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ID1118531600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/185 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 185. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Inhalt: Zusätzliche Überweisung eines Gesetzentwurfs — Umsatzsteuergesetz (Drucksache 11/5977) — an den Haushaltsausschuß 14269 A Erweiterung der Tagesordnung 14269 A Begrüßung des Marschalls des Sejm der Volksrepublik Polen und einer Delegation 14272 C Begrüßung einer Besuchergruppe aus OstBerlin 14283 C Zur Geschäftsordnung Such GRÜNE 14269D Bohl CDU/CSU 14270 D Lüder FDP 14272A Tagesordnungspunkt 5: Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksachen 11/6018, 11/6083) 14272D Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksachen 11/2583, 11/5723, 11/6097) Neumann (Bremen) CDU/CSU 14273 B Duve SPD 14275B, 14280D Lüder FDP 14277 B Frau Teubner GRÜNE 14278 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 14279 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie (Drucksachen 11/4792, 11/5744) Dr. Kreile CDU/CSU 14281 D Stiegler SPD 14283 D Kleinert (Hannover) FDP 14286 B Engelhard, Bundesminister BMJ 14287 A Jäger CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 14287D Präsidentin Dr. Süssmuth 14288 B Tagesordnungspunkt 8: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Zur EG-Charta sozialer Grundrechte (Drucksache 11/5906) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Drucksache 11/5332) c) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Vollendung des Binnenmarkts (Drucksache 11/5333) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur sozialen Dimension des Binnenmarktes (Drucksachen 11/4340, 11/5996) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Europäischer Rat in Straßburg am 8./9. Dezember 1989 (Drucksache 11/6089) Frau Wieczorek-Zeul SPD 14289 A Fuchtel CDU/CSU 14291 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14294 A Heinrich FDP 14296 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 14299 C Peter (Kassel) SPD 14303 B Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14305 D Dr. Wieczorek SPD 14308 A Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (Drucksachen 11/4793, 11/5952) 14310D Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Susset, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie dem Abgeordneten Paintner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes (Drucksache 11/6090) 14310 D Zusatztagesordnungspunkte 10 bis 12: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 142, 143, 144 zu Petitionen (Drucksachen 11/5921, 11/5980, 11/5981) 14311A Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 145 (Drucksache 11/6087) 14311 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Frau Abgeordneten Wieczorek-Zeul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stationierung von Flugzeugen der US-Streitkräfte auf dem Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Stationierung von US-Kampfhubschraubern auf dem Flughafen Wiesbaden-Erbenheim zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Rücknahme der Einverständniserklärung der Bundesregierung zur Stationierung von amerikanischen Kampfhubschraubern auf dem Militärflughafen Wiesbaden-Erbenheim (Drucksachen 11/2868 [neu], 11/2890, 11/2891, 11/4883) Frau Wieczorek-Zeul SPD 14314 A Petersen CDU/CSU 14316D Frau Schilling GRÜNE 14318 C Ronneburger FDP 14319 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 14321B Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 14322 D Horn SPD (Erklärung nach § 31 GO) 14323 C Becker (Nienberge) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 14323 C Vizepräsident Stücklen 14320D, 14321A Namentliche Abstimmungen 14323 D Ergebnisse 14324 A, 14325 C Zusatztagesordnungspunkt 13: Aktuelle Stunde betr. die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag nach dem Gipfeltreffen von Malta, Brüssel und Straßburg Frau Dr. Vollmer GRÜNE 14327 C Frau Geiger CDU/CSU 14328 C Wischnewski SPD 14329 D Mischnick FDP 14330 C Schäfer, Staatsminister AA 14331 B Verheugen SPD 14333 B Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 14334 B Frau Wieczorek-Zeul SPD 14335 A Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14336 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14337 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 14337 D Dr. Soell SPD 14338 C Uldall CDU/CSU 14339 B Lummer CDU/CSU 14340 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Datenschutz im Strafverfahren (Drucksachen 11/173, 11/1878) Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14341 C Eylmann CDU/CSU 14343 B Häfner GRÜNE 14345 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 III Funke FDP 14347 B Dr. de With SPD 14348 B Wüppesahl fraktionslos 14350 A Engelhard, Bundesminister BMJ 14350 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 137 zu Petitionen (AIDS-Bekämpfung) (Drucksache 11/5474) Peter (Kassel) SPD 14352 B Geis CDU/CSU 14353 C Frau Nickels GRÜNE 14355 A Funke FDP 14356 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 14357 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 141 zu Petitionen (Kernkraftwerk Nekkar-Westheim II) (Drucksache 11/5695) Frau Teubner GRÜNE 14358 A Dr. Göhner CDU/CSU 14358 D Reuter SPD 14359 D Funke FDP 14361 C Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 14362 A Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Nickels, Frau Schoppe, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes (Drucksache 11/3823) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Nickels, Frau Schoppe, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 11/3824) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Möglichkeit des Umgangs zwischen Vater und nichtehelichem Kind (Nichtehelichen-Umgangsgesetz — NEhelUmgG) (Drucksache 11/5494) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei Ruhen des Sorgerechts oder beim Tod der sorgeberechtigten Mutter (Drucksache 11/4277) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Namensrecht (Drucksache 11/4437) Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 14363 D Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 14365 B Dr. Pick SPD 14367 C Funke FDP 14369 D Werner (Ulm) CDU/CSU 14371 B Engelhard, Bundesminister BMJ 14371 D Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz) (Drucksache 11/5465) Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA 14373 D Frau Steinhauer SPD 14374 D Frau Würfel FDP 14376 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 14377 B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags des Abgeordneten Brück, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verhandlungen über ein neues Abkommen EWG-AKP (Drucksache 11/3738) b) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Verhandlungen über ein 4. AKP-EWG-Abkommen (Lomé IV) (Drucksache 11/5935) Brück SPD 14378 C Höffkes CDU/CSU 14380 A Volmer GRÜNE 14381 D Frau Walz FDP 14382 D Dr. Warnke, Bundesminister BMZ 14383 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Umwelt-Swings und Umwelt-Fonds zur Minderung grenzüberschreitender Emissionen durch DDR-Kraftwerke (Drucksachen 11/3661, 11/6094) Bohl CDU/CSU (zur GO) 14385 A Dr. Knabe GRÜNE 14385 C Harries CDU/CSU 14386 B Schütz SPD 14387 C Frau Dr. Segall FDP 14388 B Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 14389 A Dr. Knabe GRÜNE (zur GO) 14390 A Lüder FDP (zur GO) 14390 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/6009 vom 8. Dezember 1989 — Versuch der Streichung des Abschnitts über die Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika durch die bundesdeutsche UNO-Vertretung MdlAnfr 39 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw StMin Schäfer AA 14311D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14312 A Beurteilung und Finanzierung des Einsatzes von Bundesgrenzschutzbeamten im Rahmen der Friedenstruppe der Vereinten Nationen zur Beobachtung der Wahlen in Namibia MdlAnfr 48, 49 Frau Dr. Timm SPD Antw StMin Schäfer AA 14312B, 14312D ZusFr Frau Dr. Timm SPD 14312C, 14312D Nächste Sitzung 14390 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14391* A Anlage 2 Kosten für die Anzeigenkampagne „Die große Steuerreform" MdlAnfr 9 — Drs 11/6009 — Frau Schulte (Hameln) SPD SchrAntw BMin Klein BPA 14391* C Anlage 3 Vereinbarungen der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zur Wiedervereinigung Deutschlands; beharrliche Vertretung des Wiedervereinigungsanspruchs durch die Bundesregierung, insbesondere gegenüber dem französischen Verteidigungsminister und dem sowjetischen Staatspräsidenten MdlAnfr 51, 52 — Drs 11/6009 — Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 14391* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14269 185. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Ahrens SPD 15. 12. 89 * Dr. Apel SPD 15. 12. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 15. 12. 89 Frau Becker-Inglau SPD 15. 12. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14. 12. 89 * Dr. Bötsch CDU/CSU 15. 12. 89 Egert SPD 15. 12.89 Dr. Ehrenberg SPD 15. 12. 89 Dr. Emmerlich SPD 15. 12. 89 Frau Frieß GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Gautier SPD 14. 12. 89 Genscher FDP 15. 12. 89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 15. 12. 89 Haungs CDU/CSU 14. 12. 89 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 15. 12. 89 Heyenn SPD 15. 12. 89 Irmer FDP 15. 12. 89 Jaunich SPD 15. 12. 89 Kißlinger SPD 15. 12. 89 Klein (Dieburg) SPD 15. 12. 89 Frau Kottwitz GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 15. 12. 89 Kreuzeder GRÜNE 15. 12. 89 Leonhart SPD 14. 12. 89 Link (Diepholz) CDU/CSU 14. 12. 89 Meneses Vogl GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 15. 12. 89 Möllemann FDP 14. 12. 89 Dr. Müller CDU/CSU 15. 12. 89 Niegel CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Pohlmeier CDU/CSU 15. 12. 89 Reddemann CDU/CSU 15. 12. 89 Reuschenbach SPD 14. 12. 89 Frau Rock GRÜNE 15. 12. 89 Sieler (Amberg) SPD 14. 12. 89 Dr. Sperling SPD 15. 12. 89 Spranger CDU/CSU 14. 12. 89 Dr. Thomae FDP 15. 12. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 14. 12. 89 Waltemathe SPD 15. 12. 89 Wieczorek (Duisburg) SPD 14. 12. 89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 15. 12. 89 Dr. de With SPD 14. 12. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 15. 12. 89 Würtz SPD 15. 12. 89 Dr. Zimmermann CDU/CSU 15. 12. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Bundesministers Klein auf die Frage der Abgeordneten Frau Schulte (Hameln) (SPD) (Drucksache 11/ 6009 Frage 9): Wieviel Geld hat die Bundesregierung für die Anzeigenkampagne „Die große Steuerreform" in den letzten Tagen und Wochen ausgegeben? Viele Bürger sind zunehmend interessiert zu erfahren, welche Auswirkungen die 3. Stufe der Steuerreform ab 1. Januar 1990 für sie hat. Die Bundesregierung trägt diesem aktuellen Informationsbedürfnis durch Herausgabe eines Beihefters Rechnung. Diese achtseitige Informationsschrift, die als Anzeige gekennzeichnet ist, wird Publikumszeitschriften, vor allem Programmzeitschriften beigeheftet. Bei einer Gesamtauflage von ca. 28 Millionen Exemplaren entstehen Kosten von ca. 4,7 Millionen DM, davon ca. 2,7 Millionen DM für die Beiheftung und ca. 2 Millionen DM für Druck und Gestaltung der Informationsschrift. (Damit liegen die Kosten übrigens deutlich niedriger als bei einer vergleichbaren Anzeige.) Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 11/6009 Fragen 51 und 52): Welche Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs bzw. der drei Westmächte USA, Großbritannien und Frankreich bzw. der Verbündeten einschließlich der Verpflichtung der drei Westmächte bei der Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die WEU (Erklärung der Westmächte vom 3. Oktober 1954, 9. Final act of the Nine-Power Conference 28. September bis 3. Oktober 1954 V. 4.) und des Deutschlandvertrages vom 23. Oktober 1954 Artikel 7 Abs. 2 existieren, in denen sich die vorgenannten Mächte zur friedlichen Wiedereinigung Deutschlands bekannten, und in welcher Weise hat die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Auftrags des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Juli 1973 (Wiedervereinigungsanspruch nach außen beharrlich zu vertreten) diese Vereinbarungen nachdrücklich und „beharrlich" in Erinnerung gebracht? Wie tritt die Bundesregierung der Auffassung des französischen Verteidigungsministers Chevénement in der WEU-Versammlung vom 6. Dezember 1989 und der ähnlichen Auffassung des Staatspräsidenten der Sowjetunion, Generalsekretär Gorbatschow, entgegen, daß durch die Schlußakte der HelsinkiKonferenz (KSZE) die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR als Ergebnis des Zweiten Weltkrieges so festgeschrieben sei, daß sie einer Wiedervereinigung im Wege stünde, obwohl in der Schlußakte der Grundsatz festgehalten wurde, daß die Grenzen durch friedliche Mittel und durch Vereinbarungen verändert werden können? Zu Frage 51: Die Fülle der Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen, nach denen gefragt wird und die alle veröffentlicht sind, läßt sich in einer kurzen Antwort nicht darstellen. Als Beispiele aus jüngster Zeit erwähne ich: Die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der NATO vom 30. Mai 1989 und die Erklärung des Europäischen Rates zu Mittel- und Osteuropa vom 9. Dezember 1989. Der Kern beider Erklä- 14392* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 rungen ist die Bekräftigung des auch im Brief zur Deutschen Einheit festgelegten politischen Ziels der Bundesrepublik Deutschland, „auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt" . Die Beharrlichkeit der Bemühungen der Bundesregierung ergibt sich u. a. aus allen Kommuniqués der NATO-AM-Konferenzen seit Mai 1955. Zu Frage 52: Die Bundesregierung beruft sich zur Interpretation der Prinzipien der Schlußakte von Helsinki auf die im Prinzipienkatalog der Schlußakte selbst enthaltenen Anwendungs- und Interpretationsbestimmungen. Das Prinzip X bestimmt: Alle die vorstehend aufgeführten Prinzipien sind von grundlegender Bedeutung und werden folglich gleichermaßen und vorbehaltlos angewendet, wobei ein jedes von ihnen unter Beachtung der anderen ausgelegt wird. Das gilt auch für das Verhältnis des Prinzips der Unverletzlichkeit der Grenzen (Prinzip III.) zum Selbstbestimmungsrecht der Völker (Prinzip VIII.) und zur Möglichkeit friedlichen Wandels (Prinzip I.).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Sie fragen etwas länger und umfangreicher, als es in der knappen Zeit überhaupt zu beantworten ist, Frau Kollegin.
    Aber ich will noch einmal darauf hinweisen, daß derjenige nichteheliche Vater — auch wenn die Gesetzesänderung jetzt kommt —, der sich nie um das Kind gekümmert hat, der keinerlei Interesse gezeigt hat und der sich nun plötzlich aus einem nicht für das Vormundschaftsgericht und schon gar nicht für die Mutter und auch nicht für das Kind, wenn es dies schon empfinden kann, erfindlichen Grund zu interes-
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14373
    Bundesminister Engelhard
    Bieren beginnt, auch künftig das Umgangsrecht nicht erhalten wird.

    (Beifall des Abg. Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU])

    Aber wenden wir uns den anderen Fragen zu, über die ich soeben unter dem Stichwort nichteheliche Lebensgemeinschaft gesprochen habe.

    (Zurufe von den GRÜNEN)

    — Aber, meine Damen, es liegt etwas in der Natur der Sache, daß Fragen gestellt werden und anschließend die Behauptung aufgestellt wird, diese Fragen seien nicht oder nicht richtig beantwortet worden. Wir wissen doch, wie man da miteinander umzugehen pflegt. Es liegt vielleicht einfach nicht nur an meinem Unvermögen, es Ihnen entsprechend zu schildern, sondern auch an Ihrem Unvermögen, entsprechend zuzuhören.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Ach du lieber Gott! Wir hören immer ganz gut zu!)

    Meine Damen und Herren, ich meine, daß die ganze Problematik zeigt, daß eine umfassende Überprüfung der gesamten Rechtsproblematik bei nichtehelichen Kindern im weiteren Verlauf erforderlich ist. Da geht es dann um das elterliche Sorgerecht; es geht um das Unterhaltsrecht, und es geht um das Erbrecht. Da hier in dieser Debatte die Frage aufgeworfen worden ist, warum wir das Umgangsrecht regeln und das andere noch nicht regeln, sage ich Ihnen, daß die soeben von mir genannten Punkte umfassende rechtsvergleichende und rechtstatsächliche Untersuchungen voraussetzen, die von uns bereits in die Wege geleitet worden sind.

    (Frau Oesterle-Schwerin [GRÜNE]: Und warum haben Sie es mit dem Umgangsrecht so eilig?)

    Selbstverständlich gehört auch der Unterhalt für nichteheliche Kinder in diesen weiten Zusammenhang. Die Vorschläge der GRÜNEN zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches — wenn ich diese Anmerkung machen kann — führen zu trügerischen Hoffnungen der Unterhaltsberechtigten. Eine völlige Veränderung des Regelunterhalts wird die Väter veranlassen, den Regelunterhalt künftig nicht mehr zu akzeptieren und auf eine Herabsetzung zu klagen. Die Absicht des Vorschlags würde so allzu leicht in ihr Gegenteil verkehrt.
    Schlußbemerkung zum Ehenamensrecht: Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst den Grundsatz des einheitlichen Familiennamens für Ehegatten und Kinder als mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt. Es hat gleichzeitig aber zum Ausdruck gebracht, daß wir selbstverständlich frei sind, über dieses Problem nachzudenken.
    Der Antrag der GRÜNEN zum Ehenamensrecht beschränkt sich jedoch nicht auf eine solche Auflockerung. Vielmehr schüttet dieser Vorschlag buchstäblich das bekannte Kind mit dem bekannten Bade aus.

    (Frau Oesterle-Schwerin [GRÜNE]: Aber nicht das nichteheliche Kind!)

    Der Ehegatte soll nach der Eheschließung zwingend seinen Geburtsnamen fortführen und Kinder ebenso zwingend den Namen der Mutter erhalten. Damit sind die Zeiten vorbei, in denen sich die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen wählen durften. So weit sind wir gekommen. Vorbei sind auch die Zeiten, in denen Eltern und Kinder einen gemeinsamen Namen tragen durften.
    Immerhin zeigt der Antrag — um dieses zum Schluß zu sagen — , daß die Preisgabe des Ehenamensrechts die Regelungsprobleme von der Ebene der Eltern auf die Ebene der Kinder überträgt.
    Eine völlig befriedigende, völlig geschlechtsneutrale Regelung ist noch von niemandem gefunden worden. Es bleibt uns heute nur, hier festzustellen, daß, wie zu erwarten war, auch den GRÜNEN dieses Kunststück nicht gelungen ist.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Vorlagen auf den Drucksachen 11/3823, 11/3824, 11/5494, 11/4277 und 11/4437 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu überweisen. Gibt es dazu anderweitige Vorschläge? — Das ist nicht der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 15 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz)

— Drucksache 11/5465 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Rechtsausschuß
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Beratung 30 Minuten vorgesehen. — Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Herr Seehofer.

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    Rede von Horst Seehofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung legt Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften vor. Das Ziel dieses Gesetzes ist es einmal, die Neuregelungen der Ressortierungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit vorzunehmen, und zweitens, die teilweise Angleichung der gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte zu erreichen.
    Die Pläne mancher Bundesländer, die Zuständigkeit für sämtliche Zweige der Gerichtsbarkeiten in einem einzigen Ministerium zusammenzufassen und so die Landesjustizministerien zu sogenannten Rechtspflegeministerien auszubauen, sind bislang an der zwingenden gesetzlichen Regelung gescheitert,
    14374 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989
    Parl. Staatssekretär Seehofer
    daß die Arbeits- und Landesarbeitsgerichte in das Ressort des jeweiligen Arbeitsministers fallen.
    Der vorliegende Entwurf soll es den Ländern künftig freistellen, ob sie die Zuständigkeit für die Arbeitsgerichtsbarkeit wie bislang bei den Arbeitsministern belassen oder künftig auf die Justizminister übertragen. Da lediglich aus verfassungspolitischen Gründen die Organisationsfreiräume der Länder erweitert werden sollen, bleibt es für den Bund bei der bisherigen Regelung. Die Zuständigkeit für das Bundesarbeitsgericht und für das Arbeitsgerichtsgesetz liegt damit auch weiterhin beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Alles nur halbherzig!)

    Ich füge hinzu, daß wir diese Zuständigkeit auch künftig gerne wahrnehmen.
    Wir wissen, daß diese geplante Neuregelung der Ressortierung nicht unumstritten ist. Sie wird auch aus den Reihen der betroffenen Richter und Verbände in der Arbeitsgerichtsbarkeit kritisiert.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Mehr als kritisiert!)

    Deshalb möchte ich noch einmal klarstellen: Der Grund für die Neuregelung ist nicht, daß sich die bisherige Zuordnung zu den Länderarbeitsministern nicht bewährt habe.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Ja, warum denn?)

    Es geht nur darum, den Ländern aus verfassungspolitischen Gründen den gesetzlichen Freiraum für die Schaffung von Rechtspflegeministerien zu eröffnen.
    Bereits nach geltendem Recht ist in bestimmten grundlegenden Fragen der Verwaltung und Organisation der Arbeitsgerichtsbarkeit eine Zusammenarbeit zwischen dem Arbeits- und dem Justizminister des jeweiligen Bundeslandes gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung hat sich bewährt. Sie soll deshalb auch künftig beibehalten werden. Es gibt aber einen engen sachlichen Zusammenhang zwischen der arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Zuständigkeit der Arbeitsminister und der Verwaltungszuständigkeit für die Arbeitsgerichtsbarkeit. Deshalb wird auch in den Ländern, die die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit zukünftig auf ihren Justizminister übertragen werden, dieser teils im Einvernehmen, teils im Benehmen mit dem jeweiligen Arbeitsminister seine neue Zuständigkeit wahrnehmen. Ich begrüße es ausdrücklich, daß bei den Ausschußberatungen des Bundesrates die Länder ganz überwiegend diese Auffassung geteilt und deshalb der im Regierungsentwurf vorgesehenen Einvernehmensregelung zugestimmt haben.
    Der zweite wesentliche Punkt dieses Gesetzentwurfs betrifft die Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei der Berechnung verlängerter Kündigungsfristen. Je nach Maßgabe der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit gelten sowohl für Angestellte wie auch für Arbeiter verlängerte gesetzliche Kündigungsfristen. Bei der Berechnung dieser Beschäftigungsdauer wurden aber bei Angestellten bislang alle Zeiten nach der Vollendung des 25. Lebensjahres angerechnet, bei Arbeitern dagegen erst die Zeiten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr.
    Diese Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten wird durch diesen Entwurf ausgeräumt. Zukünftig sollen auch für Arbeiter alle Zeiten ab dem 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer berücksichtigt werden. Wir folgen damit einem Gesetzgebungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Regelung als mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes für unvereinbar erklärt hat.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Vor sieben Jahren!)

    Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dem vorliegenden Regierungsentwurf die Einbeziehung auch der in Heimarbeit Beschäftigten in diese Neuregelung der gesetzlichen Kündigungsfristen gefordert. Zu diesem frauen- und sozialpolitisch interessanten Vorschlag hat die Bundesregierung eine umfassende Prüfung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zugesagt.
    Die Frage einer Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten im gesetzlichen Arbeitsrecht wird durch den vorliegenden Entwurf nur in dem Bereich neu geregelt, zu dem bis heute eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt. Hier handelt es sich um besonders schwierige Fragen. Wir alle — auch Sie, Frau Steinhauer; ich möchte das gleich vorsorglich sagen — haben seit den Zeiten der von Ihnen Mitte 1981 aufgelösten ArbeitsgesetzbuchKommission die Erfahrung machen müssen, daß der für die Gesetzgebung erforderliche sozialpolitische Konsens gerade in Fragen des gesetzlichen Kündigungsrechts nicht immer leicht zu erzielen ist.
    Wir halten deshalb an unserem Grundsatz fest, daß nach der Klärung durch das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung die sich daraus ergebenden weiteren Konsequenzen für die gesetzliche Regelung prüfen wird.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)