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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 11/52 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 52. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 Inhalt: Tagesordnungspunkt 2: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll Nr. 6 vom 28. April 1983 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe (Drucksache 11/1468) Engelhard, Bundesminister BMJ 3625 B Klein (Dieburg) SPD 3626 C Seesing CDU/CSU 3628 D Frau Olms GRÜNE 3630 C Irmer FDP 3632 C Dr. Schmude SPD 3633 C Lummer CDU/CSU 3635 C Tagesordnungspunkt 3: a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Laufs, Dörflinger, Dr. Friedrich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Baum, Frau Dr. Segall, Wolfgramm (Göttingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Entsorgung der Abfälle, insbesondere der Sonderabfälle (Drucksache 11/1429) b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über den Vollzug des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 (Drucksache 11/756) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Gautier, Schäfer (Offenburg), Frau Blunck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Recycling von Katalysatoren (Drucksache 11/1151) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN: Vollzug des Abfallgesetzes (Drucksache 11/1624) Schmidbauer CDU/CSU 3638 B Frau Dr. Hartenstein SPD 3640 B Baum FDP 3643 B Frau Hensel GRÜNE 3645B, 3651 D Dr. Friedrich CDU/CSU 3646 D Stahl (Kempen) SPD 3648 C Frau Garbe GRÜNE 3651 A Dr. Töpfer, Bundesminister BMU . . . 3652 A Tagesordnungspunkt 22: a) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verbesserte Sicherheitseinrichtungen für Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1110) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Überladung von Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1112) c) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bruchsichere Transportbehälter und Tanks (Drucksache 11/1113) d) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bremssysteme für Gefahrgut-LKW (Drucksache 11/1114) e) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Antiblockier-Systeme und Geschwindigkeitsbegrenzer für Gefahrgut- LKW (Drucksache 11/1115) II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 f) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Einschränkungen für den Straßentransport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1367) g) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Qualifikation der Fahrer beim Transport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1368) h) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gesundheitsuntersuchung für Gefahrgut-Fahrer (Drucksache 11/1369) i) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verschärfte Ahndung von Verstößen bei Gefahrgut-Transporten (Drucksache 11/1370) j) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sonderkonzessionierung für Gefahrgut-Transporte (Drucksache 11/1371) k) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Gefahrgutbeauftragte (Drucksache 11/1372) 1) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Informationssystem für GefahrgutTransporte (Drucksache 11/1373) m) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Unbeschränkte Haftung beim Transport gefährlicher Güter (Drucksache 11/1374) n) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Sperrung von Wohngebieten und besonders unfallgefährdeten Straßen für Gefahrguttransporte (Drucksache 11/1375) o) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Transportbedingungen für besonders gefährliche Güter (Drucksache 11/1376) p) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Unfallrisiken bei Gefällestrecken (Drucksache 11/1377) q) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Güter (Drucksache 11/1378) r) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Verbesserte Überwachung der Gefahrgut-Transporte (Drucksache 11/1380) Daubertshäuser SPD 3658 A Jung (Limburg) CDU/CSU 3659 C Frau Wollny GRÜNE 3661 B Kohn FDP 3661 D Frau Faße SPD 3663 B Hinsken CDU/CSU 3664 C Dr. Warnke, Bundesminister BMV . . . 3666 A Tagesordnungspunkt 5: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Oktober 1986 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Nepal über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/998, 11/1513) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 6: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. März 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bolivien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/999, 11/1512) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 7: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. Mai 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksachen 11/1002, 11/1514) 3667 C Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot von Selbstbedienung beim Verkauf von Arzneimitteln (Drucksache 11/1127) . 3668 B Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen: Einwilligung in die Veräußerung bundeseigener Grundstücke in München gemäß § 64 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 11/1366) Weiss (München) GRÜNE 3668 C Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Erziehungsgeld — (Drucksachen 11/921, 11/1089) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 642 07 des Haushaltsjahres 1986 — Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschußgesetzes — (Drucksachen 10/6653, 11/1091) in Verbindung mit Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 III Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 15 02 Titel 681 15 — Erziehungsgeld — (Drucksachen 10/6698, 11/1092) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 14 05 Titel 525 21 — Aus- und Fortbildung, Umschulung — (Drucksachen 11/902, 11/1182) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 14: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 60 04 Titel 646 21 — Nachversicherung nach § 99 Allgemeines Kriegsfolgengesetz — (Drucksachen 11/836, 11/1363) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 10 04 Titel 682 04 — Von den EG nicht übernommene Marktordnungsausgaben — (Drucksachen 11/1119, 11/1452) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 16: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 1112 Titel 68101 — Arbeitslosenhilfe — (Drucksachen 11/1099, 11/1453) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 12 Titel 681 41 — Leistungen für die Teilnahme von Aussiedlern, Asylberechtigten und Kontingentflüchtlingen an Deutsch-Lehrgängen mit ganztägigem Unterricht — (Drucksachen 11/1101, 11/1454) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 03 — Zuschuß des Bundes an die knappschaftliche Rentenversicherung — (Drucksachen 11/1100, 11/1456) in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 19: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kapitel 11 13 Titel 656 04 — Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten beschäftigten Behinderten — (Drucksachen 11/1098, 11/1457) 3669D Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Antrag auf Genehmigung der Fortsetzung eines Strafverfahrens (Drucksache 11/1567) 3670 A Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde betr. Äußerungen des Bundesministers für Wirtschaft zur Schließung des Stahlstandortes Rheinhausen Stratmann GRÜNE 3670 B Wissmann CDU/CSU 3671 C Wieczorek (Duisburg) SPD 3672 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 3673 B Frau Hillerich GRÜNE 3674 C Dr. Lammert CDU/CSU 3675 B Dr. Jens SPD 3676 A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 3677 B Müller (Wesseling) CDU/CSU 3679 A Weiermann SPD 3680 A Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3681 B Dreßler SPD 3683 B Beckmann FDP 3684 B Breuer CDU/CSU 3685 D Gerstein CDU/CSU 3686 C Dr. Jens SPD (Erklärung nach § 30 GO) 3687 B Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. de With, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Bachmaier, Klein (Dieburg), Dr. Pick, Reschke, Schmidt (München), Schütz, Singer, Stiegler, Wiefelspütz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD: Beistand und mehr Rechte für geistig behinderte und psychisch kranke Menschen (Drucksache 11/669) Dr. de With SPD 3687 C Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 3690 C Frau Unruh GRÜNE 3692 A IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 Funke FDP 3694 C Engelhard, Bundesminister BMJ 3695 D Kirschner SPD 3697 C Seesing CDU/CSU 3699 A Frau Becker-Inglau SPD 3699 D Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Schmidt-Bott und der Fraktion DIE GRÜNEN: Novellierung des Paßgesetzes (Drucksache 11/1391) Wüppesahl GRÜNE 3701 C Clemens CDU/CSU 3702 C Tietjen SPD 3703 C Dr. Hirsch FDP 3705 A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 3705 D Nächste Sitzung 3706 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3707* A Anlage 2 Kosten der Anzeigenaktion der Bundesregierung zu den Themen Schaffung des Friedens und Gestaltung des Friedens ohne Erwähnung der Massenarbeitslosigkeit MdlAnfr 5, 6 08.01.88 Drs 11/1619 Menzel SPD SchrAntw StSekr Ost BPA 3707* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 52. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Januar 1988 3625 52. Sitzung Bonn, den 14. Januar 1988 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein ** 15.1. Dr. Ahrens * 15.1. Frau Beck-Oberdorf 15.1. Bahr 14. 1. Frau Brahmst-Rock 15. 1. Büchner (Speyer) * 14. 1. Dr. von Bülow 15. 1. Egert 15.1. Dr. Ehrenberg 15.1. Grünbeck 15.1. Grüner 15.1. Grunenberg 15.1. Heimann 14. 1. Frau Dr. Hellwig 15. 1. Frau Hoffmann (Soltau) 15.1. Dr. Köhler (Wolfsburg) 15.1. Kreuzeder 15.1. Lamers 14. 1. Lemmrich * 15. 1. Lenzer * 15.1. Lowack 15.1. Dr. Mahlo 15.1. Menzel 15.1. Michels 14. 1. Nelle 15. 1. Niegel * 14. 1. Frau Pack * 15. 1. Petersen 15.1. Reddemann * 14. 1. Schartz (Trier) 15. 1. Dr. Scheer * 15.1. Frau Schmidt-Bott 15.1. Dr. Spöri 14. 1. Stahl (Kempen) 15. 1. Stiegler 14. 1. Stobbe 15. 1. Dr. Vondran 15.1. Vosen 14. 1. Zierer * 15. 1. Dr. Zimmermann 14.1. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Chefs des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Ost auf die Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 11/1619 Fragen 5 und 6) : Wie teuer ist die von der Bundesregierung in der Weihnachtszeit gestartete Anzeigenaktion „In diesem Ziel sind sich alle Deutschen einig: Frieden schaffen" und „Was wir gemeinsam wollen: Zukunft gestalten"? Welche Gründe hatte die Bundesregierung, das derzeitige Hauptproblem unserer Gesellschaft, die Massenarbeitslosigkeit, nicht entsprechend zu erwähnen? Zu Frage 5: Die beiden Anzeigen, die in allen regionalen Tageszeitungen mit Ausnahme von Baden-Württemberg geschaltet worden sind, haben rd. 2,8 Mio. DM gekostet. Die Schlußabrechnung mit den endgültigen exakten Kosten steht noch aus. Zu Frage 6: In der Anzeige „Was wir gemeinsam wollen: Zukunft gestalten", die am 31. Dezember erschienen ist, wurde das Problem der Arbeitslosigkeit sehr wohl behandelt. Da der Bundeskanzler in seiner Neujahrsansprache, die Silvester ausgestrahlt wurde, das Problem der Arbeitslosigkeit mit aller gebotenen Deutlichkeit angesprochen hat, bestand allerdings keine Notwendigkeit, in der am selben Tag erscheinenden Anzeige in gleicher Weise darauf einzugehen. Im übrigen sind Anzeigen, deren Texte notwendigerweise knapp formuliert werden müssen, kaum das geeignete Medium, eine so schwierige Problematik umfassend darzustellen. In den redaktionellen Teilen der meisten Silvester-Ausgaben der Zeitungen sind im übrigen die Ausführungen des Bundeskanzlers zu den Problemen des Arbeitsmarktes weitgehend berücksichtigt worden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Klaus Kirschner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Bundesjustizminister, ich habe nur eine Frage: Werden Sie den Gesetzentwurf, was den inhaltlichen Teil angeht, noch in diesem Jahr vorlegen und den verfahrensrechtlichen Teil noch in dieser Wahlperiode, so daß wir beide Teile,— das ist ja das Wichtigste — noch in dieser Wahlperiode verabschieden können? Es wäre wichtig, daß noch in diesem Jahr mit der Beratung, was den inhaltlichen Teil angeht, begonnen werden könnte.

    (Beifall bei der SPD)

    Meine Damen und Herren, obwohl sich der dieser Debatte zugrunde liegende Antrag vorwiegend auf rechtspolitische Aspekte konzentriert, zu denen für meine Fraktion mein Kollege Dr. de With schon ausführlich Stellung genommen hat, möchte ich einige Anmerkungen aus behindertenpolitischer Sicht ergänzen.
    Die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des bestehenden Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts ist unumstritten. Dies hat sich in der heutigen Debatte erneut gezeigt. Auch über die wesentlichen Eckpunkte dieser Reform herrscht offenbar weitgehend Einigkeit. Gestatten Sie mir deshalb, Ihre Aufmerksamkeit auf mögliche und aus sozial- und behindertenpolitischer Sicht erforderliche Ergänzungen der Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts zu lenken.
    Das ist nach meiner Auffassung um so notwendiger, als die interdisziplinäre Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums, die den insgesamt begrüßenswerten Diskussionsentwurf zur Reform des Vormundschafts-
    und Pflegschaftsrechts vom November 1987 erarbeitet hat, bedauerlicherweise keine Regelungsvorschläge zu sozial- und behindertenrechtlich ebenfalls bedeutsamen Problemstellungen entwickelt hat. Gemeint ist hier konkret die Regelung der sogenannten natürlichen Geschäftsunfähigkeit gemäß § 104 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, die in der Praxis oft von ausschlaggebender Bedeutung für die Möglichkeit sozialer Integration und Rehabilitation geistig Behinderter bzw. ihrer Erschwerung ist.
    Bevor ich diese Frage im einzelnen erläutere, möchte ich hervorheben, daß keine — auch keine unterschwellige — Kritik an der dankenswerten Arbeit der interdisziplinären Arbeitsgruppe beabsichtigt ist. Vielmehr gründe ich auf die dokumentierte Auffassung dieser Arbeitsgruppe, daß eine Regelung der genannten Problematik von dem ihr erteilten Auftrag nicht gedeckt sei, meinen Appell an Sie, Herr Bundesjustizminister, ihren Arbeitsauftrag so zu erweitern, daß auch das Problem der sogenannten natürlichen Geschäftsunfähigkeit einer befriedigenden Regelung zugeführt werden kann. Entsprechende diskussions-



    Kirschner
    würdige Vorschläge sind in einigen Stellungnahmen bereits vorgelegt worden.
    Der nach meiner Auffassung hohe rehabilitationspolitische Stellenwert einer Revision des Begriffs der sogenannten natürlichen Geschäftsunfähigkeit ergibt sich aus folgenden Überlegungen: Nach der geltenden Rechtslage kann sich die fehlende Geschäftsfähigkeit des geistig behinderten Menschen nicht nur als gesetzliche Folge eines Entmündigungsbeschlusses ergeben, der nach den vorliegenden Reformvorstellungen in Zukunft nicht mehr möglich sein soll, sondern im Einzelfall auch aus der Fiktion, daß — ich zitiere § 104 Nr. 2 BGB — „ein die freie Willensbildung ausschließender Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit vorliegt". Eine solche Unterstellung der Geschäftsunfähigkeit gibt es sonst nur gegenüber Kindern unter sieben Jahren, die aber mit Vollendung dieser Altersgrenze aufgehoben wird.
    Diese Regelung des § 104 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches begegnet Bedenken, die ich im Grundsatz teile. Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß es sich bei einer geistigen Behinderung in aller Regel um keine krankhafte Störung der Geistestätigkeit handelt. Es ist einzuräumen, daß die Möglichkeit der freien Willensbildung bei einer schweren geistigen Behinderung ausgeschlossen sein kann. Das muß jedoch nicht für alle Lebensbereiche gelten. Auch Menschen mit schwerer geistiger Behinderung können durch entsprechende Förderung eine teilweise Geschäftsfähigkeit erlangen, indem sie durch eine angemessene soziale Begleitung in die Lage versetzt werden, Auswirkungen und Folgen rechtswirksamer Handlungen, die zur Wahrnehmung ihrer eigenen Interessen erforderlich sind, hinreichend zu beurteilen.
    Die geltende Rechtslage der sogenannten natürlichen Geschäftsunfähigkeit zieht eine Folge von Problemen nach sich, die gegenwärtig schon deshalb unlösbar erscheinen, weil nach geltendem Recht alle Bindungswirkungen bei Rechtsgeschäften, die unter Beteiligung eines nicht geschäftsfähigen Menschen zustande kommen, entfallen. Viele erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung arbeiten in den ca. 360 Werkstätten für Behinderte. Diese Menschen, für die kein Vormund oder Pfleger bestellt ist, arbeiten dort ohne wirksame rechtliche Grundlage, weil sie wegen erwiesener oder vermuteter Geschäftsunfähigkeit nicht zum Abschluß eines wirksamen Werkstattvertrages berechtigt sind.
    Da die Verpflichtung der Werkstätten zum Abschluß von schriftlichen Verträgen die unerwünschte Konsequenz zahlreicher Entmündigungen oder Pflegerbestellungen zur Folge gehabt hätte, konnte in § 13 der Werkstättenverordnung vom 13. August 1980 nur vorgeschrieben werden, daß die Werkstätten den behinderten Mitarbeitern den Abschluß schriftlicher Verträge anzubieten haben. Diese Angebote nach § 13 der Werkstättenverordnung entfalten jedoch deshalb häufig keinerlei rechtliche Wirkungen, weil der behinderte Mitarbeiter an einer wirksamen Vertragsannahme durch die sogenannte natürliche Geschäftsunfähigkeit nach § 104 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches gehindert ist.
    Ein weiteres für viele geistig behinderte Menschen bedeutsames Gesetz ist das Heimgesetz, dessen Novellierung ebenfalls seit längerem angekündigt ist. Die Neufassung dieses Gesetzes soll den Abschluß schriftlicher Heimverträge vorsehen, die allerdings ohne eine Revision des § 104 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches für geschäftsunfähige Heimbewohner wirkungslos bleiben würde, soweit sie über keinen gesetzlichen Vertreter verfügen. Viele geistig behinderte Bewohner von Heimen und Wohnstätten müßten damit weiterhin in einem vertragslosen Zustand leben.
    Bei Fortbestehen des gegenwärtigen Rechtszustandes könnte die geplante Heimgesetznovelle darüber hinaus die fatale Signalwirkung entfalten, die betroffenen Heimbewohner mit geistiger Behinderung grundsätzlich unter Vormundschaft oder Pflegschaft zu stellen, um den geforderten Vertragsabschluß durch einen gesetzlichen Vertreter zu gewährleisten. Ein Lösungsmodell aber, das sowohl die Unterschrift des geistig behinderten Menschen als auch die eines Betreuers unter Heim-, Wohnstätten- oder Werkstattverträge vorsieht, damit diese auch im Fall der sogenannten natürlichen Geschäftsunfähigkeit ihre Rechtsgültigkeit behalten, würde für viele Heimbewohner oder Beschäftigte in den Behindertenwerkstätten den Zwang zur Bestellung eines Pflegers, Beistandes oder Betreuers bewirken. Damit würde das nach meiner Auffassung für eine wirksame soziale Integration unverzichtbare Prinzip der Freiwilligkeit der Annahme einer Betreuung aufgegeben.
    Die soziale Integration und Rehabilitation von Menschen mit geistiger Behinderung hängt nicht zuletzt in erheblichem Umfang von der Möglichkeit ab, soziale Kontakte zu knüpfen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Der nach meiner Auffassung überholte Rechtsbegriff der sogenannten natürlichen Geschäftsunfähigkeit schränkt diese Möglichkeit gegenwärtig in unvertretbarer Weise ein. So ist z. B. geistig behinderten Menschen die Mitgliedschaft in Vereinen verwehrt, weil sie bei Geschäftsunfähigkeit weder eine Möglichkeit zum Vereinsbeitritt noch zur Ausübung der Mitgliedsrechte haben.
    Diese wenigen Beispiele sind, wie ich meine, Anlaß genug, im Zuge der weiteren Arbeit an der Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftswesens über eine grundsätzliche Modifizierung des Begriffs der sogenannten natürlichen Geschäftsunfähigkeit nachzudenken. Unter der, wie ich glaube, in diesem Haus unumstrittenen Prämisse, daß die Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrechts in erster Linie und vor allem unter dem Blickwinkel der Rehabilitation und sozialen Integration behinderter Menschen zu betrachten ist, sollte jede Anstrengung unternommen werden, die geeignet ist, die Eingliederung der behinderten Mitbürger in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu fördern.
    Herr Bundesjustizminister, wir hoffen, daß Sie dem auch in Ihrem Gesetzentwurf entsprechend Rechnung tragen.
    Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)






Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Seesing.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Seesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Antrag der SPD-Kolleginnen und -Kollegen zur Rechtsstellung von geistig behinderten und psychisch kranken Menschen wird in Ziffer 21 die Sterilisation Minderjähriger und Behinderter angesprochen. Dazu möchte ich einige Sätze sagen. In der Tat sind die Fragen der Sexualbeziehungen von Behinderten und damit auch die Fragen der Schwangerschaftsverhütung möglicherweise durch Sterilisation äußerst schwierig zu beantworten. Ich will nun versuchen, meine Überlegungen bis zum heutigen Tag auszubreiten. Sie sind nur vorläufig.
    Erstens. Auch geistig behinderte Menschen haben das uneingeschränkte Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Dazu gehören emotionale Bindungen, Partnerschaft und Sexualität. Heute gibt es für Mädchen und Jungen, Frauen und Männer mit geistiger Behinderung vielfältige Begegnungsmöglichkeiten in der schulischen Erziehung, in den Werkstätten für Behinderte, im Wohn- und Freizeitbereich. Normalisierung und Integration sind ohne die grundsätzlich zugestandene Möglichkeit zu Partnerschaft und Sexualität nicht erreichbar. Fragen der Partnerschaft, der Familiengründung und der verantwortungsvollen Familienplanung und Empfängnisverhütung müssen mit dem geistig Behinderten offen und kontinuierlich und ihren individuellen Verständigungsmöglichkeiten angepaßt besprochen werden.
    Zweitens. Das Recht auf Partnerschaft und Sexualität bedeutet vor allem, heranwachsenden jungen Menschen, ob behindert oder nicht, durch einfühlsame Erziehung und Beratung die Möglichkeit zu geben, die eigene Sexualität entwickeln und erfahren und den verantwortungsbewußten Umgang mit Liebe und Sexualität lernen zu können. Dies gilt ganz entschieden auch für die geistig Behinderten, deren Entwicklungsfähigkeit und Lernvermögen in diesem elementaren Lebensbereich bisher bei weitem unterschätzt und wegen der immer noch weit verbreiteten Tabuisierung unterdrückt wurden. Die derzeit vorhandenen sexualpädagogischen Angebote reichen nicht aus, die in den Familien und in der Gesellschaft bestehenden Vorurteile, Ängste und Verunsicherungen zu überwinden. Es ist deshalb dringend erforderlich, hier Abhilfe zu schaffen. Eltern, Erzieher und Betreuer müssen darin unterstützt werden, Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung eine kontinuierliche sexualpädagogische Begleitung zu geben und ihnen dabei zu helfen, ihr Recht auf Partnerschaft und Liebe einschließlich sexueller Kontakte zu verwirklichen.
    Drittens. In diesem Zusammenhang stellt sich schließlich die Frage der Schwangerschaftsverhütung ebenso bei geistig Behinderten wie bei Nichtbehinderten. Dabei sind Frauen und Männer, Mädchen und Jungen in gleicher Weise einzubeziehen.
    Bestimmte Lebensbedingungen und individuelle Voraussetzungen in einem konkreten lebenszeitlichen Kontext machen eine sichere Empfängnisverhütung erforderlich. Eine allgemeinverbindliche Regelung für Menschen mit geistiger Behinderung im Hinblick auf Schwangerschaftsverhütung und Methodenwahl ist nicht möglich. Vielmehr ist in jedem Einzelfall eine genaue Prüfung erforderlich, welche Mittel und Methoden in Frage kommen. Dabei müssen insbesondere Aspekte der individuellen Einsichtsfähigkeit und Akzeptanz sowie der möglichen Nebenwirkungen und Unverträglichkeit berücksichtigt werden.
    Gelegentlich wird geäußert, daß ein Schwangerschaftsabbruch die Lösung des Problems wäre. Nicht nur wegen der ungeklärten Frage, wer bei einwilligungsunfähigen Frauen und Mädchen die Zustimmung zu einem solchen Verfahren zu geben hätte, muß vor einer solchen Lösung gewarnt werden. Es scheint, daß ein Schwangerschaftsabbruch von behinderten Frauen psychisch noch sehr viel weniger bewältigt werden kann als von gesunden Frauen. Dabei will ich auf die moralischen Bedenken, die ich persönlich habe, gar nicht eingehen.
    Viertens. Im Zusammenhang mit der Forderung nach sicherer Schwangerschaftsverhütung wird die Frage der Sterilisation auch in unseren Reihen noch sehr kontrovers diskutiert. Die Befürworter einer Regelung der Sterilisation geistig Behinderter und nicht einwilligungsfähiger Personen machen vor allem geltend: Zur erwünschten und anzustrebenden Eingliederung von geistig Behinderten gehöre auch, daß diesen ermöglicht werden müsse, partnerschaftliche Beziehungen untereinander aufzunehmen. Dabei sei jedoch ein Schutz vor nicht zu verantwortender Elternschaft, und zwar in Gestalt der Sterilisation, zu gewährleisten, da diese Personen regelmäßig unfähig sind, andere Mittel der Empfängnisverhütung anzuwenden.
    Gegen eine Regelung, die darauf hinausläuft, eine vertretungsweise Einwilligung in die Sterilisation eines geistig Behinderten zuzulassen, der selbst nicht wirksam einwilligen kann, spricht vor allem: Bei der Zeugungsfähigkeit eines Menschen handelt es sich um ein so höchst persönliches Rechtsgut, daß darüber auch der Staat ohne Einwilligung des Betroffenen nicht verfügen darf. Jeder Einstieg in die Sterilisation einwilligungsunfähiger geistig Behinderter birgt, auch wenn die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts vorgesehen würde, die Gefahr des Mißbrauchs in sich. Die Diskussion um die gesetzliche Zulassung der Sterilisation einwilligungsunfähiger geistig Behinderter reißt historische Wunden auf.
    Ich muß gestehen, daß ich nach meinem derzeitigen Wissensstand einer Lösung des Problems „Schwangerschaftsverhütung" durch eine Sterilisation nicht zustimmen kann.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten der GRÜNEN)