Rede von
Konrad
Gilges
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich wollte eigentlich zu dem ersten Punkt des Kabinettsbeschlusses eine Frage stellen, Herr Präsident, und zwar zu der KDV-Geschichte von Bundesminister Wörner; aber wenn der Bundesminister Blüm diese auch beantworten will, stelle ich trotzdem meine Frage.
Sie haben unter Punkt 1 des Kabinettsbeschlusses beschlossen, das Zeitgesetz über die Kriegsdienstverweigerung auf das Jahr 1990 zu verlängern. Das bedeutet im konkreten, daß die Automatik eintritt. Das bedeutet weiter, daß der Zivildienst von 20 Monaten auf 24 Monate verlängert wird. In der Auseinandersetzung über dieses Zeitgesetz ist von den betroffenen Organisationen, Verbänden, von den Zivildienstleistenden, von den Kriegsdienstverweigerern und von der Opposition damals zum Ausdruck gebracht worden, daß sie in der Verlängerung des Zivildienstes die Gefahr sähen, daß er zunehmend als Abschreckung und Strafe gedacht sei, damit der Betroffene Art. 4 Abs. 3 GG nicht in Anspruch nimmt.
Hat die Bundesregierung darüber diskutiert, daß hier eine Gewissensbeugung stattfindet, indem man auf den, der den Kriegsdienst nach Art. 4 Abs. 3 GG verweigern will, zunehmend Druck dadurch ausübt, daß man den Zivildienst unerhörterweise auf zwei Jahre — auf zwei Jahre! — erweitert, wofür es überhaupt keine Notwendigkeit gibt? Selbst in der Bundesregierung war diese Automatik umstritten. Sie haben zwar zurückgewiesen, daß die FDP umgefallen ist, aber wir sind der Meinung, daß auch 23 Monate nur eine kosmetische Angelegenheit und keine grundlegende politische Veränderung gewesen wären.
Kurzum, die Frage lautet: Wie begründen Sie die Gewissensbeugung, die hier in Ihrem Gesetz angelegt ist?