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    Plenarprotokoll 11/114 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 114. Sitzung Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Inhalt: Zusatztagesordnungspunkt 11: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung des Vorruhestandsgesetzes (Drucksachen 11/1808, 11/3583, 11/3603, 11/3626) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand (Drucksachen 11/2990, 11/3583, 11/3603, 11/3627) Schemken CDU/CSU 8245 D Schreiner SPD 8248 C Dr. Thomae FDP 8252 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 8255 A Frau Hasselfeldt CDU/CSU 8257 A Heyenn SPD 8259 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8261 C Frau Steinhauer SPD 8266 C Grünbeck FDP 8268 D Frau Hillerich GRÜNE 8269 C Louven CDU/CSU 8270 D Hasenfratz SPD 8272 D Scharrenbroich CDU/CSU 8274 C Reimann SPD 8277 A Frau Unruh GRÜNE 8278 D Hinsken CDU/CSU (zur GO) 8279 D Namentliche Abstimmungen 8280A, 8280 B Ergebnisse 8283C, 8285 B Vizepräsident Stücklen 8276 B Tagesordnungspunkt 19: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (Drucksachen 11/2964, 11/3609, 11/3629) b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer, Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur finanziellen Sicherung der Künstlersozialversicherung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz gewonnenen praktischen Erfahrungen (Drucksachen 11/1174, 11/2979, 11/3609, 11/3629) Frau Weiler SPD 8280D, 8281 D Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 8280 D Heinrich FDP 8286D Frau Unruh GRÜNE 8287 C Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA 8288 B II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Tagesordnungspunkt 20: a) Beratung des Antrags der SPD: Eingliederung der Aussiedler und Aussiedlerinnen aus Staaten Ost- und Südosteuropas sowie der Übersiedler und Übersiedlerinnen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 11/3178) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Gerster (Mainz), Dr. Laufs, Lintner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Lüder, Dr. Hirsch, Richter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Aufnahme und Eingliederung der Aussiedler (Drucksache 11/3455) Dr. Penner SPD 8290 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 8291 C Frau Olms GRÜNE 8293 D Lüder FDP 8295 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 8297 B Sielaff SPD 8299 C Schulze (Berlin) CDU/CSU 8302 A Frau Hämmerle SPD 8303 C Dr. Wittmann CDU/CSU 8305 A Zusatztagesordnungspunkt 12: Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zu den Beschlüssen des EG-Umweltministerrates vom 24./25. November 1988 Schäfer (Offenburg) SPD 8306 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU 8307 B Brauer GRÜNE 8308 D Baum FDP 8309 D Lennartz SPD 8310D Schmidbauer CDU/CSU 8311D, 8318 D Frau Dr. Hartenstein SPD 8313 A Dr. Göhner CDU/CSU 8314 B Dr. Knabe GRÜNE 8315 D Dr. Friedrich CDU/CSU 8316 A Antretter SPD 8316D Dr. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 8318A Nächste Sitzung 8319 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 8321* A Anlage 2 Erklärungen der Abgeordneten Dr. Daniels (Bonn), Kolb, Glos, Dr. Unland (alle CDU/ CSU) 8321* B Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 8321* D Anlage 4 Aufhebung der Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung der Wehrpflichtigen angesichts deren finanzieller Situation MdlAnfr 43 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Adler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* A Anlage 5 Reduzierung der Schießübungen der US-Streitkräfte an Sonn- und Feiertagen, z. B. auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr; Rückverlagerung des US-Militärverkehrs von der Straße auf die Schiene, z. B. im Raum Grafenwöhr MdlAnfr 48, 49 25.11.88 Drs 11/3561 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* B Anlage 6 Unsachgemäße Behandlung der im amerikanischen Munitionsdepot Dülmen-Visbeck gelagerten Waffen- und Munitionsbestände MdlAnfr 50, 51 25.11.88 Drs 11/3561 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8322* D Anlage 7 Konsequenzen aus der Reduzierung des spanischen Anteils am Entwicklungsprogramm für den Jäger 90 MdlAnfr 52, 53 25.11.88 Drs 11/3561 Horn SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8323* B Anlage 8 Reduzierung des spanischen Anteils am Entwicklungsvorhaben Jäger 90 MdlAnfr 54, 55 25.11.88 Drs 11/3561 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 8323* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8245 114. Sitzung Bonn, den 2. Dezember 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 2. 12. Bindig* 2. 12. Frau Brahmst-Rock 2. 12. Büchner (Speyer)** 2. 12. Buschbom 2. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Frau Eid 2. 12. Dr. Francke 2. 12. Dr. Glotz 2. 12. Graf 2. 12. Grünbeck 2. 12. Haar 2. 12. Dr. Hauff 2. 12. Ibrügger 2. 12. Dr. Jenninger 2. 12. Jungmann 2. 12. Dr. Kohl 2. 12. Kolb 2. 12. Koschnick 2. 12. Dr. Kreile 2. 12. Frau Krieger 2. 12. Kreuzeder 2. 12. Leidinger 2. 12. Dr. Mahlo 2. 12. Dr. Mechtersheimer 2. 12. Möllemann 2. 12. Niegel* 2. 12. Dr. Pick 2. 12. Rappe (Hildesheim) 2. 12. Reuschenbach 2. 12. Ruf 2. 12. Schäfer (Offenburg) 2. 12. Dr. Scheer 2. 12. Scherrer 2. 12. Schmitz (Baesweiler) 2. 12. Tietjen 2. 12. Toetemeyer 2. 12. Frau Trenz 2. 12. Verheugen 2. 12. Dr. Vogel 2. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 2. 12. Frau Weyel 2. 12. Zeitler 2. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Hans Daniels (Bonn) (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an den namentlichen Abstimmungen zur Schlußabstimmung des Gesetzent- Anlagen zum Stenographischen Bericht wurfs der Fraktion der CDU/CSU zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand auf Drucksachen 11/2990, 11/3583 und 11/3603 mit Ja und zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 11/3601 mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarten nicht auffindbar sind. Erklärung des Abgeordneten Elmar Kolb (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an der dritten namentlichen Abstimmung (zu Drucksache 3375) in der 109. Sitzung am 23. November 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Erklärung des Abgeordneten Michael Glos (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an der Schlußabstimmung des Gesundheits-Reformgesetzes teilgenommen und mit Ja gestimmt habe. Mir ist nicht erklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Erklärung des Abgeordneten Dr. Hermann Josef Unland (CDU/CSU) Ich versichere, daß ich an der vierten namentlichen Abstimmung (zu Drucksache 11/3374) in der 108. Sitzung am 22. November 1988 teilgenommen und mit Nein gestimmt habe. Mir ist unerklärlich, warum meine Abstimmungskarte nicht auffindbar ist. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/2485 Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Drucksache 11/2266 Nr. 2.11-2.20 Drucksache 11/2350 Nr. 2.2-2.8, 2.10 Drucksache 11/2465 Nr. 2.13-2.19 Drucksache 11/2580 Nr. 26-35, 37, 38 Drucksache 11/2841 Nr. 3, 4, 6-8 8322* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Adler (SPD) (Drucksache 11/3561 Frage 43) : Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der Wehrpflichtigen bereit, die Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung für Soldaten laut Schnellbrief des Bundesministeriums der Verteidigung S II/3, Abteilung 23.1203, vom 31. August 1988 rückgängig zu machen? Mit dem Schnellbrief des Bundesministers der Verteidigung vom 31. August 1988 wurde nicht die Streichung des Zuschusses zur Lebensversicherung für Soldaten nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz angeordnet. Nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz werden Beiträge für zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgungen für die Zeit des Wehrdienstes erstattet. Darunter wurden unter Berücksichtigung von § 10 EStG bisher auch Kapitalversicherungen miteingeschlossen, deren Versicherungsvertrag für die Dauer von mindestens 12 Jahren abgeschlossen war. Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des OVG Münster vom 21. April 1988 entspricht diese Auslegungspraxis nicht dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des OVG Münster wurde mit dem erwähnten Schnellbrief angeordnet, daß Beiträge zu Lebensversicherungen nur noch dann zu erstatten sind, wenn die Auszahlung der Versicherungssumme im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer in der Regel nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres vereinbart ist. Es wurde jedoch auch angeordnet, daß solche Wehrpflichtige, deren Verträge diese Voraussetzungen nicht erfüllen, innerhalb einer Übergangszeit von drei Monaten ihre Verträge umstellen können und dann die Beiträge im bisherigen Umfang erstattet erhalten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 48 und 49): Wird die Bundesregierung mit den US-Streitkräften ähnlich wie beim Fluglärm auch in bezug auf den Schießlärm z. B. am Truppenübungsplatz Grafenwöhr über eine Lärmpause an Sonn- und Feiertagen sprechen, und welche Initiativen sind in dieser Richtung bisher entfaltet worden? Welches Ergebnis hatten die Gespräche mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rückverlagerung des Militärverkehrs von der Straße auf die Schiene, und bis wann ist mit positiven Konsequenzen, z. B. im Raum Grafenwöhr, zu rechnen? Zu Frage 48: Die Bundesregierung verhandelt unter anderem in einer deutsch-amerikanischen Koordinierungsgruppe auf Staatssekretärsebene mit dem Ziel, daß sich die hier stationierten US-Streitkräfte den Schießzeitenregelungen der Bundeswehr annähern, soweit dies möglich und mit dem militärischen Zweck ihrer Präsenz in der Bundesrepublik vereinbar ist. Die Vorstellungen beider Seiten decken sich nicht ganz. Bei den US-Streitkräften besteht aber der Wille, die Belastungen durch ihre militärischen Aktivitäten zu vermindern. Daneben steht die Bundesregierung auch im Einzelfall, z. B. Grafenwöhr, im Gespräch über Schießzeitenbeschränkungen. Die Frage wurde zuletzt im deutsch-amerikanischen Liegenschaftsausschuß am 10. November 1988 angesprochen. Zu Frage 49: Grundsätzlich stehen die amerikanischen Streitkräfte der Durchführung militärischer Schwertransporte mit der Eisenbahn aufgeschlossen gegenüber. Allein einschneidende Kürzungen der bisher für Transporte durch Dritte zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel haben die amerikanischen Streitkräfte verstärkt zu Straßentransporten gezwungen. Die Gespräche in dieser Angelegenheit mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika sind noch nicht abgeschlossen. Im militärischen Bereich wird diese Thematik auf der Expertenebene im deutschamerikanischen Mobility Coordinating Commitee, einem Fachausschuß, der sich mit grundsätzlichen Fragen zur Durchführung der Militärverkehre befaßt, weiter behandelt. Derzeitig kann daher noch keine Aussage gemacht werden, bis wann mit positiven Konsequenzen, z. B. im Raum Grafenwöhr, gerechnet werden kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 11/ 3561 Fragen 50 und 51) Ist die Bundesregierung unter dem Aspekt der Sicherheit der Zivilbevölkerung vor Giftgas-Katastrophen rechtlich und tatsächlich in der Lage, Einfluß auf die Anzahl und die Gattung der im amerikanisch genutzten Munitionslager Dülmen-Visbeck gelagerten Waffen und Munitionsbestände zu nehmen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß im amerikanischen Teil des Munitionsdepots in Dülmen-Visbeck offenbar Munition gelagert wird, die — wie kürzlich geschehen — bei geringer unsachgemäßer Behandlung beschädigt werden kann und dann den Verdacht des Austritts stark ätzender Säuredämpfe hervorruft? Zu Frage 50: Die amerikanischen Streitkräfte sind hinsichtlich der Lagerung von Waffen und Munition in den von ihnen genutzten Munitionslagern grundsätzlich gem. Art. II des NATO-Truppenstatuts (NTS) an das einschlägige deutsche Recht gebunden. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 8323* Gem. Art. 45 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA/NTS) können die verbündeten Gaststreitkräfte innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen treffen. Hierbei können sie innerhalb der Liegenschaften auf den Gebieten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ihre eigenen Vorschriften anwenden. Dieses Recht steht allerdings unter dem Vorbehalt, daß diese eigenen Vorschriften gleichwertige oder höhere Anforderungen stellen als das deutsche Recht. Die ausländischen Streitkräfte sind danach gehalten, auf die Einhaltung der nach dem deutschen Recht geforderten Sicherheitsstandards zu achten. Die deutschen Behörden nehmen auf die Einhaltung dieser Standards im Wege der Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Entsendestaaten Einfluß, wie dies im Artikel 53 Abs. 4 ZA/NTS und in den Absätzen 5-7 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art. 53 des Zusatzabkommens vorgesehen ist. Im übrigen ist die Bundesregierung im Rahmen der Konsultationen zur Operationsführung in der NATO an den Entscheidungen über die erforderliche Ausrüstung mit und Dislozierung von Waffen und Munition im Bündnis beteiligt und nimmt insoweit auch Einfluß auf die Anzahl und Art der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Waffen- und Munitionsbestände. Im übrigen war bei dem Zwischenfall im Munitionsdepot Dülmen die Zivilbevölkerung nicht betroffen, und es handelte sich auch nicht — wie die Frage nahelegt — um eine „Giftgaskatastrophe". Durch ein Versehen war lediglich ein Gerät zur Erzeugung von künstlichem Nebel ausgelöst worden, irgendwelche Waffen- oder Munitionsbestände waren an diesem Zwischenfall nicht beteiligt. Zu Frage 51: Im Munitionsdepot Dülmen-Visbeck ist keine Munition gelagert, die bei geringer unsachgemäßer Behandlung beschädigt werden kann und dann den Verdacht des Austritts stark ätzender Säuredämpfe hervorruft. Wie bereits in der Antwort auf die vorhergehende Frage erwähnt, wurde bei dem Vorkommnis in Dülmen bei Wartungsarbeiten versehentlich ein Gerät ausgelöst, das künstlichen Nebel erzeugt. Die nach dem Zwischenfall kurzfristig durchgeführte Absperrung sowie der Einsatz eines Meßtrupps der Feuerwehr geschah aus Vorsorgegründen, um jegliche Gefährdung und Behinderung der Zivilbevölkerung ausschließen zu können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 52 und 53): Welche — aus dem MoU hervorgehenden — juristischen und finanziellen Konsequenzen ergeben sich für Spanien für den Fall, daß es sich später zu einer Reduzierung seines Anteils am Entwicklungsprogramm EFA auf einen Betrag entsprechend der in seinem Land ausgeführten Arbeiten entscheiden würde? Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen für den Fall, daß Spanien seine finanzielle Beteiligung an der Entwicklungsphase oder an späteren Phasen des Projekts EFA reduziert, weil Spaniens finanzielle Möglichkeiten überschritten werden? Zu Frage 52: Die Regierungsvereinbarung (MoU 3) für die Entwicklungsphase des EFA sieht vor, daß jeder Teilnehmerstaat die Arbeiten der eigenen Industrie finanziert. Unteraufträge unterhalb der 2. Ebene sowie die Lieferung von Rohmaterial werden dem Anteil der bestellenden Firma zugerechnet, unabhängig in welchem Land diese Leistung erbracht wird. Es ergeben sich somit keine besonderen juristischen und finanziellen Konsequenzen, wenn sich Spanien für einen Betrag entsprechend den in seinem Land ausgeführten Arbeiten entscheidet, weil dies der bereits vereinbarten Regel entspricht. Zu Frage 53: Spanien hat sich mit der abgeschlossenen Regierungsvereinbarung verpflichtet, in der Entwicklungsphase des EFA einen Anteil der Arbeiten und der Kosten in Höhe von 13 % zu übernehmen. Die Arbeiten der Industrie sind in diesem Verhältnis aufgeteilt. Eine Reduktion der vereinbarten finanziellen Beteiligung wäre ein Teilrücktritt. Die Regierungsvereinbarungen enthalten klare Regeln für den Rücktritt oder den teilweisen Rücktritt. Sie sehen vor, daß die ausscheidende Nation alle Kosten, die aufgrund des Ausscheidens entstehen, zu tragen hat. Die Kostenbeteiligungspflicht kann bis zur Höhe der Gesamtverpflichtung für die Entwicklungsphase reichen. Allerdings haben die Nationen auch eine Schadensbegrenzungspflicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht verpflichtet, in einem solchen Fall einen erhöhten Anteil zu übernehmen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, daß Spanien seinen Anteil reduzieren will. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 11/3561 Fragen 54 und 55): Treffen Presseberichte (DER SPIEGEL, 14. November 1988) zu, wonach die Teilnehmerstaaten des Projekts „Jäger 90" eine Zusatzvereinbarung abgeschlossen haben, die es Spanien erlaubt, seine Beteiligung von 13 v. H. am Entwicklungsvorhaben „Jäger 90" zu reduzieren, und wenn ja, wann wird die Bundesregierung diese Zusatzvereinbarung dem Parlament und seinen zuständigen Fachausschüssen vorlegen? 8324* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988 Kann die Bundesregierung garantieren, daß Spanien seinen Anteil von 13 v. H. am Entwicklungsvorhaben „Jäger 90" aufrechterhält? Zu Frage 54: Die Regierungsvereinbarung für die Entwicklung des EFA hat dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegen und ist von diesem am 4. Mai 1988 gebilligt worden. Sie enthält die Verpflichtungssummen der Teilnehmerstaaten sowie die notwendigen Vereinbarungen über die industrielle Arbeitsaufteilung. Diese Regierungsvereinbarung ist durch Spanien am 9. November 1988 in unverändertem Wortlaut unterzeichnet worden. Die Vereinbarung sieht vor, daß die prozentuale Arbeitsaufteilung (,,Workshare") in jedem der 5 Teilbereiche der Entwicklung eingehalten wird. Während für das Flugzeug und das Triebwerk die Arbeiten entsprechend aufgeteilt sind, könnten im Verlauf der Geräteauswahl, die im Wettbewerb durchgeführt wird, Ungleichgewichte entstehen. Die Regierungsvereinbarung läßt deshalb die Möglichkeit zu, daß die beteiligten Regierungen im Falle entstehender Ungleichgewichte durch geeignete Maßnahmen die Einhaltung der Aufteilung sicherstellen. Der angesprochene Sideletter regelt in diesem Rahmen Einzelheiten für den möglichen Fall, daß Spanien in einem Bereich der Entwicklung seinen Anteil nicht ausfüllen kann, und zwar in erster Linie durch Ausgleich innerhalb der Entwicklungsphase. Für den Fall, daß die spanische Industrie wegen mangelnder industrieller Kapazität in speziellen Bereichen dem spanischen Anteil zuzurechnende Unteraufträge an die Industrie der Partnerländer vergibt, sind die Partner Spaniens bereit, im EFA Programm oder auch außerhalb gleichwertige Aufträge an die spanische Industrie zum Arbeitsausgleich zu vergeben. Die Nebenabsprache dient damit also nicht dem Zweck, Spanien zu gestatten, seinen Anteil beliebig abzusenken, sondern sie soll im Gegenteil es Spanien erleichtern, seinen Arbeitsanteil auszufüllen, ohne daß damit ein Nachteil für die Partner Spaniens entsteht. In der Nebenabsprache wird ausdrücklich festgestellt, daß die Regierungsvereinbarung nicht geändert wird. Damit wird eine Erhöhung der Kostenverpflichtung der Bundesrepublik Deutschland in der Entwicklung ausgeschlossen. Der Bundesminister der Verteidigung ist selbstverständlich bereit, das Dokument zur Information vorzulegen. Zu Frage 55: Die Bundesregierung hat keinen Anlaß für die Annahme, daß Spanien seiner mit der Regierungsvereinbarung eingegangenen Verpflichtung nicht nachkommt. Es ist nicht üblich, Regierungsvereinbarungen durch zusätzliche Garantien abzusichern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes Gerster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Doch.

    (Dr. Penner [SPD]: Entschuldigung, ich ziehe zurück!)

    — Gut, ich finde es gut, daß Sie die Frage zurückziehen; um so weniger Zeit muß angerechnet werden.
    Ich frage mich, meine Damen, meine Herren, warum eigentlich Aufregung entsteht, wenn ich Menschen, die über Jahre im Kommunismus verfolgt worden sind, hier zu Wort kommen lasse, während Sie von der Sozialdemokratischen Partei sich sonst — was Sie ja auszeichnet — über Menschenrechtsverletzungen in Chile, Südamerika, in aller Welt mehr aufregen als über das Schicksal dieser Deutschen aus der Sowjetunion. Das frage ich mich wirklich.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Vosen [SPD]: Es ist Schwachsinn, was Sie da erzählen!)

    Meine Damen, meine Herren, die CDU/CSU-Fraktion hat die Probleme der Aussiedler vor allen anderen erkannt. Wir haben bereits am 27. April in einer Anhörung die Probleme erörtert. Übrigens, damals war kein Mensch an dem Thema besonders interessiert. Ein einziger Journalist hat in einer Tageszeitung berichtet.
    Die Bundesregierung nahm die Forderungen der Fraktion, die wir im Juli aufgestellt hatten, auf.

    (Vosen [SPD]: Die Asylanten waren zu der Zeit schon im Container!)

    Sie hat gehandelt.
    Lassen Sie mich, um das Wehklagen von Ländern und Gemeinden — wo es im übrigen auch viele gute Ansätze gibt, um den Aussiedlern zu helfen — deutlich zu machen, hier ein Beispiel nennen.
    Die Bundesregierung hat mit ihrem Programm sichergestellt, daß sowohl für Um- und Ausbaumaßnahmen wie für Neubauwohnungen 50 000 DM pro Wohnung bereitgestellt werden. Ich habe mich bei Architekten kundig gemacht. Sie sagten mir: Ohne den Grundstückspreis könnte man eine Wohnung heute für einen Quadratmeterpreis von 1 500 DM bis 1 800 DM bauen. Wenn ein Bürger etwa sechs Wohnungen à 100 qm für Aussiedler bauen würde, würde das 900 000 DM kosten. Er hätte à fonds perdu einen Startzuschuß von 300 000 DM.
    Ich fordere Länder und Gemeinden auf, weniger zu klagen, sondern bauwillige Bürger erstens besser über diese Möglichkeiten zu informieren, zweitens Bürger und Bauherren zu ermuntern, statt durch Klagen abzuschrecken, und drittens dann neue Forderungen zu stellen, wenn das aufgelegte Bauprogramm durchgesetzt ist. Dabei erkläre ich für die CDU/CSU-Fraktion verbindlich, wenn der Bedarf weiter anhält, wenn die 30 000 Wohnungen nicht ausreichen, werden wir weitere Mittel zur Verfügung stellen. Handeln statt reden ist die Devise.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich habe mir in Vorbereitung dieser Aussprache einmal die Bundestagsprotokolle von 1950 bis 1953 über die Beratung der damaligen Vertriebenengesetze angeguckt. Auch damals gab es Streit zwischen Bund und Ländern über Verteilungsquoten. Auch damals gab es Ärger. Nur, eins hat diese Generation ausgezeichnet: Es hat niemand in Frage gestellt, daß Deutsche, die aus dem Osten zu uns kommen, hier aufgenommen werden können. Wir sollten uns an diesen Menschen in schlechterer Zeit wirklich ein Beispiel nehmen. Wir sollten den Aussiedlern deutlich machen, daß sie bei uns willkommen sind, daß sie das Recht haben, hierherzukommen und dort heimisch zu werden, wo sie zu Hause sind.
    Ich fordere die anderen Fraktionen auf, sich bei denjenigen einzugliedern, die zugunsten der Aussiedler handeln, und sich bei denen auszuklinken,

    (Zuruf von der SPD: Das können Sie nachher bei der Abstimmung beweisen!)

    die bisher mehr klagen und mit diesen Klagen davon ablenken, daß sie selbst nicht bereit sind, genügend zu tun.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Olms.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ellen Olms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden vorliegenden Anträge haben die wachsenden sozialen und materiellen Probleme in den Kommunen und Gemeinden dieses Landes zum Hintergrund, die diesen starken Zuzug von Aussiedlern nicht oder nur sehr schwer bewältigen können. Während es die Regierungsparteien angesichts dieser Probleme bei reiner Ideologie und vagen Absichtserklärungen bewenden lassen,

    (Dr. Hennig [CDU/CSU]: 3 Milliarden DM!)

    fordert die SPD eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Wiedereingliederungshilfen im Bereich der beruflichen Bildung, im Erwerbsbereich, bei der Sprachförderung und im Wohnbereich, weil die Kommunen hoffnungslos überlastet sind.

    (Frau Hämmerle [SPD]: So ist das!)

    Die Bundesregierung gibt sich mit ihrem Sonderprogramm zur Eingliederung der Aussiedler vom August dieses Jahres zufrieden. An anderer Stelle hat meine Kollegin Jutta Oesterle-Schwerin bereits darauf hingewiesen, daß das Wohnungsbauproblem nicht erst seit dem verstärkten Zuzug von Aussiedlern
    8294 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114. Sitzung. Bonn, Freitag, den 2. Dezember 1988
    Frau Olms
    besteht. Daher fordern wir mindestens ein Fünfjahresprogramm von Bund und Ländern zur Schaffung von 500 000 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau.

    (Sehr gut! bei den GRÜNEN)

    Ein solches Programm würde 40 Milliarden DM kosten, die aber ohne weiteres lockerzumachen wären.
    Nicht nur die Aussiedler, die nicht nur die Wohnungssuchenden hier, auch die bei uns lebenden Flüchtlinge haben Anspruch auf eigenen Wohnraum; denn seit Jahren — lange vor den heutigen Problemen der Unterbringung von Aussiedlern — müssen viele Flüchtlinge in menschenunwürdigen Sammelunterkünften leben. Diese Sammelunterkünfte gehören aufgelöst.
    In dankenswerter Offenheit begründen die Regierungsparteien in ihrem Antrag, warum uns die Aussiedler so willkommen sind. Nicht nur weil sie als Deutsche unter Deutschen bei uns leben sollen — wie Sie in Ihrer penetranten Deutschtümelei behaupten —, nein, Aussiedler sollen uns einen wirtschaftlichen Aufschwung bescheren; denn sie sind zu 90 % jung und im arbeitsfähigen Alter. In Ihren Augen sind Aussiedler gut ausgebildet, hoch motiviert, leistungsbereit. Sie sichern unsere Rente von morgen. Und wenn sie dann auch noch die CDU/CSU wählen, hätten Sie Ihren „ideellen Gesamtaussiedler" .

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Mit Ihrer überbordenden Deutschtümelei verkennen Sie vollkommen die Situation der zu uns gekommenen Aussiedler. Sie provozieren damit — so paradox es klingen mag — ausländerfeindliche Stimmung.
    Gerade die jungen Aussiedler, die in Osteuropa geboren und aufgewachsen sind, sind kulturell und sozial von den Verhältnissen in ihren dortigen Ländern geprägt. Nur die Vorfahren weisen sie als deutschstämmig aus. Diese jungen Menschen werden erst dann zu Deutschen, wenn sie die hiesige Grenze überschreiten.
    Die meisten jungen Aussiedler kommen nicht zu uns, weil sie als Deutsche unter Deutschen leben wollen, sondern sie kommen größtenteils hierher, weil sie sich hier bessere Lebensbedingungen erhoffen als in ihren Heimatländern.

    (Dr. Hennig [CDU/CSU]: Das ist eine unerhörte Verleumdung!)

    Das ist auch gut so. Die hiesige Sprache, die Kultur und die sozialen Verhältnisse sind ihnen fremd. Ihre Identität ist zunächst eben nicht deutsch, sondern z. B. polnisch.
    Die jungen Aussiedler selbst fühlen sich bei uns zuallererst als Ausländer. Sie versuchen bei uns unter großen Schwierigkeiten und Anstrengungen, mit den hiesigen Verhältnissen klarzukommen. Das ist weiß Gott schwer. Ein junger polnischer Aussiedler unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht von einem jungen Polen, der hier um politisches Asyl nachsucht. Der Unterschied besteht allein darin, daß der Aussiedler dank seines deutschen Ahnenpasses sozial und rechtlich sofort bessergestellt ist als sein polnischer Freund, der über Jahre in völlig ungesicherten Verhältnissen leben muß und der auch damit rechnen muß, daß er abgeschoben werden kann.
    Vor dem Hintergrund des Überfalls des nationalsozialistischen Regimes auf Polen, der 6 Millionen Polen das Leben kostete, ist es makaber, wenn polnische Flüchtlinge bei uns Asyl suchen und damit zumeist keinen Erfolg haben, während diejenigen, die ihre sogenannte deutsche Abstammung nachweisen können, bei uns willkommen sind.

    (Dr. Hennig [CDU/CSU]: Eine üble Rede!)

    Noch makaberer und finsterer wird es, wenn man weiß, daß auch polnische Juden, wenn sie hier herkommen, sich zum Deutschtum bekennen müssen, wie jüngst in der „Zeit" dokumentiert worden ist.
    Die Regierungsparteien unterstellen in ihrem Antrag, daß etwa die polnischen Aussiedler deshalb zu uns kommen, weil sie in ihrer Heimat ihre angebliche nationale Identität nicht bewahren können. Meine Damen und Herren, wie sollen junge polnische Bürger, die sich in nichts — außer vielleicht in ihrer deutschen Abstammung — von ihren deutschen Landsleuten unterscheiden, diese spezifische Verfolgung nachweisen? Das Bundesverwaltungsgericht unterstellt einfach einen Vertreibungsdruck gegenüber deutschstämmigen Minderheiten in osteuropäischen Ländern. Es sind die gleichen Richter, die das Asylbegehren eines gefolterten türkischen Asylbewerbers mit der Begründung ablehnen, daß Folter allein nicht als Fall einer politischen Verfolgung anzusehen ist. Ihre doppelzüngige Politik — hier Aussiedlerfreundlichkeit und Ausländerfeindlichkeit dort — schadet beiden Gruppen, die bei uns eine Zuflucht oder eine Bleibe suchen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Nach einer Umfrage des ZDF-Politbarometers finden es nur 56 % der Befragten gut, daß Aussiedler bei uns aufgenommen werden. 73 % der Befragten finden es gut, wenn politisch Verfolgte hier das Asylrecht wahrnehmen können. Für eine begrenzte Aufnahme von Flüchtlingen sprachen sich 55 %, für eine begrenzte Aufnahme von Aussiedlern gar 61 % der Befragten aus. Welche Schlüsse ziehen wir daraus?
    Erstens. Wir ziehen daraus den Schluß, daß bei den Befragten kein Unterschied zwischen Aussiedlern und Flüchtlingen gemacht wird. Beide sind für die Mehrheit der Befragten Fremde, die einen mit deutschem Blut und die anderen ohne deutsches Blut.

    (Zustimmung bei den GRÜNEN)

    Zweitens. Wir ziehen daraus den Schluß, daß politisch verfolgte Flüchtlinge sogar noch eher aufgenommen werden sollen als die Aussiedler. Es sprachen sich mehr Menschen für eine Zuzugsbegrenzung bei Aussiedlern als bei Flüchtlingen aus.
    Die Zahlen sagen drittens, daß Ihre deutschtümelnde Propaganda nicht in dem Maß verfangen hat, wie Sie sich das vielleicht wünschen. Mit Ihrem übersteigerten Nationalismus haben Sie der bestehenden Ausländerfeindlichkeit eine weitere Variante hinzugefügt. Im rechten politischen Spektrum und an den deutschen Stammtischen gibt es jetzt nicht nur die sogenannten Scheinasylanten, sondern auch die so-
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 114, Sitzung. Bonn, Freitag, den 2 Dezember 1988 8295
    Frau Olms
    genannten Scheindeutschen, die mit ganz ähnlicher Feindseligkeit bei uns empfangen werden.
    Wie gesagt, diese Probleme haben Sie selbst erst mit Ihren Hurra-Chören auf die Aussiedler und mit Ihrem Hau-ab-Gepolter gegenüber Ausländern geschaffen.
    Und die jungen Aussiedler selbst? Der Preis für die zumeist jungen Menschen, die zu uns kommen, ist ein erhöhter Anpassungsdruck, dem sie durch Ihre Politik ausgesetzt sind. Im Unterschied zu den Flüchtlingen müssen sie von Anfang an ihrer so genannten Deutschstämmigkeit Rechnung tragen — sie müssen am besten noch deutscher sein als die Deutschen —, um mit der neuen, für sie fremden Situation bei uns klarzukommen.
    Ein abschließendes Wort zum Antrag der SPD. Sie warnen in Ihrem Antrag davor, Aussiedler gegen Asylsuchende auszuspielen. Die bloße Formel des Ausspielens verkommt bei Ihnen dann aber zu einer leeren Worthülle. Wenn Sie auch noch für eine erhebliche Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Situation der bei uns lebenden Flüchtlinge eintreten würden, dann wäre das gut.

    (Sielaff [SPD]: Herr Penner hat den Zusammenhang sehr deutlich gemacht!)

    — Ja, ich habe mich auch gewundert. Das ist eine andere Argumentation. —

    (Frau Hämmerle [SPD]: Das Manuskript ist ein bißchen überaltert!)

    Wenn Sie das nicht tun, dann befürworten auch Sie ein Zweiklassensystem von Flüchtlingen, denn Sie unterscheiden zwischen denen mit und denen ohne Gütesiegel „Deutschstämmigkeit". Aber eines muß ja klar sein: Wir brauchen überhaupt keine Klassifizierung von Menschen nach ihrer Herkunft. Wir brauchen keine Sondergesetze und -rechte, sondern wir brauchen gleiche Rechte und Lebensbedingungen für alle.

    (Beifall bei den GRÜNEN)