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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/216 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 216. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Soell zum ordentlichen Mitglied und des Abg. Gerstl (Passau) zum Stellvertreter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 16602 A Nachträgliche Überweisung eines Gesetzentwurfs an den Finanzausschuß sowie nachträgliche Überweisung von Entschließungsanträgen an den Haushaltsausschuß 16602 B Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 16602 B Begrüßung der Präsidentin der Abgeordnetenkammer der italienischen Republik, Frau Professor Dr. Leonilde Iotti und einer Delegation 16662 C Aktuelle Stunde betr. Auswirkungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes auf die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, insbesondere der Frauen Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 16587 B Frau Verhülsdonk CDU/CSU 16588 C Frau Zeitler GRÜNE 16589 C Dr. Graf Lambsdorff FDP 16590 C Lutz SPD 16591 C Müller (Wadern) CDU/CSU 16592 D Schreiner SPD 16593 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 16594 D Frau Fuchs (Köln) SPD 16597 A Frau Männle CDU/CSU 16598 A Frau Dr. Segall FDP 16598 D Kolb CDU/CSU 16599 D Jagoda CDU/CSU 16601A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr:Ing. Kansy, Niegel, Dr. Daniels, Dörflinger, Link (Frankfurt), Linsmeier, Magin, Dr. Möller, Pesch, Frau Rönsch (Wiesbaden), Frau Roitzsch (Quickborn), Ruf, Zierer und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Grünbeck, Frau Dr. Segall, Gattermann, Beckmann, Dr. Haussmann, Dr. Feldmann, Dr. Graf Lambsdorff und der Fraktion der FDP „Neue Heimat" — Drucksache 10/5326, 10/5452 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Werner (Westerland), Dr. Müller (Bremen) und der Fraktion DIE GRÜNEN Sanierung der Neuen Heimat — Drucksache 10/5228 — Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 16603 A Müntefering SPD 16604 C Grünbeck FDP 16607 D Werner (Westerland) GRÜNE 16612A Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 16614A Schmitt (Wiesbaden) SPD 16617 C Niegel CDU/CSU 16619 D Dr. Zöpel, Minister des Landes NordrheinWestfalen 16622A, 16640B, 16643 B Dr. Rosenbauer, Staatssekretär des Freistaates Bayern 16627 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 16629 B Doss CDU/CSU 16630 C Dr. Sperling SPD 16632 B Ruf CDU/CSU 16635 D Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMBau . 16638 A, 16642 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/5025 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 10/5410 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5411 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Sechster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2 — Drucksachen 10/4617, 10/5410 — Frau Pack CDU/CSU 16657 B Frau Odendahl SPD 16659 A Neuhausen FDP 16661 A Frau Zeitler GRÜNE 16662 C Vogelsang SPD 16663 C Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 16665 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Postverwaltungsgesetzes — Drucksache 10/4491 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 10/5414 — 16667 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Hedrich, Feilcke, Graf von Waldburg-Zeil, Dr. Pinger, Repnik, Frau Fischer, Höffkes, Dr. Hüsch, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Kronenberg, Dr. Pohlmeier, Schreiber, Borchert, Herkenrath, Sauter (Epfendorf), von Hammerstein, Dr. Hornhues, Eigen, Dr. Hoffakker, Sauer (Salzgitter), Schwarz, Dr. Olderog, Jagoda, Engelsberger, Kalisch, Frau Roitzsch (Quickborn), Jung (Lörrach), Hornung, Müller (Wesseling), Dr. Jobst, Weiß, Schmitz (Baesweiler), Dr. Faltlhauser, Sauer (Stuttgart), Frau Männle, Ganz (St. Wendel), Austermann, Dr. Schroeder (Freiburg), Ruf und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Dr. Rumpf, Schäfer (Mainz), Dr. Feldmann, Ertl, Frau Seiler-Albring und der Fraktion der FDP Überwindung von Hunger und Not in Afrika — Drucksache 10/5488 — 16667 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufsbildungsförderungsgesetzes — Drucksache 10/5449 — 16667 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1986 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1986) — Drucksache 10/5450 — 16667 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 25. Oktober 1982 über den Beitritt der Republik Griechenland zum Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zum Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof in der Fassung des Übereinkommens über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland — Drucksache 10/5237 — 16667 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1987 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1987) — Drucksache 10/5406 — 16668A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1986 bei Kap. 30 05 Tit. 683 26 — Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Kernbrennstoffversorgung (einschließlich Urananreicherung) —— Drucksachen 10/4686, 10/5076 — Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 16668 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 III Beratung der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten Jahresbericht 1985 — Drucksache 10/5132 — 16669 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Frage, welche Verhandlungen mit ausländischen Staaten geführt worden sind, um die Gegenseitigkeit bei der Kostenübernahme für Dolmetscher und Übersetzer in der Arbeitsgerichtsbarkeit sicherzustellen — Drucksachen 10/966, 10/4986 — . . . 16669 B Beratung der Sammelübersicht 146 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/5385 — 16669 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Vollständige Abschaffung der chemischen Waffen — Drucksachen 10/2027, 10/4201 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Keine Modernisierung der chemischen Kampfstoffe der NATO — Drucksache 10/5378 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Borgmann, Lange, Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN Zustimmungsverweigerung zu neuen chemischen Waffen — Drucksache 10/5461 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Chemische Waffen — Drucksache 10/5464 — Lamers CDU/CSU 16669 D Bahr SPD 16672 C Ronneburger FDP 16676 A Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 16678 B Lange GRÜNE 16681 D Genscher, Bundesminister AA 16684 B Voigt (Frankfurt) SPD 16687 C Berger (Lahnstein) CDU/CSU 16689 B Dr. Scheer SPD 16690 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Borgmann, Frau Eid, Vogel (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Finanzierung der Apartheid in Südafrika und Namibia durch bundesdeutsche Banken — Drucksachen 10/3309, 10/5297 — Frau Eid GRÜNE 16692 C Dr. Hornhues CDU/CSU 16694 B Verheugen SPD 16695 D Dr. Solms FDP 16697 D Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 16699 B Frau Eid GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 16700 B Beratung des Berichts des Innenausschusses gemäß § 62 Abs. 2 der Geschäftsordnung zu dem von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die sofortige Stillegung von Atomanlagen in der Bundesrepublik Deutschland (Atomsperrgesetz) — Drucksachen 10/1913, 10/5459 — Schulte (Menden) GRÜNE 16700 C Dr. Laufs CDU/CSU 16702 C Reuter SPD 16705 B Dr. Hirsch FDP 16708 B Dr. Wernitz SPD (Erklärung nach § 30 GO) 16711 A Vizepräsident Westphal 16711C, 16702C, 16705A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen — Drucksache 10/1618 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 10/5453 — 16711 D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Ausbau der fernmeldetechnischen Infrastruktur (I) (Bestandsaufnahme und Digitalisierung) — Drucksachen 10/3334, 10/5144 — IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Ausbau der fernmeldetechnischen Infrastruktur (II) (Schmal- und breitbandige Fernmeldenetze und Endgerätemarkt) — Drucksachen 10/3335, 10/5145 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Ausbau der fernmeldetechnischen Infrastruktur (III) (Gesellschaftliche Auswirkungen) — Drucksachen 10/3336, 10/5146 — Frau Dann GRÜNE 16712C Pfeffermann CDU/CSU 16714A Paterna SPD 16716A Kohn FDP 16718A Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 16719C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die fünfzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Fünfzehntes Anpassungsgesetz-KOV) — Drucksache 10/5209 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/5493 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/5494 — Pöppl CDU/CSU 16721 D Kirschner SPD 16723 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 16723 D Bueb GRÜNE 16724 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 16725 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsausgleichs — Drucksache 10/5447 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung von Regelungen über den Versorgungsausgleich — Drucksache 10/5484 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 16728 B Stiegler SPD 16729A Buschbom CDU/CSU 16730 A Mann GRÜNE 16730 D Beckmann FDP 16731 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geschmacksmustergesetzes — Drucksache 10/5346 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 16732 D Stiegler SPD 16733 C Saurin CDU/CSU 16734 B Mann GRÜNE 16735A Beckmann FDP 16735 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes — Drucksache 10/5448 — Fragestunde — Drucksache 10/5456 vom 9. Mai 1986 — Geplante Steuersenkungsvolumen in der 11. Wahlperiode und 1992 MdlAnfr 78 09.05.86 Drs 10/5456 Poß SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16644 C ZusFr Poß SPD 16644 D ZusFr Dr. Apel SPD 16645 B ZusFr Dr. Spöri SPD 16645 B ZusFr Dr. Kübler SPD 16645 C ZusFr Huonker SPD 16645 D Absenkung der Steuerquote im Rahmen der geplanten Steuerreform in der 11. Wahlperiode MdlAnfr 79 09.05.86 Drs 10/5456 Poß SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16646 A ZusFr Poß SPD 16646 B ZusFr Dr. Apel SPD 16646 D ZusFr Dr. Spöri SPD 16647 A ZusFr Lennartz SPD 16647 B ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 16647 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 V ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 16647 D ZusFr Huonker SPD 16648 B ZusFr Dr. Kübler SPD 16648 C ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 16648 D Senkung des Körperschaftsteuersatzes MdlAnfr 83 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16649 A ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 16649 A ZusFr Huonker SPD 16649 C ZusFr Dr. Spöri SPD 16649 D ZusFr Dr. Apel SPD 16650 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16650 B ZusFr Poß SPD 16650 C ZusFr Dr. Kübler SPD 16650 D ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 16651A Splittingvorteil für Verheiratete bei der Linearisierung der Progressionszone MdlAnfr 84 09.05.86 Drs 10/5456 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16651 B ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . 16651 B ZusFr Dr. Apel SPD 16651 D ZusFr Huonker SPD 16652A ZusFr Dr. Spöri SPD 16652 B ZusFr Dr. Kübler SPD 16652 C ZusFr Oostergetelo SPD 16652 D Senkung des Körperschaftsteuersatzes MdlAnfr 86 09.05.86 Drs 10/5456 Lennartz SPD Antw.PStSekr Dr. Voss BMF 16653A ZusFr Lennartz SPD 16653 A ZusFr Huonker SPD 16653 B Aufrechterhaltung der Steuerfreiheit der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feier- tagsarbeit bei der geplanten Steuerreform MdlAnfr 87 09.05.86 Drs 10/5456 Lennartz SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16653 C ZusFr Lennartz SPD 16653 D ZusFr Poß SPD 16654 B ZusFr Dr. Spöri SPD 16654 B ZusFr Dr. Klejdzinski SPD 16654 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16654 D ZusFr Huonker SPD 16655A Sicherung der Arbeitsplätze bei der Kieler Werft HDW; Verschlechterung der Situation durch eine ausstehende Zahlung Perus aus einem Waffengeschäft MdlAnfr 90, 91 09.05.86 Drs 10/5456 Gansel SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 16655 B ZusFr Gansel SPD 16655 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 16655 D ZusFr Poß SPD 16656A Vizepräsident Westphal 16647 A Nächste Sitzung 16736 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 16737*A Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 16 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen (Linsmeier [CDU/CSU], Bernrath [SPD], Kohn [FDP], Rusche [GRÜNE]) . . . . 16737* B Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 16587 216. Sitzung Bonn, den 15. Mai 1986 Beginn: 8.00 Uhr
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    *) Die zu Protokoll gegebenen Reden werden im Stenographischen Bericht der 217. Sitzung als Anlage abgedruckt. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Dr. Adam-Schwaetzer 16. 5. Antretter * 15. 5. Dr. Barzel 16. 5. Böhm (Melsungen) * 16. 5. Büchler (Hof) 16. 5. Büchner (Speyer) * 15. 5. Catenhusen 16. 5. Dr. Corterier ** 16. 5. Dr. Ehrenberg 16. 5. Dr. Enders * 16. 5. Frau Fischer * 15. 5. Fischer (Bad Hersfeld) * 15. 5. Francke (Hamburg) ** 16. 5. Gattermann 16. 5. Handlos 15. 5. Dr. Klejdzinski * 16. 5. Frau Krone-Appuhn 16. 5. Dr.-Ing. Laermann 16. 5. Frau Dr. Lepsius 16. 5. Liedtke 16. 5. Dr. Müller * 15. 5. Müller (Düsseldorf) 16. 5. Müller (Schweinfurt) 16. 5. Reuschenbach 16. 5. Scharrenbroich 16. 5. Frau Schmidt (Nürnberg) 16. 5. Schröder (Hannover) 16. 5. Schröer (Mülheim) 16. 5. Schulte (Unna) 16. 5. Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 16. 5. Frau Simonis 16. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 15. 5. Voigt (Sonthofen) 16. 5. Vosen 15. 5. Dr. Wieczorek 16. 5. Zierer * 15. 5. *für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zu Punkt 16 der Tagesordnung (Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von Sendeanlagen) Linsmeier (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung des Mißbrauchs von SenAnlagen zum Stenographischen Bericht deanlagen vor. Ziel dieses Gesetzes ist, den Schutz der persönlichen Intim- und Geheimsphäre gegen die mißbräuchliche Verwendung von Sendeanlagen, insbesondere sogenannter Minispione, zu verstärken und den Fernmeldeverkehr vor unzulässigen Sendeanlagen, insbesondere vor dem Mißbrauch mit Funktelefonen - wie z. B. nicht genehmigte oder nicht genehmigungsfähige Autotelefone, schnurlose Telefone, usw. - zu schützen. Gleichzeitig soll aber auch durch entsprechende Ausnahmeregelungen die Vermeidung unbilliger Härten etwa für Erwerber von Amateurfunkanlagen, Bastler und Sammler von Funkanlagen und Besitzer im Ausland betriebener und dort erlaubter Funkanlagen sichergestellt werden. Uns ist es mit diesem Gesetzentwurf gelungen, die berechtigten Interessen aller von den Regelungen betroffenen Gruppen zu einem allseitig befriedigenden Gesamtergebnis zusammenzufassen. Daß ein solcher Interessenausgleich nicht so einfach war, zeigt allein schon die Tatsache, daß die ersten Anläufe für diese Regelung bis in das Jahr 1967 zurückreichen. Seitdem wurden immer wieder, insbesondere auch von der Bayerischen Staatsregierung, über den Bundesrat Versuche unternommen, diese Materie gesetzlich in den Griff zu bekommen. In den beiden letzten Legislaturperioden fielen diese Initiativen wegen des Fehlens der abschließenden Beratungen unter die Diskontinuität. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf, der ebenfalls auf einer Initiative der Bayerischen Staatsregierung beruht, hat in den Beratungen im Ausschuß für das Post- und Fernmeldewesen einige Änderungen erfahren, wobei insbesondere den berechtigten Wünschen der Amateurfunker und der CB-Funker voll Rechnung getragen wurde. Die jetzige Ergänzung des FAG geht davon aus, daß die Voraussetzung für den Erwerb oder den Besitz einer Sendeanlage die Vorlage einer Genehmigung zum Errichten und/oder Betreiben einer solchen Anlage nach dem FAG ist. Liegt eine solche nicht vor, so kann bei Vorliegen bestimmter Bedingungen eine Genehmigung zum Besitz nachträglich eingeholt werden. So ist z. B. der Besitz eines zu Sammlerzwecken erworbenen Amateur- oder nicht genehmigungsfähigen CB-Funkgerätes dann nicht strafbar, wenn dieses dem zuständigen Fernmeldeamt gemeldet und das Gerät durch Entfernen eines wesentlichen Bauteils sendeuntauglich gemacht ist. Ähnlich ist die Situation auch bei einem nicht zulassungsfähigen schnurlosen Telefon oder einem Funkgerät, das im Ausland zugelassen ist und dort z. B. in einer Ferienwohnung oder auf einem Boot benutzt wird. Solche Geräte können zur Sicherstellung vor Diebstahl vorübergehend im Bundesgebiet aufbewahrt werden. Demgegenüber werden die Herstellung und der Erwerb sowie das Errichten und/oder Betreiben von einer einen anderen Gegenstand vortäuschenden Sendeanlage grundsätzlich verboten. Auch die 16738* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 Herstellung solcher Geräte ist künftig nur bei Vorlegen einer Sondergenehmigung erlaubt, wobei gleichzeitig die entsprechende Werbung stark eingeschränkt wird. Die Einführung dieser neuen Vorschrift ist dringend erforderlich, um dem Mißbrauch mit getarnten Anlagen, wie z. B. mit sogenannten Minispionen, wirksam begegnen zu können. Denn diese als Gebrauchsgegenstände tarnungsfähigen Abhöranlagen, die meist nur für kurze Zeit in Betrieb genommen werden und sich schnell wieder in einen unverdächtigen Zustand zurückversetzen lassen, stellen eine ernste Gefahr für den grundrechtlich verankerten Anspruch auf Menschenwürde und Wahrung der Privatsphäre dar. Der Gesetzgeber ist deshalb gut beraten, mit geeigneten Maßnahmen zu der Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes der Bürger und zur Beibehaltung privater Freiräume beizutragen. Mit der Neuregelung soll ebenfalls der Situation bei sonstigen illegalen Sendeanlagen begegnet werden, die z. B. durch Mißbräuche sogenannter Funkhacker den Funktelefondienst der Deutschen Bundespost erheblich stören können, wobei diesen ihr strafrechtliches Tun nur schwer nachgewiesen werden kann. Die zunächst im Entwurf des Freistaates Bayern vorgesehene Erweiterung des § 201 StGB, die die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes durch Strafbarkeit auch der Weitergabe des abgehörten Wortes schützen sollte, ist nicht mehr Gegenstand des Gesetzes. Im Hinblick auf die vielfältigen mit einer Änderung des § 201 StGB verbundenen Fragen soll diese Materie einer gesonderten Gesetzesvorlage vorbehalten bleiben. So auch die mitberatenden Ausschüsse. Zusammenfassend stelle ich fest: Nach bald 20jährigen Bemühungen ist es uns jetzt gelungen, eine gesetzliche Regelung zu finden, die für die Zukunft die Herstellung, den Erwerb und das Betreiben von getarnten Sendeanlagen unterbindet und den Besitz sonstiger illegaler Sendeanlagen unter sehr liberalen Bedingungen und Übergangsfristen regelt. Ich bitte das Hohe Haus, dem Gesetz zuzustimmen. Bernrath (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Beseitigung von Auswüchsen in der Anwendung elektronischer Kleinstgeräte und die Verhinderung des Mißbrauchs kleinster Sendeanlagen. Kleinstsender und Minispione können gefährlich sein; mißbraucht sind sie alles andere als nützlich für das menschliche Zusammenleben. Sie können, wie die Erfahrung gezeigt hat, die Befindlichkeit der Menschen unangenehm berühren und nachhaltig stören. Ungeachtet allen Datenschutzes, auf den wir alle große Mühe verwenden, wissen wir nicht, wer was wo wann mithört, mitschneidet, aufzeichnet, weitergibt, speichert, gegen uns verwendet, ohne daß wir das wissen oder nur ahnen. Darum ist es richtig, auch in dieser Hinsicht die Persönlichkeit des Menschen zu schützen und den Mißbrauch fernmeldetechnischen Geräts — Sendeanlagen — zu verhindern. Zu diesem Zweck werden im Fernmeldeanlagengesetz das Errichten und das Betreiben von der Genehmigung abhängig gemacht. Das Überlassen wird nur an Befugte, an zur Errichtung und zum Betreiben Befugte, gestattet. Die Werbung für diese Technik wird beschränkt. Herstellung, Vertrieb und Einfuhr bestimmter Sendeanlagen werden verboten. In der Zielsetzung stimmen wir mit der Koalition überein. Wir hätten es allerdings für besser gehalten, wenn sich eine erneute Ausweitung des FAG hätte vermeiden lassen. Die Regelungen gegen den Mißbrauch von Sendeanlagen hätten in ein selbständiges Gesetz gehört. Aber wir stimmen dem Gesetz nicht zuletzt deshalb zu, weil wir erstens gemeinschaftlich darauf drängen, die Strafvorschriften — § 201 StGB — gegen die Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes schnell anzupassen, weil zweitens den Anliegen der Amateurfunker im § 5 a Rechnung getragen wurde — das Gesetz über den Amateurfunk bleibt als Lex specialis unberührt — und weil drittens die Zuständigkeiten für Ausnahmeregelungen — § 5 e — im Bericht des Innenausschusses zur Vermeidung von Mißverständnissen erläutert worden sind. Kohn (FDP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz, das heute verabschiedet werden soll, hat eine lange Vorgeschichte. Bereits in der Großen Koalition gab es einen gemeinsamen Antrag der CDU/CSU und der SPD, der sich gegen die mißbräuchliche Verwendung von Abhörgeräten richtete. Dieser Anlauf scheiterte ebenso wie spätere Versuche in der 8. und der 9. Legislaturperiode. Dies macht deutlich, daß es sich hier um eine nicht unproblematische Gesetzesmaterie handelt. Die Zielrichtung des Gesetzes, die Bekämpfung der zunehmenden Mißbräuche durch unbefugte Verwendung von Minispionen, steht außer Streit. Aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten stellen Minispione eine erhebliche Gefahr dar, die Intimsphäre jedes einzelnen Bürgers ist hierdurch bedroht. Dies gilt erst recht, wenn derartige Geräte getarnt sind und damit für das heimliche Abhören von Gesprächen anderer besonders leicht eingesetzt werden können. Erst jetzt ist aber eine gesetzliche Regelung gefunden worden, die diesem Ziel weitgehend gerecht wird, die andererseits aber sicherstellt, daß die technische und wirtschaftliche Entwicklung nicht unangemessen behindert wird. Die FDP stimmt diesem Gesetz zu — allerdings ohne Freudentänze. Uns wäre es sicherlich lieber gewesen, wenn uns diese Novelle erspart geblieben wäre. Sie ist unbestreitbar ein Stück mehr Reglementierung, mehr Bürokratisierung, weniger Freiheit. Es gibt nicht wenige Bürger, die gegen dieses Gesetz Sturm laufen; denn: immer dann, wenn Mißstände bekämpft werden, sind auch nicht mißbräuchliche Formen der Nutzung mit betroffen. Dies ist hier nicht anders. Wir mußten uns aber der Erkenntnis beugen, daß auf schärfere Vorschriften gegen Minispione nicht länger verzichtet werden Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 16739* kann. Das Gesetz in der Form, wie es jetzt vom Ausschuß vorgelegt worden ist, beschränkt sich auf die wirklich notwendigen Eingriffe. Die Freiheitssphäre des einzelnen wird zwar eingeschränkt, aber nicht über das notwendige Maß hinaus; das Fernmeldemonopol der Post wird nicht ausgeweitet — auch dies war ein Punkt, der uns mit Sorge erfüllt hat —, und eine vernünftige wirtschaftliche Nutzung von Sendeanlagen bleibt so weit wie möglich gewährleistet. Wir hoffen deshalb, daß auch die vielen Amateurfunker, die dieses Gesetz abgelehnt haben, Verständnis für die Novellierung und die notwendigen gesetzlichen Eingriffe aufbringen werden. Rusche (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die GRÜNEN sind in den Punkten, in denen das neue Gesetz die Privatsphäre besser als bisher vor Lauschangriffen schützt, in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Entwurf. Die Lauschangriffe wurden bisher durch die leichte Zugänglichkeit von Kleinstsendern, sogenannten Wanzen, aller Art erleichtert. Wir unterstützen selbstverständlich auch, daß die Gefährdungen für zum Teil lebenswichtige Funkdienste, z. B. Luftverkehr, bekämpft werden sollen. Diese können von Kleinstsendeanlagen ausgehen, vor allem wenn sie unsachgemäß betrieben werden. Gleichzeitig allerdings treten die GRÜNEN für einen umfassenden Schutz der Privatsphäre ein und nicht für einen, der von den sogenannten Sicherheitsbehörden nach Belieben durchlöchert werden kann. Genau diese Möglichkeit aber eröffnet der Entwurf, wenn er in § 5 e Abs. 2 den Behörden in einer weitherzigen Generalklausel die Möglichkeit eröffnet, Ausnahmen zum Verbot der Minispione zuzulassen. Das „öffentliche Interesse", und das Verständnis „öffentlicher Sicherheit", das dabei zugrunde gelegt wird, wird uns derzeit auch in den Entwürfen der sogenannten Sicherheitsgesetze drastisch vor Augen geführt. Für die Lauschangriffe und Spitzeleien der zahllosen kleinen Großen Brüder läßt der Entwurf eine Hintertür in der Breite eines Scheunentors. Damit nicht genug. Der Entwurf unternimmt es dann auch noch, den ohnehin teilweise viel zu weitgehenden Strafvorschriften des Fernmeldeanlagengesetzes noch weitere hinzuzufügen. Mit diesem werden beileibe nicht nur diejenigen getroffen werden, die mit dem Vertrieb elektronischer Abhöreinrichtungen ihre dunklen Geschäfte machen, nein, auch Bürgerinnen und Bürger sollen mit Strafe bedroht werden, die irgendeine nicht zugelassene, gleichwohl aber im Handel erhältliche Sendeanlage bloß besitzen. Hier ist plötzlich nicht mehr von der Beschränkung auf Minispione die Rede. Man muß sich das einmal vorstellen: Nach dem jetzt vorgelegten Entwurf kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden, wer fahrlässig eine solche nicht erlaubte Sendeanlage besitzt. Das trifft auch jenen, der sich im guten Glauben ein hierzulande nicht zugelassenes, aber durchaus erhältliches Autofunkgerät zugelegt hat. Wir sind gegen eine solch völlig überzogene Ausdehnung von Strafvorschriften. Wir wollen die Straftatbestände auf das Wesentliche reduzieren, nämlich auf den Geheimnisbruch und die absichtliche Störung öffentlichen Zwecken dienender Funkanlagen. Alle übrigen Strafvorschriften können zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft werden oder völlig entfallen. Sie dienten ohnehin zum Teil nur dazu, Pflichten, die sich aus dem Fernmeldeanlagengesetz ergeben und deren Erfüllung mit Verwaltungsmitteln durchgesetzt werden kann, noch zusätzlich mit Strafandrohung zu verschärfen. Wir glauben, daß es auch im sogenannten Nebenstrafrecht angebracht ist, seit über 50 Jahren mitgeschleppte, viel zu weitgehende Strafvorschriften kritisch zu überprüfen und sie dort, wo sie entbehrlich sind, abzuschaffen. Aus den gleichen Überlegungen wehren wir uns gegen die durch den jetzt vorgelegten Entwurf ermöglichte Kriminalisierung von Verhaltensweisen, die für sich völlig unschädlich sind. Die Strafbarkeit wird weit in das Vorfeld denkbarer Schäden verlegt. Das Risiko für die nach dem Entwurf ja komplizierter werdende Rechtslage wird in unverantwortlicher Weise den Bürgerinnen und Bürgern aufgebürdet. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie daher bitten, den Gesetzentwurf mit uns abzulehnen.
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    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Eine letzte Zusatzfrage, Herr Gansel.


Rede von Norbert Gansel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
An welcher Stelle und in welcher Form wird die Bundesregierung Abgeordnete darüber informieren, ob diese Geschäfte von Unternehmen, die im Bundeseigentum stehen, mit Waren, die einer besonderen Kontrolle, nämlich nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, unterliegen, mit dem üblichen geschäftlichen Ergebnis oder mit Millionenverlusten wie in diesem Fall, wo es einen Verlust von 64 Millionen DM gegeben haben soll, abgeschlossen worden sind? Wo, verdammt noch mal, wird uns diese Bundesregierung informieren?
Dr. Voss, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gansel, die Bundesregierung ist in ihrer Informationspolitik an gesetzliche Regelungen gehalten. Sie können von der Bundesregierung nicht verlangen, daß sie diese gesetzlichen Regelungen und Vorschriften verletzt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Fragestunde. Die Fragen, die nicht aufgerufen werden konnten, werden entsprechend der Geschäftsordnung schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
    Die Fragen 92 und 93 des Abg. Urbaniak und 114 des Abg. Stutzer sind von den Fragestellern zurückgezogen worden.
    Wir kommen nun entsprechend der Vereinbarung vor der Pause zu Tagesordnungspunkt 4:
    a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

    (10. BAföGÄndG)

    — Drucksache 10/5025 —
    aa) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (19. Ausschuß)

    — Drucksache 10/5410 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Graf von Waldburg-Zeil Frau Odendahl
    Neuhausen
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag. den 15. Mai 1986 16657
    Vizepräsident Westphal
    bb) Bericht des Haushaltsausschusses

    (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung

    — Drucksache 10/5411 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Dr. Rose Dr. Diederich (Berlin) Dr. Müller (Bremen)

    (Erste Beratung 199. Sitzung)

    b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (19. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Sechster Bericht nach § 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zur Überprüfung der Bedarfssätze, Freibeträge sowie Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach § 21 Abs. 2
    — Drucksachen 10/4617, 10/5410 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Graf von Waldburg-Zeil Frau Odendahl
    Neuhausen
    Zu Tagesordnungspunkt 4 a liegen ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN auf Drucksache 10/5462 sowie ein Entschließungs- und ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD auf den Drucksachen 10/5480 und 10/5481 vor.
    Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat sind für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. -- Dazu höre ich keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
    Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Frau Pack.
    Frau 'Pack (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich die erste Rednerin bin, möchte ich eingangs gerne schon dem widersprechen, was hier sicherlich nachher vehement wiederholt werden wird, nämlich dem Vorwurf, wonach diese Bundesregierung für den Rückgang der Quote der durch BAföG geförderten Studenten verantwortlich sei. Dies trifft nicht zu! Der Rückgang ist das Ergebnis sozialliberaler Regierungspolitik, insbesondere hervorgerufen durch die siebte BAföG-Änderungsnovelle und das 2. Haushaltsstrukturgesetz, die beide im Jahre 1981 verabschiedet wurden.
    Unter der SPD-Regierung wurden beim BAföG u. a. folgende drastische Verschlechterungen beschlossen: erstens Eingrenzung der Förderung einer weiteren Ausbildung, wenn man bereits einen berufsqualifizierenden Abschluß erreicht hat, zweitens Wegfall der rückwirkenden Leistung von Ausbildungsförderung, drittens die Änderung des Einkommensbegriffs, viertens die Senkung der prozentualen Sozialpauschale, fünftens die Begrenzung des Freibetrages für Kinder und sechstens die Minderung der Freibeträge bei elternunabhängiger Förderung.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, die siebte BAföG-Änderungsnovelle ist Ursache des Rückgangs der Quote der Geförderten. Hinzu kommt das von Ihnen 1981 verabschiedete 2. Haushaltsstrukturgesetz, das seit dem Herbst 1983 wirksam geworden ist und das die negativen Einflüsse noch potenzierte. Hierzu zählen insbesondere, daß erstens, wenn beide Elternteile über ein Einkommen verfügen, eine Senkung des zusätzlichen Freibetrages durchgeführt worden ist, daß zweitens die Leistungen für Fahrtkosten, für Studienfahrten, Lern- und Arbeitsmittel wegfallen und daß drittens — das ist das Wesentliche - keinerlei Erhöhung der für 1982 fälligen Freibeträge und Bedarfssätze durchgeführt wurde. Das heißt, es entstanden Realeinbußen bei den Zuwendungen für Schüler und Studenten. Erst durch die von uns vorgenommene Umstellung der Studentenförderung auf Darlehen ist uns die Option eröffnet worden, 1984, 1985 und auch in diesem Jahr mit der zehnten BAföG-Änderungsnovelle reale Verbesserungen durchzuführen und den Trend der Verschlechterung der Zuweisungen zu stoppen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir haben nicht wie Sie von der SPD den Studenten salamitaktikähnlich von Mal zu Mal das BAföG gekürzt. Vielmehr ist es durch die erfolgte Umstellung auf Darlehen und dem damit geleisteten Konsolidierungsbeitrag möglich geworden, Verbesserungen überhaupt erst in Angriff zu nehmen.
    So darf ich daran erinnern, daß wir erstens die Bedarfssätze und Freibeträge von Elterneinkommen zum 1. August 1984 um durchschnittlich 4 % und die Freibeträge zum Herbst 1985 um durchschnittlich 2 % angehoben haben; daß wir zweitens die Härten und Unstimmigkeiten, die durch das Haushaltsbegleitgesetz von 1983 und die neunte BAföG-Änderungsnovelle entstanden sind, gemildert haben. Ich darf daran erinnern, daß wir die Zahlung von BAföG an Schüler für den Monat August eingeführt haben; daß wir die Ausweitung der Übergangsregelung für die Grundwehr- und Zivildienstleistenden eingeführt haben; daß wir die Einbeziehung von Auszubildenden, die ein Kind im eigenen Haushalt betreuen, in die BAföG-Leistungen bewirkt haben.
    In dem uns heute vorliegenden Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist neben der Förderung des außereuropäischen Studiums und der Auslandspraktika eine Anhebung der Bedarfssätze um durchschnittlich 3 % und der Freibeträge um durchschnittlich 2 % zum Herbst 1986 und zum Herbst 1987 vorgesehen. So ist die Lage: Wir haben durch Konsolidierung und antiinflationäre Politik den finanziellen Spielraum geschaffen, der notwendig war, um überhaupt sozialpolitische Verbesserungen durchzuführen.
    Auf Grund dieser Zielbestimmung und der Ergebnisse der öffentlichen Anhörung, die wir zur BAföGNovelle durchgeführt haben, haben wir aber wei-
    16658 Deutscher Bundestag — l0. Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986
    Frau Pack
    tere notwendige Verbesserungen durchgesetzt. Erstens. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen ist die von vielen behinderten Studenten und Studentinnen in Anspruch genommene Möglichkeit einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 dergestalt verbessert worden, daß einem behinderten Studenten auf Antrag das über die Förderungshöchstdauer hinaus gezahlte Darlehen erlassen wird.
    Zweitens. Ausländische Schüler und Studenten, deren Eltern in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, bekommen über den bereits begonnenen Ausbildungsabschnitt hinaus BAföG. Damit ist eine wesentliche Härte für die ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger der zweiten Generation beseitigt worden.
    Drittens. Ebenfalls auf Antrag der Koalitionsfraktionen ist dafür Sorge getragen worden, daß verheiratete Auszubildende mit denjenigen gleichgestellt werden, die mit einem Kind zusammenleben, auch wenn von der Wohnung der Eltern aus eine geeignete Ausbildungsstätte erreichbar wäre.
    Die Koalitionsfraktionen haben sich dann auch mit der Frage beschäftigt, ob bei fehlender ElternKind-Beziehung eine auswärtige Unterbringung ermöglicht werden soll. Anlaß hierfür war eine Beschlußfassung des Bayerischen Landtags. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP fordern die Bundesregierung auf, zunächst eingehend zu prüfen, ob diesem Anliegen Bayerns durch eine Änderung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften Rechnung getragen werden kann. Falls das aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wird die Bundesregierung gebeten, dieses Anliegen im Rahmen der elften BAföG-Änderungsnovelle aufzunehmen.
    Nicht alles, was wünschenswert wäre, kann in dieser Novelle durchgeführt werden. So weisen wir heute bereits darauf hin, daß in der nächsten Legislaturperiode durch die elfte BAföG-Änderungsnovelle in weiteren Bereichen Verbesserungen durchgesetzt werden müssen. Erstens. Aus der öffentlichen Anhörung zur zehnten BAföG-Änderungsnovelle ist deutlich hervorgegangen, daß das staatliche Transfersystem auf der einen und das Steuerrecht auf der anderen Seite viele Familien in ein sogenanntes „Mittelstandsloch" fallen läßt. Der Präsident des Deutschen Studentenwerks Professor Folz hat in der Anhörung deutlich gemacht, daß Familien, die zwischen 40 000 und 50 000 DM brutto verdienen, einerseits kaum in der Lage sind, das Studium ihrer Kinder zu finanzieren, und andererseits, selbst wenn es ihnen gelänge, eine Steigerung des jährlichen Einkommens um 10 000 DM zu erzielen, von diesem Betrag nur noch 1 000 DM verblieben, weil nämlich gleichzeitig Sozialleistungen wegfallen und die Steuerprogression zugreift. Hier kann eine Erhöhung der Ausbildungsleistungen allein nicht helfen. Doch im Verbund mit einer gezielten deutlichen Steuerentlastung für Familien mit Kindern, die soziologisch zur unteren Mittelschicht gerechnet werden, können die enormen finanziellen Belastungen für die Ausbildung ihrer Kinder gemildert werden. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, die wirtschaftliche
    Situation der Familien detailliert zu analysieren, Modellrechnungen zur Entlastung durch steuerliche Maßnahmen vorzunehmen und dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis dieser Untersuchung bis zum 31. Mai 1987 zu berichten und einen Lösungsvorschlag vorzulegen.
    Zweitens. Von allen Seiten wurde in der öffentlichen Anhörung auch das Problem des Auseinanderklaffens der Förderungshöchstdauer und der tatsächlichen Studiendauer vor Augen geführt. Wir können uns nicht mit dem Hinweis auf die ausbleibende Studienreform mit dem Ziel der Verkürzung der Studienzeiten berufen, wenn es gilt, die Examenszeit, die in fast allen Fällen außerhalb der Förderungshöchstdauer liegt, in die Förderung mit einzubeziehen. Hier müssen wir differenzierte Lösungen anstreben, die eine flexible Neuordnung der Förderungshöchstdauer zum Ziele haben.
    Des weiteren fordern wir die Bundesregierung auf, bei der nächsten Novelle Lösungen für die Förderung von Postgraduierten-Studiengängen zu entwickeln.
    Hinsichtlich der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung sollten die Auswirkungen einer zeitlichen Begrenzung der Verpflichtung zur Gewährung von Ausbildungsunterhalt auf das vollendete 27. Lebensjahr des Unterhaltsberechtigten mit einer großzügigen Ausnahmeregelung untersucht und dargestellt werden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, wir haben es nicht nötig, uns hinsichtlich der erreichten Steigerungen beim BAföG sozialpolitisches Fehlverhalten vorwerfen zu lassen. Dies ist zuerst einmal an Ihre eigene Adresse zu richten. Ich habe bereits aufgelistet, was durch die siebte BAföG-Änderungsnovelle und das 2. Haushaltsstrukturgesetz unter einem SPD-Kanzler für Schüler und Studenten vorgenommen worden ist. Auch Ihr neuer Kanzlerkandidat, der ja in Nordrhein-Westfalen regieren muß, und demzufolge dort ablesbar ist, wie er das macht, hat den Haushaltsansatz für die Ausbildungsförderung von Schülern von 360 Millionen DM um 50 % auf heute 133 Millionen DM reduziert.

    (Kuhlwein [SPD]: Dafür bezahlt er Sonderprogramme für Ausbildungsplätze!)

    Wenn schon das böse Wort vom BAföG-Kahlschlag immer von Ihnen in den Mund genommen wird, dann trifft dies zuallererst auf die sozialdemokratische Landesregierung in Düsseldorf zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Abschließend möchte ich nochmals betonen, daß wir mit der heute vorgelegten zehnten Novelle zum BAföG wieder eine Erhöhung durchgesetzt haben, die dritte Erhöhung in den vier Jahren, seit wir regieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Durch die Koalitionsfraktionen sind weitere Verbesserungen vorgenommen worden, die wichtig waren und die in der Anhörung gefordert wurden. Wir erwarten, daß mit der elften Novelle im Jahre 1987
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 216. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Mai 1986 16659
    Frau Pack
    auch die von mir vorhin genannten Probleme noch gelöst werden.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)