Rede von
Dr.
Burkhard
Hirsch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Und es gibt schließlich die Waffenindustrie, die neidvoll auf die National Rifle Association sieht, die mit Erfolg den Eindruck aufrechterhält, daß es zum Wesen der Freiheit gehört, eine Waffe führen zu können. Und die Waffe — —
— Gnädige Frau, ich habe den Eindruck, daß die Waffen der Frauen mindestens ebenso gefährlich sind und daß da weit mehr unter Waffenschein gestellt werden sollte, als jemals im Gesetz steht.
Aber schließlich wollte ich noch zu den Beteiligten die Waffenindustrie rechnen, deren traurigste Leistung — das muß man sagen — die Verbreitung dieser Selbstmordwaffen ist, die im Grunde genommen aufgemotzte Spielzeuge sind und den anderen dazu reizen, sofort tödlichen Ernst zu machen.
Es ist nicht möglich, allen diesen Interessen gerecht zu werden. Ich habe den Eindruck, daß ein Teil der heftigen Novellierungsinitiativen darauf beruht, daß manche Verwaltungen der Länder nicht sicher genug zwischen denen unterscheiden, die ein berechtigtes, ernsthaftes Interesse an einer Waffe haben und die verantwortungsbewußt sind, damit richtig umzugehen, und anderen, denen gegenüber eine gesunde Zurückhaltung geboten ist. Es ist ja interessant, daß als Beispiele für die Notwendigkeiten der Novellierung meistens Fälle dargestellt werden, bei denen einfach eine Verwaltung auch auf der Grundlage des geltenden Rechts richtig hätte entscheiden können, es aber leider Gottes nicht tut.
Wir haben einige Probleme mit dem Gesetzentwurf. Da sind bestimmte Wünsche des Datenschutzbeauftragten, da ist die Vorstellung, daß Waffenbesitzkarten zum Munitionserwerb berechtigen sollten, eine Idee, die wir nicht für annehmbar halten. Da ist die Vorstellung, man könnte die Strafdrohung für den illegalen Besitz einer Kriegswaffe herabsetzen, eine Strafvorschrift, die gerade mit der Terrorismusbekämpfung eingeführt worden war, und es gibt eine Reihe von Einzelheiten, zu denen wir noch einen Beratungsbedarf sehen.
Wichtig ist eine neue Vorschrift über das Mitführen von Waffen auf dem Weg zu öffentlichen Veranstaltungen, die wir positiv würdigen.
Unseren Wunsch, das Waffengesetz bei einer solchen Gelegenheit etwas lesbarer und verständlicher zu machen — man muß wirklich ein Jurist von hohen Gnaden sein, wenn man verstehen will, was darin steht — , erfüllt diese Novelle nicht, und ich weiß, daß er schwer erfüllbar ist.
Wir halten es für wünschenswert, bei der Beratung des Gesetzentwurfs im Innenausschuß auch Vertreter der Polizei zu hören, die wirklich ein berechtigtes Interesse daran hat, ihre Meinung bei einem derartigen Gesetz unmittelbar zu Gehör bringen zu können.
Wir stimmen also der Überweisung des Gesetzes an den Innenausschuß zu und werden mit dazu beitragen, daß er nicht auf die lange Bank geschoben wird.