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    Plenarprotokoll 11/46 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 46. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 3125A Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde betr. Lage der deutschen Stahlindustrie nach der Stillegungsentscheidung in Rheinhausen Wieczorek (Duisburg) SPD 3125D Günther CDU/CSU 3126D Frau Hillerich GRÜNE 3128A, 3136D Dr. Graf Lambsdorff FDP 3129B Rau, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen 3130 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA 3131 C Weiermann SPD 3133 A Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 3134 B Dr. Lammert CDU/CSU 3135 D Beckmann FDP 3137 A Dr. Jens SPD 3138A Wissmann CDU/CSU 3138D Roth SPD 3139 C Scharrenbroich CDU/CSU 3140B Dr. Schwörer CDU/CSU 3141B Tagesordnungspunkt 2: a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Gerster (Mainz), Regenspurger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (Drucksache 11/1190) b) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bildung von Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Betrieben (Drucksache 11/1134) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Ausbau und zur Sicherung der betrieblichen Mitbestimmung im öffentlichen Dienst in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Fortentwicklung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (Drucksache 11/1412) Dr. Kappes CDU/CSU 3142 C Frau Hämmerle SPD 3143 B Richter FDP 3144 D Frau Krieger GRÜNE 3145 D Müller (Wesseling) CDU/CSU 3146C Tagesordnungspunkt 5: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Raumordnungsbericht 1986 (Drucksachen 10/6027, 11/1173) b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Bauschäden (Drucksache 11/343) c) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Ruf, Dr. Vondran, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten II Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 Grünbeck, Nolting, Zywietz, Frau Dr. Segall, Dr. Feldmann und der Fraktion der FDP: Bauwerkschäden (Drucksache 11/798) d) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr.-Ing. Kansy, Frau Rönsch (Wiesbaden), Dr. Daniels (Bonn), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Nolting, Zywietz, Frau Dr. Segall, Dr. Feldmann und der Fraktion der FDP: Probleme hochverdichteter Neubausiedlungen aus den 60er und 70er Jahren (Drucksache 11/813) e) Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN: Situation der Mieterinnen und Mieter in den Großsiedlungen der 60er und 70er Jahre (Drucksache 11/1186) Pesch CDU/CSU 3148 B Großmann SPD 3150 A Grünbeck FDP 3151 D Frau Teubner GRÜNE 3153 B Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 3154 C Müntefering SPD 3155 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 3157 C Tagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN: Reduzierung der gesundheitlichen Gefahren durch Tabakrauch (Drucksache 11/563) Frau Saibold GRÜNE 3160 A Sauer (Stuttgart) CDU/CSU 3161 C Gilges SPD 3163 B Frau Würfel FDP 3165 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 3166D Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. September 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Argentinien über die Wehrpflicht von Doppelstaatern (Drucksachen 11/356, 11/1342) 3167 D Tagesordnungspunkt 9: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Oktober 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die Wehrpflicht deutsch-dänischer Doppelstaater (Drucksachen 11/357, 11/1343) 3168A Tagesordnungspunkt 10: Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 11 11 Titel 682 01 — Erstattung von Fahrgeldausfällen — (Drucksachen 10/6648, 11/1090) 3168B Tagesordnungspunkt 11: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung: Änderung der Immunitätsvorschriften (§ 107 GOBT; Beschluß des Deutschen Bundestages betreffend Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages gemäß Anlage 6 GO-BT) (Drucksache 11/1207) . . . 3168 C Tagesordnungspunkt 12: Beratung der Sammelübersicht 31 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/1145) 3168D Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrags des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Ehemaliges Columbia-Hotel in München-Neuhausen (Drucksache 11/1197) . . 3168D Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Abkoppelung Wiesbadens vom IC-Netz der Deutschen Bundesbahn (Drucksache 11/1124) . . . . 3168D Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN: Schienenausbaustrecke Dortmund—Kassel (Drucksache 11/1154) . . . 3169A Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrags des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN: Bewerbung der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Markenamt mit Standort in München-Haidhausen (Drucksache 11/1011) 3169A Zusatztagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrags der Abgeordneten Urbaniak, Daubertshäuser, Amling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Schnellbahnverbindung Dortmund—Kassel (Drucksache 11/1414) 3169 A Zusatztagesordnungspunkt 6: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN: Sofortprogramm für eine Alters-Grundsicherung (Drucksache 11/1401) 3169B Zusatztagesordnungspunkt 7: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Unruh, Frau Trenz, Hoss, Frau Beck- Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 III Oberdorf, Frau Rust und der Fraktion DIE GRÜNEN: Aufhebung der Stufenregelung (Drucksache 11/1402) 3169B Tagesordnungspunkt 7: Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" (Drucksachen 11/1136, 11/1434, 11/1435 neu) Frau Männle CDU/CSU 3169D Frau Dr. Götte SPD 3170D Eimer (Fürth) FDP 3172D Frau Schoppe GRÜNE 3174 B Pfeifer, Parl. Staatssekretär BMJFFG . . 3175 B Tagesordnungspunkt 19: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Scheer, Vosen, Dr. Hauff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Forschungs- und Entwicklungsprogramm Solarenergie und Wasserstoff (Drucksache 11/1175) Jung (Düsseldorf) SPD 3176 C Lenzer CDU/CSU 3178A Dr. Daniels (Regensburg) GRÜNE . . . 3180 C Dr.-Ing. Laermann FDP 3181D Dr. Scheer SPD 3184 B Engelsberger CDU/CSU 3185 B Tagesordnungspunkt 21: a) Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (Drucksache 11/675) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die künftige Gestaltung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hier: Rahmenplan 1988 bis 1991 und nachträgliche Änderung des Rahmenplans 1986 bis 1989 (Drucksache 11/ 841) Herkenrath CDU/CSU 3188D Koltzsch SPD 3190A Bredehorn FDP 3191B Frau Flinner GRÜNE 3192 B Tagesordnungspunkt 17: a) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Gesetzentwurf zur Regelung einer angemessenen Versorgung für alle Opfer nationalsozialistischer Verfolgung in der Zeit von 1933 bis 1945 (Drucksachen 11/ 141, 11/1392, 11/1407) b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Schily, Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Entschädigung für Zwangsarbeit während der Nazi-Zeit (Drucksachen 11/142, 11/1392, 11/1407) c) Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Entschädigung für NS-Unrecht" (Drucksachen 11/223, 11/1392, 11/1408) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Verleihung einer kommunalen Ehrenbürgerschaft an Verfolgte des Nationalsozialismus (Drucksache 11/1395) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD: Richtlinien der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Opfer von NS-Unrecht (Drucksache 11/1413) in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Vollmer und der Fraktion DIE GRÜNEN: Änderung des Bundessozialhilfegesetzes (Drucksache 11/1396) Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 3194 B Gerster (Mainz) CDU/CSU 3197 B Frau Dr. Vollmer GRÜNE 3200 B Lüder FDP 3203 C Frau Dr. Wisniewski CDU/CSU 3205 C Schröer (Mülheim) SPD 3208 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . . 3210 A Waltemathe SPD 3210 D Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 3212 D Namentliche Abstimmungen . . 3214B, 3214 C Ergebnisse 3214D, 3216A, 3217B Tagesordnungspunkt 18: Beratung der Sammelübersicht 30 des Petitionsauschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache 11/1085) Frau Seuster SPD 3219B Frau Limbach CDU/CSU 3220 D IV Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 Frau Nickels GRÜNE 3221 C Frau Dr. Segall FDP 3222 B Tagesordnungspunkt 3: a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz) (Drucksachen 11/ 498, 11/1215) b) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts (Drucksachen 11/642, 11/1214, 11/1306) Neumann (Bremen) CDU/CSU 3223 B Frau Hämmerle SPD 3224 C Dr. Hirsch FDP 3225 D Wüppesahl GRÜNE 3227 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 3228 B Tagesordnungspunkt 4: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Benzinbleigesetzes (Drucksachen 11/1005, 11/1341) Schmidbauer CDU/CSU 3229 D Frau Dr. Hartenstein SPD 3230 D Frau Dr. Segall FDP 3231 D Dr. Knabe GRÜNE 3232 B Grüner, Parl. Staatssekretär BMU . . . 3233 A Tagesordnungspunkt 20: a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Drucksache 11/1315) b) Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung: Siebter Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 (Drucksache 11/877) Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU . . . 3234 D Frau Odendahl SPD 3235 C Neuhausen FDP 3237 C Wetzel GRÜNE 3238 C Möllemann, Bundesminister BMBW . . . 3240 B Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN: Einführung eines 50%igen Beimischzwangs von Getreide für die Mischfutterindustrie (Drucksache 11/580) Frau Flinner GRÜNE 3241 D Michels CDU/CSU 3242 C Müller (Schweinfurt) SPD . . . . . . 3243 B Paintner FDP 3244 B Gallus, Parl. Staatssekretär BML 3245 C Nächste Sitzung 3245 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 3247* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Trenz, Frau Unruh und Hoss (DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 17a, b und c 3247* C Anlage 3 Sicherheitsvorkehrungen für den Abtransport der C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 3 27.11.87 Drs 11/1381 Jungmann SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . . . 3248* A Anlage 4 Subventionierung der Breitbandverkabelung für Fernseh-Verteilnetze; Subventionierung der Paketpost MdlAnfr 4, 5 27.11.87 Drs 11/1381 Müller (Pleisweiler) SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP 3248* B Anlage 5 Sicherstellung der zweckgebundenen Verwendung der Entwicklungshilfe für Birma MdlAnfr 7 27.11.87 Drs 11/1381 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU SchrAntw StSekr Lengl BMZ 3248* C Anlage 6 Verbot der Verwendung von Stanniolkapseln für Sekt- und Weinflaschen zur Verringerung des Bleianteils im Hausmüll MdlAnfr 46, 47 27.11.87 Drs 11/1381 Frau Dr. Dobberthien SPD SchrAntw PStSekr Gröbl BMU 3249* A Anlage 7 Zerstörung der Kirche von Omulukila/Namibia durch die SWAPO; Äußerungen des Präsidenten der SWAPO über den Kommunismus als einzigen Weg für Namibia MdlAnfr 49, 50 27.11.87 Drs 11/1381 Lowack CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 3249* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 V Anlage 8 Versuche türkischer Generalkonsulate, ihre Landsleute (vor allem Gewerkschaftler) durch Paßentzug zu nachrichtendienstlicher Mitarbeit für den türkischen Geheimdienst MIT zu zwingen MdlAnfr 51 27.11.87 Drs 11/1381 Conradi SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3249* D Anlage 9 Bewegungsfreiheit deutscher Diplomaten in Birma MdlAnfr 52 27.11.87 Drs 11/1381 Frau Hoffmann (Soltau) CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 3250* A Anlage 10 Gewährung einer Zulage für die Verwaltungsleiter der diplomatischen Vertretungen im Ausland MdlAnfr 53 27.11.87 Drs 11/1381 Bernrath SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3250* B Anlage 11 Vereinbarungen der Bundesregierung mit den USA über den Abzug der C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland bis spätestens 1992 MdlAnfr 54, 55 27.11.87 Drs 11/1381 Bahr SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3250* C Anlage 12 Zeitplan für den Abzug der amerikanischen C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 56, 57 27.11.87 Drs 11/1381 Koschnick SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3250* D Anlage 13 Abzug der C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland auch ohne Genfer Vereinbarung MdlAnfr 58 27.11.87 Drs 11/1381 Jungmann SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3251* A Anlage 14 VETO-Recht der Bundesregierung gegenüber der Stationierung neuer binärer C-Waffen auf deutschem Boden MdlAnfr 59 27.11.87 Drs 11/1381 Gerster (Worms) SPD SchrAntw StMin Schäfer AA 3251* B Anlage 15 Auswirkung des Verlustes von Parlamentssitzen der weißen Minderheit in Simbabwe auf die Südafrika-Politik der Bundesregierung MdlAnfr 60 27.11.87 Drs 11/1381 Hinsken CDU/CSU SchrAntw StMin Schäfer AA 3251* C Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 3125 46. Sitzung Bonn, den 3. Dezember 1987 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * * 4. 12. Antretter * * 4. 12. Bahr 3. 12. Frau Beck-Oberdorf 4. 12. Frau Blunck * * 4. 12. Böhm (Melsungen) * * 4. 12. Frau Brahmst-Rock 4. 12. Büchner (Speyer) * * 4. 12. Bühler (Bruchsal) * * 4. 12. Frau Conrad 3. 12. Daweke 3. 12. Dr. Dregger 3. 12. Duve * * 4. 12. Ehrbar 4. 12. Dr. Emmerlich 3. 12. Dr. Feldmann * * 4, 12. Frau Fischer 4. 12. Dr. Geißler 3. 12. Glos 4. 12. Dr. Glotz 4. 12. Dr. Götz 4. 12. Haar 3. 12. Frau Dr. Hamm-Brücher 3. 12. Frau Dr. Hellwig 4. 12. Dr. Hitschler * * 3. 12. Höffkes 3. 12. Frau Hürland-Büning 4. 12. Dr. Hüsch 3. 12. Irmer ** 4. 12. Jaunich 4. 12. Dr. Jens 3. 12. Frau Karwatzki 4. 12. Kiechle 4. 12. Kittelmann * * 4. 12. Dr. Klejdzinski * 4. 12. Dr. Köhler (Wolfsburg) 4. 12. Kreuzeder 4. 12. Dr. Langner 3. 12. Lemmrich * * 4. 12. Lenzer * * 4. 12. Dr. Lippelt (Hannover) 4. 12. Frau Luuk * * 4. 12. Dr. Mechtersheimer * * 3. 12. Dr. Mertens (Bottrop) 3. 12. Dr. Möller 4. 12. Dr. Müller * 4. 12. Dr. Neuling 4. 12. Dr. Nöbel 3. 12. Frau Oesterle-Schwerin 3. 12. Frau Pack * * 4. 12. Petersen 4. 12. Reddemann * * 4. 12. Dr. Scheer * 4. 12. Schily 4. 12. Schmidt (München) * * 4. 12. Schmitz (Baesweiler) 4. 12. von Schmude * * 4. 12. Dr. Soell * * 4. 12. Steiner * * 3. 12. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Stobbe 4. 12. Frau Vennegerts 4. 12. Dr. Warnke 4. 12. Frau Dr. Wilms 3. 12. Dr. Wulff * * 4. 12. Zierer * * 4. 12. Zywietz * * 4. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Frau Trenz, Frau Unruh und Hoss (DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 17 a, b und c: Die Unterzeichnenden erklären: Um den bislang von einer Anerkennung und Entschädigung ausgeschlossenen Verfolgten des NS-Regimes einen Rechtsanspruch auf Entschädigung im Sinne einer angemessenen Versorgung zu ermöglichen und gesetzlich zu verankern, haben DIE GRÜNEN den Gesetzentwurf auf Drucksache 11/141 in den Bundestag eingebracht. Für das ungelöste Problem der ehemaligen Zwangsarbeiter haben DIE GRÜNEN den Antrag auf Drucksache 11/142 eingebracht. Die GRÜNEN haben im Ausschuß unterstrichen, daß sie ihre Anträge aufrechterhalten wollen. Erst als für beide Anträge keine Mehrheit zu erhalten war und die Fraktion der SPD mitgeteilt hatte, daß sie einen Änderungsantrag für ihr eigenes Modell einer Stiftungslösung zur Schlußabstimmung im Plenum vorlegen werde, der die Kritik am bisherigen Stiftungsmodell aufnehme, haben DIE GRÜNEN im Ausschuß dem SPD-Antrag zugestimmt, was ein Unterstützungsvotum für die Einrichtung einer Stiftung darstellte. Die Unterzeichner haben in dem guten Glauben dem SPD-Antrag zugestimmt, daß dieser nicht nur die Kritikpunkte der GRÜNEN im Bundestag aufnimmt, sondern sich natürlich auch im Sinne einer Mehrheitsbildung im Interesse der Betroffenen jeder unsachgemäßen Bewertung der grünen Anträge enthält. Haben die Unterzeichner in der Eile und Hektik des Abstimmungsverfahrens übersehen, daß sich eine Passage des SPD-Antrages - wider Erwarten - ausdrücklich gegen die Gesetzesentwürfe der GRÜNEN wendet und die sachlich falsche Behauptung enthält, daß der grüne Antrag „nur bestimmte Gruppen von NS-Verfolgten erfasse"? Oder handelt es sich um einen Wiedergabefehler im Text der Stellungnahme? Wie auch immer, die Unterzeichner erklären hiermit in aller Deutlichkeit, daß sie erstens den von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Gesetzesentwurf auf Drucksache 11/141 und den Antrag auf Drucksache 11/142 für die weitestgehende und beste Lösung 3248* Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 für die Betroffenen halten; zweitens, daß sie einer überarbeiteten „Stiftungskonzeption" im Plenum des Bundestages zustimmen werden, da sie dieses Modell als die zweitbeste Lösung ansehen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 3): Welche Sicherheitsvorkehrungen sieht die Bundesregierung für den Abzug der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten C-Waffen vor, und welche Transportmittel werden dafür verwendet? Die Bundesregierung hat eine Kommission eingesetzt, um den Abtransport der in der Bundesrepublik Deutschland lagernden amerikanischen Bestände an chemischen Waffen zu organisieren. Diese Interministerielle Kommission (IMK) führt derzeit im Zusammenwirken mit den USA umfangreiche und zeitaufwendige Untersuchungen auch zu den verschiedenen Transportmöglichkeiten durch. Die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung hat bei allen Überlegungen zur Transportplanung höchste Priorität. Die IMK, in Zusammenarbeit mit den zuständigen amerikanischen Stellen, wird die Vorbereitungen für den Abtransport der in der Bundesrepublik Deutschland lagernden amerikanischen chemischen Waffen so abschließen, daß die CW vereinbarungsgemäß bis spätestens 1992 abgezogen sind. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Pleisweiler) (SPD) (Drucksache 11/1381 Fragen 4 und 5): Mit welchem Betrag wird die Breitbandverkabelung für Fernseh-Verteilnetze zur Zeit insgesamt und pro Anschluß subventioniert? Mit welchem Betrag wird zur Zeit die Paketpost der Deutschen Bundespost subventioniert? Zu Frage 4: Es ist nicht daran gedacht, den Breitbandanschluß zu subventionieren. Vielmehr wird erwartet, daß der Dienst nach einer relativ langen Anlaufphase kostendeckend arbeiten wird. Um dieses Ziel einzuhalten, werden die Investitionen auf solche Ausbaugebiete konzentriert, die im Bundesdurchschnitt nicht mehr als 700 DM pro Wohneinheit Investitionen erfordern. Mit den seit 1980 bis einschließlich 1986 investierten 4,5 Milliarden DM wurden Anschlußmöglichkeiten für 6,75 Millionen Wohneinheiten geschaffen; dies entspricht einer Investition von 666 DM pro Wohneinheit. Es kann demnach davon ausgegangen werden, daß sich der Breitbandverteildienst innerhalb der Lebensdauer der Anlagen selbst tragen wird. Zu Frage 5: Für den Paketdienst der Deutschen Bundespost gibt es keine gesonderte Finanzbuchführung mit eigener Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Beides gibt es nur für die Deutsche Bundespost insgesamt. In der Leistungs- und Kostenrechnung dagegen wird die Kostenunter- bzw. -überdeckung des jeweiligen Dienstes gesondert ausgewiesen. Die Kostenunterdeckung des Paketdienstes betrug in 1986 1 186 Millionen DM (in 1985: 1 212 Millionen DM). In Höhe dieses Betrages kann von einem DBP-internen Ausgleich durch jene Dienste der Deutschen Bundespost gesprochen werden, die eine Kostenüberdeckung erzielt hatten. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Lengl auf die Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) (CDU/CSU) (Drucksache 11/1381 Frage 7): Wie gedenkt die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, daß die von ihr für das Jahr 1987 neu zugesagte Entwicklungshilfe in Höhe von 64,781 Millionen DM an die richtigen Stellen weitergeleitet wird und den bedürftigen Menschen von Birma zugute kommt, welche so sehr unter der Unterdrückung der Minderheiten, den Verletzungen ihrer Menschenrechte und ihrer Pressefreiheit zu leiden haben? Birma ist mit einem jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von 190 $ eines der ärmsten Länder Asiens und wird deshalb voraussichtlich noch in diesem Jahr als „Am wenigsten entwickeltes Land" (LLDC) anerkannt. Die Bundesregierung trägt dem in ihrer Entwicklungszusammenarbeit Rechnung. Sie hat dem Land kürzlich 67 Millionen DM neu zugesagt (64,781 Millionen DM wurden zusätzlich umgeplant). Entsprechend ihrer in den Grundlinien der Entwicklungspolitik der Bundesregierung niedergelegten allgemeinen Zielsetzung fördert die Bundesregierung auch in Birma vorrangig solche Projekte, die den Bedürfnissen der armen Bevölkerungsgruppen des Landes zugute kommen. Hierzu gehören neben der Förderung der Agrarwirtschaft und ländlichen Entwicklung sowie der praxisbezogenen beruflichen Ausbildung vor allem Vorhaben zur Stärkung der Infrastruktur und der Produktion für den Inlandsbedarf. Dies steht auch im Einklang mit den Prioritäten der birmanischen Regierung, die der Verbesserung der Lebensbedingungen der armen Bevölkerung, d. h. sozialen und sozialpolitischen Zielen — neben dem wirtschaftlichen Wachstum — einen eigenständigen Rang beimißt. Der Bundesregierung liegen Berichte vor, nach denen es, insbesondere im Zuge der Auseinandersetzungen zwischen Zentralregierung und ethnischen Minderheiten, zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist. Dies wurde zuletzt auch beim kürzlichen Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 3249* Staatsbesuch des birmanischen Staatspräsidenten von deutscher Seite angesprochen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gröbl auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Dobberthien (SPD) (Drucksache 11/1381 Fragen 46 und 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Staniolkapseln für Sekt- und Weinflaschen etwa ein Viertel des Bleis im Hausmüll ausmachen, und was unternimmt die Bundesregierung, um diese Belastung zu vermeiden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung nach dem Abfallgesetz, die Verwendung dieser Staniolkapseln zu verbieten, und ist sie bereit, bei einem Verbot den betroffenen Firmen entsprechende Hilfen für eine Produktionsumstellung zu gewähren? Zu Frage 46: Die Bundesregierung hat schon im November 1986 in ihrer ersten Maßnahmenliste nach § 14 des neuen Abfallgesetzes die Verringerung des Bleieintrags durch Stanniolkapseln aufgegriffen. Dies führte zu einer Reihe von Gesprächen mit den betroffenen Wirtschaftskreisen, bei denen über die Höhe des Bleieintrags, über die Notwendigkeit der Kapseln und über die Möglichkeit der Substitution von Blei durch weniger umweltrelevante Materialien gesprochen wurde. Es ist davon auszugehen, daß über Stanniolkapseln ca. 1100 t/a Blei in den Hausmüll eingetragen werden; das entspricht rund einem Sechstel des gesamten Bleianteils im Hausmüll. Etwa 400 t/a stammen aus Importen. Die Kapseln sind für die Konservierung hochwertiger Weine oder Spirituosen nicht erforderlich, sondern besitzen vorwiegend Ausstattungscharakter. Die Höhe des Bleieintrags rechtfertigt grundsätzlich Maßnahmen nach § 14 Abs. 1 AbfG. Die Bundesregierung hat nach den bisher geführten Gesprächen mit den beteiligten Kreisen den Eindruck, daß ein Abbau des Bleieintrags über freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft erreicht werden kann. Die deutsche Spirituosenindustrie und die deutschen Sektabfüller haben bereits ihre Bereitschaft zur Substitution der Bleikapseln durch andere Stoffe erklärt. Da Maßnahmen im Inland allein nicht zum Ziel führen, strebt die Bundesregierung auch bei der EG-Kommission gemeinschaftliche Lösungen an. Zu Frage 47: Die Höhe des jährlichen Bleieintrags rechtfertigt grundsätzlich ein Verbot der Stanniolkapseln durch Rechtsverordnung nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 AbfG. Durch freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft stehen Problemlösungen in Aussicht. So wird bei den Kapselherstellern geprüft, ob mit den vorhandenen Maschinen auch Ersatzmaterialien verarbeitet werden können oder ob hierzu neue Anlagen erforderlich sind. Soweit bei den Kapselherstellern Produktionsumstellungen und damit baurelevante Investitionen erforderlich werden, steht den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit zinsverbilligter Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen offen. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 11/1381 Fragen 49 und 50): Wie bewertet die Bundesregierung die Zerstörung der katholischen Kirche von Omulukila/Namibia durch einen Bombenanschlag des bewaffneten Flügels der SWAPO? Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerungen des Präsidenten der SWAPO, Sam Nujoma, in einem Interview mit der senegalesischen Zeitung LE SOLEIL: „Der Kommunismus ist der einzig gangbare Weg für Namibia"? Zu Frage 49: Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß die katholische Kirche von Omulukila (Namibia) durch einen Bombenanschlag des bewaffneten Flügels der SWAPO zerstört wurde. Die SWAPO selbst beschuldigt die südafrikanischen Streitkräfte, Urheber des Anschlags gewesen zu sein, und bezeichnet die Beschuldigungen der SWAPO als südafrikanische Propaganda. Die katholische Kirche Namibias und der namibische Kirchenrat haben eine Beteiligung der SWAPO an dem Terrorakt als äußerst unwahrscheinlich bezeichnet. Die Bundesregierung lehnt im übrigen unverändert und ohne Rücksicht auf den jeweiligen Urheber Gewalt als Mittel der Politik ab. Die Zerstörung einer Kirche wird von ihr mit Nachdruck verurteilt. Zu Frage 50: Die Bundesregierung hat keinen Beleg für die Authentizität dieser angeblichen Äußerung des Präsidenten der SWAPO. Eine Bewertung ist daher nicht möglich. Konkrete Pläne der SWAPO für die künftige Wirtschaftsordnung Namibias sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bestrebungen der Bundesregierung, ebenso wie die ihrer westlichen Partner und Verbündeten, sind im übrigen auf die Schaffung eines freiheitlichdemokratischen Namibia auf der Grundlage des VN-Lösungsplanes gemäß Res. 435 gerichtet. Die letzte Entscheidung über die politische und wirtschaftliche Ausgestaltung ihres Staates liegt bei den frei zu wählenden Vertretern des namibischen Volkes. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 51) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß türkische Generalkonsulate versucht haben, türkische Landsleute in der Bundesrepublik Deutschland durch Paßentzug zur nachrichtendienstlichen Mitarbeit für den türkischen Geheimdienst MIT zu zwingen, und was unternimmt die Bundesregierung, die türkische Regierung zu veranlassen, derartige Praktiken einzustellen? Nein. Der Bundesregierung sind derartige Praktiken der türkischen Generalkonsulate in der Bundes- 3250 * Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 republik Deutschland nicht bekannt. Damit entfällt Beantwortung des zweiten Teils der Frage. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage der Abgeordneten Frau Hoffmann (Soltau) (CDU/CSU) (Drucksache 11/1381 Frage 52): Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Situation deutscher Diplomaten in Birma, welche sich nur in der Hauptstadt Rangun und in drei weiteren Städten frei und ohne Auflagen bewegen können? Die Bewegungsfreiheit der ausländischen Diplomaten — nicht nur der Angehörigen unserer Botschaft — ist seit langem auf einige wenige Orte des Landes sowie die Landverbindung von Rangun nach Mandalay beschränkt. Entsprechendes gilt prinzipiell für alle sich in Birma aufhaltenden Ausländer. Die birmanische Regierung begründet die Beschränkung der Bewegungsfreiheit mit der Sorge um die Sicherheit der Ausländer. Außerhalb der freigegebenen Gebiete ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Entführungen von Ausländern gekommen. Unter diesen Umständen hält die Bundesregierung es für inopportun, der birmanischen Regierung gegenüber auf eine Änderung der gegenwärtigen Praxis hinzuwirken. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 53) : Was unternimmt die Bundesregierung, um die eingetretenen Funktionsveränderungen im Amt des Verwaltungsleiters an unseren großen Auslandsvertretungen durch die Gewährung einer Amtszulage (Besoldungsgruppe A 13+Z) für die Zeit dieser herausgehobenen Verwendung im Ausland auszugleichen, nachdem die Funktion des Referenten des Inneren Dienstes (Kanzler) an unseren Vertretungen im Ausland sich stark gewandelt hat? Die Bundesregierung hat diese Problematik erkannt. Sie prüft derzeit, ob die Dienstposten der Kanzler an großen Botschaften (wie z. B. Washington), durch eine Funktionszulage gemäß Bundesbesoldungsgesetz oder auf andere Weise herausgehoben werden können. Das Anliegen ist im Zusammenhang mit dem dienstrechtlichen Strukturbericht der Bundesregierung auf der Grundlage der Entschließung des deutschen Bundestages vom 14. November 1985 zu sehen. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Bahr (SPD) (Drucksache 11/1381 Fragen 54 und 55): Welche konkreten Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit den USA für den Abzug der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten C-Waffen getroffen? Gilt die vom Bundesminister des Auswärtigen am 15. Mai 1987 abgegebene Erklärung weiterhin, nach der der Abzug der CW-Bestände „nicht später als 1992 abgeschlossen sein soll"? Zu Frage 54: Ich verweise zur Beantwortung auf die Erklärung des Bundesministers der Verteidigung in der Plenardebatte am 15. 5. 1986. Er hat dort gesagt, daß „die chemischen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland ersatzlos bis spätestens 1992 aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogen werden, falls die Endfertigung binärer Waffen in Amerika im Dezember 1987 beginnen kann". Zu Frage 55: Die vom Bundesminister der Verteidigung abgegebene Erklärung gilt weiterhin. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Fragen des Abgeordneten Koschnick (SPD) (Drucksache 11/1381 Fragen 56 und 57): Welches ist der vereinbarte Zeitpunkt für den Beginn des Abzuges der C-Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland, und in welchem Tempo soll abgezogen werden? Welche Vorbereitungen sind getroffen, um zeitgleich mit der Produktion der neuen C-Waffen in den USA die alten in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten Kampfstoffe abzuziehen? Die mit den USA getroffene Vereinbarung über den Abzug der chemischen Waffen aus der Bundesrepublik Deutschland besagt — wie der Bundesminister der Verteidigung in diesem hohen Hause in der Parlamentsdebatte am 15. Mai 1986 erklärt hat —, daß „die chemischen Waffen in der Bundesrepublik Deutschland ersatzlos bis spätestens 1992 aus der Bundesrepublik Deutschland abgezogen werden, falls die Endfertigung binärer Waffen in Amerika im Dezember 1987 beginnen kann". Die vorbereitenden Gespräche zwischen der Bundesregierung und den zuständigen amerikanischen Stellen sind in einem konkreten Stadium. Die Bundesregierung legt auf ihren zügigen Abschluß großen Wert. Sie hat die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages bisher — soweit erforderlich vertraulich — über Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Gesamtkomplex des Abzugs der CW-Altbestände unterrichtet. Sie wird diese bewährte Praxis fortsetzen. Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 3251' Anlage 13 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 58) : Bleibt die Bundesregierung zum einseitigen Abzug der C-Waffen auch dann bereit, wenn bei den Genfer Verhandlungen über ein weltweites C-Waffen-Verbot weiterhin keine Vereinbarung zustande kommt? Die Bundesregierung befürwortet mit allergrößtem Nachdruck den Abschluß eines weltweiten CW-Verbotsabkommens in Genf. Ich erinnere an die Erklärung, die der Bundesminister des Auswärtigen in dieser Frage am 24. November dieses Jahres vor dem Hohen Hause abgegeben hat. Ich erinnere auch an einen Artikel, den er wenige Tage zuvor am 17. November zu dieser Frage veröffentlicht hat. Er hat dort festgestellt, daß ein Abkommen über das vollständige Verbot chemischer Waffen in Reichweite ist und daß die Bundesregierung ihr ganzes Gewicht zur Geltung bringen wird, damit die noch verbleibende Arbeit zügig und kontinuierlich bewältigt und das Vertragswerk binnen kürzest möglicher Frist zum Abschluß gebracht wird. Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Es bleibt bei der getroffenen Vereinbarung über den Abzug der Altbestände an amerikanischen chemischen Waffen. Er ist nicht vom Zeitpunkt des Zustandekommens eines Verbotsabkommens abhängig. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Gerster (Worms) (SPD) (Drucksache 11/1381 Frage 59): Hat das von der Bundesregierung nunmehr beanspruchte Veto-Recht gegenüber der Stationierung neuer binärer C-Waffen Gültigkeit auch für den Fall, daß die Verbündeten, insbesondere die Vereinigten Staaten von Amerika, in einem Eventualfall über die Verbringung von C-Waffen in die Bundesrepublik Deutschland entschieden haben? Was Sie als Veto bezeichnen, ist Ausdruck der allen Bündnispartnern zustehenden souveränen Entscheidung über die Verbringung militärischer Mittel eines anderen Bündnispartners auf das eigene Territorium. In bezug auf die Bundesrepublik Deutschland hat die vom Bundeskanzler mit dem amerikanischen Präsidenten getroffene Vereinbarung vom Mai 1986 insofern eine Verbesserung gebracht: Vorher, d. h. auch in der Zeit, als Ihre Fraktion Regierungsverantwortung trug, konnten sich die USA insoweit auf ihre Rechte aus dem Aufenthaltsvertrag von 1954 berufen. Dieses ist nunmehr nicht mehr möglich: Das Einvernehmen mit den USA beendet die Singularisierung unseres Landes. Es liegt in unseren Händen, ob es künftig zu einer Verbringung chemischer Waffen auf deutsches Gebiet kommen wird oder nicht, auch im Eventualfall. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Schäfer auf die Frage des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 11/1381 Frage 60) : Wird die Tatsache, daß in Simbabwe kürzlich per Gesetz die Vertreter der weißen Minderheit im Parlament zum großen Teil ihren Sitz verloren haben, Auswirkungen auf die Südafrika-Politik der Bundesregierung haben, insbesondere im Hinblick auf die vielfach erhobene Forderung „one man — one vote"? Die Beseitigung der in der Lancaster-House-Verfassung für Weiße reservierten Parlamentssitze (20 im Abgeordnetenhaus, 10 im Senat) am 21. September 1987 beruhte auf einer einstimmig vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Verfassungsänderung. Diese war verfassungskonform, da die Sonderregelung der Vertretung der weißen Minderheit im Parlament in der Lancaster-House-Verfassung nur für sieben Jahre festgeschrieben worden war. Die freigewordenen Sitze hat das simbabwische Parlament inzwischen durch Kooptation wieder besetzt; 10 der 20 Abgeordnetenmandate und 4 der 10 Senatssitze gingen wieder an Weiße. Damit ist die Zahl der weißen Mandatsträger im Abgeordnetenhaus (10 %) immer noch etwa 8mal höher als der 1,2 % ausmachende weiße Bevölkerungsteil Simbabwes (100 000 von 8,4 Mio.). Die Verfassungsänderung in Simbabwe wird keine Auswirkungen auf die Südafrika-Politik der Bundesregierung haben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerlinde Hämmerle


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Neumann, gerade weil es so ist, wie Sie zutreffend geschildert haben, daß die Fraktionen — mit Ausnahme der GRÜNEN, wenn ich mich richtig erinnere — im Innenausschuß zu einer einheitlichen Lösung gefunden haben, wäre es für meinen Geschmack entbehrlich gewesen, daß Sie hier einen Rundumschlag nach allen möglichen Seiten veranstaltet haben.

    (Beifall bei der SPD)

    Das ist auch überhaupt kein Thema, das sich zu einer solchen Auseinandersetzung eignet.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Verdient war es schon!)

    Und es ist in der Tat richtig, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Neumann,

    (Neumann [Bremen] [CDU/CSU]: Fühlen Sie sich in der linken Ecke angesprochen?)

    es ist ein sehr wichtiges Gesetz, und ich bin eigentlich ein wenig traurig darüber, daß wir in diesem Haus so wenig Resonanz haben, wenn wir in die zweite und dritte Beratung dieses Gesetzes eintreten.
    Gerade weil ich Ihnen gesagt habe, daß ich das nicht besonders schön gefunden habe, möchte ich mich nun befleißigen, diese Sache noch einmal ganz sachlich und in aller Kürze zu schildern.
    Am 17. September diesen Jahres haben wir die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes durchgeführt. Es handelte sich um einen Entwurf aus der 10. Legislaturperiode. Wir waren uns schon damals alle einig, daß es sich um ein wichtiges Gesetz handelt, nämlich darum, endlich die technischen und administrativen Regeln für die „Speicherung des Gedächtnisses unseres Volkes", wie Novalis es nannte, zu beschließen. Einigkeit herrschte auch damals schon über die Wichtigkeit und Richtigkeit der Absicht, die bei den Verfassungsorganen und Dienststellen des Bundes anfallenden, historisch bedeutsamen Unterlagen vor der Vernichtung, der Zersplitterrung oder gar dem Reißwolf zu bewahren.
    Unterschiedliche Auffassungen gab es in der Tat über einige wesentliche Punkte, die wir dann im Innenausschuß weitgehend geklärt haben. Die SPD hat
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 3225
    Frau Hämmerle
    damals erklärt — dazu stehen wir heute, und wir sind ja übereingekommen, daß wir das so machen — : Wir wollen keine Anonymisierung von Unterlagen, da Geschichtsforschung von Personen nicht zu trennen ist und Anonymisierung in sehr vielen Fällen eine Geschichtsverfälschung darstellen würde.
    Zur Herstellung des Datenschutzes soll aber eine vorübergehende Unkenntlichmachung in der dem Benutzer überlassenen Kopie möglich sein. Außerdem — das ist sehr wichtig — müssen Betroffene das Recht haben, eine Gegendarstellung abzugeben. Diese Gegendarstellung muß dann zu den Akten genommen werden.
    Der Beauftragte für Datenschutz hat im Innenausschuß mit uns diskutiert. Die Bundesregierung hat eine Formulierung zum Datenschutz vorgeschlagen, der wir uns anschließen. Wir halten sie für ausreichend. Ich möchte nur einen Satz zitieren: „Das Bundesarchiv hat von der Übergabe an genauso wie die abgebende Stelle die schutzwürdigen Belange Betroffener zu berücksichtigen." Ich möchte wegen der Kürze der Zeit das Zitat nicht weiter fortführen.
    Ein weiterer Punkt, für den Klärungsbedarf bestand, ist der Schutz der Daten bereits verstorbener Personen. Wir hatten ursprünglich eine andere Vorstellung von den Fristen. Wir schließen uns aber der Schutzfrist von 30 Jahren nach dem Tode und 110 Jahren nach der Geburt des Betroffenen an, wenn das Todesdatum nicht genau festgestellt werden kann.
    Bei der Frage der Anwendung des Bundesarchivgesetzes auf Privatarchive, die öffentliche Mittel in Anspruch nehmen, schließen wir uns der Regelung an, die da aussagt, daß im Bewilligungsverfahren geprüft wird, ob und inwieweit die Vorschriften des Bundesarchivgesetzes entsprechend angewendet werden.
    Die im Innenausschuß aufgestellte Forderung, daß das Auswärtige Amt ein eigenes Archiv führen kann, tragen wir mit, wenn die Nutzungsbedingungen des Bundesarchivgesetzes entsprechend angewandt werden.
    Unter Berücksichtigung dieser im Innenausschuß diskutierten und erarbeiteten Vorschläge, von denen wesentliche Teile von uns eingebracht wurden, stimmen wir heute dem Bundesarchivgesetz zu.
    Zum Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechtes: Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt — das halten wir für richtig — , einen Teil der im Lastenausgleich anfallenden Akten und die Heimatortskarteien des kirchlichen Suchdienstes zentral im Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs zu archivieren. Dieses Material stellt eine unersetzliche Dokumentation der gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Verhältnisse in den Ostgebieten des ehemaligen Deutschen Reiches und anderen ost- und südosteuropäischen Siedlungsgebieten dar. Dafür soll nun im Bundesarchiv ein Lastenausgleichsarchiv eingerichtet werden, in welches die Länder ihr Material in aufbereiteter Form abzugeben haben. Für die Heimatortskarteien des kirchlichen Suchdienstes soll diese Regelung dann zutreffen, wenn die ihm übertragenen Aufgaben abgeschlossen sind.
    Der Sinn und die Aufgaben dieses neu zu bildenden Archivs gehen aus der Begründung des Gesetzentwurfes hervor. Da ich davon ausgehe, daß ich Ihnen das nicht vorlesen muß, möchte ich nur die Wichtigkeit dieses Gesetzentwurfes in wenigen Sätzen zusammenfassen. In der Spätphase des Lastenausgleiches gilt es, diese historisch beispiellose Solidarität zur Bewältigung der Folgen des Zweiten Weltkrieges und der Integration von Millionen Vertriebener nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Dieses Archiv stellt eine umfangreiche Dokumentation des im Rahmen des Lastenausgleichs erfaßten Gesamtschadens dar, ebenso eine Dokumentation des Vertreibungs- und Aussiedlerschicksals und einen Überblick über die Tätigkeit und Wirkungsweise der gesamten Ausgleichsverwaltung.
    Ein Punkt erscheint mir zum Schluß noch wichtig. Im Rahmen der Diskussion um dieses zweite Gesetz kam uns, Ihnen allen, ein Brief der kommunalen Spitzenverbände auf den Tisch, in dem uns geschildert wird, daß die kommunalen Spitzenverbände befürchten, daß durch die Aufbereitung und die Abgabe dieses Materials erhebliche Kosten auf die Kommunen zukommen.

    (Weiermann [SPD]: So ist es!)

    Auch an diesem Beispiel wird wieder einmal deutlich, was ich immer sage, und was die SPD-Fraktion hier immer gesagt hat, daß viele gesetzliche Regelungen des Bundes die Gemeinden zum Teil erheblich belasten. Wir nehmen also auch dieses Gesetz zum Anlaß, erneut zu fordern, daß die Haushalte der Kommunen von solchen zusätzlichen Ausgaben entlastet werden müssen.

    (Weiermann [SPD]: Richtig! So ist es!)

    Der Bericht des Haushaltsauschusses sagt uns, daß dieses Lastenausgleichsarchiv erhebliche Kosten verursachen wird, nämlich 70 Millionen DM Erstkosten und 5 Millionen Folgekosten. Er sagt aber auch, daß diese Aufwendungen im Haushalt gedeckt sind.
    Nicht zuletzt aus diesem Grunde und wegen der Wichtigkeit, die ich bereits angeführt habe, stimmt die SPD-Fraktion auch dem zweiten Gesetzentwurf, der hier zur Debatte steht, nämlich der zentralen Archivierung der Unterlagen aus dem Kriegsfolgenrecht, zu.

    (Beifall bei der SPD — Gerster [Mainz] [CDU/ CSU]: Da haben Sie recht!)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort — gleichzeitig als Berichterstatter — hat der Herr Abgeordnete Dr. Hirsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß die wenigen Bemerkungen, die ich als Berichterstatter machen muß, auf die Redezeit nicht angerechnet werden. Ich kann es Ihnen nicht ersparen, ich muß ein paar Dinge aus den Ihnen vorliegenden Drucksachen richtigstellen, und zwar einige redaktionelle Änderungen, die sich ergeben haben.
    In § 2 Abs. 1 muß es statt „in Fällen des Absatzes 2" heißen „in Fällen des Absatzes 3"
    3226 Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987
    Dr. Hirsch
    In § 2 Abs. 3 des vom Innenausschuß beschlossenen Textes muß es statt „im Sinne des Absatzes 3" heißen „im Sinne des Absatzes 4".
    In § 8 muß es statt „im Sinne des § 2 Absatz 3 Nr. 1" heißen „im Sinne des § 2 Absatz 4 Nr. 1" .
    Das hat sich ergeben, weil ein neuer Absatz eingefügt worden ist.
    In dem Bericht sind bei den Erläuterungen zu § 2 Abs. 4 Satz 2 im Anschluß an den zweiten Absatz dieser Erläuterungen die beiden letzten Sätze der Erläuterungen zu § 4 Abs. 2 einzufügen. Diese sind bei § 4 Abs. 2 zu streichen.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Wir stimmen trotzdem zu!)

    Ich kann Ihnen versichern, daß es sich um redaktionelle Änderungen handelt, so daß Sie trotz der Länge dieser zusätzlichen Berichterstattung zustimmen können, ohne sich dadurch irritiert zu fühlen; denn ich gebe diesen Text zu Protokoll.
    Meine Damen und Herren, das Gesetz hat uns ja schon mehrfach beschäftigt. Ich halte es zwar für ein sehr ordentliches Gesetz, aber nicht für ein Gesetz von so epochaler Bedeutung, wie es dargestellt worden ist. Wenn Novalis gesagt hat, gesagt haben soll, ich weiß es nicht, die Archive seien das Gedächtnis der Nation, halte ich das für eine ungeheuere Übertreibung; denn das Leben der Nation verwirklicht sich doch nicht in amtlich oder öffentlich erstellten Dokumenten, sondern ebenso in den Gegenständen des täglichen Lebens, in der Kunst, in der Musik, in der Malerei, in der Architektur; alles Dinge, die in Archiven nichts zu suchen haben. Das „Gedächtnis der Nation" verwirklicht sich auch in den Verbrechen, die begangen worden sind.
    Hier möchte ich auf einen Gedanken zurückkommen, den Frau Vollmer in einer vorhergehenden Debatte eingeführt hat, als sie gefragt hat, ob man sich mit Dingen vielleicht eher anfreunden oder sie eher verarbeiten oder verkraften könne, wenn man weiß, daß sie nicht wiederkommen, daß sie Vergangenheit sind, daß sie sozusagen archiviert, abgelegt, abgeheftet sind; die Tinte ist getrocknet, es ist Vergangenheit. Ich glaube jedoch, man muß sagen, daß das, was in der Natur des Menschen liegt, nicht vergangen ist, nicht vergangen sein kann

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

    und daß wir nichts von dem, was in der Natur des Menschen liegt, archivieren können. Wir müssen uns vielmehr ständig mit unserer Natur auseinandersetzen, und zwar nicht wie mit einem philosophischen Gedanken. Wiedergutmachung ist nicht nur eine Auseinandersetzung mit den Betroffenen, es ist nicht nur eine Aufrechnung, eine finanzielle Frage, sondern das ist auch ein Problem, wie wir selbst damit umgehen. Viele der Betroffenen sagen uns: Im Grunde genommen ist es ein Problem, das in erster Linie euch angeht. Es geht um euer Verhalten uns gegenüber. Ich denke, daß wir sehr darauf achten müssen, daß wir in der Wirklichkeit Dämme dagegen aufbauen, daß sich solche Verbrechen nicht wiederholen, daß wir sie
    nicht nur als Vergangenheit betrachten. Darum ist es, glaube ich, wichtig, diesen Gedanken aufzunehmen.
    Angesichts der Unmengen von Papier, die wir erzeugen, habe ich im übrigen nicht die Sorge, daß künftige Generationen zu wenig von unseren Heldentaten erfahren, auch wenn es kein Archivgesetz geben würde. Aber auf der anderen Seite gibt es eine Reihe sinnvoller Regelungen, um das Spannungsverhältnis zwischen der Lust, in alten Akten Interessantes über Mitmenschen und Zeitgenossen zu finden, also zeitgenössische Forschung zu betreiben, auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem Interesse, die Privatsphäre der Betroffenen in dem erforderlichen Umfang zu schützen, auszugleichen. So überzeugend zunächst der Gedanke war, bestimmte Akten einfach zu schwärzen, um Mißbrauch damit zu vermeiden, haben wir uns dann doch davon überzeugen lassen, daß es nicht der richtige Weg ist, sondern daß man dieses Ziel mit entsprechenden Schutzfristen von 20, 30 Jahren nach dem Tod des Betroffenen, in bestimmten Fällen 80 Jahre nach dem Entstehen der Dokumente erreichen muß, was aber auch ergänzt wird durch das Recht der Gegendarstellung, die mit der beanstandeten Akte archiviert werden muß.
    Auf der anderen Seite haben wir für wissenschaftliche Arbeiten und zu Lasten von Amtsträgern in ihrer amtlichen Tätigkeit und zu Lasten von Personen der Zeitgeschichte eine leichtere Einsichtnahme als für den Regelfall zugelassen, soweit das nach Lage des Einzelfalles überhaupt möglich ist.
    Wichtig ist auch die schon genannte Vorschrift, daß nach Ablauf einer bestimmten Zeit die gesamten archivierten Unterlagen — jedenfalls grundsätzlich — jedem Interessierten zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen. Ich hoffe, daß wir uns, wenn wir noch einmal über ein Archivgesetz reden,

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Um Gottes willen!)

    einmal Gedanken darüber machen, ob diese Frist von 30 Jahren nicht verkürzt werden kann, um eine zeitnähere Einsicht zu ermöglichen.
    Wir hoffen, daß sich die Bundesländer den Regelungen dieses Gesetzes anpassen werden, so daß wir nach einer bestimmten Zeit ein übereinstimmendes Archivrecht in Bund und Ländern haben.
    Bei dem ebenfalls behandelten Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts ging es weniger um inhaltliche Abweichungen als vielmehr um die organisatorische Struktur.
    Mich hat bei den früheren Beratungen insbesondere die Verpflichtung für alle Behörden geschreckt, den Archiven jedes Fitzelchen amtliches Papier anzubieten. Seit dem ersten Reichsarchivgesetz im 15. Jahrhundert hat sich die Menge des beschriebenen Papiers ins ungeheure vervielfacht. Wenn das alles in die Archive schwemmt, dann wird das sogenannte „Gedächtnis der Nation" zusammenbrechen. Ein Abgeordneter, der alles liest, was ihm vorgelegt wird,
    Deutscher Bundestag — 11. Wahlperiode — 46. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Dezember 1987 3227
    Dr. Hirsch
    hätte keine Zeit mehr, über irgend etwas nachzudenken.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ich kann die späteren Historiker, die sich durch diese Papierberge hindurchfressen müssen und trotzdem noch die Übersicht behalten und etwas Vernünftiges daraus folgern sollen, nur bedauern.

    (Dr. Penner [SPD]: Es müssen doch Prüfungsarbeiten formuliert werden!)

    Ich hoffe daher, daß sich schon nach kurzer Zeit herausstellen wird, daß die Regelungen, die wir hier nun treffen, vernünftiger angewendet werden, als man sie nach ihrem Wortlaut anwenden könnte. In diesem Sinne empfehlen wir diese Gesetze der Vernunft aller Beteiligten. Wir werden ihnen zustimmen.

    (Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und der SPD — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Freudig zustimmen!)