Rede von
Klaus-Dieter
Kühbacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Wer sich wie ich die Mühe gemacht hat, diese 105seitige Empfehlung der fünf Berichterstatter durchzulesen, der muß zunächst einmal für die ungeheure Arbeit danken.
Bei der Lektüre dieses Berichtes aber ist mir auf der Seite 79 im besonderen Teil im letzten Absatz eine Frage gekommen. Dort heißt es:
Im Haushaltsjahr 1988 sind auf Grund des Haushaltsgesetzes 1 % der im Haushaltsplan einschließlich seiner Anlagen ausgebrachten Planstellen für Beamte und Stellen für Arbeitnehmer einzusparen.
Bei der Durchsicht finde ich die entsprechende Passage im § 21 a des Haushaltsgesetzes schwarz gedruckt neu. Dort heißt es:
Die Einsparungsquoten nach Abs. 1 werden auf die Einzelpläne in dem Verhältnis aufgeteilt, das dem Anteil des jeweiligen Einzelplans am jeweiligen Gesamtsoll der Stellen im Bundeshaushalt einschließlich seiner Anlagen entspricht.
Die Anlage B und die Anlage C zum Haushaltsplan sprechen jedoch nicht von Beamten oder Angestellten und Arbeitern, sondern bei B über Richter und Staatsanwälte und bei C über Professoren und Hochschulassistenten.
Meine Frage an die Berichterstatter ist nun: Sind diese Personenkreise mit jeweils 500 Mitarbeitern mitgemeint oder nicht gemeint? Das hätte ich gerne von den Berichterstattern klargestellt. Der Kollege Roth und Frau Vennegerts sind im Saal. Einer wird das beantworten können.