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    Plenarprotokoll 11/165 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 165. Sitzung Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 Inhalt: Nachträgliche Überweisung des Art. 4 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/5136) an Ausschüsse 12509 A Erweiterung der Tagesordnung 12509 B Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfes an den Haushaltsausschuß . . 12553 D Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes — (Drucksache 11/5303) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur Änderung des Abgeordnetengesetzes — (Drucksache 11/5304) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sterbegeld für Abgeordnete — (Drucksache 11/3109) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN zur Änderung des Abgeordnetengesetzes: Altersversorgung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages — (Drucksache 11/5338) Dr. Rüttgers CDU/CSU 12509 D Becker (Nienberge) SPD 12510D Frau Seiler-Albring FDP 12513 A Häfner GRÜNE 12514 B Frau Unruh fraktionslos 12515 D Wüppesahl fraktionslos 12516B Bohl CDU/CSU 12517 B Wüppesahl fraktionslos (Erklärung nach § 30 GO) 12520 B Tagesordnungspunkt 6: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Odendahl, Dr. Penner, Kastning, Dr. Böhme (Unna), Kuhlwein, Dr. Niehuis, Rixe, Weisskirchen (Wiesloch), Duve, Bernrath, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Leseverhalten und Lesekultur — (Drucksache 11/3286) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht über Maßnahmen im Bereich des Buches — (Drucksache 11/5005) Weisskirchen (Wiesloch) SPD 12521 D Daweke CDU/CSU 12523 A Frau Hillerich GRÜNE 12525 C Neuhausen FDP 12527 B Duve SPD 12528 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 12530A Dr. Lammert, Parl. Staatssekretär BMBW . 12530 D Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Götte, Schmidt (Salzgitter), Dreßler, Jaunich, Adler, Becker-Inglau, Dr. Böhme (Unna), Gilges, Rixe, Seuster, Weiler, Dr. Martiny, Müller (Pleisweiler), Wittich, Kretkowski, Dr. Niehuis, Sielaff, Dr. Klejdzinski, Faße, Ibrügger, Duve, Büchner (Speyer), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Soziale Lage von Familien und Kindern — Drucksachen 11/4301, 11/5106 Frau Dr. Götte SPD 12532 A Frau Männle CDU/CSU 12534 A Frau Schoppe GRÜNE 12536A Eimer (Fürth) FDP 12538A Frau Dr. Lehr, Bundesminister BMJFFG 12541 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 12543 A Werner (Ulm) CDU/CSU 12546 C Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Todesstrafe durch US-Militärgerichte in der Bundesrepublik Deutschland — (Drucksache 11/3939) Frau Nickels GRÜNE 12549A Dr.-Ing. Laermann FDP 12549 D Dr. de With SPD 12551A Seesing CDU/CSU 12551 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 12552 C Nächste Sitzung 12553 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12555* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12556* A Anlage 3 Meinungsbildung über die Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der UN-Friedenstruppe innerhalb der Bundesregierung MdlAnfr 37 29.09.89 Drs 11/5281 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12556* A Anlage 4 Widerspruch zwischen den Äußerungen des Bundesaußenministers über deutsche Gebietsansprüche an Polen vor der UNO und dem Deutschlandvertrag, den Ostverträgen, den Entscheidungen des Bundestages und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts MdlAnfr 45 29.09.89 Drs 11/5281 Marschewski CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 12556* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 12509 165. Sitzung Bonn, den 6. Oktober 1989 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Frau Adler SPD 06. 10. 89 Dr. Ahrens SPD 06. 10. 89 Antretter SPD 06. 10. 89 * * Dr. Apel SPD 06. 10. 89 Austermann CDU/CSU 06. 10.89 Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 06. 10. 89 Frau Beer GRÜNE 06. 10. 89 * * * Bernrath SPD 06. 10. 89 Biehle CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Frau Blunck SPD 06. 10. 89 * * Börnsen (Ritterhude) SPD 06. 10. 89 Dr. Bötsch CDU/CSU 06. 10. 89 Brandt SPD 06. 10. 89 Breuer CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Bulmahn SPD 06. 10. 89 Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 06. 10. 89 * Dr. von Bülow SPD 06. 10. 89 Frau Conrad SPD 06. 10. 89 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 06. 10. 89 Dreßler SPD 06. 10. 89 Dr. Fell CDU/CSU 06. 10. 89 Francke (Hamburg) CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Fuchs (Köln) SPD 06. 10. 89 Gallus FDP 06. 10. 89 Gattermann FDP 06. 10. 89 Frau Geiger CDU/CSU 06. 10. 89 Gerster (Worms) SPD 06. 10. 89 Dr. Götz CDU/CSU 06. 10. 89 Gröbl CDU/CSU 06. 10. 89 Grünbeck FDP 06. 10. 89 Haar SPD 06. 10. 89 Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 06. 10. 89 Frau Hasselfeldt CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Hauchler SPD 06. 10. 89 Dr. Häfele CDU/CSU 06. 10. 89 Frhr. Heereman von CDU/CSU 06. 10. 89 Zuydtwyck Herkenrath CDU/CSU 06. 10.89 Hiller (Lübeck) SPD 06. 10. 89 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Hüsch CDU/CSU 06. 10. 89 Ibrügger SPD 06. 10. 89 * * * Irmer FDP 06. 10. 89 * * * Jaunich SPD 06. 10. 89 Jung (Düsseldorf) SPD 06. 10. 89 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Kastning SPD 06. 10. 89 Klein (Dieburg) SPD 06. 10. 89 Dr. Knabe GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Kohl CDU/CSU 06. 10. 89 Kolb CDU/CSU 06. 10. 89 Koltzsch SPD 06. 10.89 Koschnick SPD 06. 10. 89 * * * Kretkowski SPD 06. 10. 89 Kuhlwein SPD 06. 10. 89 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Graf Lambsdorff FDP 06. 10. 89 Lamers CDU/CSU 06. 10. 89 Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) Fraktion entschuldigt bis einschließlich Dr. Langner CDU/CSU 06. 10. 89 Lattmann CDU/CSU 06. 10. 89 * * Maaß CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Mertens (Bottrop) SPD 06. 10. 89 Meyer SPD 06. 10. 89 Möllemann FDP 06. 10. 89 Dr. Müller CDU/CSU 06. 10. 89 * * Niegel CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Nolting FDP 06. 10. 89 * * Frau Oesterle-Schwerin GRÜNE 06. 10. 89 Opel SPD 06. 10. 89 * * * Petersen CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Pfuhl SPD 06. 10. 89 Rappe (Hildesheim) SPD 06. 10. 89 Reddemann CDU/CSU 06. 10. 89 * * Reimann SPD 06. 10. 89 Reschke SPD 06. 10. 89 Reuschenbach SPD 06. 10. 89 Dr. Riedl (München) CDU/CSU 06. 10. 89 Rixe SPD 06. 10. 89 Frau Roitzsch CDU/CSU 06. 10. 89 (Quickborn) Ronneburger FDP 06. 10. 89 Frau Rost (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Roth SPD 06. 10. 89 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Scheer SPD 06. 10. 89 * * Schemken CDU/CSU 06. 10.89 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 06. 10. 89 von Schmude CDU/CSU 06. 10. 89 * * Frau Schulte (Hameln) SPD 06. 10. 89 * * * Schulze (Berlin) CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Soell SPD 06. 10. 89 * * Dr. Sperling SPD 06. 10. 89 Spranger CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Stavenhagen CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Stoltenberg CDU/CSU 06. 10. 89 Dr. Struck SPD 06. 10. 89 Tietjen SPD 06. 10. 89 Tillmann CDU/CSU 06. 10. 89 Frau Trenz GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Unland CDU/CSU 06. 10. 89 * * Voigt (Frankfurt) SPD 06. 10. 89 * * * Frau Dr. Vollmer GRÜNE 06. 10. 89 Dr. Vondran CDU/CSU 06. 10. 89 Vosen SPD 06. 10. 89 Dr. Warnke CDU/CSU 06. 10. 89 Weiß (Kaiserslautern) CDU/CSU 06. 10. 89 * * * Westphal SPD 06. 10. 89 Wissmann CDU/CSU 06. 10. 89 Wittich SPD 06. 10. 89 Wolfgramm (Göttingen) FDP 06. 10. 89 * * * Frau Würfel FDP 06. 10. 89 Würtz SPD 06. 10. 89* * * Zeitler SPD 06. 10. 89 Zierer CDU/CSU 06. 10. 89 * * Dr. Zimmermann CDU/CSU 06. 10. 89 * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * * * für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung 12556* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 165. Sitzung. Bonn, Freitag, den 6. Oktober 1989 Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Drucksache 11/4500 Drucksache 11/4569 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Haushaltsausschuß Drucksache 11/4758 Nr. 2.4 Drucksache 11/5051 Nr. 3 Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/5051 Nr. 4-21 Drucksache 11/5145 Nr. 3.3-3.24 Anlage 3 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 11/5281 Frage 37): Ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen von UN-Friedensoperationen jetzt abgeschlossen, da einerseits der Bundesminister des Auswärtigen, Genscher, bei einem Journalistengespräch am Rande der UNO-Vollversammlung am Sonntag (24. September 1989) in New York sich für eine Beteiligung von Bundeswehrsoldaten unter der Voraussetzung einer Grundgesetzänderung ausgesprochen hat, dies aber andererseits in der Beantwortung meiner schriftlichen Fragen an die Bundesregierung vom 1. und 10. August 1989 (Drucksache 11/5068, Frage 19; Drucksache 11/5102, Frage 6) vom Bundesministerium der Justiz verneint wurde, und wenn ja, wann gedenkt die Bundesregierung über das konkrete Ergebnis dieses Meinungsbildungsprozesses zu unterrichten? Die Bundesregierung hat durch Beschlüsse des Bundessicherheitsrats, zuletzt vom 3. November 1982, festgestellt, daß militärische Einsätze der Bundeswehr außerhalb des NATO-Bereichs vom Grundgesetz grundsätzlich nicht gedeckt sind. Inzwischen ist die Diskussion dieser Frage erneut aufgenommen worden. In einem Beschluß der Bundesregierung vom 30. August 1989 hat die Bundesregierung festgestellt, daß für Aufgaben im Rahmen von VN-Friedensmissionen, die über eine polizeiliche oder sonstige zivile Aufgabenstellung hinausgehen, nur der Einsatz der Bundeswehr in Betracht kommt, falls eine dahingehende Entscheidung getroffen wird. Bundesminister Genscher hat sich auf Fragen von Journalisten in New York am 24. September 1989 zur politischen Zweckmäßigkeit sowie zur verfassungsmäßigen Zulässigkeit des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen von Friedensmissionen der Vereinten Nationen geäußert. Die politische Zweckmäßigkeit hat er bejaht und dabei ausgeführt, daß die innere Haltung der Bundeswehr und ihr Ausbildungsstand sie in besonderer Weise geeignet erscheinen lassen. Unter Hinweis auf die erwähnten Beschlüsse des Bundessicherheitsrates hat er festgestellt, daß dafür eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes notwendig sei. Er hat dabei zugleich die Meinung vertreten, daß eine Verfassungsänderung mit dem Ziel eines Einsatzes der Bundeswehr außerhalb des NATO-Bereichs zu anderen Zwecken als zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen nicht in Betracht kommen kann. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Marschewski (CDU/CSU) (Drucksache 11/5281 Frage 45): Sieht die Bundesregierung in den Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen vor der UNO, daß „von uns Deutschen weder jetzt noch in Zukunft Gebietsansprüche an Polen gestellt würden", keinen Widerspruch zum Deutschlandvertrag, zu den Ostverträgen, den Entscheidungen und Resolutionen des Deutschen Bundestages sowie zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? Die Antwort lautet: Nein, sie sieht keinen Widerspruch.
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    Rede von Herbert Werner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage enthält neben der zu Recht aufgezeigten Bilanz von Leistungsverbesserungen seit 1985/86 viele Aussagen, die über den Anlaß der heutigen Debatte hinaus einer sorgfältigen Auswertung bedürfen und Ansatzpunkte für die Erarbeitung von Konzeptionen und deren Ausbau im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Familienlastenausgleichs und der Jugendhilfe bilden können.
    Es ist uneingeschränkt zu begrüßen, daß die Bundesregierung zum Ziel ihrer Familienpolitik gemacht hat, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, daß die Entscheidung für die Familie und für ein Leben mit Kindern erleichert wird und Kinder sich gemäß ihrer eigenen Personalität entwickeln können.
    Ich bin der Bundesregierung besonders dankbar dafür, daß sie den Schutzauftrag des Staates für die Familie an die Spitze stellt. Sie zieht damit einen klaren Strich gegenüber all jenen, die die Familie heute am liebsten nur als eine unter mehreren Lebensformen behandelt sehen wollen.

    (Frau Schoppe [GRÜNE]: Ach, geht das schon wieder los!)

    Für uns von der CDU/CSU hat die Familie Vorrang. Dies verschließt uns allerdings, Frau Schoppe, nicht die Augen für die heute teilweise recht unterschiedlichen Lebensplanungen in unserer Gesellschaft. Das heißt allerdings wiederum nicht, daß wir diese Lebensplanungen alle gleich bewerten müssen oder wollen.
    Über die Familie und ihre Entwicklungsformen und -chancen wissen wir eigentlich noch nicht allzuviel. Die Familienforschung steht erst am Anfang. So ist nicht verwunderlich, daß die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage mehrmals auf die Schwierigkeiten der statistischen Erfassung hinweisen muß. Es ist zu offensichtlich, daß die Bundesregierung auch für eine umfassende Erfassung der Bedingungen, unter denen Familien, Teilfamilien und Alleinerziehende mit Kindern heute leben, und für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Familienpolitik auf



    Werner (Ulm)

    zusätzliche Hilfen angewiesen ist und noch nicht allzuviel wissenschaftliches Material zur Verfügung hat. So wissen wir heute noch nicht einmal genau, wie hoch, volkswirtschaftlich gesehen, die häusliche und erzieherische Arbeit für Kinder, die unsere Familien, insbesondere die Mütter, erbringen, zu veranschlagen ist. Die Bundesregierung hat auf eine entsprechende Anfrage von mir zugesichert, daß dies spätestens 1992 geändert wird.
    Die Verhältnisse, in denen Kinder heute aufwachsen, ändern sich fortwährend. Es steht außer Frage, daß die notwendige Schaffung eines ausreichenden Angebots an Kindergartenplätzen mit flexiblen Betreuungszeiten nicht nur eine Folge des Erwerbsverhaltens der Frauen, sondern auch eine Voraussetzung für die Sozialisation von Kindern ist, die heute in zunehmendem Maße als Einzelkinder aufwachsen. Ebenso wichtig ist, daß die Zahl der Ganztagsbetreuungsplätze, gerade für die wachsende Zahl der Alleinerziehenden mit Kindern, entscheidend erhöht wird.
    Ich unterstreiche die Aussage der Familienministerin bei der Vorstellung des Jugendhilfegesetzentwurfs, daß zuallererst die Länder und die Kommunen gefordert sind. Da, liebe Frau Schmidt, war der Hinweis gerade auf Bayern und auf Baden-Württemberg im Hinblick auf die Haltung zum Jugendhilfegesetz genau der falsche Fingerzeig.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Ich habe Niedersachsen und Baden-Württemberg gesagt!)

    Sie sollten sich mehr in Richtung Nordrhein-Westfalen orientieren.
    Doch auch die Betriebe, die in Zukunft verstärkt auf weibliche Arbeitskräfte angewiesen sein werden, müssen in zunehmendem Maße eigene Kinderbetreuungseinrichtungen anbieten und so dazu beitragen, daß die strenge räumliche Trennung von Arbeitsplatz und Kinderbetreuung, zumindest bei Kleinkindern, verringert werden kann.
    Ich begrüße ausdrücklich, daß sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat, Lebensverhältnisse gerade für Frauen zu schaffen, in denen sich diese frei, d. h. ohne unangemessen hohe Schwierigkeiten, entscheiden können, ob sie die Arbeit in der Familie und im Beruf vereinbaren wollen oder nicht. Dazu gehört eben auch eine Aufwertung der häuslichen Arbeit von Müttern im öffentlichen Bewußtsein.

    (Beifall des Abg. Jäger [CDU/CSU] — Frau Schoppe [GRÜNE]: Dazu gehört auch der richtige Mann, der anpackt!)

    — Auch der gehört dazu.
    Für den Staat liegt eine zentrale Verpflichtung für Familie und Kind darin, den Familien solche materiellen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, daß die Kinder möglichst optimal aufwachsen und erzogen werden können. Je besser die Familie die ihr obliegenden ureigenen Funktionen wahrnehmen kann, um so mehr kann sich die Jugendhilfe auf wünschenswerte familienergänzende Aufgaben konzentrieren, und desto weniger braucht sie ersatzweise das zu tun, was unter Umständen geschwächte Familien nicht mehr zu leisten vermögen.
    Wir dürfen uns der unbequemen Frage, warum die Familie heute in ihrer Kraft geschwächt ist, nicht entziehen.
    Die Bundesregierung zeigt die steigende Zahl der Haushalte Alleinerziehender auf. Doch wir wissen noch nicht genug über die Ursachen dafür. Warum steigt in der Tat die Zahl der Ehescheidungen? Hat dies mit der größeren Selbständigkeit der Frauen zu tun, mit der Vereinzelung des Menschen, mit der Reduzierung der Fähigkeit zur Konfliktbewältigung, mit dem Verlust von Tugenden und von Idealen, oder sind nicht auch ganz nackte materielle Notlagen wie etwa Wohnungsnot und Arbeitslosigkeit dafür verantwortlich?
    Daß sich die relative Einkommenssituation vieler Familien bezogen auf die Kopfzahl in den zurückliegenden Jahren im Vergleich zum Verfügungseinkommen Lediger oder kinderloser Ehepaare trotz der zusätzlichen familienpolitischen Leistungen von 18 Milliarden DM nicht überdramatisch verbessert hat, liegt, glaube ich, auf der Hand und macht deutlich, daß ein weiterer Ausbau des Familienlastenausgleichs geboten ist.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Leider zeigen die Statistiken auch, daß eine wachsende Zahl von Familien mit mehreren Kindern unter die Grenze der Sozialhilfe fällt. Neben der Entwicklung der Familieneinkommen und der steigenden Scheidungsziffern hat dies etwas mit der rechnerischen Anhebung der Sozialhilfesätze zu tun. Diese Sätze sind erfreulicherweise, Frau Schmidt, gestiegen; aber sie sind als real verfügbares Einkommen im Durchschnitt rascher gestiegen als die Nettoarbeitseinkommen. Ordnungspolitisch ist dies in hohem Maße bedenklich, da zum einen die Gewerkschaften immer stärker auf Arbeitszeitverkürzungen drängen und zum anderen die Bereitschaft zu eigenem Einkommen aus Arbeit sinkt.
    Ich fürchte, wenn wir diese Zusammenhänge gerade im Bereich der Sozialhilfe und der Verfügungseinkommen nicht bald einmal vorurteilsfrei miteinander diskutieren, dann wird eine Entwicklung weitergehen, die letzten Endes auch zu Lasten der Familien gehen wird. Der Familienlastenausgleich — das ist unstrittig — muß verbessert werden. Warum können wir nicht z. B. endlich darüber sprechen, die Leistungen auch des Familienlastenausgleichs dort, wo möglich, zu dynamisieren, so wie wir Sozialhilfesätze immer wieder anpassen?
    Familiengründung darf nach meiner Auffassung nicht zum sozialen Abstieg führen. Die Familienpolitik der Regierungsparteien hat diese Gefahr erkannt. Sie hat auch Gegenmaßnahmen ergriffen, indem sie z. B. den Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht hat oder erhöht. Bundesfinanzminister Waigel hat zu Recht darauf hingewiesen, daß weitere Erhöhungen notwendig sind.
    Die SPD fordert gleichfalls weitere Verbesserungen. Doch gerade die SPD, Frau Schmidt, hat für mich auch heute nicht überzeugend darlegen können, daß sie mit der Absenkung des Familiensplittings und der Beseitigung des Kinderfreibetrages insbesondere den



    Werner (Ulm)

    kinderreichen Familien in höherem Maße eine Hilfe anbieten kann, als dies heute geschieht.
    In Erinnerung an frühere Überlegungen in den Reihen der Union halte ich persönlich neben der Erhöhung des Kindergeldes zusätzliche Leistungen für die Familie etwa in Form eines einheitlichen Kindergrundfreibetrages für sinnvoll. Dies sollten wir endlich einmal im Rahmen eines kinderfreundlichen Familiensplittings in Angriff nehmen.
    Ich glaube, es ist angesichts von 550 bis 750 DM Kosten je Kind pro Monat unbestritten, daß der Staat mehr an Transferleistungen wird erbringen müssen, gerade auch für die Familien, die mehr als zwei oder drei Kinder haben, sofern wir nicht zulassen wollen, daß diese Familien in Zukunft eine seltene Rarität werden.
    Wichtig für die Familien erscheint mir heute, nicht nur vor dem Hintergrund der Zahl der Aussiedler und Übersiedler, sondern auch im Hinblick auf die Familien, die seit Jahr und Tag hier Wohnungen suchen, insbesondere die Wohnraumsituation. Die Antwort der Bundesregierung führt da zu Recht die steuerlichen Verbesserungen — ich erinnere an § 10 EStG oder das Baukindergeld — zugunsten der Familien an. Sie zeigt auch die Mietbelastungsquoten. Leider beziehen sich auch diese Angaben im wesentlichen auf den sogenannten normalen Vierpersonenhaushalt. Für mich wäre es interessant zu erfahren, warum wir bereit sind zu akzeptieren, daß beim Mehrkinderhaushalt mit drei, vier, fünf oder sechs Kindern automatisch so getan wird, als sei es eine Selbstverständlichkeit, daß sich die Wohnfläche pro Person auf 16 qm reduziert, während in Haushalten mit einem Kind 28,8 qm und bei Alleinstehenden sogar über 30 qm zur Verfügung stehen. Dies sind Fragen, die wir auch in Verbindung mit den Wohnbauprogrammen diskutieren sollten, die unsere Bundesministerin hier noch vorlegen wird.
    Die größeren Familien haben ganz spezielle Bedürfnisse auch und gerade im Hinblick auf Wohnraum und Wohnraumgestaltung. Dies sollte man zur Kenntnis nehmen.
    Schließlich plädiere ich leidenschaftlich für die Einführung eines, unter Umständen auch mit Bundesmitteln geförderten Modells von Wohn-Rent-Eigentum gerade für die junge, wachsende Familie; denn es ist eine Groteske, daß wir den Familien auf der einen Seite trotz Wohngeld hohe Mieten zumuten, sie an die Stadtränder verdrängen, und die jungen Leute auf der anderen Seite ermutigen wollen, möglichst frühzeitig auch noch eine stattliche Anzahl von Kindern ins Leben zu setzen — und dies alles zum selben Zeitpunkt und mit einem Verfügungseinkommen, das beides zur selben Zeit einfach nicht zuläßt.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluß noch auf eine scheinbare Kleinigkeit aufmerksam machen, die aber, wie ich feststelle, viele Familien bekümmert: Wir sehen in den Kommunen eine wachsende Zahl von Auflagen und Gebühren, gerade in Verbindung mit Umweltschutz. Nichts dagegen! Auch ich bin dafür. Aber man geht dort allzuoft mit der Gartenscherenmentalität vor, indem man schlichtweg nur nach Köpfen zählt. Auch dies ist eine Benachteiligung der Familien, angefangen von der Müllentsorgung bis hin zur Berechnung der Gebühren für Strom und Wasserentsorgung und sonstiger Gebühren.
    Verehrte Kollegin Renate Schmidt, zur Forderung nach einer verbesserten Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rentenreform möchte ich sagen: Hier haben Sie unsere Herzen mit Sicherheit sofort auf Ihrer Seite. Ich warne aber davor zu vergessen, wie es um die Finanzen steht!

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Dies ist kein finanzielles Problem! Der Herr Kolb vom VDR kann Ihnen das nachweisen!)

    Und ich warne, Frau Kollegin Schmidt, auch davor, daß wir uns vorschnell und unüberlegt in eine neue Auflage der Trümmerfrauendiskussion hineintreiben lassen.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Das wollen wir nicht!)

    Dies würde uns allen nicht nützen, sondern, im Gegenteil, dem gemeinsamen Anliegen schaden.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Sie haben die Zusicherung von uns, daß das nicht das Ziel ist!)

    Ich fasse zusammen: Eine zukunftsorientierte Familienpolitik wird in einer Vielzahl von Bereichen die Familien wirksam, ich meine, wirksamer als bisher, fördern müssen, um ihre vergleichsweise verringerte Leistungskraft auszugleichen. Eine zukunftsorientierte Familienpolitik — und das betone ich nachdrücklich — darf nicht zur Fürsorge verflachen, meine Damen und Herren.

    (Beifall des Abg. Scharrenbroich [CDU/ CSU])

    Sie muß eigenständig gesehen werden. Erst wenn die Bedeutung ihrer Eigenständigkeit wirklich voll erkannt wird, kann sie den entscheidenden Beitrag dazu leisten, daß wir nicht nur den bestürzenden Tiefstand der Geburtenrate beklagen müssen, sondern im Rahmen einer echt zukunftsorientierten Sozial- und Gesellschaftspolitik für unsere Familien mehr, ich hoffe, dann auch das Richtige, tun können.
    Trotz all dieser auch von mir vorgetragenen Kritik fordere ich die Bundesregierung auf, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen; denn ich glaube, daß wir auf dem richtigen Weg sind, wiewohl wir alle offen sein müssen, jeweils punktuell über Veränderungen, in welche Richtung auch immer, die faire Diskussion miteinander zu führen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Drucksache 11/5337. Es ist beantragt worden, diesen Entschließungsantrag zu überweisen, und zwar zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit und zur Mitberatung an den Finanzausschuß und den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung. Werden weitere Vorschläge aus dem



Vizepräsident Cronenberg
Plenum gemacht? — Das ist nicht der Fall. Dann ist dies so beschlossen.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau
Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN
Keine Todesstrafe durch US-Militärgerichte in der Bundesrepublik Deutschland
— Drucksache 11/3939 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß
Auswärtiger Ausschuß
Hier schlägt Ihnen der Ältestenrat einen Debattenbeitrag von fünf Minuten pro Fraktion vor. — Das Haus ist offensichtlich damit einverstanden. Dann ist dies so beschlossen.
Zunächst hat das Wort die Abgeordnete Frau Nikkels.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Christa Nickels


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

    Liebe Anwesende! „Die Todesstrafe ist abgeschafft. " Knapp, kurz und ganz eindeutig ist das in Art. 102 des Grundgesetzes niedergelegt. Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland angesichts des barbarischen Umgangs mit menschlichem Leben, den die Staatsorgane des NS-Regimes auch mit Mitteln des Strafrechts praktizierten, aus guten historischen Gründen ohne jede Einschränkung für die Abschaffung der Todesstrafe entschieden.
    Art. 102 des Grundgesetzes ist aber nicht nur eine verfassungsrechtliche Wertentscheidung, sondern gleichzeitig auch Ausdruck dafür, daß hier eine besondere „verfassungsrechtliche Schutzpflicht für jedermanns Leben" besteht; so das Bundesverfassungsgericht. Das bedeutet, daß die grundsätzliche Ablehnung der Todesstrafe in allen Bereichen der Strafrechtspflege und, was ganz wichtig ist, auch in den dabei entstehenden Beziehungen zu anderen Staaten ihren Niederschlag finden muß.
    Eine solche klare Entscheidung für das Ächten und Zurückdrängen der Todesstrafe ist allerdings im NATO-Truppenstatut nicht enthalten. Die Vorschriften des NATO-Truppenstatuts und seiner Zusatzvereinbarungen erlauben es nämlich den Militärgerichten der in der Bundesrepublik stationierten verbündeten Streitkräfte, gegen ihre Angehörigen hier in der Bundesrepublik die Todesstrafe zu verhängen. Von dieser Befugnis haben US-Militärgerichte in der Bundesrepublik in der Vergangenheit, selbst noch dieses Jahr, auch Gebrauch gemacht. In Rheinland-Pfalz ist ein Verfahren anhängig. Diese Situation ist unserer Meinung nach mit dem Geist von Art. 102 des Grundgesetzes unvereinbar.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Um dem abzuhelfen, haben wir den heute zur Beratung anstehenden Antrag am 30. Januar dieses Jahres eingebracht. Wir bitten darin den Bundestag, daß er „das in Artikel 102 GG ausgesprochene Verbot der Todesstrafe" bekräftigt, daß er weiterhin „für die weltweite Ächtung der Todesstrafe eintritt" und daß er die Bundesregierung auffordert, „insbesondere die Verbündeten zu ersuchen, die Todesstrafe aus ihren Rechtssystemen zu tilgen, und darauf hinzuwirken, daß auf deutschem Territorium die Todesstrafe nicht mehr verhängt werden darf " .

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    In diesem Sinne hat sich seit Jahren die Gefangenenhilfeorganisation „amnesty international" eingesetzt. Daß der Antrag von uns überhaupt eingebracht werden konnte, hat damit zu tun, daß sich „amnesty" schon 1985 an die Justizsenatorinnen und -senatoren der Länder und auch an die Fraktionen gewandt hat. Wir haben in dieser Debatte auch selber sehr viel gelernt und Erfahrungen gewonnen, die wir jetzt einbringen konnten.
    In den Landesjustizministerien, im Bundesjustizministerium und in den rechtspolitischen Arbeitskreisen der Fraktionen und Parteien ist diese Problematik in den letzten Jahren ausführlich beraten worden, und es ist nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht worden. Die Art und Weise, wie beraten wurde, und auch der Verlauf der Beratungen haben jedenfalls mir ganz große Hoffnungen darauf gemacht, daß wir hier im Deutschen Bundestag in zweiter Lesung eine überfraktionelle Beschlußempfehlung vorlegen können. Es gibt dafür ganz klare Anzeichen, auch aus diesem Jahre. So haben sich z. B. das Justizministerium von Bremen und das Justizministerium von Hessen in dieser Absicht an den Bundesjustizminister mit der Bitte gewandt, hier Abhilfe zu schaffen und etwas zu tun. Der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herr Caesar, hat erst im August dieses Jahres in einem spektakulären Einzelfall auf Ausübung deutscher Gerichtsbarkeit bestanden, weil US-amerikanische Militärdienststellen nicht förmlich ausschließen konnten, daß in einem Verfahren gegen zwei US-Soldaten auf bundesdeutschem Boden die im Grundgesetz abgeschaffte Todesstrafe verhängt werden könnte.
    Abschließend will ich den Justizminister zu Wort kommen lassen. Auch seine Äußerung hat mich in der Hoffnung ermutigt, daß wir hier einen gemeinsamen Antrag hinkriegen. Herr Justizminister Engelhard hat anläßlich der Aktionswoche von „amnesty international" gegen die Todesstrafe am 20. September 1989 gesagt — ich zitiere — , die Abschaffung der Todesstrafe sei ein Bekenntnis zum Wert des Menschenlebens und damit letztlich zur Würde des Menschen, die als Eckstein des Systems der Menschenrechte Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt sei. Damit stimme ich überein. Ich hoffe, daß wir hier schnell und zügig eine vernünftige Entscheidung hinbekommen, die vom ganzen Haus getragen werden kann.
    Danke schön.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)