Rede von
Rainer
Funke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Wochen ist das Getöse um das Gesetz zur Einführung eines Internationalen Seeschiffahrtsregisters groß gewesen. Die Gewerkschaften haben uns mit einer Prozeßlawine bedroht. Soeben hat die Kollegin der GRÜNEN das Normenkontrollverfahren verlangt.
Diese Drohungen dienen weder der deutschen Seeschiffahrt noch den deutschen Seeleuten, noch sind sie in unseren Augen rechtlich haltbar. Wir wissen, daß wir uns mit der Einführung des Internationalen Seeschiffahrtsregisters sicherlich auf neuartigem Rechtsgebiet bewegen. Aus diesem Grunde haben wir diese Rechtsfragen auch besonders gründlich geprüft
und sind der Auffassung, daß sie voll mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung sind. Wir sehen insbesondere in § 21 Abs. 4 des Flaggenrechtsgesetzes keinen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes. Schließlich ist der Gesetzgeber nicht daran gehindert, Ausländern oder ausländischen juristischen Personen, also Gewerkschaften, Rechtspositionen einzuräumen, die auch Deutsche besitzen.
Im übrigen werden die internationalen Bestimmungen des ILO-Abkommens eingehalten. Auch der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG ist nicht verletzt. Eine mögliche Differenzierung der Heuern nach den Heimatländern erscheint uns nicht nur zweckmäßig, sondern in diesem Fall sogar geboten.
Auch bei Art. 12 des Grundgesetzes, der Berufsfreiheit, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach den jeweiligen Rechtsgütern abzuwägen. Wir wissen, daß wir eine deutsche leistungsfähige Handelsflotte unter deutscher Bundesflagge benötigen. Dies ist ein höherwertiges Recht.
Der Grundsatz der Einheitlichkeit der deutschen Handelsflotte ist im übrigen entsprechend Art. 27 GG ebenfalls nicht verletzt. Wir haben Differenzierungen hinsichtlich Art. 27 des Grundgesetzes — darauf hat der Kollege Fischer bereits hingewiesen — mit der Bear-Boat-Charter. Auch insoweit liegt keine Verletzung vor. Insgesamt wird dieses Gesetz vor dem Verfassungsgericht Bestand haben.
Vielen Dank.