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    Plenarprotokoll 11/84 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 84. Sitzung Bonn, Freitag, den 10. Juni 1988 Inhalt: Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswochen ab 13. Juni 1988 und ab 20. Juni 1988 5663 A Erweiterung der Tagesordnung 5663 B Begrüßung des stellvertretenden Staatsratsvorsitzenden der Volksrepublik Polen und einer Delegation 5680 D Tagesordnungspunkt 20: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1988 bis 1991 (Drucksache 11/2153) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 6: a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Drucksachen 11/675, 11/2418, 11/2456, 11/2444) b) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Förderung der Stillegung landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie der Extensivierung und Umstellung der Erzeugung (Extensivierungsgesetz) (Drucksachen 11/2158, 11/2418, 11/2456, 11/2444) Kiechle, Bundesminister BML 5664 C Müller (Schweinfurt) SPD 5665 D Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 5669 B Frau Flinner GRÜNE 5671 B Bredehorn FDP 5672 D Michels CDU/CSU 5674 B Namentliche Abstimmung . . . 5675B, 5675 D Ergebnisse 5683B, 5684 D Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drucksache 11/1964) Dr. Penner SPD 5676 B Dr. Blank CDU/CSU 5677 D Frau Trenz GRÜNE 5679 A Richter FDP 5680 B Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 5681 A Gerster (Mainz) CDU/CSU (zur GO) . . . 5682 D Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Frau Blunck, Conrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Rettung der Nordsee und der Ostsee (Drucksache 11/2425) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand) und der Fraktion der CDU/CSU sowie der II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1988 Abgeordneten Baum und Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP: Algenmassenentwicklung und Seehundsterben in Bereichen der Nord- und Ostsee (Drucksache 11/2457) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Wollny, Brauer, Dr. Daniels (Regensburg), Dr. Knabe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Notprogramm gegen das Nordsee- und Ostseesterben (Drucksache 11/2399) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Frau Blunck, Frau Conrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Konzertierte Aktion zur Rettung der Nordsee und der Ostsee (Drucksache 11/2426) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz der Nordsee zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Schutz der Nordsee — II. Internationale Nordseeschutzkonferenz November 1987 in London zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Austermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: 2. Internationale Nordseeschutzkonferenz zu dem Bericht der Bundesregierung zur Vorbereitung der 2. Internationalen Nordseeschutz-Konferenz (2. INK) vom 21. September 1987 (Drucksachen 11/247, 11/299, 11/878, 11/1048, 11/2184) Frau Garbe GRÜNE 5686 D Wüppesahl fraktionslos (zur GO) . . . 5688 C Seiters CDU/CSU (zur GO) 5689 C Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 5689 D Schäfer (Offenburg) SPD 5691 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 5693 C Wüppesahl fraktionslos 5695 C Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 5696 A Namentliche Abstimmung 5699 D Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung asylverfahrensrechtlicher und ausländerrechtlicher Vorschriften (Drucksache 11/2302) Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 5701 A Wartenberg (Berlin) SPD 5701 D Dr. Olderog CDU/CSU 5703 C Frau Olms GRÜNE 5704 D Dr. Hirsch FDP 5705 D Tagesordnungspunkt 23: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. März 1985 zum Schutz der Ozonschicht (Drucksache 11/2271) Schmidbauer CDU/CSU 5707 B Müller (Düsseldorf) SPD 5708 D Frau Dr. Segall FDP 5709 D Dr. Knabe GRÜNE 5710D Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . . 5711 C Frau Ganseforth SPD 5712 D Nächste Sitzung 5713 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 5715* A Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Göhner (CDU/CSU) nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Zusatztagesordnungspunkt 6 a) 5715 * C Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 5715* D Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1988 5663 84. Sitzung Bonn, den 10. Juni 1988 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 10. 6. Antretter ** 10. 6. Frau Beck-Oberdorf 10. 6. Dr. Becker (Frankfurt) 10. 6. . Becker (Nienberge) 10. 6. Frau Berger (Berlin) 10. 6. Böhm (Melsungen) * 10. 6. Dr. Bötsch 10. 6. Frau Brahmst-Rock 10. 6. Brandt 10. 6. Breuer 10. 6. Büchner (Speyer) ** 10. 6. Bühler (Bruchsal) ** 10. 6. Conradi 10. 6. Daubertshäuser 10. 6. Daweke 10. 6. Duve ** 10. 6. Francke (Hamburg) 10. 6. Dr. Glotz 10. 6. Graf 10. 6. Gries 10. 6. Dr. Haack 10. 6. Haack (Extertal) 10. 6. Haar 10. 6. Dr. Hauff 10. 6. Dr. Haussmann 10. 6. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 10. 6. Frau Hensel 10. 6. Ibrügger 10. 6. Jansen 10. 6. Frau Karwatzki 10. 6. Kiehm 10. 6. Kittelmann ** 10. 6. Klein (München) 10. 6. Dr. Klejdzinski ** 10. 6. Dr. Köhler (Wolfsburg) 10. 6. Dr.-Ing. Laermann 10. 6. Lambinus 10. 6. Lenzer ** 10. 6. Lutz 10. 6. Frau Luuk * 10. 6. Dr. Müller ** 10. 6. Niegel ** 10. 6. Frau Pack ** 10. 6. Paterna 10. 6. Pesch 10. 6. Dr. Probst 10. 6. Rappe (Hildesheim) 10. 6. Reddemann ** 10. 6. Rühe 10. 6. Sauer (Salzgitter) 10. 6. Scharrenbroich 10. 6. Frau Schilling 10. 6. Schmidt (München) ** 10. 6. von Schmude ** 10. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Seidenthal 10. 6. Dr. Schneider (Nürnberg) 10. 6. Freiherr von Schorlemer 10. 6. Schröer (München) 10. 6. Dr. Soell ** 10. 6. Steiner ** 10. 6. Stobbe 10. 6. Frau Terborg 10. 6. Dr. Thomae 10. 6. Dr. Vogel 10. 6. Voigt (Frankfurt) 10. 6. Vosen 10. 6. Dr. Warnke 10. 6. Weisskirchen (Wiesloch) 10. 6. Wieczorek (Duisburg) 10. 6. Wischnewski 10. 6. Dr. Wörner 10. 6. Würzbach 10. 6. Zander 10. 6. Dr. Zimmermann 10. 6. Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Göhner (CDU/CSU) nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Zusatztagesordnungspunkt 6 a) Ich habe mich der Stimme enthalten, weil ich die Integration des Extensivierungsgesetzes in das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe für falsch halte. Die umweltpolitische Komponente kommt dadurch nicht hinreichend zum Ausdruck; ich verweise im übrigen zur Begründung meines Abstimmungsverhaltens auf die Beschlußfassung zum Extensivierungsgesetz-Entwurf durch den Bundestagsausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Mai 1988 beschlossen, zu dem nachstehenden Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Vorschriften für Hypothekenbanken Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu nachstehenden Vorlagen absieht: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Drucksache 11/883 Nr. 123 Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Drucksache 11/138 Nr. 1.6 Drucksache 11/883 Nr. 127, 131 Drucksache 11/1107 Nr. 1.9 5716* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 84. Sitzung. Bonn, Freitag, den 10. Juni 1988 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit Drucksache 11/1895 Nr. 2.34 Drucksache 11/2089 Nr. 29 Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Drucksache 11/1365 Nr. 3.28 Der Chef des Bundeskanzleramtes hat mit Schreiben vom 27. Mai 1988 gemäß § 20 Abs. 5 des Milch- und Fettgesetzes die vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu erlassende Dritte Verordnung zur Änderung der Milch-Güteverordnung mit Begründung und Vorblatt mit der Bitte um Bekanntgabe übersandt. Die Verordnung liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus. Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 7. Juni 1988 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1986 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß liegt im Parlamentsarchiv zur Einsicht aus.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Waffenschmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich will Ihnen sagen: Dafür sehe ich nicht die Grundlage, weil nämlich die staatsrechtliche und verfassungsrechtliche Situation in den verschiedenen EG-Staaten äußerst unterschiedlich ist. Hier werden meines Erachtens große Fehler gemacht. Ein Beispiel will ich Ihnen nennen. In keinem anderen Land ist dem kommunalen Bereich so viel an Staatsgewalt zur Ausführung übertragen wie in der Bundesrepublik Deutschland. Das würde dazu führen, daß Bewohner der Bundesrepublik Deutschland, die gar nicht Staatsbürger sind, über diesen Weg an der Ausübung der Staatsgewalt für das gesamte Staatsgebiet teilhaben.

    (Dr. Penner [SPD]: Toll!)

    Dies kann nicht hingenommen werden. Deshalb ist Ihre Frage mit Nein zu beantworten.
    Die Frage des Wahlrechts für Bürger, so hat der Europäische Rat festgestellt —

    (Zuruf des Abg. Duve [SPD])

    — Meine Damen und Herren von der SPD, Sie sollten doch mal hören, was Ihre Parteifreunde im Europäischen Rat mit beschlossen haben. — Die Frage des Wahlrechts für Bürger anderer Mitgliedstaaten bei lokalen Wahlen — so alle im Europäischen Rat — fällt in die nationalen Zuständigkeiten.

    (Brück [SPD]: Ja; aber sie können sich doch einigen, wenn sie wollen!)

    Wie Sie wissen, hat der Europäische Rat diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.

    (Duve [SPD]: Zuständigkeit ist doch keine heilige Kuh!)

    Zweitens. Auch Ihnen sind die verfassungsrechtlichen, ich füge hinzu, Herr Dr. Penner: schwerwiegenden Bedenken bekannt, die gegen ein kommunales Wahlrecht für Ausländer sprechen.

    (Abg. Dr. Penner meldet sich zu einer Zwischenfrage)

    — Ich will erst meine Gedanken fortführen. — Ein Wahlrecht für Ausländer — das ist noch einmal deutlich auszusprechen — kommt für die Bundesregierung nicht in Betracht. Ich skizziere die verfassungsrechtlichen Bedenken wie folgt.


Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Lassen Sie vorab noch eine Zwischenfrage zu, Herr Parlamentarischer Staatssekretär?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Waffenschmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein, Herr Präsident. Ich sagte dies schon. — Nach Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Hier handelt es sich — Herr Dr. Penner, das müßten Sie eigentlich als Jurist wissen — um einen Kernbestand unserer Verfassungsordnung. Ich habe es sehr bedauert, daß Sie hier das Verfassungsrecht in der von Ihnen vorgetragenen Weise so herabmindern. Ich halte dies für nicht verantwortlich.

    (Lachen bei der SPD — Dr. Penner [SPD]: Unglaublich!)

    Jede Ausübung von Staatsgewalt bedarf der Legitimation durch das Volk. Entsprechend fordert Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes: „In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. " Unter „Volk" versteht auch die überwiegende Meinung in der Verfassungsrechtswissenschaft das Staatsvolk als die Gesamtheit der Deutschen im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes.
    Nun ist gelegentlich zu hören, der Begriff des Volkes auf Gemeindeebene sei gar nicht identisch mit dem auf Bundes- und Landesebene; in Gemeinden bildeten die Einwohner die örtliche Gemeinschaft und die von gemeindlichen Maßnahmen Betroffenen. Von anderen wird bezweifelt, daß die Gemeinden Staatsgewalt ausüben.
    Ich will zum letzten Punkt zuerst ganz klarstellen: Die Gemeinden sind ganz besonders nach unserem



    Parl. Staatssekretär Dr. Waffenschmidt
    Verfassungsrecht nicht staatsfremde Gebilde, sondern sie sind Bestandteile des demokratischen Staatsaufbaus.

    (Wartenberg [Berlin] [SPD]: Lauter Pappkameraden, die Sie aufbauen!)

    Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gesagt: Die Gemeinden üben Staatsgewalt jedenfalls bei allen Entscheidungsbefugnissen aus.

    (Brück [SPD]: Hat jemand etwas anderes gesagt?)

    Wenn das so ist, sollten Sie sich auch der folgenden Argumentation, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht verschließen. Ich zitiere auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Da heißt es:
    Auch und gerade unter dem Gesichtspunkt, daß in den Gemeinden Staatsgewalt ausgeübt wird, kann das Volk in den Gemeinden, das die Staatsgewalt ausübt, kein anderes sein als das in Bund und Ländern.
    Noch pointierter sagte der damalige hessische Ministerpräsident Holger Börner es vor dem Hessischen Landtag — bitte hören Sie doch einmal auf Ihren Parteifreund — :
    Der Versuch, einen besonderen Volksbegriff für den kommunalen Bereich zu konstruieren, ist ein Irrweg.
    Ich finde, das hat der Kollege Börner sehr gut ausgesprochen.
    Im Klartext heißt das: Es gibt nicht ein „großes" Wahlrecht zum Bundestag und zu den Landesparlamenten, das den Deutschen vorbehalten wäre, und ein Wahlrecht minderen Ranges zu den Kommunalvertretungen, das man dann auch den Ausländern einräumen könnte. Nicht ohne Grund haben deshalb — hören Sie doch auch einmal auf diese Fachleute! — die kommunalen Spitzenverbände vor einer derartigen Geringschätzung des kommunalen Wahlrechts gewarnt und auf seine verfassungsrechtliche Unzulässigkeit hingewiesen.
    Meine Damen und Herren, noch ein Satz zu dem, daß Ausländer bei uns Mitwirkungsmöglichkeiten haben sollten. In diesen Tagen werden in vielen Städten und Gemeinden Ausländerbeiräte gewählt. Da wird angeboten mitzutun. Das ist eine gute Möglichkeit, die übrigens auch von vielen Ausländern geschätzt wird.
    Ein zweites. Wir werden in naher Zukunft hier im Hause erneut über Staatsangehörigkeit und Ausländerrecht beraten. Wir werden unter bestimmten Bedingungen ausländischen Mitbürgern, die bei uns geboren sind, die lange bei uns sind, die Möglichkeit einräumen, Deutsche zu werden. Dann bekommen sie das Wahlrecht für alle politischen Gremien. Aber das Wahlrecht ist untrennbar mit dem Staatsangehörigkeitsrecht verbunden. Man kann nicht sagen: Ich will ja gar nicht deutscher Staatsangehöriger werden, aber ich will die politischen Vertretungen in Deutschland wählen. — Dies ist nicht miteinander zu vereinbaren, und dies ist nicht im Sinne unseres Grundgesetzes, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir sagen also zusammengefaßt: Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk ist Voraussetzung des Wahlrechts. Die Europäische Gemeinschaft steht erst am Beginn des Weges von einer Wirtschaftsgemeinschaft zu einer politischen Union. Nach wie vor sind, solange die politische Union als Staatsgebilde mit eigener Staatsangehörigkeit nicht Realität ist, die Mitgliedstaaten die maßgeblichen Handlungseinheiten. Darum ist das Wahlrecht solange nach unserem deutschen Recht untrennbar mit der Staatsangehörigkeit verbunden.
    Meine Damen und Herren, ich bitte, die Initiative der SPD abzulehnen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU)