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ID1116509700

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    Plenarprotokoll 11/165 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 165. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 Inhalt: Nachträgliche Überweisung des Art. 4 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/5136) an Ausschüsse 12509 A Erweiterung der Tagesordnung 12509 B Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Haushaltsausschuß . . 12553 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes — (Drucksache 11/5303) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — (Drucksache 11/5304) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sterbegeld für Abgeordnete — (Drucksache 11/3109) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages — (Drucksache 11/5338) Dr. Rüttgers CDU/CSU 12509 D Becker (Nienberge) SPD 12510D Frau Seiler-Albring FDP 12513 A Häfner GRÜNE 12514 B Frau Unruh fraktionslos 12515 D Wüppesahl fraktionslos 12516B Bohl CDU/CSU 12517 B Wüppesahl fraktionslos (Erklärung nach § 30 GO) 12520 B Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Odendahl, Dr. Penner, Kastning, Dr. Böhme (Unna), Kuhlwein, Dr. Niehuis, Rixe, Weisskirchen (Wiesloch), Duve, Bernrath, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Leseverhalten und Lesekultur — (Drucksache 11/3286) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über Maßnahmen im Bereich des Buches — (Drucksache 11/5005) Weisskirchen (Wiesloch) SPD 12521 D Daweke CDU/CSU 12523 A Frau Hillerich GRÜNE 12525 C Neuhausen FDP 12527 B Duve SPD 12528 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 12530A Dr. Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW . 12530 D Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Götte, Schmidt (Salzgitter), Dreßler, Jaunich, Adler, Becker-Inglau, Dr. Böhme (Unna), Gilges, Rixe, Seuster, Weiler, Dr. Martiny, Müller (Pleisweiler), Wittich, Kretkowski, Dr. Niehuis, Sielaff, Dr. Klejdzinski, Faße, Ibrügger, Duve, Büchner (Speyer), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Soziale Lage von Familien und Kindern — Drucksachen 11/4301, 11/5106 Frau Dr. Götte SPD 12532 A Frau Männle CDU/CSU 12534 A Frau Schoppe GRÜNE 12536A Eimer (Fürth) FDP 12538A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12541 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 12543 A Werner (Ulm) CDU/CSU 12546 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Todesstrafe durch US-Militärgerichte in der Bundesrepublik Deutschland — (Drucksache 11/3939) Frau Nickels GRÜNE 12549A Dr.-Ing. Laermann FDP 12549 D Dr. de With SPD 12551A Seesing CDU/CSU 12551 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12552 C Nächste Sitzung 12553 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12555* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12556* A Anlage 3 Meinungsbildung über die Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der UN-Friedenstruppe innerhalb der Bundesregierung MdlAnfr 37 29.09.89 Drs 11/5281 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12556* A Anlage 4 Widerspruch zwischen den Äußerungen des Bundesaußenministers über deutsche Gebietsansprüche an Polen vor der UNO und dem Deutschlandvertrag, den Ostverträgen, den Entscheidungen des Bundestages und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 45 29.09.89 Drs 11/5281 Marschewski CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12556* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 12509 165. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1989 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Frau Adler SPD 06. 10. 89 Dr. Ahrens SPD 06. 10. 89 Antretter SPD 06. 10. 89 * * Dr. Apel SPD 06. 10. 89 Austermann CDU/CSU 06. 10.89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 06. 10. 89 Frau Beer GRÜNE 06. 10. 89 * * * Bernrath SPD 06. 10. 89 Biehle CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Frau Blunck SPD 06. 10. 89 * * Börnsen (Ritterhude) SPD 06. 10. 89 Dr. Bötsch CDU/CSU 06. 10. 89 Brandt SPD 06. 10. 89 Breuer CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Bulmahn SPD 06. 10. 89 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 06. 10. 89 * Dr. von Bülow SPD 06. 10. 89 Frau Conrad SPD 06. 10. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 06. 10. 89 Dreßler SPD 06. 10. 89 Dr. Fell CDU/CSU 06. 10. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Fuchs (Köln) SPD 06. 10. 89 Gallus FDP 06. 10. 89 Gattermann FDP 06. 10. 89 Frau Geiger CDU/CSU 06. 10. 89 Gerster (Worms) SPD 06. 10. 89 Dr. Götz CDU/CSU 06. 10. 89 Gröbl CDU/CSU 06. 10. 89 Grünbeck FDP 06. 10. 89 Haar SPD 06. 10. 89 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 06. 10. 89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Hauchler SPD 06. 10. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 06. 10. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 06. 10. 89 Zuydtwyck Herkenrath CDU/CSU 06. 10.89 Hiller (Lübeck) SPD 06. 10. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Hüsch CDU/CSU 06. 10. 89 Ibrügger SPD 06. 10. 89 * * * Irmer FDP 06. 10. 89 * * * Jaunich SPD 06. 10. 89 Jung (Düsseldorf) SPD 06. 10. 89 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Kastning SPD 06. 10. 89 Klein (Dieburg) SPD 06. 10. 89 Dr. Knabe GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 06. 10. 89 Kolb CDU/CSU 06. 10. 89 Koltzsch SPD 06. 10.89 Koschnick SPD 06. 10. 89 * * * Kretkowski SPD 06. 10. 89 Kuhlwein SPD 06. 10. 89 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Graf Lambsdorff FDP 06. 10. 89 Lamers CDU/CSU 06. 10. 89 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Langner CDU/CSU 06. 10. 89 Lattmann CDU/CSU 06. 10. 89 * * Maaß CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 06. 10. 89 Meyer SPD 06. 10. 89 Möllemann FDP 06. 10. 89 Dr. Müller CDU/CSU 06. 10. 89 * * Niegel CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Nolting FDP 06. 10. 89 * * Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 06. 10. 89 Opel SPD 06. 10. 89 * * * Petersen CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Pfuhl SPD 06. 10. 89 Rappe (Hildesheim) SPD 06. 10. 89 Reddemann CDU/CSU 06. 10. 89 * * Reimann SPD 06. 10. 89 Reschke SPD 06. 10. 89 Reuschenbach SPD 06. 10. 89 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 06. 10. 89 Rixe SPD 06. 10. 89 Frau Roitzsch CDU/CSU 06. 10. 89 (Quickborn) Ronneburger FDP 06. 10. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Roth SPD 06. 10. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Scheer SPD 06. 10. 89 * * Schemken CDU/CSU 06. 10.89 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 06. 10. 89 von Schmude CDU/CSU 06. 10. 89 * * Frau Schulte (Hameln) SPD 06. 10. 89 * * * Schulze (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Soell SPD 06. 10. 89 * * Dr. Sperling SPD 06. 10. 89 Spranger CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Stavenhagen CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Struck SPD 06. 10. 89 Tietjen SPD 06. 10. 89 Tillmann CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Trenz GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Unland CDU/CSU 06. 10. 89 * * Voigt (Frankfurt) SPD 06. 10. 89 * * * Frau Dr. Vollmer GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 06. 10. 89 Vosen SPD 06. 10. 89 Dr. Warnke CDU/CSU 06. 10. 89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Westphal SPD 06. 10. 89 Wissmann CDU/CSU 06. 10. 89 Wittich SPD 06. 10. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 06. 10. 89 * * * Frau Würfel FDP 06. 10. 89 Würtz SPD 06. 10. 89* * * Zeitler SPD 06. 10. 89 Zierer CDU/CSU 06. 10. 89 * * Dr. Zimmermann CDU/CSU 06. 10. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 12556* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/4500 Drucksache 11/4569 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Haushaltsausschuß Drucksache 11/4758 Nr. 2.4 Drucksache 11/5051 Nr. 3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5051 Nr. 4-21 Drucksache 11/5145 Nr. 3.3-3.24 Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 11/5281 Frage 37): Ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen von UN-Friedensoperationen jetzt abgeschlossen, da einerseits der Bundesminister des Auswärtigen, Genscher, bei einem Journalistengespräch am Rande der UNO-Vollversammlung am Sonntag (24. September 1989) in New York sich für eine Beteiligung von Bundeswehrsoldaten unter der Voraussetzung einer Grundgesetzänderung ausgesprochen hat, dies aber andererseits in der Beantwortung meiner schriftlichen Fragen an die Bundesregierung vom 1. und 10. August 1989 (Drucksache 11/5068, Frage 19; Drucksache 11/5102, Frage 6) vom Bundesministerium der Justiz verneint wurde, und wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung über das konkrete Ergebnis dieses Meinungsbildungsprozesses zu unterrichten? Die Bundesregierung hat durch Beschlüsse des Bundessicherheitsrats, zuletzt vom 3. November 1982, festgestellt, daß militärische Einsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Bereichs vom Grundgesetz grundsätzlich nicht gedeckt sind. Inzwischen ist die Diskussion dieser Frage erneut aufgenommen worden. In einem Beschluß der Bundesregierung vom 30. August 1989 hat die Bundesregierung festgestellt, daß für Aufgaben im Rahmen von VN-Friedensmissionen, die über eine polizeiliche oder sonstige zivile Aufgabenstellung hinausgehen, nur der Einsatz der Bundeswehr in Betracht kommt, falls eine dahingehende Entscheidung getroffen wird. Bundesminister Genscher hat sich auf Fragen von Journalisten in New York am 24. September 1989 zur politischen Zweckmäßigkeit sowie zur verfassungsmäßigen Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen von Friedensmissionen der Vereinten Nationen geäußert. Die politische Zweckmäßigkeit hat er bejaht und dabei ausgeführt, daß die innere Haltung der Bundeswehr und ihr Ausbildungsstand sie in besonderer Weise geeignet erscheinen lassen. Unter Hinweis auf die erwähnten Beschlüsse des Bundessicherheitsrates hat er festgestellt, daß dafür eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes notwendig sei. Er hat dabei zugleich die Meinung vertreten, daß eine Verfassungsänderung mit dem Ziel eines Einsatzes der Bundeswehr außerhalb des NATO-Bereichs zu anderen Zwecken als zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen nicht in Betracht kommen kann. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 11/5281 Frage 45): Sieht die Bundesregierung in den Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen vor der UNO, daß „von uns Deutschen weder jetzt noch in Zukunft Gebietsansprüche an Polen gestellt würden", keinen Widerspruch zum Deutschlandvertrag, zu den Ostverträgen, den Entscheidungen und Resolutionen des Deutschen Bundestages sowie zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? Die Antwort lautet: Nein, sie sieht keinen Widerspruch.
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    Rede von Christa Nickels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Liebe Anwesende! „Die Todesstrafe ist abgeschafft. " Knapp, kurz und ganz eindeutig ist das in Art. 102 des Grundgesetzes niedergelegt. Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland angesichts des barbarischen Umgangs mit menschlichem Leben, den die Staatsorgane des NS-Regimes auch mit Mitteln des Strafrechts praktizierten, aus guten historischen Gründen ohne jede Einschränkung für die Abschaffung der Todesstrafe entschieden.
    Art. 102 des Grundgesetzes ist aber nicht nur eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, sondern gleichzeitig auch Ausdruck dafür, daß hier eine besondere „verfassungsrechtliche Schutzpflicht für jedermanns Leben" besteht; so das Bundesverfassungsgericht. Das bedeutet, daß die grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe in allen Bereichen der Strafrechtspflege und, was ganz wichtig ist, auch in den dabei entstehenden Beziehungen zu anderen Staaten ihren Niederschlag finden muß.
    Eine solche klare Entscheidung für das Ächten und Zurückdrängen der Todesstrafe ist allerdings im NATO-Truppenstatut nicht enthalten. Die Vorschriften des NATO-Truppenstatuts und seiner Zusatzvereinbarungen erlauben es nämlich den Militärgerichten der in der Bundesrepublik stationierten verbündeten Streitkräfte, gegen ihre Angehörigen hier in der Bundesrepublik die Todesstrafe zu verhängen. Von dieser Befugnis haben US-Militärgerichte in der Bundesrepublik in der Vergangenheit, selbst noch dieses Jahr, auch Gebrauch gemacht. In Rheinland-Pfalz ist ein Verfahren anhängig. Diese Situation ist unserer Meinung nach mit dem Geist von Art. 102 des Grundgesetzes unvereinbar.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Um dem abzuhelfen, haben wir den heute zur Beratung anstehenden Antrag am 30. Januar dieses Jahres eingebracht. Wir bitten darin den Bundestag, daß er „das in Artikel 102 GG ausgesprochene Verbot der Todesstrafe" bekräftigt, daß er weiterhin „für die weltweite Ächtung der Todesstrafe eintritt" und daß er die Bundesregierung auffordert, „insbesondere die Verbündeten zu ersuchen, die Todesstrafe aus ihren Rechtssystemen zu tilgen, und darauf hinzuwirken, daß auf deutschem Territorium die Todesstrafe nicht mehr verhängt werden darf " .

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    In diesem Sinne hat sich seit Jahren die Gefangenenhilfeorganisation „amnesty international" eingesetzt. Daß der Antrag von uns überhaupt eingebracht werden konnte, hat damit zu tun, daß sich „amnesty" schon 1985 an die Justizsenatorinnen und -senatoren der Länder und auch an die Fraktionen gewandt hat. Wir haben in dieser Debatte auch selber sehr viel gelernt und Erfahrungen gewonnen, die wir jetzt einbringen konnten.
    In den Landesjustizministerien, im Bundesjustizministerium und in den rechtspolitischen Arbeitskreisen der Fraktionen und Parteien ist diese Problematik in den letzten Jahren ausführlich beraten worden, und es ist nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht worden. Die Art und Weise, wie beraten wurde, und auch der Verlauf der Beratungen haben jedenfalls mir ganz große Hoffnungen darauf gemacht, daß wir hier im Deutschen Bundestag in zweiter Lesung eine überfraktionelle Beschlußempfehlung vorlegen können. Es gibt dafür ganz klare Anzeichen, auch aus diesem Jahre. So haben sich z. B. das Justizministerium von Bremen und das Justizministerium von Hessen in dieser Absicht an den Bundesjustizminister mit der Bitte gewandt, hier Abhilfe zu schaffen und etwas zu tun. Der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herr Caesar, hat erst im August dieses Jahres in einem spektakulären Einzelfall auf Ausübung deutscher Gerichtsbarkeit bestanden, weil US-amerikanische Militärdienststellen nicht förmlich ausschließen konnten, daß in einem Verfahren gegen zwei US-Soldaten auf bundesdeutschem Boden die im Grundgesetz abgeschaffte Todesstrafe verhängt werden könnte.
    Abschließend will ich den Justizminister zu Wort kommen lassen. Auch seine Äußerung hat mich in der Hoffnung ermutigt, daß wir hier einen gemeinsamen Antrag hinkriegen. Herr Justizminister Engelhard hat anläßlich der Aktionswoche von „amnesty international" gegen die Todesstrafe am 20. September 1989 gesagt — ich zitiere — , die Abschaffung der Todesstrafe sei ein Bekenntnis zum Wert des Menschenlebens und damit letztlich zur Würde des Menschen, die als Eckstein des Systems der Menschenrechte Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt sei. Damit stimme ich überein. Ich hoffe, daß wir hier schnell und zügig eine vernünftige Entscheidung hinbekommen, die vom ganzen Haus getragen werden kann.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Prof. Laermann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn die Überschrift des Antrags der GRÜNEN „Keine Todesstrafe " nicht nur von mir, von meiner Fraktion und allen Liberalen zutiefst bejaht und befürwortet wird, so trifft doch die Absicht dieses Antrags der GRÜNEN nicht den Kern des Problems, sondern soll offenbar



    Dr.-Ing. Laermann
    zum Vehikel für andere Absichten genommen werden. Und sie geht ja auch an den Realitäten vorbei.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Was?)

    Ich kann natürlich zustimmen, wenn Sie das in Artikel 102 unseres Grundgesetzes ausgesprochene Verbot der Todesstrafe erneut bekräftigen wollen; es ist ja seit langem Faktum im Rechtsbewußtsein der Bundesrepublik Deutschland.
    Wir als FDP treten selbstverständlich und mit allem Nachdruck für die weltweite Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe ein.

    (Beifall bei der FDP — Frau Dr. Götte [SPD]: Aber?)

    Dies war auch bisher das Anliegen aller — ich betone: aller — Bundesregierungen. Wir unterstützen weiterhin die nachdrücklichen Bemühungen der Bundesregierung, sowohl im Rahmen des Europarates als auch im Rahmen der Vereinten Nationen die Abschaffung der Todesstrafe weltweit voranzubringen.
    Die Bundesregierung hat, wie in der Bundestagsdrucksache 11/2521 zum Ausdruck gebracht ist, dies unter anderem durch die Einbringung eines Entwurfs eines zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei den Vereinten Nationen regierungsamtlich dokumentiert.
    Unser Bundesjustizminister Hans Engelhard hat erst im September dieses Jahres deutlich erklärt,

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Ich habe ihn ja gerade zitiert!)

    daß er nach Mitteln und Wegen sucht, die Verhängung der Todesstrafe auf deutschem Boden durch alliierte Militärgerichte zu verhindern. Somit bleibt seitens des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN wieder einmal die Forderung, das NATO-Truppenstatut und die Zusatzvereinbarungen mit den Partnern zu verändern.

    (Hüser [GRÜNE]: Ja!)

    Die Haltung der GRÜNEN zur NATO im allgemeinen ist ja bekannt.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Unverschämt! Der Antrag ist vom Januar! Das ist doch wirklich üble Polemik!)

    Ich betone als Liberaler noch einmal, daß ich gegen die Todesstrafe bin. Wenden wir uns aber nüchtern den Tatsachen zu. In der zitierten Antwort der Bundesregierung vom 20. Juni 1988 auf die bereits damals von der Fraktion DIE GRÜNEN gestellte Kleine Anfrage zu den Todesurteilen wurde ausgeführt, daß seit 1961 kein Todesurteil eines amerikanischen Militärgerichts mehr vollstreckt worden ist.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Aber ausgesprochen!)

    Darüber hinaus wurde nie ein auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland durch ein US-Militärgericht verhängtes Todesurteil vollstreckt.

    (Hüser [GRÜNE]: Wo haben Sie denn das her?)

    Die zwischen 1979 und 1987 verhängten fünf Todesurteile sind in drei Fällen in lebenslange Freiheitsstrafen umgewandelt worden. Bei den anderen beiden Urteilen steht mit Kenntnisstand von gestern die endgültige Entscheidung noch aus. Der Fall Dock von 1974 ist jetzt an die erste Instanz zurückverwiesen worden. Der Fall Murphy von 1987 befindet sich im Verfahren der Überprüfung.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Das wissen wir ja!)

    Bei der bisher geübten Rechtspraxis der USA gehe ich jedoch davon aus, daß auch in diesen beiden Fällen im Sinne unserer Rechtsposition entschieden wird.

    (Frau Nickels [GRÜNE]: Warum hat dann Herr Caesar, Ihr Parteikollege, das Verfahren an sich gezogen?)

    Es muß auch festgestellt werden, daß unter Bezugnahme auf die Regelungen des NATO-Truppenstatuts seit 1961 nicht nur durch die USA, sondern auch durch andere NATO-Staaten keine Todesurteile mehr vollstreckt worden sind.
    Hiermit komme ich nun zur völkerrechtlichen Vertragslage und damit zum NATO-Truppenstatut. Das NATO-Truppenstatut und seine im Artikel VII enthaltenen Bestimmungen zur Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit, zur Polizeigewalt und Unterstützung bei Strafverfolgung hatte bereits Rechtskraft bei den unterzeichnenden Nationen, als die Bundesrepublik Deutschland noch gar nicht Mitglied im Bündnis war. Daß bei Eintritt in das NATO-Bündnis die schon zwischen den anderen Nationen vereinbarten und wohlüberlegten Regelungen auch durch uns übernommen wurden, war logisch und selbstverständlich.
    Es wird gern und meist absichtlich übersehen, daß sich das NATO-Truppenstatut in diesem Punkt nicht gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland richtet, sondern daß alle Partnerstaaten untereinander in der Frage der Strafverfolgung von Angehörigen ihres Militärpersonals im jeweiligen Ausland aus wohlerwogenen Gründen dieselben Rechte wahrnehmen.
    Ich sehe deshalb im Rückblick auf die jahrzehntelang auf der Grundlage des NATO-Truppenstatuts geübten Verfahren und vor allem wegen der Respektierung der bundesrepublikanischen Rechtswirklichkeit durch Nichtvollstreckung von Todesurteilen seitens der US-Behörden keine Notwendigkeit, deswegen in Verhandlungen über das NATO-Truppenstatut einzutreten.
    Ich bin im Gegensatz zu dem Antrag der GRÜNEN sogar der Auffassung, daß das Eintreten für die Abschaffung der Todesstrafe bei den US-Streitkräften viel zu kurz greift. Wir wollen nicht nur keine Drohung mit der Todesstrafe für Soldaten unserer Verbündeten oder gar ihre Vollstreckung, sondern die grundsätzliche und generelle Abschaffung der Todesstrafe.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Hüser [GRÜNE]: Sie reden doch total an der Sache vorbei! — Zuruf der Abg. Frau Nickels [GRÜNE])

    Wir müssen die völkerrechtliche Vertragslage respektieren, wenngleich dies bei dem vorhandenen Rechtsverständnis einer unserer Partnerstaaten nicht



    Dr.-Ing. Laermann
    ganz leicht ist. Ich bin der Auffassung, daß wir all unsere Überzeugungskraft und unsere Bemühungen international weiter darauf richten müssen, daß die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Frau Nickels [GRÜNE]: Das war keine Meisterleistung!)