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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/185 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 185. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Inhalt: Zusätzliche Überweisung eines Gesetzentwurfs — Umsatzsteuergesetz (Drucksache 11/5977) — an den Haushaltsausschuß 14269 A Erweiterung der Tagesordnung 14269 A Begrüßung des Marschalls des Sejm der Volksrepublik Polen und einer Delegation 14272 C Begrüßung einer Besuchergruppe aus OstBerlin 14283 C Zur Geschäftsordnung Such GRÜNE 14269D Bohl CDU/CSU 14270 D Lüder FDP 14272A Tagesordnungspunkt 5: Wahl der vom Deutschen Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksachen 11/6018, 11/6083) 14272D Tagesordnungspunkt 6: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksachen 11/2583, 11/5723, 11/6097) Neumann (Bremen) CDU/CSU 14273 B Duve SPD 14275B, 14280D Lüder FDP 14277 B Frau Teubner GRÜNE 14278 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 14279 D Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie (Drucksachen 11/4792, 11/5744) Dr. Kreile CDU/CSU 14281 D Stiegler SPD 14283 D Kleinert (Hannover) FDP 14286 B Engelhard, Bundesminister BMJ 14287 A Jäger CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 14287D Präsidentin Dr. Süssmuth 14288 B Tagesordnungspunkt 8: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Zur EG-Charta sozialer Grundrechte (Drucksache 11/5906) b) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (Drucksache 11/5332) c) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Rahmen der Vollendung des Binnenmarkts (Drucksache 11/5333) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur sozialen Dimension des Binnenmarktes (Drucksachen 11/4340, 11/5996) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Europäischer Rat in Straßburg am 8./9. Dezember 1989 (Drucksache 11/6089) Frau Wieczorek-Zeul SPD 14289 A Fuchtel CDU/CSU 14291 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14294 A Heinrich FDP 14296 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 14299 C Peter (Kassel) SPD 14303 B Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14305 D Dr. Wieczorek SPD 14308 A Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 22. März 1977 zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs der Rechtsanwälte (Drucksachen 11/4793, 11/5952) 14310D Zusatztagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von dem Abgeordneten Susset, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU sowie dem Abgeordneten Paintner, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Milchaufgabevergütungsgesetzes (Drucksache 11/6090) 14310 D Zusatztagesordnungspunkte 10 bis 12: Beratung der Beschlußempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 142, 143, 144 zu Petitionen (Drucksachen 11/5921, 11/5980, 11/5981) 14311A Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 145 (Drucksache 11/6087) 14311 B Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Frau Abgeordneten Wieczorek-Zeul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Stationierung von Flugzeugen der US-Streitkräfte auf dem Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Stationierung von US-Kampfhubschraubern auf dem Flughafen Wiesbaden-Erbenheim zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Frau Schilling, Schily und der Fraktion DIE GRÜNEN: Rücknahme der Einverständniserklärung der Bundesregierung zur Stationierung von amerikanischen Kampfhubschraubern auf dem Militärflughafen Wiesbaden-Erbenheim (Drucksachen 11/2868 [neu], 11/2890, 11/2891, 11/4883) Frau Wieczorek-Zeul SPD 14314 A Petersen CDU/CSU 14316D Frau Schilling GRÜNE 14318 C Ronneburger FDP 14319 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMVg 14321B Frau Rönsch (Wiesbaden) CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 14322 D Horn SPD (Erklärung nach § 31 GO) 14323 C Becker (Nienberge) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 14323 C Vizepräsident Stücklen 14320D, 14321A Namentliche Abstimmungen 14323 D Ergebnisse 14324 A, 14325 C Zusatztagesordnungspunkt 13: Aktuelle Stunde betr. die Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag nach dem Gipfeltreffen von Malta, Brüssel und Straßburg Frau Dr. Vollmer GRÜNE 14327 C Frau Geiger CDU/CSU 14328 C Wischnewski SPD 14329 D Mischnick FDP 14330 C Schäfer, Staatsminister AA 14331 B Verheugen SPD 14333 B Freiherr von Schorlemer CDU/CSU 14334 B Frau Wieczorek-Zeul SPD 14335 A Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14336 A Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14337 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 14337 D Dr. Soell SPD 14338 C Uldall CDU/CSU 14339 B Lummer CDU/CSU 14340 B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Datenschutz im Strafverfahren (Drucksachen 11/173, 11/1878) Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14341 C Eylmann CDU/CSU 14343 B Häfner GRÜNE 14345 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 III Funke FDP 14347 B Dr. de With SPD 14348 B Wüppesahl fraktionslos 14350 A Engelhard, Bundesminister BMJ 14350 D Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 137 zu Petitionen (AIDS-Bekämpfung) (Drucksache 11/5474) Peter (Kassel) SPD 14352 B Geis CDU/CSU 14353 C Frau Nickels GRÜNE 14355 A Funke FDP 14356 B Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 14357 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 141 zu Petitionen (Kernkraftwerk Nekkar-Westheim II) (Drucksache 11/5695) Frau Teubner GRÜNE 14358 A Dr. Göhner CDU/CSU 14358 D Reuter SPD 14359 D Funke FDP 14361 C Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 14362 A Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Nickels, Frau Schoppe, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschußgesetzes (Drucksache 11/3823) b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Nickels, Frau Schoppe, Frau Trenz und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (Drucksache 11/3824) c) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die rechtliche Möglichkeit des Umgangs zwischen Vater und nichtehelichem Kind (Nichtehelichen-Umgangsgesetz — NEhelUmgG) (Drucksache 11/5494) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sorgerecht für nichteheliche Kinder bei Ruhen des Sorgerechts oder beim Tod der sorgeberechtigten Mutter (Drucksache 11/4277) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE GRÜNEN: Namensrecht (Drucksache 11/4437) Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 14363 D Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 14365 B Dr. Pick SPD 14367 C Funke FDP 14369 D Werner (Ulm) CDU/CSU 14371 B Engelhard, Bundesminister BMJ 14371 D Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes und anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften (Arbeitsgerichtsgesetz-Änderungsgesetz) (Drucksache 11/5465) Seehofer, Parl. Staatssekretär BMA 14373 D Frau Steinhauer SPD 14374 D Frau Würfel FDP 14376 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 14377 B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags des Abgeordneten Brück, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verhandlungen über ein neues Abkommen EWG-AKP (Drucksache 11/3738) b) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Verhandlungen über ein 4. AKP-EWG-Abkommen (Lomé IV) (Drucksache 11/5935) Brück SPD 14378 C Höffkes CDU/CSU 14380 A Volmer GRÜNE 14381 D Frau Walz FDP 14382 D Dr. Warnke, Bundesminister BMZ 14383 D Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Umwelt-Swings und Umwelt-Fonds zur Minderung grenzüberschreitender Emissionen durch DDR-Kraftwerke (Drucksachen 11/3661, 11/6094) Bohl CDU/CSU (zur GO) 14385 A Dr. Knabe GRÜNE 14385 C Harries CDU/CSU 14386 B Schütz SPD 14387 C Frau Dr. Segall FDP 14388 B Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 14389 A Dr. Knabe GRÜNE (zur GO) 14390 A Lüder FDP (zur GO) 14390 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 Tagesordnungspunkt 2 (Fortsetzung) : Fragestunde — Drucksache 11/6009 vom 8. Dezember 1989 — Versuch der Streichung des Abschnitts über die Strafverfolgung im Zusammenhang mit dem U-Boot-Geschäft mit Südafrika durch die bundesdeutsche UNO-Vertretung MdlAnfr 39 Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE Antw StMin Schäfer AA 14311D ZusFr Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 14312 A Beurteilung und Finanzierung des Einsatzes von Bundesgrenzschutzbeamten im Rahmen der Friedenstruppe der Vereinten Nationen zur Beobachtung der Wahlen in Namibia MdlAnfr 48, 49 Frau Dr. Timm SPD Antw StMin Schäfer AA 14312B, 14312D ZusFr Frau Dr. Timm SPD 14312C, 14312D Nächste Sitzung 14390 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14391* A Anlage 2 Kosten für die Anzeigenkampagne „Die große Steuerreform" MdlAnfr 9 — Drs 11/6009 — Frau Schulte (Hameln) SPD SchrAntw BMin Klein BPA 14391* C Anlage 3 Vereinbarungen der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges zur Wiedervereinigung Deutschlands; beharrliche Vertretung des Wiedervereinigungsanspruchs durch die Bundesregierung, insbesondere gegenüber dem französischen Verteidigungsminister und dem sowjetischen Staatspräsidenten MdlAnfr 51, 52 — Drs 11/6009 — Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 14391* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14269 185. Sitzung Bonn, den 14. Dezember 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Ahrens SPD 15. 12. 89 * Dr. Apel SPD 15. 12. 89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 15. 12. 89 Frau Becker-Inglau SPD 15. 12. 89 Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14. 12. 89 * Dr. Bötsch CDU/CSU 15. 12. 89 Egert SPD 15. 12.89 Dr. Ehrenberg SPD 15. 12. 89 Dr. Emmerlich SPD 15. 12. 89 Frau Frieß GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Gautier SPD 14. 12. 89 Genscher FDP 15. 12. 89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 15. 12. 89 Haungs CDU/CSU 14. 12. 89 Hauser (Esslingen) CDU/CSU 15. 12. 89 Heyenn SPD 15. 12. 89 Irmer FDP 15. 12. 89 Jaunich SPD 15. 12. 89 Kißlinger SPD 15. 12. 89 Klein (Dieburg) SPD 15. 12. 89 Frau Kottwitz GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 15. 12. 89 Kreuzeder GRÜNE 15. 12. 89 Leonhart SPD 14. 12. 89 Link (Diepholz) CDU/CSU 14. 12. 89 Meneses Vogl GRÜNE 15. 12. 89 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 15. 12. 89 Möllemann FDP 14. 12. 89 Dr. Müller CDU/CSU 15. 12. 89 Niegel CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Pohlmeier CDU/CSU 15. 12. 89 Reddemann CDU/CSU 15. 12. 89 Reuschenbach SPD 14. 12. 89 Frau Rock GRÜNE 15. 12. 89 Sieler (Amberg) SPD 14. 12. 89 Dr. Sperling SPD 15. 12. 89 Spranger CDU/CSU 14. 12. 89 Dr. Thomae FDP 15. 12. 89 Dr. Todenhöfer CDU/CSU 15. 12. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 14. 12. 89 Waltemathe SPD 15. 12. 89 Wieczorek (Duisburg) SPD 14. 12. 89 Frau Wilms-Kegel GRÜNE 15. 12. 89 Dr. de With SPD 14. 12. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 15. 12. 89 Würtz SPD 15. 12. 89 Dr. Zimmermann CDU/CSU 15. 12. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Bundesministers Klein auf die Frage der Abgeordneten Frau Schulte (Hameln) (SPD) (Drucksache 11/ 6009 Frage 9): Wieviel Geld hat die Bundesregierung für die Anzeigenkampagne „Die große Steuerreform" in den letzten Tagen und Wochen ausgegeben? Viele Bürger sind zunehmend interessiert zu erfahren, welche Auswirkungen die 3. Stufe der Steuerreform ab 1. Januar 1990 für sie hat. Die Bundesregierung trägt diesem aktuellen Informationsbedürfnis durch Herausgabe eines Beihefters Rechnung. Diese achtseitige Informationsschrift, die als Anzeige gekennzeichnet ist, wird Publikumszeitschriften, vor allem Programmzeitschriften beigeheftet. Bei einer Gesamtauflage von ca. 28 Millionen Exemplaren entstehen Kosten von ca. 4,7 Millionen DM, davon ca. 2,7 Millionen DM für die Beiheftung und ca. 2 Millionen DM für Druck und Gestaltung der Informationsschrift. (Damit liegen die Kosten übrigens deutlich niedriger als bei einer vergleichbaren Anzeige.) Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 11/6009 Fragen 51 und 52): Welche Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs bzw. der drei Westmächte USA, Großbritannien und Frankreich bzw. der Verbündeten einschließlich der Verpflichtung der drei Westmächte bei der Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die WEU (Erklärung der Westmächte vom 3. Oktober 1954, 9. Final act of the Nine-Power Conference 28. September bis 3. Oktober 1954 V. 4.) und des Deutschlandvertrages vom 23. Oktober 1954 Artikel 7 Abs. 2 existieren, in denen sich die vorgenannten Mächte zur friedlichen Wiedereinigung Deutschlands bekannten, und in welcher Weise hat die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Auftrags des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Juli 1973 (Wiedervereinigungsanspruch nach außen beharrlich zu vertreten) diese Vereinbarungen nachdrücklich und „beharrlich" in Erinnerung gebracht? Wie tritt die Bundesregierung der Auffassung des französischen Verteidigungsministers Chevénement in der WEU-Versammlung vom 6. Dezember 1989 und der ähnlichen Auffassung des Staatspräsidenten der Sowjetunion, Generalsekretär Gorbatschow, entgegen, daß durch die Schlußakte der HelsinkiKonferenz (KSZE) die Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR als Ergebnis des Zweiten Weltkrieges so festgeschrieben sei, daß sie einer Wiedervereinigung im Wege stünde, obwohl in der Schlußakte der Grundsatz festgehalten wurde, daß die Grenzen durch friedliche Mittel und durch Vereinbarungen verändert werden können? Zu Frage 51: Die Fülle der Verträge, Vereinbarungen und Erklärungen, nach denen gefragt wird und die alle veröffentlicht sind, läßt sich in einer kurzen Antwort nicht darstellen. Als Beispiele aus jüngster Zeit erwähne ich: Die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der NATO vom 30. Mai 1989 und die Erklärung des Europäischen Rates zu Mittel- und Osteuropa vom 9. Dezember 1989. Der Kern beider Erklä- 14392* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 rungen ist die Bekräftigung des auch im Brief zur Deutschen Einheit festgelegten politischen Ziels der Bundesrepublik Deutschland, „auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt" . Die Beharrlichkeit der Bemühungen der Bundesregierung ergibt sich u. a. aus allen Kommuniqués der NATO-AM-Konferenzen seit Mai 1955. Zu Frage 52: Die Bundesregierung beruft sich zur Interpretation der Prinzipien der Schlußakte von Helsinki auf die im Prinzipienkatalog der Schlußakte selbst enthaltenen Anwendungs- und Interpretationsbestimmungen. Das Prinzip X bestimmt: Alle die vorstehend aufgeführten Prinzipien sind von grundlegender Bedeutung und werden folglich gleichermaßen und vorbehaltlos angewendet, wobei ein jedes von ihnen unter Beachtung der anderen ausgelegt wird. Das gilt auch für das Verhältnis des Prinzips der Unverletzlichkeit der Grenzen (Prinzip III.) zum Selbstbestimmungsrecht der Völker (Prinzip VIII.) und zur Möglichkeit friedlichen Wandels (Prinzip I.).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Reinhold Kreile


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Jahren bemühen sich viele Institutionen im nationalen und internationalen Bereich, die EG-Kommission und die Uruguay-Runde des GATT, die WIPO, die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf, und der Europarat, dem Unwesen der Produktpiraterie zu begegnen. Eine Fülle durchaus brauchbarer Vorschläge wurde gemacht.
    Daraufhin hat die Bundesregierung gehandelt. Sie hat nach intensiver Beratung eines den Stand der internationalen Überlegungen zusammenfassenden Referentenentwurfs dem Deutschen Bundestag am 15. Juli 1989 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Produktpiraterie vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat daraufhin ebenfalls unverzüglich gehandelt und das Gesetz zügig und zielgerichtet beraten, nämlich in vier Sitzungen: im September, Oktober, November und Dezember. In diesen Sitzungen hat er den Entwurf nicht nur intensiv beraten, sondern auch erweitert und verdichtet.
    Heute kann der Deutsche Bundestag über dieses Gesetz befinden, dessen umfassende Bedeutung auch durch seine neue Überschrift gekennzeichnet ist. Es heißt nunmehr: „Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie". Ich meine, daß wir uns nicht nur angesichts der Kürze der Zeit, in der dieses Gesetzesvorhaben nach einer langen Vorbereitungszeit bewältigt worden ist, sondern auch angesichts des Inhalts im
    14282 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14, Dezember 1989
    Dr. Kreile
    internationalen Vergleich sehen lassen können. Der deutsche Gesetzgeber hat wiederum eine Spitzenposition im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums erreicht.
    Was ist Produktpiraterie, um was geht es? Produktpiraterie ist das gezielte Verletzen von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, ist das gewerbliche Aneignen von fremdem geistigen Eigentum. Sowenig die Piraten auf hoher See und in Küstengewässern Kavaliere waren, so wenig sind es die Produktpiraten: Sie beuten fremdes geistiges Eigentum aus, sie ahmen nach, was ihnen nicht gehört, stehlen anderer Leute geistiges Vermögen. Insofern hat die Bezeichnung „Produktpiraterie" noch geradezu einen verharmlosenden Charakter. Denn nicht allein das Produkt wird geraubt, sondern auch der Geist, der hinter dem Produkt steht, der seine Gestaltung erst ermöglichte. Das Unverwechselbare wird von den Piraten verdorben.
    Der Gesetzgeber steht hier nun vor der gleichen Frage, vor der er immer steht, wenn es um den Schutz des geistigen Eigentums geht: Wie kann der Schutz des einzelnen vor dem technischen Fortschritt verwirklicht werden, ohne den Fortschritt der Technik zu hemmen oder zu hindern?
    Die Entwicklung auf dem Gebiet der Reproduktionstechniken ermöglicht es heute fast jedem, zum Kopierer zu werden, jede Ware, ihre Verpackung und ihr Warenzeichen täuschend ähnlich technisch nachzuahmen, jedes Buch als Raubdruck photomechanisch zu vervielfältigen, jede Musikkassette, jedes Videoband, jeden Film und jedes Computerprogramm zu überspielen und dann gewerblich weiterzuverbreiten. Bei dieser Weiterverbreitung muß der Ansatz für den Schutz gefunden werden; denn durch die Produktpiraterie, durch das rechtswidrige Nachahmen und Kopieren von Waren, wird nicht nur der Autor, nicht nur der Erfinder, der gestaltende Künstler um seinen Lohn gebracht, es wird auch den Originalherstellern und damit den innovativen Klein- und Mittelbetrieben, also dem Mittelstand im weitesten Sinne, erheblicher Schaden zugefügt.
    Der Arbeitsmarkt auf diesem Gebiet wird erheblich geschädigt. 50 000 Arbeitsplätze pro Jahr gingen verloren, wenn es nicht einen Schutz gegen eine solche Nachahmungs- und Raubkopierindustrie und gegen einen Handel mit deren Produkten gäbe.
    Die Bundesregierung und, ihr folgend, der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages haben deswegen ein verbessertes rechtliches Instrumentarium für alle Fälle der Verletzung von Schutzrechten des geistigen Eigentums entwickelt.
    Strafrechtliche Sanktionen allein tun es dabei sicherlich nicht, aber sie müssen in das Instrumentarium eingeführt werden und müssen dieses Instrumentarium anführen. Das beginnt bei der Erweiterung des Strafrahmens bei vorsätzlicher Verletzung der Schutzrechte, bezieht die Strafbarkeit des Versuchs ein und geht bis zur Ausgestaltung der qualifizierten Schutzrechtsverletzung als Offizialdelikt. Auch hier zeigt sich die in der Rechtsordnung notwendigerweise immer mehr zu verankernde Gleichstellung des dinglichen mit dem geistigen Eigentum. Der
    Diebstahl einer geistigen Sache ist nicht besser als der Diebstahl einer realen Sache.
    Ergänzt werden müssen diese strafrechtlichen Instrumentarien allerdings durch zivilrechtliche Handhaben. Dies beginnt mit einer erheblichen Verbesserung des zivilrechtlichen Anspruchs auf Auskunft über die Herstellung, über die Herkunft und die Vertriebswege der schutzrechtsverletzenden Waren. Hier wird im Gesetz der zivilrechtliche Grundgedanke von Treu und Glauben in sinnvoller Weise weiterentwikkelt. Wer also schutzrechtsverletzende Waren vertreibt, muß künftig Angaben über Namen und Anschriften des Herstellers und anderer Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer und Auftaggeber machen. Es handelt sich also um einen selbständigen Auskunftsanspruch, der seine Wirkung hoffentlich nicht verfehlen wird.
    Der Rechtsausschuß ist jedoch nicht dem Gedankengang der Bundesregierung gefolgt, daß diese Auskunft in einem sogenannten einstufigen Verfahren sofort der eidesstattlichen Versicherung unterliegen sollte. Hier soll es nach der Meinung des Rechtsausschusses zunächst bei der Regelung der §§ 259ff. BGB blieben. Statt dessen wurde die Verpflichtung zur unverzüglichen Auskunft, also zu einer Auskunft ohne schuldhaftes Zögern, eingeführt, um damit den Schutzbereich zu stärken.
    Der Rechtsausschuß hat jedoch in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, die Bundesregierung auf zu-fordern, zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Wirkung dieses neuen Auskunftsanspruches Bericht zu erstatten und dabei insbesondere auch zu klären, ob die jetzt vorgesehene Ausgestaltung des Auskunftsanspruchs ausreichend ist.
    Das zivilrechtliche Instrumentarium setzt sich dann fort in einem zivilrechtlichen Anspruch auf Vernichtung solcher schutzrechtsverletzenden Waren. Dabei muß es nicht immer zu einer Vernichtung der Waren kommen. Im Einvernehmen zwischen Verletzer und Verletztem könnte man diese Waren auch karitativen Zwecken zuführen, in Weiterführung dieses Gedankens auch bei einer Einziehung schutzrechtsverletzender Waren in einem Strafverfahren. Hierbei wünscht der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages, daß eine eventuelle Änderung der Strafvollstreckungsordung zwischen Bund und Ländern noch eingehend erörtert wird, damit die Möglichkeit dazu geschaffen wird.
    Im Zusammenhang mit dem Produktpirateriegesetz hat der Rechtsausschuß den dem Deutschen Bundestag nahezu zeitgleich damit, nämlich am 4. Juli 1989, zugeleiteten Ersten Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Urheberrechtsnovelle 1985 und Fragen des Urheber- und Leistungsschutzrechts erörtert. Von den Gesetzesvorschlägen, die dieser sehr kluge, ausgewogene und die Entwicklung des Urheberrechts weiterführende Bericht enthält, duldeten zwei keinen Aufschub, mußten also noch in dieser Legislaturperiode behandelt und verabschiedet werden. Es sind zwei Bereiche, bei denen wegen Fristablaufs sonst nicht wiedergutzumachender Schaden eintreten würde.
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14283
    Dr. Kreile
    Das erste ist eine Verlängerung der Schutzfristen für das Leistungsschutzrecht der ausübenden Künstler. Dies wäre am 31. Dezember 1990 auf Grund der am 1. Januar 1966 eingeführten 25jährigen Schutzfrist ausgelaufen. Hier haben die wirtschaftliche und technische Entwicklung, aber auch der Zwang zur internationalen Anpassung gezeigt, daß eine 25jährige Schutzfrist zu kurz ist. Der Vorschlag der Bundesregierung, sie auf 50 Jahre zu verlängern, mußte noch aufgegriffen werden, da sonst der Anschluß zum 1. Januar 1991 im Gesetzgebungsverfahren nicht mehr hätte erreicht werden können.
    Die in diesem Zusammenhang stehende Verlängerung der Schutzfrist für die Herausgabe wissenschaftlicher und nachgelassener Werke von zehn auf 25 Jahre ist eine gleichsam miteinzubeziehende Folgerechtsänderung.
    Das Thema der Schutzfristen und ihrer Synchronisierung bzw. Harmonisierung wird, wie bereits jetzt zu erkennen ist, im europäischen Bereich von der Europäischen Kommission aufgenommen werden. Nicht zuletzt auch in diesem Zusammenhang ist es wichtig, daß die Bundesrepublik Deutschland ihre in allen Fragen des geistigen Eigentums international beachtete Rolle auch hier wieder eingenommen hat.
    Auch die zweite Regelung hängt mit einer europäischen Fristsetzung zusammen. Beim Wegfall der europäischen Binnengrenzen 1992, wenn es also zu dem wirklich gemeinschaftlichen europäischen Markt kommt, wird eines der wesentlichsten Instrumente zur Sicherung des Inkassos für die Vergütung für Urheber, Schriftsteller, Musiker und Künstler, im Bereich der Geräte und Leerkassetten sowie der Fotokopiergerätevergütung ebenfalls wegfallen, nämlich die Einfuhrkontrollmeldungen, die der Deutsche Bundestag den Berechtigten zugestanden hat.
    Hier war also ähnlich wie bei den weiteren Bereichen des Produktpirateriegesetzes eine Verbesserung des bestehenden Auskunftsanspruchs erforderlich. Dieser Auskunftsanspruch verpflichtet im wesentlichen Importeure — um die geht es nämlich — von Geräten und Leerkassetten und Betreiber von Fotokopiergeschäften, den sogenannten Copyshops, vollständig Auskunft und diese auch rechtzeitig zu erteilen. Durch einen solchen erweiterten Auskunftsanspruch wird insbesondere auch der Schutz der deutschen Industrie, der deutschen Hersteller von Geräten und Leerkassetten erreicht, die bisher gewissenhaft ihrer Auskunftspflicht nachgekommen sind und die vor unlauterem Wettbewerb durch Waren aus unkontrollierten Auslandslieferungen geschützt werden müssen.
    Der Rechtsausschuß hat in diesem Zusammenhang den Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aufgenommen, daß man denjenigen, der die richtige Auskunft gibt, nicht mit notwendigen Kosten eines Kontrollapparats belasten dürfe, daß man deswegen denjenigen, der falsche Auskunft erteilt, zur Zahlung der doppelten Vergütung verpflichten müsse. Die vom Rechtsausschuß demgemäß hier vorgenommene Verpflichtung zur Zahlung der doppelten Vergütung durch diejenigen, die schuldhaft ihrer Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Auskunft nicht nachgekommen sind, entspricht dem unser deutsches Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben.
    Durch die Ausgestaltungen, die im Rechtsausschuß vorgenommen sind, hat das Produktpirateriegesetz seinen umfassenden Titel gerechtfertigt, wonach es ein Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums ist. Der deutsche Gesetzgeber hat hier gezeigt, daß er es mit dem Schutz des geistigen Eigentums ernst meint und diesen mit großer Effektivität angeht. Dieser Aufgabe wird sich der deutsche Gesetzgeber auch bei der weiteren Entwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts, nicht zuletzt bei der weiteren Umsetzung der Vorschläge des Berichts der Bundesregierung nicht nur nicht entziehen, sondern — da bin ich ganz sicher — auch hier seine führende Rolle in Europa bekräftigen.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Stiegler [SPD])



Rede von Dr. Rita Süssmuth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Bevor ich Herrn Stiegler das Wort gebe, möchte ich die erste Besuchergruppe aus Ost-Berlin und damit aus der DDR hier auf der Tribüne ganz herzlich begrüßen. Sie ist von Herrn Feilcke eingeladen. Herzlich willkommen.

(Beifall)

Als nächster hat das Wort Herr Abgeordneter Stiegler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ludwig Stiegler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An unsere Gäste aus der DDR gerichtet können wir sagen: Parlamente, die üblicherweise ganz voll sind, haben in aller Regel nichts zu sagen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der SPD, der CDU/ CSU und der FDP)

    Dort, wo die Parlamente so besetzt sind wie gerade hier, haben sie in Wirklichkeit Entscheidungsbefugnisse.

    (Frau Schulte [Hameln] [SPD]: Das ist richtig!)

    Schauen Sie nach Amerika, nach England oder wohin auch sonst! Man darf sich von dem Schein eines vollen Plenums nicht täuschen lassen.
    Meine Damen und Herren, ich möchte zur Sache kommen. Wir sozialdemokratischen Rechtspolitiker haben eine lange Tradition, das geistige Eigentum engagiert zu schützen. Deshalb wird es keinen wundern, daß wir an der heute zur Verabschiedung anstehenden Regelung sehr engagiert und konstruktiv mitgearbeitet haben. Ich kann mich deshalb in den meisten Punkten auf das beziehen, was Professor Kreile gesagt hat, und muß keine Wiederholungen vornehmen.

    (Beifall des Abg. Dr. Hitschler [FDP])

    Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß die gute Vorlage des Ministeriums — ich habe im Ausschuß gesagt: manche Studenten könnten sie geradezu als Einstieg in den gewerblichen Rechtsschutz benutzen — aus den Reihen der Koalition leider etwas verschlimmbessert worden ist. Ein wichtiger Zahn in dem
    14284 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989
    Stiegler
    ganzen Instrument ist auf diese Weise herausgebrochen worden.
    Ich möchte jedoch, nachdem wir am Schluß trotzdem zugestimmt haben — denn so weltbewegend war das auch wieder nicht —, die urheberrechtliche Situation an den Streichungen am Auskunftsanspruch klarstellen. Wir Sozialdemokraten hätten es durchaus gerne gesehen, wenn derjenige, der Auskunft erteilen muß, an Eides Statt versichern müßte, daß seine Auskunft richtig ist. Die jetzige Regelung, die wir mühselig ausgehandelt haben, ist zwar auch ein Fortschritt, aber es hätte besser sein können. Auf der anderen Seite weise ich manche anmaßenden Briefe, die wir in den letzten Tagen von Verbänden bekommen haben, doch zurück. Denn der Rechtsausschuß ist nicht dazu da, nur Wünsche zu erfüllen und sich dann, wenn er anders entscheidet, anmachen zu lassen. Hier ist es fast aus erzieherischen Gründen notwendig, manches anders zu machen, als es sich die Damen und Herren der Verbände wünschen.

    (Zurufe von der FDP)

    — Ich kann nichts dafür, daß Sie schon am frühen Morgen eine lebhafte Phantasie haben. Das semantische Differential des Wortes „anmachen" ist durchaus vielseitig. Schauen Sie in den entsprechenden Lexika nach! Aber gegen schlechtes Gewissen kann ich nichts haben. Das müssen Sie mit Ihrem Beichtvater ausmachen.
    Meine Damen und Herren, wir haben miteinander das Gesetz angereichert, indem wir gerade auch das Gebrauchsmustergesetz wesentlich verbessert haben. Wir sind noch nicht so weit gegangen, wie wir gerne gehen würden. Ich sage: Wir wollen das Gebrauchsmuster systematisch als „kleines Patent" ausbauen. Das wird in der nächsten Legislaturperiode sicher dazu führen, daß wir die Verfahrenserfindungen einbeziehen. Ich hoffe, daß auch die Koalition in diesem Bereich mitziehen wird.
    Wir haben aus dem Urheberrechtsbericht der Bundesregierung, nicht zuletzt auf Initiative der Opposition, einige wichtige Sachen herausgenommen. Aber wir ermuntern die Bundesregierung nachhaltig, schon jetzt damit zu beginnen, die große Urheberrechtsnovelle und die Entwicklung des Urheberrechts insbesondere auch im europäischen Zusammenhang weiter voranzutreiben.
    Ansonsten haben wir mit dem Produktpirateriegesetz ein wichtiges Instrument geschaffen, das gerade auch den Arbeitnehmern dient. Herr Professor Kreile hat mit Recht darauf hingewiesen, daß jährlich allein in der Bundesrepublik 50 000 Arbeitsplätze durch die Ausbeutung fremder Leistungen gefährdet werden. Ziel des gewerblichen Rechtsschutzes ist es, daß man seine geistigen Leistungen selber verwerten kann und daß man von der Ausbeutung durch Fremde geschützt ist, die sich die eigene Leistung aneignen.
    Weil wir in diesem Punkt so einig sind, kann ich die Gelegenheit nutzen, in dieser Rede ein Resümee über den Stand des gewerblichen Rechtsschutzes und des Schutzes des geistigen Eigentums zu ziehen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich vor allem einem Mann besonders danken, der demnächst aus seinem Führungsamt im Ministerium ausscheiden wird. Ich
    möchte Herrn Ministerialdirektor Krieger danken und diesen Dank einbinden in eine kleine Bilanz des Aufbaus des Schutzes des geistigen Eigentums nach dem Kriege.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, 1948 ist das Gesetz über die Errichtung von Annahmestellen für Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzeichenanmeldungen geschaffen worden, 1949 das Gesetz über die Errichtung des Patentamtes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet.
    Von 1949 bis 1953 sind die Überleitungsgesetze auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes geschaffen worden. Damals ist der gewerbliche Rechtsschutz wieder aufgebaut worden.
    1957 wurde das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen verabschiedet, ein Gesetz, das nach sehr kontroverser Diskussion nahezu einstimmig verabschiedet worden ist und weltweit eine hohe Anerkennung genießt.
    1957 war die diplomatische Konferenz in Nizza zur Nizzaer Fassung des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Fabrik- und Handelsmarken, 1958 die diplomatische Konferenz in Lissabon zur Revision der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums.
    1959 wurde das Gesetz über die Eingliederung des Saarlands auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes geschaffen. Das ist von hoher Aktualität; denn damals haben die Beteiligten gemeint, das wäre das Mustergesetz zur Wiedereingliederung der DDR. Das würde in der Konföderation sicher anders sein. Hier hat man so etwas aber schon probiert. Man sollte sich dieses Gesetz näher ansehen.

    (Grünbeck [FDP]: Was sagt der Oskar?)

    — Oskar wird sagen, Herr Grünbeck: Das Saarland ist wie immer vorbildlich.
    1960 wurde das europäische Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen beschlossen, 1961 das 12. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes; hier ist das Bundespatentgericht errichtet worden.
    1961 war die diplomatische Konferenz in Rom zum Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen, 1963 das Straßburger Übereinkommen über die Vereinheitlichung der Begriffe des materiellen Patentrechts, ein Recht, mit dem wir heute gerade im Gebrauchsmustergesetz zu tun haben.
    1965 fand die große Urheberrechtsreform statt, deren Urhebern damals im Parlament wir herzlich zu danken haben. Ich erinnere in dem Zusammenhang an meinen Freund Georg Kahn-Ackermann.
    1967 wurden die verschobene Prüfung im Patenterteilungsverfahren und vor allem der Benutzungszwang im Warenzeichenrecht eingeführt.
    1967 fand die diplomatische Konferenz in Stockholm über die Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum statt. Ich meine, wir sollen der WIPO gerade heute immer mehr Aufmerksamkeit schenken und auch mit unseren amerikanischen
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Dezember 1989 14285
    Stiegler
    Freunden reden, die gerne auf Bilateralität ausweichen und die WIPO nicht immer so unterstützen, wie sie unterstützt werden sollte. Ich finde, die WIPO ist auf Weltebene ein verdienstvolles und unverzichtbares Instrument für das geistige Eigentum.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    1971 fand die diplomatische Konferenz in Paris zur Revision der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und der Kunst statt, 1971 die diplomatische Konferenz in Washington zum Patentzusammenarbeitsvertrag. 1971 wurde die Bibliothekstantieme eingeführt. 1973 fand die diplomatische Konferenz in München zum europäischen Patentübereinkommen statt, 1976 die Luxemburger Konferenz über das Gemeinschaftspatentübereinkommen.
    1976 wurde das Gesetz über das Internationale Patentübereinkommen geschaffen, 1979 das Gemeinschaftspatentgesetz und die Änderung des Warenzeichengesetzes.
    1985 fand die zweite große Urheberrechtsnovelle statt, 1986 die Gebrauchsmusternovelle, ebenfalls 1986 die Geschmacksmusternovelle mit der Zentralisierung in Berlin, im vorauseilenden Gehorsam.
    1987 wurde das Halbleiterschutzgesetz beschlossen, 1988 die erste EG-Richtlinie zur Angleichung des Markenrechts.
    1989 fanden die diplomatische Konferenz in Washington zum Halbleiterschutzabkommen statt, das momentan noch etwas hängt, sowie die diplomatische Konferenz in Madrid über die Reform des Madrider Markenabkommens.
    Schließlich sind wir heute, 1989, beim Produktpirateriegesetz. Dieses Produktpirateriegesetz heißt nicht ohne Grund „Gesetz zur Stärkung des geistigen Eigentums", weil es quasi den Schlußstein in einer sehr, sehr langen Entwicklung in der Entfaltung des geistigen Eigentums setzt.
    In diesem Zusammenhang ist ein Mann zu rühmen, Ministerialdirektor Dr. h. c. Albrecht Krieger, der im Grunde seit Beginn seiner Laufbahn die Entwicklung des geistigen Eigentums vorangetrieben hat. 1949 hat er als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter beim Deutschen Patentamt in München begonnen, 1953 war er Hilfsreferent für den gewerblichen Rechtsschutz im Bundesjustizministerium — ich bitte um Vergebung, ich habe mir das unter Verstoß gegen den Datenschutz alles besorgt —, 1959 Versetzung an das Bundesministerium der Justiz für das Referat Warenzeichenrecht, Recht gegen den unlauteren Wettbewerb, dann 1963 Übernahme des Referats Patent- und Gebrauchsmusterrecht, dann 1970 von Gerhard Jahn, meinem Fraktionskollegen, zum Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung III, Handels- und Wirtschaftsrecht, ernannt.

    (Lambinus [SPD]: Die haben GmbH-Recht gemacht, ein guter Mann!)

    — Das GmbH-Recht ist ein Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts. Auch Uwe Lambinus sagt das und schließt sich mir an.

    (Feilcke [CDU/CSU]: Hat er Ihnen auch Re den geschrieben?)

    — Nein, so etwas macht er nicht. Außerdem können wir sowas selber.
    Meine Damen und Herren, Herr Krieger hat viele Minister und Abgeordnete kommen und gehen sehen.

    (Feilcke [CDU/CSU]: Wie das bei der Bürokratie so ist!)

    Er verkörpert die Kontinuität der Entwicklung des gewerblichen Rechtsschutzes. Er hat das Vertrauen unendlich vieler Parlamentarier immer wieder erworben. Wenn er im Rechtsausschuß aufgetreten ist, hatte er die Aufmerksamkeit und das Vertrauen. Ich glaube, wir haben allen Anlaß, Herrn Krieger für sein Lebenswerk herzlich zu danken.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    Denn Herr Krieger hat nicht nur im nationalen Bereich unendlich viel gemacht, er hat auch im internationalen Bereich, etwa bei dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber-und Wettbewerbsrecht Großes geleistet, als Vorsitzender des Koordinierungsausschusses der Weltorganisation für geistiges Eigentum, als Präsident der Generalversammlung der Weltorganisation für geistiges Eigentum, als Präsident der Versammlung der Berner Union zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst. Da sieht man mal, was so ein Mann im Laufe der Jahrzehnte alles geleistet hat. Wir Parlamentarier sehen, wo eigentlich auch das geistige Eigentum politisch gestaltet wird, nämlich nicht nur hier im Parlament, im Rechtsausschuß, sondern es ist hunderttausendmal draußen gearbeitet worden, bevor hier im Parlament was läuft. Wenn wir vermehrt mitreden wollen, müssen wir uns z. B. jetzt um das GATT kümmern.