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ID1122810600

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    Plenarprotokoll 11/228 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 228. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 4. Oktober 1990 Inhalt: Präsidentin Dr. Süssmuth 18015A Verzicht des Abg. Porzner auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 18017 B Eintritt des Abg. Weinhofer in den Deutschen Bundestag 18017 B Erweiterung der Tagesordnung 18017 B Tagesordnungspunkt 1: Eidesleistung von Bundesministern Präsidentin Dr. Süssmuth 18017 D Frau Dr. Bergmann-Pohl, Bundesministerin für besondere Aufgaben 18018A de Maizière, Bundesminister für besondere Aufgaben 18018A Dr. Krause, Bundesminister für besondere Aufgaben 18018B Dr. Ortleb, Bundesminister für besondere Aufgaben 18018B Dr. Walther, Bundesminister für besondere Aufgaben 18018 C Tagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Politik der ersten gesamtdeutschen Bundesregierung Dr. Kohl, Bundeskanzler 18018D Brandt SPD 18029 B Dr. Dregger CDU/CSU 18032 C Dr. Knabe GRÜNE 18033 B Dr. Ullmann GRÜNE 18036 A Lafontaine, Ministerpräsident des Saarlandes 18037 D Stratmann-Mertens GRÜNE 18040 B Dr. Hirsch FDP 18041 A Dr. Gysi PDS 18043 A Wetzel GRÜNE 18044 B Stratmann-Mertens GRÜNE 18045 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 18046A Dr. Bötsch CDU/CSU 18053 A Dr. Klejdzinski SPD 18054 B Thierse SPD 18055 C Dr. Elmer SPD 18056 C Dr. Lammert CDU/CSU 18056 D Frau Dr. Vollmer GRÜNE 18058A Dr. Wieczoreck (Auerbach) CDU/CSU 18060A Frau Unruh fraktionslos 18061 D Wüppesahl fraktionslos 18063 B Zusatztagesordnungspunkt 1: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Anzahl der Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Bundestages Frau Birthler GRÜNE 18065 C Bohl CDU/CSU 18066 A Jahn (Marburg) SPD 18066 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 18067 A Frau Birthler GRÜNE 18067 C Dr. Steinitz PDS 18067 D Wüppesahl fraktionslos 18068A, D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Oktober 1990 Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes sowie zur Änderung des Parteiengesetzes (Drucksache 11/8023) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache 11/8033) Dr. Schäuble, Bundesminister BMI 18070B Bernrath SPD 18071 B Frau Birthler GRÜNE 18071 D Lüder FDP 18072 D Dr. Knabe GRÜNE 18073 B Jahn (Marburg) SPD 18073 C Häfner GRÜNE 18074 B Dr. Heuer PDS 18076 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 18077A, 18079 C Stahl (Kempen) SPD 18077 D Reddemann CDU/CSU 18078 A Westphal SPD 18079 A Wüppesahl fraktionslos 18079D, 18080D Frau Unruh fraktionslos 18080 B Zusatztagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (Drucksache 11/8024) 18081 A Nächste Sitzung 18081 C Berichtigung 18081 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 18083 A Anlage 2 Liste der Abgeordneten, in deren Namen der Abgeordnete Conradi eine mündliche Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — (Drucksachen 11/7760, 11/7817, 11/7831, 11/7841, 11/7920, 11/7931, 11/7932) abgegeben hat 18083* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Oktober 1990 18015 228. Sitzung Berlin, den 4. Oktober 1990 Beginn: 10.00 Uhr
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    Berichtigung 225. Sitzung, Seite 17797 * C, Zeile 17: Statt „.. 2-39 Jahre. " ist „... 12-39 Jahre." zu lesen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 228. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 4. Oktober 1990 18083* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens SPD 05. 10. 90 * Büchner (Speyer) SPD 05. 10. 90 * Dr. Gautier SPD 05. 10. 90 Gerster (Worms) SPD 05. 10. 90 Grünbeck FDP 05. 10. 90 Hornhues CDU/CSU 05. 10. 90 Kalisch CDU/CSU 05. 10. 90 Kastning SPD 05. 10. 90 Müller (Düsseldorf) SPD 4. 10. 90 Frau Nickels GRÜNE 5. 10. 90 Schäfer (Offenburg) SPD 05. 10. 90 Dr. Schulte (Schwäbisch CDU/CSU 05. 10. 90 Gmünd) Steiner SPD 05. 10. 90 * Wischnewski SPD 05. 10. 90 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Liste der Abgeordneten, in deren Namen der Abgeordnete Conradi eine mündliche Erklärung nach § 31 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands — Einigungsvertragsgesetz — (Drucksachen 11/7760, 11/7817, 11/7831, 11/7841, 11/7920, 11/7931, 11/7932) abgegeben hat* ) Antretter, Büchner (Speyer), Dr. von Bülow, Conradi, Duve, Egert, Erler, Fuchs (Verl), Gansel, Dr. Glotz, Frau Dr. Götte, Frau Dr. Hartenstein, Heyenn, Hiller (Lübeck), Dr. Holtz, Jungmann (Wittmoldt), Kirschner, Kühbacher, Frau Kugler, Kuhlwein, Lambinus, Lutz, Müller (Düsseldorf), Müller (Pleisweiler), Frau Odendahl, Opel, Peter (Kassel), Dr. Pick, Rixe, Schanz, Dr. Scheer, Schmidt (Salzgitter), Dr. Schöfberger, Sielaff, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Sonntag-Wolgast, Steiner, Dr. Struck, Frau Terborg, Toetemeyer (alle SPD) *) Siehe 226. Sitzung, Seite 17891 C
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Schäuble


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Sätzen der Entscheidung, aus der wir hier die notwendigen Konsequenzen zu ziehen haben, darauf hingewiesen, daß Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung in der mündlichen Verhandlung erklärt haben, sie seien bei Ergehen einer die Verfassungswidrigkeit der streitbefangenen Vorschriften feststellenden Entscheidung des Senats willens und in der Lage, rechtzeitig im Blick auf den vom Bundespräsidenten als Wahltag bestimmten 2. Dezember 1990 die erforderlichen Änderungen des Bundeswahlgesetzes vorzunehmen.
    Davon geht der Senat aus. Er sieht deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt davon ab, durch Erlaß einer Anordnung nach § 35 BVerfGG selbst die rechtliche Grundlage für die Durchführung der Wahlen bereitzustellen.
    Deswegen bin ich dem Bundestag und allen Fraktionen dankbar, daß wir in der Lage sind, kurzfristig die Konsequenzen aus dem Urteil des Verfassungsgerichts vom 29. September 1990 zu ziehen. Herr Kollege Wüppesahl, der so sehr auf die Einhaltung des Urteils des Verfassungsgerichts drängt, hat übersehen, daß uns das Verfassungsgericht selbst zu der zügigen Beratung und Verabschiedung eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes verpflichtet hat,

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

    weil andernfalls das Verfassungsgericht selbst im Wege der einstweiligen Anordnung die notwendigen Entscheidungen getroffen hätte.
    Im übrigen denke ich, daß der Satz des Kollegen Willy Brandt in der Aussprache zur Regierungserklärung des Bundeskanzlers, die Gesamtheit der Staats- und Wahlbürger sei in die Entscheidungen einzubeziehen, vor allen Dingen in dem Sinne zu gelten hat, daß wir so rasch wie möglich in freien, geheimen, allgemeinen Wahlen ein gesamtdeutsches Parlament wählen. Mir wäre es lieber gewesen, wir hätten es am 14. Oktober 1990 geschafft. Aber wir müssen auf alle Fälle beim 2. Dezember 1990 verbleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich möchte gerne auf die Aussprache Bezug nehmen, die wir im Ausschuß Deutsche Einheit am 4. Juli 1990 geführt haben. Das war zu einem Zeitpunkt, als wir noch nicht sicher waren, ob wir die Grundlagen für eine gesamtdeutsche Wahl des Deutschen Bundestages durch einen Vertrag zwischen den Regierungen der damaligen DDR und der damaligen Bundesrepublik Deutschland schaffen sollten, um die Wahl schon einheitlich vorzubereiten. Ich habe damals auf entsprechende Fragen des Kollegen Vogel vor dem Ausschuß Deutsche Einheit ausgeführt, daß ich mich auch bei einem einheitlichen Wahlgesetz nachhaltig dafür einsetzen werde, daß wir bei der ersten Wahl als Voraussetzung für den Zugang zu einem gesamtdeutschen Parlament das Erringen von drei Direktmandaten, wie wir es bisher haben, oder 5 % der Stimmen in mindestens einem der beiden zusammenwachsenden oder sich vereinigenden Teile Deutschlands festlegen.
    Herr Kollege Vogel, Sie haben damals ausgeführt, für Sie sei unerläßlich, daß in diesem Wahlgesetz die Fünfprozentklausel nur für das gesamte Wahlgebiet vorgesehen werden. Dies nur damit wir für die Historie wissen, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist.

    (Jahn [Marburg] [SPD]: Sie hatten einen formulierten Antrag, Herr Minister!)

    — Ja, natürlich, Herr Kollege Jahn, es gab auch einen formulierten Antrag. Der war auch falsch. Aber das ändert nichts an meiner Aussage. Ich will auch gar nicht so sehr auf die Historie rekurrieren. Mir geht es vielmehr darum, darauf hinzuweisen, daß wir, weil wir den notwendigen Konsens über ein Wahlrecht so, wie es das Bundesverfassungsgericht jetzt für diese erste gesamtdeutsche Wahl für notwendig hält, nicht zustande gebracht haben — im übrigen so wenig in der Volkskammer wie im Bundestag — , gemeinsam — jedenfalls die große Mehrheit in beiden Parlamenten — der Überzeugung waren, daß bei einer auf das Gesamtgebiet bezogenen Fünfprozentklausel die Zulassung von Listenverbindungen zwischen Parteien, die mit Ausnahme Berlins nicht in einem Bundesland gegeneinander konkurrieren, ein zureichendes Instrument sei, um der besonderen Situation der ersten gesamtdeutschen Wahl eines Bundestages Rechnung zu tragen.
    Das Bundesverfassungsgericht ist dem Bundestag, dem Bundesrat und der Volkskammer in dieser verfassungsrechtlichen Auffassung nicht gefolgt. Wir haben in dem ganz selbstverständlichen Respekt vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts daraus die Konsequenzen zu ziehen. Der von den Fraktionen der



    Bundesminister Dr. Schäuble
    CDU/CSU und FDP vorgelegte Gesetzentwurf zieht genau diese Konsequenzen.
    Er sieht vor, daß wir die bewährte Fünfprozentklausel bei der ersten gesamtdeuschen Wahl angesichts der besonderen Umstände mindestens auf einen der beiden bisherigen Teile beziehen — die seit gestern keine Teile mehr sind — , so daß es für die Teilnahme an der Mandatsverteilung nach den erhaltenen Zweitstimmen für politische Parteien und Gruppierungen ausreichend ist, wenn sie entweder drei Direktmandate oder 5 % der Stimmen entweder in den bisherigen elf Bundesländern oder in den neuen fünfeinhalb Ländern erringen. Das ist also die Regionalisierung der Fünfprozentklausel.
    Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf entsprechend dem Votum des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls vor, daß wir in den seit gestern zur Bundesrepublik Deutschland gehörenden fünfeinhalb neuen Ländern, also in den fünf Ländern plus dem Teil Berlins, für die erste gesamtdeutsche Wahl Listenvereinigungen nach dem bisherigen Recht der DDR zulassen.
    Er regelt darüber hinaus die notwendigen Konsequenzen für die Mitteilung dieser Listenvereinigungen und der Beteiligung an den Bundestagswahlen gegenüber dem Bundeswahlleiter. Daher tragen wir mit diesem Gesetzentwurf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung.
    Wir müssen das mit großem zeitlichem Druck tun. Denn die vorgesehenen Fristen sind so, daß wir versuchen sollten, die Beratungen im Bundestag in dieser Woche zum Abschluß zu bringen. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, sich in einer Sondersitzung am kommenden Montag mit der Sache zu befassen, so daß wir in der Lage sein könnten, am Montag Klarheit über das für die Wahl am 2. Dezember geltende Verfahren zu haben.
    Ich denke, von all den großen Aufgaben, die wir in den letzten Monaten mit großer Geschwindigkeit erfüllen mußten, ist das Ziehen der Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine verhältnismäßig einfache. Es handelt sich um ein ungewöhnlich klares Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
    Ich bitte die Fraktionen des Hauses, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und die Beratungen so zügig abzuwickeln, daß auch der Bundesrat dem Gesetz am Montag seine Zustimmung erteilen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als nächster hat das Wort der Abgeordnete Herr Bernrath.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Gottfried Bernrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Meine Herren! Wahlrecht ist Qualrecht, wie wir in diesen Tagen erfahren. Es gilt nun, unterschiedliche Meinungen nach den Vorlagen, die wir haben — den Gesetzentwürfen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion die GRÜNEN —, festzustellen, sie zu gewichten und, wenn möglich, so schnell wie möglich zusammenzuführen.
    Das ist in einem langen, mühsamen Prozeß während der Sommermonate für das Wahlrecht zum 12. Deutschen Bundestag bereits geschehen. Nach einer Unzahl von Beratungen hatten sich CDU/CSU, SPD und FDP auf ein Ergebnis geeinigt, das dann in der Wahlrechtsvereinbarung seinen Niederschlag gefunden hat.
    Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Ergebnis, wie bekannt, nicht für richtig gehalten und die Entscheidung des Gesetzgebers „kassiert" . Es ist hier nicht der Ort, sich mit dieser Entscheidung kritisch auseinanderzusetzen. Nur soviel heute: Es ist schon mutig, das Volk — immerhin den Souverän unserer Staatsordnung — zu zwingen, nach getrennten Wahlgebieten, nämlich in der bisherigen DDR und der bisherigen Bundesrepublik, für den 12. Deutschen Bundestag zu wählen — und das, nachdem das Volk in der DDR die Vereinigung Deutschlands gerade durchgesetzt hatte.

    (Beifall bei der SPD)

    Zumindest nach dieser Entscheidung wird es künftig Abgeordnete unterschiedlicher Legitimierung, unterschiedlichen Rechts geben. Es steht immerhin im Grundgesetz geschrieben, daß alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und daß diese „vom Volke in Wahlen und Abstimmungen" ausgeübt wird, also nicht etwa von der Bevölkerung der früheren DDR oder der ehemaligen Bundesrepublik Deutschland. Der wichtige — wenn nicht der wichtigste — Grundsatz im Wahlrecht, nämlich der der Gleichheit der Wähler und damit der Gleichgewichtigkeit der Stimmen, wird hier meines Erachtens gründlich außer acht gelassen. Art. 20 des Grundgesetzes, dem diese Überlegungen zugrunde liegen, steht zusammen mit Art. 1 und seinen Grundsätzen nach unserer Verfassung ganz obenan. Beide Artikel sind unabänderlich. Sie sind also nicht mit noch so großen Mehrheiten im Parlament und ebensowenig, meine ich, durch Entscheidungen in Karlsruhe zu verändern.