Rede von
Dr.
Horst
Waffenschmidt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich will Ihnen sagen: Dafür sehe ich nicht die Grundlage, weil nämlich die staatsrechtliche und verfassungsrechtliche Situation in den verschiedenen EG-Staaten äußerst unterschiedlich ist. Hier werden meines Erachtens große Fehler gemacht. Ein Beispiel will ich Ihnen nennen. In keinem anderen Land ist dem kommunalen Bereich so viel an Staatsgewalt zur Ausführung übertragen wie in der Bundesrepublik Deutschland. Das würde dazu führen, daß Bewohner der Bundesrepublik Deutschland, die gar nicht Staatsbürger sind, über diesen Weg an der Ausübung der Staatsgewalt für das gesamte Staatsgebiet teilhaben.
Dies kann nicht hingenommen werden. Deshalb ist Ihre Frage mit Nein zu beantworten.
Die Frage des Wahlrechts für Bürger, so hat der Europäische Rat festgestellt —
— Meine Damen und Herren von der SPD, Sie sollten doch mal hören, was Ihre Parteifreunde im Europäischen Rat mit beschlossen haben. — Die Frage des Wahlrechts für Bürger anderer Mitgliedstaaten bei lokalen Wahlen — so alle im Europäischen Rat — fällt in die nationalen Zuständigkeiten.
Wie Sie wissen, hat der Europäische Rat diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen.
Zweitens. Auch Ihnen sind die verfassungsrechtlichen, ich füge hinzu, Herr Dr. Penner: schwerwiegenden Bedenken bekannt, die gegen ein kommunales Wahlrecht für Ausländer sprechen.
— Ich will erst meine Gedanken fortführen. — Ein Wahlrecht für Ausländer — das ist noch einmal deutlich auszusprechen — kommt für die Bundesregierung nicht in Betracht. Ich skizziere die verfassungsrechtlichen Bedenken wie folgt.