Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wäre verführerisch, sich jetzt am Wettlauf nach Kasachstan zu beteiligen.
Aber ich will das nicht tun, sondern mich noch einmal mit der Frage beschäftigen, wie es eigentlich um das Instrument unserer Außenpolitik, nämlich den auswärtigen Dienst, bestellt ist. Selbst die beste Außenpolitik, wenn wir sie denn hätten, braucht ja ein Instrument zu ihrer Realisierung. Und je wichtiger die Außenpolitik eines Landes ist — ich denke an unsere Situation; wir sind ein Land mit großen sicherheitspolitischen und wirtschaftspolitischen Interessen außerhalb der eigenen Grenzen; da ist die Außenpolitik von allergrößter Bedeutung — um so wichtiger ist eben auch das Instrument.
Nun haben wir seit 20 Jahren eine Diskussion darüber, daß dieses Instrument, nämlich der auswärtige Dienst der Bundesrepublik Deutschland, reformbedürftig ist. Wir stellen seit 20 Jahren die Frage, ob dieser Dienst mit seinen hohen Belastungen für die Bediensteten und ihre Familien heute noch die gut qualifizierten und einsatzbereiten jungen Menschen für sich gewinnen kann, auf die er bei der Erfüllung seiner Aufgaben angewiesen ist.
Wir haben eine ganze Reihe von negativen Erfahrungen sammeln müssen,
zumal in der vergangenen Legislaturperiode. Immer mehr Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen — im Auswärtigen Ausschuß alle — sind jetzt zu dem Ergebnis gekommen, daß die Reform des auswärtigen
Dienstes nur noch durch einen Eingriff des Gesetzgebers verwirklicht werden kann. Das ist eine Auffassung, der sich nach langem Zögern, das ich verstehen kann, auch der Bundesaußenminister angeschlossen hat. Ich muß allerdings fragen, ob dieses Gesetzgebungsvorhaben in den letzten beiden Jahren mit dem notwendigen Nachdruck betrieben worden ist.
Sie hatten, Herr Bundesminister, in der Debatte über die Regierungserklärung am 20. März 1987 dieses Gesetz angekündigt. Wir haben nun den konkreten Schritten erwartungsvoll entgegengesehen. Wir haben bereits in der Haushaltsdebatte des vergangenen Jahres das Gesetz angemahnt; das hat auch Frau Kollegin Dr. Hamm-Brücher getan. Der Auswärtige Ausschuß hat die Bundesregierung am 2. Dezember 1987 aufgefordert, den Entwurf bis Ende März 1988 vorzulegen.
Der Bundeskanzler hat uns im Februar 1988 im Auswärtigen Ausschuß eingeräumt, das sei nun eine Chefsache und liege bei ihm; er werde es in Angriff nehmen. Da haben wir alle angenommen, er meinte Ostern 1988 und nicht Ostern 1989. Wir müssen den Bundeskanzler nun dringend auffordern, seine Richtlinienentscheidung, die er uns angekündigt hat, nun endlich auch mit Nachdruck in die Tat umzusetzen.
Die Bundesregierung darf sich nicht darauf verlassen — —