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    Plenarprotokoll 11/125 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 125. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Rawe 9127 A Bestimmung des Abg. Wilz als ordentliches Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Wimmer (Neuss) 9127 B Bestimmung des Abg. Pfuhl zum Mitglied des Verwaltungsrats der Deutschen Ausgleichsbank an Stelle des ausgeschiedenen Herrn Heinz Rapp 9127 B Erweiterung der Tagesordnung 9127 B Tagesordnungspunkt 3: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. April 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Simbabwe zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen, vom Vermögen und von den Gewinnen aus der Veräußerung von Vermögen (Drucksache 11/3645) b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksache 11/3915) c) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Straßenbaubericht 1987 (Drucksache 11/3069) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verbesserung des Produkthaftungsgesetzes (Drucksache 11/3718) e) Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Düsseldorf gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/3797) f) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Stratmann, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Energiesparprogramm für den Wärmemarkt (Drucksache 11/2318) 9128 D Zusatztagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches — Eindämmung der Spielhallenflut und sonstiger städtebaulich nicht vertretbarer Nutzungen — (Drucksache 11/3952) 9128 D Zusatztagesordnungspunkt 2: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Verhülsdonk, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Hornhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Lüder, Dr. Hitschler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Verhinderung von negativen städtebaulichen Auswirkungen von Spielhallen und Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Geldspielgeräten (Drucksache 11/3999) 9128 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" (Drucksache 11/2583) Dr. Kohl, Bundeskanzler 9129A Duve SPD 9131 D Neumann (Bremen) CDU/CSU 9135 C Frau Dr. Vollmer GRÜNE 9138 C Beckmann FDP 9141A Frau Odendahl SPD 9142 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 9144 A Conradi SPD 9146 A Lüder FDP 9147 C Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1989 der Bundesregierung (Drucksache 11/3917) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 1988/ 89 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 11/3478) c) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Saarland (Zukunftsinitiative Montanregionen — Zukunftsprogramm Küste) (Drucksachen 11/1551, 11/3647, 11/3848) d) Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung über den jährlichen Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die wirtschaftliche Lage in der Gemeinschaft und die Festlegung der wirtschaftspolitischen Leitlinien für 1989 „mehr Wachstum und Beschäftigung auf dem Weg zum Binnenmarkt" (Drucksache 11/3757) e) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Sofortprogramm „Arbeit, Umwelt und Investitionen" (Drucksachen 11/1552, 11/3262) Dr. Haussmann, Bundesminister BMWi 9149B, 9185D Roth SPD 9152 C Wissmann CDU/CSU 9157 A Stratmann GRÜNE 9160D Dr. Graf Lambsdorff FDP 9164 D Dr. Jens SPD 9169A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF 9171D Frau Matthäus-Maier SPD 9174 B Hinsken CDU/CSU 9177 C Kittelmann CDU/CSU 9179 D Vahlberg SPD 9181 B Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 9183 A Uldall CDU/CSU 9184 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Aktuelle Stunde betr. die Situation in Afghanistan Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE . 9186C, 9193 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 9187 B Dr. Holtz SPD 9188 A Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 9188D Duve SPD 9189 C Höffkes CDU/CSU 9190 C Frau Luuk SPD 9191 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer, Staatsminister AA 9192 A Dr. Glotz SPD 9193 D Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 9194 D Frau Würfel FDP 9195 C Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 26. November 1976 zum Abkommen vom 22. November 1950 über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (Drucksachen 11/2277, 11/3922) 9196B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung: Aufhebbare Einhundertfünfte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksachen 11/3323, 11/3936) 9196B Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für eine Verordnung (EGKS, EWG, EURATOM) des Rates zur Durchführung des Beschlusses vom 24. Juni 1988 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften (Drucksachen 11/3200 Nr. 2.3, 11/3868) 9196 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 III Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 32 08 Titel 870 01 — Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen — (Drucksachen 11/3565, 11/3636 Nr. 1.5, 11/3869) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1988 bei Kapitel 10 02 Titel 656 51 — Altershilfe für Landwirte — (Drucksachen 11/3481, 11/3636 Nr. 1.3, 11/3870) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 03 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — (Drucksachen 11/3470, 11/3636 Nr. 1.2, 11/3871) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 646 06 — Leistungen des Bundes für Aufwendungen aus der Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung — (Drucksachen 11/3564, 11/3636 Nr. 1.4, 11/3872) 9197 A Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses Sammelübersicht 97 zu Petitionen (Drucksache 11/3914) 9197 A Tagesordnungspunkt 14: Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Nickels und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der medizinischen Versorgung für Gefangene (Drucksache 11/3243) Frau Nickels GRÜNE 9197 B Geis CDU/CSU 9199 A Dr. de With SPD 9201 B Funke FDP 9202 D Engelhard, Bundesminister BMJ 9204 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung „Sport und Umwelt" (Drucksache 11/2134) Nelle CDU/CSU 9205 B Lambinus SPD 9207 D Baum FDP 9209B Brauer GRÜNE 9211B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 9212 C Dr. Wernitz SPD 9214 B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Umweltzerstörung und zum Schutz der Meeresschildkröte Caretta caretta in der Türkei im Rahmen deutscher Entwicklungszusammenarbeit (Drucksache 11/2657) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Schanz, Bindig, Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Einrichtung eines Nationalparks und ökologisch verträgliche Entwicklung im Dalyan-Delta (Drucksache 11/3452) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Brauer, Frau Eid, Frau Hensel, Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ökologisch verträgliche Tourismusentwicklung u. a. im Dalyan-Delta und Einrichtung eines Nationalparks (Drucksache 11/3454) d) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu dem Antrag der Abgeordneten Brauer, Frau Hensel, Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Finanzielle Beteiligung des Bundes an dem naturzerstörenden Hotelbauprojekt im Dalyan-Delta (Türkei) zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein, Frau Blunck, Hiller (Lübeck), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Finanzmittel der DEG zum Bau eines Touristik-Hotels in Dalyan (Türkei) (Drucksachen 11/1666, 11/1872, 11/2352) Dr. Pohlmeier CDU/CSU 9216B Schanz SPD 9217 D Frau Folz-Steinacker FDP 9219A Frau Hensel GRÜNE 9221A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 9222 D Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung einge- IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 brachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 18. Oktober 1969 zur Errichtung der Karibischen Entwicklungsbank (Drucksachen 11/3140, 11/3953, 11/3954) Schreiber CDU/CSU 9224 D Dr. Holtz SPD 9226 A Frau Folz-Steinacker FDP 9227 D Volmer GRÜNE 9228 B Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ 9229 A Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG) (Drucksache 11/3919) Dörflinger CDU/CSU 9230 B Schäfer (Offenburg) SPD 9232 B Baum FDP 9234 B Brauer GRÜNE 9236 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 9237 B Frau Dr. Hartenstein SPD 9239 B Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Düsseldorf), Frau Adler, Bachmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Verringerung der Umweltbelastung durch Asbest (Drucksache 11/2642) Müller (Düsseldorf) SPD 9241 C Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 9243 B Frau Garbe GRÜNE 9244 A Frau Dr. Segall FDP 9245 A Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 9246 A Tagesordnungspunkt 20: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz) (Drucksachen 11/2387, 11/3633) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesbahngesetzes (Drucksache 11/3e0) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verstoß gegen § 5 Bundesbahngesetz durch den Deutschen Bundestag (Drucksache 11/3648) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ausbau der Bundesbahnstrecke München—MühldorfFreilassing (Drucksache 11/3973) Bohlsen CDU/CSU 9248 A Dr. Niese SPD 9249 C Kohn FDP 9250 D Weiss (München) GRÜNE 9251 D Jung (Limburg) CDU/CSU 9253 A Kretkowski SPD 9255 C Nächste Sitzung 9256 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 9257 A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 125. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1989 9127 125. Sitzung Bonn, den 16. Februar 1989 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 2. Austermann 16. 2. Bauer 16. 2. Bindig 17. 2. Dr. von Billow 16. 2. Egert 17. 2. Eylmann 16. 2. Frau Flinner 16. 2. Gallus 17. 2. Glos 16. 2. Dr. Haack 17. 2. Dr. Hauchler 17. 2. Dr. Hauff 17. 2. Frhr. Heereman von Zuydtwyck 17. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Heimann 17. 2. Jaunich 17. 2. Frau Karwatzki 17. 2. Klose 16. 2. Dr. Kreile 16. 2. Dr.-Ing. Laermann 17. 2. Maaß 17. 2. Dr. Mitzscherling 17. 2. Möllemann 17. 2. Pfuhl 16. 2. Poß 16. 2. Reuschenbach 17. 2. Frhr. von Schorlemer 16. 2. Verheugen 17. 2. Voigt (Frankfurt) ** 16. 2. Dr. Warnke 16. 2. Weisskirchen (Wiesloch) 17. 2. Wetzel 17. 2. Frau Dr. Wisniewski 16. 2. Würtz 17. 2. Zierer * 17. 2. Dr. Zimmermann 17. 2.
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    Rede von Wilfried Bohlsen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während der unter a) zur Beratung anstehende Gesetzentwurf zum Eisenbahnkreuzungsgesetz seine kritische Würdigung in den Fachausschüssen bereits erfahren hat, stehen der unter b) aufgeführte Gesetzentwurf der SPD-Fraktion und der unter c) genannte Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN erst noch zur Überweisung an.
    Zumindest bei dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Bundesbahngesetzes handelt es sich gleichfalls um eine bekannte Forderung in der parlamentarischen Diskussion: um die Sanierung der Deutschen Bundesbahn. Ich will darauf hinweisen, daß hier bereits 1985 eine Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion gestartet wurde mit dem Ziel, u. a. auch die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundesbahn grundlegend zu ändern. Bei der abschließenden Behandlung im Verkehrsausschuß erwies sich der Versuch, die paritätische Mitbestimmung auch im Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn zu verankern, als verfassungsrechtlich bedenklich und wenig hilfreich, um notwendige Leistungsreserven bei den Mitarbeitern der Bundesbahn zu mobilisieren.
    Da sich die rechtlichen Beurteilungsmöglichkeiten in der Zwischenzeit nicht geändert haben, halte ich den Vorstoß der Fraktion in gleicher Sache für wenig erfolgversprechend.

    (Straßmeir [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wenn ein Gesetzentwurf, der vor zweieinhalb Jahren vom Verkehrsausschuß ausführlich beraten und zurückgewiesen worden ist, von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, in unveränderter Form erneut vorgelegt wird, dann drängen sich mir natürlich erhebliche Zweifel an der Originalität Ihrer Verkehrspolitik auf.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Kretkowski [SPD]: Kontinuität!)

    Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, zur abschließenden Beratung der Gesetzesinitiative des Bundesrates zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes zurückkehren. Wie bereits vorgetragen, zielt die Initiative des Bundesrates darauf ab, die Unterhaltskosten für Straßenbrücken über Bundesbahnanlagen von der Freien und Hansestadt Hamburg auf die Deutsche Bundesbahn zu verlagern. Dies würde zusätzliche Kosten für die Deutsche Bundesbahn in Höhe von ca. 4,4 Millionen DM jährlich mit sich bringen.
    Nach dem geltenden Eisenbahnkreuzungsgesetz wurden Gemeinden von der Unterhaltungslast für Straßenüberführungen weitestgehend ausgenommen, um Härten zu vermeiden. Die Freie und Hansestadt Hamburg kann sich als Bundesland auf dieses Gemeindeprivileg nicht berufen, obgleich sie damit gegenüber anderen Großstädten — das will ich zugeben — benachteiligt ist. Damit die Freie und Hansestadt Hamburg von diesen Kosten künftig entlastet wird, will sie nach dem Gesetzänderungsentwurf künftig wie eine Gemeinde behandelt werden.
    Nach übereinstimmender Auffassung im Verkehrsausschuß wird die Freie und Hansestadt Hamburg nach dem geltenden Wortlaut des Eisenbahnkreuzungsgesetzes trotz ihrer Steuereinnahmen als Stadtstaat gegenüber anderen Großstädten tatsächlich benachteiligt, da diese über Schlüsselzuweisungen und zweckgebundene Zuweisungen auch an den Steuereinnahmen ihres jeweiligen Bundeslandes partizipieren.
    Dennoch hält der Verkehrsausschuß es nicht für geboten, den Unterhaltsaufwand für Straßenbrücken durch Änderung des § 19 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes der Deutschen Bundesbahn aufzubürden, weil dadurch eine neue Ungleichbehandlung gegenüber anderen Bundesländern herbeigeführt würde.
    Als Mitglied im Verkehrsausschuß habe ich diese Entscheidung mitgetragen und bitte, im Rahmen der heutigen Plenardebatte den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes in zweiter und dritter Lesung mit der Maßgabe abzulehnen, daß die Bundesregierung aufgefordert wird, die Frage einer Ausgleichszahlung für die Freie und Hansestadt Hamburg ohne zusätzliche finanzielle Belastung der Deutschen Bundesbahn sorgfältig zu prüfen. Dabei könnte es hilfreich sein, eine Durchschnittsberechnung über die Belastung der Bundesländer mit Unterhaltskosten für Straßenbrücken zu entwickeln und danach eine Ausgleichszahlung für Hamburg zu errechnen. Auf diese Weise könnte eine Gleichbehandlung Hamburgs mit anderen Bundesländern sichergestellt werden.
    Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, mit Blick auf die jüngsten bahnpolitischen Entscheidungen noch einige Ausführungen machen. Mit den Beschlüssen zur Übernahme der DB-Altschulden nach dem Stand von 1972 sowie der Zusage, sich an den Fahrwegausgaben der Bahn zu beteiligen, wurde ein weiterer Meilenstein zur Verbesserung der Wettbewerbslage der Bahn gesetzt. Durch die Übernahme der gesamten Altschulden in Höhe von 12,6 Milliarden DM von 1991 an wird die Verschuldung von 51,3 Milliarden DM auf 38,7 Milliarden DM gesenkt und das Eigenkapital entsprechend erhöht. Mit einem Eigenkapital von 27,8 Milliarden DM anstelle von sonst 15,2 Milliarden DM wird die Bundesbahn damit kreditfähiger für Neuinvestitionen.

    (Zuruf des Abg. Weiss [München])




    Bohlsen
    Vom Bahnvorstand selbst — das sollte auch für Sie gelten, Kollege Weiss — werden die Beschlüsse der christlich-liberalen Bundesregierung nicht allein als politisches Bekenntnis zur Bahn, sondern sogar als strategischer Durchbruch bewertet.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Bundesbahn, meine Damen und Herren, ist aufgefordert, bis Ende 1990 die notwendigen Vorbereitungen in ihrer Kostenrechnung und Rechnungslegung zu leisten, damit dann in nachprüfbarer Weise die Aufwendungen und Erträge dem jeweiligen Wegebereich zugerechnet werden können. Dank der Berechnung eines Wegenutzungsentgeltes, das die unterschiedlichen Auslastungsgrade auf den benutzten Strecken zu berücksichtigen hat, kann der Wettbewerbsnachteil der Deutschen Bundesbahn gegenüber den Wettbewerben in der Binnenschiffahrt und auf der Straße bei den Fahrwegausgaben ausgeglichen werden. Eine durchgängige Einzelrechnung, die die Streckungskosten jeweils nach der in Anspruch genommenen Kapazität differenziert, schafft zudem die Grundlage dafür, daß Dritte gegen Entgelt die Infrastruktur der Schiene nutzen können.
    Eine weitere und für die künftige Bahnpolitik wichtige Maßnahme stellt schließlich die Bereinigung der Gewinn- und Verlustrechnung der Deutschen Bundesbahn bei Pensionszahlungen dar.

    (Weiss [München] [GRÜNE]: Wer hat die beschlossen?)

    — Das Kabinett. — So wird schon ab dem Haushaltsjahr 1989 die Zahlung der Beträge jährlich neu berechnet und nicht mehr durch einen Haushaltsansatz begrenzt, Herr Kollege Weiss.
    Im Bundesverkehrswegeplan 1985 wurden die Investitionsausgaben des Bundes für Schienenstrecken in den kommenden zehn Jahren — darauf möchte ich gerne hinweisen — um 25 % aufgestockt und damit erstmals der bislang dominierende Anteil der Straßenbauinvestitionen gebrochen.
    Unbestritten ist, daß unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, der Energieeinsparung, des Schutzes der Umwelt, Natur und Landschaft der Schiene eine hervorragende Stellung zukommt. So braucht die Autobahn für die gleiche Transportleistung dreimal mehr Fläche. Während ein Auto pro Person und Kilometer 3,5mal mehr Energie benötigt, erfordert ein Lkw sogar das Neunfache.
    Bei der Bewältigung des Verkehrswachstums bei einer begrenzten Verkehrsfläche kommt der Schiene eine entscheidende Bedeutung zu. Die Bundesregierung wie auch die Koalitionsfraktionen werden in ihren Bemühen fortfahren, der Bundesbahn den notwendigen Flankenschutz zu geben, damit sie sich zu einem modernen marktorientierten Verkehrsdienstleistungsunternehmen entwickeln kann. Gelder für notwendige Zukunftsinvestitionen wurden zur Verfügung gestellt, Wettbewerbsverzerrungen werden beseitigt und strukturelle Reformen in Gang gesetzt.
    Mit meinem Dank für die Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn möchte ich meine Ausführungen schließen und zugleich meiner Zuversicht Ausdruck verleihen, daß die Bahn in Zukunft ihre Position unter den Verkehrsträgern aus eigener Anstrengung zu festigen vermag. Neue Produktions- und Geschäftsfelder, die über den Rahmen des nationalen Betätigungsfeldes weit in den Binnenmarkt hineinreichen, weisen Aussichten auf, die bislang nicht bekannt und genutzt waren. Der Blick auf das Jahr 1993 zeigt, daß die Wachstumsimpulse des Europäischen Binnenmarktes zu einer Zunahme des Güter- und Personenverkehrs führen werden. Für die Bundesrepublik Deutschland als Transitland ergeben sich besondere Herausforderungen.
    Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang verdient auch die Entscheidung der Bundesregierung hervorgehoben zu werden, nach der eine Straßenbenutzungsgebühr für schwere Lkw eingeführt werden soll. Auch sie wird vermehrte Chancen für die Bahn, für deren Mitarbeiter und für die Umwelt schaffen.
    Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Niese.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rolf Niese


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde in meinem Beitrag auf den vom Bundesrat eingebrachten Änderungsgesetzentwurf zum Eisenbahnkreuzungsgesetz eingehen.
    Nach § 14 des Gesetzes in seiner geltenden Fassung sind Straßenüberführungen über Eisenbahnanlagen vom Träger der Straßenbaulast zu unterhalten. Um Härten für die Gemeinden zu vermeiden, ist in § 19 zu ihren Gunsten eine Übergangsregelung geschaffen worden, durch die die Unterhaltungslast für solche Straßenüberführungen zunächst bei der Deutschen Bundesbahn verbleibt und erst bei einer wesentlichen Änderung der Kreuzungsanlage auf die Gemeinde übergeht.
    Diesem Willen des Gesetzgebers beim Inkrafttreten des Eisenbahnkreuzungsgesetzes steht jedoch für Hamburg eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 1984 entgegen. Danach wird Hamburg das sogenannte Gemeindeprivileg entzogen.
    Bei dieser Entscheidung kam es darauf an, ob Hamburg im Zusammenhang mit dem Eisenbahnkreuzungsgesetz als Bundesland oder als Gemeinde anzusehen ist. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, und zwar in einem konkreten Fall — darum ging der Rechtsstreit —, daß die Baulast bei der Freien und Hansestadt Hamburg als Bundesland liegt, und legte, ohne auf den Gemeindecharakter Hamburgs näher einzugehen, dar, daß es eine differenzierende Auslegung des Gesetzes wegen der Doppelrolle Hamburgs als Bundesland und Gemeinde für verfehlt halte.
    Es ist aber eigentlich grotesk: Einerseits wird Hamburg nur als Bundesland gesehen, nämlich im Zusammenhang mit dem Eisenbahnkreuzungsgesetz; andererseits aber gilt Hamburg einzig und allein als Gemeinde, nämlich beim Fernstraßengesetz, wo in § 5 Abs. 2 festgelegt wird, daß bei Gemeinden mit über

    Dr. Niese
    80 000 Einwohnern die Straßenbaulast für die Durchfahrten von Bundesstraßen bei der Gemeinde liegt. Es ist also schon erstaunlich, daß Hamburg einmal als Bundesland und einmal als Gemeinde angesehen wird, und zwar stets so, daß die Kosten auf Hamburg abgewälzt werden können.

    (Straßmeir [CDU/CSU]: Möglicherweise vom gleichen Richter!)

    Nach der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung der Freien und Hansestadt Hamburg werden zwar staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht voneinander getrennt — das sieht unsere Verfassung in Hamburg nicht vor —; gleichwohl ist unbestritten, daß Hamburg tatsächlich auch gemeindliche Aufgaben wahrnimmt.
    Die Argumentation der Bundesregierung, vorgetragen vom Vertreter des Verkehrsministeriums in der Sitzung des Bundesrats-Verkehrsausschusses, geht davon aus, daß anders als bei vergleichbaren Großstädten die Stadt Hamburg über ihre gemeindlichen Einnahmen hinaus auch über Einnahmen verfügt, die ihr als Bundesland zustehen. Es wird die Meinung vertreten, dadurch sei gewährleistet, daß die Erhaltung der Eisenbahnkreuzungsanlagen, der Straßenüberführungen, in Hamburg stets auch aus Mitteln finanziert werden könne, die Hamburg in seiner Eigenschaft als Bundesland erhalten habe. Dadurch soll der Eindruck erweckt werden, als stünden anderen Großstädten nur gemeindliche Einnahmen zur Verfügung. Dies ist aber nicht der Fall. Viele oder fast alle Gemeinden in den Flächenländern werden zu über 25 % durch Schlüsselzuweisungen und andere Dinge von den Bundesländern finanziert, wobei der Anteil für Landeshauptstädte wie München und Stuttgart weit über diesen 25 % liegt.
    Genauso unrichtig ist die Behauptung, die Deutsche Bundesbahn hätte bis 1984, als dieser Rechtsstreit in dem konkreten Einzelfall auftrat, die Unterhaltungsleistungen für die Straßenüberführungen in Hamburg nur unter dem Vorbehalt einer gerichtlichen Klärung erbracht. Richtig ist vielmehr, daß die Bundesbahn entsprechende Vorbehalte erstmalig bei diesem Rechtsstreit geäußert hat.
    Auch der Hinweis, daß nur ganze 3 % sämtlicher Straßenbrücken in Hamburg Straßenüberführungen über Eisenbahnanlagen sind und somit die Verhältnismäßigkeit bei einem Gesetzesänderungsbegehren nicht gegeben wäre, ist, glaube ich, ohne Bedeutung, denn bei dieser Diskussion ist einzig und allein entscheidend, daß Hamburg im Verhältnis zu anderen Großstädten gleichgestellt werden soll.
    Auch die Behauptung, der Gesetzesantrag des Bundesrates führe in seiner Konsequenz zu einer Privilegierung Hamburgs, ist nach meiner Auffassung nicht stichhaltig. Hätte der Gesetzgeber nämlich von Anfang an klarstellen wollen, Hamburg als Bundesland zu behandeln, so hätte eigentlich eine Stadtstaatenklausel in das Gesetz aufgenommen werden müssen. Dieses ist aber 1963 nicht geschehen, so daß man also nicht davon ausgehen kann, daß es bei Verabschiedung des Gesetzes der Wille des Gesetzgebers war, Hamburg in diesem Zusammenhang als Bundesland zu deklarieren.
    Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie sehen es mir nach, wenn ich die vorausgegangene Auseinandersetzung um den Hamburg betreffenden Gesetzesantrag des Bundesrates etwas ausführlicher dargestellt habe. Ich glaube aber, daß ein Hamburger Abgeordneter verpflichtet ist, darzustellen, welche juristischen Windungen hier von verschiedener Seite bei der Beratung des Änderungsgesetzes letztendlich zur Verhinderung berechtigter Hamburger Interessen vorgebracht worden sind.
    Natürlich hätte ich als Hamburger gern eine Mehrheit im Bundestag, aber ich kann mich natürlich auch nicht der Argumentation verschließen, daß die Bundesbahn unter erheblichen finanziellen Problemen leidet, und ich weiß um die Probleme, mit denen die Bundesbahn kämpfen muß, wenn sie auf Dauer Bestand haben soll. Deshalb begrüße ich die Entscheidung des Verkehrsausschusses, der eine offensichtliche Benachteiligung Hamburgs anerkannt und in seinen Beratungen die Bundesregierung aufgefordert hat, nach Lösungen und Wegen zu suchen, um Hamburg einen Ausgleich zu gewähren, ohne zu einer Mehrbelastung der Bundesbahn zu kommen.
    Nun haben wohl nur ganz wenige den Prüfungsbericht der Bundesregierung heute nachmittag auf den Tisch bekommen. Ich habe ihn bekommen.

    (Weiss [München] [GRÜNE]: Gibt es einen?)

    — Ja, der liegt mir seit heute nachmittag vor.
    Der fällt völlig negativ aus, der Ausgleich ist Null. Nur konnte ich in der kurzen Zeit seit heute nachmittag die Darlegungen natürlich überhaupt nicht einer sachlichen Prüfung unterziehen. Deswegen fordert meine Fraktion — ich glaube, das ist auch eine Selbstverständlichkeit —, daß wir diesen Sachverhalt auf Grund der Ausschußdrucksache des Verkehrsausschusses nochmals einer Beratung im Verkehrsausschuß unterziehen. Ich gehe auch davon aus, daß das hier Dargelegte nicht das letzte Wort der Bundesregierung ist. Ich wäre dankbar, wenn wir in diesen weiteren Beratungen zu einem einvernehmlichen und sachgerechten Ergebnis kämen, was Hamburgs Interessen, aber auch die Interessen der Bundesbahn anbetrifft.
    Ich bedanke mich für Ihre freundliche Aufmerksamkeit, die Sie mir zu dieser späten Abendstunde noch gewährt haben. Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)