Rede von
Dr.
Wolfgang
von
Geldern
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Opel, der Bundesregierung ist bekannt, daß die schweren und sehr schweren Sturmfluten des vergangenen Winterhalbjahres an der Nord- und Ostseeküste erhebliche Schäden verursacht haben. Über den Schadensumfang insgesamt, insbesondere auch im Bereich Nordfriesland/Dithmarschen, gibt es aber noch keine exakten Angaben.
Aus der Tatsache, daß im Januar/Februar dieses Jahres drei Stürme einander folgten, kann noch nicht auf eine Erhöhung der Frequenz von Sturmfluten geschlossen werden. Auch ein ständiges bedrohliches Ansteigen des mittleren Tidehochwassers liegt nicht vor. Vielmehr haben Vergleiche der mittleren Tidehochwasserstände, die seit dem 19. Jahrhundert gemessen werden, in den Jahren 1959 bis 1983 einen mittleren Anstieg von insgesamt 16 cm ergeben. Hochgerechnet auf 100 Jahre ergäbe sich dadurch ein Anstieg von etwa 64 cm gegenüber einem Säkularanstieg von etwa 25 cm in der Zeit vor 1950.
Bei der Finanzierung von Küstenschutzmaßnahmen ist zwischen Schadensbeseitigung und Verbesserungsmaßnahmen, also Vorsorge, zu unterscheiden. Für die Beseitigung der aus den Sturmfluten und Stürmen resultierenden Schäden an den Küstenschutzwerken sind ausschließlich die betroffenen Länder zuständig. Bei Schäden an versichertem Privateigentum treten die Versicherungsgesellschaften ein.
*) vgl. Seite 16442A
Die Finanzierung des Küstenschutzes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" geschieht in der Weise, daß das jeweilige Land die von ihm als dringend anerkannten Verbesserungsmaßnahmen plant und durchführt und der Bund 70 % der Gesamtkosten übernimmt. Eine darüber hinausgehende finanzielle Entlastung der Küstenländer ist vom Bund nicht beabsichtigt.