Rede von
Wilhelm
Jung
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner kurzen Ausführungen erlauben Sie mir die Bemerkung, daß ich wie jedes Mitglied des Deutschen Bundestages bundesweit dem Allgemeinwohl verpflichtet bin, daß ich mir auch darüber im klaren bin, daß die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes damals in weiser Voraussicht der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag diese gesamtstaatliche Aufgabe eines möglichst gerechten Länderfinanzausgleichs übertragen haben.
Meine Damen und Herren, haben Sie bitte trotzdem Verständnis dafür, daß zu diesem wichtigen Thema auch einmal ein Abgeordneter aus einem sogenannten Zahlerland etwas sagt. Ich erlaube mir die Frage: Was wollten wir heute eigentlich diskutiert haben, wenn es diese Zahlerländer nicht gäbe, wenn es bei diesem Länderfinanzausgleich nicht auch eine sogenannte Einnahmeseite gegeben hätte?
In der Bevölkerung des Landes, aus dem ich komme, nämlich Baden-Württemberg, gibt es drei ganz einfache finanzpolitische, geldsachenmäßige Grundsätze. Der erste Grundsatz ist Ihnen bekannt: „Spare, spare, Häusle baue!" Man könnte auch sagen: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.
Der zweite Grundsatz lautet: Über Geld redet man nicht, Geld hat man. Der dritte Grundsatz lautet: Wer Geld anschafft, der bestimmt.
Ich will das überhaupt nicht in irgendeiner großartigen Weise als einer der Großkopfeten aus Baden-Württemberg in bezug auf Finanzdinge gesagt haben, sondern ich will das ganz einfach deshalb sagen, weil diese Grundsätze natürlich seit Jahren in der Landesregierung von Baden-Württemberg angewendet werden.
Viele Ländervertreter, die wir heute gehört oder schon im Finanzausschuß gesprochen haben, hätten gut daran getan, sie hätten diese einfachen finanzpolitischen Grundsätze in der Politik der vergangenen Jahre in ihren Ländern angewandt.
Meine Damen und Herren, Ihnen ist bekannt, daß sechs sogenannte Nehmerländer drei Zahlerländern gegenüberstehen. In diesem Kreis der Zahlerländer hat Baden-Württemberg allein im vergangenen Jahr
3300 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 47. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Dezember 1987
Jung
2,3 Milliarden DM finanziert. Das entspricht rund 62 % des gesamten Finanzausgleichs.
Vor diesem Hintergrund ist es natürlich zunächst einmal nicht einfach, allen Wünschen gerecht zu werden. Trotzdem glaube ich sagen zu können, daß der gefundene Kompromiß zum Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern sowohl die Interessen der finanzstarken als auch die Interessen der finanzschwachen Länder berücksichtigt.
Insgesamt ist festzustellen, daß sich der Bund und die Länder nicht aus ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung herausstehlen, sondern daß im Gegenteil die Finanzzuweisungen an die finanzschwachen Länder aufgestockt werden. Allein durch die Erhöhung der Bundesergänzungszuweisungen steigen diese Zuwendungen an die finanzschwachen Länder im kommenden Jahr um 616 Millionen DM.
Bei diesen Neuregelungen im Finanzausgleich — das will ich insbesondere an die Oppositionsseite des Deutschen Bundestages richten — werden insbesondere die SPD-geführten Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Saarland, Hamburg und Bremen besonders begünstigt. Die Zuweisungen an diese vier Länder werden für das Jahr 1987 um 502 Millionen DM, für das Jahr 1988 um 519 Millionen DM aufgestockt. Das sind rund 80 % bzw. rund 52 % der gesamten Umschichtungsmasse. Dies zeigt, daß über Parteigrenzen hinweg ein ehrlicher und fairer Kompromiß gefunden wurde. Die heute gehörte Kritik von der SPD kann eigentlich nur noch einen parteipolitischen Hintergrund haben.
Meine Damen und Herren, bei kritischer Würdigung des gefundenen Kompromisses sage ich ja zur gesamtstaatlichen Verantwortung des Bundes und der finanzstarken Länder, ich sage ja zu einer besseren Finanzausstattung der finanzschwachen Bundesländer, ich sage ja zur hälftigen Berücksichtigung der Gemeindesteuern und deshalb auch ein eindeutiges Ja zu diesem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern. Selbstverständlich werden wir diesem gefundenen, guten Kompromiß zustimmen.