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    Plenarprotokoll 11/47 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 47. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Inhalt: Zur Geschäftsordnung Kleinert (Marburg) GRÜNE 3253 A Seiters CDU/CSU 3253 C Jahn (Marburg) SPD 3253 D Tagesordnungspunkt 23: Aussprache über die Reform des Gesundheitswesens Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3254 A Dreßler SPD 3256 C Cronenberg (Arnsberg) FDP 3259 C Frau Wilms-Kegel GRÜNE 3262 A Seehofer CDU/CSU 3263 C Kirschner SPD 3264 D Tagesordnungspunkt 24: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/789, 11/1404, 11/1405) b) Zweite und dritte Beratung des von dem Abgeordneten Hüser und der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/1038, 11/1404, 11/1406) c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD: Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern (Drucksachen 11/805, 11/1404) Dr. Grünewald CDU/CSU 3266 B Poß SPD 3270 C Rind FDP 3272 C Hüser GRÜNE 3275 D Dr. von Dohnanyi, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg . . . . 3278 D Frau Breuel, Minister des Landes Nieder- sachsen 3281C Dr. Struck SPD 3283 B Dr. Posser, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen 3284 A Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU . . . . 3287 C Frau Beck-Oberdorf GRÜNE 3289 A Wedemeier, Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen 3291 B Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . . 3294 A Dr. Apel SPD 3298 B Jung (Lörrach) CDU/CSU 3299 C Dr. Graf Lambsdorff FDP (Erklärung nach § 31 GO) 3300B Namentliche Abstimmungen 3301 A, C Ergebnisse 3301D, 3304 A Vizepräsident Cronenberg 3274 C Nächste Sitzung 3305 C II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 330* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern) 3307* D Anlage 3 Amtliche Mitteilungen 3307* D Anlage 4 Mittel für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg MdlAnfr 6 27.11.87 Drs 11/1381 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Boning BMBW . . . 3308* A Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3253 47. Sitzung Bonn, den 4. Dezember 1987 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 4. 12. Antretter ** 4. 12. Frau Beck-Oberdorf 4. 12. Frau Blunck ** 4. 12. Böhm (Melsungen) ** 4. 12. Frau Brahmst-Rock 4. 12. Dr. Briefs 4. 12. Büchner (Speyer) ** 4. 12. Catenhusen 4. 12. Bühler (Bruchsal) ** 4. 12. Duve ** 4. 12. Ehrbar 4. 12. Engelhard 4. 12. Dr. Feldmann ** 4. 12. Frau Fischer 4. 12. Gattermann 4. 12. Glos 4. 12. Dr. Götz 4. 12. Graf 4. 12. Dr. Häfele 4. 12. Dr. Hauff 4. 12. Dr. Haussmann 4. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 4. 12. Heimann 4. 12. Helmrich 4. 12. Frau Dr. Hellwig 4. 12. Dr. Hennig 4. 12. Höpfinger 4. 12. Hoppe 4. 12. Frau Hürland-Büning 4. 12. Irmer ** 4. 12. Jansen 4. 12. Jaunich 4. 12. Frau Karwatzki 4. 12. Kiechle 4. 12. Kittelmann ** 4. 12. Dr. Klejdzinski * 4. 12. Klose 4. 12. Dr. Köhler (Wolfsburg) 4. 12. Kreuzeder 4. 12. Leidinger 4. 12. Lemmrich** 4. 12. Lenzer ** 4. 12. Dr. Lippelt (Hannover) 4. 12. Frau Luuk ** 4. 12. Dr. Möller 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Müller (Schweinfurt) 4. 12. Dr. Neuling 4. 12. Niegel** 4. 12. Frau Pack** 4. 12. Petersen 4. 12. Reddemann ** 4. 12. Regenspurger 4. 12. Reuschenbach 4. 12. Ronneburger 4. 12. Sauter (Epfendorf) 4. 12. Dr. Scheer * 4. 12. Schily 4. 12. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schmidt (München) ** 4. 12. Frau Schmidt-Bott 4. 12. Schmitz (Baesweiler) 4. 12. Dr. Schmude 4. 12. von Schmude ** 4. 12. Sellin 4. 12. Dr. Soell ** 4. 12. Spranger 4. 12. Dr. Stavenhagen 4. 12. Stobbe 4. 12. Dr. Todenhöfer 4. 12. Uldall 4. 12. Frau Vennegerts 4. 12. Frau Dr. Vollmer 4. 12. Dr. Waigel 4. 12. Dr. Warnke 4. 12. Weisskirchen (Wiesloch) 4. 12. Wieczorek (Duisburg) 4. 12. Frau Wieczorek-Zeul 4. 12. Wissmann 4. 12. Dr. Wulff ** 4. 12. Zierer ** 4. 12. Dr. Zimmermann ** 4. 12. Zywietz ** 4. 12. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates **für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abg. Funke (FDP) zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 24 (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern): Ich habe gegen das obige Gesetz gestimmt. Ich halte es für verfassungswidrig. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist in nicht angemessener Weise im Hinblick auf die Einwohnerwertung und die Hafenlasten berücksichtigt worden. Insbesondere die zum Teil kritiklose Übernahme des Ifo-Gutachtens und die ständig für Hamburg nachteilige Ausübung von Schwankungsbreiten bei der Beurteilung sind in meinen Augen verfassungswidrig. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. November 1987 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Gesetz zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsmißbrauch (Achtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes) 3308* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhof s Siebtes Gesetz zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes Erstes Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß er gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Beratung nachstehender Vorlagen abgesehen hat: Drucksache 11/147 Drucksache 11/883 Nr. 24, 25, 29 Die Vorsitzenden folgender Ausschüsse haben mitgeteilt, daß sie die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen haben: Ausschuß für Wirtschaft Drucksache 11/929 Nr. 2.7, 2.8, 2.9, 2.10, 2.11 Drucksache 11/973 Nr. 2.5 Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Drucksache 11/561 Nr. 2.13 Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Böning auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 6): Welche Mittel stehen nach den gegenwärtigen Beschlüssen im Rahmen des Zeitraumes der mittelfristigen Finanzplanung für den Ausbau und die Entwicklung der Universitätsklinik in Regensburg bereit, und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Mittel über die vom Wissenschaftsrat empfohlenen Größenordnungen hinaus aufgestockt werden, um dem ostbayerischen Raum endlich ein Krankenhaus der Versorgungsstufe III komplett zu sichern? Für das Universitätsklinikum Regensburg sind bisher folgende Vorhaben in den Rahmenplan mit der höchsten Kategorie aufgenommen worden: — 1. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von gut 73 Millionen DM, — 2. Bauabschnitt mit Gesamtkosten von ca. 405 Millionen DM, — Planungs- und Erschließungskosten in Höhe von ca. 40 Millionen DM. Vom 1. Bauabschnitt sind hiervon bisher 65,7 Millionen DM realisiert worden, vom 2. knapp 104 Millionen DM und von den Planungs- und Erschließungskosten 36 Millionen DM. Insgesamt sind für das Universitätsklinikum Regensburg damit bisher ca. 206 Millionen DM ausgegeben worden. Der Bund wird auch die noch nicht in Anspruch genommenen 312 Millionen DM für die oben genannten Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau mitfinanzieren. Der Bund wird sich seine Meinung zu dem Antrag des Freistaates Bayern vom 2. März 1987 zur Mitfinanzierung eines 3. Bauabschnittes für das Klinikum Regensburg im Lichte des Ergebnisses der Prüfung durch den Wissenschaftsrat bilden. Bestimmend für diesen Meinungsbildungsprozeß des Bundes wird zum einen das Fachvotum des Wissenschaftsrates sein. Zu berücksichtigen ist aber auch die finanzielle Situation der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Sie wird nicht nur von den verfügbaren Bundesmitteln bestimmt, über die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für das Haushaltsjahr 1989 beraten werden wird, sondern auch von weiteren großen Vorhaben unter anderem des Freistaates Bayern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe. Bayern hat ebenfalls im Frühjahr 1987 auch die Grundsanierung des Klinikums Erlangen-Nürnberg mit einem Kostenvolumen von insgesamt 750 Millionen DM beantragt. So sehr ich Verständnis dafür habe, daß regionalpolitische Erwägungen dafür sprechen mögen, im ostbayerischen Raum ein Krankenhaus der höchsten Versorgungsstufe zu etablieren, so sehr bitte ich um Verständnis dafür, daß dies kein Argument für den Bau einer Hochschulklinik sein kann. Bei dieser muß der Wissenschaftsrat und der Bund sich allein von den Notwendigkeiten für Forschung und Lehre leiten lassen. Ginge es nur oder im Wesentlichen um Fragen der Krankenversorgung, so wäre hierfür allein der Freistaat Bayern zuständig.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Stoltenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich nehme das nicht übermäßig ernst. Sie haben uns ja bereits in Ihrer Amtszeit einen Gesetzentwurf zur Beschlußfassung vorgelegt — das war die Zwangsanleihe — , bei dem wir Ihnen in der ersten Lesung gesagt haben, er sei verfassungswidrig, während Sie gemeint haben, er sei verfassungsfest. Das Verfassungsgericht hat Ihnen eine juristische Ohrfeige gegeben. Sie werden diese juristische Ohrfeige auch diesmal bekommen.

    (Beifall bei der SPD)

    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987 3299
    Dr. Apel
    Da fragen wir uns natürlich langsam: Welches Rollenverständnis hat eigentlich der Bundesminister der Finanzen? Ich kann nur mit einem der Redner der Bundesratsbank — ich glaube, es war Herr Bürgermeister Wedemeier — sagen, Ihre Rolle wäre es gewesen, hier nicht einem Koalitionskompromiß, einem CDU-Kompromiß nachzulaufen und ihm zuzustimmen, sondern notfalls auch zu sagen: Ich als Hüter der Bundesfinanzen und auf unsere Bundesverfassung, auf das Grundgesetz, vereidigt, erkläre: So geht es nicht, liebe Freunde, so können wir nicht miteinander umgehen, so zerstören wir die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in unserem Lande. — Kein Wort. Sie ducken sich weg.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn Sie hier über das Saarland reden, so kann ich nur sagen: Es ist doch einigermaßen erstaunlich, daß dieses Ergebnis an einem Land, das Sie — wenn wir schon mal über Vergangenheit reden — über Jahrzehnte regiert haben und wo Sie uns eine Erblast hinterlassen haben, die kaum bewältigbar ist,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie müssen wissen, wovon Sie reden! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    mit seinen unglaublichen Problemen, obwohl Sie 600 Millionen DM draufpacken, spurlos vorbeigeht.

    (Zuruf von der CDU/CSU: 87 Millionen DM mehr!)

    Das wollen Sie als faire Regelung zugunsten des Saarlandes bezeichnen? Ich kann nur sagen: Schämen Sie sich mit einer solchen Argumentation!

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Eine letzte Bemerkung: Wir haben Ihnen einen Antrag zur Kohlepolitik, zur Finanzierung der Kohlelasten in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Dieser Antrag ist einstimmig — einstimmig! — im Bundesrat angenommen worden. Wir legen Ihnen diesen Text wortgleich vor. Nun wird der Landesvorsitzende aus Nordrhein-Westfalen und Bundesarbeitsminister — und die Abgeordneten aus Nordrhein-Westfalen — beweisen können, was er von seinem eigenen Land hält,

    (Andres [SPD]: Nichts!)

    dem er helfen will, bei dem er verbal immer an der Spitze steht, aber dann, wenn es darauf ankommt, nicht mit von der Partie ist. Sie, die Abgeordneten von Nordrhein-Westfalen, werden auch daran gemessen, wie Sie sich zu dieser Entschließung verhalten.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Sollten Sie, wie wir gehört haben, mit Nein stimmen, dann haben Sie jedes Recht verloren, sich in Nordrhein-Westfalen bei den Kumpels hinzustellen und ihnen Hilfe zu versprechen. Dann weiß man endgültig, was man von Ihnen in Nordrhein-Westfalen zu halten hat, nämlich nichts.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von derr CDU/CSU: So einfach ist das!)

    Meine Damen und Herren, wegen der Bedeutung der Abstimmungen sowohl zum Kohleantrag als auch zu dem vorliegenden Gesetzentwurf über die Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs werden wir namentliche Abstimmung beantragen, damit nachlesbar ist, wie jeder Abgeordnete sich entschieden hat.
    Dieses ist eine große Chance für Sie, deutlich zu machen, daß Sie es ernst meinen mit der Kohle, ernst meinen mit dem Verfassungsauftrag, der auch für Sie gilt.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Jung (Lörrach).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner kurzen Ausführungen erlauben Sie mir die Bemerkung, daß ich wie jedes Mitglied des Deutschen Bundestages bundesweit dem Allgemeinwohl verpflichtet bin, daß ich mir auch darüber im klaren bin, daß die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes damals in weiser Voraussicht der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag diese gesamtstaatliche Aufgabe eines möglichst gerechten Länderfinanzausgleichs übertragen haben.
    Meine Damen und Herren, haben Sie bitte trotzdem Verständnis dafür, daß zu diesem wichtigen Thema auch einmal ein Abgeordneter aus einem sogenannten Zahlerland etwas sagt. Ich erlaube mir die Frage: Was wollten wir heute eigentlich diskutiert haben, wenn es diese Zahlerländer nicht gäbe, wenn es bei diesem Länderfinanzausgleich nicht auch eine sogenannte Einnahmeseite gegeben hätte?

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In der Bevölkerung des Landes, aus dem ich komme, nämlich Baden-Württemberg, gibt es drei ganz einfache finanzpolitische, geldsachenmäßige Grundsätze. Der erste Grundsatz ist Ihnen bekannt: „Spare, spare, Häusle baue!" Man könnte auch sagen: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.
    Der zweite Grundsatz lautet: Über Geld redet man nicht, Geld hat man. Der dritte Grundsatz lautet: Wer Geld anschafft, der bestimmt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Ich will das überhaupt nicht in irgendeiner großartigen Weise als einer der Großkopfeten aus Baden-Württemberg in bezug auf Finanzdinge gesagt haben, sondern ich will das ganz einfach deshalb sagen, weil diese Grundsätze natürlich seit Jahren in der Landesregierung von Baden-Württemberg angewendet werden.
    Viele Ländervertreter, die wir heute gehört oder schon im Finanzausschuß gesprochen haben, hätten gut daran getan, sie hätten diese einfachen finanzpolitischen Grundsätze in der Politik der vergangenen Jahre in ihren Ländern angewandt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, Ihnen ist bekannt, daß sechs sogenannte Nehmerländer drei Zahlerländern gegenüberstehen. In diesem Kreis der Zahlerländer hat Baden-Württemberg allein im vergangenen Jahr
    3300 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987
    Jung (Lörrach)

    2,3 Milliarden DM finanziert. Das entspricht rund 62 % des gesamten Finanzausgleichs.

    (Dr. Meyer zu Bentrup [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Vor diesem Hintergrund ist es natürlich zunächst einmal nicht einfach, allen Wünschen gerecht zu werden. Trotzdem glaube ich sagen zu können, daß der gefundene Kompromiß zum Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sowohl die Interessen der finanzstarken als auch die Interessen der finanzschwachen Länder berücksichtigt.
    Insgesamt ist festzustellen, daß sich der Bund und die Länder nicht aus ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung herausstehlen, sondern daß im Gegenteil die Finanzzuweisungen an die finanzschwachen Länder aufgestockt werden. Allein durch die Erhöhung der Bundesergänzungszuweisungen steigen diese Zuwendungen an die finanzschwachen Länder im kommenden Jahr um 616 Millionen DM.
    Bei diesen Neuregelungen im Finanzausgleich — das will ich insbesondere an die Oppositionsseite des Deutschen Bundestages richten — werden insbesondere die SPD-geführten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Saarland, Hamburg und Bremen besonders begünstigt. Die Zuweisungen an diese vier Länder werden für das Jahr 1987 um 502 Millionen DM, für das Jahr 1988 um 519 Millionen DM aufgestockt. Das sind rund 80 % bzw. rund 52 % der gesamten Umschichtungsmasse. Dies zeigt, daß über Parteigrenzen hinweg ein ehrlicher und fairer Kompromiß gefunden wurde. Die heute gehörte Kritik von der SPD kann eigentlich nur noch einen parteipolitischen Hintergrund haben.
    Meine Damen und Herren, bei kritischer Würdigung des gefundenen Kompromisses sage ich ja zur gesamtstaatlichen Verantwortung des Bundes und der finanzstarken Länder, ich sage ja zu einer besseren Finanzausstattung der finanzschwachen Bundesländer, ich sage ja zur hälftigen Berücksichtigung der Gemeindesteuern und deshalb auch ein eindeutiges Ja zu diesem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Selbstverständlich werden wir diesem gefundenen, guten Kompromiß zustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)