Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich habe den Eindruck, daß an der Informationspolitik Kritik geübt wird, weil es nicht die Informationen sind, die Sie haben möchten. Von daher wird diese massive Kampagne eröffnet.
Ich muß hier sagen, daß für die Bereiche, in denen die Strahlenschutzkommission auf Richtwerte verzichtet hat, gerade beim Fleisch, die hessische Entscheidung auch von den Gesundheitsministern der übrigen Länder, ob nun A- oder B-Länder, nicht nachvollzogen werden konnte, so daß man nicht sagen kann, einer handele verantwortlich und alle anderen prüften nicht, setzten nicht entsprechende Empfehlungen. Ich glaube, daß in diesen Tagen nicht ein Zuwenig, sondern ein Zuviel an zu verwirrenden Empfehlungen gegeben worden ist.
In diesem Zusammenhang sage ich auch noch einmal: Es geht nicht an, daß wir plötzlich beim Bund Erwartungen, Anforderungen formulieren, die eindeutig Ländersache sind. Was hier auf Bundesebene zu geschehen hatte, ist geschehen.
— Es ist nicht Ländersache, die Grenzwerte festzulegen. Das liegt beim Bund. Wenn wir nicht zur Einheitlichkeit zurückkehren, muß der Bund beim nächstenmal Verordnungen erlassen. Dann können wir vielleicht den Sprachenwirrwarr verhindern.
Ich möchte in diesem Zusammenhang außerdem Stellung nehmen zu dem Vorwurf, das Krebsrisiko würde überhaupt nicht in Betracht gezogen. Die Strahlenschutzkommission in der Bundesrepublik hätte wie die anderen EG-Länder auf der Grundlage der Störfallverordnung händeln können. Dann wäre in fast keinem Bereich überhaupt eine Grenzwertfestlegung notwendig gewesen, vielleicht beim Blattgemüse. Da sie aber vom Grundsatz „größtmöglicher Gesundheitsschutz" ausgegangen ist, hat sie entsprechende Werte festgelegt. Hier gilt es nicht zu kritisieren, sondern diesen Akt als einen verantwortlichen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes anzuerkennen und dies auch mit Dank zu versehen.
Alle vorbeugenden Maßnahmen waren darauf gerichtet, das Risiko an Spätwirkungen, d. h. gerade auch die mögliche Krebsentstehung, so gering wie möglich zu halten. Die Strahlenschutzkommission hat sich gerade in diesem Punkt ihre Stellungnahme nicht leicht gemacht. Angesichts der Zahlen, die ich hier eben gehört habe, möchte ich sowohl Frau Hönes wie auch Frau Wagner sagen: Sie wissen genau, daß wir über keine einzige epidemiologische Studie, einfacher ausgedrückt, über keine einzige klinische Untersuchung verfügen, mit der wir das nachweisen können, was Sie an Hand rein rechnerischer Beispiele hier verbreiten. Ich halte das für unverantwortlich.
Wissenschaftler, die sich über viele Jahre mehr oder weniger ausschließlich mit der Frage der Krebsentstehung befassen, können bis heute für bestimmte Bereiche keine gesicherten Aussagen machen.
Wir wissen durch Untersuchungen, daß bei hohen Dosen strahlenbedingter Krebs auftritt. Ich halte es von daher für unverantwortlich, daß Sie die Menschen mit diesen unabgewogenen Annahmen, den rechnerischen Beispielen, — —
— Dies sind nicht Erfahrungswerte. Ich möchte für die Bevölkerung sagen, daß die durchschnittliche Strahlenbelastung der letzten 14 Tage
für die Kinder bei einem halben Rem gelegen hat.