Rede von
Rainer
Funke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich versuchen, nach den Ausführungen des Kollegen Dr. Briefs wieder zur Sache, nämlich zu dem Antrag der SPD und dem Antrag der Koalitionsfraktionen, zu kommen.
Herr Kollege Pick, der Gesetzentwurf der SPD wird — um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen — von uns nicht getragen werden, sondern wir werden das Gesetz, das die Koalitionsfraktionen zwar in aller Kürze, aber nicht in schnodderiger Kürze eingebracht haben, unterstützen.
Wir haben uns bei der Regelung mit der einjährigen Verlängerung natürlich etwas gedacht, weil wir wissen, daß dieses Gesetz eine Vorstufe für die Neufassung der Konkursordnung sein soll. Sie wissen, daß diese Konkursordnung neu überdacht wird, daß es
inzwischen ein Diskussionspapier des Bundesjustizministeriums gibt. Dieses Diskussionspapier mit ausformulierten Gesetzesvorschlägen ist an die Ministerien gegangen. Es soll interministeriell abgestimmt werden und dann so schnell wie möglich als Referentenentwurf ins Kabinett gehen, um dann hier beraten zu werden.
Sie wissen genauso gut wie ich, Herr Kollege Professor Pick, daß es auf dem Wege vom Diskussionsentwurf zum Referentenentwurf natürlich gelegentlich Hemmnisse gibt und daß es bis zur Kabinettsvorlage dann manchmal noch etwas dauern kann.
Um diesem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums etwas Beine zu machen, und zwar nicht wegen des Bundesjustizministers, sondern — ich will das gleich einmal deutlich machen — wegen des Bundesarbeitsministers, sind wir bereit gewesen, um ein Jahr zu verlängern. Auf diese Weise werden auch unsere Ministerialbeamten etwas unter Druck gesetzt
— das ist auch nötig; vielen Dank, Herr Kollege Seesing —, dieses Gesetz schleunigst zu beraten und dann ins Kabinett zu bringen.
Wir wollen eine neue Konkursordnung, denn die alte kann mit ihrem Zerschlagungscharakter uns allen nicht dienen. Da werden Arbeitsplätze vernichtet, da wird volkswirtschaftliches Vermögen vernichtet.
Sie beschäftigen sich mit Konkursrecht genauso gut wie ich und wissen, daß bei der derzeitigen Konkursordnung die Arbeitnehmer im Grunde genommen die Geschädigten sind. Tatsache ist doch, daß wegen des Sozialplans die Konkursverwalter im Konkurs die Firma in der schwierigen, kritischen Phase sozusagen erst einmal ausbluten lassen und erst nach vier, fünf Monaten die letzten Teile des Unternehmens veräußern. Das schadet den Arbeitnehmern, weil sie dann nämlich entlassen worden sind, nicht mehr an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.
Viel besser wäre es doch, wenn unabhängig von dem Sozialplan im Konkurs die Möglichkeit bestehen würde, das Unternehmen in seiner Gesamtheit zu veräußern, ohne daß der Übernehmer große Belastungen aus dem Sozialplan mittragen muß. Die Sozialpläne im Konkurs führen doch dazu, daß heute die Unternehmen nicht mehr fortgeführt werden. Das ist ja auch gerade die Aufgabe dieser neuen Konkursordnung.
Bundesminister Engelhard hat deutlich gemacht, wie die Grundsätze dieser neuen Konkursordnung sein werden. Diese neuen Grundsätze werden auch den Arbeitnehmern helfen.
Vielen Dank.