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ID1110812400

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    Plenarprotokoll 11/108 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 108. Sitzung Bonn, Dienstag, den 22. November 1988 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Grunenberg 7415A Tagesordnungspunkt I: Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1989 (Haushaltsgesetz 1989) (Drucksachen 11/2700, 11/2966, 11/3119) Einzelplan 04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes — Drucksachen 11/3204, 11/3231 — Dr. Vogel SPD 7415B, 7453 C Dr. Dregger CDU/CSU 7426 B Kleinert (Marburg) GRÜNE 7432 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 7438 C Dr. Kohl, Bundeskanzler . . . . 7443A, 7454B Jungmann SPD 7454 C Dr. Geißler CDU/CSU 7457 A Frau Wieczorek-Zeul SPD 7461 C Austermann CDU/CSU 7465 B Wüppesahl fraktionslos 7467 A Namentliche Abstimmung 7469 D Ergebnis 7471D Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes — Drucksachen 11/3205, 11/3231 — Waltemathe SPD 7470 A Dr. Rose CDU/CSU 7473 C Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 7475 D Hoppe FDP 7477 D Wischnewski SPD 7479 C Dr. Stercken CDU/CSU 7481 C Verheugen SPD 7484 B Genscher, Bundesminister AA 7486 A Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz — Drucksachen 11/3207, 11/3231 — in Verbindung mit Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht — Drucksachen 11/3217, 11/3231 — Dr. de With SPD 7490 D von Schmude CDU/CSU 7493 B Häfner GRÜNE 7494 D Kleinert (Hannover) FDP 7496 C Diller SPD 7498 A Engelhard, Bundesminister BMJ 7499 B Einzelplan 23 Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit — Drucksachen 11/3219, 11/3231 — Esters SPD 7501 B Borchert CDU/CSU 7503 D II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. November 1988 Frau Eid GRÜNE 7506 A Frau Folz-Steinacker FDP 7507 B Klein, Bundesminister BMZ 7508 D Einzelplan 27 Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen — Drucksachen 11/3221, 11/3231 — Büchler (Hof) SPD 7511B Dr. Neuling CDU/CSU 7513 D Dr. Knabe GRÜNE 7516A Hoppe FDP 7517 B Hiller (Lübeck) SPD 7518 C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMB . . 7519D Namentliche Abstimmung 7539 D Ergebnis 7540 A Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit — Drucksachen 11/3216, 11/3231 — Waltemathe SPD 7523 A Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU 7525 C Frau Garbe GRÜNE 7529 B Dr. Weng (Gerlingen) FDP 7531A Schäfer (Offenburg) SPD 7532 D Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 7535C Namentliche Abstimmungen . . 7539B, 7539C Ergebnisse 7540B, C, D Nächste Sitzung 7540 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 7541* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 108. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 22. November 1988 7415 108. Sitzung Bonn, den 22. November 1988 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    *) Endgültiges Ergebnis und Namensliste 109. Sitzung, Anlage 2 **) Endgültiges Ergebnis und Namensliste 109. Sitzung, Anlage 3 Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bahr 22. 11. Dr. Bangemann 25. 11. von Bülow 23. 11. Dr. Dollinger 25. 11. Duve 24. 11. Dr. Ehrenberg 22. 11. Dr. Emmerlich 22. 11. Frau Fischer 24. 11. Francke (Hamburg) 24. 11. Dr. Haack 24. 11. Dr. Hauff 25. 11. Dr. Hornhues 22. 11. Graf Huyn 24. 11. Dr. Jenninger 25. 11. Frau Kelly 25. 11. Dr. Klejdzinski 24. 11. Dr. Köhler 24. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lenzer 24. 11. Lutz 22. 11. Meyer 25. 11. Dr. Müller 25. 11. Frau Pack 25. 11. Pfuhl 24. 11. Dr. Pick 22. 11. Rappe 22. 11. Regenspurger 24. 11. Rühe 22. 11. Dr. Scheer 24. 11. Schmidt (München) 25. 11. Schröer (Mülheim) 22. 11. Spranger 24. 11. Todenhöfer 22. 11. Vosen 23. 11. Dr. von Wartenberg 24. 11. Weirich 22. 11. Weiß (München) 22. 11. Würtz 24. 11. Dr. Zimmermann 23. 11.
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    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zuerst über die Änderungsanträge der Fraktion DIE GRÜNEN, die ich nach der Reihenfolge der Drucksachennummern aufrufe.
    Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 11/3326? Ich bitte um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Fraktionen der Regierungskoalition abgelehnt.
    Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 11/3327? Ich bitte um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist dieser Antrag mit den Stimmen der Fraktionen der Regierungskoalition und der SPD abgelehnt.
    Wer stimmt für den Antrag auf Drucksache 11/3328? Ich bitte um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Dies ist wiederum abgelehnt mit der Mehrheit der Fraktionen der Regierungskoalition.
    Dann kommen wir zum Antrag auf Drucksache 11/3329. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Sie machen es mir aber schwer; wechselnde Mehrheiten. Das heißt, dieser Antrag ist mit der Mehrheit der Regierungskoalition und der SPD abgelehnt.
    Jetzt kommen wir zum Antrag auf Drucksache 11/3330. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Das ist mit der gleichen Mehrheit wie bei Drucksache 11/3329 gewesen.
    Jetzt kommen wir zum Änderungsantrag auf Drucksache 11/3331. Wer stimmt dafür? — Wer stimmt dagegen? — Das ist dieselbe Mehrheit wie eben zuvor.
    Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Einzelplan 05. Wer dem Einzelplan 05, Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes, in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Enthaltungen? — Dann ist dieser Einzelplan angenommen mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und Gegenstimmen der Fraktion DIE GRÜNEN.
    Ich rufe nun auf: Einzelplan 07
    Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz
    — Drucksachen 11/3207, 11/3231 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Diller von Schmude
    Dr. Weng (Gerlingen) Kleinert (Marburg)
    Einzelplan 19
    Bundesverfassungsgericht
    — Drucksachen 11/3217, 11/3231 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Dr. Schroeder (Freiburg) Würtz
    Kleinert (Marburg)

    Zum Einzelplan 07 liegen Änderungsanträge der Fraktion DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 11/3339 und 11/3340 vor.
    Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat ist für die gemeinsame Beratung dieser Einzelpläne eine Stunde vorgesehen. Ich sehe, Sie sind damit einverstanden. Dann kann ich die Aussprache eröffnen.
    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. de With.


Rede von Dr. Hans de With
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gustav Heinemann hat mit der ihm eigenen trockenen Kürze den Satz geprägt: „Rechtspolitik ist positiver Verfassungsschutz. " Nun wird der Bundesminister der Justiz sagen: Da ist ja einiges geschehen. Natürlich kann er einiges aufzeigen. Sein Haus ist nach wie vor fleißig und auch produktiv, und seinen Mitarbeitern sei öffentlich gedankt für ihre stets faire und sachliche Arbeit im Rechtsausschuß des Bundestages auch der Opposition gegenüber.
Aber werten müssen wir an Gustav Heinemanns Wort die politische Leistung des Bundesjustizministers, ob er Wertzeichen gesetzt hat und welche. Tun wir das, stellen wir fest, daß diese Bundesregierung



Dr. de With
auch im Bereich der Rechtspolitik eine Menge schuldig geblieben ist.

(Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

Da gibt es den Tod der Robben, die langsame Erstikkung der Nordsee, nach wie vor das Waldsterben.

(Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Was kann denn der Engelhard dafür?)

Zu einem Vorschlag aber zur Einführung des Staatsziels Umweltschutz im Grundgesetz vermochte sich die Bundesregierung bislang nicht aufzuraffen. Im Rechtsausschuß kam es zunächst zu einem unwürdigen Kompetenzgerangel zwischen dem Justiz- und dem Innenressort und dann zu dem kläglichen Hinweis, das sei Sache des Parlaments. Natürlich kann nur der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz ändern. Aber war es nicht der Bundeskanzler, der in seiner Regierungserklärung statuiert hat, daß das Staatsziel Umweltschutz im Grundgesetz verankert werden müsse? Der entsprechende Entwurf der SPD liegt seit der letzten Legislaturperiode vor. Regierung und Koalition haben versäumt, hier ein sichtbares Zeichen zu setzen.

(Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Das glauben Sie doch selbst nicht!)

Da gab es in der vergangenen Legislaturperiode weiter einen Entwurf der SPD, die Bestrafung der Vergewaltigung auch auf entsprechende Handlungen in der Ehe auszudehnen, denn Vergewaltigung ist Vergewaltigung. Da haben Sie, Herr Minister Engelhard, vor fast genau einem Jahr, nämlich am 7. November 1987, erklärt, daß auch Sie mit dem Zweiklassenrecht der Vergewaltigung — in der Ehe straflos, außerhalb strafbar — Schluß machen wollten. Sie mußten jedoch später eingestehen, daß Sie sich in der Koalition nicht einigen konnten, insbesondere wegen des Widerstands der CSU, die auch durch Abwesenheit glänzt.

(Zuruf von der SPD: Was erwarten Sie? — Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Ihre Rede ist nicht interessant genug!)

— Sie werden schon noch hören, wie interessant es ist.
Mag es sich hier auch — das sei eingestanden — nur um eine relativ einfache gesetzestechnische Änderung des Strafgesetzbuches handeln — Sie, Herr Minister, hätten auch hier eine Wegmarke setzen können. Die Frauen hätten es Ihnen gedankt. Aber schlimm genug: Die Koalition hat unseren Gesetzesantrag im Rechtsausschuß ersatzlos abgelehnt.

(Zuruf von der SPD: Toll ist das!)

Die SPD-Fraktion hat nach sorgfältiger Vorbereitung im Sommer dieses Jahres ein Anhörungsverfahren durchgeführt

(Zuruf von der SPD: Im Rechtsausschuß scheint jetzt eine Sitzung deswegen zu sein! Es ist nämlich keiner da!)


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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    „Sollen die halt heiraten."

    (Kleinert [Hannover] [FDP]: Sehr richtig! — von Schmude [CDU/CSU]: Recht hat er!)

    — Welche Antwort für einen Liberalen, Herr Kleinert! Der Deutsche Juristentag Ende September dieses Jahres hat die Auffassung der SPD in breiter Front bestätigt. Welch eine Ohrfeige für den Bundesminister der Justiz! Rechtspolitik als positiver Verfassungsschutz muß auch für Minderheiten gelten. Es wäre gut gewesen, Herr Kleinert, wenn Sie bei dieser Arbeitsgruppe anwesend gewesen wären, denn dann hätten Sie heute hier so nicht geredet. Mit Gustav Radbruch muß ich sagen: Der Justizminister trägt die Verantwortung für die Gesetze, die wir hier mit ihm schaffen, m i t uns a 11e n. Er trägt die Verantwortung eigentlich nur für die Gesetze, die er nicht einbringt, und ich füge hinzu: Die trägt er auch, allein. Daran muß er sich messen lassen.
    Der eben zitierte Gustav Radbruch hat sich nicht gescheut, kommentierend zur Strafjustiz Stellung zu nehmen, wenn damit beispielhaft Unbehagen beim Namen zu nennen war, über das ein freiheitlich sozialer Rechtsstaat generell besorgt sein muß. Für einen amtierenden Justizminister, das sei eingeräumt, ist das freilich sehr, sehr schwierig, noch dazu, wenn es sich um Verfahren im Bereich der Landesjustiz handelt. Ich gestehe freimütig, daß auch ich in der Fragestunde des Bundestages hin und wieder zu der Formel gegriffen habe, ein Kommentar verbiete sich, da es sich um ein schwebendes Verfahren handele oder die Bundesregierung rechtskräftige Urteile nicht zu kommentieren pflege.

    (Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Da sehen Sie, was Sie angerichtet haben!)

    Aber, Herr Hüsch, es gibt Situationen, bei denen man sich nicht hinter diesen Formeln verstecken sollte. Eine solche hat es gegeben, als es um die Memminger Prozesse von Frauen ging, denen Abtreibung vorgeworfen wurde. Rita Süssmuth hat es gewagt, hierzu in aller Vorsicht und mit allem Respekt ihr Unbehagen auszudrücken. Der Justizminister schwieg. Und dieser Prozeß — alle unangebrachten Bemerkungen weggelassen, gegen die auch ich mich wehre — markiert einen höchst gefährlichen Schnittpunkt für den Rechtsstaat,

    (Dr. Hüsch [CDU/CSU]: In gar keiner Weise!)

    bei aller erforderlichen Legalität einen Schnitt in die Legitimität zutiefst verletzter Fraulichkeit und einen Schnitt in den Fortbestand gefährdeter Ehen.
    Darf die Staatsgewalt die rigide Anwendung des Strafverfolgungsprinzips über wohlverstandene



    Dr. de With
    Menschlichkeit setzen? Ergeben sich aus der Anwendung gesetzlicher Regelungen nicht Zweifel am gerechten Maß der Verfolgung im Blick auf in unendliche Zwangslagen geratene Frauen?
    Der Bundesminister der Justiz hat in diesem Jahr einen Diskussionsentwurf über das Insolvenzrecht vorgelegt und am vergangenen Freitag einen Referentenentwurf zum Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht.

    (Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Sehr beachtlich!)

    In beiden Fällen hatte die SPD ihre Anträge schon seit geraumer Zeit im Bundestag eingebracht, in beiden Fällen handelt es sich um seit langem fällige Reformvorhaben, die noch in die Zeit der sozial-liberalen Koalition reichen. Und in beiden Fällen sagen wir, Herr Minister, Unterstützung zu. Beim Insolvenzrecht werden allerdings noch eine Reihe von Fragen abzuklären sein. Wir vermissen, um das etwas abgewandelt auszudrücken, dort das „soziale Öl" . Wir wissen, daß für die Frage der Sterilisation eine befriedigende Antwort kaum geboten werden kann, aber wir fordern Sie auf, Herr Minister, möglichst bald entsprechende Entwürfe vorzulegen. Geschieht dies nicht, sehe ich nicht, wie wir in dieser Legislaturperiode — und wir sind willens, das zu tun — diese umfangreichen Vorhaben noch zu einem Abschluß bringen können.
    Eingebracht hat der Bundesminister der Justiz das sogenannte Artikelgesetz der Bundesregierung zur inneren Sicherheit. Die erste Lesung hat stattgefunden. Was ich damals ausgeführt habe, ist noch immer richtig und nicht entkräftet. Dieser Entwurf stellt die Wende im Strafgesetzbuch, in der Strafprozeßordnung und im Versammlungsrecht hin zum Gesinnungs- und Verdachtsstrafrecht, zur Durchbrechung des Legalitätsprinzips und zum Sonderstrafrecht für bestimmte Tätergruppen dar.
    Mit der Einführung der Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftätern werden drei wichtige Prinzipien unseres Strafrechts und damit der Rechtsstaatlichkeit verletzt: das Prinzip der strafprozessualen Gleichbehandlung aller Straftäter, das Legalitätsprinzip und der Grundsatz der Öffentlichkeit.
    Die strafrechtliche Einführung eines Vermummungsverbotes erfolgt gegen den Rat aller ernstzunehmenden Experten und Praktiker.

    (Kleinert [Hannover] [FDP]: Wer bestimmt das? — Zuruf von der CDU/CSU: 75 % der Bevölkerung sind anderer Meinung!)

    Sie ist überflüssig, da die Polizei schon jetzt, und zwar unter Abwägung aller Begleitumstände, in der Lage ist, gegen vermummte Demonstranten vorzugehen. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Sie machen eh nur mit zusammengekniffenen Zähnen mit. Für polizeitaktische Erwägungen läßt die Neuregelung keinen Raum.
    Die geplante — inzwischen auch vom Bundesrat abgelehnte — Schaffung eines Straftatbestandes der Befürwortung von Gewalt führt zum Gesinnungsstrafrecht. Ich bin gespannt, wie Sie sich da entscheiden. Der neue Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei Landfriedensbruch bedeutet nichts anderes als die Einführung der polizeilichen Vorbeugehaft.

    (Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Na!)

    Die SPD-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf strikt ablehnen. Bedauerlich bleibt, daß sich die FDP zur Unterstützung dieser durch und durch illiberalen und rechtsstaatlich höchst bedenklichen Novelle hergibt, auch wenn wir zur Kenntnis genommen haben, daß einige Liberale im Bundestag eine andere Auffassung gezeigt haben. Den Bundesminister der Justiz aber scheint das nicht zu rühren.
    Es könnte noch manches angebracht und an Gesetzesvorhaben angemahnt werden. Mir liegt aus aktuellem Anlaß etwas anderes am Herzen.
    Wir sind beim Gedenken des 50. Jahrestages des Judenpogroms am 9. November 1938 unversehens mit einer schwierigen Situation im Bundestag konfrontiert worden. Uns ist schmerzlich bewußt geworden, wie dünn das Eis noch ist. Wir haben gefragt: Wo waren damals die Justiz, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte? Als Juristen können wir die Scham zweimal nicht verbergen.
    Kurz vor dem 9. November hat nun der neu ernannte bayerische Staatsminister des Innern im Zusammenhang mit Ausländern das Wort „durchrasst" gebraucht. Er hat es auf Aufforderung der SPD — wenn auch gewunden — wieder zurückgenommen.
    Gerade jetzt erleben wir aber wieder innerhalb der CSU eine Debatte über die Änderung des Grundrechts auf Gewährung von Asyl. Heute haben wir vom Bundeskanzler gehört, wie gut es uns geht. In der Westend-Synagoge in Frankfurt hat der Bundeskanzler zum 9. November Worte gefunden, die wir alle unterschreiben können. Daneben aber läuft die von der Wortwahl her schon schlimme Debatte weiter. Da ist von der „ungebremsten Ausländerschwemme" die Rede. Da wird die Gefahr einer Preisgabe „der geschichtlich gewachsenen nationalen Identität" — gemeint der Deutschen — an die Wand gemalt. Und da ist das böse Wort vom „Bevölkerungsgulasch" gefallen. Wäre es da nicht an der Zeit, daß auch der Bundesminister der Justiz, der frisch gewählte Vorsitzende der CSU und nicht zuletzt der Bundeskanzler sich erheben und die Sache beim Namen nennen?