Ich hoffe, daß ich Sie nicht enttäuschen werde. — Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz ist einiges gesagt worden. Wir sind der Ansicht, daß man die Arbeitsgerichtsbarkeit organisatorisch sehr wohl den Rechtspflegeministerien zuordnen kann, aber nicht muß. Deswegen meine ich, daß diese zusätzliche Gestaltungsfreiheit für die Länder — insofern gibt es hier einen kleinen Unterschied in der Betrachtungsweise — eine Sache ist, die nur gut sein kann. Die Länder, die das nicht wollen, müssen es ja nicht tun. Sie können es lassen. Es gibt Vor- und Nachteile. Insgesamt glauben wir, daß das eine vernünftige Regelung ist.
Was die Angleichung des Kündigungsrechts bei Arbeitern und Angestellten betrifft, so hat mich Ihre Aussage, Frau Kollegin Steinhauer, daß Sie das für überflüssig halten, etwas verblüfft, denn wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind auch Sie für diese Regelung; sie geht Ihnen nur nicht weit genug.
— Wir machen etwas sehr Richtiges: Wir heben den Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten auf einem sehr wichtigen Gebiet, nämlich bei der Anrechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit auf den Kündigungsschutz, auf. Wir müssen jedoch mit Verblüffung feststellen, daß die SPD dies für überflüssig hält. Im übrigen, Herr Staatssekretär, tun wir das nicht nur deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht das so beschlossen hat. Ich jedenfalls bin dafür, weil es insgesamt eine gute Sache ist.
Wir beabsichtigen, in den Ausschußberatungen über das Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz, das von der Bundesregierung eingebracht wurde, hinaus zusätzliche Themen anzusprechen. Frau Kollegin Würfel, Sie haben ja bereits ein wichtiges Gebiet angesprochen. Ihre Zusammenstellung, in der Sie den Nachholbedarf der Frauen aufgelistet haben, war ja äußerst eindrucksvoll. Ich muß mich darauf beschränken, darzulegen, was wir mit der geplanten Gesetzesänderung beabsichtigen.
— Ich war tief beeindruckt. Ja, das war gut. — Wie gesagt, ich möchte mich auf das beschränken, was wir vorhaben.
Wir müssen Abschied nehmen von überholten Bestimmungen, die die Arbeit von Frauen im Bauhauptgewerbe verbieten. Diese Vorschriften sind zum Teil über 50 Jahre alt. Sie waren damals — im Gegensatz zu den Beispielen, die Sie vorgetragen haben — auch durchaus vernünftig, und zwar einfach deshalb, weil die Arbeiten physisch so schwer waren — auch die Arbeitssicherheit war damals nicht so entwickelt, wie das heute der Fall ist — , daß es für Frauen damals aus gutem Grund nicht zumutbar war, als Maurerinnen, Dachdeckerinnen oder Tiefbauerinnen usw. zu arbeiten. Es fällt einem interessanterweise durchaus schwer, diese alten Männerberufe jetzt in ihrer weiblichen Form auszusprechen; ich stelle das soeben selber fest.
Das hat sich jetzt geändert, und zwar — ich wiederhole das — wegen der Verbesserung der Arbeitssicherheit und der Arbeitstechnik.
— Dazu wird es ganz sicher nicht kommen. — Ich habe auch gehört, daß die betroffenen Frauen dies wünschen, wobei es natürlich anachronistisch ist, wenn wir den Frauen im Rahmen einer Enquete „Frauen und Gesellschaft" einerseits den Zugang zu technisch-gewerblichen Berufen erleichtern wollen, andererseits jedoch an solchen Dingen festhalten.
Ich habe also gehört, daß die Frauen, die hiervon betroffen sind, dies ausdrücklich wünschen. Ich weise auch noch darauf hin, daß vor dem Hintergrund der Öffnung der Grenzen im Osten jetzt ganz praktischer Bedarf gegeben ist, weil die Frauen aus der DDR, aber auch aus anderen Ländern
14378 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989
Dr. Warrikoff
— Herr Kollege Andres, Sie haben manchmal die Eigenschaft, an ernsten Punkten ganz ungeheuer heiter zu werden; ich habe Schwierigkeiten, das nachzuvollziehen, aber bitte —,
die dort z. B. als Maurerinnen oder Zimmererinnen tätig waren, dies auch hier tun wollen.
Wir haben ferner vor, medizinische Untersuchungen, die bei Lkw- und Busfahrerinnen vorgesehen sind, die, da sie nicht wirklich geschlechtsspezifisch begründbar sind, irgendwo einen diskriminierenden Charakter haben, in diesem Gesetz abzubauen.
Wir haben schließlich vor — jetzt machen wir etwas, meine Damen und Herren, wo sich die Gleichheit zugunsten der Männer auswirkt, oder auch nicht, das werden wir noch sehen — , den Hausarbeitstag für Frauen abzuschaffen. Das ist eine gesetzliche Regelung aus dem Jahre 1943, die in den 50er Jahren in verschiedenen Bundesländern aufgenommen wurde. Hier sind wir vom Bundesverfassungsgericht gehalten, Verfassungskonformität herbeizuführen. Wir werden das tun, indem winden Hausarbeitstag aufgeben.
Ich glaube, daß dieser Gesetzentwurf insgesamt eine gute Fortentwicklung unseres Arbeitsrechts darstellt.