Rede von
Angelika
Pfeiffer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
„ Gesinnungsstrafrecht" . Der Deutsche Richterbund sagt: „Kaum praktikabel",
wie übrigens auch die meisten Praktiker. Der Deutsche Anwaltverein sagt: „nichts anderes als Gesinnungsstrafrecht" und „Zensur". Die Strafverteidigervereinigung sagt: „innerstaatliche Feinderklärung".
Dies, meine Damen und Herren, ist das, was Sie gerade lobpreisend an die Bevölkerung zu vermitteln versucht haben oder für das Sie hier auch noch werbend irgendwelche Stimmen einzuheimsen versucht haben.
Ich habe in der Tat das Problem, daß ich einen Sachbeitrag für zehn Minuten vorbereitet habe. Ich versuche jetzt, noch ein Kapitel loszuwerden.
Zwei Beispiele: Aus Protest gegen die jüngst festgestellte Trinkwasserverseuchung planen zahlreiche Initiativen in der Gemeinde X eine Kundgebung vor dem Gebäude der örtlichen Wasserwerke. Mit einem Foto vor deren Wasserspeichern sowie der ironischen Unterzeile „Wer hat denn da Nitrat hineingestreut?" weist die Regionalzeitung auf diesen Termin hin. Die zur Polizei vorgeladene Elterninitiative „Sauberer Babytrunk" will und kann auf Befragen keine genaue Auskunft über die Zahl der voraussichtlich zur Demo mitgebrachten Kleinkinder geben. Unter Hinweis auf deren mögliche Gefährdung durch auswärtige Gewalttäter wird die Kundgebung daraufhin verboten, allerdings wenige Stunden vor Beginn gerichtlich wieder erlaubt. Bis dahin hängt im örtlichen Kindergarten das von einem Erzieher angebrachte Aufrufflugblatt.
Meine Damen und Herren, in diesem Vorgang fallen nach Ihren Gesetzen, die Sie jetzt verabschieden wollen, folgende strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Bewehrungen an: Bußgeld bis zu 5 000 DM für die Vertreter und Vertreterinnen der
Elterninitiative, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr für den Erzieher des Kindergartens, wegen Fehlverhalten vor und nach der Kundgebung Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie Bußgeld bis zu 1 000 DM für die Familie F., für den Sprayer S. Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, Untersuchungshaft und Verurteilung auf Grund unüberprüfbarer Anschuldigungen eines unbekannt gebliebenen Kronzeugen.
Das ist jetzt nur ein Beispiel. Ich habe dazu noch ein paar andere Beispielfälle.
Die rote Lampe leuchtet auf. Ich denke in der Tat, Sie werden sich im Ältestenrat noch einmal unterhalten müssen, was Sie zukünftig mit meinem verfassungsrechtlich verankerten Rederecht machen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.