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    Plenarprotokoll 11/71 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Jung (Lörrach), Herkenrath und Reimann 4737 A Erweiterung der Tagesordnung 4737 A Abwicklung der Tagesordnung 4783 D Nachträgliche Überweisung dreier Gesetzentwürfe an den Ausschuß für Forschung und Technologie 4737 B Anteilnahme am Schicksal der von einem Akt der Luftpiraterie Betroffenen 4737 C Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Dezember 1987 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Italienischen Republik, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Inspektionen in bezug auf den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beseitigung ihrer Flugkörper mittlerer und kürzerer Reichweite (Drucksache 11/2033) Genscher, Bundesminister AA 4738 A Voigt (Frankfurt) SPD 4740 C Lamers CDU/CSU 4742 D Frau Kelly GRÜNE 4746 C Ronneburger FDP 4748 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 4750 B Lowack CDU/CSU 4752 A Schily GRÜNE 4753 B Horn SPD 4754 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4756 A Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hauff, Schäfer (Offenburg), Lennartz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Tschernobyl und die Folgen — Ein Jahr danach (Drucksachen 11/139, 11/755) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Daniels (Regensburg), Weiss (München), Frau Rust, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN: Baustopp für die Wiederaufarbeitungsanlage bei Wackersdorf (Drucksachen 11/260, 11/2121) Schäfer (Offenburg) SPD 4758 A Dr. Laufs CDU/CSU 4760 B Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE 4762 C Baum FDP 4763 C Frau Blunck SPD 4765 C Engelsberger CDU/CSU 4767 B Frau Wollny GRÜNE 4770 A II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4771D Frau Dr. Segall FDP 4773 B Jung (Düsseldorf) SPD 4774 B Dr. Friedrich CDU/CSU 4776 C Harries CDU/CSU 4778A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4779 C Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 4781 C Namentliche Abstimmung 4782 A Ergebnis 4782 C Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Einstellung der Tiefflugübungen als Maßnahme zur Verringerung der Gefährdung der Bevölkerung Dr. Lippelt (Hannover) GRÜNE 4783D, 4789B Francke (Hamburg) CDU/CSU 4784 C Heistermann SPD 4785 C Dr. Hoyer FDP 4786 B Dr. Wörner, Bundesminister BMVg 4787B, 4792 C Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 4789 D Müller (Pleisweiler) SPD 4790 D Baum FDP 4791 D Frau Hämmerle SPD 4793 A Zierer CDU/CSU 4794 A Müller (Düsseldorf) SPD 4794 D Gröbl, Parl. Staatssekretär BMU 4796 A Dr. Uelhoff CDU/CSU 4797 A Breuer CDU/CSU 4798 A Müller (Pleisweiler) SPD (Erklärung nach § 30 GO) 4798D Tagesordnungspunkt 4: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Protokoll vom 12. Mai 1987 zur Änderung des Vertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel (Drucksachen 11/1177, 11/1644) 4799A Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 159 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 20. Juni 1983 über die berufliche Rehabilitation und die Beschäftigung der Behinderten (Drucksache 11/1953) 4799B Tagesordnungspunkt 6: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 157 über die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 167 betreffend die Einrichtung eines internationalen Systems zur Wahrung der Rechte in der Sozialen Sicherheit sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1621) 4799B Tagesordnungspunkt 7: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Übereinkommen 158 über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme Empfehlung 166 betreffend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber sowie die von der Bundesregierung hierzu beschlossene Stellungnahme (Drucksache 11/1622) 4799 C Tagesordnungspunkt 8: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/432/EWG hinsichtlich der enzootischen Leukose der Rinder (Drucksachen 11/1707 Nr. 13, 11/1941) 4799 C Tagesordnungspunkt 9: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bundesweite, rechtliche Koordinierung gegen bayerischen Alleingang bei der AIDS-Bekämpfung (Drucksache 11/1364) b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Jaunich, Frau Fuchs (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur AIDS-Bekämpfung vom 13. November 1986 (Drucksachen 11/274, 11/1548) Frau Wilms-Kegel GRÜNE 4800A, 4807 D Dr. Voigt (Northeim) CDU/CSU 4801 B Frau Conrad SPD 4803 A Eimer (Fürth) FDP 4804 D Fink, Senator des Landes Berlin 4806 C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 III Geis CDU/CSU 4809 B Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 4811B Frau Würfel FDP 4813 C Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG 4815 A Frau Conrad SPD (Erklärung nach § 31 GO) 4816C Namentliche Abstimmung 4817 A Ergebnis 4822 D Tagesordnungspunkt 10: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die siebzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1988) (Drucksache 11/2042) Dr. Blüm, Bundesminister BMA 4817 B Frau Weiler SPD 4818A Louven CDU/CSU 4819B Frau Unruh GRÜNE 4820 B Heinrich FDP 4821 C Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen: Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte (Drucksachen 11/930, 11/2014) Pfeffermann CDU/CSU 4824 A Bernrath SPD 4825 D Funke FDP 4827 B Dr. Briefs GRÜNE 4828 C Linsmeier CDU/CSU 4830 A Börnsen (Ritterhude) SPD 4831 C Tagesordnungspunkt 12: a) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 11/1471) b) Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Straffreiheitsgesetzes 1987 (Drucksache 11/1472) Häfner GRÜNE 4833D, 4840 B Dr. Langner CDU/CSU 4834 D Wiefelspütz SPD 4835 D Kleinert (Hannover) FDP 4837B, 4842B Engelhard, Bundesminister BMJ 4839 A Dr. Hüsch CDU/CSU 4841 C Tagesordnungspunkt 13: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Carstensen (Nordstrand), Dörflinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Gewässerschutz und Pflanzenschutz (Drucksache 11/1135) b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Kiehm, Frau Blunck, Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Grundwasser- und Trinkwassergefährdung durch Pflanzenbehandlungsmittel (Drucksache 11/2082) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schutz des Grund- und Trinkwassers vor Pestiziden (Drucksache 11/2109) Dr. Göhner CDU/CSU 4843 B Frau Blunck SPD 4845 B Bredehorn FDP 4846 D Frau Garbe GRÜNE 4848 A Frau Weyel SPD 4849 A Grüner, Parl. Staatssekretär BMU 4850 C Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes als Grundrecht und als Staatsziel (Drucksachen 11/663, 11/2106) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Berichts des Rechtsausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Sechsunddreißigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drucksachen 11/10, 11/2106) Häfner GRÜNE 4852 A Bachmaier SPD 4853 A Eylmann CDU/CSU 4853 D Kleinert (Hannover) FDP 4855 A Nächste Sitzung 4856 C IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 4857* A Anlage 2 Entwicklung leichterer Bundeswehrhelme MdlAnfr 35, 36 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Abelein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4857* C Anlage 3 Verbot der alliierten Luftkampfübungen und generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über deutschem Boden MdlAnfr 37, 38 08.04.88 Drs 11/2093 Gerster (Worms) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* B Anlage 4 Aussage des Bundesministeriums der Verteidigung über die Richtungsgebung abstürzender Flugzeuge im Tiefflug angesichts der Abstürze auf Gebäude; Gefahren im Falle eines Flugzeugabsturzes auf einen Atomwaffenbunker MdlAnfr 39, 40 08.04.88 Drs 11/2093 Dr. Mechtersheimer GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* C Anlage 5 Größenordnung und Flugzeugtypen der von Skyguard-Radargeräten erfaßten Militärflugzeuge, die 1987 von der erlaubten Mindestflughöhe abgewichen sind MdlAnfr 41, 42 08.04.88 Drs 11/2093 Sielaff SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4858* D Anlage 6 Erfassung von Flugbewegungen und Verstößen der Bundesluftwaffe und der NATO-Luftstreitkräfte gegen Flugverkehrsbestimmungen durch Skyguard-Radargeräte 1987 MdlAnfr 43, 44 08.04.88 Drs 11/2093 Frau Dr. Götte SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* B Anlage 7 Neuverhandlung des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut im Falle der Nichtverminderung der Tiefflugübungen der alliierten Streitkräfte im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland; Verfolgung von Verstößen gegen die Luftverkehrs-Ordnung 1985 bis 1987 MdlAnfr 45, 46 08.04.88 Drs 11/2093 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 4859* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4737 71. Sitzung Bonn, den 14. April 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 14. 4. Dr. Ahrens * 15. 4. Austermann 14. 4. Böhm (Melsungen) * 15. 4. Brandt 15. 4. Bühler (Bruchsal) 15. 4. Buschbom 15. 4. Daweke 14. 4. Dr. Dollinger 15. 4. Ebermann ** 15. 4. Erler ** 15. 4. Frau Fischer ** 15. 4. Frau Geiger ** 15. 4. Frau Dr. Hartenstein ** 15. 4. Heimann 15. 4. Helmrich 15. 4. Höpfinger 15. 4. Hörster 15. 4. Dr. Holtz ** 15. 4. Irmer ** 15. 4. Jansen 15. 4. Jung (Limburg) 15. 4. Kittelmann * 14. 4. Klein (München) 15. 4. Dr. Klejdzinski 15. 4. Dr.-Ing. Laermann 15. 4. Leonhart 14. 4. Lüder 15. 4. Dr. Mechtersheimer 15. 4. Meyer 14. 4. Dr. Müller * 15. 4. Möllemann 14. 4. Niegel 15. 4. Niggemeier 14. 4. Petersen 14. 4. Rawe 14. 4. Reddemann * 15. 4. Reimann 15. 4. Reuschenbach 15. 4. Frau Schilling 15. 4. Schulhoff 15. 4. Dr. Soell * 14. 4. Spilker 15. 4. Dr. Stercken ** 15. 4. Dr. Stoltenberg 15. 4. Frau Dr. Süssmuth 15. 4. Frau Trenz 14. 4. Verheugen 14. 4. Volmer 15. 4. Vosen 14. 4. Graf von Waldburg-Zeil 14. 4. Dr. Warnke 14. 4. Wischnewski 15. 4. Dr. de With 14. 4. Zeitler 14. 4. Dr. Zimmermann 14. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an der 79. Interparlamentarischen Konferenz Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 11/2093 Fragen 35 und 36): Gibt es Überlegungen, den schweren Stahlhelm der Bundeswehr durch neue Entwicklungen zu ersetzen, z. B. durch einen Helm, wie er für die spanische Armee entwickelt wurde, der bei halbem Gewicht die doppelte Sicherheit aufweist? Gibt es bereits Truppenversuche mit unterschiedlichen Helmausführungen? Es ist geplant, den Stahlhelm der Bundeswehr durch einen neuen Gefechtshelm zu ersetzen. Ziel der Untersuchungen ist, ein optimales Verhältnis von Schutzwirkung und Gewicht des Helmes zu erreichen. Der eingeführte Stahlhelm der Bundeswehr aus hochwertigem Vergütungsstahl reicht in seiner Schutzleistung gegen Splitter nicht mehr aus. Mit dem Einsatz neuer Werkstoffe oder Werkstoffkombinationen und der Anwendung neuer Technologien wird zur Zeit ein neuer Gefechtshelm entwickelt, der erheblich besseren Schutz gegen Splitter und Geschosse bietet und den Forderungen der Streitkräfte gerecht wird. Die Marktbeobachtungen und vergleichenden Untersuchungen der Helmmodelle verschiedener Staaten, u. a. des amerikanischen, des isrealischen und auch des spanischen Helmes haben die Probleme der neuen Werkstoffe und deren Verarbeitungstechnik sowie die Notwendigkeit einer eigenen Entwicklung offenkundig gemacht und gezeigt, daß auch andere Streitkräfte mit ihren Entwicklungsergebnissen noch nicht zufrieden sind. Nach den gewonnenen Erkenntnissen wird die Entwicklung eines Gefechtshelmes für die Bundeswehr in zwei Zielrichtungen betrieben, und zwar - unter Beibehaltung des heutigen Helmgewichts einen höchstmöglichen Schutzgrad zu erreichen oder - unter weitgehender Gewichtseinsparung eine noch akzeptable Schutzleistung sicherzustellen. Sowohl mit Helmen aus verpreßten Kunststoffgeweben als auch mit Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe kann eine beachtenswerte Kampfwertsteigerung erreicht werden. Die Untersuchungen haben aber ebenso deutlich gezeigt, daß ein ausreichender ballistischer Schutz mit leichten Kunststoffhelmen, wie sie von anderen Streitkräften teilweise schon benutzt werden, nicht erreichbar ist. Solche Helme sind nur auf den Schutz gegen kleine Splitter ausgelegt. Schwerere Splitter machen aber ein Bedrohungspotential von mindestens 20 aus. Bei Beschußprüfungen mit schwereren Normsplittern von 2,7 g (international üblich ist ein Normsplitter von 1,1 g) hatten diese Helme kaum noch eine Schutzwirkung, selbst bei geringerer Auftreffgeschwindigkeit. Es wäre deshalb unverantwortlich, die Schutzleistung des neuen Gefechtshelmes für die Bundeswehr nur auf den leichten 1,1 g Normsplitter auszulegen, weil dann schwerere Splitter und Geschosse unberücksichtigt blieben und tödliche Verletzungen in erheblichem Umfang in Kauf genommen werden müßten. 4858* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 Der spanische Helm aus verpreßtem Aramidgewebe ist lediglich um ca. 20 % leichter als der Bundeswehrstahlhelm und in seiner Schutzleistung nur gegen kleine und leichte Splitter um ca. 40 % besser. Die Ergebnisse der Beschußprüfungen mit schweren Splittern und Geschossen liegen für diesen Helm noch nicht vor. Die Ergebnisse werden voraussichtlich aber nicht anders sein, als bei den vergleichenden Beschußprüfungen an den Kunststoffhelmen anderer Streitkräfte, mit denen das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung bereits begonnen hat und die nicht ermutigend sind. Mit der Entwicklung von Helmen aus der Materialkombination Stahl/Aramidgewebe befassen sich andere Staaten nicht, weil sie die Technik zur Herstellung eines hochwertigen Vergütungsstahls nicht beherrschen. Bei dem zur Zeit laufenden Truppenversuch mit dem neuen Bekleidungssystem werden auch Kunststoffhelme in zwei verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Innenausstattungen erprobt. Dabei sollen und können lediglich Erkenntnisse über Tragekomfort und Akzeptanz der beiden Helme gewonnen werden. Eine Entscheidung über das einzuführende Modell ist erst nach Abschluß der technischen Entwicklung einschließlich der Beschußprüfung (Ende 1988) und der abschließenden praktischen Erprobung möglich. Zur weiteren Information füge ich mein Schreiben vom 11. März 1988 an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses, Herrn Alfred Biehle, bei. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 37 und 38): Ist die Bundesregierung bereit, als Konsequenz der jüngsten Abstürze von Militärmaschinen der Alliierten, Luftkampfübungen über der Bundesrepublik Deutschland generell zu verbieten? Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, eine generelle Heraufsetzung der Mindestflughöhe über der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den deutschen und alliierten Luftstreitkräften durchzusetzen? Zu Frage 37: Über die Unfallabläufe und -ursachen liegen noch keine Ergebnisse vor. Deutsche Dienststellen sind in die Untersuchung eingeschaltet. Im übrigen beabsichtigt die Bundesregierung Luftkampfübungen auch in Räume über See zu verlegen. Zu Frage 38: Bei dem derzeitigen Untersuchungsstand ist kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den geltenden Mindestflughöhen und den beiden Unfällen erkennbar. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer (GRÜNE) (Drucksache 11/2093 Fragen 39 und 40): Wie beurteilt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. März 1988: „Einem Luftfahrzeug, das der Luftfahrzeugführer im Tiefflug aufgibt, dem kann man noch eine Richtung geben." angesichts zahlreicher Abstürze auf Gebäude, und worin liegt in diesem Zusammenhang der Unterschied etwa zwischen einem Wohnhaus und einem Atomkraftwerk? Welche Gefahren für die Bevölkerung können entstehen, wenn ein Flugzeug auf einen der rund 60 vergleichsweise schwach geschützten Atomwaffenbunker in der Bundesrepublik Deutschland stürzt, auch im Hinblick auf eine Freisetzung von Plutonium? Zu Frage 39: Die Luftfahrzeugbesatzungen versuchen bei Notfällen im Tiefflug, wenn immer möglich, vor dem Absturz die Richtung des Luftfahrzeuges so zu beeinflussen, daß Gebäude oder andere Objekte nicht gefährdet werden. Bei den wenigen und aufgrund der typischen Bauweise und der exponierten Lage eindeutig und frühzeitig erkennbaren Kernkraftwerken ist die Voraussetzung hierfür besser als bei anderer Infrastruktur. Ein großer Teil der Schäden an Gebäuden ist ferner nicht durch einen Direktabsturz auf Gebäude herbeigeführt worden, sondern von Flugzeugteilen, die nach dem Aufprall weggeschleudert wurden. Diese Teile würden die Außenhülle eines Reaktorgebäudes keinesfalls durchschlagen können. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die Luftfahrzeugbesatzungen, die bei dem Versuch, einen Absturz auf Wohngebäude zu vermeiden, ihr Leben ließen, weil sie ihren Rettungsausstieg so verzögerten, daß er nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig eingeleitet werden konnte. Zu Frage 40: Die Frage, ob eine nukleare Kettenreaktion durch eine äußerliche, mechanische Gewalteinwirkung wie etwa durch den Absturz eines Kampfflugzeuges auf ein Depot mit Atomsprengköpfen möglich ist, kann eindeutig mit einem „Nein" beantwortet werden. Obgleich angesichts der erforderlichen Geheimhaltung von Konstruktionsmerkmalen und daraus zu ziehender Schlußfolgerungen nicht auf Einzelheiten eingegangen werden kann, ist jedoch aufgrund allgemeiner physikalischer Gegebenheiten festzustellen, daß eine ungewollte atomare Detonation (z. B. durch äußere Gewalteinwirkung, Feuer o. ä.) ausgeschlossen ist. Insbesondere ist auszuschließen, daß es durch die Fehlfunktion einzelner Komponenten zur Auslösung einer nuklearen Kettenreaktion kommen kann. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 41 und 42): Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4859* In welcher prozentualen Größenordnung wichen diejenigen Militärflugzeuge, die 1987 von Skyguard-Radargeräten erfaßt wurden, von der jeweils erlaubten Mindestflughöhe ab? Läßt sich bei denjenigen Fällen, in denen Militärpiloten die jeweils vorgeschriebene Mindestflughöhe unterschritten, eine prozentuale Aufschlüsselung nach Flugzeugtypen machen? Zu Frage 41: In 1 % der im Jahr 1987 bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD erfaßten Flüge wurden Abweichungen von der Mindestflughöhe festgestellt. Zu Frage 42: Bei den Abweichungen von der Mindestflughöhe entfielen auf TORNADO 11,3 % F-4 13,9 % F-16 27,8 % F-18 0,9 % F-104 3,4 % Mirage 8,7 % F-111 0,9 % ALPHA JET 1,7 % A-10 11,3 % Harrier 5,2% Buccaneer 0,9 Jaguar 1,7 % G-91 0,9 % F-5 10,5 % Fouga 0,9 % Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Götte (SPD) (Drucksache 11/2093 Fragen 43 und 44): Wie viele Flugbewegungen wurden 1987 von „Skyguard"- Radargeräten erfaßt, und wie viele Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen wurden dabei ermittelt? Wie viele der 1987 registrierten Verstöße gegen Flugbetriebsbestimmungen resultierten dabei aus Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Unterschreiten der Mindestflughöhe, und welches zahlenmäßige Verhältnis von Flugzeugen der Bundesluftwaffe zu den Luftstreitkräften der NATO-Partner wurde dabei ermittelt? Zu Frage 43: Im Jahre 1987 wurden bei Tiefflugüberwachungseinsätzen mit SKYGUARD 7 140 Flüge aufgezeichnet. Dabei wurden 120 Abweichungen von den Flugregeln festgestellt. Eine Aussage über die Zahl der Verstöße (schuldhafte Pflichtverletzung) kann noch nicht gemacht werden, da in Unigen Fällen die Ermittlungen noch andauern. Zu Frage 44: Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde dabei in 1 Fall überschritten, die Mindestflughöhe in 71 Fällen unterschritten. 87 % der Abweichungen entfielen auf die Alliierten, 13 % auf Luftfahrzeuge der Bundeswehr. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 10/2093 Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung bereit, in Anwendung des Artikels 82 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut dieses Abkommen neu zu verhandeln, wenn die Alliierten von sich aus nicht bereit sind, ihre militärischen Tiefflugübungen im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland zu vermindern? Wie viele Verstöße von Militärpiloten gegen die Luftverkehrsordnung sind in den Jahren 1985, 1986 und 1987 strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt worden? Zu Frage 45: Die Allierten haben in den letzten Jahren die Zahl und Dauer ihrer Tiefflugeinsätze über der Bundesrepublik Deutschland insgesamt deutlich reduziert. Der Anteil der Alliierten am Gesamttiefflugaufkommen über der Bundesrepublik Deutschland entspricht in etwa dem Verhältnis der im NATO-Kommandobereich Europa Mitte stationierten Luftstreitkräfte. Das Gesamttiefflugaufkommen liegt heute um etwa 1/4 unter dem von 1980. Zu Frage 46: Von der Bundesanstalt für Flugsicherung wurden 1985 in insgesamt 297 Fällen Verfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsordnung eingeleitet, davon 60 Strafverfahren. Gegen militärische Luftfahrzeugbesatzungen wurde dabei in 64 Fällen (einschließlich 14 Strafverfahren) ermittelt. 1986 wurde in insgesamt 404 Fällen eingeleitet (126 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 85 Fällen (10 Strafverfahren). 1987 wurde in insgesamt 391 Fällen eingeleitet (58 Strafverfahren), davon militärische Luftfahrzeuge in 99 Fällen (16 Strafverfahren). Eine Aussage zu den abgeschlossenen Verfahren bzw. zu den Verfahren, in denen ein tatsächliches Verschulden festgestellt wurde, kann nicht gemacht werden. Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß die Angaben Flüge im gesamten Luftraum umfassen.
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    Rede von Gerhard O. Pfeffermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Ziel, die Vollendung des europäischen Binnenmarktes, ist im EG-Vertrag verankert. Dieser europäische Binnenmarkt ist integraler Bestandteil der politischen Einigung Europas. Es soll also ein Raum ohne Binnengrenzen mit 320 Millionen Einwohnern geschaffen werden, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet sein soll. Ein gemeinsamer Markt für Innovation und Kommunikation gehört dabei zu den unabdingbaren Voraussetzungen für den angestrebten freien Waren- und Dienstleistungsverkehr. Von daher bedeutet dieser Binnenmarkt ein neues Potential für wirtschaftliches Wachstum und damit für die Beschäftigung. Er bedeutet neue Chancen für den technologischen Fortschritt und gleichzeitig die Möglichkeit großer Kostenersparnis für die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten. Dieser Binnenmarkt ist die Voraussetzung dafür, daß Europa auf den rasant wachsenden Telekommunikationsmärkten insbesondere gegenüber den starken Konkurrenten USA und Japan im Wettbewerb bestehen kann.
    Zur Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte hat die EG-Kommission ein Grünbuch vorgelegt. Wir begrüßen, daß die EG darin von dirigistischen Eingriffen in die organisatorische Zuständigkeit der Mitgliedstaaten absieht. Generelle Zeilsetzung des Grünbuchs ist die Schaffung eines offenen und mehr wettbewerbsorientierten Umfeldes für Telekommunikationsdienstleistungen und Endgeräte unter Wahrung der Integrität der Telekommunikationsnetze und der finanziellen Leistungsfähgikeit der Fernmeldeverwaltungen. Sie ist auf den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr ausgerichtet. Die Netzinfrastruktur und der Telefondienst, die infrastrukturell bedeutendste Telekommunikationsmöglichkeit, werden von der Wettbewerbsverpflichtung ausgenommen. Damit wird gleichzeitig auch die finanzielle Leistungskraft der Fernmeldeverwaltungen
    zum Ausbau der Telekommunikationsnetze und ihre Innovation zur Erfüllung von Infrastrukturaufgaben erhalten.
    Ohne diese Sicherstellung der Integrität der Telekommunikationsnetze, deren Ausbau und ihre Innovation kann ein öffentliches Fernmeldewesen den Ausbau und die Weiterentwicklung seiner Infrastruktur insbesondere auch in den ländlichen Bereichen und die Aufgaben der Daseinsvorsorge im Rahmen der vorgegebenen Gemeinwohlverpflichtung nicht erfüllen. Die Kommission akzeptiert im Grünbuch die unterschiedlichen Lösungsansätze für diese Aufgabe in den Staaten der EG und damit auch die Aufgabenstellung, wie sie das Grundgesetz der Deutschen Bundespost vorgibt.
    Wir bedauern in diesem Zusammenhang, daß es im federführenden Ausschuß nicht möglich war, zu einer gemeinsamen Beschlußempfehlung mit der Opposition, zumindest mit der SPD, zu kommen. Leider hat dies die SPD kategorisch abgelehnt. Wenn ich mir heute den Änderungsantrag der SPD zu diesem Tagesordnungspunkt ansehe, bleibt es noch unverständlicher, warum sich die SPD einer gemeinsamen Stellungnahme versagt hat, denn die Teile Ihrer Beschlußempfehlung, meine Damen und Herren von der SPD, die sich auf das Grünbuch tatsächlich beziehen, hätten in eine gemeinsame Empfehlung eingebracht werden können bzw. sind sogar auch heute schon Bestandteil auch unserer Beschlußempfehlung. Jene sechs von acht Spiegelstrichen allerdings in Ihrer Empfehlung, die sich nicht auf das Grünbuch, sondern auf eine Neustrukturierung der Deutschen Bundespost beziehen, sind zum jetzigen Zeitpunkt eine Vorwegnahme einer Diskussion, die mit dem Grünbuch unmittelbar nichts zu tun hat. Wir jedenfalls haben nicht die Absicht, heute über die Neustrukturierung der Deutschen Bundespost zu sprechen, sondern über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte in der EG, und lehnen daher Ihren Änderungsantrag ab.
    Wir begrüßen, daß die Beratung der Vorschläge der Kommission aus dem Grünbuch mit den interessierten Stellen in den Mitgliedstaaten bereits dazu geführt hat — da stimmen wir mit der großen Mehrheit der Bundesländer überein; übrigens auch denen der SPD — , daß sich ein Konsens vor allem in folgenden Punkten abzeichnet: erstens eine volle Liberalisierung des Marktes für Endgeräte und Berücksichtigung eines angemessenen Übergangszeitraums, zweitens eine Liberalisierung des Angebots von Mehrwertdiensten, drittens die Trennung hoheitlicher und betrieblicher Tätigkeiten der Fernmeldeverwaltungen, viertens die Orientierung der Gebührengestaltung an den Kosten, fünftens die Festlegung von europäischen Standards, wobei der Versuch unternommen werden muß, zu weltweiten Standards zu kommen, um auf diese Weise ein europäisches und weltweites Zusammenwirken der Dienste und Endgeräte sicherzustellen. Sechstens. Daß dabei für die Fernmeldeverwaltung die volle und aktive Beteiligung am Wettbewerb auf gleicher Basis sichergestellt sein muß, ist für uns nicht nur selbstverständlich, sondern unabdingbar.
    Deutscher Bundestag — 11, Wahlperiode — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. April 1988 4825
    Pfeffermann
    Wir verhehlen nicht, daß wir es mit einem gewissen Bedauern zur Kenntnis genommen haben, daß die Kommission erst jetzt, nämlich mit Schreiben vom 5. Februar, zum Ausdruck gebracht hat, daß sie die Notwendigkeit einer gemeinsamen Analyse der sozialen Auswirkungen und Bedingungen für einen sozial akzeptablen Wandel erkannt und leider erst jetzt entsprechende erste Aktivitäten auf europäischer Ebene eingeleitet hat; denn wir sind der Auffassung: sozialer Konsens, Akzeptanz neuer Technologien und strukturelle Veränderung sowie flankierende Maßnahmen auch im Bereich des Datenschutzes gehören mit zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung gemeinsamer Positionen.
    Es gibt eine Reihe von Punkten, bei denen die Erörterung gezeigt hat, daß eine weitere Diskussion und genaue Definition erforderlich sind. So muß die Entwicklung einer einheitlichen europäischen Position zur Satellitenkommunikation vertieft werden. Wir würden uns als Bundesrepublik Deutschland von der allgemeinen Entwicklung absetzen, wenn wir hier die Entwicklung in anderen europäischen Staaten negieren wollten. Unser Ziel muß es sein, im internationalen Bereich die bestehende Politik kontinuierlich weiterzuführen und weiter darauf zu achten, daß bestehende Satellitensysteme nicht in Frage gestellt werden.
    Die Entwicklung von europaweiten Telekommunikationsdiensten unter Beachtung der jeweils erforderlichen Kompatibilität und Interoperabilität ist im Interesse der Schaffung besserer Wettbewerbsbedingungen für die Bürger wie für die Anwender unerläßlich. Das von der Kommission angestrebte gemeinschaftsweite Diensteangebot muß allerdings nach unserer Auffasung auf eine flächendeckende Infrastruktur ausgerichtet sein. Dienste dieser Art dürfen nicht zu einem neuen Gefälle von Ballungsgebieten zu ländlichen Räumen führen.
    Zur Entwicklung gemeinsamer Tarifgrundsätze sind wir mit der Kommission der Meinung, daß unter Wettbewerbsgesichtspunkten eine Annäherung der Tarifstrukturen wünschenswert ist. EG-einheitliche Tarifhöhen erscheinen uns auf absehbare Zeit nicht erreichbar. Letztlich ist eine stärkere Orientierung der Tarife an der tatsächlichen Kostenstruktur aus Wettbewerbsgründen zwischen den einzelnen Staaten dringend geboten; denn der zunehmende Wettbewerb auf den internationalen Fernmeldemärkten macht nicht mehr an den Grenzen der Bundesrepublik halt. Überzogene Tarife können schnell von Verlagerungen zu Telekommunikationszentren ins Ausland führen.
    Die Voraussetzungen für die Nutzung fortgeschrittener Telekommunikationssysteme zur Entwicklung benachteiligter Regionen der Gemeinschaft sollen im Rahmen des bestehenden STAR-Programms weitergeführt werden. Dabei muß die Bundesregierung gegenüber der EG darauf bestehen, daß Beschaffungen aus Fördermitteln der Gemeinschaft EG-weit ausgeschrieben werden.
    Wenn wir uns aus politischer Überzeugung für die Durchsetzung eines europäischen Telekommunikationsmarktes einsetzen und dazu die Öffnung des Marktes für mehr Wettbewerb befürworten, so muß
    dies ein fairer Wettbewerb sein, d. h. eine ausgewogene Anwendung der Wettbewerbsregeln für private Anbieter und die öffentlichen Fernmeldeverwaltungen gleichermaßen gegeben sein. Eine klare Definition des Netzzugangs für Mietleitungen für öffentliche Datennetze und das ISDN ist gleichermaßen Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb.
    Im Rahmen der europäischen Entwicklung wird die deutsche Bundespost nicht länger am Monopol des einfachen Telefonhauptanschlusses festhalten können. Wir müssen darauf bestehen, daß eine Freigabe dieses Monopols nicht ausschließlich zu Lasten der kleinen und mittleren Gerätehersteller in Deutschland geht. Durch eine ausreichende Übergangsfrist muß es gerade diesen Herstellergruppen ermöglicht werden, sich auf die neuen Marktbedingungen einzurichten.
    Neben den großen Chancen bringt der europäische Binnenmarkt die Notwendigkeit der Umstrukturierung in vielen Bereichen mit sich. Durch geeignete Maßnahmen diese Umstrukturierung rechtzeitig zu bewältigen, ist unsere Aufgabe, die Aufgabe der Industrie, der Wirtschaft, der Verwaltungen. Vor diesem Hintergrund ist die zeitliche Zielsetzung der Kommission sehr ehrgeizig. Wir sehen darin aber eine Rahmenplanung, auf deren Basis konkrete Vorlagen entwickelt und entschieden werden müssen, und sind bereit, diesen Weg mit zu unterstützen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Bernrath.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Gottfried Bernrath


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Das uns von der EG-Kommission vorgelegte Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und -geräte ist, meine ich, zum richtigen Zeitpunkt gekommen. Einerseits zeigt es uns nämlich frühzeitig die Schwierigkeiten auf, denen wir auf dem Weg hin zu einem gemeinsamen Markt noch begegnen werden, andererseits vermitteln uns das Grünbuch und die daran geknüpften Diskussionen hier und in den übrigen EG-Staaten wichtige Maßstäbe für bevorstehende Entscheidungen, etwa zur Verfassung der Post, und diesen vorausgehenden ordnungsrechtlichen Veränderungen.
    Aber ich möchte feststellen, daß wir bei der Einschätzung des Inhalts dieses Grünbuchs zunächst einmal im Grundsatz übereinstimmen, auch nach dem, was ich eben von Ihnen gehört habe, Herr Pfeffermann. Aber es gibt eben einige doch wesentliche Einzelpunkte, über die wir uns sicherlich auch in den nächsten Jahren noch werden auseinandersetzen müssen. Wir stimmen überein, weil wir wissen, daß eine moderne, leistungsfähige Telekommunikationsinfrastruktur angesichts der zunehmenden Bedeutung, die Information und Kommunikation für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Volkswirtschaften haben, unverzichtbar ist. Das Ziel der EG-Kommission, ein technisch fortgeschrittenes, europaweites und preisgünstiges Telekommunikationsnetz zu schaffen, wird daher auch von uns begrüßt. Eine gemeinsame Politik der Gemeinschaft ist also auch in dieser Hin-



    Bernrath
    sicht wünschenswert, ich meine sogar erforderlich, um auf dem sich explosionsartig entwickelnden Weltmarkt für Telekommunikations- und Informationstechnologien überhaupt bestehen zu können und die damit zusammenhängenden wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen, ja Umwälzungen, im Zuge einer gemeinsamen europäischen Strategie langfristig zu gestalten.
    Aber die bisher in der EG gesammelten Erfahrungen legen dringend nahe, insbesondere dann das Tempo auf einem solchen Weg nicht zu sehr zu beschleunigen, wenn die nationalen Voraussetzungen für das Zusammenwachsen eines Marktes, also auch dieses Marktes, in vieler Hinsicht so unterschiedlich sind wie im Telekommunikationsmarkt in den EG-Staaten. Darum warnen wir davor, den von der EG-Kommission vorgesehenen Zeitrahmen — Richtlinie nach Art. 90 Abs. 3 des EG-Vertrages bereits im ersten Halbjahr 1988 und dann das Zusammenwachsen des Marktes in den angegebenen Etappen bis 1992 — als unabdingbar anzusehen. Gerade wegen der unterschiedlichen nationalen Märkte und vor allen Dingen der Angebote und der Notwendigkeit, im gleichen Zeitraum auch unserer Leistungen im Telekommunikationsmarkt besser für den Wettbewerb im außereuropäischen Bereich auszurüsten, könnten die europäischen Entwicklungen sonst sehr gestört werden oder auch in Unübersichtlichkeiten untergehen.
    EG-einheitliche Regelungen für den Telekommunikationsmarkt dürfen darum auch nicht auf wirtschaftliche Betrachtungen eingeengt werden. Die Nachrichtenübermittlung ist in der Bundesrepublik bewußt als öffentliche Aufgabe im Grundgesetz festgelegt. Die Sicherstellung der notwendigen Infrastrukturen für das Post- und Fernmeldewesen ist, meinen wir, nach wie vor eine Kernaufgabe des Staates. Die Deutsche Bundespost, die diese Aufgabe wahrzunehmen hat, darf nicht allein wirtschaftliche Interessen von Großanwendern und Herstellern auf dem Telekommunikationsmarkt berücksichtigen. Sie hat vielmehr die Verpflichtung, im Rahmen der Daseinsvorsorge dafür zu sorgen, daß zur Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik alle Bürger in allen Regionen geschäftlich und privat Leistungen des Post- und Fernmeldewesens zu gleichen Bedingungen in Anspruch nehmen können.
    Vor diesem Hintergrund sind die vorgeschlagenen Positionen der EG-Kommission zu bewerten. Wir haben unsere Bewertungen dazu in unserem Änderungsantrag dargelegt. Wir bedauern auch, daß wir das nicht gemeinsam machen konnten, aber an ein, zwei Punkten wird sicherlich deutlich, daß es dort eben kardinale Unterschiede gibt, auch sehr unterschiedliche Einschätzungen bei Ihnen, die Sie zunächst mal Ihrem vermeintlichen Verpflichtungen unterordnen, die aber sicherlich in den nächsten Monaten, Jahren, auch im Zusammenhang mit den bevorstehenden aktuellen Fragen hier in der Bundesrepublik noch verhandelt werden.
    Ich möchte darum ergänzend nur einige dieser Positionen, die wir in unserem Änderungsantrag zusammengestellt haben, begründen. Das Netzmonopol ist für uns ein ganz wesentlicher Punkt. Ich war sehr verwundert, daß Sie so kategorisch sagen, das sei für Sie
    eigentlich geregelt. Das ganze Netz einschließlich der Zuwachsnetze für Mobilfunk und Satellitenkommunikation muß im Monopol der Deutschen Bundespost verbleiben. In der Anhörung des Postausschusses ist deutlich geworden, welche Konsequenzen ein Aufspalten der Netze hätte. Selbst die teilnehmenden Vertreter der deutschen Industrie und Wirtschaft haben, wenn auch behutsam, doch sehr deutlich zugunsten der Erhaltung eines Monopolnetzes gesprochen.
    Dabei unterstellen wir — und dem wurde auch in der Anhörung nicht widersprochen — , daß zum Netz auch alle Vermittlungseinrichtungen gehören. Die extrem unterschiedlichen Positionen in bezug auf das Netz, besonders auf den Mobilfunk und die Verteilkommunikation, erfordern ganz unterschiedliche Positionen in den einzelnen Ländern der EG. Sie erfordern ganz dringlich das Festhalten an einem einheitlichen Netzmonopol hier in der Bundesrepublik. Ausnahmeregelungen beim Mobilfunk und bei der Satellitenkommunikation sind daher von uns abzulehnen. Sie würden nach unserer Auffassung zu einer allmählichen Auflockerung des Netzmonopols führen und darüber hinaus angesichts der technischen Entwicklung einen erheblichen zusätzlichen Regulierungsbedarf in den Folgejahren nach sich ziehen.
    Das Netzmonopol der Post gewährleistet eine flächendeckende Versorgung, wie Sie sie auch fordern, zu gleichen Bedingungen auch bei künftigen Netzgenerationen. Ohne diese solide Basis der Alleinbetriebsrechte für das Netz können die für den Ausbau der Fernmeldeinfrastruktur notwendigen risikoreichen und sehr langfristigen Vorleistungen und das dafür erforderliche Kapital nicht erbracht werden.
    Im übrigen gilt es insbesondere, bei den Netzen den volkswirtschaftlichen Nutzen der sogenannten Externalitäten, wie es in der Anhörung hieß, also der Erreichbarkeit aller Netzteilnehmer zu erhalten und ständig zu verbessern. Ein hoher Qualitätsstandard in der Erreichbarkeit und in der Netzsicherheit setzt darum neben dem einheitlichen Netz auch Grunddienste im Dienstleistungsmonopol der Post voraus. Das ist der zweite Punkt, auf den ich noch eingehen wollte.
    Grunddienste sind besonders geeignet, die Erreichbarkeit zu verbessern. Darum ist unseres Erachtens das Dienstleistungsmonopol der Post nicht ausschließlich auf den einfachen Telefondienst zu beschränken. Infrastrukturleistungen, die unter anderem durch die Abdeckung eines allgemeinen Bedarfs und die Notwendigkeit der Flächendeckung, der Tarifeinheit im Raum, der Garantie von Dienstgüte und Kompatibilität und vieles andere gekennzeichnet sind, muß die Deutsche Bundespost auch künftig im Monopol bereitstellen können. In allen anderen Dienstleistungsbereichen, insbesondere bei den sogenannten Mehrwertdiensten wird eine Beteiligung privater Anbieter sicherlich möglich und auch richtig sein, wenn durch die Rahmenbedingungen sichergestellt ist, daß der Infrastrukturauftrag der Post nicht gefährdert wird.
    Die für den Ausbau und die Bereitstellung der Telekommunikationsnetze und -dienste notwendige Finanzkraft der Deutschen Bundespost darf nicht etwa durch Rosinenpickerei in diesem Zusammenhang ge-



    Bernrath
    schwächt werden. Die Eigenwirtschaftlichkeit der Post muß ebenfalls langfristig gewährleistet sein, damit die Deutsche Bundespost ihren gemeinwirtschaftlichen Auftrag auch unabhängig vom Bundeshaushalt durchführen kann. Sichergestellt sein muß auch, daß die Post in allen Dienstleistungsbereichen tätig sein, also sich am Wettbewerb beteiligen darf. Würde das Post- und Fernmeldemonopol aufgehoben, könnten die gemeinwirtschaftlichen Aufgaben — jedenfalls wenn man es über den Rahmen hinaus, wie wir ihn jetzt kennen, aufheben würde — nicht mehr erfüllt werden.
    Aus diesem Grund erachten wir es zusammen mit weiten Bereichen der deutschen Industrie für sinnvoll und erforderlich, um den freien Zugang zum Netz, insbesondere zu den Nicht-Sprachdiensten, zu ermöglichen, daß alle Dienste, die die Kommunikation erleichtern und die Erreichbarkeit des Netzes verbessern — das sind insbesondere die Grunddienste — , in das Monopol aufgenommen werden. Die EG ist offensichtlich unsicher, wenn sie für den Augenblick erkennt — wie es im Grünbuch heißt —, daß es dafür als Grunddienst eigentlich nur den Sprachdienst gibt, darüber hinaus aber nicht ausschließt, daß noch andere solche Grunddienste vorhanden sein mögen.
    Schließlich und zuletzt: Im Endgerätebereich muß sichergestellt sein, daß die Post auf dem Endgerätemarkt — ich sage das noch einmal — uneingeschränkt teilnehmen kann. Es muß verhindert werden, daß es über den Gemeinsamen Markt und seine Voraussetzungen zu Nachteilen für kleine und mittlere Gerätehersteller und die dort beschäftigten Arbeitnehmer kommt.
    Um ein europa- und weltweit funktionierendes Telekommunikationssystem auf hohem technischen Niveau zu ermöglichen und zu erhalten, sind an die Endgerätestandards auch künftig hohe einheitliche und verbindliche Qualitätsanforderungen zu stellen.
    Danke schön.

    (Beifall bei der SPD)