Meine Ausführungen sind realitätsbezogen und nicht wunschbezogen.
Meine Damen und Herren, Steuern zahlt in Zukunft — ich sage einen wichtigen Satz, Herr Kollege Jahn —, wer mehr als kostendeckende Mieten verlangt. Wer sich gemeinnützig verhält und lediglich die Erstattung der Kosten verlangt, zahlt auch in Zukunft keine Steuern.
Wegen der Steuerpflicht muß keine einzige Miete erhöht werden. Die Steuerpflicht verringert den Anreiz, Mieten zu erhöhen; denn künftig muß mehr als die Hälfte der Mehreinnahmen an den Staat abgeführt werden, sobald die Kostendeckung erreicht ist. Das ist Realität für jeden, der von Wohnungswirtschaft etwas versteht.
Die Verantwortung für die Mieten liegt heute vielfach bei der öffentlichen Hand, bei Staat, Bund, Land, Gemeinden. In Zukunft bilden die Unternehmer zunehmend selber die Mieten im Rahmen ihrer sozialen und wirtschaftlichen Verantwortung. Die Unterstellung, jetzt würden die Mieter ausgequetscht, ist eine beleidigende Diskriminierung der gesamten gemeinnützigen Wohnungswirtschaft,
die mein volles Vertrauen besitzt, und eine bewußte Mißachtung einer über Jahrzehnte bewährten Tradition. — Herr Kollege Jahn, Sie wissen sehr gut, daß das, was ich sage, richtig ist.
Die Unternehmenspolitik wird bestimmt von verantwortungsvollen und mündigen Vorständen und Geschäftsführern und — was hinzu kommt — von sozial engagierten Betriebsräten und Stadträten sowie von den Vertretern der Kirchen. Ob zum Beispiel in München die Mieten der städtischen gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften erhöht werden, hat also der Oberbürgermeister mit seinen Stadträten allein zu verantworten und sonst niemand,
nicht Herr Stoltenberg und nicht die Bundesregierung.
Im übrigen gibt es gemeinnütziges Verhalten nicht nur in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft. Auch in der freien Wohnungswirtschaft gibt es viele Vermieter, die vorbildliche soziale Leistungen erbringen und ein ungetrübtes partnerschaftliches Verhältnis zu ihren Mietern haben. Das erkenne ich in diesem Zusammenhang ausdrücklich an.
Die Mietverhältnisse bei den über 11 Millionen Haushaltungen, die in Wohnungen der freien Wohnungswirtschaft leben, sind durch sozialen Frieden zwischen Mieter und Vermieter gekennzeichnet.
Die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen haben beharrlich immer wieder mehr wirtschaftliche und unternehmerische Gestaltungsfreiheit gefordert. Darum haben wir ja gerungen, bis im Rahmen der Koalitionsverhandlungen über die Steuerreform dieser Beschluß gefaßt worden ist. Wir waren noch lange nicht am Ende, ihnen die geforderte wirtschaftliche und unternehmerische Gestaltungsfreiheit in dem Maße zu geben. Es ging nämlich um die Frage nach dem sozialen Äquivalent für die Steuerfreiheit. Die Antwort war noch nicht gefunden. Das sage ich ausdrücklich.
Selbstverständlich übernehmen die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen künftig das volle unternehmerische Risiko und eben auch die volle soziale Verantwortung. Ich bin überzeugt: Sie werden sich dieser Verantwortung würdig zeigen. Das wird die Unternehmen zwingen, sich darum zu bemühen, noch wirtschaftlicher zu arbeiten und die Kosten zu dek-ken.
Sie werden den Wettbewerb auf dem Wohnungsmarkt verschärfen. Sie werden sowohl ihre Bestände verbessern als auch im Neubau investieren, um die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Der zusätzliche Wettbewerb und das zusätzliche Angebot kommen letztlich den Mietern zugute. Dieses Gesetz ist ein mieterfreundliches Gesetz. Ich sage das aus Überzeugung.
— Was den Beschluß des bayerischen Ministerrats angeht, habe ich Grund zu der Annahme,
daß er unter der Voraussetzung gefaßt worden ist, es bleibe, wie im Referentenentwurf vorgesehen, in der Eröffnungsbilanz bei den Buchwerten.
Da aber die Buchwerte dank der parlamentarischen Unterstützung und dank der politischen Entscheidung des Herrn Bundesfinanzministers der Vergangenheit angehören,
ist die Geschäftsgrundlage für einen Protest gegen den Wegfall der Steuerfreiheit entfallen.
Vielen Dank.