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ID1015101500

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    Plenarprotokoll 10/151 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 151. Sitzung Bonn, Dienstag, den 3. September 1985 Inhalt: Nachruf auf die Abg. Dr. Marx und Polkehn 11285B, 11285 D Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Frau Dr. Neumeister, Engelsberger, Bundesminister Dr. Zimmermann, Vogelsang und Dr. Hupka 11285A, B Eintritt des Abg. Schultz (Wörrstadt) in den Deutschen Bundestag 11286 B Eintritt des Abg. Eickmeyer in den Deutschen Bundestag 11286 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Entlassung des Bundesministers des Innern — Drucksache 10/3762 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Entlassung des Bundesministers des Innern — Drucksache 10/3596 — Dr. Vogel SPD 11286 C Dr. Miltner CDU/CSU 11290 D Ströbele GRÜNE 11294A Dr. Hirsch FDP 11295 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 11298C Dr. Kohl, Bundeskanzler 11301 D Dr. Penner SPD 11303C Dr. Dregger CDU/CSU 11307A Mann GRÜNE 11310D Namentliche Abstimmungen . . 11312B, 11314 B Nächste Sitzung 11316 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 11317*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 3. September 1985 11285 151. Sitzung Bonn, den 3. September 1985 Beginn: 14.01 Uhr
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    Berichtigung 146. Sitzung, Seite 10777 A: In den Zeilen 3 und 4 ist statt „Dr. Möller (GRÜNE)" „Dr. Möller (CDU/CSU)" zu lesen. Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 6. 9. Böhm (Melsungen) * 5. 9. Büchner (Speyer) * 5. 9. Frau Eid 5. 9. Dr. Enders * 5. 9. Frau Fischer ** 6. 9. Frau Geiger ** 6. 9. Götzer 6. 9. Heyenn * 5. 9. Dr. Holtz ** 6. 9. Frau Krone-Appuhn 6. 9. Dr. Kübler 4. 9. Frau Dr. Lepsius ** 6. 9. Dr. Müller * 4. 9. Dr.-Ing. Oldenstädt 6. 9. Pfuhl 6. 9. Dr. Schierholz 6. 9. Schily 3. 9. Dr. Sperling 6. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 6. 9. Dr. Stercken ** 6. 9. Frau Dr. Timm ** 6. 9. Dr. Unland * 5. 9. Verheugen 6. 9. Frau Dr. Wex 6. 9. Wischnewski 3. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an der 74. Jahreskonferenz der Interparlamentarischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ströbele, Ihre Rede hat in mir geradezu nostalgische Erinne-



    Dr. Hirsch
    rungen an den Altkollegen Joschka Fischer erweckt. Das muß ich Ihnen sagen.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)

    Da sind wir doch andere Kaliber gewohnt gewesen.
    Sie haben unter vielen anderen die sehr merkwürdige Bemerkung gemacht, daß Sie Verständnis für Spione und Doppelspione hätten. Ich glaube, es gibt keinen besseren Beleg für die Richtigkeit einer Entscheidung dieses Hauses, die mir persönlich innere Zweifel erweckt hatte, der Entscheidung, die Beteiligung an der Parlamentarischen Kontrollkommission nicht einem Proporz zu überlassen, sondern sie zum Gegenstand einer Persönlichkeitswahl dieses Hauses zu machen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD — Zurufe von den GRÜNEN)

    Die Fraktion der Freien Demokraten wird — —

    (Horacek [GRÜNE]: Hatten Sie kein Verständnis für die eigenen Spione in der DDR? — Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

    — Verehrte Kollegen, ich werde gleich auf Ihre Frage zurückkommen.

    (Zurufe von den GRÜNEN)

    Die Fraktion der Freien Demokraten wird den Antrag der Opposition nicht unterstützen. Jeder Minister trägt eine politische und parlamentarische Verantwortung. Der uns bekannte Sachverhalt zwingt aber nicht zum Rücktritt oder zur Entlassung des Ministers.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Herr Hirsch, glauben Sie das wirklich?)

    — Ja, Sie werden das gleich noch hören.
    Es ist unstreitig, daß sich der Fall Tiedge als außerordentlich schwerer Fall des Landesverrates darstellt. Es ist der bisher schwerwiegendste Vorgang dieser Art, der die Tätigkeit der Spionageabwehr über Jahre nachhaltig beeinträchtigt. Es ist auch offensichtlich, daß der Fall Tiedge mit Problemen des Schutzes der Privatsphäre, gemeinhin Datenschutz genannt, nichts zu tun hat. Der Beamte war von seinem Dienstvorgesetzten als Sicherheitsrisiko erkannt und ist gleichwohl vom Behördenchef auf seinem Platz belassen worden. Soweit der Innenminister mit Rücksicht auf die anderen Fälle die Sicherheitsrichtlinien verändern will
    — Kollege Miltner hat das soeben angekündigt —, also das Verfahren der Prüfung von Personen, die wegen ihrer besonderen Vertrauenswürdigkeit in sicherheitsrelevanten Stellen tätig sind oder in sie berufen werden sollen, kann der Minister selbstverständlich auf die Vorlagen seines Amtsvorgängers Baum unverändert zurückgreifen. Aber ohne persönliches Vertrauen helfen auch noch so schöne Richtlinien nichts. Auch wäre es nicht vertretbar, wenn wir jeden Deutschen nur deswegen zum erhöhten Sicherheitsrisiko stempeln würden, weil er
    das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik irgendwann verlassen hat.

    (Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

    Es ist jedenfalls völlig unstreitig, daß die Sicherheitsüberprüfungen um so strenger sein müssen, je sicherheitsrelevanter die Tätigkeit eines Mitarbeiters ist. Die Art der beabsichtigten Verwendung ist der entscheidende Maßstab, wie weit und wie intensiv in der Vergangenheit und in der Umgebung eines Mitarbeiters mit seinem Einverständnis geprüft werden muß.
    Der Fall Tiedge weist andere Besonderheiten auf. Da ist die Frage, wie erreicht werden kann, daß für die Behörde — nämlich für das Verfassungsschutzamt — hochqualifizierte und in jeder Weise geeignete Mitarbeiter gewonnen werden können. Das ist nicht etwa nur eine Frage der Besoldungsgruppe, sondern das ist eine Frage der Würdigung der Tätigkeit dieses Dienstes.
    Darum sage ich: Wir halten die Tätigkeit des Verfassungsschutzes für notwendig. Es gibt auch keinen Staat in der Welt, der seine Dienste so strengen parlamentarischen und gesetzlichen Kontrollen unterwirft wie die Bundesrepublik.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Das wird so bleiben. Darum müssen wir uns um das Ansehen dieser Beamten auch dadurch bemühen, daß wir ihre Arbeit zutreffend würdigen, und zwar auch über die Parteigrenzen hinweg.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wenn die Tätigkeit des Verfassungsschutzes unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten zu kritisieren wäre, Herr Kollege Vogel, dann läge die Verantwortung dafür hier in diesem Parlament.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Ich halte es darum nicht für sehr sinnvoll, daß Sie von der Überprüfung oder der Nachforschung in bezug auf ich weiß nicht wie viele tausend Personen — kleine Leute — reden, ohne gleichzeitig hier in parlamentarischer Verantwortung vorzutragen, welche Konsequenzen Sie daraus gezogen haben und ziehen wollen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Es erfüllt uns auch mit zunehmender Sorge, daß die Beamten dieser Dienste bis in nachgeordnete Funktionen hinein in Diskussionen danach gegliedert werden, zu welcher Partei sie gehören und ob sie in irgendeinen Proporz passen.

    (Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU)

    Die Arbeit dieser Dienste ist keine parteipolitische Funktion,

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)




    Dr. Hirsch
    und es wäre verheerend, wenn ihre Tätigkeit und ihre Kontrolle durch die Bildung politischer Seilschaften beeinträchtigt werden würden.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wenn also darauf abgehoben wird, daß es ganz unwahrscheinlich sei, daß Herr Rombach keine Informationen weitergegeben habe, dann kann man diese Frage auch auf andere Mitarbeiter des Dienstes beziehen. Wir sollten bei beiden nicht davon ausgehen, solange uns konkrete Fakten nicht zur Verfügung stehen.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wir müssen die Arbeit dieser Beamten sachgerecht würdigen. Darum ist es auch unverständlich, warum der bayerische Ministerpräsident Strauß, unter dessen Verantwortung ebenfalls ein Verfassungsschutz arbeitet, ausgerechnet in der Deutschen Demokratischen Republik mitteilt, daß 90 % der Ergebnisse dieser Dienste unbrauchbar seien.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Wer hat das gesagt?)

    Wenn das der Fall wäre, gehörten Tatsachen dazu in den Bayerischen Landtag sowie hierin in den Innenausschuß und vor die Parlamentarische Kontrollkommission, aber nicht vor die Journalisten der Deutschen Demokratischen Republik.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Es ist weiter zu fragen, welche grundsätzlichen Vorkehrungen getroffen worden sind, um Personalentscheidungen auch zu Lasten besonderer Geheimnisträger treffen zu können, wenn sie in Abhängigkeiten geraten sind oder wenn das Vertrauensverhältnis zu ihnen sonst gestört ist. Der Regierungsdirektor Tiedge ist ja nicht der erste, einzige und letzte Alkoholiker in einem Nachrichtendienst. Es gibt auch andere denkbare persönliche Verstrikkungen, die z. B. Erpreßbarkeiten begründen können und deren Lösung nur durch eine enge und intensive Zusammenarbeit mit den Ministerien und mit den anderen Diensten jedenfalls erleichtert werden könnte. Diese Fragen sind neben anderen in der Parlamentarischen Kontrollkommission zu klären, die ihre Beratungen eben nicht abgeschlossen hat.
    Wir bedauern, daß der Kollege Vogel als Vorsitzender dieser Kommission uns die heutige Debatte zum gegenwärtigen Zeitpunkt aufzwingt, ohne daß wir die gesamte Sachlage, die einer abgewogenen Beurteilung zugrunde liegen sollte, haben feststellen können.

    (Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Nach Art. 64 unserer Verfassung werden Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt und entlassen. Der Bundestag hat nicht die Möglichkeit, den einzelnen Bundesminister aus der Bundesregierung herauszulösen. Ich habe mich geirrt, wenn ich daraus zeitweise den Schluß gezogen habe, daß die parlamentarische Verantwortung eines Ministers durch diese Bestimmung gemindert sei. Sie besteht, wenn es auch verfassungsrechtlich die alleinige Entscheidung des Ministers selbst und des Bundeskanzlers bleibt, welche Folge sich aus der parlamentarischen Verantwortung im jeweiligen Einzelfall ergibt.
    Der Abgeordnete Reinhold Maier hat in einer Debatte dieses Hauses am 16. September 1954 aus Anlaß des Falles John sehr eindrucksvoll dargelegt, daß ein Minister auch ohne persönliches Verschulden eine parlamentarische Veranwortung hat und haben muß. Es unterscheidet ihn ja gerade von seinen Beamten und von einem nachgeordneten Mitarbeiter, daß er nicht die Bemühung schuldet, sondern den Erfolg. Er darf sich dem Parlament gegenüber nicht unangreifbar fühlen. Reinhold Maier sagt, dem parlamentarischen Minister müsse stets der Blick auf die politischen Absturzstellen geöffnet bleiben. Ich zitiere: „Nur so lernt er, an gemachten Fehlern, zukünftige zu vermeiden. Und es ist ja so: er hat meistens für Fehler einzustehen, die andere gemacht haben ... Verzichten wir auf das Wirksamwerden dieser inneren Kräfte des parlamentarischen Prinzips, dann setzen wir das parlamentarische Prinzip außer Kurs."

    (Zustimmung bei der FDP)

    Diese parlamentarische Verantwortung des Ministers wird nicht durch eine Haftung des politischen Beamten ersetzt; denn diese besteht gegenüber seinen Dienstvorgesetzten und nicht gegenüber dem Parlament. Es gibt Beispiele, in denen Minister eine solche Erfolgshaftung oder — besser — Mißerfolgshaftung ohne Einschränkung für sich akzeptiert haben. Sie können aber nicht zum allgemeinen verpflichtenden Prinzip im Sinne einer Automatik gemacht werden. Das hieße, die Verfassung der Sache nach zu ändern und den Minister zum Spielball fremder Entscheidungen und unwägbarer Zufälligkeiten zu machen.

    (Duve [SPD]: Der Umfang des Schadens ist ja maßgebend!)

    Jeder Kanzler, jeder Minister muß seinen persönlichen Stil in dieser Abwägungsfrage finden und darstellen. Er muß wissen, daß der politische Erfolg — und weit mehr als sein persönliches Ansehen — auch davon abhängt, wie er persönlich solche Krisen seiner politischen und parlamentarischen Existenz bewältigt. Diese Frage des Stils ist zu trennen von dem unzweifelhaften Kern parlamentarischer Haftung, nämlich für eigenes Verschulden, für Organisationsfehler und für personelle Fehlentscheidungen. In diesem Bereich darf es keine Mutmaßungen geben, sondern in diesem Bereich darf man sich nur auf Fakten stützen.
    Der Minister selbst hat von dem Fall Tiedge nichts gewußt. Er hat im Innenausschuß dargestellt, daß sein Haus auch bis zum 21. August dieses Jahres nicht informiert gewesen sei. Das ist bedauerlich, aber wir kennen keine Tatsache, die dem widerspräche. Eine persönliche Mitschuld an einer falschen Entscheidung in der Sache selbst kann ihm also nicht angelastet werden.



    Dr. Hirsch
    Die Entscheidung, den Präsidenten Hellenbroich in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, war richtig. Er hätte den Innenminister informieren müssen, selbst wenn dabei nicht nur vertrauliche, sondern auch äußerst geheimzuhaltende Dinge hätten zur Sprache kommen müssen. Wem gegenüber wenn nicht gegenüber dem Minister hätten sie denn sonst offenbart werden sollen? Bei richtiger Bewertung des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen Amtschef und verantwortlichem Minister kann es keine Alternative geben, wenn die Zusammenarbeit zwischen beiden überhaupt funktionieren soll. Hier scheint es gefehlt zu haben, wenn wir gleichzeitig hören, daß auch in einem anderen wesentlichen Fall, nämlich dem Fall Höke, die Information des Ministers nicht unverzüglich erfolgt ist.
    Nach dem Vortrag des Ministers im Innenausschuß ist auch die Dienstaufsicht intensiv ausgeübt worden. Der Minister hat nach seiner Darstellung selbst detaillierte Dienstgespräche geführt, auch solche, die sich auf die Abteilung IV bezogen. Ich begrüße die Erklärung des Ministers, daß er diese besonderen Gespräche ebenso häufig geführt habe wie sein Amtsvorgänger. Er würdigt damit dessen intensives Bemühen um die innere Sicherheit, indem er es für sich zum Maßstab macht.

    (Beifall bei der FDP)

    Wir gehen davon aus, daß auch das Haus die Fachaufsicht mit der notwendigen Genauigkeit durchgeführt hat. Auch in diesem Bereich kennen wir keine Tatsache, die zu einer Beanstandung führen würde.
    Wir sind deswegen zu der Auffassung gekommen, daß weder ein Rücktritt noch eine Entlassung des Ministers verlangt werden kann. Wir werden den Antrag der Opposition darum nicht unterstützen.
    Ich möchte zum Schluß eine persönliche Bemerkung an den Innenminister richten. Sie sind mit einem besonderen Anspruch, Herr Kollege Zimmermann, im Bereich der Innen- und Rechtspolitik in Ihr Amt gekommen. Wir wußten und wir wissen, wie schwierig diese Aufgabe ist. In einer Debatte dieses Hauses, am 14. Oktober 1982, habe ich bei Ihrem Amtsantritt gesagt:
    Sie werden wie jeder Innenminister merken, wie schwer dieses Amt ist, wie schwer die Verantwortung, die Ihnen übertragen wurde, und wie einsam Sie darin werden können.
    Wir haben Ihnen die parlamentarische Unterstützung im Rahmen der Koalition zugesagt, und wir wollen, daß diese Regierung insgesamt Erfolg hat, damit sie die wirklichen Probleme dieser Jahre lösen kann. An diesem Ziel halten wir unverändert fest.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich erteile das Wort dem Herrn Bundesminister des Innern.

(Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Der Angeklagte hat das Wort!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Zimmermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich meinen Bericht beginne, muß ich einige Ausführungen zu den Worten des Kollegen Vogel machen.
    Herr Kollege Vogel, die meisten Fragen, die Sie heute im Plenum gestellt haben, habe ich gestern in einer Sondersitzung des Innenausschusses beantwortet; ungefähr 30 Redner; 80 bis 100 Fragen werden ungefähr gestellt worden sein.

    (Zuruf von der SPD)

    Die weiteren Fragen, die Sie gestellt haben, nach Führerschein und Befassung des Parlamentarischen Staatssekretärs Spranger mit finanziellen Problemen von Dienstangehörigen, werde ich morgen in der PKK beantworten, weil sie im Sachverhalt zu läppisch sind, um vor dem Plenum behandelt zu werden.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD)

    Was Sie über meine Dienstaufsicht geurteilt haben, obwohl Sie sicher über die dreieinhalbstündige Sitzung des Innenausschusses gestern informiert worden sind, ist eine intellektuelle Unseriosität und eine schlichte Unwahrheit in ihrer Qualifizierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Aber es kommt noch schlimmer, noch charakteristischer für Sie: Sie haben mir unterstellt,

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Das sagt jemand, der ein Amt nicht führen kann!)

    daß ich den Abteilungsleiter Rombach doch wohl sicher empfangen hätte. Es glaube mir doch niemand, haben Sie gesagt, daß ich das nicht getan hätte. — Der Abteilungsleiter Rombach war im Bundesamt für Verfassungsschutz, bevor er mein Mitarbeiter in der CDU/CSU-Fraktion wurde, und er ging nachher wieder ins Bundesamt für Verfassungsschutz zurück.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Na und? — Horacek [GRÜNE]: Wie das so läuft!)

    Ich habe ihn in der gesamten Zeit, in der ich Bundesinnenminister war und er als Abteilungsleiter Mitglied des Bundesamtes für Verfassungsschutz, nicht empfangen, weil es meinem Verständnis von der Ausübung des Amtes widerspräche, hinter dem Rücken der Amtsleitung einen mir auch noch so gut bekannten Abteilungsleiter zu Informationen aus dem Amt zu empfangen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der FDP — Zuruf des Abg. Dr. Ehmke [Bonn] [SPD])




    Bundesminister Dr. Zimmermann
    — Herr Ehmke, daß Ihnen das unverständlich ist, ist dem Hohen Haus bekannt.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Horacek [GRÜNE]: Warum so aggressiv?)

    In diesem Amt gibt es einen Vizepräsidenten, der Ihr Vertrauen genießt und der von mir berufen worden ist, weil er Ihr Vertrauen genießt. Ich hoffe, Sie unterstellen ihm nicht das gleiche. Ich glaube nicht, daß er von sich aus — —

    (Zuruf des Abg. Dr. Ehmke [Bonn] [SPD])

    — Er wußte Bescheid. Seine dienstliche Erklärung weist aus, daß er Bescheid wußte und in zwei Fällen tätig war.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Ja, er sagt, wie es ist!)

    Ich hoffe und ich glaube, daß er Sie nicht von sich aus informiert hat.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Der redet sich nicht raus!)

    Sie sollten sich aber morgen, Herr Kollege Vogel, in der Parlamentarischen Kontrollkommission fragen lassen, wie es damit bei Ihnen gestanden hat.

    (Dr. Vogel [SPD]: Gerne, Herr Zimmermann, gerne! — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Das wird ja interessant! Da kann der Herr Oberlehrer aussagen! — Zurufe von der SPD)

    — Ja, so ist es bei Ihnen. — Das alles hätte ich nicht getan, wenn diese Rede des Abgeordneten Dr. Vogel nicht von der Art gewesen wäre, wie sie gewesen ist.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Die war genau richtig! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Am Freitag vorletzter Woche, am 23. August, teilte die Nachrichtenagentur der DDR, ADN, mit, daß der Regierungsdirektor Tiedge des Bundesamtes für Verfassungsschutz in die DDR übergetreten sei und dort um politisches Asyl gebeten habe.

    (Dr. Ehmke [Bonn] [SPD]: Gut, daß Sie ADN lesen!)

    Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde Tiedge zuletzt am vorausgegangenen Sonntag, dem 18. August, in Köln gesehen. Am nächsten Tag meldete er sich telefonisch krank. Bis heute liegen keine präzisen Fakten über Zeitpunkt, Ort und Umstände des Übertritts vor. Der Bundesregierung ist die Kopie einer schriftlichen Erklärung Tiedges zugeleitet worden, in der er angibt, er sei am 19. August 1985 aus einer für ihn ausweglosen persönlichen Situation, aber aus freien Stücken und auf Grund eigener Entscheidung in die DDR übergewechselt.

    (Zuruf von der SPD: Das ist doch nichts Neues!)

    Tiedge gehörte dem Bundesamt seit dem 15. September 1966 an. Er war in verschiedenen Referaten der Abteilung Spionageabwehr und Geheimschutz eingesetzt und leitete seit dem 28. Januar 1982 die Referatsgruppe Nachrichtendienste der DDR. Er galt bis zu seinem Verschwinden als Experte der Abwehr der DDR-Dienste.
    Am Mittwoch, dem 14. August, war Tiedge zuletzt im Bundesamt für Verfassungsschutz und bat um einen Tag Urlaub für den 15. August. Am Freitag, dem 16. August, informierte er das Amt fernmündlich, daß er auch für diesen Tag Urlaub nehme. Am Montagmorgen, dem 19. August, meldete er sich, wie gesagt, telefonisch krank, nach Mitteilung seiner Töchter jedoch nicht von zu Hause aus. Weitere Versuche des Amtes, Tiedge an diesem Tag zu Hause zu erreichen, schlugen fehl.
    Die im Laufe des 19. August unterrichtete Amtsleitung des Bundesamtes veranlaßte am darauffolgenden Dienstag, nachdem Tiedge erneut morgens nicht zu Hause angetroffen wurde, umfangreiche Suchmaßnahmen.
    Das Bundesministerium des Innern, und zwar Staatssekretär Neusel, wurde am Mittwoch, dem 21. August, durch den Präsidenten des Amtes unter gleichzeitiger erstmaliger Mitteilung des persönlichen Hintergrundes von Tiedges Verschwinden unterrichtet. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte das Bundesministerium des Innern weder vom Verschwinden noch von den besonderen Lebensumständen Tiedges Kenntnis.
    Heute wissen wir, daß es bei ihm drei äußerst problematische Lebensbereiche gab: seine finanzielle, seine familiäre und seine gesundheitliche Situation. Nach ärztlicher Auskunft litt er an Fettleibigkeit, Diabetes und Bluthochdruck; hinzu kamen Kreislaufprobleme. Sein schlechter Gesundheitszustand läßt sich aller Wahrscheinlichkeit nach auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückführen. Diese Neigung soll bereits seit Ende der 70er Jahre bestanden haben. Alkoholgenuß im Dienst wurde jedoch nicht festgestellt.
    Die finanzielle Situation Tiedges muß als bedrükkend bezeichnet werden. Trotz beachtlicher finanzieller Zuwendungen aus der Verwandschaft stieg die Schuldenlast in den letzten Jahren auf einen Stand, bei dem Zinsen und Tilgungen einen großen Teil seines Gehalts aufzehrten. Rechnungen mußten zum Teil angemahnt werden, in einzelnen Fällen kam es zu Zwangsmaßnahmen.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Sagen Sie einmal etwas zu Ihrer politischen Verantwortung!)

    Der seinerzeitigen Amtsleitung des Bundesamtes waren diese Umstände sowie Tiedges schwierige familiäre Situation nach dem Tode seiner Frau am 16. Juli 1982 bekannt. Die Amtsleitung hat dennoch davon abgesehen, das Bundesministerium des Innern hiervon in Kenntnis zu setzen. Sie hat nach Erörterung des Falles entschieden, ihn weiter in seiner dienstlichen Funktion zu belassen, ihm aber Rat und Hilfe bei der Bewältigung seiner persönlichen Schwierigkeiten anzubieten und ihm ernste Abmahnungen wegen der bedenklichen Züge seiner persönlichen Lebensführung zu erteilen.
    Nach dieser Sachinformation komme ich zur politischen Verantwortung. Dabei gibt es keinen Zweifel, daß der Grundsatz der politischen Verantwortung der Bundesregierung für jede Regierungstätigkeit gilt.



    Bundesminister Dr. Zimmermann
    Hieraus folgt jedoch nicht, daß der Regierung oder dem in der Ressortverantwortung stehenden einzelnen Bundesminister jede Dienstpflichtverletzung oder jedes andere Fehlverhalten eines Mitarbeiters im Geschäftsbereich unmittelbar und persönlich zuzurechnen wäre. In einer arbeitsteiligen und stufenmäßig aufgebauten Verwaltung kann sich die persönliche Verantwortlichkeit eines Bundesministers außer auf seine eigenen Handlungen und Entscheidungen nur auf die sachgerechte Organisation seines Geschäftsbereichs und auf die Geeignetheit der Maßstäbe bei der Auswahl der Mitarbeiter erstrecken, die er mit besonderen Aufgaben betraut.

    (Mann [GRÜNE]: Politische Unterlassungssünden!)

    Auch bei strenger Anwendung dieses Grundsatzes habe ich festzustellen, daß das Bundesministerium des Inneren korrekt gehandelt hat.

    (Zuruf des Abg. Dr. Hauff [SPD])

    Die Fach- und Dienstaufsicht über das Amt wurde kontinuierlich in den dafür vorgesehenen Verfahren ausgeübt.

    (Dr. Hauff [SPD]: Und Sie persönlich?)

    Ich habe das in der gestrigen Sondersitzung des Innenausschusses im einzelnen vorgetragen. Dabei konnten mir eigene Fehlentscheidungen weder in personeller noch in organisatorischer Hinsicht vorgeworfen werden.
    Für seine Aufgabenbewältigung ist dem Bundesamt darüber hinaus eine weitgehende Selbständigkeit gesetzlich eingeräumt. Diese Selbständigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz entspringt der dem Wesen unseres Staates entsprechenden Grundentscheidung, nicht einen allumfassenden, allzuständigen Staatssicherheitsdienst — ein in den Staaten des kommunistischen Machtbereichs überall vorfindbares Modell — zu schaffen, sondern mit den Sicherheitsaufgaben verschiedene Behörden mit jeweils eigener Zuständigkeit zu betrauen, die ihre Aufgaben auf der Grundlage der Bindung an das für sie geltende Gesetz zu erfüllen haben. Damit wird auch die Eigenständigkeit der Ämter und die im Prinzip selbständige und selbstverantwortliche Amtsführung ihrer Leitungen vorausgesetzt.
    Die Fachaufsicht greift in Entscheidungen des unterstellten Amts dann ein, wenn diese als korrekturbedürftig erscheinen.
    Da es für mich keinerlei Anhaltspunkte für die mögliche Fehlentwicklung im Fall Tiedge gab, gab es für mich bis zum Bekanntwerden seines Verschwindens folglich auch nichts zu unternehmen oder zu unterlassen. Dies sage ich ausdrücklich auch an die Adresse all derer, die hinterher alles schon von Anfang an gewußt haben wollen.
    Ich komme zum Kern meiner Ausführungen, nämlich: Was hat der Bundesminister des Inneren unternommen, um der ihm verfassungsrechtlich auferlegten Pflicht zu genügen, Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden? Er hat eine Reihe sehr konkreter Maßnahmen getroffen, die ich im einzelnen erläutere. Es sind Maßnahmen der Schadensfeststellung, der Schadensbegrenzung und der Schadensverringerung.

    (Tatge [GRÜNE]: Und der Rücktritt?)

    Eines der markanten Tätigkeitsfelder der totalitären kommunistischen Systeme ist die rücksichtslose Ausspähung der freiheitlichen westlichen Gesellschaftsordnungen, eine Ausspähung, mit der bevorzugt mehrere Ziele verfolgt werden, nämlich die technische und wirtschaftliche Unterlegenheit der kommunistischen Systeme zu verringern, politische Entscheidungen und Entwicklungen voraussehen zu können und schließlich auch durch sogenannte aktive Maßnahmen in den freiheitlichen Gesellschaftsordnungen, die auf dem Konsensprinzip der Bevölkerung basieren, Verunsicherung und Mißstimmung zu schaffen.
    Wir haben es auf diesem Gebiet in erster Linie mit dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit und dessen Spionageapparat, der Hauptverwaltung Aufklärung zu tun.
    Die Abwehr der DDR-Dienste ist ein zentrales Aufgabengebiet der Verfassungsschutzbehörden.

    (Zuruf von der SPD: Was Sie nicht sagen!)

    Im Zentrum dieser Aufgaben lag das Tätigkeitsgebiet Tiedges. Als der für die Abwehr der DDR-Dienste zuständige Gruppenleiter war er detailliert unterrichtet über die personelle Struktur der Verfassungsschutzbehörden, ihre technische Ausrüstung, die Stärken und Schwächen des eigenen Dienstes und des abzuwehrenden DDR-Nachrichtendienstes, die Methodik der Spionageabwehr, über die Leistungsebenen anderer Dienste, über Art, Methode und Intensität der Zusammenarbeit der Dienste untereinander.
    Es muß davon ausgegangen werden — in solchen Fällen muß man immer vom schlimmsten Fall ausgehen —, daß Tiedge diese Kenntnisse verraten hat oder noch verraten wird. Diese Feststellung gilt für das Bundesamt sowie Teile der Landesämter für Verfassungsschutz. Sie gilt nach den bisherigen Ermittlungen nicht für den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst, da die Dienste des Bundes im operativen Bereich das Prinzip einer strengen Abschottung beachten.
    Es kann keinen Zweifel geben, daß es sich trotz dieser Einschränkung beim Fall Tiedge um einen gewichtigen, für unsere Sicherheitsinteressen besonders schädlichen Fall handelt. Ich möchte aber nachdrücklich betonen, daß wir dadurch zwar einen erheblichen Rückschlag bei unserer Spionageabwehr erlitten haben, daß aber die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland insgesamt nicht gefährdet ist.
    Im Bundesministerium des Innern wurde sofort nach Bekanntwerden des Verschwindens Tiedges eine Arbeitskommission eingesetzt, deren Aufgabe es ist, den angerichteten Schaden rückhaltlos aufzuklären und Maßnahmen der Schadensbegrenzung und Schadensminderung zu ergreifen. Die besonderen Schwierigkeiten, mit denen sich diese Kommission befassen muß, ergeben sich, wie jeder verstehen wird, auch daraus, daß es notwendig ist,
    Deutscher Bundestag 10. Wahlperiode — 151. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 3. September 1985 11301
    Präsident Dr. Jenninger
    die letzten 20 Jahre des Lebensweges von Tiedge möglichst exakt nachzuzeichnen, um den Wissensstand, den er in die DDR mitgenommen hat, überschauen zu können. Insoweit spielt es für die Gegenmaßnahmen nur eine untergeordnete Rolle, ob er bereits seit Jahren spionierte oder ob es sich — worauf die bekanntgewordenen Fakten hindeuten — bei seinem Übertritt um eine Kurzschlußreaktion gehandelt hat.
    Parallel zur Schadensfeststellung sind unverzüglich alle als geeignet erscheinenden Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Schadensverminderung ergriffen worden. Das ist insbesondere die sofortige Einstellung aller nachrichtendienstlichen Operationen, von denen vermutet werden muß, daß Tiedge Kenntnis von ihnen oder den sie durchführenden Personen hat. Ebenso wurden eine Reihe von Schutzvorkehrungen für die hiervon betroffenen geheimen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz getroffen.
    Im Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz sind alle im Augenblick als geeignet erscheinenden personellen und organisatorischen Maßnahmen angelaufen, um Tiedges Kenntnisse so weit wie möglich zu neutralisieren. Diese Maßnahmen beziehen sich insbesondere auf die Abteilung IV des Amtes. Ich habe die Weisung gegeben, daß bei den notwendigen personellen und sachlichen Umstrukturierungen im Bundesamt diese Arbeitseinheit optimal ausgestattet wird, um sie möglichst schnell wieder voll arbeitsfähig zu machen.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Sie lenken von Ihrem Versagen ab!)

    Die Angehörigen des Amtes erfüllen ihren gesetzlichen Auftrag unter schwierigen Bedingungen. Sie haben sich in vielen Jahren bewährt und erbringen Leistungen, die dieser Staat braucht. Oft sehen sie sich dabei jedoch öffentlicher Diskriminierung und Diffamierung ausgesetzt, die die Aufklärungsarbeit zum Schutz der Verfassungsordnung und der Sicherheit unseres Staatswesens demagogisch als „Schnüffelei" beschimpfen.

    (Abg. Jahn [Marburg] [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)