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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/113 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 113. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag der Abg Frau Hoffmann (Soltau) 8093 A Erweiterung der Tagesordnung 8093 A Begrüßung des Botschafters der Französischen Republik, Boidevaix sowie des Koordinators für die deutsch-französische Zusammenarbeit, Dr. Barzel 8140 D Tagesordnungspunkt 3: Bericht zur Lage der Nation im geteilten Deutschland Dr. Kohl, Bundeskanzler 8094 A Dr. Vogel SPD 8100 A Lintner CDU/CSU 8103 D Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 8106D Hoppe FDP 8109 A Diepgen, Regierender Bürgermeister des Landes Berlin 8110 C Büchler (Hof) SPD 8112 D Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB . 8116 C Heimann SPD 8118 D Werner (Ulm) CDU/CSU 8121 C Frau Hensel GRÜNE 8124 A Ronneburger FDP 8126 C Hiller (Lübeck) SPD 8128 C Dr. Czaja CDU/CSU 8130 D Frau Terborg SPD 8133 A Tagesordnungspunkt 4: Überweisungen im vereinfachten Verfahren a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte (Drucksache 11/3253) b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 06 40 Titel 681 05 — Haushaltsjahr 1988 (Drucksache 11/3173) c) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 14 05 Titel 525 21 — Aus- und Fortbildung, Umschulung (Drucksache 11/3193) d) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 646 02 — Erstattung der Aufwendungen für die Krankenhilfe an Heimkehrer und durch Gesetz gleichgestellte Personengruppen (Drucksache 11/3268) 8135 B Zusatztagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von den Abgeordneten Carstensen (Nordstrand), Eigen und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Bredehorn, Richter, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Seefischereigesetzes (Drucksache 11/3596) 8135 C Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in München, Dachauer Straße, gemäß § 64 Abs. 2 BHO (Drucksache 11/3567) 8135 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Conradi, Müntefering, Erler, Großmann, Menzel, Dr. Niese, Oesinghaus, Reschke, Scherrer, Tietjen, Weiermann, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Weiterentwicklung und Verbesserung der nach 1950 erbauten Großsiedlungen (Drucksache 11/2241) 8135 C Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Kuwait zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen (Drucksachen 11/2553, 11/3559) 8135D Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. November 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Venezuela zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Unternehmen der Luftfahrt und der Seeschiffahrt (Drucksachen 11/3091, 11/ 3600) 8136A Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Schaffung eines Vorrechts für Umlagen auf die Erzeugung von Kohle und Stahl (EGKS- UmVG) (Drucksachen 11/353, 11/3197) 8136 A Tagesordnungspunkt 8: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fischwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 11/2852, 11/3252) . . . 8136B Zusatztagesordnungspunkt 5: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksachen 11/2688, 11/3566) 8136B Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Wahlkreiskommission für die 11. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz (Drucksachen 11/2870, 11/3170) . 8136B Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 14 02 Titel 698 01 — Abgeltung von Schadensersatzansprüchen Dritter (Drucksachen 11/3051, 11/3296) 8136 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 89 zu Petitionen (Drucksache 11/3467) 8136 C Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 22. Januar 1988 zum Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit (Drucksachen 11/3258, 11/3265, 11/3410, 11/3610, 11/3611) Dr. Dregger CDU/CSU 8137 D Voigt (Frankfurt) SPD 8140 D Dr. Feldmann FDP 8143 D Dr. Mechtersheimer GRÜNE 8145 B Genscher, Bundesminister AA 8147 A Dr. Wieczorek SPD 8148 D Lamers CDU/CSU 8150 C Ebermann GRÜNE 8152 A Dr. Ehmke (Bonn) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 8152D Dr. Stercken CDU/CSU 8154 A Namentliche Abstimmung 8154 C Ergebnis 8158 D Tagesordnungspunkt 12: a) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung (Drucksachen 11/14, 11/3608) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung (Drucksachen 11/2503, 11/3604, 11/3618, 11/3624) Scharrenbroich CDU/CSU 8155 B Andres SPD 8160 B Heinrich FDP 8164 A Hoss GRÜNE 8166 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 III Dr. Blüm, Bundesminister BMA 8168 C Urbaniak SPD 8172B Dr. Warrikoff CDU/CSU 8173 D Stratmann GRÜNE 8176D Peter (Kassel) SPD 8178A Frau Unruh GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 8179C Dr. Warrikoff CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 8179D Dreßler SPD (Erklärung nach § 31 GO) . 8180A Namentliche Abstimmung 8180 D Ergebnis 8181 B Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Fuchs (Verl), Dr. Böhme (Unna), Erler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Rücktritt der Bundesrepublik Deutschland von dem Entwicklungsvorhaben „Europäisches Jagdflugzeug/ Jagdflugzeug 90" (Drucksache 11/3018) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN: Ausscheiden der Bundesrepublik Deutschland aus dem Entwicklungsvorhaben Jagdflugzeug 90 (Drucksache 11/3592) Frau Fuchs (Verl) SPD 8183B Francke (Hamburg) CDU/CSU 8186B Frau Schilling GRÜNE 8187D Ronneburger FDP 8189 B Würzbach, Parl. Staatssekretär BMVg . . 8191A Ronneburger FDP (Erklärung nach § 30 GO) 8192 C Horn SPD (Erklärung nach § 30 GO) . . . 8193 A Vizepräsident Westphal 8187D, 8189B Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses: Sammelübersicht 88 zu Petitionen (Drucksache 11/3291) Dr. Emmerlich SPD 8193 C Jung (Limburg) CDU/CSU 8194 A Häfner GRÜNE 8195 A Frau Dr. Segall FDP 8195 D Tagesordnungspunkt 14: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Wiederkehrerlaubnis für in der Bundesrepublik Deutschland aufgewachsene Ausländer (Drucksache 11/ 1931) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bundesausländergesetz (Drucksache 11/2598) Schröer (Mülheim) SPD 8197 B Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 8198D Frau Olms GRÜNE 8200 A Dr. Hirsch FDP 8201 A Wartenberg (Berlin) SPD 8202 B Dr. Kappes CDU/CSU 8204 A Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ursachen, Prävention und Behandlung der Unfruchtbarkeit, Entwicklung und Auswirkungen von Fortpflanzungstechniken und Embryonenforschung (Drucksachen 11/747, 11/2238) Frau Schmidt-Bott GRÜNE 8206 A Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 8207 C Frau Becker-Inglau SPD 8208 C Frau Würfel FDP 8209 D Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMA . . . 8211B Tagesordnungspunkt 16: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verhalten der Bundesregierung gegenüber dem österreichischen Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie in bezug auf die geplante atomare Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf (Drucksache 11/2873) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Weiss (München), Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Erörterungstermin in Wackersdorf (Drucksache 11/2894) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags des Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Keine Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf (Drucksache 11/3597) Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . . 8213 A Dr. Friedrich CDU/CSU 8214 D Schütz SPD 8217 A Frau Dr. Segall FDP 8218 B Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . . 8220B Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kuhlwein, Dr. Penner, Odendahl, weiterer Abgeordneter und der IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 Fraktion der SPD: Entwicklungsstand und Perspektiven der Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksachen 11/2211, 11/2603) Kuhlwein SPD 8222 B Daweke CDU/CSU 8226 A Wetzel GRÜNE 8228 B Neuhausen FDP 8230 A Möllemann, Bundesminister BMBW . . 8231 A Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Volkszählung 1987 (Drucksache 11/1762) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Übernahme der Kosten der Volkszählung am 25. Mai 1987 durch den Bund (Drucksache 11/3584) Kleinert (Marburg) GRÜNE (zur GO) . . 8234 B Bohl CDU/CSU (zur GO) 8235 C Gerster (Mainz) CDU/CSU 8236 C Wartenberg (Berlin) SPD 8237 C Lüder FDP 8238 B Frau Schmidt-Bott GRÜNE 8239 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 8240 D Nächste Sitzung 8241 D Berichtigungen 8242 Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 8243* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 8093 113. Sitzung Bonn, den 1. Dezember 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    8242 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 Berichtigungen Nachtrag zum Plenarprotokoll 11/111, Seite 8034 D, Nr. 53: Im ersten Absatz der Erklärung der Abg. Frau Folz-Steinacker ist statt „109. Sitzung am 23. November 1988" zu lesen: „110. Sitzung am 24. November 1988". Auf Seite 7938 ist bei Nr. 42, Drucks. 11/3441, einzufügen: „Zweiter Spiegelstrich". Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* * 2. 12. Antretter 1. 12. Bindig * 2. 12. Frau Brahmst-Rock 2. 12. Büchner (Speyer)* * 2. 12. Buschbom 2. 12. Catenhusen 1. 12. Cronenberg (Arnsberg) 2. 12. Dr. Francke 2. 12. Dr. Geißler 1. 12. Dr. Glotz 1. 12. Dr. Hauff 2. 12. Irmer * 1. 12. Dr. Jenninger 2. 12. Frau Krieger 2. 12. Kühbacher 1. 12. Maaß 1. 12. Dr. Mahlo 2. 12. Mitzscherling 1. 12. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Müller 1. 12. Dr. Müller * * 1. 12. Niegel * 2. 12. Frau Pack 1. 12. Dr. Pick 2. 12. Paintner 2. 12. Rappe (Hildesheim) 2. 12. Roth 1. 12. Dr. Scheer 2. 12. Scherrer 1. 12. von Schmude 1. 12. Schulhoff 1. 12. Frau Trenz 2. 12. Tietjen 2. 12. Toetemeyer 2. 12. Vosen 1. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 2. 12. Wieczorek 1. 12. Zeitler 2. 12. Zierer* 1. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates * * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Gerd Andres


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Mit diesen Regelungen werden Sie eine weitere Negativentwicklung erreichen. Weit über 80 % aller Betriebsratswahlen finden nach dem Prinzip der Mehrheitswahl und damit als Persönlichkeitswahl statt. Dies wird von den Belegschaften so gewollt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen unmittelbar durch Stimmabgabe darauf Einfluß nehmen, wer ihre Interessen im Betriebsrat vertritt.
    Sie sorgen mit den jetzigen Regelungen dafür, daß künftig in viel mehr Betrieben keine Persönlichkeitswahl mehr stattfinden wird. Sie ermöglichen, daß künftig Gruppierungen von außen, die nur den Wahlvorschlag formulieren müssen, einen Wahlvorschlag einreichen. Dazu benötigen sie einen betriebsinternen Kandidaten und zwei Unterschriften.
    Ich will, meine sehr verehrten Damen und Herren, auf einen Vorgang hinweisen, den ich in diesem Zusammenhang für bedeutungsvoll halte. Mein Kollege Heinz Westphal hat mir ein Flugblatt gegeben und mich gebeten, in diesem Zusammenhang darauf einzugehen, das folgendes beinhaltet: Die neofaschistische freiheitlich-deutsche Arbeiterpartei ruft in einem Flugblatt zur Gründung einer „nationalen Gewerkschaftsbewegung" am 1. Mai, dem Tag der „nationalen Arbeit" auf.
    Nun frage ich Sie: Was passiert bei aller Rechtsprechung, wenn ein solcher Verein jemanden im Betrieb hat, zwei Bevollmächtigte unterschreiben und der Vorschlag wird eingereicht? Was macht der Wahlvorstand?

    (Gattermann [FDP]: Der Mann wird nicht gewählt! So einfach ist das!)

    Welche rechtlichen Auseinandersetzungen wird es da
    geben? Ich sage Ihnen in diesem Zusammenhang folgendes: Mit Ihren Regelungen werden Sie dafür sor-
    8162 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988
    Andres
    gen, daß sowohl linken als auch rechten Splittergruppen in den Betrieben Tür und Tor geöffnet wird.

    (Beifall bei der SPD — Scharrenbroich [CDU/ CSU]: Sie verwechseln Birnen mit Äpfeln! Sie machen Obstsalat!)

    Dazu gehört Ihre Regelung, den Wahlvorstand zu ergänzen. Da sagen Sie: Auch diejenigen, die nicht dem Wahlvorstand angehören, aber im Betrieb vertreten sind, erhalten künftig einen Vertreter. Dazu sage ich folgendes: Auch hier gilt, daß das Anhörungsverfahren dazu keinerlei Begründungen gebracht hat.

    (Dreßler [SPD]: Das ist wohl wahr!)

    Es ist dargelegt worden, daß beispielsweise bei über 10 000 untersuchten Betriebsratswahlen im Bereich der Metallindustrie nur 18 Wahlanfechtungen stattgefunden haben, und die häufig aus anderen Gründen als die, die unmittelbar mit dem Wahlverfahren zusammenhängen. Auch mit einer solchen Regelung der Entsendung des Beobachters fördern Sie in diesem Bereich zusätzliche Unsicherheit und mögliches Konfliktpotential. Auch dies wollen Sie.
    Diese Entwicklung wird durch das Hervorheben des Gruppenprinzips bei der Besetzung von Ausschüssen und bei der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern sowie durch die Festlegung des Verhältniswahlrechtes durch diese Bereiche noch verstärkt.

    (Günther [CDU/CSU]: Aus der Sicht der IG Chemie vielleicht!)

    Entgegen der Entwicklung in unserer Gesellschaft sollen neue Schranken zwischen Arbeitern und Angestellten errichtet werden. Zusätzlich wird die Gruppe der leitenden Angestellten ausgeweitet und institutionalisiert.
    Diese Ziele des Gesetzentwurfs werden nicht nur von den Gewerkschaften abgelehnt, sondern auch von den Arbeitgebern. Auch die Arbeitgeber wollen keine Vertreter von Splittergrüppchen, die die Belegschaften nicht repräsentieren, vielleicht nicht einmal deren Interesse als Betriebsräte vertreten.

    (Dreßler [SPD]: Sehr richtig!)

    Auch den Arbeitgebern geht es darum, mit Betriebsräten verhandeln zu können, die für die überwiegende Mehrheit einer Belegschaft sprechen können und diese auch vertreten.
    Die von Ihnen gewollte Zerschlagung gewachsener Strukturen der Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft in den Betrieben wollen weder Gewerkschaft noch Arbeitgeber.

    (Beifall bei der SPD)

    Im Gegensatz zu Ihnen wollen sie keine vielfältig zersplitterten Richtungsgewerkschaften.
    Besonders die Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaftsorganisationen sind schon wegen der starken zentralen, nicht aufgesplitterten Arbeitgeberposition darauf angewiesen, daß der Betriebsrat ein Mindestmaß an Geschlossenheit und Durchsetzungskraft hat. Mir scheint, Ihnen sind solche Betriebsräte am liebsten, die sich weitgehend mit sich selbst beschäftigen.

    (Dreßler [SPD]: Das ist leider wahr!)

    Da Sie um die negative Wirkung dieser gesetzlichen Regelung wissen, haben Sie in der gestrigen Ausschußberatung dieses Teils des Gesetzes ein Trostpflaster vorgesehen. — Nun hören Sie gut zu, Herr Scharrenbroich! — Künftig wird — dies unterstützen wir ausdrücklich — die Wahlperiode der Betriebsräte von drei auf vier Jahre verlängert. Daß es sich dabei aber lediglich um ein Trostpflaster handelt, mit dem all die negativen und strategisch verhängnisvollen Verschlechterungen dieses Gesetzes versüßt werden sollen, wurde dadurch deutlich, daß Sie neben der Verlängerung der Wahlperiode keine weiteren notwendigen gesetzlichen Veränderungen vornehmen.
    Die SPD-Bundestagsfraktion hat erklärt, daß es nicht reicht, lediglich die Amtszeit zu verlängern, sondern daß dazu beispielsweise auch eine entsprechende Regelung der Freistellungsansprüche für Schulung und Bildung gehören müssen. Unserem Antrag, den Bildungsanspruch der Betriebsräte analog zur Amtszeitverlängerung von drei auf vier und bei erstmalig gewählten Betriebsräten von vier auf fünf Wochen zu erhöhen, haben sie durch Ihren Sprecher Heribert Scharrenbroich mit dem billigen Argument abgelehnt, zur Beratung dieses Anliegens sei die Zeit nun nicht ausreichend.

    (Urbaniak [SPD]: Unerhört!)

    Nicht nur verbesserte Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsregeln der Betriebsräte sind notwendig, sondern auch verbesserte Arbeits-, Bildungs- und Handlungsmöglichkeiten für das Organ Betriebsrat selbst sind dringend gefordert. Wir werden unseren Antrag in der zweiten Lesung auch im Plenum zur Abstimmung stellen.
    Leichtfertig und unter Mißachtung simpelster parlamentarischer Regeln verändern sie die Vergütungsregelung für die Einigungsstelle. Wir gestehen sehr wohl zu, daß es dafür in bestimmten Bereichen Handlungsbedarf gibt. Aber ohne dieses Thema in der Anhörung zu behandeln, ohne die Verbände dazu zu hören, haben Sie durch Einführung des § 78 a die Einigungsstelle zum Billigverfahren gemacht. Genau das wollen Sie auch.

    (Beifall bei der SPD)

    Im Zusammenhang mit der Schaffung von gesetzlichen Sprecherausschüssen für leitende Angestellte müssen Ihre Veränderungen des § 5 Abs. 3 und 4 gesehen werden. All Ihre Beteuerungen in diesem Zusammenhang, Sie präzisierten den Begriff der leitenden Angestellten, fruchten nicht. Sie haben vor, mit Ihrer Neufassung dieses Paragraphen die Zahl der leitenden Angestellten kräftig auszuweiten.

    (Günther [CDU/CSU]: Das ist schon wieder falsch!)

    Nur dann macht die gesetzliche Verankerung von Sprecherausschüssen leitender Angestellter überhaupt einen Sinn.

    (Scharrenbroich [CDU/CSU]: Herr Andres, Sie begreifen das nicht!)

    Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt nachdrücklich, daß die bisherige Definition der leitenden Angestellten und die in diesem Zusammenhang erfolgte Klarstellung durch die Rechtsprechung keiner
    Deutscher Bundestag — l 1. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 8163
    Andres
    Veränderung bedarf. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Rechtsprechung haben an Hand nachvollziehbarer Bewertungskriterien die Gruppe der leitenden Angestellten in ihrem Inhalt und in ihrer Größenordnung so definiert, wie sie der betrieblichen Realität auch entspricht. Mit ihren veränderten Formulierungen in § 5 Abs. 3 und vor allen Dingen mit der Aufnahme des § 5 Abs. 4, in dem Sie Hilfskriterien formulieren, die mit Einkommensgrenzen und ähnlichem operieren, werden Sie mit dafür sorgen, daß Rechtsunsicherheit einkehrt, daß die Zahl der Rechtsauseinandersetzungen um die Definition leitender Angestellter zunehmen wird

    (Urbaniak [SPD]: Eine Flut von Gerichtsentscheidungen!)

    und daß der gegenwärtige Zustand, daß an dieser Front in den Betrieben und in der Rechtsprechung Ruhe ist, damit aufgehoben wird.

    (Beifall bei der SPD — Günther [CDU/CSU]: Genau das ist falsch!)

    Wer allerdings Ihre Neudefinition im Zusammenhang mit den Sprecherausschüssen für leitende Angestellte sieht, der weiß, daß sie dann Sinn machen. Indem sich die FDP mit ihrem von Anfang an verfolgten Ziel eines völlig von der betrieblichen Funktion losgelösten Begriffs der leitenden Angestellten und der Verankerung der gesetzlichen Sprecherausschüsse durchgesetzt hat, wird in der Betriebsverfassung eine völlig neue Gruppe geschaffen.

    (Zuruf des Abg. Scharrenbroich [CDU/ CSU])

    — Im Betrieb wird eine eigene Gruppe geschaffen. — Zwar haben Sie in der gestrigen Ausschußsitzung mit der Streichung des § 33 und mit der Streichung des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit versucht, Ihren mangelhaften Entwurf zu reparieren. Aber ich will Ihnen sagen: Die strategische Folge all dessen, was Sie in diesem Bereich machen, wird sein, daß neue betriebliche Gruppierungen entstehen.
    In der Anhörung ist gesagt worden: Wenn die leitenden Angestellten so definiert werden, wie es jetzt vorgesehen ist, dann wird sich eine neue Gruppe der sogenannten leitenden leitenden Angestellten herausbilden, denn es ergibt sich die Frage: Wer informiert denn, wer verhandelt, wer bespricht denn all die Angelegenheiten, die Sie in diesem Gesetz für die leitenden Angestellten vorsehen, mit diesen? Doch wahrscheinlich die tatsächlich leitenden Angestellten.

    (Günther [CDU/CSU]: Wer macht es denn heute?)

    Denn mit den Begriffen und mit dem Vorgehen werten Sie die Gruppe der leitenden Angestellten in einem bestimmten Sinne ab.
    Ich sage Ihnen: Strategisch wird das große Problem sein — da will die FDP auch hin — : Sie installieren jetzt die Sprecherausschüsse. Es wird eine Zeitlang dauern, dann werden wir durch Rechtsauseinandersetzungen eine Ausweitung und Ausdehnung dieser Gruppe bekommen. Dann wird darüber diskutiert werden, daß diese Gruppe stärkere und mehr Rechte erhalten muß. Dann wird es strategisch um die Frage gehen, daß der Sprecherausschuß weite Teile der Angestelltenproblematik behandeln sollte.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Bleiben Sie bei der Realität! )

    Es wird die zusätzliche Gruppe der leitenden leitenden Angestellten entstehen. Strategisch kommt eine völlig neue Interessenvertretungsstruktur in den Betrieben heraus.
    Andere Arbeitnehmergruppen werden von Ihnen sicher auch noch entdeckt und mit gesonderten gesetzlichen Regelungen versehen.

    (Günther [CDU/CSU]: Haben Sie das im Mitbestimmungsgesetz auch erlebt? Das müßte dann im Mitbestimmungsgesetz auch so sein!)

    Auch hier stimmt das strategische Ziel: Die Gewerkschaftsfrage muß gelöst werden. Durch Auflösung der einheitlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Partikularinteressen, durch Verankerung vielfältiger Gruppen und Sonderregelungen, durch Stärkung derjenigen, die bei dem bisherigen demokratischen Verfahren auch nicht den Hauch einer Legitimation durch die Wahlentscheidung von Arbeitnehmern erhielten, tragen Sie dazu bei, daß die Integration von Arbeitnehmern in notwendige gesellschaftliche, technologische und politische Veränderungsprozesse nicht vorangetrieben, sondern abgeschwächt wird. Das richtet sich gegen den sozialen Konsens, der in den Betrieben und damit in einem wichtigen gesellschaftlichen Bereich zum sozialen Frieden beigetragen hat.

    (Günther [CDU/CSU]: Den reden Sie herbei!)

    Während Ihr Gesetzentwurf durchgehend eine Verschlechterung der bestehenden Form der Interessenvertretung der Beschäftigten verfolgt, haben wir das Ziel der Weiterentwicklung der Betriebsverfassung. Wir haben dazu den Entwurf einer Gesamtnovelle in den Bundestag eingebracht. Mit ihm soll geregelt werden:
    daß die Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung, Anwendung, Änderung und Erweiterung neuer technischer Einrichtungen und Verfahren erhalten, die Mitbestimmungs/Kontrollrechte bei der Personaldatenverarbeitung einschließlich der Erhebung, der Änderung, Übermittlung von Personaldaten ausgebaut werden,
    daß die Mitbestimmungsrechte bei der Personalplanung präzisiert werden, die sozialen und personellen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte den technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen entsprechend neu beschrieben werden,
    daß der Betriebsrat erweiterte Mitbestimmung in wichtigen Feldern des Datenschutzes, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit, der Ausbildung, des Umweltschutzes und der Gleichstellung von Frau und Mann erhält.
    All diese Positionen sind genau das Gegenteil dessen, was Sie hier heute mit Mehrheit als Gesetz verabschieden werden. Aber zählen Sie nicht darauf, daß die Hunderttausende von Betriebsrätinnen und Be-
    8164 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988
    Andres
    triebsräten nicht wüßten, wie hier mit ihren Interessen und Rechten umgegangen wird. Rechnen Sie nicht damit, daß Ihre Politik der Demontage sozialer Rechte von den Arbeitnehmern vergessen wird.

    (Beifall bei der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU — Scharrenbroich [CDU/CSU]: Jetzt sind Sie in Ihrer Platte in die falsche Rille gerutscht!)

    Auch diese gesetzliche Entscheidung, die Sie heute treffen, meine Damen und Herren, wird sich rächen und wird Sie noch einmal einholen.

    (Zuruf von der SPD: Wollen wir es hoffen!)

    Ich füge hinzu: Wir lehnen Ihren Entwurf ganz ausdrücklich und entschieden ab.

    (Beifall bei der SPD — Scharrenbroich [CDU/ CSU]: Ihr müßt durchhalten mit dem Beifall! Durchhalten!)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Heinrich.

(Reimann [SPD]: Jetzt kommt der Verursacher!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ulrich Heinrich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Andres, Sie haben ein schwarzes Bild gemalt: Die Republik geht morgen unter, wenn wir heute dieses Gesetz verabschieden. — Es ist geradezu lächerlich, was Sie hier geboten haben.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Urbaniak [SPD]: Sie haben doch keine betriebliche Erfahrung!)

    Das Betriebsverfassungsgesetz ist das Grundgesetz der innerbetrieblichen Demokratie. — Jetzt hören Sie einmal zu. — Es hat sich in vielen Punkten bewährt. Aber es hat sich auch gezeigt, daß es in einigen Punkten unterentwickelt ist und ergänzt werden muß.

    (Beifall des Abg. Scharrenbroich [CDU/ CSU])

    Solche Änderungen stoßen bei den Etablierten, bei den Nutznießern des Status quo selbstverständlich auf Kritik. Die großen Schlachtschiffe der Tarifpartner sind aus den unterschiedlichsten Gründen daran interessiert, ihre Bahnen ungestört ziehen zu können. Deshalb ist es verständlich, menschlich nachzuempfinden, daß die Verstärkung der Minderheitenrechte bei der Betriebsratsarbeit und den Betriebsratswahlen bei einigen auf wenig Gegenliebe stößt.

    (Günther [CDU/CSU]: Das ist denen lästig!)

    Die FDP hat sich schon seit langem für eine Stärkung des Minderheitenschutzes eingesetzt. Wir halten es für richtig, daß nur möglichst wenig Beschränkungen bei den Wahlen zum Betriebsrat bestehen und daß diejenigen, die nachhaltige Unterstützung in der Belegschaft gefunden haben, in den Betriebsratsausschüssen und bei Freistellungen auch angemessen berücksichtigt werden.

    (Günther [CDU/CSU]: So ist es!)

    Wir wollen, daß mehr Demokratie im betrieblichen Alltag einkehrt.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Reimann [SPD]: Mehr Demokratie auf Arbeitgeberseite! — Weitere Zurufe von der SPD)

    — Jetzt kommen kritische Punkte; ich verstehe ja Ihre Nervosität.
    Dieses Ziel wird aber nicht erreicht, solange es das geltende Recht z. B. zuläßt, daß die Mehrheit die Minderheit völlig übergehen kann, selbst dann, wenn die Minderheit — theoretisch gesprochen — über 49 T. der Sitze im Betriebsrat verfügt. So sieht die Realität aus.

    (Andres [SPD]: Das können Sie nicht belegen!)

    Bei der Kritik von seiten der Opposition gegen die Einführung eines eigenen Wahlvorschlagsrechts der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ohne Stützungsunterschriften möchte ich auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts hinweisen. Herr Kollege Scharrenbroich hat dies bereits getan; ich wiederhole es, weil es offensichtlich notwendig ist.

    (Scharrenbroich [CDU/CSU]: Zuhören, Andres! Der Andres hört schon wieder nicht zu!)

    Diese Rechtsprechung stellt ganz bestimmte Anforderungen an den Gewerkschaftsbegriff: frei gebildet, unabhängig, insbesondere auf überbetrieblicher Grundlage organisiert und zum Abschluß von Tarifverträgen fähig. Die Mehrzahl der Länder-Personalvertretungsgesetze kennen ähnliche Regelungen. Dies hat sich dort bewährt.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Nein!)

    Warum soll das nicht auch für die Betriebe gelten?
    Darüber hinaus hat der DGB dies früher selbst gefordert, nämlich schon in seinen Vorschlägen zum Betriebsverfassungsgesetz 1952.
    Wie unterschiedlich die Auffassungen in der betrieblichen Praxis sind, zeigen die bei uns eingehenden Schreiben. Während uns ein Betriebsrat beschwört, möglichst rasch den Entwurf Gesetz werden zu lassen, um Benachteiligungen zu vermeiden, warnt uns ein anderer Betriebsrat desselben Betriebes vor Zersplitterung und Chaotisierung der Betriebsräte.
    Ich habe keine Zweifel, daß ebenso wie in der Vergangenheit auch künftig die Betriebsräte in deutschen Landen gut zusammengesetzt sein werden und Krawallmacher keine Chance haben werden. Das, was Sie geboten haben, war nur Schwarzmalerei.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Andres [SPD]: Sie wissen nicht, wovon Sie reden!)

    Wenn auch noch argumentiert wird, Splittergruppen hätten ohnedies keine Chancen bei der Belegschaft, dann verstehe ich die ganze Aufregung nicht mehr. Aber die Chance, sich zur Wahl, sich dem Urteil der Belegschaft zu stellen, sollte man möglichst vielen erhalten. Wer sich für mehr Demokratie im Betrieb
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 113. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Dezember 1988 8165
    Heinrich
    einsetzt, der sollte doch eigentlich unseren Verbesserungen des Minderheitenschutzes zustimmen können.

    (Dreßler [SPD]: Wüppesahl for President!)

    Manche, wie z. B. die SPD, GRÜNE und der DGB, haben darüber hinaus zusätzliche Mitbestimmungsrechte in mehr oder weniger großem Umfang gefordert. Schon heute haben wir mehr Mitbestimmungs-
    und Mitwirkungsrechte als die meisten anderen Länder in Europa.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wir haben in diesem Gesetz die Informations- und Beratungsrechte bei der Einführung neuer Techniken verbessert.

    (Reimann [SPD]: Was hat das mit Mitbestimmung zu tun?)

    — Ich bin einen Schritt weiter, Herr Kollege. Sie müssen aufpassen.

    (Dreßler [SPD]: Wir stehen vor dem Abgrund, aber heute sind wir einen Schritt weiter!)

    Eine weitere extensive Ausdehnung der Mitbestimmung würde letztlich den Betriebsrat zum Ko-Geschäftsführer und die Einigungsstelle zum Super-Geschäftsführerorgan machen und damit die bewährten Strukturen des Betriebsverfassungsgesetzes in Frage stellen — von den damit verbundenen verfassungsrechtlichen Problemen einmal ganz abgesehen. Herr Kollege Andres, in Ihrer Sprache würden Sie hier von einer Aushebelung reden.
    Auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas müssen wir zusätzliche Wettbewerbsverzerrungen, zusätzliche Hemmnisse vermeiden; dem widersprechen jedoch die Forderungen der SPD.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Liberalen ist heute ein kleiner Feiertag. Zu den „Uralt-Anliegen" liberaler Gesellschaftspolitik zählen die Rolle und die Funktion der leitenden Angestellten in der Betriebsverfassung.

    (Zustimmung bei der FDP — Schreiner [SPD]: Ist der Scharrenbroich in die FDP eingetreten?)

    Schon in unseren Freiburger Thesen 1971 haben wir uns dafür ausgesprochen, neben den Faktoren Arbeit und Kapital dem Faktor Disposition — also den leitenden Angestellten in Betrieben und Unternehmen — besonders Rechnung zu tragen.

    (Frau Weyel [SPD]: Ist das keine Arbeit?)

    — Das sind Erfordernisse an eine moderne Industriegesellschaft.
    Dort heißt es u. a.: „Die leitenden Angestellten erhalten zur Vertretung ihrer besonderen Belange eine eigene Interessenvertretung. "
    Der Gesetzgeber — das war in der sozial-liberalen Koalition; so lange ist das ja noch gar nicht her — hat in dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 die besondere Rolle der leitenden Angestellten auf Unternehmensebene angemessen berücksichtigt. Es ist daher sachgerecht und konsequent, das auch auf betrieblicher Ebene zu verwirklichen. Die leitenden Angestellten bilden eine besondere Gruppe im Betrieb oder Unternehmen. Ich möchte das noch einmal deutlich darstellen. Von der Aufgabenstellung her sind sie der Unternehmensleitung zugeordnet; von der sozialen Stellung her sind sie Arbeitnehmer. Frau Kollegin Weyel, jetzt haben Sie die Antwort auf Ihren Zwischenruf. Warum soll ihnen als einziger Gruppe von Arbeitnehmern das Recht abgesprochen werden, ihre Interessen gemeinschaftlich zu vertreten?

    (Zuruf von der SPD: Dafür ist der Betriebsrat da!)

    Wenn wir den leitenden Angestellten diese Möglichkeiten zu gemeinsamem Handeln einräumen wollen, realisieren wir jetzt die gesetzliche Absicherung der Sprecherausschüsse.

    (Zuruf von der SPD: Eine Sonderregelung!)

    Wenn immer betont wird, die freiwillig gebildeten Sprecherausschüsse funktionierten doch hervorragend, so daß kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, dann kann ich darauf nur sagen, es ist etwas ganz anderes, ob ein Sprecherausschuß nur von der Gnade des Unternehmers, möglicherweise auch des Betriebsrates, abhängt oder aus eigenem Recht tätig werden kann. Das ist keine Spaltung der Arbeitnehmerschaft, wie fälschlicherweise oft behauptet wird; denn die leitenden Angestellten könnten nach eigenem Recht nicht von den Betriebsräten vertreten werden; sie wollen es in ihrer Mehrheit auch gar nicht. Wir schaffen damit auch keinen „Edelbetriebsrat" ; denn Sprecherausschüsse haben in erster Linie nur Anhörungs-, Beratungs- und Unterrichtungsrechte. Mitbestimmungsrechte sind nicht vorgesehen. Wir zwingen den leitenden Angestellten auch keinen Sprecherausschuß auf; denn vor der erstmaligen Einrichtung eines Sprecherausschusses muß sich die Mehrheit der leitenden Angestellten dafür aussprechen. Erst dann kann zur Wahl geschritten werden. Bei dieser Wahl und bei der Grundsatzentscheidung
    — Sprecherausschuß ja oder nein — haben wir die Möglichkeit einer schriftlichen Stimmabgabe durchgesetzt.
    Ein weiterer wichtiger Punkt dieses Gesetzesvorhabens ist eine bessere, präzisere Definition des leitenden Angestellten. Die Schwierigkeiten bei der Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes sind bekannt. Die Auslegung durch die Gerichte ist zunehmend restriktiver und, so meine ich, formalistischer und damit wirklichkeitsfremder geworden, wie das die letzten Prokuristen-Urteile auch zeigen. Dies haben wir jetzt korrigiert. Die Vorschrift soll wie bisher
    — vor der Entscheidung des BAG — ausgelegt werden und bildet so ein sinnvolles, typisches und einfaches Abgrenzungskriterium. Mit der Neuformulierung in § 5 Abs. 3 und dem neuen Abs. 4 wirken wir der verengenden Rechtsprechung entgegen und geben zugleich den Wahlvorständen sowie den Gerichten wichtige Anhaltspunkte für eine sachgerechte Auslegung.
    Es geht auch nicht darum, den Kreis der leitenden Angestellten exorbitant auszuweiten, Herr Kollege Andres, wie von Ihnen heute wieder behauptet wurde. Das liegt im übrigen auch nicht im Interesse der leitenden Angestellten selber.
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    Heinrich
    Das vorgesehene Schlichtungsverfahren bei unterschiedlichen Auffassungen über die Zuordnung eines Angestellten wird nach der Anlaufphase eine heilsame Wirkung zur Kooperation im Betrieb entfalten. Daß wir eine andere, einfachere Regelung, nämlich die Selbsteinschätzung der Betroffenen, vorgezogen hätten, ist ja wohl bekannt.
    Nur noch ein paar Worte zur Montan-Mitbestimmung. Die Montan-Mitbestimmung gehört sicherlich nicht zu den Lieblingskindern der Liberalen.

    (Zurufe von der SPD und der CDU/CSU)

    Jeder weiß das. Die dauerhafte Absicherung der Montan-Mitbestimmung war für uns, ja, man kann sagen, in gewissem Sinne auch ein Preis für den Fortschritt an anderer Stelle.

    (Dreßler [SPD]: Herr Heinrich, verhindert die Mitbestimmung die qualifizierten Parteispenden? — Gegenrufe von der CDU/CSU)

    — Ach, kommen Sie! Das ist unter Ihrem Niveau, Herr Kollege. — Die Montan-Mitbestimmung ist in unseren Augen kein sozialpolitisches Urgestein, sondern eher so ein im Weg liegender Felsbrocken, der Strukturwandel erschwert und heute mehr Probleme schafft als löst.
    Diesen typischen deutschen Sonderweg will die SPD in ihrem Gesetzentwurf verewigen, auch wenn praktisch kein Montanbezug mehr besteht. Einmal montanmitbestimmt — immer montanmitbestimmt! Das ist Ihre Devise.

    (Urbaniak [SPD]: Ausgedehnt! — Scharrenbroich [CDU/CSU]: Einmal Opposition — immer Opposition!)

    Daß sie dieses Bleigewicht auch anderen Unternehmern anhängen will, ist kein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit im EG-Binnenmarkt und zur Sicherung des Industriestandorts Bundesrepublik Deutschland.

    (Dreßler [SPD]: Das war ein schönes Bonmot!)

    Bei der Besetzung der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat haben wir nicht nur die Rechte der Belegschaft, sondern auch die Möglichkeiten kleinerer Gewerkschaften bei der Wahl der externen Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat verbessert.
    Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt, daß trotz unterschiedlicher Interessenlagen zwischen den Koalitionsfraktionen bei vernünftiger, sachbezogener Auseinandersetzung ein alles in allem befriedigender Kompromiß gefunden worden ist.

    (Sellin [GRÜNE]: Kompromist! — Andres [SPD]: Mist!)

    Der Gesetzgeber hat, meine ich, seine Hausaufgaben zufriedenstellend erledigt.
    Jetzt kommt es darauf an, daß die betriebliche Praxis die neuen Vorschriften mit Leben erfüllt und daß nicht engstirnige Gruppeninteressen dominieren.
    Zusammenfassend unterstreiche ich: Mit dem Gesetzentwurf werden Fehlentwicklungen korrigiert,

    (Dreßler [SPD]: FDP-Fehlentwicklungen!)

    werden Rechte für Minderheiten gestärkt und wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller im Betrieb zum Nutzen aller verbessert.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)