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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/147 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 147. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und ErziehungszeitenGesetz) — Drucksache 10/2677 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/3518 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3526 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 10/3483 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985) — Drucksache 10/2608 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) — Drucksache 10/3518 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3527 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Bueb und der Fraktion DIE GRÜNEN Grundrente statt Altersarmut — Drucksache 10/3496 — Ströbele GRÜNE (zur GO) 10910 A Seiters CDU/CSU (zur GO) 10910 B Porzner SPD (zur GO) 10910 D Günther CDU/CSU 10911 B Glombig SPD 10915A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 10921A Bueb GRÜNE 10925 C Seehofer CDU/CSU 10929 C Heyenn SPD 10931 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 10936 D Frau Fuchs (Köln) SPD 10942 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU 10944 D Frau Steinhauer SPD 10947 A Müller (Wesseling) CDU/CSU 10949 B Frau Dempwolf CDU/CSU 10950 D Urbaniak SPD 10951 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 Bredehorn FDP 10952 D Schartz (Trier) CDU/CSU 10954A Namentliche Abstimmungen . . 10955B, 10957 A, 10959 A Frau Dr. Lepsius SPD (Erklärung nach § 31 GO) 10961 A Nächste Sitzung 10961 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10963* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 10963* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 10909 147. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1985 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 6. Bayha 21. 6. Dr. Blank 21. 6. Böhm (Melsungen) * 21. 6. Dr. Bötsch 21. 6. Borchert 21. 6. Ertl 21. 6. Franke (Hannover) 21. 6. Gattermann 21. 6. Dr. von Geldern 21. 6. Haase (Fürth) 21. 6. Dr. Hackel 21. 6. Dr. Hauff 21. 6. Hiller (Lübeck) 21. 6. Hoffie 21. 6. Horacek** 21. 6. Frau Hürland 21. 6. Keller 21. 6. Kittelmann** 21. 6. Kroll-Schlüter 21. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 21. 6. Michels 21. 6. Möllemann 21. 6. Dr. Müller** 21. 6. Petersen 21. 6. Pöppl 21. 6. Polkehn 21. 6. Rode (Wietzen) 21. 6. Dr. Rumpf** 21. 6. Schlatter 21. 6. Schmidt (Hamburg) 21. 6. Frau Schmidt (Nürnberg) 21. 6. Schmidt (Wattenscheid) 21. 6. Frau Seiler-Albring 21. 6. Stobbe 21. 6. Stommel 21. 6. Stücklen 21. 6. Voigt (Sonthofen) 21. 6. Wartenberg (Berlin) 21. 6. Dr. Wulff 21. 6. Dr. Zimmermann 21. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 1985 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten Anlagen zum Stenographischen Bericht Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (BSeuchG) Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (9. BAföGÄndG) Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnPG) Gesetz zu der in Rom am 28. November 1979 angenommenen Fassung des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts Elftes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 - StSenkG 1986/1988) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: I. Entschließung zum Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren 1. Der Bundesrat weist darauf hin, daß mit der Abschaffung der Streitwertrevision nicht die Erwartung verbunden sein darf, daß im finanzgerichtlichen Verfahren eine zweite Tatsacheninstanz eingeführt wird. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit einer Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs über den 31. Dezember 1987 hinaus zu prüfen, ob sich die Abschaffung der Streitwertrevision nachteilig auf den Rechtsschutz des Bürgers ausgewirkt hat und welche Folgen sich für die Belastung der Gerichte dadurch ergeben haben. II. Entschließung zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts Der Bundesrat begrüßt es, daß der Bundestag insbesondere bei der Neuregelung des Vergütungsanspruchs für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie bei der Neuregelung der Vergütungspflicht für Reprographien teilweise Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen hat. Damit wird - unter Wahrung der berechtigten Interessen der Urheber - besser als nach dem Regierungsentwurf den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem Erfordernis der Verminderung bürokratischer Belastungen Rechnung getragen. Die nunmehr vorgesehene Gerätevergütung für Kopiergeräte bietet mit einem voraussichtlichen jährlichen Aufkommen von nahezu 25 Millionen DM einen angemessenen Ausgleich für die aus Praktikabilitätsgründen vorgesehene Beschränkung der Betreibervergütung auf bestimmte „Großbetreiber" und für die Begrenzung des allgemeinen Vergütungssatzes auf 0,02 DM pro DIN-A-4-Seite. Die jetzt gefundene Lösung trägt nach Auffassung des Bundesrates der Bedeutung des Urheberrechts als grundrechtlich geschütztes Eigentum im Sinne des Artikel 14 GG Rechnung. Im übrigen tritt der Bundesrat dem an die Bundesregierung gerichteten Ersuchen des Bundestages bei, alle drei Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über die Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung nach § 54 UrhG sowie über die Einwirkungen der technischen Entwicklung auf das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte zu erstatten und ggf. geeignete Maßnahmen zur Sicherung des geistigen Eigentums auch in seinem wirtschaftlichen Bestand vorzuschlagen (zu BR-Drucksache 246/ 85, Buchstabe a). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung überdies, ihm auch die in der Entschließung des Bundestages erbetene Unterrichtung über das Ergebnis der Untersuchung über die volkswirtschaftliche Bedeutung des Urheberrechts (zu BR-Drucksache 246/85, Buchstabe b) zu gegebener Zeit vorzulegen. 10964* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 III. Entschließung zum Elften Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Der Bundesrat hält die Verbesserung des Familienlastenausgleichs für ein wichtiges politisches Anliegen. Er sieht in dem vorliegenden Gesetzesbeschluß einen Beitrag zur Erreichung dieses Zieles. Der Bundesrat bedauert jedoch zugleich, daß wesentliche Anregungen und Verbesserungsvorschläge, die er im ersten Durchgang zu dem Gesetzentwurf beschlossen hat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben. Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, daß unterschiedliche Einkommensbegriffe in vielen Fällen zu ungereimten Ergebnissen führen werden. Die gebotene soziale Treffsicherheit der Wirkungen des Gesetzes wird damit nicht in vollem Umfange erreicht. Auch wird sich das Verwaltungsverfahren zu kompliziert gestalten. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, unter Berücksichtigung der Bedenken des Bundesrates die Auswirkungen beim Gesetzesvollzug genau zu beobachten, damit Unzulänglichkeiten aus dem Verhältnis zwischen Kürzung des Kindergeldes und Kindergeldzuschlag frühzeitig erkannt und durch Korrekturen beseitigt werden können. IV. Entschließung zum Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 — StSenkG 1986/1988) Die Zustimmung zum sogenannten Realsplitting (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) gilt derzeit für jeweils einen Veranlagungszeitraum. An dieser Rechtslage sollte sich auch in Zukunft nichts ändern. Entgegen der Auffassung des Deutschen Bundestages (vgl. Buchstabe b der Entschließung in zu — Drucksache 240/85) sollte die Ausdehnung der Wirksamkeit auf mehr als einen Veranlagungszeitraum nicht erwogen werden. Begründung: Das sog. Realsplitting, bei dem die Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten beim unterhaltsverpflichteten Ehegatten als Sonderausgaben abgezogen und beim unterhaltsberechtigten Ehegatten als steuerpflichtige Einkünfte erfaßt werden, ist gesetzlich von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig. Dies ist in der Regel die Frau. Ihre Entscheidung zur Zustimmung ist u. a. davon abhängig, ob sich für sie Mehrbeträge an Einkommensteuer oder Kirchensteuer ergeben, ob ihr einkommensabhängige staatliche Leistungen (z. B. Wohngeld, BAföG) entgehen und davon, ob der Unterhaltsverpflichtete bereit ist, ihr evtl. finanzielle Einbußen zu ersetzen. Eine für einen längeren Zeitraum als den einjährigen Veranlagungszeitraum erteilte Zustimmung setzt sie außerstande, Veränderungen im eigenen Bereich (z. B. Einkommen, Wohnverhältnisse, Alter zu betreuender Kinder) bei der Erteilung der Zustimmung zu berücksichtigen. Da der Antrag auf Abzug der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben ohnehin für jedes Kalenderjahr neu zu stellen ist, ist auch aus diesem Grunde nicht ersichtlich, warum die Zustimmung für einen längeren Zeitraum erteilt werden soll. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Unterrichtung durch den Bundesrat: Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1982 (Jahresrechnung 1982) (Drucksache 10/3492) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den peripheren Küsten- und Inselregionen der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 10/111) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten der Industrien, die feste Brennstoffe erzeugen, und zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über eine ausgewogene Politik im Bereich der festen Brennstoffe (Drucksache 10/ 1213) Unterrichtung duch das Europäische Parlament: Entschließung „Plan für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung in Europa" (Drucksache 10/1263) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einer Gaspolitik der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 10/1264) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Stand der Konvergenz unter besonderer Würdigung der Interdependenz aller Politik (Drucksache 10/1266) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem energiepolitischen Solidaritätsprogramm zur Nutzung der europäischen Kohle (Drucksache 10/1405) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Zukunft der Erdölversorgung aus dem Nahen Osten für die Länder außerhalb des kommunistischen Machtbereichs (Drucksache 10/1597) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Einfuhrbeschränkung der USA für Stahlröhren aus der EG (Drucksache 10/2683) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem 13. Bericht der Europäischen Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 10/2691) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 über den Zollwert der Waren — KOM (85) 25 endg. — EG-Dok. Nr. 4779/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 706/84 zur Erhebung eines endgültigen Ausgleichszolls im Rahmen des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 41 endg. — EG-Dok. Nr. 4946/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegierten Stählen mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 39 endg. — EG-Dok. Nr. 4960/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Ausfuhren von Stahlröhren nach den Vereinigten Staaten — KOM (85) 59 endg. — EG-Dok. Nr. 5037/85 — (Drucksache 10/3116 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Förderung von Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Nutzung alternativer Energiequellen, der Energieeinsparung und der Substitution von Kohlenwasserstoffen durch Gewährung einer finanziellen Unterstützung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Förderung von industriellen Pilot- und Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Verflüssigung und der Vergasung fester Brennstoffe durch Gewährung einer finanziellen Unterstüt- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 10965* zung — KOM (85) 29 endg. und KOM (85) 29 endg. /2 — EG-Dok. Nr. 5078 (ADD 1 + ADD 2) — (Drucksache 10/3352 Nr. 1) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit — EG-Dok. Nr. 6871/83 — (Drucksache 10/133 Nr. 8) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Leitlinien für eine Wanderungspolitik der Gemeinschaft — KOM (85) 48 endg. — EG-Dok. Nr. 5377/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 10) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Entwurf für einen Beschluß des Rates EWG-EFTA zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Beschlusses Nr.... des Gemischten Ausschusses EWG-EFTA zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen — KOM (85) 73 endg. — EG-Dok. Nr. 5461/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 13) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Süßkirschen, in Alkohol eingelegt, zur Herstellung von Schokoladenwaren, der Tarifstelle ex 20.06 B I e) 2 bb) des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (84) 600 endg. — EG-Dok. Nr. 10463/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur fünften Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 171/83 über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände — KOM (84) 637 endg. — EG-Dok. Nr. 10697/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufteilung der Gemeinschaftsfangquote für das Jahr 1985 in den Kanadischen Gewässern auf die Mitgliedstaaten — KOM (84) 627 endg. — EG-Dok. Nr. 10698/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 6) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG- Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher und tierseuchenrechtlicher Fragen bei der Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Drittländern — KOM (84) 530 endg. — EG-Dok. Nr. 9789/84 — (Drucksache 10/2286 Nr. 14) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine von Nummer 13 des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 338/79 des Rates zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete und Änderung des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzer Kohlensäure aufgrund von Artikel 149 Abs. 2 des Vertrags — KOM (84) 283 endg. — EG-Dok. Nr. 7698/84 — (Drucksache 10/1691 Nr. 15) Bericht der Kommission an den Rat über die mikrobiologischen Kontrollen für eine hygienische Erzeugung von frischem Fleisch und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/433/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch — KOM (84) 439 endg. — EG-Dok. Nr. 9118/84 — (Drucksache 10/2154 Nr. 17) Entwurf einer Entschließung des Rates über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften zum Thema Toxikologie im Rahmen des Gesundheitsschutzes — KOM (84) 284 endg. — EG-Dok. Nr. 7764/84 — (Drucksache 10/1946 Nr. 35) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß auf eine Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen verzichtet hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Genehmigung des Verschnitts von deutschem Rotwein mit eingeführtem Rotwein — KOM (85) 92 endg. — EG-Dok. Nr. 5505/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 12) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung einer ersten Serie von Richtlinien betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Lebensmittelbereich in bezug auf die Intervention des Ständigen Lebensmittelausschusses — KOM (84) 334 endg. — EG-Dok. Nr. 8167/84 — (Drucksache 10/1946 Nr. 36)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Elmar Kolb


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege Heyenn, stimmen Sie mir darin zu, daß wir 1974 neun Monatsrücklagen hatten, daß die Monatsrücklagen bis 1982 auf zwei zurückgegangen sind und daß dies deswegen passiert ist, weil die Systematik in sich höhere Ausgaben als Einnahmen brachte? Ist das richtig?

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Nein!)



Rede von Günther Heyenn
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Es ist falsch; denn diese Reduzierunmg ist wesentlich Folge der Tatsache, daß Sie durch Ihre Zufallsmehrheit 1972 die Rentenversicherung überlastet haben.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, ein kurzes Wort zur Teilhaberente. Wir realisieren mit der Teilhaberente in der Hinterbliebenenversorgung das Prinzip der ehelichen Partnerschaft. An Stelle des Unterhaltsersatzanspruches tritt das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an dem vom Ehegatten erworbenen Rentenanspruch. Deshalb soll die Hinterbliebenenrente 70 % der Summe aller von beiden Ehepartnern erworbenen Rentenansprüche betragen, min-



Heyenn
destens allerdings die eigene Rente. Und für eine Übergangszeit, Herr Kollege Seehofer — er ist nicht da —, die Sie völlig außer acht gelassen haben, garantieren wir, daß Frauen die Rente nach altem Recht erhalten können, wenn sie günstiger ist. Das wesentlich Neue an der Teilhaberente ist, daß sie nicht mehr den Charakter einer abgeleiteten Rente hat, sondern einen eigenen Rentenanspruch darstellt. Das ist ein grundsätzlicher Unterschied. Frau Adam-Schwaetzer, das vergessen Sie, wenn Sie sagen, bei unserem Modell handle es sich auch um ein Einkommensanrechnungsmodell. Wir rechnen kein Arbeitseinkommen an.
Auf der Grundlage des heutigen Rentenbestandes berechnet, meine Damen und Herren, würden rund 85% der Frauen gegenüber dem heutigen Recht Verbesserungen erhalten. Wir verschweigen dabei nicht, daß es für 15% gewisse Verschlechterungen gäbe. Das sind die Frauen, die durch langjährige Beitragszahlungen auch relativ hohe Ansprüche erworben haben. Aber dies müssen wir wohl hinnehmen, wenn wir damit die Alterssicherung der Frauen insgesamt wesentlich verbessern.
Im übrigen, wer nur die Witwenrente bekommt, der erhält nach unserem Modell statt 60% wie bei Herrn Blüm in Zukunft 70% Witwenrente. Das sind wohl 10 % mehr.

(Beifall bei der SPD)

Nun hat sich der Deutsche Gewerkschaftsbund — darauf ist hingewiesen worden — für den Vorschlag der Bundesregierung entschieden, weil er meint, diese 15 % der Witwen vertreten zu müssen, die von uns gewisse Verschlechterungen erfahren würden. Das steht zwar im Widerspruch zu einer Entscheidung des letzten DGB-Bundeskongresses, aber damit will ich mich gar nicht beschäftigen. Ich glaube, der Deutsche Gewerkschaftsbund oder, genauer, seine Sozialpolitiker, vergessen, daß die 85% der durch unseren Entwurf begünstigten Frauen mit bisher zum Teil sehr niedrigen Renten ausnahmslos Arbeiterinnen waren und aus Arbeitnehmerfamilien kommen.

(Beifall bei der SPD)

Diese Frauen haben es nicht zu verantworten, daß sie z. B. nach Jahren der Kindererziehung nicht wieder ins Erwerbsleben zurückkehren konnten, weil der Arbeitsmarkt keinen Platz für sie hatte.
Nun ein paar Worte zum Einkommensanrechnungsmodell der Bundesregierung, das keinen Beitrag zur Beseitigung von Armut im Alter darstellt und zu haarsträubenden Ungerechtigkeiten führt. Ich habe bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes hier im Januar einige Fragen aufgeworfen, die wegen der Hektik in den Ausschußberatungen nicht umfassend haben beantwortet werden können. Ich hatte gefragt, was das eigentlich für eine Reform sei, bei der Hinterbliebene, die ein Arbeitseinkommen oder eine eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezögen, in krasser Weise gegenüber den Beziehern von Vermögenseinkünften, Beamtenpensionen oder Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken benachteiligt würden. Ich hatte gefragt, ob Sie es denn vertreten könnten, daß ein Zahnarzt, der sich zur Ruhe setzt, die Witwenrente seiner Frau neben den Einkünften aus seinem Vermögen ungekürzt bekommt, während seine frühere Sprechstundenhilfe hinnehmen muß, daß ihre eigene Rente auf ihre Witwenrente angerechnet wird. Und ich hatte gefragt: Was ist das eigentlich für eine Reform, die wegen der Einkommensanrechnung Witwen zur Berufsaufgabe zwingt, die spätere Einbußen in der eigenen Rente zur Folge haben? Was ist das für eine Reform, die die eigene Berufstätigkeit der Hinterbliebenen bestraft und somit leistungsfeindlich ist?

(Frau Fuchs [Köln] Haben Sie nicht immer gesagt, Leistung müsse sich wieder lohnen? Und die Liste der Ungerechtigkeiten geht weiter: Zusatzrentner des öffentlichen Dienstes werden gegenüber Beamtenpensionären begünstigt. Wer private Vorsorge durch freiwillige Rentenversicherungsbeiträge geleistet hat, wird dem gegenüber benachteiligt, der eine private Lebensversicherung bezahlt hat. (Frau Fuchs [Köln] Wir haben in der Tat verfassungsrechtliche Bedenken wegen der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Auswahl der Einkommen. Diese Auswahl ist willkürlich. Wir haben auch Bedenken im Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Art. 14, weil die Einkommensberücksichtigung in die Kernbereiche des Rentenrechts eingreift, weil die Reduzierung der Witwenrente auf null in Ihrem Modell keine Ausnahme bleiben wird. Einige Worte zu den Kindererziehungszeiten. Hier stehen wir einem weiteren Trauerspiel auf der Bühne des Norbert Blüm gegenüber. (Zuruf von der FDP: Das ist eine großartige Sache!)


(Beifall bei der SPD)

Wir wollen versuchen, die Lücken in der sozialen Biogaraphie aller Frauen zu schließen. Der Entwurf der Bundesregierung bedenkt lediglich einen Personenkreis, der zu einem guten Teil seine Kinder schon mit BAföG, Wohngeld, Kindergeld und anderen Transferleistungen als ergänzendes Einkommen erziehen konnte. Dies ist, meine Damen und Herren, kein Einstieg in die Kindererziehung sondern das ist ein Ausstieg für die Frauen, die heute Rente beziehen, vielleicht im Ersten Weltkrieg großgeworden sind, im Zweiten Weltkrieg ihre Kinder erzogen haben und nach dem Krieg dann die Trümmer in den Städten wieder beseitigt haben. Wer diese Frauen ausschließt, handelt rücksichtslos.

(Beifall bei der SPD)

Und wer sagt, es stünde kein Geld zur Verfügung, dem darf ich doch einmal sagen: Ist dies nicht Argu-



Heyenn
mentation wider besseres Wissen? Eine Milliarde für 1 200 Offiziere jenseits der Knackigkeit.

(Zuruf von der CDU/CSU: Pfui! — Hornung [CDU/CSU]: Aus Ihrer Zeit stammt das! — Zurufe von der SPD — Gegenrufe von der CDU/CSU)

Wie, ich höre: der Ansatz für die Beschaffung z. B. von Panzern im Verteidigungshaushalt ist in diesem Jahr eine Milliarde zu hoch,

(Lutz [SPD]: Hört! Hört!)

weiter 3 Milliarden zusätzlich für die Landwirte, Reduzierung bei der Vermögensteuer, Verzicht auf eine Ergänzungsabgabe zu Lasten der Besserverdienenden. Wer hier sagt, das Babyjahr sei nicht zu finanzieren, der kann nicht hoffen, dies gehe nach dem Motto „Das macht doch nichts, das merkt doch keiner". Herr Blüm, das werden Ihnen die Frauen in der Bundesrepublik nicht vergessen.

(Beifall bei der SPD)

Zur Reform der Alterssicherung nach unserem Entwurf gehört auch der Ausbau der Renten nach Mindesteinkommen. Wir finden es hier einigermaßen merkwürdig, daß in der Ablehnung dieses wichtigen Reformschrittes Konservative, Wirtschaftsliberale und GRÜNE sich einig sind, wenn auch mit unterschiedlichen Begründungen.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Die Koalition beruft sich auf das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, das durch die Rente nach Mindesteinkommen verletzt sei. Auf einmal ist dieser Koalition dann, wenn es paßt, das Versicherungsprinzip heilig, wenn sie es mißbrauchen kann, um Altersarmut ideologisch zu rechtfertigen. Genau das gleiche Prinzip, das sie bei der Bedürftigkeitsrente für Frauen mit Füßen tritt! Wie paßt das eigentlich zusammen?

(Beifall bei der SPD — Lutz [SPD]: Überhaupt nicht!)

Ich halte es auch nicht für passend, daß die GRÜNEN, weil ihrer Forderung nach einer Mindestrente für jeden — sie ist noch nicht einmal eingebracht — nicht Rechnung getragen wird, Schritte zu einer besseren Versorgung der Frauen wie z. B. die Ausdehnung der Rente nach Mindesteinkommen ablehnen.

(Bueb [GRÜNE]: Wir haben einen Antrag eingebracht, Herr Kollege! — Glombig [SPD]: Das ist die Forderung von Sozialkonservativen wie Herrn Bangemann!)

— Gut, vielen Dank für die Ergänzung.
Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, überträgt ihre Hinterbliebenenrente mit Einkommensanrechnung und Freibetrag auch auf die Unfallversicherung. Dort will man dies nicht, weil es einen Eingriff in das Entschädigungsprinzip darstellt. Auch die Arbeitgeber, die die Kosten dafür tragen, wollen das nicht. Herr Blüm macht ihnen ein Geschenk, das sie gar nicht wollen. Vor wenigen Tagen hat die Unfallversicherung den 100jährigen Geburtstag gefeiert. Mir kommt Herr Blüm vor wie ein Pfadfinder, der täglich eine gute Tat tun muß, der die „alte Dame Unfallversicherung" am Rande einer befahrenen Straße sieht, sie am Ärmel packt, über die Straße zerrt, Dank erwartet und dann hört: „Sie Flegel, was machen sie? Ich wollte doch gar nicht über die Straße".

(Heiterkeit)

Herr Blüm, ich glaube, so wie Herr Strauß uns bei den zwölfhundert Offizieren helfen wird, wird er uns auch hier helfen. Das wird in den Vermittlungsausschuß kommen.

(Bueb [GRÜNE]: Koalition Strauß/SPD!)

„... Gerade für die älteren Mitbürger wäre es eine große Beruhigung, wenn sie wüßten, daß die Rente ... von der Hektik des Gesetzgebungsverfahrens abgehängt und auf eine Formel gestellt wird, die auf Generationen hinaus wasserdicht ist" — so Norbert Blüm im Januar 1984. Das wäre konsensfähig.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Aber er hat nichts gemacht!)

Jedoch die Macht des Faktischen, Herr Blüm, entlarvt den Widerspruch zwischen Ihren Prophezeiungen und Ihrem tatsächlichen Handeln. Der Gesetzentwurf garantiert weder eine langfristige Sicherung der Renten,

(Bueb [GRÜNE]: Eurer auch nicht!)

noch sind die Gesetzgebungsverfahren frei von Hektik. Daß Rechtsstaat, Herr Minister Blüm, auch etwas mit Gerechtigkeit im materiellen Sinne zu tun haben könnte, scheint sich Ihren Vorstellungen zu entziehen. Aber damit stehen Sie exakt in der konservativen Tradition.

(Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: Das ist eine Frechheit!)

Daß es aber eine Vorstellungswelt des deutschen Trivialromans ist, wenn Sie implizieren „Jeder ist seines Glückes Schmied", „Wer nur will, der kann", das wissen Sie genauso gut wie wir. Das steht im Gegensatz zur Situation vieler Rentner. Sie sollten die Bürger nicht für dümmer halten, als sie sind

(Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Sie sollten sie nicht verunsichern!)

und an deren Moral appellieren. Herr Arbeitsminister, Sie sind die Beweise Ihrer sozialpolitischen Moral bisher schuldig geblieben.

(Beifall bei der SPD)

Warum Sie unser Angebot, gemeinsam die vollen Beiträge der Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger wiederherzustellen, abgelehnt haben, warum Sie das Angebot unseres Gesetzentwurfs zu einer neuen Rentenformel ausschlagen, ist letztendlich für uns kaum zu beantworten. Wir wollen der Rentenversicherung eine dauerhafte und solide Finanzgrundlage geben. Wir wollen weg von Ihren permanenten Beitragserhöhungen, wo die Unterschrift des Bundespräsidenten unter das letzte Beitragsanhebungsgesetz noch nicht trocken ist und Sie hier im Parlament schon das nächste beraten.

(Lutz [SPD]: Das ist unglaublich!)




Heyenn
Wir wollen den Bund über einen steigenden Bundeszuschuß an den Lasten der sich verändernden Altersstruktur beteiligen. Wir wollen eine gerechtere Bewertung der beitragslosen Zeiten vornehmen.

(Günther [CDU/CSU]: Indem Sie früher den Bundeszuschuß gekürzt haben!)

Wir wollen mit diesen Maßnahmen die Renten aus dem täglichen Gerede heraushalten und mit der Verunsicherung der Rentner Schluß machen.
Wenn Sie im Kabinett eine Lanze für die Strukturreform gebrochen hätten, Herr Blüm, könnten wir so schnell wie möglich Rentnern und Beitragszahlern wieder Vertrauen geben. Doch Sie verweigern sich. Die Fachwelt fordert: Fangt an! Denn die Versicherungsträger brauchen, wenn wir fertig sind, zwei Jahre Vorbereitungszeit. Sie verweigern sich. Denken wir über diesen Gesetzentwurf hinaus! Denken wir an den Wertschöpfungsbeitrag, Herr Kollege Bueb, den wir planen hier einzubringen. Hier verweigern Sie sich ebenfalls. Andere sind offener. Herr Stoltenberg will dies überlegen. Herr Strauß will dies ebenfalls überlegen. Sie lassen sich permanent bange machen. Ich habe den Eindruck, Sie denken auch schon wie Herr Bangemann.

(Beifall bei der SPD — Zander [SPD]: Das ist neu, daß der Bangemann denkt!)

Wir haben einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt. Unser Entwurf bedeutet Strukturreform. Ihr Entwurf bedeutet weitere Reparatur. Mir kommen dabei, Herr Bundesarbeitsminister, Ihre Worte aus der Debatte über die Regierungserklärung des Kanzlers in den Sinn. Sie haben da gesagt: Nie mehr als ein Werkstück im Schraubstock! Das Werkstück, das ich jetzt im Schraubstock habe, heißt Rentenkonsolidierung. Wenn das erledigt ist, kommt die Hinterbliebenenversorgung dran. Eines nach dem anderen!
Nun ist es aber schon bei dem ersten Werkstück
— das war nämlich nicht Konsolidierung — eines nach dem anderen geworden: fünf Beitragsanhebungen, drei reduzierte Rentenanpassungen in dieser Zeit.

(Lutz [SPD]: Und ein halber Bankrott!)

Dies war kein gelungenes Werkstück. Genausowenig ist die Rentenreform ein gelungenes Werkstück.
Wer diesen Entwurf nach fast drei Jahren Lehrzeit
— und so lange regieren Sie, Herr Bundesarbeitsminister — so seinem Meister vorgelegt hätte, bei dem hätte der Meister mit Sicherheit erwogen, ihm zu empfehlen, auch jetzt noch den Lehrberuf zu wechseln. Oder er hätte Ihnen gesagt: Wenn du mit Ach und Krach bestehst, dann bekommst du aber nur einen befristeten Arbeitsvertrag!

(Zuruf von der CDU/CSU)

Oder der Meister hätte gesagt: Norbert, geh ins Showgeschäft; mit dem Handwerk klappt das nicht, aber mit dem Mundwerk, das haut hin!

(Beifall bei der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Wieviel Handwerker habt ihr denn? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Unserem in sich geschlossenen Entwurf, der die Rente aus dem Gerede bringt, der den alten Menschen wieder Vertrauen geben kann, steht kein gelungenes Stückwerk — Entschuldigung, kein gelungenes Werkstück, sondern nur Stückwerk gegenüber. Weil ich mich versprochen habe, fasse ich das noch einmal zusammen:

(Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Ein Freudscher Versprecher!)

statt Handwerk — Mundwerk und statt Werkstück Stückwerk!

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluß Herrn Jürgen Forster aus der heutigen „Süddeutschen Zeitung" mit einem Satz zitieren:
Das ... vorgelegte Modell der Anrechnung vollzieht einen Bruch mit der rentenpolitischen Werteordnung, wie es ihn in seiner Tendenz eines Rückzugs des Staats aus bisherigen Leistungsversprechen in der Nachkriegsgeschichte nicht gegeben hat.
Dem schließen wir uns an. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Blüm.

    (Kolb [CDU/CSU]: Jetzt kommt ein echter Handwerker, der weiß, was Handwerk ist!)