Rede von
Dr.
Manfred
Wörner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege, die Unterstellung einer Gewissensbeugung, die Sie hier vorgenommen haben, weise ich zurück,
und zwar nicht etwa nur auf die Meinung der Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsfraktionen, sondern vor allem auch auf eine klare und eindeutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestützt, die ich Ihnen zur Lektüre dringend empfehle.
Dort ist ausdrücklich bestätigt, daß die Verlängerung des Zivildienstes als Probe auf das Gewissen ein legitimes Mittel ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Klageantrag deswegen nicht stattgegeben, sondern unser Gesetz rundum und vollständig bestätigt.