Rede von
Roswitha
Verhülsdonk
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Dreßler, ich werde in meiner Rede jetzt genau auf diesen Punkt eingehen und Ihnen damit antworten.
— Nein, er muß nicht stehenbleiben.
Indem ich Ihnen erkläre, was wir machen, wird nämlich Ihre Frage beantwortet.
Meine Damen und Herren, entscheidend ist: Wir halten Wort. Was wir vor der Wahl versprochen haben, wird jetzt sogleich in die Tat umgesetzt, unmittelbar nach Beginn der Legislaturperiode. Die Frauen, die vor 1921 geboren wurden, erhalten für jedes Kind die gleiche Leistung, die auch die jüngeren Frauen seit dem 1. Januar 1986 dann bekommen, wenn sie in die Rente gehen. Die Einbeziehung der älteren Frauen in die Anerkennung von Kindererziehungszeiten wird in vier Stufen bis 1990 wirksam werden. Wir beginnen noch in diesem Jahr mit den ältesten Frauen. Damit wollen wir die Erziehungsleistung der Frauengeneration anerkennen, die unter den schwierigsten Bedingungen des Krieges und der Nachkriegszeit ihre Kinder erzogen haben. Sie sollen dafür jetzt im Alter ein Stück soziale Gerechtigkeit erfahren.
Ich erinnere mich nur ungern an die hitzige und unsachliche Debatte, die wir mit Ihnen, der SPD, im vorigen Sommer über dieses Thema führen mußten, eine Debatte, die die älteren Frauen sehr verunsichert hat, weil Sie diese älteren Frauen zu Wahlkampfzwecken mißbrauchen wollten. Und auch heute — wir
stehen ja immer noch in Wahlkämpfen — spielt bei dem, was Sie gesagt haben, dies sicher eine Rolle. Ich finde das sehr bedauerlich.
Die Union hat immer betont — und wir haben das zur Maxime unserer Politik erhoben — , daß wir keine Leistungen versprechen, die wir nicht langfristig finanzieren können. Davon haben wir uns auch im Vorfeld der Bundestagswahl nicht abbringen lassen. Deshalb haben wir zunächst in einem ersten Schritt, der für alle künftigen Frauengenerationen von ganz erheblicher Bedeutung ist, die Leistungen der Kindererziehung in das System der sozialen Rentenversicherung integriert.