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ID1108903200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/89 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 89. Sitzung Bonn, Dienstag, den 6. September 1988 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Unglücks bei der Flugschau in Ramstein 6059 A Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesminister a. D. Dr. Johann Baptist Gradl 6059 B Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages Professor Dr. Friedrich Schäfer 6059 D Verzicht der Abg. Dr. Wörner, Sauter (Ichenhausen) und Lemmrich auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 6060 A Eintritt der Abg. Jäger (Wangen), Graf Huyn und Frau Dr. Wegner in den Deutschen Bundestag 6060 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Buschfort, Sauter (Epfendorf), Koltzsch, Dr. Stercken und des Vizepräsidenten Stücklen 6060 B Erweiterung der Tagesordnung 6060 C Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1989: (Haushaltsgesetz 1989) (Drucksache 11/2700) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Der Finanzplan des Bundes 1988 bis 1992 (Drucksache 11/2701) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1988: (Nachtragshaushaltsgesetz 1988) (Drucksache 11/2650) Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF 6060D, 6106B Wieczorek (Duisburg) SPD 6072 B Carstens (Emstek) CDU/CSU 6080 B Kleinert (Marburg) GRÜNE 6085 C Dr. Weng (Gerlingen) FDP 6088 C Esters SPD 6093 B Dr. Rose CDU/CSU 6096 C Frau Rust GRÜNE 6100A Dr. Solms FDP 6101 D Frau Will-Feld CDU/CSU 6104 A Walther SPD 6108B Nächste Sitzung 6110 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 6111 *A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 89. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 6. September 1988 6059 89. Sitzung Bonn, den 6. September 1988 Beginn: 11.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 9. 9. Dr. Becker (Frankfurt) 9. 9. Böhm (Melsungen)* 9. 9. Dr. von Bülow 8. 9. Dr. Hauff 9. 9. Hiller (Lübeck) 9. 9. Höpfinger 9. 9. Frau Hoffmann (Soltau) 9. 9. Ibrügger** 9. 9. Dr.-Ing. Kansy** 9. 9. Frau Karwatzki 9. 9. Frau Kelly 8. 9. Kuhlwein 9. 9. Dr. Kunz (Weiden)** 9. 9. Lutz 7. 9. Dr. Mitzscherling 6. 9. Niegel* 9. 9. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Oostergetelo 9. 9. Pfuhl 6. 9. Dr. Probst 9. 9. Rappe (Hildesheim) 9. 9. Dr. Riedl (München) 7. 9. Frau Saibold 6. 9. Seidenthal 7. 9. Frau Terborg 7. 9. Tietjen 9. 9. Toetemeyer 8. 9. Vosen 6. 9. Frau Weiler 9. 9. Westphal 9. 9. Frau Wilms-Kegel 9. 9. Würtz 6. 9. Zierer * 6. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Esters?


Rede von Helmut Esters
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Kollegin Will-Feld, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß auch wir wissen, daß eine Reihe von Subventionen über einen längeren Zeitraum hinweg bestehenbleiben werden, auch in unserer Zeit, und daß Sie es waren, die uns immer empfohlen haben, mit der Rasenmähermethode bei allen Subventionen 10 % wegzunehmen, daß wir das damals für dummes Zeug gehalten haben und dies auch heute noch tun?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Waltrud Will-Feld


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich kann nur die Einladung wiederholen, Herr Kollege: Bitte, machen wir gemeinsam Vorschläge. Es ist unser aller Anliegen, die Subventionen zu kürzen. Sie sind herzlich dazu eingeladen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Walther [SPD]: Wer regiert, muß Vorschläge machen!)

    Jetzt lassen Sie mich aber noch ein Wort zu den Verbrauchsteuern sagen. Bereits in der Koalitionsvereinbarung vom März 1987 ist angekündigt worden, daß ab 1989 zum Ausgleich für steigende EG-Anforderungen einzelne Verbrauchsteuern angehoben werden sollen. Angesichts der Ansprüche an den Bundeshaushalt bleibt dem Bund keine andere Wahl, als die Möglichkeit der Verbrauchsteuererhöhung tatsächlich auszuschöpfen. Insofern kann eigentlich niemand überrascht sein. Die massive Kritik der Opposition an diesem Vorhaben ist für mich nicht ganz verständlich, hat doch die damalige Bundesregierung — ist nicht eben einmal das Wort vom saudummen Geschwätz von vorgestern gefallen? — im Finanzbericht 1980 ihre Absicht dokumentiert, auf lange Sicht das Steuersystem so umzugestalten, daß die indirekten Steuern ein stärkeres Gewicht erhalten gegenüber den direkten Steuern — so die damalige Bundesregierung in ihrem Finanzbericht. Auch wir sind der Meinung, daß zu einer Steuerstrukturreform ein ausgewogenes Verhältnis der direkten zu den indirekten Steuern gehört.

    (Esters [SPD]: Und dies geht nicht national allein!)

    In der Steuerwissenschaft ist es unbestritten, daß man ein Verhältnis von 50 zu 50 herstellen sollte, 50 vom Hundert Steuern vom Ertrag und Vermögen und 50 vom Hundert Steuern vom Umsatz und Verbrauch. Die Bundesrepublik hat Ende der 60er Jahre auch einmal ein Verhältnis von 55 zu 45% gehabt. Dann aber ist der Anteil der direkten Steuern erheblich gestiegen, nämlich auf 70 %. Jetzt liegen wir etwa bei 57 direkten Steuern und 43% indirekten Steuern, allerdings mit einer Tendenz zu 60 zu 40.
    Das heißt, hier ist durchaus die Möglichkeit gegeben, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern zu erhalten, bei den Verbrauchsteuern anzusetzen. Ich bin mir darüber klar, daß eine Verbrauchsteuererhöhung außerordentlich unpopulär ist. Aber wie sehr die Meinung des Bürgers und die Meinung derjenigen auseinanderfallen, die es wissen müssen, d. h. die Fach- und Sachkundigen der Finanzwissenschaft, zeigt auch die Stellungnahme des Sachverständigenrates in seinem Jahresgutachten von 1985/86, worin der Sachverständigenrat ausdrücklich betont, daß die Besteuerung wachstumsfreundlicher gestaltet würde, indem die Verbrauchsteuerbelastung erhöht und die Einkommensteuerbelastung vermindert wird.
    Folgendes aber macht mich ein bißchen stutzig — das sage ich jetzt an die Adresse der Opposition — Ich las dieser Tage den Bericht — allerdings in der Presse — , den der Vorsitzende der SPD-Parteikommission Energie und Umwelt der Öffentlichkeit vorgestellt hat, in dem er forderte, daß zukünftig zu den bestehenden Belastungen auf Energie in Höhe von 40 Milliarden DM zusätzliche Energiesteuern in Höhe von 40 bis 80 Milliarden DM kommen müssen. Dazu zitiere ich:
    Wir verlangen eine Besteuerung des Verbrauchs von Mineralöl und seinen Produkten, von Erdgas und Strom.
    Hier schimpfen Sie über unsere 8 Milliarden DM und beschimpfen uns, und gleichzeitig fordern Sie dort in diesem Bericht 40 bis 80 Milliarden DM.
    In einem allerdings scheint Übereinstimmung zu bestehen. Es wird von seiten der Opposition zugestanden, daß bei den Verbrauchsteuern ein EG-Harmonisierungsbedarf besteht. Dies ist schon einmal ein Fortschritt. Auch dies haben Sie ja bis vor einiger Zeit ein wenig bestritten. Dieser Vorschlag ist in der öffentlichen Diskussion um die Verbrauchsteuer insofern von Bedeutung, als Sie unsere 8 Milliarden DM in der Öffentlichkeit dauernd angegriffen haben.
    Aber auch Ihnen ist ja wohl klar, daß eine solche Belastung für den einzelnen Bürger fast unmöglich ist. Ich zitiere aus diesem Kommissionspapier: Man will eine sozial verträgliche Ausgestaltung, es sollen nach Meinung dieser Kommission keine neuen sozialen Ungerechtigkeiten entstehen. Ich weiß nicht, wie Sie das im einzelnen wollen. Wollen Sie verschiedene Abstufungen je nach Einkommen? Dazu kann ich Ihnen immer nur sagen: Der Heilige Bürokratius läßt grüßen.

    (Esters [SPD]: Wie bei der Quellensteuer!)

    Ich zitiere weiter: Deshalb — jetzt kommt das Abenteuerliche — wird das Aufkommen nicht dem Fiskus zugeführt. Es soll vielmehr an anderer Stelle zur Entlastung der Bürger beitragen. Heute morgen habe ich etwas von einer „schwarzen" Sparkasse gehört. Hier in diesem Papier aber fordern Sie — wenn ich richtig gelesen habe —, daß dieses Aufkommen nicht dem Fiskus zugeführt werden soll, sondern an einer anderen Stelle zur Entlastung des Bürgers beitragen soll.
    Ich frage nur, weil ich es anscheinend noch nicht ganz verstanden habe, was Sie eigentlich wollen. Sie wollen nämlich als Gegenleistung für den Bürger — so war es in den Pressemeldungen zu lesen — die Steuern auf Arbeit entlasten. Ich frage mich, was das heißt. Wir haben im Steuerrecht sieben Einkunftsarten. Bedeutet eine Senkung der Steuer auf Arbeit, daß der Arbeitnehmer — als Ministerpräsident, als Manager — entlastet wird, daß aber der Einzelhändler oder die Personengesellschaft mit gleich hohem Einkommen nicht daran partizipieren, weil Sie glauben, daß diese nicht arbeiten, weil sie keine Einkünfte aus



    Frau Will-Feld
    nichtselbständiger Arbeit haben? Oder bedeutet das beispielsweise, daß der Bezieher einer Pension — in der Regel die Beamten, die ja Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben — begünstigt wird, aber bei anderen, die ihre Altersversorgung anderweitig aufgebaut haben oder anderweitig haben aufbauen müssen, beispielsweise durch Zinsen aus Kapitalvermögen, diese als arbeitsloses Einkommen bezeichnet und in Zukunft dann stärker belastet werden sollen? Dies ist also für mich noch alles sehr verschleiert und sehr undurchsichtig,

    (Zander [SPD] : Das merkt man auch an Ihrer Darstellung!)

    weil ich mit diesen Dingen, so wie Sie es darstellen, in ihrer Konzeptionslosigkeit einfach nichts anzufangen weiß.

    (Zuruf von der SPD: Sie müssen nur richtig lesen!)

    In der öffentlichen Diskussion wird im Zusammenhang mit der Verbrauchsteuererhöhung das Problem der Steuergerechtigkeit heftig angesprochen. Auch das wird diskutiert. Nur, Steuergerechtigkeit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein Grundsatz der direkten Steuern. Die Einkommensverwendung ist die Grundlage für die Verbrauchsteuern, und das Leistungsfähigkeitsprinzip und die Gerechtigkeit sind Grundsätze der direkten Besteuerung.
    Bei der gesamten Diskussion um die Erhöhung der Verbrauchsteuer wird dabei übersehen, daß sich das Verhältnis von direkten und indirekten Steuern in der Bundesrepublik ständig in die Richtung direkte Steuern verschoben hat. Aber wir haben schon in der dreistufigen Steuerreform die Belastung der Bürger und der Wirtschaft mit direkten Steuern nachhaltig zurückgeführt. Und das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern wird auch verbessert, wenn die vorgesehene Anhebung der Verbrauchsteuern vorgenommen wird.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)