde nur eine Prüfung der Liefermöglichkeiten für Verteidigungswaffen vereinbart, eine Zusage für die Lieferung bestimmter Waffensysteme gab es dabei nicht. Die Bundesregierung hat anläßlich des Besuchs des saudischen Außenministers Saud al Feisal vom 10. —11. Oktober 1990 erklärt, daß Genehmigungen für die Lieferungen von Kriegswaffen gegenwärtig nicht in Betracht kommen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/8162 Frage 31): Inwieweit ist bei den an die Sowjetunion zu bezahlenden Stationierungskosten und der weiteren Verpflichtung, für ca. 8 Milliarden DM Wohnungen in der Sowjetunion zu bauen, eine Aufrechnung mit Ansprüchen erfolgt, die die Sowjetunion aus der Ablösung von ihr bislang beanspruchter Liegenschaften geltend macht, und in welcher Höhe werden diese Liegenschaften von sowjetischer Seite bewertet? Nach Artikel 7 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion über einige überleitende Maßnahmen werden die mit Mitteln der sowjetischen Seite gebauten Vermögenswerte nach Rückgabe der Liegenschaften verwertet. Die Bestimmung des Bestandes und Wertes der Investitionen sowie der Art und Weise der Verwertung erfolgt durch eine paritätisch besetzte deutsch-sowjetische Kommission. Die Kommission entscheidet auch über mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Sowjetunion im Zusammenhang mit der Nutzung der Liegenschaften. Verbleibt nach Abzug der Schäden ein Restwert, so wird dieser an die sowjetische Seite ausgezahlt. Sollten sich Schadensersatzansprüche zugunsten der deutschen Seite ergeben, so sind sie von der Sowjetunion zu erfüllen. Eine Verrechnung mit den finanzeilen Hilfen, die die Bundesrepublik Deutschland der Sowjetunion für den befristeten Aufenthalt und den Abzug ihrer Truppen leistet, ist nicht vorgesehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 11/8152 Frage 35): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, daß die zuständigen Finanzbehörden untersucht haben, ob im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika Provisionen in Millionenhöhe von deutschen Unternehmen an deutsche Steuerpflichtige über Konten in Liechtenstein und der Schweiz gezahlt wurden, und wenn nein, wird sich die Bundesregierung bei den obersten Landesfinanzbehörden entsprechend informieren?18266* Deutscher Bundestag - 11. Wahlperiode - 23C. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. Oktober 1990 Bei den Ermittlungen der Oberfinanzdirektion Kiel im Zusammenhang mit dem Verdacht der ungeneh-migten Lieferung von U-Boot-Bauplänen an die Republik Südafrika ist auch der Zahlungsverkehr der betroffenen Unternehmen geprüft worden. Die Bundesregierung ist gehindert, zu diesem Zahlungsverkehr im einzelnen Stellung zu nehmen, da es sich um Tatsachen handelt, die zu den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen gehören. Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1984 wird hingewiesen. Danach ist die Offenbarung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht möglich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen der Abgeordneten Frau Würfel (FDP) (Drucksache 11/ 8162 Fragen 41 und 42): Wie schützt die Bundesregierung den deutschen Tierbestand und damit die Bevölkerung vor der weiteren Ausbreitung von BSE über das sechsmonatige Verbot der Einfuhr von britischem Tiermehl hinaus, und wie wird gewährleistet, daß das Einfuhrverbot nicht durch Handelswege umgangen wird? Plant die Bundesregierung, zur Unterbrechung der Infektionskette die Verfütterung von Tierkörpermehlen an Wiederkäuer generell zu verbieten, da diese Tierfütterung eine für Wiederkäuer unnatürliche Nahrung darstellt und zudem noch eine mögliche Gefahr der Übertragung von BSE durch Rindfleisch sowie daraus hergestellte Nahrungsmittel bzw. andere Produkte (z. B. Milch, Lactose, Gelatine) auf Menschen nicht ausgeschlossen werden kann? Zu Frage 41: Nach den Vorschriften der Futtermittel-Einfuhrverordnung bedarf die Einfuhr von Futtermitteln tierischer Herkunft der Genehmigung. Die für tierseuchenrechtliche Einfuhrangelegenheiten zuständigen Referenten der Bundesländer haben am 19. Mai 1989 beschlossen, Einfuhren von Tiermehl aus dem Vereinigten Königreich grundsätzlich nicht mehr zu genehmigen und bei der Herkunft von Tiermehlen aus anderen Ländern zur Auflage zu machen, daß das Tiermehl keine Anteile von Wiederkäuern mit Herkunft aus dem Vereinigten Königreich enthält. Durch die Verordnung zur Verhütung einer Einschleppung der Spongiformen Rinderenzephalopa-thie bei der Einfuhr von Futtermitteln tierischer Herkunft wird darüber hinaus bestimmt, daß die nach der Futtermittel-Einfuhrverordnung jeweils vorgeschriebenen amtlichen Bescheinigungen mit folgendem Zusatzvermerk zu versehen sind: „Das Futtermittel besteht nicht aus Tierkörpern, Tierkörperteilen oder Erzeugnissen von Rindern, die aus dem Vereinigten Königreich stammen, oder Fleischfuttermehl, Fleischknochenmehl oder Tiermehl, das aus dem Vereinigten Königreich stammt, oder enthält solches Material nicht." Zu Frage 42: Die Bundesregierung plant nicht, die Verfütterung von Tierkörpermehlen an Wiederkäuern generell zu verbieten. In der Bundesrepublik Deutschland werden sehr hohe Anforderungen an die Herstellung von Tiermehl gestellt; das für die Herstellung von Tiermehl verwendete Ausgangsmaterial (Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse) ist mit thermischen Verfahren, bei denen Wärme indirekt zugeführt wird, zu behandeln. Dieses Material ist zu erhitzen und anschließend mindestens 20 Minuten lang bei einer Temperatur von mindesten 133 Grad Celsius bei einem Druck von 3 bar unter ständigem Rühren heißzuhalten. Diese Anforderungen sind weit höher als in anderen EG-Ländern einschließlich Großbritannien. Nach Aussagen des Bundesgesundheitsamtes Berlin ist davon auszugehen, daß durch die vorgeschriebene Erhitzung auch die BSE-Erreger inaktiviert werden. In Großbritannien ist die Verfütterung von Tiermehl an Rinder zwischenzeitlich verboten worden, da dort wenig Neigung besteht, die Temperaturen bei der Tierkörperbeseitigung entsprechend zu erhöhen. Bisher ist in der Bundesrepublik Deutschland BSE nicht aufgetreten. Insofern besteht für unser Land eine andere Situation. Ein EG-weites Verbot der Verwendung von Tiermehl und Tierfett als Futtermittel wäre unter Zugrundelegung der geschilderten Lage und der gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und auch angesichts des Votums des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses bei der EG-Kommission unverhältnismäßig und bis jetzt nicht durchsetzbar. Ein nationales Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Rinder erscheint auch deshalb entbehrlich, weil in unserem Land Tiermehl üblicherweise nicht an Rinder, sondern nur an Schweine und Geflügel verfüttert wird und Einfuhren von Tiermehl aus Großbritannien bei uns seit Mai 1989 nicht mehr genehmigt werden. Ein solches Verbot hätte zudem nicht kalkulierbare Folgen für die Verwendung von Tiermehl in der Fütterung insgesamt und widerspräche damit auch dem von der Bundesregierung verfolgten Zweck der Abfallvermeidung. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 11/8162 Fragen 43 und 44): Unter welchen Voraussetzungen ist im Gastgewerbe nach derzeitiger Rechtslage die Beschäftigung von abgelehnten Asylbewerbern bzw. Asylbewerbern, die sich noch im Anerkennungsverfahren befinden, möglich? In welcher Weise werden die Beschäftigungsmöglichkeiten für beide Personenkreise durch das am 1. Januar 1991 in Kraft tretende Ausländergesetz und die noch geplanten Ausführungsverordnungen verändert? Ausländern, deren Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist, kann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist, daß der weitere Aufenthalt erlaubt oder geduldet wird und keine deutschen Arbeitsuchenden oder gleichgestellte Ausländer, wie EG-Staatsangehörige, auf den freien Arbeitsplatz vermittelt werden können. Asylbewerbern, deren Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, kann erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren eine Arbeitserlaubnis erteilt werden (§ 19 Abs.1a des Arbeitsförderungsgesetzes — AFG). Die Wartezeit endet vor Ablauf der vorgesehenen Dauer, wenn das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Asylberechtigung anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel gegen die Anerkennung eingelegt worden ist. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Arbeitserlaubnisverordnung haben Ausländer, die einen von einer deutschen Behörde ausgestellten gültigen Reiseausweis für Flüchtlinge besitzen, unabhängig von der Arbeitsmarktlage einen Rechtsanspruch auf die Arbeitserlaubnis. Von dieser Regelung werden künftig insbesondere Ausländer erfaßt, die zwar als Asylberechtigte nicht anerkannt werden, nach Feststellung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge aber unter das Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter fallen und damit nach § 51 Abs. 3 des neuen Ausländergesetzes zu den Flüchtlingen im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge — Genfer Konvention — gehören. Im übrigen werden die Beschäftigungsmöglichkeiten für die o. b. Personengruppen nicht verändert. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Schönebeck (Gruppe der PDS) (Drucksache 11/8162 Fragen 46 und 47): Bleibt die Bundesregierung bei ihrem Vorschlag, daß die Sozialzuschläge für rund 600 000 Rentner, die die niedrigsten Renten erhalten, nicht erhöht werden? Müßten nicht, zumindest bis zur Erreichung einer bestimmten Mindesthöhe der Renten, die nicht unter 800 DM liegen dürfte, die Sozialzuschläge in die Dynamisierung einbezogen werden? Der Sozialzuschlag bis zu einem monatlichen Betrag von 495 DM ist im Juli 1990 in das Rentenrecht der ehemaligen DDR eingeführt worden, weil es dort eine dem hiesigen Recht vergleichbare Sozialhilferegelung nicht gab. Im Einigungsvertrag ist vorgesehen worden, den Sozialzuschlag nur noch für Neuzugänge bis Ende 1991 und im übrigen für Bestandsrentner nur noch bis Mitte 1995 auszuzahlen. Der Soziälzuschlag stellt eine „pauschalierte Sozialhilfeleistung" dar, die deshalb auch nicht einfach entsprechend der Lohnentwicklung im gleichen Ausmaß wie die Renten angepaßt werden sollte. Im Hinblick darauf, daß die notwendigen Verwaltungsstrukturen zur Durchführung des erst 1991 auch in den neuen Bundesländern geltenden Bundessozialhilfegesetzes noch aufgebaut werden müssen, hat sich aber die Bundesregierung grundsätzlich dahingehend entschieden, daß die zum 1. Januar 1991 vorgesehene Rentenerhöhung um 15 v. H. nicht auf den Sozialzuschlag angerechnet wird. Damit ist sichergestellt, daß die Rentenerhöhung auch den Beziehern eines Sozialzuschlages in vollem Umfang zugute kommt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wimmer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 11/8162 Fragen 48 und 49): Nachdem die Bundesregierung bis vor kurzem erklärt hat, daß Entscheidungen über die Umstrukturierung der Bundeswehr erst Mitte 1991 getroffen werden könnten, frage ich sie, wieso jetzt Truppenkommandeure der Bundeswehr Entscheidungen über eine Auflösung und Umgruppierung von Einheiten öffentlich bekanntgeben können? Wird die Bundesregierung an ihrer Haltung festhalten, in erster Linie Einheiten und Standorte in den Ballungsräumen aufzulösen oder zu verringern und die Garnisonen in den ländlichen Regionen möglichst bestehen zu lassen, und wieso beginnt jetzt die Reduzierung der Garnisonen gerade in den ländlichen Regionen? Zu Frage 48: Die Aussage, daß Entscheidungen über die neue Struktur der Bundeswehr erst Mitte 1991 fallen werden, ist nach wie vor gültig. Bei den derzeit bekannt gemachten geplanten Veränderungen der Bundeswehr handelt es sich — wie Bundesminister Dr. Stoltenberg Ihnen bereits auf Ihre zwei Schreiben vom 25. September 1990 mitgeteilt hat — um Maßnahmen, mit denen wir einerseits auf die vom Parlament kurzfristig festgelegte verkürzte Wehrdienstdauer von 12 Monaten reagieren und andererseits die seit langem geforderte Verbesserung der Ausbildung der Reservisten anstreben. Zu Frage 49: Das BMVg beabsichtigt nach wie vor — wo immer möglich — Kasernen in Ballungsgebieten aufzugeben und sie in wirtschaftlich schwächeren Regionen zu belassen. Unabhängig davon werden sich die auf Grund der Wehrpflichtverkürzung notwendigen Personaleinsparungen in den ländlichen Regionen eher bemerkbar machen. Diese ab 1991 umzusetzenden Maßnahmen sehen grundsätzlich keine Standortauflösungen vor. Ausdünnungen sind aber vielfach nicht vermeidbar.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich schließe diese Debatte. Die Aktuelle Stunde ist beendet.

    Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

    2. a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz von Embryonen (Embryonenschutzgesetz — ESchG)


    - Drucksache 11/5460 -

    Vizepräsident Westphal

    Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)


    - Drucksache 11/8057, 11/8175 -

    Berichterstatter: Abgeordnete Frau Nickels Seesing Dr. de With


    (Erste Beratung 183. Sitzung)


    b) Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)


    zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung

    Kabinettbericht zur künstlichen Befruchtung beim Menschen

    zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dreßler, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Emmerlich, Catenhusen, Frau Blunck, Stiegler, Dr. de With, Frau Adler, Amling, Bachmaier, Frau Becker-Inglau, Dr. Böhme (Unna), Frau Bulmahn, Frau Conrad, Frau Dr. Dobberthien, Egert, Frau Faße, Frau Fuchs (Verl), Frau Ganse-forth, Gilges, Frau Dr. Götte, Frau Häm-merle, Frau Dr. Hartenstein, Jaunich, Klein (Dieburg), Kuhlwein, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny, Müller (Düsseldorf), Frau Dr. Niehuis, Frau Odendahl, Peter (Kassel), Dr. Pick, Reimann, Rixe, Schmidt (München), Schmidt (Salzgitter), Schütz, Frau Seuster, Frau Simonis, Singer, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Frau Steinhauer, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Weiler, Frau Weyel, Frau Wieczorek-Zeul, Wiefelspütz, Wittich, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD

    Chancen und Risiken der Anwendung neuer Methoden der künstlichen Befruchtung und bei Eingriffen in menschliche Keimzellen

    - Drucksachen 11/1856, 11/1662, 11/8057 -

    Berichterstatter: Abgeordnete Frau Nickels Seesing Dr. de With

    Zu dem Gesetzentwurf liegen ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN/Bündnis 90 auf Drucksache 11/8179 sowie Änderungsanträge der Fraktion der SPD auf den Drucksachen 11/8191 und 11/8192 vor.

    Der Ältestenrat hat für die gemeinsame Beratung eine Stunde vereinbart. — Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Seesing.



Rede von Heinrich Seesing
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Embryonenschutzgesetz betreten wir, wenn ich es richtig sehe, rechtspolitisches Neuland. Wir greifen durch strafrechtliche Verbote in Bereiche der Forschung ein. Wir verbieten schon jetzt die Anwendung therapeutischer Maßnahmen, die technisch noch nicht ausgereift sind, die aber ganze künftige Generationen verändern könnten.

Wenn dieses Gesetz zunächst die Grenzen der Anwendung der neuen Methoden der In-vitro-Fertilisa-tion und verwandter Verfahren festlegt, so wird es sich bewußtseinsbildend bei allen Fragen des Schutzes menschlichen Lebens auswirken.

Sicher, nicht alle Rechtsprobleme der sogenannten Fortpflanzungsmedizin konnten in diesem Gesetz geregelt werden. Das betrifft vor allem auch die Problematik der heterologen Insemination, also der Herbeiziehung eines Samenspenders. Die Mehrheit im Rechtsausschuß hat sich gegen eine gesetzliche Regelung zu diesem Zeitpunkt ausgesprochen. Ich halte diesen Beschluß auch für richtig, obwohl ich mich selbst lange Zeit für ein strafrechtliches Verbot der heterologen Insemination ausgesprochen habe. Ich habe aber doch starke Bedenken bekommen, ob ein solches Verbot verfassungsrechtlich Bestand haben würde.

Deswegen hatte ich persönlich im Juni dieses Jahres versucht, in einem eigenen Vorschlag diese Problematik zu regeln. Ich mußte aber erkennen, daß die Diskussion über diesen Punkt weitere Fragen, besonders auch verfassungsrechtlicher Art, nach sich zog, so daß der zeitliche Rahmen für die Behandlung des Embryonenschutzgesetzes in Frage gestellt war; denn für Regelungen des Schutzes des menschlichen Embryos ist es höchste Zeit. Ich befürchte, daß die bisherigen standesrechtlichen und sonstigen mehr freiwilligen Regelungen nicht mehr sehr lange Bestand haben können. Der Gesetzgeber ist deswegen gefordert. Wenn wir auch manche andere Vorschrift für wichtig und ihre Gegenstände für regelbedürftig ansehen, sollte an diesen Problemen die Zustimmung zum Embryonenschutzgesetz nicht scheitern.

Ich möchte auch nochmals auf den Zwiespalt hinweisen, in dem ich mich selbst und mit mir wahrscheinlich viele andere befinden: Auf der einen Seite lehne ich für mich alle diese Praktiken der Fortpflanzungsmedizin aus Gewissensgründen, die natürlich von meinen religiösen Überzeugungen geprägt sind, ab. Auf der anderen Seite sehe ich mich aber außerstande, von anderen Menschen dieselbe Einstellung zu verlangen. Ganz besonders gilt das für die Menschen und besonders für die Frauen, die sich nichts sehnlicher wünschen als ein eigenes Kind.

Was bringt uns nun das Embryonenschutzgesetz in der Fassung, wie sie der Rechtsausschuß erarbeitet hat?

Seesing

Erstens. Es wird untersagt, auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle zu übertragen, um sie dann im Körper dieser Frau natürlich oder künstlich zu befruchten, wobei der Begriff „künstlich" immer nur das Verfahren meinen kann. Daran, daß die Befruchtung durch die Verschmelzung der Kerne von Eizelle und Samenzelle geschieht, ändert allerdings auch das technische Verfahren nichts.

Zweitens. Eine Eizelle darf nur befruchtet werden, um bei der Frau eine Schwangerschaft herbeizuführen, von der die Eizelle stammt. Das bedeutet, daß die gezielte Erzeugung — oder härter ausgedrückt: Herstellung — menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken verboten ist und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird.

Jahrelang ist kontrovers über die Problematik diskutiert worden. Als Ergebnis dieser Diskussion stellte sich heraus, daß ein Schweigen des Gesetzgebers als ein Votum für die Duldung solcher Experimente gewertet würde. Genau das wollen wir nicht.

Das britische Parlament hat die Erzeugung von Embryonen für bestimmte Forschungen unter ganz bestimmten, doch schon einengenden Bedingungen zugelassen. Danach müssen diese Embryonen spätestens am 14. Tag nach der Erzeugung entweder in eine Frau eingesetzt oder getötet werden.

Wir haben unsere Verfassung mit den Art. 1 und 2 geschaffen, um den Staat für alle Zukunft zum Schutz der Menschenwürde zu zwingen. Um jegliche Manipulationsmöglichkeit auszuschalten, muß der Schutz vom Anfang bis zum Ende des Lebens reichen.

Drittens. Dieser Schutz beginnt im Augenblick der Entstehung menschlichen Lebens, d. h. im Augenblick der Verschmelzung der Kerne von Eizelle und Samenzelle. Ohne diese genaue Festlegung, die in § 8 des Gesetzes vorgenommen wird, wären die Vorschriften des Gesetzes sinnlos. Es gibt weder naturwissenschaftlich noch rechtlich noch religiös eine andere Lösungsmöglichkeit, wenn wir die Herstellung von Embryonen z. B. zu Forschungszwecken unterbinden wollen.

Viertens. Höchstens drei Embryonen dürfen auf eine Frau übertragen werden, um eine Schwangerschaft zu erleichtern. Es dürfen auch nicht mehr Eizellen befruchtet werden, als übertragen werden dürfen. Aber ein Verbot, mehr als drei Eizellen zu gewinnen, halte ich im Interesse der behandelten Frau für nicht in Ordnung. Wieso kann man z. B. vor der Entnahme bereits wissen, daß die drei Eizellen alle befruchtungsfähig sind? Die Frau, die sich der Prozedur einer In-vitro-Fertilisation unterzieht, hat so schon genug zu ertragen. So sollte ihr die mehrmalige Entnahme von Eizellen in einem Zyklus erspart bleiben. Ich möchte an dieser Stelle wenn schon nicht davor warnen, dann doch wenigstens fordern, daß die Frau ganz genau über das aufgeklärt wird, was da auf sie zukommt.


(Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE/Bündnis 90]: Passiert heute noch nicht!)


Fünftens. Die verbrauchende Forschung an und der Handel mit sogenannten überzähligen Embryonen

werden strafrechtlich verboten. Das letztere wird von allen Leuten verstanden, beim ersteren werden Fragen gestellt. Die Schwierigkeiten kommen doch da-

her, daß der überzählige — d. h. nicht auf eine Frau transferierbare — Embryo ohnehin dem Tod geweiht ist. Man kann sich fragen, ob es aus ethischer Sicht nicht vertretbar sei, diesem ungewollt nutzlosen Leben noch einen Sinn zu geben und es hochrangigen Forschungszielen dienen zu lassen. Aber: Was sind hochrangige Forschungsziele?

Bisher habe ich noch von keinem hochrangigen Forschungsziel gehört, zu dessen Erreichung man gegenwärtig menschliche Embryonen verbrauchen müßte. Und wenn man ein solches Ziel wirklich finden würde, ist es doch sehr fraglich, ob sich die Forschung dann mit einzelnen überzähligen Embryonen zufriedengeben würde. Ich befürchte, daß sie dann viele gezielt hergestellte Embryonen benutzen müßte und möchte. Auch halte ich die Freigabe solcher Experimente nur für einen Anfang, der zu der Gefahr führt, daß Dämme einstürzen: Zuerst sind es nur die zehn Tage alten Embryos, dann die sechs Wochen oder zwölf Wochen alten — und dann? Im übrigen sehe ich in Art. 5 Abs. 3 unseres Grundgesetzes keine verfassungsrechtliche Grundlage für den Forscher, menschliches Leben zu töten, um Erkenntnisgewinne zu erreichen.

Sechstens. Lange habe ich mich für ein totales Verbot der Geschlechtswahl durch Spermienselektion

ausgesprochen. In § 3 des Gesetzentwurfes wird das Verbot auch ausgesprochen; selbst die Überschrift des Paragraphen ist verschärft worden.


(Frau Schmidt [Hamburg] [GRÜNE/Bündnis 90]: Ja, ja!)


Ich habe aber eingesehen, daß einem Ehepaar nicht zugemutet werden kann, das volle Risiko einzugehen, bei einer vorhandenen geschlechtsgebundenen Erbkrankheit ein krankes Kind zu erhalten, wenn künftig die Möglichkeit besteht, durch Spermienselektion ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Ich persönlich habe auch die Verbindung zu einer möglichen Abtreibung gesehen, die jetzt verhindert werden kann. Der Rechtsausschuß hat mit seinem Beschluß rechtlich sehr enge Grenzen gesetzt und die Ausnahmen wirklich auf ganz wenige Erbkrankheiten beschränkt. Die Bluter gehören z. B. nicht zu diesen Ausnahmen.

Siebtens. Auf Vorschlag der Kollegen der SPD ist im Gesetzentwurf verankert worden, daß die wissentliche Befruchtung einer Eizelle mit dem Samen eines schon verstorbenen Mannes strafrechtlich geahndet werden muß, wobei die betroffene Frau von einer strafrechtlichen Verfolgung ausgenommen werden soll.

Achtens. Von besonderer Bedeutung ist das Verbot der künstlichen Veränderung menschlicher Keimbahnzellen. Schon die Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie" hat ein solches Verbot gefordert.


(Kohn [FDP]: Sehr wahr!)


Der Bundestag hat sich mehrfach für ein solches Verbot ausgesprochen, so bei der Abschlußberatung des Berichts der Enquete-Kommission im Oktober 1989 und bei der Verabschiedung des Gentechnikgesetzes im März dieses Jahres.

Seesing

In Teilen der Öffentlichkeit stößt das Verbot auf Kritik. Es wird gefragt, ob wir Politiker denn nicht die Heilung von schwersten Erbkrankheiten durch Gentransfer in Keimbahnzellen oder totipotente Zellen erreichen wollten. Natürlich wollen auch Politiker die Heilung von Krankheiten. Aber die Frage ist doch eine ganz andere. Vielleicht geht es heute nur um eine Krankheit. Morgen sind es dann schon andere Eigenschaften eines Menschen. Wie soll also der Mensch denn letztlich aussehen, der da verändert werden soll? Wollen wir eventuell eine Welt mit nur schönen und gesunden Menschen? Sind wir noch bereit, Behinderte und Behinderungen anzunehmen?

Wenn wir in der nächsten Wahlperiode die Probleme der Genomanalyse zu diskutieren haben, dann werden sich diese Fragen neu und verschärft stellen. Das Problem der sogenannten Keimbahntherapie liegt ja insbesondere darin, daß alle Nachkommen eines Menschen betroffen sind, der aus der Verschmelzung der Kerne einer gentechnisch veränderten Eizelle und einer möglicherweise ebenso behandelten Samenzelle entstanden ist. Das wäre der klassische Fall von Menschenzüchtungen, und die wollen wir nicht.

Neuntens. Daß wir das Klonen und die Chimären– und Hybridbildung verbieten müssen, darüber gibt es Einigkeit im Hause. Deswegen ist es notwendig zu erklären, warum die Koalition einen weitergehenden Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt hat, der vorsah, die Befruchtung einer menschlichen Eizelle mit dem Samen eines Tieres oder einer tierischen Eizelle mit dem Samen eines Menschen zu bestrafen.

Um die Befruchtungsfähigkeit männlichen Samens

festzustellen, ist heute der sogenannte Goldhamstertest weit verbreitet. Viele menschliche Samenzellen können nur deswegen nicht eine Befruchtung herbeiführen, weil sie die äußere Eihülle nicht durchdringen können. Diese Eihülle bei einer Frau hat die gleichen Eigenschaften wie die Eihülle eines Goldhamsters. So können bei den in großer Zahl anfallenden Goldhamstereizellen die notwendigen Versuche durchgeführt werden.

Ein Verbot aber müßte die jetzigen Möglichkeiten zur Feststellung der Ursachen der Unfruchtbarkeit und ihrer Behandlung stark einschränken. Da die Männer zu etwa 40 % ausschließlich und zu weiteren 20 % zusammen mit der Frau für die Unfruchtbarkeit bei einem Paar verantwortlich sind, könnte ein Verbot wieder ganz zu Lasten der Frau gehen. Bis Ersatztests ausreichend zur Verfügung stehen, sollte deswegen auf ein Verbot verzichtet werden.

Zehntens. Der Rechtsausschuß hat einen Arztvorbehalt in den Gesetzentwurf eingefügt und damit eine Forderung des Bundesrats erfüllt. Danach darf nur der Arzt die Konservierung eines menschlichen Embryos oder einer Eizelle, in die eine Samenzelle eingedrungen oder künstlich eingebracht worden ist, vornehmen.

Ich will ganz deutlich machen, daß die Konservierung vom Embryonen nur ausnahmesweise zuzulassen ist, wenn der Gesundheitszustand der Frau den Transfer vorübergehend nicht erlaubt, die Frau diesen aber weiterhin wünscht. Ich kann mir vorstellen, daß wir diesen Punkt in einem Fortpflanzungsmedizinge-

setz genau festlegen müssen. Ich möchte auch vorschlagen, gleich zu Beginn der nächsten Wahlperiode die dafür notwendigen Grundgesetzänderungen auf den Weg zu bringen.

Meine Damen und Herren, ich weiß, daß die Mitglieder des Hauses die Problematik „Schutz des menschlichen Lebens" sehr ernst nehmen. Ich weiß auch, daß der Gesetzentwurf noch Mängel aufweist. Aber er zeigt einen richtigen Weg an. Ich kenne zur Zeit kein Land, das einen ähnlich strengen Schutz des Menschen gesetzlich geregelt hat. Ich hoffe aber, daß viele sich auch um diese Frage bemühen. Deswegen sollten wir schon ein Zeichen setzen.

Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Embryonenschutzgesetz.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



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    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Däubler-Gmelin.