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ID1109806900

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    Plenarprotokoll 11/98 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 98. Sitzung Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 24: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988 (Nachtragshaushaltsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2650, 11/2968, 11/3012) Dr. Neuling CDU/CSU 6705 B Esters SPD 6707 B Dr. Weng (Gerlingen) FDP 6710A Frau Vennegerts GRÜNE 6711 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6712 D Tagesordnungspunkt 25: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Verbrauchsteueränderungsgesetz 1988) (Drucksachen 11/2970, 11/3008) b) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 (Drucksache 11/2864) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Hüser, Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufhebung der Mineralölsteuerbefreiung des Flugverkehrs (Drucksache 11/2126) d) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte (Haushaltsbegleitgesetz 1989) (Drucksachen 11/2969, 11/3009) e) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. Juni 1988 über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften (Drucksache 11/2971) Schulhoff CDU/CSU 6715 D Dr. Wieczorek SPD 6720 A Rind FDP 6724 A Hüser GRÜNE 6727 C Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 6729 C Poß SPD 6733 A Dr. Vondran CDU/CSU 6735 C Sellin GRÜNE 6737 C Dr. Struck SPD 6738 C Sauter, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten 6740 A Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Konkursordnung (Drucksache 11/2065) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Wittmann, Marschewski, II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Dr. Hüsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Kleinert (Hannover), Funke, Irmer und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Sozialplan im Konkurs- und Vergleichsverfahren (Drucksache 11/2991) Dr. Pick SPD 6742 B Helmrich CDU/CSU 6743 C Dr. Briefs GRÜNE 6743 D Funke FDP 6745 B Engelhard, Bundesminister BMJ 6745 D Nächste Sitzung 6747 C Berichtigung 6747 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 6749* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 6749* D Anlage 3 Urlaubsregelung für Wehrpflichtige zur Wahrnehmung von Vorstellungsterminen für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst MdlAnfr 50 23.09.88 Drs 11/2960 Frau Ganseforth SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* A Anlage 4 Identifizierung des bei Annweiler aufgefundenen Zusatztanks einer Militärmaschine; Ablassen von Flugbenzin bei militärischen Übungsflügen vor der Landung MdlAnfr 55, 56 23.09.88 Drs 11/2960 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 6750* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 6705 98. Sitzung Bonn, den 30. September 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 97. Sitzung, Seite 6580 D, zweite Zeile von unten: Statt „Libanese" ist „Liberianer" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Antretter 30. 9. Bahr 30. 9. Dr. Bangemann 30. 9. Baum 30. 9. Frau Beck-Oberdorf 30. 9. Frau Beer 30. 9. Dr. Biedenkopf 30. 9. Biehle 30. 9. Borchert 30. 9. Brandt 30. 9. Carstensen (Nordstrand) 30. 9. Frau Conrad 30. 9. Frau Dr. Däubler-Gmelin 30. 9. Daubertshäuser 30. 9. Daweke 30. 9. Frau Dempwolf 30. 9. Ehrbar 30. 9. Dr. Ehrenberg 30. 9. Frau Eid 30. 9. Eigen 30. 9. Eylmann 30. 9. Francke (Hamburg) 30. 9. Frau Fuchs (Köln) 30. 9. Funk (Gutenzell) 30. 9. Gattermann 30. 9. Dr. Geißler 30. 9. Dr. von Geldern 30. 9. Genscher 30. 9. Glos 30. 9. Dr. Glotz 30. 9. Dr. Götz 30. 9. Dr. Haack 30. 9. Frau Hämmerle 30. 9. Dr. Hauff 30. 9. Hauser (Krefeld) 30. 9. Dr. Haussmann 30. 9. Hedrich 30. 9. Heimann 30. 9. Frau Dr. Hellwig 30. 9. Frau Hensel 30. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 30. 9. Hoss 30. 9. Dr. Hüsch 30. 9. Huonker 30. 9. Ibrügger 30. 9. Irmer 30. 9. Jung (Düsseldorf) 30. 9. Kastning 30. 9. Frau Kelly 30. 9. Kiechle 30. 9. Klein (München) 30. 9. Kleinert (Hannover) 30. 9. Klose 30. 9. Dr. Köhler (Wolfsburg) 30. 9. Dr. Kohl 30. 9. Koltzsch 30. 9. Koschnick 30. 9. Kraus 30. 9. Dr. Kreile 30. 9. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Leidinger 30. 9. Frau Männle 30. 9. Dr. Mechtersheimer 30. 9. Menzel 30. 9. Meyer 30. 9. Mischnick 30. 9. Dr. Müller 30. 9. Müller (Düsseldorf) 30. 9. Müller (Wesseling) 30. 9. Niggemeier 30. 9. Frau Odendahl 30. 9. Oostergetelo 30. 9. Frau Pack 30. 9. Paterna 30. 9. Pesch 30. 9. Rappe (Hildesheim) 30. 9. Reuschenbach 30. 9. Ronneburger 30. 9. Rühe 30. 9. Schily 30. 9. Schmitz (Baesweiler) 30. 9. von Schmude 30. 9. Schröer (Mülheim) 30. 9. Schütz 30. 9. Seiters 30. 9. Dr. Solms 30. 9. Dr. Sperling 30. 9. Spranger 30. 9. Frau Steinhauer 30. 9. Stobbe 30. 9. Straßmeir 30. 9. Tietjen 30. 9. Dr. Vogel 30. 9. Dr. Waigel 30. 9. Dr. Warnke 30. 9. Weiss (München) 30. 9. Westphal 30. 9. Wetzel 30. 9. Frau Wieczorek-Zeul 30. 9. Wischnewski 30. 9. Frau Dr. Wisniewski 30. 9. Wissmann 30. 9. Wittich 30. 9. Zander 30. 9. Dr. Zimmermann 30. 9. Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. September 1988 beschlossen, zu dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen. Die Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der nachstehenden Vorlage absieht: Drucksache 11/1656 Nr. 1.4 6750* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 98. Sitzung. Bonn, Freitag, den 30. September 1988 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/2465 Nr. 2.4-2.7, 2.9, 2.11, 2.12 Drucksache 11/2580 Nr. 12-16, 19-21, 23 —25 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/2580 Nr. 46 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Ganseforth (SPD) (Drucksache 11/2960 Frage 50): Warum müssen Wehrpflichtige Urlaub nehmen, wenn sie dem Dienst fernbleiben müssen, um einen Vorstellungstermin für eine Berufstätigkeit nach dem Wehrdienst wahrzunehmen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Praxis angesichts des geringen Urlaubs der Wehrpflichtigen und der besonderen Förderung Wehrpflichtiger bei der beruflichen Wiedereingliederung nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz? Es trifft nicht zu, daß grundwehrdienstleistende Wehrpflichtige ihren Erholungsurlaub in Anspruch nehmen müssen, wenn sie einen Vorstellungstermin bei einem möglichen künftigen Arbeitgeber wahrnehmen wollen. Das gleiche gilt für die Wahrnehmung von Terminen beim Arbeitsamt und für die Teilnahme an Prüfungen oder anderen Ausleseverfahren, denen sich der Wehrpflichtige zur Aufnahme einer beruflichen Erwerbstätigkeit oder einer Berufsausbildung nach dem Wehrdienst unterziehen muß. Der zuständige Disziplinarvorgesetzte kann dem Soldaten für diese Zwecke nach pflichtgemäßem Ermessen Sonderurlaub aus persönlichen Gründen in dem erforderlichen Umfang und unter Belassung der Bezüge gewähren. Dies sieht die Soldatenurlaubsverordnung aufgrund der vom BMVg entsprechend seiner Fürsorgepflicht vorgenommenen Ergänzung ausdrücklich vor. Bereits Anfang 1985 haben die Führungsstäbe aller 3 Teilstreitkräfte die Disziplinarvorgesetzten ihrer Kommandobereiche angewiesen, Sonderurlaub für diese Zwecke nur dann zu versagen, wenn im Einzelfall zwingende dienstliche Erfordernisse entgegenstehen. Liegen derartige Hinderungsgründe vor, darf nach § 28 Abs. 2 des Soldatengesetzes auch kein Erholungsurlaub gewährt werden. Ergänzend hat der BMVg — um eine sachgerechte Handhabung dieser Sonderurlaubsbestimmungen durch die Disziplinarvorgesetzten sicherzustellen —1986 mit einem sog. G1-Hinweis darauf hingewiesen, daß ein solcher Sonderurlaub auch nicht auf 6 Werktage im Kalenderjahr beschränkt ist. Aufgrund dieser eindeutigen Regelung kann ich ausschließen, daß es die von Ihnen vermutete Praxis in der Truppe gibt. Sollte es im Einzelfall zu einer fehlerhaften Ermessensentscheidung des zuständigen Disziplinarvorgesetzten kommen, steht dem betroffenen Soldaten der Beschwerdeweg offen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/2960 Fragen 55 und 56): Ist der Bundesregierung bekannt, von welcher Militärmaschine der Anfang August dieses Jahres im Wald bei Annweiler am Trifels aufgefundene Zusatztank stammt und wie es dazu kam, daß dieser noch mit Flugbenzin gefüllte Tank abgeworfen wurde? Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, daß Militärmaschinen auf Übungsflügen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland vor der Landung aus Sicherheitsgründen Flugbenzin aus der Maschine ablassen? Zu Frage 55: Der Bundesregierung ist bekannt, daß im August 1988 in der Nähe von Annweiler/Pfalz ein Zusatztank eines Kampfflugzeuges gefunden wurde, der in verschiedene Teile zerbrochen war. Die Teile befinden sich in Gewahrsam der Staatsanwaltschaft Landau, die einer Übergabe der Teile an die USAFE noch nicht zugestimmt hat. Eine Klärung der Zugehörigkeit der Tankteile kann aber erst nach Übergabe und Prüfung durch die USAFE erfolgen. Es ist nicht bekannt wie groß die Restkraftstoffmenge des Tanks beim Aufschlag war. Nach Bodenanalysen wurde ein Bodenaustausch auf einer Fläche von 5-10 m2 auf Veranlassung des Wasserwirtschaftsamtes Landau durchgeführt. Die Erstattung der Kosten wurde beim Amt für Verteidigungslasten beantragt. Zu Frage 56: Flugkraftstoff darf im Fluge nur in Notfällen abgelassen werden, wenn eine sofortige Landung zwingend erforderlich ist, um einen möglichen Absturz zu verhindern, gleichzeitig aber das Gesamtgewicht des Luftfahrzeuges noch zu hoch ist, um eine sichere Landung zuzulassen. Derartige, auf Notfälle beschränkte Ereignisse, sind sehr selten, das Verfahren ist international (auch in der Zivilluftfahrt) üblich.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ulrich Briefs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (PDS/LL)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Beim Thema „Konkurs" könnten wir, meine ich, auch über ganz andere Dinge reden als die rechtliche Berücksichtigung von Sozialplanforderungen im Insolvenzrecht. Wir könnten z. B. reden über den steuerpolitischen Kurs oder besser Konkurs dieser Bundesregierung, deren Folgen allerdings nicht die Bundesregierung, sondern die Bürger und Bürgerinnen zu tragen haben.



    Dr. Briefs
    Oder wir könnten reden über das groteske Mißverhältnis — auch das ist, meine ich, eine Form von politichem Konkurs — von Polizeieinsatz und Polizeigewalt in Berlin auf der Tagung des IWF

    (Dr. Wittmann [CDU/CSU]: Zur Sache! — Frau Seiler-Albring [FDP]: Ihnen fällt wohl zum Thema nichts ein?)

    — ich habe es selbst gesehen — , wo zum Teil mehrere hundert, in einigen Fällen ging es weit über die Hunderte hinaus, Polizeibeamte, zum Teil aus BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen herangekarrt, kleine, ganz kleine Gruppen von Passanten einkesselten.

    (Frau Roitzsch [Quickborn] [CDU/CSU]: Zur Sache!)

    — Ich habe es wirklich sehr konkret gesehen, Frau Roitzsch. Vielleicht sollten Sie sich ab und zu auch mal so an die Stätten des Geschehens begeben. In einem Fall haben sie 60 bis 80 Passanten am Wittenbergplatz eingekesselt, und da war buchstäblich nicht einer drunter, der z. B. eine schwarze Lederjacke trug.

    (Dr. Blens [CDU/CSU]: Wann kommen Sie zum Wetter?)

    — Wenn ich zum Wetter käme, dann würde ich ungefähr zum Sinn Ihrer Ausführungen kommen, Herr Blens, dann würde ich zur Substanz Ihrer Ausführungen kommen, Herr Blens. Ich meine jetzt nicht Sie persönlich, sondern Ihre Fraktionskollegen.

    (Frau Roitzsch [Quickborn] [CDU/CSU]: Reden Sie doch mal zur Tagesordnung!)

    Das müssen Sie sich jedenfalls mal klarmachen: Auch das ist politischer Konkurs, und ich finde, das muß gerade heute hier noch einmal gesagt werden, nachdem es weit über 500 Verhaftungen dort gegeben hat und nachdem selbst Journalistinnen — das sage ich als medienpolitischer Sprecher dazu — mißhandelt worden sind.
    Was ich angesprochen habe, ist auch ein Konkurs des Staates als Einrichtung der Bürger,

    (Dr. Blens [CDU/CSU]: Dann müssen wir einen Sozialplan machen!)

    der ja schließlich für die Bürger und Bürgerinnen dasein soll und sie nicht zu Paaren treiben soll.
    Insbesondere müßten wir auch reden über den Dauerkonkurs des mörderischen kapitalistischen Weltwirtschaftssystems, ein Konkurs, der sich insbesondere und gerade in der Armut und dem Elend der Dritten Welt niederschlägt.

    (Dr. Wittmann [CDU/CSU]: Herr Präsident, rufen Sie den Arzt!)

    Meine Damen und Herren, Sie haben überhaupt nichts dazu zu sagen, wozu wir uns hier äußern.
    Die Materie, die wir hier zu regeln haben, zeigt zugleich, wie wenig wirklich sozial dieses Land und seine Regierung sind. Manche der sozialen Verhältnisse hier in diesem unseren Lande, um einen bekannteren Politiker zu zitieren, berühren sich durchaus auch mit Verhältnissen in bestimmten Teilen der Dritten Welt, obwohl man die Unterschiede natürlich
    nicht übersehen darf, gerade wenn wir über so etwas wie den Sozialplan sprechen.
    Dem Eindruck muß entgegengetreten werden, daß, wer Sozialplan hört, einfach meinen kann: Da wird abkassiert, da wird abgesahnt. Das geschieht an anderer Stelle, nicht im Zusammenhang mit Sozialplänen in irgendwelchen normalen Betrieben in der Bundesrepublik, im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von normalen Beschäftigten.
    Aus einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung geht folgendes hervor. Etwa 18 % der Interessenausgleich- und Sozialplanfälle entstehen im Zusammenhang mit Konkursen. Die durchschnittliche Abfindung — das sollten Sie auf der Rechten sich einmal klarmachen — liegt — das gilt jetzt nicht für die Konkursfälle, darüber liegen bis heute keine gesonderten Daten vor, sondern insgesamt — bei unter 20 000 DM, bei 18 800 DM. Um diese Größenordnung geht es. 80 v. H. der im Zusammenhang mit Sozialplänen und Interessenausgleichsmaßnahmen Erfaßten erhalten unter 30 000 DM. Ein 50 Jahre alter Angestellter mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Bruttoeinkommen von 4 200 DM monatlich, ledig, ohne Kinder, erhält 40 200 DM, und das angesichts einer fast sicheren Arbeitslosigkeit für den Rest seines Arbeitslebens. Das sind die Dimensionen, über die wir reden.
    Wir reden also über ein Minimum an sozialer Sicherung in Fällen, in denen den Betroffenen zumeist ein ganz, ganz tiefer Einbruch in ihrer Lebenssituation, auch und gerade finanziell bevorsteht. Wir reden nicht über Bundeswehroffiziere, denen das Geld buchstäblich nachgeworfen wird, oder über Vorstandsmitglieder von Industriefirmen und Banken, die locker 1 Million DM oder mehr Abfindung mitnehmen,

    (Seesing [CDU/CSU]: Und Gewerkschafter!)

    wenn sie aus ihrer ach so verantwortungsvollen Tätigkeit, gelegentlich unter etwas dubiosen Umständen — Fall Poullain etwa — ausscheiden.
    Wir GRÜNEN sind deshalb der Meinung, daß das Recht und die Praxis der Sozialpläne entscheidend verbessert werden muß, solange überhaupt Sozialplanfälle entstehen. Der Sozialplan und die Regelungen, die damit verbunden sind, sind sicherlich nicht das Ideal der Lösung der mit Beschäftigungsabbau, Betriebsschließung und Konkursen entstehenden Probleme. Aber solange das notwendig ist, muß das Recht entscheidend verbessert werden.
    Die Wirtschaftspolitik dieser Regierung — um das von dieser Seite her noch einmal kurz anzusprechen — führt allerdings dazu und wird in der Zukunft sogar noch stärker dazu führen, daß Sozialplanfälle vermehrt anfallen.
    Die Regelung, die Sie vorschlagen, nämlich nicht etwas in bezug auf die Konkursordnung zu machen, sondern sozusagen nur in schnoddriger Kürze das Datum des Auslaufens um ein Jahr zu verschieben, deutet für mich ein bißchen darauf hin, daß Sie etwas anderes im Auge haben, nämlich die rechtliche Absicherung von Sozialplanforderungen im Zusam-



    Dr. Briefs
    menhang mit der Insolvenzrechtsneufassung grundlegend zu Lasten der betroffenen Beschäftigten noch zu verschlechtern. Das ist ja die generelle Linie Ihrer Politik.
    Empfänger von Zuwendungen aus Sozialplänen müssen deshalb gerade auch im Konkursfall — ich sage es noch einmal — verstärkt geschützt werden. Der Gesetzentwurf der Koalitionsparteien trägt dem nicht Rechnung. Die neue Insolvenzordnung wird mit Sicherheit nicht in 1989 fertig gemacht und verabschiedet werden können. Der Entwurf der Koalitionsparteien — ich habe es eben schon angedeutet — spielt in seiner schnoddrigen Kürze irgendwie — das finde ich ganz unverantwortlich — mit der Angst einer größeren Zahl von Betroffenen.
    Der Sozialplan kann nur ein Notbehelf sein — das habe ich mehrfach betont — , bis endlich einmal in der Bundesrepublik Deutschland eine sinnvolle Wirtschaftspolitik betrieben wird, d. h. eine Wirtschaftspolitik wirklich im Interesse der großen, großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Solange aber eine soziale Sicherung unerläßlich ist, müssen wir alles tun, um rechtlich und auch faktisch mit wirtschaftlichen Mitteln, auch durch entsprechende betriebliche Prozesse, Verbesserungen zu erreichen.
    Da erscheint uns der Vorstoß der SPD, Sozialplanforderungen im Konkursfall als bevorrechtigte Konkursforderungen mit Rang 1 zu berücksichtigen, sehr viel sinnvoller. Ich sage aber dazu: Das ist auch keine auf lange Sicht ins Auge zu fassende Lösung. Auch dieser Vorschlag spiegelt durchaus das ganze soziale Elend, das in weiten Bereichen dieser Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung existiert und sich, wie wir alle wissen, ausbreitet, wider, ein soziales Elend, das angesichts des riesigen und weiter wachsenden Reichtums der Betriebe völlig überflüssig wird. Wirkliche Lösungen liegen deshalb jenseits der Sozialplanpraxis und auch der Berücksichtigung von Sozialplanforderungen im Insolvenzrecht, in welcher Form auch immer.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Frau Roitzsch [Quickborn] [CDU/CSU]: Zugabe!)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Funke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rainer Funke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich versuchen, nach den Ausführungen des Kollegen Dr. Briefs wieder zur Sache, nämlich zu dem Antrag der SPD und dem Antrag der Koalitionsfraktionen, zu kommen.
    Herr Kollege Pick, der Gesetzentwurf der SPD wird — um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen — von uns nicht getragen werden, sondern wir werden das Gesetz, das die Koalitionsfraktionen zwar in aller Kürze, aber nicht in schnodderiger Kürze eingebracht haben, unterstützen.
    Wir haben uns bei der Regelung mit der einjährigen Verlängerung natürlich etwas gedacht, weil wir wissen, daß dieses Gesetz eine Vorstufe für die Neufassung der Konkursordnung sein soll. Sie wissen, daß diese Konkursordnung neu überdacht wird, daß es
    inzwischen ein Diskussionspapier des Bundesjustizministeriums gibt. Dieses Diskussionspapier mit ausformulierten Gesetzesvorschlägen ist an die Ministerien gegangen. Es soll interministeriell abgestimmt werden und dann so schnell wie möglich als Referentenentwurf ins Kabinett gehen, um dann hier beraten zu werden.
    Sie wissen genauso gut wie ich, Herr Kollege Professor Pick, daß es auf dem Wege vom Diskussionsentwurf zum Referentenentwurf natürlich gelegentlich Hemmnisse gibt und daß es bis zur Kabinettsvorlage dann manchmal noch etwas dauern kann.
    Um diesem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums etwas Beine zu machen, und zwar nicht wegen des Bundesjustizministers, sondern — ich will das gleich einmal deutlich machen — wegen des Bundesarbeitsministers, sind wir bereit gewesen, um ein Jahr zu verlängern. Auf diese Weise werden auch unsere Ministerialbeamten etwas unter Druck gesetzt

    (Seesing [CDU/CSU]: Das ist auch nötig!)

    — das ist auch nötig; vielen Dank, Herr Kollege Seesing —, dieses Gesetz schleunigst zu beraten und dann ins Kabinett zu bringen.
    Wir wollen eine neue Konkursordnung, denn die alte kann mit ihrem Zerschlagungscharakter uns allen nicht dienen. Da werden Arbeitsplätze vernichtet, da wird volkswirtschaftliches Vermögen vernichtet.
    Sie beschäftigen sich mit Konkursrecht genauso gut wie ich und wissen, daß bei der derzeitigen Konkursordnung die Arbeitnehmer im Grunde genommen die Geschädigten sind. Tatsache ist doch, daß wegen des Sozialplans die Konkursverwalter im Konkurs die Firma in der schwierigen, kritischen Phase sozusagen erst einmal ausbluten lassen und erst nach vier, fünf Monaten die letzten Teile des Unternehmens veräußern. Das schadet den Arbeitnehmern, weil sie dann nämlich entlassen worden sind, nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.
    Viel besser wäre es doch, wenn unabhängig von dem Sozialplan im Konkurs die Möglichkeit bestehen würde, das Unternehmen in seiner Gesamtheit zu veräußern, ohne daß der Übernehmer große Belastungen aus dem Sozialplan mittragen muß. Die Sozialpläne im Konkurs führen doch dazu, daß heute die Unternehmen nicht mehr fortgeführt werden. Das ist ja auch gerade die Aufgabe dieser neuen Konkursordnung.
    Bundesminister Engelhard hat deutlich gemacht, wie die Grundsätze dieser neuen Konkursordnung sein werden. Diese neuen Grundsätze werden auch den Arbeitnehmern helfen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)